16 III. Wie kann ich teilnehmen an ¼ ? 1. Planungs - Stadt Aachen

Wenn es sich um ein Thema des Stadtbezirks handelt, reicht die entsprechende Anzahl von Unterschriften des Stadtbezirks.
Hier gilt:
III. Wie kann ich teilnehmen an ¼ ?
1. Planungs- und Bebauungsvorhaben
Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ist die
Stadt verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung und deren voraussichtlichen
Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Die
Bürger erhalten Gelegenheit, ihre Anregungen zu den Planungen vorzubringen.
Was ist das ?
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10 %,
bis
20.000 Einwohner
9 %,
bis
30.000 Einwohner
8 %,
bis
50.000 Einwohner
7 %,
bis
100.000 Einwohner
6 %,
bis
200.000 Einwohner
5 %,
Voraussetzung für die Gültigkeit eines Bürgerbegehrens ist u.a., dass dessen Inhalt in
die Zuständigkeit des Stadtrates fällt und nicht
verfassungsfeindlichen Zielen entspricht!
Wo kann ich mich
informieren ?
Außerdem können Bürgerinnen und Bürger
an öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretungen, der Fachausschüsse sowie des Rates teilnehmen.
Die Anregungen können formlos, schriftlich
wie auch mündlich, beim Planungsamt der
Stadt Aachen im Verwaltungsgebäude am
Marschiertor vorgebracht werden.
10.000 Einwohner
der wohnhaften und wahlberechtigten Bevölkerung.
Über die Berücksichtigung oder Zurückweisung der Anregungen entscheidet der Rat
der Stadt. Das Ergebnis wird den Bürgern
mitgeteilt.
Einsichtmöglichkeit und direkte Auskunft erhält man zu den allgemeinen Öffnungszeiten
der Verwaltung im Planungsamt, Lagerhausstr. 20. Ort und Dauer der Einsichtmöglichkeit werden in der Regel in den Tageszeitungen (s.a. Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.
Bis
Wie kann ich
meine Anregungen
vorbringen ?
·
Schreiben Sie einen Text, aus dem Ihr
Anliegen klar herauszulesen ist.
·
Benutzen Sie Unterschriftenlisten, auf
denen jeweils der Text des Begehrens
zu lesen ist und die folgendermaßen
aussehen (s.u.).
·
Legen Sie die Unterschriftenlisten aus
(s. Beispiel).
·
Holen Sie die Genehmigung ein, um an
öffentlichen Stellen Unterschriften zu
sammeln (Fachbereich Verkehr und
Tiefbau, Josef Wery und Birgit Dassen,
Tel.: 432-6017)
·
Schicken Sie den Antrag unterschrieben
an Stadt Aachen, Der Oberbürgermeister, FB 01, Rathaus, 52058 Aachen.
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Wie setze ich es
um ?
3. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerbegehren können Sie den
Rat auffordern, sich mit dem von Ihnen vorgebrachten Thema zu befassen und eine
Entscheidung zu treffen. Es ist sogar möglich, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu
setzen. Im Gegensatz zum Einwohnerantrag, führt ein Bürgerbegehren, das nicht
vom Rat gebilligt wird, zu einem Bürgerentscheid (s.u.). Dieser hat innerhalb von drei
Monaten stattzufinden. Die Kommune ist
verpflichtet bei der Erstellung des Begehrens
behilflich zu sein!
Was ist das ?
Die Klärungsstelle,
Gerd Dupont, Tel.: 432 –7240
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Ein einfacher Brief mit der Überschrift "Bürgerbegehren" genügt. Wie beim Einwohnerantrag ist eine Begründung für Ihren Vorschlag notwendig. Das Begehren muss von
mindestens einer Antrag stellenden Person
(höchstens drei) persönlich gestellt werden.
Diese sind berechtigt, das Bürgerbegehren
vor dem Rat zu erläutern und zu erklären.
Was benötige ich
dazu ?
·
Demokratische Beteiligung an planerischen Entscheidungsprozessen
·
Frühzeitiges Einbringen von Anregungen
und Informationen zur Planung
·
Es besteht keine Beteiligungspflicht, jedoch bleiben dann unter Umständen eigene Belange unberücksichtigt.
Es erfolgt die Auswertung der schriftlich und
mündlich vorgebrachten Anregungen durch
die Verwaltung.
Darüber hinaus muss der Antrag einen Vorschlag zur Deckung der Kosten enthalten.
Außerdem sind Unterschriftenlisten erforderlich, auf denen jeweils das Begehren und die
Antragsteller benannt sind. Für das Bürgerbegehren müssen sich vier Prozent der in
Aachen wohn- und wahlberechtigten Bevölkerung aussprechen.
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Wozu Beteiligung
an Planungen ?
Was geschieht mit
den Bürgereingaben ?
2. Ratssitzungen
Der Stadtrat ist ein von der Bürgerschaft gewähltes Gremium und entscheidet über die
wichtigen Angelegenheiten der Stadt, z.B.
Haushaltsaufstellung, Erhebung von Abgaben, Grundstückskäufe und –verkäufe,
Stadtentwicklungsmaßnahmen u.v.a.m. Die
Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, d.h.
auch Sie können daran teilnehmen. Bestimmte Themen werden jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden.
Was ist das ?
Die Entscheidungen zu Fachthemen, wie
z.B. Verkehr, Finanzen, Planungen, werden
in den Fachausschüssen vorbereitet. Informationen zu den Fachausschüssen finden
Sie in der Broschüre "Rat und Verwaltung",
die beim Bürgerservice im Verwaltungsgebäude Katschhof erhältlich ist.
Den Bürgerbeauftragten,
Willi Claßen, Tel: 432- 7203.
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Sitzungstermine mit Tagesordnungen und
die Veranstaltungsorte. Diese Informationen
werden in der Tageszeitung veröffentlicht
oder können auf der Internetseite der Stadt
Aachen (www.aachen.de) unter den Stichworten Rat und Verwaltung, Stadtbezirke,
Politik im Stadtbezirk abgerufen werden.
Was benötige ich
dazu ?
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·
Erstellen Sie Unterschriftenlisten (vgl.
Beispiel Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid) und schicken Sie den Antrag mit
den Unterschriftenlisten an den Stadtrat
der Stadt Aachen, Katschhof, 52062 Aachen.
Wie setze ich es
um ?
Erhalt eines Schwimmbades
Beispiel
·
Möglichkeiten, schnell Unterschriften zu
sammeln, können Sie im Kapitel "Unterschriftenlisten" nachlesen.
Tipps
·
Einwohneranträge können Sie auch in
Ihren Bezirksvertretungen einreichen.
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2. Einwohnerantrag
Mit einem Einwohnerantrag können Sie ein
persönliches Anliegen direkt dem Stadtrat
zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Einwohner bzw. Einwohnerinnen sind Menschen, die mindestens drei Monate in Aachen wohnen und gemeldet sind und mindestens 14 Jahre alt sind. Der Einwohnerantrag
muss von mindestens 8.000 weiteren Einwohnerinnen und Einwohnern mit getragen,
d.h. unterschrieben werden, wenn er Belange
der Stadt Aachen betrifft. Für die Stadtbezirke ist dies ein entsprechender Anteil der
Wohnbevölkerung des Stadtbezirks.
Was ist das ?
Die Klärungsstelle der Stadt Aachen,
Gerd Dupont, Tel.: 432-7240
Wen kann ich in
diesem Anliegen
ansprechen?
·
Ihre Forderung formulieren Sie in schriftlicher Form, so dass die Unterzeichnenden nur mit Ja oder Nein antworten können.
Was benötige ich
dazu?
·
Darüber hinaus ist eine Erklärung notwendig warum Sie diese Forderung
stellen.
·
Für einen Einwohnerantrag, der die
Stadt Aachen betrifft, benötigen Sie
8.000 Unterschriften. Im Antrag geben
Sie mindestens eine Person an (höchstens drei Personen), die bevollmächtigt
ist, alle Unterzeichnenden der Unterschriftenlisten vor dem Stadtrat oder einem Ratsausschuss, der über den Antrag beraten muss, zu vertreten.
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Einfach zu den Sitzungen hingehen. Sie finden jeweils am ersten Mittwoch im Monat im
Rathaus statt.
Wie setze ich es
um ?
· Die Stadt Aachen ist in insgesamt sieben
Stadtbezirke eingeteilt: AC-Mitte, Brand,
Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurensberg und Richterich. Die
Angelegenheiten der Stadtbezirke werden in Sitzungen der Bezirksvertretungen erörtert und entschieden. Auch diese
Sitzungen, die im jeweiligen Stadtbezirk
stattfinden, sind öffentlich. Weitere Infos
gibt es über die Internetseite der Stadt
Aachen, in den Bezirksämtern oder in der
schon genannten Broschüre.
Tipp
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3. Fragestunden
Zu Beginn einer Ratssitzung gibt es die Fragestunde. Dort können Sie an Ratsmitglieder
Ihre Frage richten. Möglich ist nur eine Frage
bzw. eine Nachfrage. Die Frage kann in
mündlicher oder schriftlicher Form gestellt
werden. Die Antwort bekommen Sie entweder mündlich, wenn eine direkte Antwort in
der Sitzung möglich ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugesandt.
Was ist das ?
Den Bürgerbeauftragten,
Willi Claßen, Tel.: 432-7203
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Termine der Ratssitzungen
Was benötige ich
dazu ?
Sie stellen eine direkte Frage in der jeweiligen Ratssitzung. Eine schriftliche Frage
muss bis spätestens zum 8. Werktag vor der
Fragestunde dem Oberbürgermeister vorliegen. Sie kann direkt im Rathaus eingereicht
werden.
Wie setze ich es
um ?
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Einrichtung einer Spielstraße, eines Fußgängerüberweges,
Beispiel
Umbenennung einer Straße
· Die Erfolgschancen Ihrer Anregung steigen, wenn Sie möglichst viele Unterschriften sammeln und Politikerinnen und
Politiker für Ihr Anliegen gewinnen können.
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Tipp
II. Wie bringe ich auf den Weg ¼ ?
1. Anregungen und Beschwerden
Sie können sich mit einem persönlichen Anliegen, einer Anregung oder Beschwerde an
den Stadtrat oder die zuständige Bezirksvertretung wenden. Alle Anliegen werden von
der Klärungsstelle bearbeitet. Diese sucht
gemeinsam mit Ihnen nach einer schnellen
Lösung. Sollte dies nicht gelingen, wird das
Anliegen dem Bürger- und Beschwerdeausschuss vorgelegt. Die Entscheidung wird
schriftlich vom Oberbürgermeister mitgeteilt.
Was ist das ?
Die Klärungsstelle der Stadtverwaltung Aachen, Gerd Dupont, Tel.: 432-7240, steht für
alle Fragen zur Verfügung.
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Ein einfacher Brief mit Ihrem Anliegen genügt.
Was benötige ich
dazu ?
Sie schicken den Brief unterschrieben an
den Bürger- und Beschwerdeausschuss der
Stadt Aachen, Katschhof, 52062 Aachen.
Wie setze ich es
um ?
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Gefragt werden kann alles, sofern es sich
um Angelegenheiten der Stadt handelt und
die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Natürlich dürfen die
Fragen weder beleidigenden Inhalt haben
noch nichtöffentliche Angelegenheiten, wie
z.B. Personalentscheidungen, betreffen.
Beispiel
· Fragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretungen und den
Fachausschüssen.
Tipp
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4. Bürgerinnenforen der Aachen Agenda 21
Die Bürgerforen entstanden zu Beginn des
Lokalen Agenda 21-Prozesses in Aachen.
Die Agenda 21 ist ein Abschlussdokument
der Umweltkonferenz, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Darin werden die Kommunen
aufgefordert, gemeinsam mit der Bevölkerung eine lebenswerte Zukunft mit intakter
Umwelt und sozialer Gerechtigkeit zu gestalten. Es basiert auf der Erkenntnis, dass
die heutigen Umwelt- und Sozialprobleme
ohne die Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern nicht zu lösen sind. In Aachen begann der Agenda-Prozess - nach dem Ratsbeschluss im September 1997 - für die Bürgerinnen und Bürger im März 1998 mit der
Gründung von zahlreichen Bürgerforen, die
sich mit den verschiedenen Zukunftsthemen
in Aachen befassten: z.B. Stadtplanung,
Partizipation, Migration, Arbeit usw. Sie erarbeiteten zahlreiche Vorschläge und Projekte für die Stadt Aachen, die im November
1998 öffentlich präsentiert wurden. Leider
wurde der Prozess von Seiten der Politik und
der Wirtschaft kaum beachtet. Die meisten
Bürgerforen beschritten daher den traditionellen Weg und gründeten Vereine, um die
vorgeschlagenen Projekte selbst umzusetzen.
Was ist das ?
Agenda Büro, Wilhelmstraße 96:
Dr. Stefanie Küpper, Tel.: 432 – 3613
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
· Anliegen bzw. Motto der Demonstration
· Zeit und Ort der Versammlung bzw.
Route der Demonstration
· Erwartete Teilnehmerzahl
· Ggf. Nennung von Ordnern, die sich
durch weiße Armbinden mit der Bezeichnung "Ordner" kenntlich machen sollen.
Demonstration gegen Fremdenfeindlichkeit
und Rechtsextremismus,
Demonstration zum Erhalt eines Naturschutzgebietes
Beispiel
·
Um viele Menschen zu mobilisieren,
empfiehlt es sich, vor der Demonstration
viele Flugblätter zu verteilen und Plakate
in der Stadt aufzuhängen,
Tipps
·
Bündnispartner und -partnerinnen für die
Unterstützung der Demonstration suchen,
·
Die 1. Reihe des Demonstrationszuges
sollte Ortskenntnisse haben und in
Kontakt mit der Anmeldeperson stehen,
·
Bei einem aktuellen Anlass, wie z.B. die
Abschiebung eines Flüchtlings kann eine
Spontandemonstration abgehalten werden ohne vorherige Anmeldung bei der
Polizeibehörde.
Frauenbüro Stadt Aachen, Katschhof:
Kirsten Müller-Lehnen, Tel. 432-7468
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3. Demonstrationen
Eine Demonstration ist eine öffentliche Protestform. Hier können Sie Meinungen und
Forderungen in Form von Plakaten, Flugblättern oder durch Sprechchöre sowie Gesang und lautes Rufen äußern.
Was ist das ?
Jede Person (auch Minderjährige) hat das
Recht, eine Demonstration durchzuführen
und daran teilzunehmen. Die Demonstration
ist spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der
zuständigen Polizeibehörde anzumelden.
Das Polizeipräsidium Aachen,
Sachgebiet VL 1.2,
Tel.: 95 77 71 20
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
·
Was benötige ich
dazu ?
·
·
Megaphon oder Lautsprecheranlage für
Redebeiträge
Eventuell eine Person, die Sanitätskenntnisse besitzt und die Demonstration begleitet
Die Adressen der Bürgerforen bzw. der daraus entstandenen Vereine sind im Agenda
Büro erhältlich.
Was benötige ich
dazu ?
Das Bürgerforum Stadtplanung hat sich
weiterentwickelt zum gemeinnützigen Verein
"Stadtoasen", der sich schwerpunktmäßig
mit Stadtbegrünung beschäftigt. Interessierte
Einwohnerinnen und Einwohner können hier
Rat und Hilfestellung bei der ökologischen
Umgestaltung ihrer Wohnumgebung erhalten.
Beispiel
·
Einmal im Monat berichten die "Aachener Nachrichten" über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Agenda 21.
Tipps
·
Im "Bürgerfunk" auf UKW 100,1 wird
einmal im Monat eine Sendung vom
Agenda Büro ausgestrahlt.
·
Bürgerinnen und Bürger, die über interessante Agenda-Aktivitäten berichten
möchten, können sich an das Agenda
Büro wenden.
·
Alle Themen, die insbesondere Frauen
betreffen, werden im Frauenbüro der
Stadt Aachen koordiniert. Es gibt auch
regelmäßig Aachener Frauenkonferenzen zur Lokalen Agenda 21
·
Im Internet gibt es Infos unter
http://agenda21.aachen.de
Gültigen Ausweis
Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Wie setze ich es
um ?
Dazu sind folgende Angaben zu machen:
·
Name und Anschrift des Veranstalters
·
Name und Anschrift der Person, die für
die Leitung der Demonstration verantwortlich sein soll (Demonstrationsleitung)
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