Wie wird’s gemacht ? Leitfaden bei Schadensmeldungen Um die verschiedenen Leistungen der Sterbekasse und der einzelnen Versicherungen in Anspruch zu nehmen, sei hiermit auf Wunsch der Vereinsverantwortlichen die “Vorgehensweise” genau erklärt, um so einen reibungslosen Verlauf der Formalitäten zu gewähren. Als Hauptregel gilt: Sämtliche Formulare (Sterbekasse und Schaden-Anzeigen) bitte nur an folgende Adresse senden: MUTUELLE DE L’UGDA 3, route d'Arlon, L-8009 Strassen Fax: 47 14 40 / E-mail: direction(at)ugda.lu DIE VERSCHIEDENEN LEISTUNGEN DER MUTUELLE A. STERBEKASSE (Caisse de décès) 1. Auszahlung von Sterbegeld (indemnité funéraire) (Todesfall eines eingetragenenVereinsmitgliedes oder dessen Ehepartners; Todesfall eines individuell versicherten Mitgliedes) Formular: Antrag auf Sterbegeld Name undVorname desVersicherten mitAngabe seiner Stammgesellschaft und Sterbeurkunde an das UGDASekretariat einsenden, welches die Auszahlung der “Indemnité funéraire” in die Wege leitet. Bitte unbedingt Postscheck- oder Bankkontonummer des Empfängers angeben. Wir möchten darauf hinweisen, daß die Mitgliedschaft in der Sterbekasse nicht automatisch auf den hinterbliebenen Ehepartner übertragen wird und so gegebenenfalls neu beantragt werden muß. Formular: Antrag auf Mitgliedschaft in der Sterbekasse (im UGDA-Sekretariat erhältlich) 2. Mitgliedschaft in der “Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste” (CMCM) Um die Leistungen der “Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste” in Anspruch nehmen zu können, muß man einer Sterbekasse beitreten. Ist man Mitglied der Sterbekasse der “Mutuelle de l’UGDA” und stellt seine Aktivität im Verein ein, sollte man wissen, dass eventuell auch die Mitgliedschaft in der Sterbekasse eingestellt wird! Dies sollte man beachten und sich im UGDA-Sekretariat nach den Möglichkeiten der Mitgliedschaft in der Sterbekasse beraten laßen. Antragsformulare zum Beitritt in die CMCM sind im UGDA-Sekretariat erhältlich. Der ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittsantrag ist an das UGDA-Sekretariat zwecks Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Sterbekasse zurückzusenden. Der Antrag wird anschliessend unverzüglich an die CMCM weitergeleitet. 2. VERSICHERUNGEN Allgemeines Um Verzögerungen der Formalitäten im Schadenfall vorzubeugen, sollte jedes Vereinssekretariat im Besitz der nötigen Formulare sein. Diese sind im UGDA-Sekretariat zu beantragen oder unter www.ugda.lu (Rubrik Mutuelle/Formulaires) erhältlich. Im gegebenen Fall ist die ordnungsgemäß ausgefüllte Schaden-Erklärung, von den Vereinsverantwortlichen (Präsident / Sekretär) und dem Geschädigten unterschrieben, unverzüglich im UGDA-Sekretariat einzureichen. Dieses leitet, nach Bescheinigung der Mitgliedschaft, die Schaden-Erklärung an die Versicherungsgesellschaft “LaLux Assurances” weiter und setzt sich, falls erforderlich, mit dem Geschädigten in Verbindung. UNFALLVERSICHERUNG (Assurance accident) Formular: Unfall Schaden-Anzeige (Déclaration de sinistre Accident) Erleidet ein Vereinsmitglied einen Unfall mit Körperschaden, so ist das genannte Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an das UGDA-Sekretariat einzusenden. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit sollte der Arztbericht (Certificat médical) beiliegen. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (Assurance responsabilité civile) Formular: Haftpflicht Schaden-Anzeige (Déclaration de sinistre Responsabilité Civile) Im Falle von Sachbeschädigung oder Körperschaden von Drittpersonen, die betreffende Schadens-Erklärung ordnungsgemäß ausfüllen, unterschreiben und an das UGDA-Sekretariat einsenden. Es sei aber zu bemerken, daß vorerst bei zugefügtem Schaden durch eine Zweitperson deren Privat-Haftpflicht in Betracht gezogen wird, bevor die MutuelleHaftpflicht in Anspruch genommen werden kann (siehe Police n° 02/103444/1009 - Art. 3) UNFALL- HAFTPFLICHTVERSICHERUNG - FONDS DE SECOURS FÜR GELEGENTLICH MITWIRKENDE (Assurances pour aides auxiliaires) Gleiche Formalitäten wie unter A. / B. / C. AUTOKASKO-VERSICHERUNG (Assurance tous risques pour véhicules automoteurs) Formulare: Déclaration d’accident automobile Sind Drittpersonen mit verwickelt, ein “Constat amiable” ausfüllen, gegebenenfalls Ordnungsorgane einschalten um den Unfall zu Protokoll zu nehmen. Ärztliche Atteste beantragen, wenn Verwundungen bestehen. Die Schadensanzeige genau ausfüllen, unterschreiben, eine Kopie des “Constat amiable” beilegen und an das UGDA-Sekretariat einsenden. Die Höhe des Schadens (Kostenvoranschlag) angeben, also nicht vorerst die Reparatur bewerkstelligen und die Rechnung beifügen! In den meisten Fällen wird ein Gutachten des Schadens durch einen Experten (Expertise) von der Versicherungsgesellschaft veranlaßt. WICHTIG! In jedem Falle das Formular von den Vereinsverantwortlichen ausfüllen laßen, indem Präsident und Sekretär durch ihre Unterschrift die Vereinstätigkeit bescheinigen. Zur reibungslosen Abwicklung gehören beide Formulare zusammen! Gibt es Verletzte, gelten die allgemeinen Bestimmungen bei einem Unfall mit einem oder mehreren Fahrzeugen. Falls dies nicht der Fall ist (Autounfall ohne Verwicklung eines zweiten Gefährtes), bei Körperschaden eine Unfall Schadens-Anzeige beifügen. INSTRUMENTEN-VERSICHERUNG (Assurance tous risques pour les instruments des ensembles instrumentaux) Formular: Déclaration de sinistre tous risques instruments de musique Die Schadensanzeige ordnungsgemäß ausfüllen, unterschreiben und an das UGDASekretariat einsenden. Beizufügen ist ein Kostenvoranschlag und nicht die definitive Abrechnung nach bereits getätigter Reparatur. Hat eine Drittperson die Beschädigung des Instrumentes verursacht, so wäre vorerst deren Privathaftpflichtversicherung einzuschalten, bevor die UGDA-Versicherung übernimmt. INSTRUMENTEN-VERSICHERUNG (Assurance tous risques pour les instruments et accessoires des chorales, groupes folkloriques et de théâtre) Formular: Déclaration de sinistre tous risques instruments de musique Selbe Prozedur wie unter F.
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