1 INFOTAG TRINKWASSER 13. Oktober 2014 Congress Center Villach 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 2 ÖVGW-Richtlinie W 75 „Versorgung mit Trink- und Nutzwasser aus transportablen Behältern und Leitungsprovisorien“ Peter Weiß 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 3 INHALT • • • • • • • • Anwendungsbereich – Herstellung „Praxisbezug“ Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern Versorgung mit Nutzwasser aus transportablen Behältern Reinigung und Desinfektion des Behältnisses Vorgaben für provisorische Versorgung mit Trinkwasser Verweis auf unmittelbar „verwandte“ Richtlinien Hinweise für Bezug und Umgang mit Desinfektionsmitteln Zusammenfassung 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 4 Anwendungsbereich 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 5 Anwendungsbereich Die vorliegende Richtlinie zeigt, wie im Einsatzfall transportable Behälter ausgewählt, vorbereitet und allenfalls behandelt werden müssen, um eine einwandfreie Not- oder Ersatzversorgung mit TRINKWASSER oder NUTZWASSER zu ermöglichen. 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 6 Anwendungsbereich TRINKWASSER Wasser das in natürlichen Zustand oder nach der Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit genossen zu werden, und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist. NUTZWASSER Wasser für den menschlichen Gebrauch, das nicht aus der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage geliefert wird bzw. dessen Eignung als Trinkwasser nicht nachgewiesen ist. 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 7 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 8 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 9 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 10 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 11 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 12 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 13 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 14 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 15 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern Eine Versorgung mit TRINKWASSER aus transportablen Behältern ist dann gewährleistet, wenn dass in das Behältnis eingefüllte Wasser TRINKWASSER ist und der Behälter gewissen Anforderungen entspricht. 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 16 Eignung von mobilen Behältern für den Transport von Trinkwasser Nur Behälter, die ausschließlich für den Transport von Trinkwasser vorgesehen und geeignet sind Die Behälter müssen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Zertifikate (oder Nachweise) über die Eignung als Trinkwasserbehälter hierüber sind notwendig. Behältnisse für den Trinkwassertransport müssen hygienisch einwandfrei sein. Es sind lichtundurchlässige Behältnisse zu verwenden, um die biologische Aktivität (z.B. Algenwachstum) zu minimieren. 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 17 Eignung der technischen Einrichtungen von mobilen Behältern für den Transport von Trinkwasser Die Befüll- und Entnahmeeinrichtungen der Behältnisse müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar sein und sollen gut zugänglich sein Während des Transportes gegen Verschmutzung und Einfrieren schützen. Innenwandung möglichst glatt sein keine Stoffe abgeben, welche die Trinkwasserqualität beeinträchtigen können. Achtung Konzentration Desinfektionsmittel 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 18 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern Weitere Beispiele von Behältern Faltbehälter / „Bladder Tanks“ 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 19 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern Stapelbehälter „Onion Tanks“ 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 20 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 21 Versorgung mit Trinkwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 22 Versorgung mit Nutzwasser aus transportablen Behältern • Eignung von mobilen Behältern für den Transport von Nutzwasser • Nutzwassereignung von Löschwassertanks in Löschfahrzeugen 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 23 Versorgung mit Nutzwasser aus transportablen Behältern Ist Trinkwasser aus transportablen Behältern nicht verfügbar, so kann eine Versorgung aus transportablen Behältern mit Nutzwasser erfolgen. Die Abnehmer sind in diesem Fall ausdrücklich und nachweislich darauf hinzuweisen, dass die Eignung des abgegebenen Wassers als Trinkwasser nicht gegeben ist. Von der Feuerwehr (Tanklöschfahrzeuge) kann ausschließlich Nutzwasser transportiert werden, da für Trinkwasser geeignete Desinfektion des Behälters aufgrund der eingebauten Zwischenwände und damit Nichtüberschaubarkeit des Behälterinneren nicht gewährleistet werden kann. 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 24 Versorgung mit Nutzwasser aus transportablen Behältern 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 25 Reinigung und Desinfektion des Behältnisses Beispiel für die dokumentierte Vorbereitung eines Tankfahrzeuges zum Transport von Trinkwasser Gemäß Abschnitt Maßnahme (Stichworte – Details im Text) Checkliste 3.3 Feststellung der Eignung des Tankraumes (Allgemein – Vorverwendungen – technische Einrichtungen) Geeignet/ nicht geeignet mit Belegen/ Zertif ikate 5.1 Gründliche Reinigung des Tankraumes mit Trinkwasser zur Entf ernung von Ablagerungen und Verunreinigungen Durchgef ührt von ___________, am __.__.____ um __:__ 5.1 Gründliche Reinigung der Bef üll- und Abgabeeinrichtungen mit Trinkwasser Durchgef ührt von ___________, am __.__.____ um __:__ 5.2 Möglichst vollständige Bef üllung des Tanks mit Desinf ektionslösung Durchgef ührt von ___________, am __.__.____ um __:__ unter Angabe des Produktes: _______________________ und der eingesetzten Menge: _________ Messung der Desinf ektionsmittelkonzentration _________ 5.2 Nach Einwirkzeit von einer halben Stunde schadloses Ableiten der Desinf ektionslösung (Einleitung in Oberf lächengewässer nicht zulässig!) Messung der Desinf ektionsmittelkonzentration _________ f alls das Desinf ektionsmittel nicht mehr nachweisbar ist Wiederholung des Punktes 5.2 5.2 Desinf ektion der Bef üll- und Abgabeeinrichtungen durch mehrmaligen Durchf luss von Desinf ektionslösung mit zwischenzeitlichen Standzeiten f ür mindestens 15 Minuten und anschließendem schadlosem Ableiten. Zeiten dokumentieren 5.2 Spülung des Tanks sowie der Bef üll- und Abgabeeinrichtungen mit Trinkwasser nach der Desinf ektion. Angabe der Menge Spülwasser __ : __ 3.3 Schutz der Bef üll- und Abgabeeinrichtungen vor Verunreinigung! Durgef ührt von ______________, am __.__.____ 3.3 Dokumentierte Kennzeichnung und Freigabe des Behälters Kennzeichnung gemäß Anhang B von: ____________________ am: __.__.____ 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH __ : __ 26 Provisorische Versorgung mit Trinkwasser Die Errichtung und Herstellung eines von dazu befugten Fachleuten Kein Einfluss auf Qualität des Trinkwassers provisorische Versorgung mit Trinkwasser zum Beispiel aus Hydranten Leitungsquerschnitte möglichst klein zu halten („Hygienelauf“) Ordnungsgemäße Lagerung und Wartung Kontrolle bei Wiederverwendung 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 27 Provisorische Versorgung mit Trinkwasser 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 28 Provisorische Versorgung mit Trinkwasser 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 29 Provisorische Versorgung mit Trinkwasser 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 30 Provisorische Versorgung mit Trinkwasser 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 31 Vorgaben für provisorische Versorgung mit Trinkwasser Eschbach AQUADUR Trinkwasserschlauch nach DVGW W270 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 32 Hinweise auf weitere „verwandte“ Richtlinien 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 33 Zusammenfassung Zusammenfassend kann folgendes gesagt werden: Sie definiert sehr klar unter welchen Bedingungen für transportable Behälter zur Versorgung mit Trinkwasser erfüllt werden müssen Sie stellt weiters klar, dass Löschwassertanks von Tanklöschfahrzeugen ausschließlich für die Versorgung mit Nutzwasser geeignet sind Sie gibt klare Anweisungen für Reinigung und Desinfektion der Behältnisse Sie definiert die Vorgaben für provisorische Versorgung mit Trinkwasser Sie gibt Hinweise für Bezug und Umgang mit Desinfektionsmitteln Im Vorfeld Übungen für Ausnahmesituationen durchführen bzw. Materialien vorhalten! 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH 34 13.10.2014 ÖSTERREICHISCHE VEREINIGUNG FÜR DAS GAS- UND WASSERFACH
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