SOSSNA & KRIEGEL PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Karben, im November 2014 Information zu den Kreditbearbeitungsgebühren Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zur Information über die „Zinsverhandlungen“ mit Kreditinstituten möchten wir Sie auf die aktuelle Rechtslage zu den so genannten „Kreditbearbeitungsgebühren“ hinweisen. Die Kreditinstitute haben in der Regel bei der Kreditvergabe an Privatkunden (Konsumentenkredite) eine Bearbeitungsgebühr zwischen 1 % und 4 % des Kreditbetrags verlangt. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Banken mit Urteil aus dem Jahr 2012 (Az.: XI ZR 405/12) als unzulässig verworfen. Die Banken haben sich allerdings bei Rückforderung dieser Kreditbearbeitungsgebühren in der Regel auf die bereits eingetretene Verjährung berufen und eine Rückzahlung abgelehnt. Mit Urteil vom 28. Oktober 2014 (Az.: XI ZR 348/13 und 17/14) hat der BGH jetzt entschieden, dass alle Ansprüche auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren, die nach dem 30. November 2003 gezahlt wurden, noch nicht verjährt sind. Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Anwalt in Verbindung und beachten Sie dabei, dass die Rückzahlungsansprüche aus Kreditbearbeitungsgebühren tagesgenau nach zehn Jahren verjähren. Die zum 31.12.2014 drohende Verjährung für Kreditbearbeitungsgebühren wird nicht durch ein einfaches Anschreiben an die Bank unterbrochen. Sie müssen zur Fristwahrung entweder bis zum 31.12.2014 eine Klage einreichen oder einen Mahnbescheid erwirken. Das Mahnverfahren ist im Vergleich zum Klageverfahren wesentlich preiswerter. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch bei „Stiftung Warentest online“. Den richtigen Rat kann Ihnen Ihr Anwalt geben. Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass die Verbraucherzentrale Hamburg in Fragen der korrekten Berechnung der „Vorfälligkeitsentschädigung“ aus unserer Sicht sehr gute Hilfestellungen anbietet (www.vzhh.de). Mit freundlichen Grüßen gez. Ralf Sossna gez. Markus Kriegel Partner: Ralf R. Sossna, Steuerberater ▪ Markus R. Kriegel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater ▪ Amtsgericht Frankfurt am Main PR 2134 Max-Planck-Straße 18 ▪ 61184 Karben ▪ Telefon 06039 / 9245-0 ▪ Telefax 06039 / 9245-28 ▪ e-mail: [email protected] Sparkasse Oberhessen ▪ IBAN DE55518500790113000589 ▪ BIC HELADEF1FRI Postbank Frankfurt ▪ IBAN DE47500100600446064602 ▪ BIC PBNKDEFF
© Copyright 2024 ExpyDoc