Antrag auf ein Forschungssemester gemäß § 40 Hochschulgesetz NRW (HG NRW) Name: __________________________________ Fakultät: ________________________________ I. Vorbemerkung zu Bedingungen und Fristen Ein Forschungssemester kann nach § 40 HG gewährt werden, wenn die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre ohne zusätzliche Kosten gewährleistet ist. Es muss durch ein besonderes Forschungsvorhaben begründet sein. Üblicherweise wird ein Forschungssemester erst nach einer Lehrtätigkeit von mindestens acht Semestern gewährt. Innerhalb eines Faches sollen nicht mehrere Forschungssemester gleichzeitig beantragt werden. Der Antrag auf ein Forschungssemester ist spätestens ein Semester im Voraus einzureichen. Stellt eine Fakultät für ein Semester mehrere Anträge, so sind diese gebündelt einzureichen. II. Angaben zum beantragten Forschungssemester • Antrag auf ein Forschungssemester für das Semester: _______________ • nach einer Lehrtätigkeit von ___________Semestern • letztes Forschungssemester: ______________________ • Bericht über das zuletzt gewährte Forschungssemester liegt vor. ist beigefügt. • Erläuterung des geplanten Forschungsvorhabens und dessen Veröffentlichung (ggf. auf gesondertem Blatt) III. Ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre • Angaben zur ordnungsgemäßen Vertretung des Faches in der Lehre (Auflistung der zu vertretenden Veranstaltungen und namentliche Nennung der Vertreterinnen / Vertreter) Veranstaltung Vertreterin / Vertreter 1 2 3 4 Eine Vertretung ist nicht erforderlich, weil die Antragstellerin / der Antragsteller in vorausgegangenen / nachfolgenden Semestern selbst einen entsprechenden Ausgleich gewährleistet, der bei der Planung des Studienangebots berücksichtigt wurde. IV. Versicherung der Kostenneutralität Es wird versichert, dass der Technischen Universität Dortmund keine zusätzlichen Kosten aus der Freistellung entstehen werden. Dortmund, ________________________ _______________________________ Antragstellerin / Antragsteller V. Bestätigung der Dekanin / des Dekans Die Fakultät hat dem Antrag in der Sitzung vom __________________zugestimmt. Die Studierenden haben von der Möglichkeit, ein gesondertes Votum abzugeben, keinen Gebrauch gemacht. Die Studierenden haben ein gesondertes Votum abgegeben. Das Votum ist beigefügt. Die Professorinnen und Professoren haben von der Möglichkeit, ein gesondertes Votum abzugeben, keinen Gebrauch gemacht. Die Professorinnen und Professoren haben ein gesondertes Votum abgegeben. Das Votum ist beigefügt. Das inhaltlich begründete Votum der Dekanin / des Dekans, wie sich die Freistellung auf das Lehrangebot auswirkt, ist beigefügt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben in der Lehre während des Forschungssemesters ist gesichert. Die bisherige ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben in der Lehre wird bestätigt. Ergebnis Der Antrag wird befürwortet. Der Antrag wird nicht befürwortet. Dortmund, ___________________ _________________________ Dekanin / Dekan Zurück an: Die Rektorin Dezernat 3.1.1 - hier -
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