B-Plan Nr. 205 Waldhohl Offenlage Veröffentlichung

Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 205 „Waldhohl“ geändert in Nr. 205 „Am Kalkofen“ in der Gemarkung Groß-Karben
Hier: Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 36. Sitzung am 10.09.2015
beschlossen den Bebauungsplans Nr. 205 „Waldhohl“ ab dem offiziellen Entwurf unter der
Bezeichnung Nr. 205 „Am Kalkofen“ zu führen. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für alle interessierten Bürger und Bürgerinnen besteht die Möglichkeit, den als Anlage beigefügten offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung in der Zeit vom
05.10.2015 bis einschließlich 13.11.2015
im Rathaus der Stadt Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben,
im Fachbereich 5, Zimmer 202 und 207
während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. In Ausnahmefällen sind auch andere
Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Im gleichen Zeitraum können die Planungsunterlagen auf der Homepage der Stadt Karben unter
https://www.karben.de/leben-in-karben/bauen-wohnen/planung/bauplaeneimverfahren/
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Umweltbericht verfügbar:
 Darstellung der in Fachplanungen und Gesetzen festgelegten Ziele des Umweltschutzes im Plangebiet (Regionaler Flächennutzungsplan, Flächennutzungsplans
mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Karben 1998, Fachgesetze)
 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens, Methodik,
Beschreibung der baubedingten und nutzungsbedingten Wirkfaktoren
 Bestandsaufnahme des Umweltzustands einschl. der Umweltmerkmale der Gebiete
die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden und Prognose über die Entwicklung
des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bzw. Unterlassung, Flora und
Fauna, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Immissionen, Geschichte und Kultur,
Wechselwirkungen, Umweltsituation Mensch
 Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen, Art und Ausmaß der unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen, technische, bauliche und grünordnerische Ausgleichsmaßnahmen, Flächenbilanz, Prüfung anderweitige Planungsmöglichkeiten
 Ergebnis der Umweltprüfung
 Darstellung der Umweltbelange und Berücksichtigung im Bebauungsplan, Lärmschutz, Einsparung von Energie und Ressourcennutzung, Boden, Gestaltung privater Grundstücksflächen, Naturschutzmaßnahmen, Maßnahmen zu Überwachung der
Umweltauswirkungen
 Zusammenfassung
 Flächenbilanz nach Kompensationsverordnung 2015
 Floristische Bestandsaufnahme, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag § 44 BNatSchG,
Rahmenbedingungen und Prüfungsumfang/-form der relevanten Arten, Ergebnisse
vorhandener Habitatstrukturen und Biotoppotenziale im Hinblick auf geschützte Arten, Potentiale relevanter Organismengruppen (Fledermäuse, Feldhamster, Vögel,
Kriechtiere, Pflanzen) mit zu erwartenden Auswirkungen durch die Planung und
Maßnahmenempfehlungen, Fazit
 Immissionsgutachten, Schalltechnische Untersuchung
Zudem enthält die Begründung des Entwurfs noch folgende umweltbezogene Informationen:
 Bestandinformation zu Flächennutzungen, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung, Immissionen, Altlasten, Geschichte und Kultur
 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Lärmschutz, Pflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Ausgleichsmaßnahmen und Zuordnung)
 Ausgleichsmaßnahmen und Zuordnungen
Im Rahmen der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 19.12.2014 sind Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen:
 in der Stellungnahme von hessenArchäologie (Schreiben vom 02.03.2015):
- Hinweis auf mögliche Zerstörung von Baudenkmälern (frühmittelalterliche Gräber)
durch Bebauung; (Forderung nach Durchführung vorbereitender Untersuchung wird
entsprochen)
 in der Stellungnahme des Wetteraukreises (Schreiben vom 16.03.2015):
- Hinweis auf mögliche Zerstörung von Baudenkmälern (frühmittelalterliche Gräber)
durch Bebauung (w.v.)
- Aufnahme der folgenden Punkte: Erstellen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Bestandsaufnahme der Flora und Fauna, Darstellung evtl. Artenschutzmaßnahmen, Aussagen zur Streuobstwiese (Anregung wird gefolgt)
- Wasser- und Bodenschutz: Keine grundsätzlichen Bedenken, Aufnahme eines
Hinweises zum Heilquellenschutzbezirk (Anregung wird gefolgt)
- Landwirtschaft: Keine ackerbaulich genutzten Flächen für Ausgleich in Anspruch
nehmen, Anpassung Pflanzenliste (den Anregungen wird gefolgt), Regelung des
Hessischen Nachbarrechtsgesetz des Abstands von Zäunen zu Ackern (Hinweis
wird entsprochen)
- Hinweis auf Verkehrs-/Sportlärmbelastung und Emissionen durch die angrenzende
Landwirtschaft (Anregung wird gefolgt)
 in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom
18.03.2015):
- Hinweis auf eindeutige Festsetzung im B-Plan hinsichtlich der Einhaltung der Dichtevorgaben (dem Hinweis wird gefolgt)
- Naturschutz: Keine Betroffenheit von Schutzgebieten
- Grundwasserschutz/Wasserversorgung: Hinweis auf Lage des Plangebiets im
Oberhessischen Heilquellenschutzbezirk, Anregung die Regenwasserbewirtschaftung auf Regenwassernutzungsanlagen zu überprüfen (Hinweis wird zur Kenntnis
genommen)
- Hinweise zur Entwässerung (die Hinweise werden zu Kenntnisgenommen bzw. es
wird ihnen gefolgt)
- Bodenschutz: Im Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen o. ä.
bekannt, Berücksichtigung der Bodenschutzklausel
- Immissionsschutz: Untersuchung der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr
und des Stadionbetriebs (Schalltechnische Untersuchung ist für das Stadion erfolgt,
Hinweise werden zurückgewiesen), Hinweise auf mögliche Staub- und Lichtbelästigungen (Hinweise werden beachtet)
-Bergaufsicht: Hinweis auf Gefährdungspotenzial aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten, dem Vorhaben stehen keine Sachverhalte entgegen (Hinweisen wird näher
nachgegangen)
 in der Stellungnahme der Naturschutzverbände (Schreiben vom 20.03.2015):
- Forderung nach faunistischen Gutachten (wird entsprochen); Hinweise u. a. auf eine Belastung der Wohnsituation durch die angrenzenden Straßen und Nutzungen
sowie der Sportanlage, zur Hochzeitshainfläche, zu Abschwemmungen im nordwestlichen Hangbereich (Bedenken werden zurückgewiesen), zur Prüfung der Nutzung
von BHKW (Anregung wird gefolgt)
 in der Stellungnahme des Regionalverbands FrankfurtRheinMain (Schreiben vom
13.03.2015):
- Empfehlung die Aussagen und Festsetzungen zu Dichtevorgaben mit dem Regierungspräsidium (wird gefolgt); Hinweis auf Notwendigkeit einer Bestandserfassung
der relevanten Arten sowie einer artenschutzrechtlichen Prüfung, Ergänzung der Daten aus der strategischen Umwelt-prüfung in den Umweltbericht (Hinweisen wird
entsprochen)
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a
Abs. 6 BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Planungsbüro Dipl. Ing. Ralf
Werneke, Hanau mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt ist.
Karben, den 23.09.2015
Der Magistrat der Stadt Karben
B-Plan Nr. 205 „Am Kalkofen“
Bauleitplanung der Stadt Karben – FB5 Stadtplanung Bauen Verkehr
Plananlage zu Offenlage – Entwurf Planungsbüro Ralf Werneke, Hanau