Wie wirds gemacht ? - Ugda

Wie wird’s gemacht ?
Leitfaden bei Schadensmeldungen
Um die verschiedenen Leistungen der Sterbekasse und der einzelnen Versicherungen in
Anspruch zu nehmen, sei hiermit auf Wunsch der Vereinsverantwortlichen die
“Vorgehensweise” genau erklärt, um so einen reibungslosen Verlauf der Formalitäten zu
gewähren.
Als Hauptregel gilt:
Sämtliche Formulare (Sterbekasse und Schaden-Anzeigen)
bitte nur an folgende Adresse senden:
MUTUELLE DE L’UGDA
3, route d'Arlon, L-8009 Strassen
Fax: 47 14 40 / E-mail: direction(at)ugda.lu
DIE VERSCHIEDENEN LEISTUNGEN DER MUTUELLE
A. STERBEKASSE (Caisse de décès)
1. Auszahlung von Sterbegeld (indemnité funéraire)
(Todesfall eines eingetragenenVereinsmitgliedes oder dessen Ehepartners; Todesfall eines
individuell versicherten Mitgliedes)
Formular: Antrag auf Sterbegeld
Name undVorname desVersicherten mitAngabe seiner Stammgesellschaft und
Sterbeurkunde an das UGDASekretariat einsenden, welches die Auszahlung der “Indemnité
funéraire” in die Wege leitet. Bitte unbedingt Postscheck- oder Bankkontonummer des
Empfängers angeben.
Wir möchten darauf hinweisen, daß die Mitgliedschaft in der Sterbekasse nicht
automatisch auf den hinterbliebenen Ehepartner übertragen wird und so gegebenenfalls
neu beantragt werden muß.
Formular: Antrag auf Mitgliedschaft in der Sterbekasse (im UGDA-Sekretariat erhältlich)
2. Mitgliedschaft in der “Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste” (CMCM)
Um die Leistungen der “Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste” in Anspruch nehmen zu
können, muß man einer Sterbekasse beitreten.
Ist man Mitglied der Sterbekasse der “Mutuelle de l’UGDA” und stellt seine Aktivität im
Verein ein, sollte man wissen, dass eventuell auch die Mitgliedschaft in der Sterbekasse
eingestellt wird! Dies sollte man beachten und sich im UGDA-Sekretariat nach den
Möglichkeiten der Mitgliedschaft in der Sterbekasse beraten laßen.
Antragsformulare zum Beitritt in die CMCM sind im UGDA-Sekretariat erhältlich. Der
ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittsantrag ist an das UGDA-Sekretariat zwecks
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Sterbekasse zurückzusenden. Der Antrag wird
anschliessend unverzüglich an die CMCM weitergeleitet.
2. VERSICHERUNGEN
Allgemeines
Um Verzögerungen der Formalitäten im Schadenfall vorzubeugen, sollte jedes
Vereinssekretariat im Besitz der nötigen Formulare sein. Diese sind im UGDA-Sekretariat zu
beantragen oder unter www.ugda.lu (Rubrik Mutuelle/Formulaires) erhältlich.
Im gegebenen Fall ist die ordnungsgemäß ausgefüllte Schaden-Erklärung, von den
Vereinsverantwortlichen (Präsident / Sekretär) und dem Geschädigten unterschrieben,
unverzüglich im UGDA-Sekretariat einzureichen. Dieses leitet, nach Bescheinigung der
Mitgliedschaft, die Schaden-Erklärung an die Versicherungsgesellschaft “LaLux Assurances”
weiter und setzt sich, falls erforderlich, mit dem Geschädigten in Verbindung.
UNFALLVERSICHERUNG (Assurance accident)
Formular: Unfall Schaden-Anzeige (Déclaration de sinistre Accident)
Erleidet ein Vereinsmitglied einen Unfall mit Körperschaden, so ist das genannte Formular
ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an das UGDA-Sekretariat einzusenden. Im
Falle von Arbeitsunfähigkeit sollte der Arztbericht (Certificat médical) beiliegen.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (Assurance responsabilité civile)
Formular: Haftpflicht Schaden-Anzeige (Déclaration de sinistre Responsabilité Civile)
Im Falle von Sachbeschädigung oder Körperschaden von Drittpersonen, die betreffende
Schadens-Erklärung ordnungsgemäß ausfüllen, unterschreiben und an das UGDA-Sekretariat
einsenden. Es sei aber zu bemerken, daß vorerst bei zugefügtem Schaden durch eine
Zweitperson deren Privat-Haftpflicht in Betracht gezogen wird, bevor die MutuelleHaftpflicht in Anspruch genommen werden kann (siehe Police n° 02/103444/1009
- Art. 3)
UNFALL- HAFTPFLICHTVERSICHERUNG - FONDS DE
SECOURS FÜR GELEGENTLICH MITWIRKENDE
(Assurances pour aides auxiliaires)
Gleiche Formalitäten wie unter A. / B. / C.
AUTOKASKO-VERSICHERUNG
(Assurance tous risques pour véhicules automoteurs)
Formulare: Déclaration d’accident automobile
Sind Drittpersonen mit verwickelt, ein “Constat amiable” ausfüllen, gegebenenfalls
Ordnungsorgane einschalten um den Unfall zu Protokoll zu nehmen. Ärztliche Atteste
beantragen, wenn Verwundungen bestehen. Die Schadensanzeige genau ausfüllen,
unterschreiben, eine Kopie des “Constat amiable” beilegen und an das UGDA-Sekretariat
einsenden. Die Höhe des Schadens (Kostenvoranschlag) angeben, also nicht vorerst die
Reparatur bewerkstelligen und die Rechnung beifügen! In den meisten Fällen wird ein
Gutachten des Schadens durch einen Experten (Expertise) von der Versicherungsgesellschaft
veranlaßt.
WICHTIG! In jedem Falle das Formular von den Vereinsverantwortlichen ausfüllen laßen,
indem Präsident und Sekretär durch ihre Unterschrift die Vereinstätigkeit bescheinigen.
Zur reibungslosen Abwicklung gehören beide Formulare zusammen!
Gibt es Verletzte, gelten die allgemeinen Bestimmungen bei einem Unfall mit einem oder
mehreren Fahrzeugen. Falls dies nicht der Fall ist (Autounfall ohne Verwicklung eines
zweiten Gefährtes), bei Körperschaden eine Unfall Schadens-Anzeige beifügen.
INSTRUMENTEN-VERSICHERUNG
(Assurance tous risques pour les instruments des ensembles instrumentaux)
Formular: Déclaration de sinistre tous risques instruments de musique
Die Schadensanzeige ordnungsgemäß ausfüllen, unterschreiben und an das UGDASekretariat einsenden. Beizufügen ist ein Kostenvoranschlag und nicht die definitive
Abrechnung nach bereits getätigter Reparatur. Hat eine Drittperson die Beschädigung des
Instrumentes verursacht, so wäre vorerst deren Privathaftpflichtversicherung einzuschalten,
bevor die UGDA-Versicherung übernimmt.
INSTRUMENTEN-VERSICHERUNG
(Assurance tous risques pour les instruments et accessoires des chorales, groupes
folkloriques et de théâtre)
Formular: Déclaration de sinistre tous risques instruments de musique
Selbe Prozedur wie unter F.