WASSERRECHTSBEHÖRDE LADUNG

WASSERRECHTSBEHÖRDE
Magistrat der Stadt St. Pölten
Bezirksverwaltung, A-3100 St. Pölten, Rathausplatz 1
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E-Mail
Betreff:
01/05/2/16-023/DI(FH)Pr./Ba.
17.03.2016
DI (FH) Harald Prinz/Herta Bartl
Josefstraße 7, EG, Zi. 7
+43 2742 333 – 2130/2131
+43 2742 333 - 2109
[email protected]
Gutsverwaltung Pottenbrunn, DI Johannes Trauttmansdorff,
Fischteichanlage auf Gst. Nr. 1347/1 der KG Pottenbrunn;
wasserrechtliches Verfahren
LADUNG
Die Gutsverwaltung Pottenbrunn hat um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für eine
bestehende Teichanlage auf Gst. Nr. 1347/1 der KG Pottenbrunn angesucht.
Über dieses Vorhaben findet gemäß den §§ 9, 15, 32, 98, 104, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) 1959 und gemäß den §§ 40-44 AVG 1991 die mündliche Verhandlung am
Montag, dem 25.04.2016, um 08.30 Uhr
statt.
Treffpunkt: im Bereich des Wohnhauses An der Au 13 (Zufahrt über Pergenstraße, südostlich der
Sportanlage Pottenbrunn)
Sie werden eingeladen, unter Mitnahme dieser Ladung und eines amtlichen Lichtbildausweises als
Beteiligter/Sachverständiger/Bauführer/Anlagenbetreiber zur Verhandlung persönlich zu erscheinen
oder einen mit der Sachlage vertrauten, bevollmächtigten, eigenberechtigten Vertreter zu entsenden.
Vertreter von Beteiligten haben sich bei der Verhandlung mit einer Vollmacht und einem amtlichen
Lichtbildausweis auszuweisen, müssen mit der Sachlage vertraut und zur Abgabe bindender Erklärungen ermächtigt sein. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn sie sich durch eine
zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z. B. Rechtsanwalt) oder durch Familienmitglieder, die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis
besteht oder wenn sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Die Verhandlungsentwürfe liegen an den Werktagen bis zum 22.04.2016 in der Zeit von 08.00 Uhr
bis 11.00 Uhr beim Magistrat der Stadt St. Pölten, Fachbereich Behörden, Bezirksverwaltung/
Wasserrechtsbehörde, 3100 St. Pölten, Josefstraße 7, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 07, zur Einsicht
durch die Beteiligten auf. Bitte beachten sie, dass die Einsicht nur unter Vorlage eines amtlichen
Lichtbildausweises, im Falle eines Vertretungsverhältnisses in Verbindung mit einer Vollmacht i. S.
d. obigen Ausführungen möglich ist.
Wer die Stellung als Partei auf Grund eines Wasserbenutzungsrechts beansprucht, hat bei
sonstigem Verlust dieses Anspruches bei der mündlichen Verhandlung seine Eintragung im
DVR-Nummer: 0043699
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1991 ergeht der Hinweis, dass eine Person ihre Stellung als Partei des
Verfahrens verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde
oder während der Verhandlung subjektiv-öffentlichrechtliche Einwendungen erhebt. Spätere
Einwendungen finden keine Berücksichtigung. Gegen diese Ladung ist kein Rechtsmittel zulässig.
Magistrat der Stadt St. Pölten, Fachbereich Behörden/Bezirksverwaltung/Wasserrechtsbehörde
A 3100 St. Pölten, Rathausplatz 1
www.st-poelten.gv.at // ST. PÖLTEN : MITTEN IN EUROPA
O:\Bartl\WRG\Ladungen\§ 9\2016\GV Pottenbrunn Trauttmansdorff 17 03 2016 1.docx
Wasserbuche darzutun oder den Nachweis zu erbringen, dass ein entsprechender Antrag an die
Wasserbuchbehörde gestellt wurde (§ 102 Abs. 2 WRG).
Für den Bürgermeister,
(Dipl.-Ing. (FH) Harald Prinz eh.)
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter
http://www.st-poelten.gv.at/amtssignatur.
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