Antrag auf ein Forschungssemester - TU Dortmund

Antrag auf ein Forschungssemester
gemäß § 40 Hochschulgesetz NRW (HG NRW)
Name: __________________________________
Fakultät: ________________________________
I.
Vorbemerkung zu Bedingungen und Fristen
Ein Forschungssemester kann nach § 40 HG gewährt werden, wenn die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre ohne zusätzliche Kosten gewährleistet ist. Es muss durch ein
besonderes Forschungsvorhaben begründet sein. Üblicherweise wird ein Forschungssemester
erst nach einer Lehrtätigkeit von mindestens acht Semestern gewährt. Innerhalb eines Faches
sollen nicht mehrere Forschungssemester gleichzeitig beantragt werden.
Der Antrag auf ein Forschungssemester ist spätestens ein Semester im Voraus einzureichen.
Stellt eine Fakultät für ein Semester mehrere Anträge, so sind diese gebündelt einzureichen.
II.
Angaben zum beantragten Forschungssemester
• Antrag auf ein Forschungssemester für das Semester: _______________
• nach einer Lehrtätigkeit von ___________Semestern
• letztes Forschungssemester: ______________________
• Bericht über das zuletzt gewährte Forschungssemester
liegt vor.
ist beigefügt.
• Erläuterung des geplanten Forschungsvorhabens und dessen Veröffentlichung
(ggf. auf gesondertem Blatt)
III.
Ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre
• Angaben zur ordnungsgemäßen Vertretung des Faches in der Lehre
(Auflistung der zu vertretenden Veranstaltungen und namentliche Nennung der
Vertreterinnen / Vertreter)
Veranstaltung
Vertreterin / Vertreter
1
2
3
4
Eine Vertretung ist nicht erforderlich, weil die Antragstellerin / der Antragsteller
in vorausgegangenen / nachfolgenden Semestern selbst einen entsprechenden
Ausgleich gewährleistet, der bei der Planung des Studienangebots berücksichtigt wurde.
IV.
Versicherung der Kostenneutralität
Es wird versichert, dass der Technischen Universität Dortmund keine zusätzlichen Kosten aus der Freistellung entstehen werden.
Dortmund, ________________________
_______________________________
Antragstellerin / Antragsteller
V.
Bestätigung der Dekanin / des Dekans
Die Fakultät hat dem Antrag in der Sitzung vom __________________zugestimmt.
Die Studierenden haben von der Möglichkeit, ein gesondertes Votum
abzugeben, keinen Gebrauch gemacht.
Die Studierenden haben ein gesondertes Votum abgegeben.
Das Votum ist beigefügt.
Die Professorinnen und Professoren haben von der Möglichkeit, ein
gesondertes Votum abzugeben, keinen Gebrauch gemacht.
Die Professorinnen und Professoren haben ein gesondertes Votum abgegeben.
Das Votum ist beigefügt.
Das inhaltlich begründete Votum der Dekanin / des Dekans, wie sich die
Freistellung auf das Lehrangebot auswirkt, ist beigefügt.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben in der Lehre während des
Forschungssemesters ist gesichert.
Die bisherige ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben in der Lehre
wird bestätigt.
Ergebnis
Der Antrag wird befürwortet.
Der Antrag wird nicht befürwortet.
Dortmund, ___________________
_________________________
Dekanin / Dekan
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Die Rektorin
Dezernat 3.1.1
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