Infoblatt PR -Verpflichtungen - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung

Anlage zum Zuwendungsbescheid
PR-Verpflichtungen
(vorläufiges Infoblatt)
Stand: 13.10.2014
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Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL)
Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
Umweltzulage Wald (UZW)
Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Diversifizierung
Marktstrukturverbesserung
Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneuordnung
Naturparkförderung
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)
LEADER
im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans
Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 - 2020
(MEPL III)
Verpflichtungen der Begünstigten bezüglich Informationsund PR-Maßnahmen bei Vorhaben nach dem MEPL III
Die Begünstigten von MEPL III-Förderprogrammen zur Förderung von Investitionen müssen Auflagen bezüglich der
Information und Öffentlichkeitsarbeit (PR) einhalten. Ziel der Informations- und PR-Maßnahmen ist, den Beitrag der
Europäischen Union zur Förderung des Vorhabens bekannt zu machen.
Gemäß (Artikel 13 und Anhang III) der Verordnung (EG) Nr. 808/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) gelten zur Gewährleistung der Information und
Öffentlichkeitsarbeit (PR) folgende Bestimmungen:
1. Internetseite
Wenn eine für gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite besteht, hat der Begünstigte während der Durchführung eines
Vorhabens die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER auf der Internetseite zu informieren. Die Information
enthält eine Beschreibung des Vorhabens vom Begünstigen, bei der auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen wird, mit
Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union.
Zudem ist ein Link (Hyperlink) zur Website der Kommission, die den ELER betrifft (http://ec.europa.eu/agriculture/ruraldevelopment-2014-2020/index_de.htm) einzurichten.
2. Informations- und Kommunikationsmaterial
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des vom ELER kofinanzierten Vorhabens (Broschüren, Faltblätter, Flyer, Mitteilungsblätter, Plakate und Werbeartikel) hat die/der Begünstigte auf der Titelseite auf die Unterstützung des
Vorhabens aus dem ELER hinzuweisen. Hierzu müssen die Technischen Merkmale unter Ziffer 4 eingehalten werden.
Dies gilt auch für online bereitgestellten Informationen oder bei audiovisuellem Material.
3. Poster / Erläuterungstafeln
a.
Vorhaben mit insgesamt mehr als 10 000 EUR Fördermitteln:
Während der Durchführung eines Vorhabens, das mit mehr als 10.000 EUR öffentlich unterstützt wird, informiert der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch Anbringen mindestens eines Posters (Mindestgröße A3) nach den Technischen Merkmalen unter Ziffer 4 und den Mustervorlagen unter Ziffer 6, an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes. Ein Poster wird auch bei Vorhaben im
Rahmen von LEADER und in den Räumlichkeiten finanzierten lokalen Aktionsgruppen von LEADER angebracht.
Vorläufiges Infoblatt
b.
Vorhaben, Investition mit mehr als insgesamt 50 000 EUR Fördermitteln:
(z. B. in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Lebensmittelbetrieb)
Während der Durchführung eines Vorhabens, das mit mehr als 50.000 EUR öffentlich unterstützt wird, informiert die/der
Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch Anbringen mindestens einer Erläuterungstafel
mit Informationen über das Projekt (Mindestgröße A3, laminiert) nach den Technischen Merkmalen unter Ziffer 4 und den
Mustervorlagen unter Ziffer 6 an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort, beispielsweise im Eingangsbereich eines
Gebäudes. Eine Erläuterungstafel wird auch bei Vorhaben im Rahmen von LEADER und in den Räumlichkeiten finanzierten lokalen Aktionsgruppen von LEADER angebracht.
c.
Materielle Gegenstände, Infrastruktur- oder Bauvorhaben mit mehr als insgesamt 500 000 EUR Fördermitteln:
Während der Durchführung des Vorhabens informiert die/der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus
dem ELER durch das Anbringen einer Erläuterungstafel wie unter Buchstabe b beschrieben.
Nach Abschluss der Durchführung des Vorhabens (spätestens drei Monate danach) bringt die/der Begünstigte an einer gut
sichtbaren Stelle, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes, auf Dauer eine feste Erläuterungstafel nach den
Technischen Merkmalen unter Ziffer 4 und den Mustervorlagen unter Ziffer 6 von beträchtlicher Größe (Mindestgröße A3)
an. Die Erläuterungstafel gibt Aufschluss über die Bezeichnung und das Hauptziel des Vorhabens und hebt die finanzielle
Unterstützung durch die Europäische Union hervor.
4. Technische Merkmale
Informations- und Kommunikationsmaterial und Hinweisschilder / Erläuterungstafeln müssen folgende Merkmale erfüllen:
o
Bezeichnung / Hauptziel des Vorhaben,
o
bei EU-kofinanzierten Vorhaben das Logo der Europäischen Union entsprechend den unter Ziffer 5 aufgeführten Vorgaben zusammen mit einer Erläuterung der Rolle der Union mittels folgender Angabe:
"Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete",
o
das Logo des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,
o
das Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei Vorhaben, die aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" kofinanziert sind,
o
für die im Rahmen von LEADER finanzierten Aktionen und Maßnahmen ist zusätzlich das LEADER-Logo zu verwenden,
o
für die im Rahmen der Lotterie-Glücksspirale finanzierten Aktionen und Maßnahmen ist zusätzlich das GlücksspiralLogo zu verwenden.
Die Bezeichnung des Vorhabens und das Logo der Europäischen Union mit der Erläuterung zur Rolle der Europäischen Union
nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Hinweisschildern / Erläuterungstafeln ein (siehe Mustervorlagen, Ziffer 6).
Vorläufiges Infoblatt
5. Logos
Ausschließlich die/der Begünstigte hat im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum BadenWürttemberg 2014-2020 (MEPL III) die Genehmigung zur Verwendung der Logos auf der Interseite, den Informations- und
Kommunikationsmaterialien und den Postern / Erläuterungstafeln.
Logo der Europäischen Union
Bei farbiger Gestaltung sind für die Europaflagge die Farben
für die Rechteckfläche:
PANTONE REFLEX BLUE (100 % Cyan / 80 % Magenta)
und
für die Sterne:
PANTONE YELLOW (100 % Yellow)
zu verwenden.
Bei einfarbiger Reproduktion ist das Rechteck mit einer schwarzen Linie zu umgeben.
Die Sterne sind schwarz auf weißem Untergrund einzusetzen.
Wenn Blau die einzige Farbe ist, sollte sie zu 100 % als Hintergrundfarbe verwendet
werden. Die Sterne erscheinen im Negativverfahren weiß.
Das Emblem sollte nach Möglichkeit auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Von
einem mehrfarbigen Hintergrund ist abzuraten, insbesondere wenn er nicht mit Blau
harmoniert. Ist ein mehrfarbiger Hintergrund nicht zu vermeiden, wird das Rechteck
durch einen weißen Rand umgeben, dessen Breite 1/25 der Rechteckhöhe entsprechen sollte.
Bundesministerium
Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Ministerium
Logo des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Es ist zu beachten, dass die Verwendung des Landeswappens Baden-Württemberg im Rahmen des MLR-Logos
genehmigungspflichtig ist. Für die Begünstigten im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher
Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) liegt die Genehmigung des Innenministeriums BadenWürttemberg vor. Gestattet ist eine Abbildung und Verwendung, versehen mit einem deutlichen Hinweis auf die
Förderung durch das Land, ausschließlich für den geförderten Zweck und im Zusammenhang mit der vom Land
Baden-Württemberg geförderten Maßnahme (im Rahmen der Verpflichtungen der Begünstigten bezüglich der Informations- und PR-Maßnahmen gemäß des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER)).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für das Wappenrecht zuständigen Ansprechpartner im Innenministerium
Baden-Württemberg.
([email protected], 0711/231-3156 oder [email protected])
LEADER
LEADER-Logo
Lotterie Glücksspirale
Glücksspiral-Logo
Vorläufiges Infoblatt
6. Muster
Muster 1 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln:
(bei EU-kofinanzierten Vorhaben mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes)
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(Bezeichnung des Vorhabens)
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER):
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum
Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III)
unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg und der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
Die Bezeichnung des Vorhabens und das Logo der Europäischen Union mit der Erläuterung zur Rolle der Europäischen Union
nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Hinweisschildern / Erläuterungstafeln ein.
Muster 2 für für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln:
(bei EU-kofinanzierten Vorhaben ohne Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes)
Muster 2 ist für die Förderung zur Marktstrukturverbesserung nicht relevant.
Muster 3 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln:
(Vorhaben mit Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ohne EUKofinanzierung)
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(Bezeichnung des Vorhabens)
Dieses Vorhaben wird unter Beteiligung des Landes
Baden-Württemberg
und der
Bundesrepublik Deutschland
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes"
durchgeführt.
Muster 4 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln:
(bei EU-kofinanzierten Vorhaben ohne Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes im Rahmen von LEADER)
und
Muster 5 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln:
(bei EU-kofinanzierten Vorhaben ohne Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit Mitteln der Glücksspirale im Rahmen der Naturparkförderung)
Muster 4 und 5 sind für die Förderung zur Marktstrukturverbesserung nicht relevant.