+& , 3. März 2009 ! " Banken und Verbraucher sind nach wie vor auf ihre nationalen Heimatmärkte ausgerichtet, wenn sie Retailbankingprodukte anbieten bzw. nachfragen. Die Bemühungen der EU-Kommission, dies zu ändern und schrittweise einen europäischen Retailbankingmarkt zu schaffen, sind zu begrüßen. # ( % # $ !) #! # " Auch Integrationsfortschritte müssen genau erfasst werden. Andernfalls ist ein Einsatz der richtigen regulatorischen Instrumente in der richtigen Dosierung nicht möglich. & # # '" ' ! ! #! " Die Auswahl, Berechnung und Interpretation mögli- cher Integrationsindikatoren stößt regelmäßig auf eine Reihe von Schwierigkeiten. Vorschnelle, auf der Basis isoliert betrachteter Indikatorwerte gefällte Urteile verbieten sich. #! * # # ! # " Nur die gleichzeitige Be- trachtung vieler unterschiedlicher Indikatoren ermöglicht Schlussfolgerungen, die valide genug sind, um als Ausgangspunkt für regulatorisches Handeln dienen zu können. Autor Stefan Schäfer +49 69 910-31832 [email protected] Editor Bernhard Speyer Publikationsassistenz Sabine Kaiser Deutsche Bank Research Frankfurt am Main Deutschland Internet:www.dbresearch.de E-Mail [email protected] Fax: +49 69 910-31877 DB Research Management Norbert Walter „Alles messen, was messbar ist − und messbar machen, was noch nicht messbar ist.“ (Galileo Galilei) EU-Monitor 63 2 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? EU-Retailbankingmärkte noch nicht integriert Einen einheitlichen Binnenmarkt für Güter und Dienstleistungen zu schaffen, zählt seit Jahrzehnten zu den wesentlichen Zielen der europäischen Politik. Der Weg zu diesem Ziel – die Weiterentwicklung der Einzelmärkte in den 27 Mitgliedsstaaten zu jenem einheitlichen Binnenmarkt – wird als Integrationsprozess bezeichnet. Wie weit das Integrationsziel heute schon erreicht ist, variiert sehr stark – abhängig davon, welchen Güter- bzw. Dienstleistungsmarkt man betrachtet. Zu den am wenigsten integrierten Märkten zählt der Retailbankingmarkt, also der Markt für Dienstleistungen für die Privatkunden (inkl. der Kleingewerbetreibenden) von Kreditinstituten. Sowohl Banken als auch Verbraucher sind noch weitgehend auf ihre nationalen Heimatmärkte ausgerichtet, wenn sie Retailbankingprodukte anbieten bzw. nachfragen. Volkswirtschaftliche Vorteile der Retailbankingintegration Wenn Kreditinstitute und Verbraucher europaweit tätig werden... ... kann sich das Preis-Leistungsverhältnis der Bankdienstleistungen verbessern Vollständige Integration, also die Schaffung eines wirklich einheitlichen Binnenmarktes für Retailbankingprodukte, würde dagegen bedeuten, dass die Verbraucher Bankdienstleistungen EU-weit nachfragen und die Kreditinstitute selbige EU-weit anbieten – dass Anbieter und Nachfrager also auf dem integrierten Markt insgesamt tätig werden, ohne Rücksicht auf nationale Grenzen. Oder anders ausgedrückt, dass sie den einheitlichen Binnenmarkt in seiner Gänze als ihren Heimatmarkt ansehen. Die Integration der Retailbankingmärkte würde die volkswirtschaftliche Wohlfahrt über zwei Wirkungskanäle steigern. Erstens nähme die Wettbewerbsintensität auf den zuvor nationalen Märkten mit dem Grad der Integration zu. Diskretionäre, auf Marktsegmentierung basierende Handlungsspielräume der Kreditinstitute bei der Gestaltung des Preis-Leistungs-Verhältnisses würden verringert. Die Konsumenten erhielten eine breitere Auswahl besserer Produkte sowie besseren Service zu niedrigeren Preisen. Für diese Wirkungsmechanismen ist der Markteintritt ausländischer Anbieter nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist vielmehr die Bestreitbarkeit der Märkte, also die Möglichkeit, dass ausländische Anbieter jederzeit aktiv werden können. Zweitens würde Marktintegration die Anbieter in die Lage versetzen, Größenvorteile zu realisieren, wenn sie ihre Produkte nicht nur auf ihrem Heimatmarkt, sondern in der gesamten EU anbieten könnten. Es wäre ihnen möglich, ihre Produkte zu niedrigeren Kosten herzustellen, und die Gewinnschwelle für Innovationen könnte sinken. Auf wettbewerbsintensiven Märkten würde dies ceteris paribus zu sinkenden Preisen für innovative Produkte führen. Die Realisierung von Skalenerträgen würde sich hierbei nicht auf das Produktmanagement, den Vertrieb und die Refinanzierung, beschränken, sondern auch die Risikosteuerung einschließen, denn auf einem integrierten Markt könnten die Kreditinstitute ihre Risiken besser diversifizieren. Aktivitäten der europäischen Politik EU-Kommission will Integrationsbarrieren abbauen 3. März 2009 Die Integration der Retailbankingmärkte hätte also viele Vorteile. Um diese zu realisieren, hat die europäische Politik eine Reihe von Initiativen gestartet, von einer Wettbewerbsuntersuchung über die Verbraucherkreditrichtlinie bis hin zum Weißbuch Hypothekarkredite, um nur eine kleine Auswahl zu nennen. Diesen Initiativen ist gemeinsam, dass die EU-Kommission zunächst einzelne Märkte (zum Beispiel denjenigen für Hypothekarkredite) einer genaueren Analyse 3 EU-Monitor 63 unterzieht, dabei in der Regel mangelhafte Integration diagnostiziert und daraus schließlich eine Therapie ableitet, die meist aus einer Reihe regulatorischer Maßnahmen besteht. Letztere sollen Barrieren abbauen helfen, an denen die Integration der nationalen Märkte bislang gescheitert ist. Einige Fragen noch unbeantwortet Das Ziel der Kommission, die Retailbankingmärkte zu integrieren, ist unumstritten. Allerdings besteht allgemeine Unsicherheit darüber, (1) welche Kriterien heranzuziehen sind, um den Integrationsgrad der Märkte zu beurteilen, (2) inwieweit Integrationslücken auf „natürliche“ Ursachen wie die Sprachbarrieren zurückzuführen und deshalb nicht mittels regulatorischer Maßnahmen zu schließen sind und (3) welche regulatorischen Instrumente vor diesem Hintergrund geeignet erscheinen, die Integration der Retailbankingmärkte voranzubringen. Offene Fragen Daraus resultieren drei Fragen, die bisher weder in der regulierungspolitischen noch in der wissenschaftlichen Diskussion zufriedenstellend beantwortet worden sind: — Wie kann man den Grad der Integration des Retailbankingmarktes messen? — Was sind die Ursachen für eventuell festzustellende mangelhafte Integration? — Wie kann die gewünschte Integration vorangebracht werden? Wie kann man Integration messen? Um die erste der drei Fragen zu beantworten, soll zunächst in Abschnitt 2 geklärt werden, wie Integration definiert wird bzw. definiert werden kann. Hier kommt einerseits eine weitgehende Begriffsabgrenzung in Frage, derzufolge Integration, wie oben beschrieben, erreicht ist, wenn Banken und Verbraucher die gesamte EU als ihren Heimatmarkt ansehen und sich die positiven ökonomischen Effekte der Integration einstellen. Andererseits kann auch geprüft werden, inwieweit auf dem Weg zur vollständigen Integration bestimmte Zwischenziele erreicht sind, etwa Verhaltensänderungen bei Anbietern und Nachfragern oder die Beseitigung regulatorischer Integrationshemmnisse. Es geht also in Abschnitt 2 zunächst um die Frage, was wir messen, wenn wir Integration messen, bevor in Abschnitt 3 untersucht wird, wie Integration gemessen werden kann. Hierbei ist zunächst zu prüfen, ob ausreichend Datenmaterial für die Berechnung von Messgrößen zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, muss jede Messgröße daraufhin abgeklopft werden, ob bestimmte Werte wirklich einen hohen Integrationsgrad anzeigen und ob Integration nicht auch dann erreicht sein kann, wenn die Werte der Messgröße dies nicht anzeigen. Mit anderen Worten ist zu untersuchen, ob sich die jeweilige Messgröße als Indikator eignet oder nicht. Abschnitt 4 fasst zusammen, welche Konsequenzen diese Überlegungen für die EU-Integrationspolitik haben können. & Drei Abgrenzungen von Integration denkbar 4 , Die Vorteile eines einheitlichen Binnenmarktes kommen den Europäern zugute, wenn die Banken ihre Produkte europaweit anbieten und die Konsumenten sie europaweit nachfragen können. Auf dieser Basis können grundsätzlich drei Abgrenzungen von „Integration“ abgeleitet werden. Diese setzen an den Ergebnissen des Integrationsprozesses, dem Verhalten der Marktteilnehmer bzw. den regulatorischen Rahmenbedingungen an. Die Dreiteilung lehnt sich inhalt3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? lich an das Marktergebnis-/Marktverhalten-/Marktstruktur-Paradigma der Wettbewerbspolitik an. Integration ist erreicht, wenn sich die erhofften ökonomischen Wirkungen einstellen Integration ist kein Selbstzweck. Sie soll – über eine höhere Wettbewerbsintensität und die Möglichkeit, Skalenerträge zu erzielen – den Banken neue, europäische Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und den Kunden in der gesamten EU den Zugang zu einer ähnlich breiten und günstigen Produktpalette bieten. Nach der am weitesten gehenden Definition kann man somit von Integration sprechen, wenn diese mit dem Integrationsprozess verbundenen Ziele erreicht sind. Zu enge Definition nicht zweckmäßig Für die politische Praxis dürfte die Beschränkung auf eine derartige Definition aus zwei Gründen nicht hilfreich sein. Zum einen würde sie – streng genommen – nicht zulassen, Integrationsfortschritte zu messen. Integration wäre dann entweder erreicht oder nicht erreicht. In der Realität kann man die auf dieser Definition basierenden Integrationsindikatoren zwar durchaus so konstruieren, dass unterschiedliche Grade von Integration und damit Integrationsfortschritte zumindest in ihrer Tendenz abgeschätzt werden können. Dennoch lässt diese Herangehensweise zu viele Fragen offen, unter anderem hinsichtlich der Geschwindigkeit des Integrationsprozesses, möglicher Integrationshemmnisse und des Einflusses regulatorischer Initiativen. Zum anderen spricht gegen die enge Abgrenzung des Begriffes Integration auch, dass eine so verstandene Integration der EU-Retailbankingmärkte faktisch unmöglich sein könnte. Dies ist der Fall, wenn „natürliche“ Barrieren, die aus langfristig-strukturellen Unterschieden zwischen den Mitgliedsstaaten (wie Sprache, Geschäftsgewohnheiten, langfristig aufgebautes Vertrauen zu heimischen Anbietern etc.) resultieren, verhindern, dass Anbieter und Nachfrager die gesamte EU als ihren Heimatmarkt betrachten können oder wollen. Als vollständiges Erreichen der Ziele des Integrationsprozesses verstandene Integration würde dann niemals erreicht. Bei entsprechender Konstruktion der verwendeten Indikatoren könnten allenfalls Fortschritte auf dem Weg zu den erhofften Zielen erkannt und analysiert werden. Zwischenziele erforderlich Aus diesen Gründen sind geeignete Zwischenziele zu definieren, die eine differenziertere Analyse ermöglichen. Ansatzpunkte bieten die beiden wesentlichen Schritte, die der endgültigen Marktintegration vorausgehen: die europäische Orientierung von Banken und Verbrauchern und der Abbau aller regulatorischen Hürden, welche diese europäische Orientierung der Marktteilnehmer be- oder verhindern können. Integration ist erreicht, wenn Banken und Kunden die gesamte EU als ihren Heimatmarkt betrachten Am Verhalten der Marktteilnehmer anknüpfen 3. März 2009 Die mit dem Integrationsprozess verbundenen Ziele sind nur zu erreichen, wenn Banken und Verbraucher die gesamte EU als ihren Retailbanking-Heimatmarkt betrachten können und wollen. Deshalb ist es naheliegend, Integration auch anhand des Verhaltens der Marktteilnehmer zu definieren. Integration ist dann der Zustand, in dem Banken und Kunden über die nationalen Grenzen hinweg als Anbieter und Nachfrager auftreten, ohne dass sich die positiven Wirkungen (breite Produktpalette zu niedrigen Preisen, innovativer Wirtschaftsraum) schon zwingend eingestellt haben müssen. Letzteres kann – zumindest zeitweise – mit Pfadabhängigkeiten (schrittweise Anpassung von Verhaltensweisen der Banken bzw. Verbrau5 EU-Monitor 63 cher) und trotz aller Integrationsbemühungen verbleibenden Unterschieden zwischen den Mitgliedsstaaten erklärt werden. So ist beispielsweise denkbar, dass die Verbraucher in kleineren Mitgliedsstaaten zwar Zugriff auf die gleichen Produkte haben wie alle anderen EU-Bürger, diese von den Banken aber nur relativ teuer hergestellt werden können – etwa wegen der Übersetzung aller Informationen und Vertragstexte in Sprachen, die nur von relativ wenigen Konsumenten gesprochen werden. Integration ist erreicht, wenn alle regulatorischen Integrationshemmnisse beseitigt sind Europaweite Aktivitäten ermöglichen Schließlich kann Integration aber auch bloß derjenige Zustand sein, in dem Banken und Konsumenten in der Lage sind, europaweit tätig zu werden. Dies ist der Fall, wenn den europaweiten Aktivitäten keine (regulatorischen) Barrieren mehr entgegenstehen. Ob die Marktteilnehmer grenzüberschreitend aktiv werden, ist für dieses Verständnis von Integration ebenso irrelevant wie die Frage, inwieweit der Integrationsprozess die ihm zugeschriebenen positiven Wohlfahrtswirkungen entfaltet. In diese Richtung ist auch die Defini1 tion der Europäischen Zentralbank formuliert: Demnach ist Integration auf dem Markt für ein bestimmtes Finanzprodukt erreicht, wenn alle Marktteilnehmer (a) dem gleichen Regelwerk unterworfen sind, (b) gleichen Zugang zu diesem Finanzprodukt haben und (c) gleich behandelt werden, wenn sie auf diesem Markt tätig werden. „Natürliche“ Barrieren bleiben Somit können die „natürlichen“ Barrieren weiter existent sein. Sie resultieren aus langfristig-strukturellen Unterschieden zwischen den Mitgliedsstaaten (wie Sprache, Geschäftsgewohnheiten, langfristig aufgebautes Vertrauen zu heimischen Anbietern etc.), die kurz- und mittelfristig nicht durch regulatorische Maßnahmen verringert oder sogar beseitigt werden können. Die EZB-Definition bezieht sich nur auf „künstliche“ Barrieren. Sie sind rechtlicher Natur und durch regulatorische Maßnahmen zu beseitigen und daher alleiniger Ansatzpunkt für das Aktivwerden der europäischen Politik. & , Klassifizierung von Integrationsindikatoren2 Verschiedene Arten von Indikatoren Die Klassifizierung von Integrationsindikatoren kann sich auf der einen Seite an der Art der Datenerhebung oder der zum Ausdruck kommenden Information orientieren. Nach diesem Ansatz gibt es Indikatoren, die entweder auf der Basis statistischer Daten zu tatsächlichen Geschäftsaktivitäten (z.B. Zinsstatistiken) oder mittels Umfragen zu Verhaltensweisen und Absichten von Banken und Verbrauchern berechnet werden. Umfragen können beispielsweise dazu dienen, die Auslandsstrategien der Banken oder die Einstellung der Verbraucher gegenüber ausländischen Anbietern kennenzulernen. Was die Art der zum Ausdruck kommenden Information betrifft, kann es sich entweder um qualitative oder um quantitative Indikatoren handeln. Letztere wiederum können Volumen- oder Preisindikatoren sein. 1 2 6 Baele, L. et al. (2004). Measuring financial integration in the Euro area. ECB Occasional Paper, Vol. 14, 2004. S. 6. Für einen umfassenden Überblick über Möglichkeiten und Grenzen der Messung von Marktintegration vgl. Speyer, Bernhard (2006). Bewertung der wirtschaftlichen Effekte des FSAP – Anmerkungen zur Methodologie. Deutsche Bank Research. EU Monitor 41. Frankfurt am Main. 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? Beitrag zur Messung von Integration als Kriterium Auf der anderen Seite lassen sich Indikatoren aber auch nach ihrem Beitrag zur Messung von Integration den drei obigen Abgrenzungen dieses Begriffes entsprechend klassifizieren. Dementsprechend gibt es: — Indikatoren, die darstellen, inwieweit die mit dem Integrationsprozess verbundenen ökonomischen Zielvorstellungen erfüllt sind, inwieweit also Integration tatsächlich erreicht ist; — Indikatoren, die darstellen, ob die Banken und Verbraucher den einheitlichen Binnenmarkt insgesamt als ihren Heimatmarkt betrachten; — Indikatoren, die darstellen, inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für die europäische Orientierung von Banken und Verbrauchern gegeben sind, inwieweit also die beschriebenen künstlichen Hürden beseitigt worden sind. Zwei Probleme sind zu lösen Bei jeder der drei Gruppen von Indikatoren können jeweils zwei Schwierigkeiten auftauchen: Zum einen kann es problematisch sein, die in den jeweiligen Indikator einfließenden Größen korrekt zu messen, zum Beispiel aufgrund eingeschränkter Datenverfügbarkeit. Wenn das problemlos möglich ist, ist zum anderen zu prüfen, ob der errechnete Indikator zielführende Aussagen über den Stand der Integration der Retailbankingmärkte zulässt. Hat der Integrationsprozess die prognostizierten Wohlfahrtswirkungen? Gibt es Preiskonvergenz auf niedrigem Niveau? . 0 Bei Diskussionen über den Integrationsgrad von Wirtschaftsräumen bildet in der Regel das „Gesetz des einheitlichen Preises“ (Law of one price) von William Stanley Jevons den Ausgangspunkt der Betrachtung. Danach kann es für ein Gut nur einen einheitlichen Preis geben, wenn das Gut zu einem bestimmten Zeitpunkt überall und für jeden sachlich gleichartig verfügbar ist und vollkommene Information herrscht. Aufgabe der Integrationspolitik ist es, dafür zu sorgen, dass diese Bedingungen erfüllt sind. Wenn das der Fall ist, können alle Anbieter im gesamten Wirtschaftsraum tätig werden; Marktmacht wird minimiert, und die Preise gleichen sich auf niedrigem Niveau an. Inwieweit dies für die europäischen Retailbankingmärkte gilt, zeigt folglich der Vergleich der Preise für die auf diesen Märkten angebotenen Produkte. !) / Spannbreite zwischen höchstem und niedrigstem Preis p.a. in EUR AT BE k.A. CY DE ES FI FR Messung der Gültigkeit des „Law of one price“ k.A. GR IE IT LU MT k.A. NL PT SE k.A. SI k.A. UK k.A. 0 200 400 Quelle: EU Kommission 3. März 2009 1 Bei Retailbankingprodukten sind Preisvergleiche allerdings sehr schwierig. Das hat zwei Gründe. Erstens ist es außerordentlich schwierig, wirklich gleichartige Produkte zu finden, weil jedes einzelne Produkt eine Vielzahl von Merkmalen aufweist, die eine Klassifizierung erschweren. Bei Krediten kommt erschwerend hinzu, dass auch die Kundenmerkmale, ausgedrückt durch die Bonität, den Charakter des Produktes und dessen Preis beeinflussen. Zweitens spielen bei Retailbankingprodukten – auch bei Krediten – Gebühren eine wichtige Rolle. Der Vergleich von Zinssätzen allein ist deshalb kein vollständiger Preisvergleich. Die Datenverfügbarkeit von Gebühren ist aber noch viel schlechter als im Falle von Zinssätzen. Dies gilt insbesondere für den Girokonto- und Zahlungsverkehrsbereich, wo so gut wie keine internationalen Vergleiche möglich sind. 7 EU-Monitor 63 Eine Untersuchung der EU-Kommission versucht, diese Lücke zu 3 schließen, stößt aber auf zahlreiche methodische Schwierigkeiten. Abbildung 1 stellt beispielhaft die Bandbreite der Preise für „Kontopakete“ (Girokonto und verschiedene Zahlungsverkehrsprodukte) dar. Hierbei fällt zunächst auf, dass für etliche Länder keine Daten beschafft werden konnten. Für die anderen Länder kann festgehalten werden, dass die Preise sowohl innerhalb der Länder als auch zwischen ihnen erheblich variieren. Gleiche Erhebungen wurden für die Preise von Girokonten, Überweisungen, Lastschriften, Debitund Kreditkarten, Verfügungen am Geldautomaten und für die Nutzung von Onlinebanking durchgeführt. Interpretation Identifizierung wirklich vergleichbarer Produkte Selbst wenn die methodischen Probleme gelöst wären, bliebe zu berücksichtigen, dass das Vergleichsprodukt in den Mitgliedsländern unterschiedlich beliebt sein kann. Im Extremfall ist es in einem Land das von der überwiegenden Mehrzahl der Kunden nachgefragte Standardprodukt, während es in einem anderen Land zwar grundsätzlich verfügbar ist, die Verbraucher es aber so gut wie nicht in Anspruch nehmen. Das wird sich auf das Preissetzungsverhalten der Banken auswirken. Die Aussagekraft des Preisvergleichs ist entsprechend eingeschränkt. Auf ähnliche Weise, nämlich über die Motive der Anbieter, lassen Cross-Selling-Erwägungen produkt- und zeitpunktbezogene Preisvergleiche wenig sinnvoll erscheinen, weil viele Kreditinstitute bei der Preisgestaltung ihre Ertragspotenziale über den Lebenszyklus des Kunden hinweg im Blick haben. Preisunterschiede wird es immer geben Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, inwieweit die vollständige Geltung des „Law of one price“ Maßstab für politische Integrationsbemühungen sein kann. Voraussetzung für einheitliche Preise ist nämlich, dass es überhaupt keine – weder künstliche noch natürliche – Barrieren mehr gibt, die EU-weite Aktivitäten von Banken und Kunden behindern. Mit regulatorischen Maßnahmen lassen sich aber bestenfalls die „künstlichen“ Hürden abbauen. Selbst wenn dieses Ziel erreicht sein sollte, können sich aus den natürlichen Hürden immer noch Preisunterschiede innerhalb der Europäischen Union ergeben. Diese Erkenntnis kann zwei Konsequenzen haben: — Man versucht zu ermitteln, welcher Anteil der Preisunterschiede auf die regulatorisch beseitigbaren, also die „künstlichen“ Barrieren zurückzuführen ist. Wenn sich die Preisunterschiede entsprechend verringert haben, ist Integration erreicht. Diese Vorgehensweise dürfte daran scheitern, dass die Quantifizierung der Bedeutung der künstlichen Hürden sehr schwierig ist. — Statt die Unterschiede zwischen den Preisen für Retailbankingprodukte in den einzelnen Ländern als absoluten Maßstab anzusehen, kann man als Alternative auch zu einer relativen Betrachtung übergehen. In diesem Fall interessieren nicht die internationalen Preisdifferenzen, sondern Ausmaß und Geschwindigkeit der Preiskonvergenz. Wiederum ist die Interpretation des Ergebnisses nicht eindeutig. Ist Preiskonvergenz zu beobachten, so ist das allein noch kein hinreichender Beleg für die Wirksamkeit entsprechender regulatorischer Maßnahmen. Vielmehr können auch im Zeitablauf die natürlichen Hürden immer mehr an Bedeutung verloren haben. Umgekehrt muss man aus Preisdivergenz nicht unbedingt folgern, dass sich die regulatorischen Maßnahmen 3 8 Vgl. European Commission (2008). Preparing the Monitoring of the Impact of the Single Euro Payment Area (SEPA) on Consumers. S. 65-77. Brüssel. 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? nachteilig auf die Integration des Marktes auswirken. Vielmehr kann die Zunahme der natürlichen Hürden die Verringerung der künstlichen überkompensieren. Somit kann Marktintegration durchaus auch dann erreicht sein, wenn sich die Preise unterscheiden, ebenso wie sie nicht erreicht sein kann, wenn die Preise einheitlich sind. 23 ' Beispiel: Internationale Preisvergleiche bei Hypothekenkrediten 0 # Effektivzinssätze in % 7,0 6,5 6,0 5,5 5,0 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 03 04 05 06 07 Maximum Median =Median 100 08 Minimum Jan 03 Jul 03 Jan 04 Jul 04 Jan 05 Jul 05 Jan 06 Jul 06 Jan 07 Jul 07 Jan 08 Jul 08 130 120 110 100 90 80 70 Maximum Median Minimum Quellen: Europäische Zentralbank, DB Research 23 0 4 0 &3 5 0 Preis 2003 Preis 2006 Diff. FR 0,89 0,36 0,53 UK 1,15 0,68 0,47 GR 0,70 0,35 0,35 IT 1,34 0,99 0,35 NL 0,97 0,64 0,33 ES 1,03 0,87 0,16 PT 0,95 0,88 0,07 DK 0,70 0,63 0,07 Quelle: Oliver Wyman 3. März 2009 Der Versuch, die Preise von Hypothekenkrediten zu vergleichen und daraus auf den Stand der Integration der Hypothekenmärkte zu schließen, macht deutlich, wie schwierig die Überprüfung des „Law of one price“ und die Bewertung der Ergebnisse dieser Überprüfung in der Praxis sein kann. Das hat drei Gründe. Erstens muss der Hypothekenzins ein komplexes Bündel von Risiken (Bonitäts-, Immobilienpreis- und Vorfälligkeitsrisiken) widerspiegeln, deren Abdeckung institutionell sehr unterschiedlich geregelt sein kann und die, was bei den Immobilienpreisen sehr deutlich ist, lokal sehr stark variieren können. Zweitens sind Hypothekenkredite für viele Banken ein Ankerprodukt, das dazu dient, eine langfristige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufzubauen und das entsprechende CrossSelling-Potenzial zu erschließen. Drittens unterscheiden sich die Präferenzen der Verbraucher von EU-Mitgliedsland zu EU-Mitgliedsland sehr stark, beispielsweise hinsichtlich der Zinsbindungsfristen. In der jüngeren Vergangenheit gab es zwei unterschiedliche Ansätze, diese Probleme zumindest zu entschärfen. Einer davon ist die Einführung der EZB-Zinsstatistik, die seit 2003 für eine Reihe von repräsentativen Kredit- und Einlagenprodukten den jeweiligen nationalen Mittelwert des Zinssatzes in den Ländern der Eurozone ausweist; dabei bleiben jedoch verschiedene Fragen offen: Die EZBZinsstatistik lässt nicht nur alle EU-Mitgliedsstaaten außen vor, die noch nicht den Euro eingeführt haben, sondern beantwortet auch nicht, wie sich Sicherheiten auf den jeweiligen Zinssatz auswirken. Darüber hinaus werden die Daten nicht über den Konjunkturzyklus hinweg normalisiert. Je stärker die nationalen Kreditzyklen in der EU voneinander abweichen, desto weniger sind deshalb die Daten miteinander vergleichbar, weil sich Gewinnmargen und Risikoprämien systematisch unterscheiden. Auch der Umgang mit dem Vorfälligkeitsrisiko, der seinen Niederschlag in vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zur vorzeitigen Kündbarkeit, zum Vorfälligkeitsentgelt und zu Sondertilgungsoptionen findet, ist zu vielfältig, um zufriedenstellend berücksichtigt werden zu können. Abbildung 2 basiert auf der Veröffentlichung eines repräsentativen Hypothekenzinssatzes für jedes Land der Eurozone durch die EZB. Der obere Teil stellt den Verlauf des höchsten, des niedrigsten und des Medianzinssatzes in % dar. Der untere Teil zeigt, wie sich der höchste und der niedrigste Zins relativ zum Median, der gleich hundert gesetzt ist, entwickelt haben. Es fällt auf, dass die Abweichung der beiden Extrema vom Median bis Mitte 2007 kontinuierlich abgenommen hat und von da an bis zum Sommer 2008 ungefähr gleich geblieben ist. Seitdem hat sich der minimale Zinssatz wieder deutlich vom Median entfernt. Diese Schwankungen zeigen, dass allein schon aufgrund der Kürze des Beobachtungszeitraums aus diesen Daten keine Schlussfolgerungen bezüglich der Integration der EUHypothekenmärkte gezogen werden können. Den zweiten Versuch eines europäischen Hypothekarzinsvergleiches hat die Beratungsgesellschaft Oliver Wyman (siehe Grafik 3) unternommen. In einer Studie zur Integration der europäischen Hy- 9 EU-Monitor 63 pothekenmärkte wird mit einem um Gebühren, Effekte der Zinsstrukturkurve, Bonitätsrisiken sowie Vorfälligkeitsrisiken bereinigten Referenzzinssatz gearbeitet, der für den jeweiligen nationalen Hypothekenmarkt repräsentativ sein soll. Die Bereinigung soll helfen, eine Reihe der erwähnten Mess- und Interpretationsschwierigkeiten zu mildern. Dennoch bleiben auch hier viele Fragen offen, beispielsweise hinsichtlich der relativen Bedeutung der natürlichen bzw. der künstlichen Hürden. Wichtiger ist jedoch, dass die Bereinigung selbst nicht nur Schwierigkeiten mildert, sondern gleichzeitig ein wesentliches neues Problem schafft: Der daraus resultierende Referenzzinssatz ist ein abstraktes Konstrukt, das nicht nur auf sehr weitreichenden Annahmen basiert, sondern in der politischen Diskussion auch nur begrenzt vermittelbar ist. # # 6 # Verbessert sich die Versorgung mit Retailbankingprodukten? ! Die Marktintegration soll den Retailbankingkunden in der EU nicht nur niedrigere Preise, sondern auch eine möglichst gute Versorgung mit unterschiedlichen Produkten bringen. Je mehr Optionen die Verbraucher haben, desto besser ist ceteris paribus die Allokation des Kapitals (Einlagen und Kreditprodukte), desto effizienter können wirtschaftliche Transaktionen abgewickelt werden (Zahlungsverkehrsprodukte) und desto eher sind gesellschaftliche Ziele, wie der Zugang zu Basisleistungen (Girokonto) und Wohneigentum (Hypothekarkredite), für möglichst breite Bevölkerungsschichten zu erreichen. Anteil von Schecks bzw. Lastschriften am gesamten Zahlungsverkehrsvolumen in % AT BE BG CY CZ DE DK EE ES FI FR GR HU IE IT LT LU LV MT NL PL PT RO SE SI SK UK Messung des Versorgungsgrades Der Grad der Versorgung mit Retailbankingprodukten kann quantitativ und qualitativ definiert sein. Was die quantitative Versorgung mit Retailbankingprodukten betrifft, gibt es kein Äquivalent zum „Gesetz des einheitlichen Preises“. Dennoch ist es naheliegend, eine quantitativ einheitliche Versorgung auf hohem Niveau als Indikator für eine fortgeschrittene Integration des Marktes anzusehen. Bei Einlagen und Krediten kommt hier das Volumen, bei Zahlungsverkehrsprodukten die absolute Zahl in Frage – jeweils bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt bzw. die Bevölkerung. 0 20 Scheck 40 Lastschrift Quelle: Europäische Zentralbank 7 Die Ausdifferenziertheit der Produktpalette zeigt, wie es um die qualitative Versorgung mit Retailbankingleistungen bestellt ist. Ziel des Integrationsprozesses ist, dass im gesamten Wirtschaftsraum eine einheitliche, möglichst breite Palette an Retailbankingprodukten für die Kunden verfügbar ist. Es spricht für einen hohen Integrationsgrad eines Marktes, wenn es keine oder nur noch geringe Unterschiede zwischen den Produktpaletten auf den einzelnen nationalen Märkten gibt. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass die qualitative Ausstattung nicht so leicht messbar ist wie die quantitative. Da die qualitative Sichtweise des Versorgungsgrades sich anhand der Differenziertheit der Produktpalette bemisst, ist hier nicht die Versorgung mit Einzelprodukten, sondern die Breite des Angebotes innerhalb einer Produktkategorie bzw. aller Retailbankingprodukte von Interesse. Letztere kann zum einen durch eine rein enumerative Aufstellung des Produktangebotes ermittelt werden. Die daraus resultierende Unübersichtlichkeit kann es notwendig machen, zur Beantwortung spezifischer Fragestellungen Indizes zu konstruieren, die die Versorgung der nationalen Märkte beispielsweise mit unterschiedlichen Arten von Hypothekenkrediten zu einer Kennzahl aggregieren. Ziel der Indexberechnung ist, die qualitative Ausstattung der einzelnen Märkte miteinander vergleichbar zu machen. Voraussetzung 10 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? * # ' dafür ist zum einen, dass die Informationen über die Angebote der Banken vorliegen. Ist dies der Fall, muss zum anderen jede einzelne Produktvariante mit einem Wert und einem Gewichtungsfaktor für die Indexberechnung versehen werden. Dabei sind Annahmen darüber zu treffen, welche Produktvarianten in die Berechnung einfließen sollen (weil sie als eigenständige Produkte anzusehen sind) und welche nicht (weil sie nicht als eigenständige Produkte anzusehen sind). 0 Anteil der Haushalte mit Girokonto in % DK FI BE SE FR Interpretation DE Bei der Interpretation der so gewonnenen Zahlen ist Vorsicht geboten, denn kulturelle Unterschiede und Zeitpfadabhängigkeiten bauen natürliche Hürden auf, die eine völlige Angleichung von Art und Nutzung der nationalen Produktpaletten an grundlegenden Divergenzen in der Nachfrage scheitern lassen. Kulturell unterschiedlich kann beispielsweise die Einstellung der privaten Haushalte zur Kreditaufnahme sein. Selbst wenn alle regulatorischen Hürden beseitigt sind, wird es unterschiedliche Niveaus der Konsumentenkreditvergabe geben. Ähnliches gilt auch für Zahlungsverkehrsprodukte, beispielsweise Kartenzahlungen. Insbesondere in diesem Bereich spielen zudem Pfadabhängigkeiten eine bedeutende Rolle, denn um ein Zahlungsverkehrssystem zu etablieren, sind hohe spezifische Investitionen erforderlich. Darüber hinaus ist die Nutzung von Zahlungsverkehrsprodukten durch Netzwerkexternalitäten gekennzeichnet. Je mehr Nutzer sich für eine bestimmte Zahlungsart entscheiden, desto vorteilhafter für alle. Änderungen des Zahlungsverhaltens sind deshalb selbst bei restloser Beseitigung aller regulatorischen Integrationshemmnisse bestenfalls langfristig zu erwarten (siehe Grafik 4). EE UK IE GR AT NL LU MT PT SI ES CZ CY SK LT HU PL LV IT RO BG 0 50 100 Quelle: Europäische Kommission 9 : 23 : . 0 / # 8 ! % .( 0 X-Achse: Hypothekenvolumen/BIP in %, Y-Achse: BIP pro Kopf in EUR EU-Mitgliedstaaten ohne LU 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 0 50 100 Quelle: European Mortgage Federation Zudem ist ein positiver Zusammenhang zwischen dem Niveau der wirtschaftlichen Entwicklung einer Volkswirtschaft und der Versorgung mit Retailbankingprodukten zu erwarten. So ist beispielsweise das Niveau in den mittelosteuropäischen Mitgliedsstaaten durchgängig niedriger als in der EU-15 (siehe Grafik 5). Aus diesen Gründen muss ein hohes Maß an Marktintegration nicht erst dann erreicht sein, wenn alle Produkte überall verfügbar sind und überall im gleichen Umfang nachgefragt werden. Ein Beispiel: Internationale Vergleiche der Versorgung mit Hypothekenprodukten Am Beispiel der Versorgung mit Hypothekenprodukten lassen sich diese Überlegungen gut illustrieren. Die quantitative Versorgung, gemessen am Volumen der ausstehenden Hypothekenkredite bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt bzw. die Bevölkerungszahl, lässt sich leicht messen, denn die erforderlichen Daten stellt die EZB zur Verfügung. Der Vergleich der ausstehenden Volumina bezogen auf die Bevölkerung bzw. das Bruttoinlandsprodukt zeigt auf den ersten Blick, welche erheblichen Auswirkungen das Wohlstandsniveau hat (siehe Grafik 6). Anders lassen sich die durchgängig niedrigen Werte der mittelosteuropäischen Mitgliedsstaaten nicht erklären. Den Versuch, den qualitativen Versorgungsgrad mit Hilfe eines Index zu messen, haben in jüngster Zeit der Internationale Währungs4 5 fonds und das britische Beratungsunternehmen Oliver Wyman 4 5 3. März 2009 International Monetary Fund (2008). World economic outlook – housing and the business cycle. April 2008. S. 103-132. Washington, D.C. Mercer Oliver Wyman (2003). Study on the financial integration of European mortgage markets. Oktober 2003. 11 EU-Monitor 63 0,69 unternommen. Beide Untersuchungen diagnostizieren deutlich unterschiedliche Versorgungsgrade. Aussagen über die Entwicklung im Zeitablauf sind nicht möglich, weil jeder der beiden Indizes nur einmal berechnet wurde (siehe Grafik 7). Gleicht sich die Servicequalität auf hohem Niveau an? & AU MEW Ref. Yes Ltd. LTV Laufzeit 80 25 MMI AT No No 60 25 0,31 BE No No 83 20 0,34 CA Yes No 75 25 0,57 DK Yes Yes 80 30 0,82 FI Yes No 75 17 0,49 FR No No 75 15 0,23 DE No No 70 25 0,28 GR No No 75 17 0,35 IE Ltd. No 70 20 0,39 IT No No 50 15 0,26 JP No No 80 25 0,39 NL Yes Yes 90 30 0,71 NO Yes No 70 17 0,59 ES Ltd. No 70 20 0,4 SE Yes Yes 80 25 0,66 UK Yes Ltd. 75 25 0,58 US Yes Yes 80 30 0,98 4 0 &3 Var. Risk Dist. Inf. Index DK 85 62 71 80 75 FR 81 67 42 70 72 DE 62 48 54 100 58 IT 65 51 42 50 57 NL 81 73 88 80 79 PT 35 58 71 40 47 ES 58 67 88 90 66 UK 77 92 100 100 86 ; Die Methodik Die Berechnung eines solchen Index erfolgt in vier Schritten. Zunächst muss der Maßstab festgelegt werden, wobei niedrige Werte für einen niedrigen und hohe Werte für einen hohen Versorgungsgrad stehen. Der IWF bzw. Oliver Wyman arbeiten dabei mit Werten zwischen 0 und 1 bzw. 0 und 100. Als nächstes wird bestimmt, welche Variablen in die Index-berechnung einfließen sollen. Im Fall des IWF-Index sind dies die Existenz des „Mortgage equity withdrawal“ (MEW), die entschädigungsfreie Möglichkeit der vorzeitigen Darlehensrückzahlung (Ref.), die typische Beleihungsgrenze (LTV) und die die durchschnittliche Vertragslaufzeit (Laufzeit). Oliver Wyman arbeitet mit den verfügbaren Produktvarianten (Var.), dem Risikoprofil der bedienten Kundengruppen (Risk), der Bandbreite der Distributionskanäle (Dist.) sowie der Qualität von Information und Beratung (Inf.). Die Ausprägung der einzelnen Indikatoren wird für jedes Land und jede Variable mit einem numerischen Wert gemessen. Anschließend ist zu entscheiden, welches Gewicht die Werte der einzelnen Variablen bei der Indexberechnung haben sollen. 12 Bei der Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses von Bankdienstleistungen spielt die Qualität des Service eine üblicherweise unterschätzte Rolle. Es ist aber davon auszugehen, dass im Zuge des Abbaus regulatorischer Integrationshemmnisse und der damit verbundenen Zunahme der Wettbewerbsintensität nicht nur die Preise sinken, sondern auch die Servicequalität in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten steigt und sich weitgehend annähert. Messung der objektiven und subjektiven Servicequalität Die Servicequalität hat eine objektive und eine subjektive Komponente. Eine hohe (bzw. niedrige) subjektiv empfundene Servicequalität schlägt sich in Zufriedenheit (bzw. Unzufriedenheit) der Kunden nieder. Die Messung der Servicequalität kann entsprechend einerseits an deren objektiven Bestimmungsgründen ansetzen; alternativ kann versucht werden, vom Grad der Kundenzufriedenheit auf das Niveau der Servicequalität zu schließen. Objektive Faktoren der Servicequalität, wie beispielsweise die Öffnungszeiten, die Dichte des Filialnetzes oder die durchschnittliche Wartedauer bei Telefonhotlines, sind direkt mess- und vergleichbar. Allerdings dürfte damit nur ein kleinerer Teil aller Determinanten der Servicequalität abgedeckt sein. Darüber hinaus haben unterschiedliche Kunden unterschiedliche Anforderungen an die Serviceleistungen eines Kreditinstitutes. Einem technologieaffinen Onlinekunden wird die Übersichtlichkeit der Internetseite einer Bank wichtiger sein als die Öffnungszeiten von deren Filialen, während es bei vielen anderen, die Wert auf persönlichen Kontakt zu „ihrem“ Bankberater legen, umgekehrt ist. Dieser Gegensatz spiegelt sich im Nord-SüdGefälle wider, das bei der Onlinenutzung in Europa zu beobachten ist. Indikatoren, die die Möglichkeit des direkten Zugangs zu Bankmitarbeitern messen, würden an den Präferenzen der Bankkunden in Skandinavien vorbeigehen; dasselbe gilt für Onlinebankingfokussierte Ansätze und die Interessenlage der Südeuropäer. Die objektiven Faktoren der Servicequalität zu messen, erfordert daher eine methodisch breite Vorgehensweise, die auf solche Unterschiede Rücksicht nimmt. Dennoch wird es kaum möglich sein, auf diese Weise ein vollständiges Bild der Servicequalität von Banken in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu zeichnen. Deshalb ist erforderlich, auch die subjektive Empfindung der Servicequalität – die Kundenzufriedenheit – zu messen. Die Zufriedenheit der Kunden kann durch Umfragen und durch Beobachtung des Kundenverhaltens ermittelt werden. Letzteres kann Aufschluss über die Zufriedenheit ebenso wie über die Unzufriedenheit der Kunden geben. So ist beispielsweise die Wechselbereitschaft der Kunden, ausgedrückt etwa durch die durchschnittliche Dauer der Geschäftsbeziehung zu einer Bank, ein Maß für hohe Zufriedenheit, wenn sie niedrig ist, und für niedrige Zufriedenheit, wenn sie hoch ist. Ähnliches gilt für das Beschwerdeverhalten. Viele Beschwerden sind zu erwarten, wenn die Kunden unzufrieden sind, während es von zufriedenen Kunden nur wenige Beschwerden geben dürfte. 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? /# % 0 ' # Die Abbildungen 8 und 9 stellen zwei zentrale Kennzahlen dar: „Wechselhäufigkeit“ (Abbildung 8) und „durchschnittliche Vertragslaufzeit“ (Abbildung 9); sie erlauben einen Einblick in die Mobilität der Bankkunden in den EU-Mitgliedsstaaten. Laut Datenquelle, dem Kommissionsbericht über die Wettbewerbsuntersuchung im Retailbanking, soll die Größe „Wechselhäufigkeit“ abbilden, wie groß der Anteil der Kunden ist, die jedes Jahr ihre Bank wechseln. Die „durchschnittliche Vertragslaufzeit“ ist ein Maß für die durchschnittliche Lebensdauer aller aktuell existierenden Bankverbindungen. Aus 6 einer Reihe von methodologischen Gründen ist die tatsächliche Lebensdauer der gegenwärtigen Bankverbindungen deutlich länger als die rechnerische „Langlebigkeit“ und der tatsächliche Anteil von Kunden, die die Bank wechseln, niedriger als die rechnerische „Wechselhäufigkeit“. Dies soll am Beispiel der durchschnittlichen Vertragslaufzeit erläutert werden: Die Bankensysteme der neuen Mitgliedsstaaten waren beim Fall des Eisernen Vorhangs erheblichen Umwälzungen ausgesetzt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die durchschnittliche Lebensdauer der derzeit bestehenden Bankverbindungen in den neuen Mitgliedsstaaten (Durchschnitt 6,28 Jahre) niedriger ist als in der EU-15 (Durchschnitt 10,4 Jahre). """ Wechselhäufigkeit in % EU-25 AT BE CY CZ DE DK ES FI FR GR HU IE IT LT LU LV MT NL PO PT SE SI SK UK Interpretation 0 5 10 15 Quelle: EU-Kommission """ * < — Wer führt die Befragungen durch bzw. sammelt die Kundenbeschwerden? Hier kommen die Banken selbst, Bankenverbände oder Ombudsstellen, Verbraucherschutzorganisationen und staatliche Institutionen in Frage. #! 0 Es liegt in der Natur der Sache, dass die Definition und Messung objektiver Indikatoren der Servicequalität vergleichsweise einfach ist. Im Gegensatz dazu wirft die Bestimmung der Kundenzufriedenheit (bzw. –unzufriedenheit) mit Hilfe von Umfragen eine ganze Reihe methodischer Fragen auf, die es ratsam erscheinen lassen, dieses Instrument nur ergänzend einzusetzen: Durchschnittliche Vertragslaufzeit in Jahren — Gibt es wirklich einen positiven Zusammenhang zwischen Zahl der Beschwerden und Unzufriedenheit der Kunden? Das muss nicht unbedingt der Fall sein. Vielmehr kann eine hohe Zahl von Kundenbeschwerden auch aus großer Akzeptanz des Beschwerdesystems resultieren. EU-25 AT BE CY CZ DE DK ES FI FR GR HU IE IT LT LU LV MT NL PO PT SE SI SK UK — Wie können EU-weit vergleichbare Daten erhoben werden? Nur wenn die Ergebnisse der Befragungen bzw. die Zahl der Kundenbeschwerden auf einer einheitlichen methodischen Grundlage erhoben werden, sind die Daten für die Untersuchung des Integrationsgrades der Retailbankingmärkte nutzbar. Deshalb ist es notwendig, dass die Daten entweder von einer zentralen Stelle selbst erhoben werden oder diese zentrale Stelle zumindest die Methodik vorgibt. — Sind einheitlich erhobene Daten wirklich vergleichbar? Kulturelle Unterschiede können bewirken, dass Bankkunden aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten gleiche Fragen unterschiedlich beantworten bzw. auch bei einheitlicher Erfassung ein unterschiedliches Beschwerdeverhalten aufweisen. 0 10 Quelle: EU-Kommission 3. März 2009 20 = 6 European Commission (2007). Report on the Retail Banking Sector Inquiry. Commission Staff Working Document. S. 71-72. 13 EU-Monitor 63 Ziele und Methodik des „Verbraucherbarometers“ Im Januar 2008 hat die EU-Kommission unter Federführung der Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, erstmalig das Verbraucherbarometer veröffentlicht. Die zweite Ausgabe des Barometers folgte im Januar 2009. Es soll zukünftig ein ständig genutztes Informationsinstrument der Kommission werden, um die Zufriedenheit der Endverbraucher festzustellen. Das Verbraucherbarometer geht zurück auf vorhergehende Untersuchungen, bei denen sich aus Sicht der EU-Kommission Schwachstellen des Binnenmarktes offenbarten. Das Barometer soll die allgemeine Marktüberwachung der Kommission ergänzen, indem es zusätzliche Informationen zu Marktstörungen aus Verbrauchersicht liefert. Vorrangiges Ziel ist es, jene Bereiche zu ermitteln, in denen der Binnenmarkt den Bedürfnissen der Endkunden nicht gerecht wird. Als Reaktion auf die Ergebnisse des ersten Verbraucherbarometers hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Verantwortlichen 2008 begonnen, gezielt verbraucherrelevante Informationen zu sammeln. Kernthema ist die Verbesserung und Harmonisierung von Datenbasis und -qualität. Das Verbraucherbarometer besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird die Leistung verschiedener Märkte aus Sicht der Verbraucher anhand von fünf Indikatoren beleuchtet (Screening). Bei den Indikatoren handelt es sich um Verbraucherbeschwerden, das Preisniveau, Verbraucherzufriedenheit, die Möglichkeit eines Anbieterwechsels sowie das Vertrauen der Verbraucher in die Produktsicherheit. Im zweiten Teil werden Indikatoren präsentiert, mit denen die Fortschritte bei der Integration der Privatkundenmärkte gemessen werden (Analyse). Der dritte Teil soll gewährleisten, dass den nationalen Entscheidungsträgern vergleichbare Daten zur Verfügung stehen, die die vollständige Integration des EU-Binnenmarktes vorantreiben (Benchmarking). Ziel ist hier, dass sich durch das Verbraucherbarometer besonders erfolgreiche Mitgliedstaaten identifizieren lassen, deren Institutionen dann von den weniger erfolgreichen kopiert werden können. Die EU-Kommission hat für 2009 einige Handlungsschwerpunkte festgelegt, darunter spezielle Studien zum Einzelhandel und zum Strommarkt für Endkunden, sowie die Entwicklung einer harmonisierten Methodik zur Klassifizierung von Verbraucherbeschwerden. 14 Beispiele: Internationale Vergleiche der Servicequalität im Retailbanking Die Europäische Kommission untersucht regelmäßig mit Hilfe von Eurostat-Umfragen, wie zufrieden die Verbraucher mit ihren nationalen Anbietern in puncto Servicequalität sind. Erfasst werden nicht nur das Retailbanking, sondern eine breite Palette von Branchen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Untersuchungen der nationalen Bankenverbände und der Verbraucherschutzorganisationen zu dieser Thematik. Letztere kranken jedoch regelmäßig an zweifelhafter Objektivität der Fragestellung und Auswertung – weil oftmals Marktteilnehmer die Umfragen in Auftrag gegeben haben – sowie an von Mitgliedsland zu Mitgliedsland unterschiedlicher Methodik. Abgesehen davon ist es nicht einfach, die hinsichtlich der Servicequalität von Land zu Land verschiedene Erwartungshaltung der Verbraucher zu berücksichtigen. Selbst bei objektiv gleicher Servicequalität kann die Kundenzufriedenheit unterschiedlich sein, weil sich auch die Anforderungen der Verbraucher an die Servicequalität unterscheiden. Umfragen müssen deshalb hohen methodischen Ansprüchen genügen. Wenn sie dies tun, sind Umfragen ein probates Mittel der Integrationsmessung. Mit ihrem Anfang 2008 initiierten „Verbraucherbarometer“-Projekt möchte die EU-Kommission die Position der Verbraucher in den Mitgliedstaaten differenziert nach Branchen systematisch erfassen. Zu den Indikatoren, die in das Verbraucherbarometer einfließen sollen, zählen auch die Zahl der Kundenbeschwerden und die Verbraucherzufriedenheit. Wenn das „Verbraucherbarometer“ so konstruiert ist, dass die oben beschriebenen Probleme der Servicequalitätsmessung vermieden werden, kann es ein nützliches Hilfsmittel der Integrationspolitik werden (siehe Textbox). Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg. Sehen Banken und Verbraucher die gesamte EU als ihren Heimatmarkt an? Eine eingehende Analyse des grenzüberschreitenden Geschäftes bzw. der grenzüberschreitenden Nachfrage kann die Frage beantworten helfen, inwieweit sich Kreditinstitute und Verbraucher verhalten, wie sie es auf einem integrierten Markt tun könnten, nämlich so, als ob die gesamte EU ihr Heimatmarkt wäre. Grenzüberschreitende Geschäftsabschlüsse im Retailbanking sind allerdings, wie die weiteren Ausführungen zeigen werden, nur ein Aspekt der Europäisierung. In einem weiteren Sinne zählt dazu auch die Entstehung multinationaler europäischer Banken, die ihre Organisation so ausrichten, dass sie Skalenerträge realisieren und die Vorteile unterschiedlicher Standorte innerhalb der EU ausnutzen. Messung des grenzüberschreitenden Retailbankinggeschäftes Um das grenzüberschreitende Geschäft messen zu können, muss zunächst definiert werden, was darunter zu verstehen ist. In der engsten Begriffsabgrenzung nutzt der Verbraucher die Vertriebskanäle im Heimatland der ausländischen Bank, um deren Produkte zu erwerben. Er fährt also über die Grenze, um eine Filiale aufzusuchen, ruft ein Call-Center im Ausland an oder greift auf die Onlineangebote der ausländischen Bank zu. Die etwas weitere Definition des Begriffs „grenzüberschreitendes Geschäft“ lässt zu, dass der Verbraucher das ausländische Retailbankingprodukt über (aus seiner Perspektive) inländische Vertriebswege erwirbt. Dabei kann es sich entweder um eigene Vertriebswege der ausländischen Bank – etwa eine Internetpräsenz und Callcenter oder sogar ein eigenes 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? Filialnetz – oder um ihre Kooperationspartner vor Ort (andere Banken, Vermittler, Kooperationspartner im Einzelhandel etc.) handeln. Retailbankinggeschäfte sind diesen beiden Definitionen zufolge also grenzüberschreitend, wenn das jeweilige Produkt nicht im Heimatland des Verbrauchers „hergestellt“ wird. Dass die ausländische Bank letzteren auch über ortsansässige Vertriebswege ansprechen kann, steht diesem Verständnis von „grenzüberschreitend“ nicht entgegen. Erfassung des grenzüberschreitenden Geschäfts So definierte grenzüberschreitende Geschäfte kommen zustande, wenn es Banken gibt, die ihre Produkte jenseits der Grenzen ihres Heimatmarktes anbieten möchten, und Kunden, die diese Produkte nachfragen. Das Volumen des grenzüberschreitenden Geschäftes kann entsprechend bei den Banken oder bei den Kunden erfasst werden. Bei den Banken ist eine direkte statistische Erfassung möglich, während die Geschäftsabschlüsse auf Kundenseite nur mit Umfragen zu ermitteln sind. Interpretation Was verhindert grenzüberschreitende Transaktionen? . !) % der Befragten % ) Will man zunächst an der Kundenseite ansetzen, liegt es nahe, dem Volumen des tatsächlichen grenzüberschreitenden Geschäftes das mit Hilfe von Umfragen unter Verbrauchern ermittelte Niveau des potenziellen gegenüberzustellen. Dass letzteres ersteres in der Regel erheblich übersteigt, legt nahe, die Europäer würden gerne Bankprodukte aus dem Ausland nachfragen, können es aber aufgrund regulatorischer Hemmnisse nicht (siehe Grafik 10). , Fondsanlage Hypothekarkredit Private Rentenversicherung Kreditkarte Girokonto 0 5 Grundsätzliches Interesse 10 Tatsächliche Inanspruchnahme Quelle: Eurobarometer 3. März 2009 Wenn keine grenzüberschreitenden Geschäfte getätigt werden, liegt das im Extremfall am mangelnden Interesse sowohl der Banken als auch der Verbraucher. Alternativ kann es einerseits Bankkunden geben, die gerne grenzüberschreitend Bankprodukte in Anspruch nehmen würden, dies aber mangels entsprechender Angebote nicht möglich ist; genauso können Banken andererseits durchaus willens und in der Lage sein, ihre Produkte auch im Ausland zu vertreiben, tun dies aber nicht, weil sie auf keine bzw. zu geringe Nachfrage stoßen. In beiden Fällen verhalten sich Banken und Kunden jeweils, wie es von ihnen in einem integrierten Markt erwartet werden kann, ohne dass grenzüberschreitendes Geschäft im engeren Sinne zustande kommt. Diese Fälle und die ihnen zugrunde liegenden Ursachen eingehender zu betrachten, ist notwendig, um die Hürden zu entdecken, an denen grenzüberschreitendes Geschäft bislang scheitert. 1> Das wirft jedoch zunächst die Frage auf, inwieweit Befragungsergebnisse die tatsächliche Bereitschaft der Verbraucher wiedergeben, Dienstleistungen ausländischer Anbieter in Anspruch zu nehmen. Wiederum sind hohe Anforderungen an die Methodik zu stellen. Eine Umfrage muss sehr geschickt konstruiert sein, wenn sie die Kosten-Nutzen-Erwägungen – insbesondere unter Berücksichtigung der Risikopräferenz der Verbraucher – enthüllen sollen, die die Verbraucher zu Pro und Contra grenzüberschreitender Bankgeschäfte in der Realität anstellen würden. Über dieses Caveat hinaus vernachlässigt eine rein nachfrageorientierte Argumentation erstens die Angebotsseite und leitet zweitens aus einfachen Umfragedaten eine sehr weitgehende These ab. Um aus geringem oder nicht vorhandenem grenzüberschreitenden Geschäft die richtigen Schlüsse ziehen zu können, ist ein ausgefeilteres Vorgehen notwendig. Das gilt insbesondere für die Ermittlung der Hürden, an denen das grenzüberschreitende Angebot bzw. die grenzüberschreitende Nachfrage scheitern. Hier geht es in erster 15 EU-Monitor 63 % 0 # + Linie um die Frage, ob es sich dabei um natürliche oder um künstliche Hürden handelt, denn nur auf letztere hat die europäische Politik Einfluss. In einem nächsten Schritt ist zu klären, welche Hemmnisse die Abweichung vom theoretisch wünschbaren Zustand verursachen und mit welchen regulatorischen Mitteln sie zu beseitigen sind. Die Befragung muss hierfür ermitteln, welche konkreten Gründe aus Sicht der Banken bzw. Verbraucher für bzw. gegen grenzüberschreitende Geschäfte sprechen. # % EE SK LU CZ LT RO BG PO FI LV HU UK IE MT CY EU-27 SI AT BE GR PT DK NL IT FR ES DE SE Darüber hinaus darf der Terminus „grenzüberschreitendes Geschäft“ nicht zu eng definiert sein. Ein hohes Ausmaß an grenzüberschreitendem Geschäft wäre auch dann möglich, wenn es in der Europäischen Union nur rein nationale Banken gäbe – also Banken, deren Einheiten für das Produktmanagement und die Geschäftssteuerung vollständig im Heimatland angesiedelt sind. Theoretisch könnte allein das grenzüberschreitende Geschäft solcher nationaler Banken die Produktpalette für alle EU-Bürger verbreitern und die Preise auf niedrigem sowie die Servicequalität auf hohem Niveau konvergieren lassen. Daneben gibt es selbstverständlich aber auch Banken, die sich durch Gründung von Tochtergesellschaften oder Übernahme von Banken in anderen EU-Mitgliedstaaten über die Grenzen ihres Heimatmarktes hinaus entwickelt haben. Die Europäisierung des Geschäftes hilft ihnen dann, Erträge und Risiken zu diversifizieren. Zu den eingangs dargestellten Erwartungen an den europäischen Integrationsprozess zählt entsprechend auch, dass solche international tätigen Banken ihre Risiko- und Kapitalsteuerung europäisieren. 0 50 100 11 Quellen: EZB, DB Research ? % ! # + # Marktanteil von Banken aus dem EUAusland an den nationalen Bankenmärkten in % 25 20 15 10 5 0 2001 2007 Quellen: EZB, DB Research 15 Indikatoren für diese Entwicklung sind unter anderem Anzahl und Ausmaß grenzüberschreitender Fusionen und Übernahmen im Bankensektor, der Marktanteil von Banken mit ausländischem Eigentümer (siehe Grafiken 11 und 12) oder auch die geographische Zusammensetzung des Kreditbuches oder Einlagenbestandes eines europäischen Bankkonzerns. Bei der Interpretation dieser Zahlen ist wiederum Vorsicht angebracht. Die vollständige Integration des Retailbankingmarktes ist sicher nicht erst dann erreicht, wenn die geschäftlichen Aktivitäten der Banken in Europa keine geographischen Schwerpunkte mehr haben. Vielmehr ist zu erwarten, dass der Bankensektor sich im Zuge der Marktintegration zwar tendenziell europäisiert, diese Entwicklung aber auch an ihre Grenzen stoßen kann. Die Grenzen ergeben sich nicht nur aus den natürlichen Integrationshemmnissen; darüber hinaus kann gerade die Europäisierung des Bankgeschäftes Spielraum für rein national orientierte Anbieter schaffen, die sich gegenüber ihren multinational tätigen Wettbewerbern durch besondere Marktkenntnis und kulturelle Nähe zu den Kunden in ihrem Heimatmarkt abzugrenzen versuchen. Umgekehrt müssen selbst für stark international ausgerichtete Banken nicht alle Märkte innerhalb der EU gleichermaßen attraktiv sein, und einige können sogar unattraktiv sein, zum Beispiel, weil sie einfach zu klein sind. Falls die Zahlen hinter den mit dem Integrationsprozess verbundenen Erwartungen zurückbleiben, können Umfragen die Motive der Banken gegen ein europäisches Engagement erhellen. Hierbei kommt es einmal mehr darauf an, zu erkennen, ob die europäische Ausrichtung der Kreditinstitute an natürlichen oder künstlichen Hürden scheitert und – falls letzteres der Fall ist – wie die künstlichen Hürden beseitigt werden können. Über das grenzüberschreitende Geschäft und die multinationale Risiko- und Kapitalsteuerung hinaus ist von besonderer Bedeutung, 16 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? Europäisieren die Banken ihre Organisationsstruktur? inwieweit die Banken ihre Organisationsstruktur und ihre Prozesse europäisieren. Hierfür gibt es zwei Ansatzpunkte, die Ausnutzung von Skalenerträgen und die Ausnutzung von komparativen Kostenvorteilen unterschiedlicher Standorte innerhalb der EU. Zusammengeführt werden diese strategischen Optionen, wenn einzelne Funktionen zur Realisierung von Skalenerträgen dort zentralisiert werden, wo komparative Vorteile genutzt werden können. Da Informationen über die strategische Ausrichtung der Banken nur sehr begrenzt amtlichen Statistiken entnommen werden können, müssen hier, unter Beachtung der schon mehrfach genannten Caveats, Umfragen zum Einsatz kommen. Sind die Integrationshemmnisse beseitigt? Voraussetzung für die Integration des EU-Retailbankingmarktes ist die Beseitigung aller Hürden, die Finanzdienstleister und Kunden daran hindern, die gesamte EU als ihren Heimatmarkt zu betrachten. Geht man wieder davon aus, dass die natürlichen Hürden zumindest kurz- und mittelfristig Bestand haben werden, steht vor der Integration des Marktes also die Entfernung der regulatorischen Hindernisse. Bestandsaufnahme potenzieller regulatorischer Integrationsbarrieren Welche „künstlichen“ Hürden gibt es? Um einschätzen zu können, inwieweit der Abbau der Hindernisse vorangeschritten ist, muss zunächst bekannt sein, welche Hürden der Marktintegration im Einzelnen entgegenstehen. Dabei kann es sich grundsätzlich um Hürden handeln, die entweder die Kreditinstitute oder die Verbraucher davon abhalten, die gesamte EU als ihren Heimatmarkt zu betrachten. Welche es jedoch genau sind, muss nicht nur für Banken und Verbraucher, sondern auch für jedes Produktsegment gesondert ermittelt werden. Banken müssen Skalenerträge realisieren können Für die Banken ist die Realisierung von Skalenerträgen durch europaweite Geschäftsaktivitäten entscheidend. Diese kann daran scheitern, dass eine Bank ihre Produktgestaltung auf bis zu 27 unterschiedliche Rechtssysteme ausrichten muss. Probleme können unter anderem im Verbraucherschutzrecht (z.B. bzgl. Werbung, vorvertraglicher Informationspflichten, Rücktrittsrechte) und im allgemeinen und besonderen Zivilrecht (z.B. grenzüberschreitende Übertragbarkeit von Forderungen, Umgang mit säumigen Schuldnern) auftreten. Ein Beispiel aus dem Bereich des Datenschutzes verdeutlicht dies: Ein Konsumentenkreditanbieter, dessen Geschäftsmodell auf der weitgehend maschinellen Kreditvergabe in Abhängigkeit vom Scoring des jeweiligen Kunden beruht, kann sein Geschäftsmodell ohne größere Änderungen nur dann in andere EUMärkte exportieren, wenn er Zugriff auf die weitgehend gleichen Kundendaten hat. Ist dies – beispielsweise aufgrund anderer Datenschutzbestimmungen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sogenannter Positivdaten – nicht der Fall, ist der Markteintritt für diese Bank nicht mehr lohnend, weil sie ihr Scoringmodell im Extremfall für jedes EU-Mitgliedsland, in dem sie aktiv ist, neu zuschneiden müsste. Konsumenten müssen Vertrauen haben Auf Konsumentenseite ist das Vertrauen in Anbieter außerhalb des vertrauten Heimatmarktes von herausragender Bedeutung. Das bezieht sich insbesondere auf die Informationen über die Produktangebote und deren Vergleichbarkeit, die Möglichkeit des Rücktrittes vom Vertrag, Kündigungsmöglichkeiten sowie den Schutz vor Qualitätsmängeln. Daneben dürfen der Vertragsabschluss, die Inanspruchnahme der Leistung während der Vertragslaufzeit sowie die 3. März 2009 17 EU-Monitor 63 Beendigung des Vertragsverhältnisses für den Verbraucher nicht mit prohibitiv hohen monetären und nicht-monetären Kosten verbunden sein. Hier stellt sich beispielsweise die Frage, inwieweit die Verbraucher von der Unsicherheit über ihre Rechte davon abgehalten werden, im einheitlichen Binnenmarkt von nicht-nationalen Anbietern Produkte zu kaufen, deren Preis-Leistungs-Verhältnis sie grundsätzlich für vorteilhaft halten. Interpretation Regulierung kann Integration sowohl behindern als auch fördern Das erfordert ein vorsichtiges Vorgehen Damit kann die Regulierung der Integration einerseits im Weg stehen, ihn ihr andererseits aber auch ebnen. Dieses Nebeneinander integrationsfördernder und –hemmender Wirkungen regulatorischer Maßnahmen bestimmt oftmals die Diskussion über die Integration der EU-Retailbankingmärkte. Dabei besteht die Gefahr, dass gut gemeinte Vorschläge zur Erhöhung des Verbrauchervertrauens für die Banken den Anreiz reduzieren, ihre Produkte andernorts anzubieten. Von Integration kann deshalb erst gesprochen werden, wenn sowohl auf Kunden- als auch auf Bankenseite alle regulatorischen Hürden entfernt sind, die den erwünschten Verhaltensweisen entgegenstehen. Dies ist der Fall, wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen so beschaffen sind, dass die Banken ihre Produkte ohne unvertretbar hohe zusätzliche Kosten in anderen Mitgliedsstaaten anbieten können, und die Konsumenten dort diese vertrauensvoll nachfragen. Entsprechend vorsichtig muss die Antwort auf die Frage ausfallen, ob alle regulatorischen Integrationshemmnisse beseitigt sind; die Beseitigung eines Hemmnisses, das Banken davon abhält, im Ausland aktiv zu werden, kann nämlich die Kunden davon abhalten, die Angebote ausländischer Banken in Anspruch zu nehmen. Genauso können Maßnahmen zur Förderung der grenzüberschreitenden Nachfrage neue bzw. höhere Kosten für multinational tätige Banken nach sich ziehen. Wird Integration als Abwesenheit aller künstlichen Hürden definiert, ist ihre Messung daher besonders schwierig. -# Ohne Messung keine zielführende Politik 18 ! # Am Anfang jeder zielgerichteten Integrationspolitik in der EU muss eine genaue Bestandsaufnahme stehen, die den Integrationsgrad des betrachteten Marktes erfasst. Andernfalls ist es nicht möglich, die richtigen Instrumente in der richtigen Dosierung zum Einsatz kommen zu lassen. Die Frage, wie man den Integrationsgrad eines Marktes misst, ist bisher aber nicht abschließend beantwortet worden. Das gilt nicht zuletzt für den EU-Retailbankingmarkt. Was ist Integration? Hierbei ist zunächst zu klären, was überhaupt unter „Integration“ zu verstehen ist. In Frage kommen hier erstens der Abbau aller regulatorischen Hemmnisse, die einer Europäisierung des Verhaltens von Banken und Verbrauchern entgegenstehen, zweitens das Verhalten der Marktteilnehmer selbst, also die Frage, inwieweit Banken und Verbraucher die gesamte EU als ihren Heimatmarkt betrachten, und drittens das Eintreten der positiven ökonomischen Wirkungen (Konvergenz der Preise auf niedrigem und der Produktpaletten sowie der Servicequalität auf hohem Niveau), die mit der Marktintegration theoretisch verbunden werden. Berechnung und Interpretation der Indikatoren Unabhängig von der Integrationsdefinition gibt es bei der Feststellung des Integrationsgrades zwei grundsätzliche Schwierigkeiten: Die ausgewählten Indikatoren müssen zu berechnen und die Indikatorwerte müssen sinnvoll zu interpretieren sein. Während die Frage 3. März 2009 EU-Retailbanking: Wie kann man Integration messen? der Berechenbarkeit, also der Messung des Integrationsgrades auf der Basis des jeweiligen Indikators, in erster Linie eine Frage der Datenverfügbarkeit ist, gestaltet sich die Lage in Bezug auf die Interpretation der Indikatorwerte komplizierter. Hier ist zu prüfen, ob der jeweilige Indikator wirklich in jedem Fall den Schluss zulässt, dass der EU-Retailbankingmarkt (oder Teile desselben) vollkommen, teilweise oder überhaupt nicht integriert ist. In vielen Fällen ist das Ergebnis, dass Integration auch dann erreicht sein kann, wenn ein Indikator dies nicht anzeigt. Ebenso ist es denkbar, dass der Indikator Integration anzeigt, diese in der Realität aber allenfalls ansatzweise erreicht ist. Breit angelegte Bestandsaufnahme erforderlich Dass Integration ganz unterschiedlich definiert und gemessen werden kann und dass die Ergebnisse der Messung durchaus interpretationsbedürftig sind, zeigt, dass es nicht den einen Weg gibt, den Stand der Integration der EU-Retailbankingmärkte zu beurteilen. Notwendig ist eine breit angelegte Bestandsaufnahme, die sowohl hinsichtlich der zugrundeliegenden Integrationsdefinition als auch hinsichtlich der Messung des Integrationsgrades möglichst differenziert ist. Dies ermöglicht nicht nur, durch parallele Betrachtung mehrerer Indikatoren die Schwächen einzelner davon zu erkennen, sondern auch, sehr zielgerichtet die weiteren Schritte auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Retailbankingmarkt zu gehen. Stefan Schäfer (+49 69 910-31832, [email protected]) 3. März 2009 19 Finanzmarkt Spezial Bankkundenmobilität in der EU: Viel Lärm um wenig EU-Monitor 60 ........................................................................................................................... 23. September 2008 In den meisten EU-Mitgliedstaaten sind die Retailbankingmärkte sehr wettbewerbsintensiv – um so mehr überrascht, dass die EU-Kommission die geringe Mobilität der Bankkunden als Grund für angeblich mangelnden Wettbewerb im Retailbanking ausgemacht hat. Tatsächlich belegen nämlich zahlreiche Studien, dass nicht Wechselhindernisse die geringe Mobilität verursachen, sondern die Tatsache, dass die Kunden mit der Arbeit der Banken zufrieden sind. Das eigentliche Problem besteht also nicht auf nationaler Ebene; vielmehr ist die grenzüberschreitende Mobilität zu gering. Hier sollte eines Tages der Transfer der Bankverbindung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat genauso wenig Aufwand bereiten wie heute der Bankwechsel im nationalen Kontext. EU-US-Finanzmarktintegration – die Arbeit hat erst begonnen EU-Monitor 56 ........................................................................................................................................21. Juli 2008 Die transatlantische Finanzmarktintegration und eine engere Kooperation amerikanischer und europäischer Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sind zu einem zentralen Thema der Finanzdiplomatie geworden. Eine stärkere Integration, basierend auf dem aus der EU bekannten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, würde einen wichtigen Beitrag für eine höhere Effizienz und Stabilität der Finanzmärkte auf beiden Seiten des Atlantiks leisten und sollte daher ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Ziel sollte eine pragmatische, an den erwünschten Resultaten orientierte Vorgehensweise sein, die einen freien Dienstleistungshandel in den wichtigsten Teilmärkten ermöglicht. Unsere Publikationen finden Sie kostenfrei auf unserer Internetseite www.dbresearch.de Dort können Sie sich auch als regelmäßiger Empfänger unserer Publikationen per E-Mail eintragen. Für die Print-Version wenden Sie sich bitte an: Deutsche Bank Research Marketing 60262 Frankfurt am Main Fax: +49 69 910-31877 E-Mail: [email protected] © Copyright 2009. Deutsche Bank AG, DB Research, D-60262 Frankfurt am Main, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe „Deutsche Bank Research“ gebeten. Die vorstehenden Angaben stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder, die nicht notwendigerweise der Meinung der Deutsche Bank AG oder ihrer assoziierten Unternehmen entspricht. Alle Meinungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Meinungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen von der Deutsche Bank veröffentlichten Dokumenten, einschließlich Research-Veröffentlichungen, vertreten werden. Die vorstehenden Angaben werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der vorstehenden Angaben oder Einschätzungen wird keine Gewähr übernommen. In Deutschland wird dieser Bericht von Deutsche Bank AG Frankfurt genehmigt und/oder verbreitet, die über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügt. Im Vereinigten Königreich wird dieser Bericht durch Deutsche Bank AG London, Mitglied der London Stock Exchange, genehmigt und/oder verbreitet, die in Bezug auf Anlagegeschäfte im Vereinigten Königreich der Aufsicht der Financial Services Authority unterliegt. 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