WASSERRECHTSBEHÖRDE Magistrat der Stadt St. Pölten Bezirksverwaltung, A-3100 St. Pölten, Rathausplatz 1 Unser Zeichen Datum Bearbeitet von Büro Telefon FAX E-Mail Betreff: 01/05/2/16-023/DI(FH)Pr./Ba. 17.03.2016 DI (FH) Harald Prinz/Herta Bartl Josefstraße 7, EG, Zi. 7 +43 2742 333 – 2130/2131 +43 2742 333 - 2109 [email protected] Gutsverwaltung Pottenbrunn, DI Johannes Trauttmansdorff, Fischteichanlage auf Gst. Nr. 1347/1 der KG Pottenbrunn; wasserrechtliches Verfahren LADUNG Die Gutsverwaltung Pottenbrunn hat um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für eine bestehende Teichanlage auf Gst. Nr. 1347/1 der KG Pottenbrunn angesucht. Über dieses Vorhaben findet gemäß den §§ 9, 15, 32, 98, 104, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) 1959 und gemäß den §§ 40-44 AVG 1991 die mündliche Verhandlung am Montag, dem 25.04.2016, um 08.30 Uhr statt. Treffpunkt: im Bereich des Wohnhauses An der Au 13 (Zufahrt über Pergenstraße, südostlich der Sportanlage Pottenbrunn) Sie werden eingeladen, unter Mitnahme dieser Ladung und eines amtlichen Lichtbildausweises als Beteiligter/Sachverständiger/Bauführer/Anlagenbetreiber zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten, bevollmächtigten, eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Vertreter von Beteiligten haben sich bei der Verhandlung mit einer Vollmacht und einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen, müssen mit der Sachlage vertraut und zur Abgabe bindender Erklärungen ermächtigt sein. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z. B. Rechtsanwalt) oder durch Familienmitglieder, die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder wenn sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen. Die Verhandlungsentwürfe liegen an den Werktagen bis zum 22.04.2016 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Magistrat der Stadt St. Pölten, Fachbereich Behörden, Bezirksverwaltung/ Wasserrechtsbehörde, 3100 St. Pölten, Josefstraße 7, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 07, zur Einsicht durch die Beteiligten auf. Bitte beachten sie, dass die Einsicht nur unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, im Falle eines Vertretungsverhältnisses in Verbindung mit einer Vollmacht i. S. d. obigen Ausführungen möglich ist. Wer die Stellung als Partei auf Grund eines Wasserbenutzungsrechts beansprucht, hat bei sonstigem Verlust dieses Anspruches bei der mündlichen Verhandlung seine Eintragung im DVR-Nummer: 0043699 Gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1991 ergeht der Hinweis, dass eine Person ihre Stellung als Partei des Verfahrens verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung subjektiv-öffentlichrechtliche Einwendungen erhebt. Spätere Einwendungen finden keine Berücksichtigung. Gegen diese Ladung ist kein Rechtsmittel zulässig. Magistrat der Stadt St. Pölten, Fachbereich Behörden/Bezirksverwaltung/Wasserrechtsbehörde A 3100 St. Pölten, Rathausplatz 1 www.st-poelten.gv.at // ST. PÖLTEN : MITTEN IN EUROPA O:\Bartl\WRG\Ladungen\§ 9\2016\GV Pottenbrunn Trauttmansdorff 17 03 2016 1.docx Wasserbuche darzutun oder den Nachweis zu erbringen, dass ein entsprechender Antrag an die Wasserbuchbehörde gestellt wurde (§ 102 Abs. 2 WRG). Für den Bürgermeister, (Dipl.-Ing. (FH) Harald Prinz eh.) Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter http://www.st-poelten.gv.at/amtssignatur. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc