KUNDMACHUNG - St. Pölten

ANLAGENBEHÖRDE
Magistrat der Stadt St. Pölten
Bezirksverwaltung, A-3100 St. Pölten, Rathausplatz 1
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E-Mail
01/11/2-2014/Mag.Bru./Br.
15.10.2014
Mag. Andreas Brunner/Heidi Brödler
Josefstraße 7, Erdgeschoß, Zi. 10
+43 2742 333 - 2110/2112
+43 2742 333 - 2109
[email protected]
KUNDMACHUNG
gemäß § 359b Abs. 2 GewO 1994 i. V. m. § 1 Zi. 1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen
sind (BGBl 850/1994 i. d. F. BGBl. II Nr. 19/1999)
Die Hausgemeinschaft Moser-Urbanek hat um gewerbebehördliche Genehmigung für die Einrichtung eines Gastgewerbebetriebes am Standort 3100 St. Pölten, Domplatz 4 und 5, angesucht.
Die Projektunterlagen hiefür liegen bis Mittwoch, den 07.01.2015, in der Zeit von 08.00 Uhr bis
11.00 Uhr beim Magistrat der Stadt St. Pölten, Bezirksverwaltung, St. Pölten, Josefstraße 7, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 09, zur Einsichtnahme auf.
Nach Ablauf der angeführten Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn das Ansuchen bescheidmäßig zu erledigen.
Nachbarn kommt bezüglich der Wahl des vereinfachten Genehmigungsverfahrens Parteienstellung
zu. Schriftliche Stellungnahmen zur Wahl des Verfahrens können nur berücksichtigt werden, wenn
diese bis 07.01.2015 bei der Behörde eingelangt sind.
Für den Bürgermeister:
(Mag. Andreas Brunner)
DVR-Nummer: 0043699
Ergeht an:
Fachbereich Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten
Interne Dienste
mit dem Ersuchen um Anschlag an der Amtstafel Rathaus sowie den der Betriebsanlage umliegenden Häusern.
Magistrat der Stadt St. Pölten, Fachbereich Behörden/Bezirksverwaltung/Anlagenbehörde
A 3100 St. Pölten, Rathausplatz 1
www.st-poelten.gv.at // ST. PÖLTEN : MITTEN IN EUROPA
O:\Heidi\WORD\GewO\Kundmachungen\359b-Hausgemeinschaft Moser-14.doc
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http://www.st-poelten.gv.at/amtssignatur.