Was ändert sich mit der neuen Version des CT-1 Dokuments? - BASG

Was ändert sich mit der neuen Version
des CT-1 Dokuments?
Barbara Zemann
AGES Gespräch Klinische Prüfung
7.4.2011
B. Zemann
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Inhalt
• CT-1 Dokument
• Zukunftsvisionen
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CT-1 Dokument: Wichtige Änderungen
•Ziel: Harmonisierung der europäischen und nationalen
Anforderungen
•Update: 30. März 2010
http://www.basg.at/uploads/tx_basginfobox/L_Z104_Leitfaden_KP_Einreichung.pdf
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CT-1 Dokument: Wichtige Änderungen
1. Einheitliches Verzeichnis der Einreichunterlagen
2. Beispiele für Amendments
3. Separate Formulare (Clinical Trials Application Form; Substantial
Amendment Notification Form; Declaration of the End of Trial Form)
4. Bezugnahme auf Nicht-Prüfsubstanzen (NIMPs)
5. Beendigungsmeldung von klinischen Studien
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Einheitliches Einreichdossier
1. Nicht mehr von der Behörde begutachtet
–
–
–
CVs der Prüfer
Versicherungsbestätigung
Patienteninformation
2. Neue Anforderungen (falls zutreffend)
–
–
Stellungnahme des Pädiatrieausschusses (Paediatric
Committee)
NIMP Dossier
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Einheitliches Einreichdossier
Anschreiben
CT
Application
form
IB
Scientific
advices
Protokoll
IMPD
(event.
NIMP
Dossier)
PIP
summary
report
B. Zemann
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CT-1: Format des Cover Letter
•Besondere Merkmale der Studienteilnehmer?
•First in man study (FIM)?
•Liegt ein Scientific Advice vor?
•Ist die Prüfung Teil eines pädiatrischen Prüfkonzepts („PIP“)
•Ist das IMP oder NIMP ein Narkotikum oder Psychopharmakon?
•Wo befindet sich die Referenzinformation zu SUSARs?
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CT-1: Definition von Amendments
Substantielle Änderung bei erheblichem Einfluss auf
•
•
Sicherheit der Studienteilnehmer
wissenschaftlichen Wert der Prüfung
Ansonsten: Nicht-substantielle Änderung
Bei zu vielen Änderungen  Beantragung einer neuen
Studie (117)
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Substantielle Änderungen
•
Hauptzweck (Main objective)
•
Primärer oder sekundärer Endpunkt
•
Definition des Prüfungsabschlusses (end of trial)
•
Hinzufügen einer Behandlungs- oder
Placebogruppe
•
Änderung von Ein- oder Ausschlusskriterien
•
Verminderung der Zahl der Kontrollvisiten
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Substantielle Änderungen
•
Streichung des DSMB*
•
Änderung von Prüfpräparaten
•
Änderung der Dosierung und Verabreichungsform
•
Änderung des Designs mit Auswirkung auf die
statistische Analyse oder Risiko-/Nutzen-Bewertung
•
Sponsor oder gesetzlicher Vertreter
•
Widerruf oder Aussetzung der Zulassung des
Prüfpräparats
•
Nachmeldung eines Studienzentrums
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Data Safety Monitoring Board*
Nicht - Substantielle Änderungen
•
Antragsteller (applicant)
•
CRA
•
CRO (Auftragsforschungsinstitut)
•
Änderung der Kontaktdaten des Ansprechpartners
•
Änderungen der internen Organisation des Sponsors
•
Änderungen der logistischen Regelungen
(Probenaufbewahrung- und Transport)
•
Änderungen der technischen Ausrüstung
•
Abmeldung eines Studienzentrums
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Nicht - Substantielle Änderungen
•
Änderungen des Titels der Studie
•
Hinzufügen/Streichen von tertiären Endpunkten
•
geringfügige Verlängerung der Prüfungsdauer (< 10 %)
•
Verlängerung der Dauer > 10 % bei…
1. gleicher Behandlungsexposition
2. unveränderter Definition des Prüfungsabschlusses
3. unverändertem Safety Monitoring
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Nicht - Substantielle Änderungen
•
Änderung der Zahl der Teilnehmer je Prüfstelle (+ gleiche
Gesamtzahl)
•
unerhebliche Änderung der Gesamtzahl
•
geringfügige Klarstellungen im Prüfplan
•
Korrektur von Druckfehlern
•
Nichtsubstantielle Änderungen können Bestandteil von
später eingereichten signifikanten Amendments sein (132)
•
Wenn das Antragsformular betroffen ist:
 Forderung eines aktualisierten xml-Files
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Investigator‘s brochure
•
Für die Einreichung: aktuelle Version der IB, nicht älter als
1a
•
Laufende Studie:
•
 Einreichung nur im Fall signifikanter Änderungen mit
erheblichem Einfluss auf
– die Sicherheit oder die physische und mentale
Unversehrtheit der Teilnehmer an der klinischen
Prüfung oder
– den wissenschaftlichen Wert der Prüfung.“
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Urgent Amendments
•
•
Gemäß §37a (4) AMG
Dringend gebotene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der
Prüfungsteilnehmer vor unmittelbarer Gefahr
•
Vorgehensweise
– Sofortige Information von BASG (und EK) via Anruf,
Mail..(1. Schritt)
– Dann postale Nachreichung der Dokumente (2. Schritt)
•
Wichtig
-Anschreiben mit Betreff: Urgent Amendment
-kein Amendment Formular (für subst. A.) verwenden
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Protokolländerungen auf Wunsch der
Ethikkommissionen
•
Änderungen im Sinne der verbesserten Patientensicherheit
•
Eine sofortige Umsetzung ist somit wünschenswert
•
Signifikante Protokolländerungen müssen gemeldet
werden
•
Von der 35 Tage Frist wird abgesehen
•
diese Regelung gilt auch für Änderungen auf Wunsch
anderer nationaler Gesundheitsbehörden (NCAs)
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Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
für EK (siehe CT-1 Dokument)
Betreff
CA
EC
Prüfer (CV,…)
nein
ja
Versicherungsbestätigun nein
g
ja
Patienteninformation
nein
ja
Vertrag zwischen
Sponsor und Einbringer
(Letter of Authorization)
nein
ja
Prüferverträge
nein
ja
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Geplanter Abschluss der Prüfung
•
Meldepflicht ≤ 90 Tagen
•
Neues CT-1 Dokument: verlangt Meldung des globalen
Endes (und nicht des nationalen Endes)
•
Mitteilung über den NATIONALEN Abschluss der Prüfung
soll formlos erfolgen
•
Vorteil: Entfall sämtlicher Meldeverpflichtungen ab dem
Zeitpunkt des Einganges des formlosen Schreibens
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Formblatt für die Meldung des
Studienabschlusses
•
Formblatt nur erforderlich für
– sicherheitsbedingte vorzeitige Beendigungen ODER
– das globale Ende einer Studie
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Wissenswertes zu
Patienteninformationen
•
Bei der Grundeinreichung soll zumindest ein Entwurf
(draft) vorgelegt werden
•
Kein Bestandteil der Vollständigkeit (bei NCA)
•
Dient unterstützend bei Begutachtung
•
Es sind keine weiteren Versionen erforderlich!
•
Geänderte Versionen (z. B. auf Wunsch der EK) bitte nicht
bei NCA nachreichen!
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Inhalt
• CT-1 Dokument
• Zukunftsvisionen
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Kritik an der Clinical Trials Directive
(CTD)
•Unterschiedliche Begutachtungsergebnisse
zwischen den MS
•Unterschiedliche Anforderungen für die Einreichung
von KP (formal und inhaltlich)
•Höhere Kosten (höherer Personalaufwand)
•Viel Bürokratie
•Unterschiedliche Einstufung von Projekten (z.B. KP
versus NIS)
•Unterschiedliche Einstufung von IMPs versus NIMPs
•NCA bzw, EC Hopping
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Was wünscht sich der Antragsteller?
•Harmonisierte Anforderungen
•Harmonisierte Abläufe
•Harmonisierte Zeitvorgaben
•Unterscheidung zwischen low and high risk studies
– (hinsichtlich der Fristen bzw. Versicherung)
•One-stop-shop für die Einreichung (Zentrales
Portal)
•Größter Wunsch: Eine Einreichung und EINE
FREIGABE für alle betroffenen Mitgliedsländer
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Mögliche Konsequenzen
Vorschlag: Zentraler Begutachtungsprozess*
•Wenige Gutachter tragen mehr Verantwortung
•Verlust der Behörde an Einfluss bzw. Mitspracherecht bei
klinischen Studien im eigenen Land
•Vermehrter Bedarf an Harmonisierung der EK
 Revision der CTD und des Arzneimittelgesetzes!
*CAP: centralized assessment procedure
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Zukunftsvisionen
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Neues CT-1 Dokument
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CTFG
n
Ei
Erwartungen erfüllt?
NEIN
Revision der 2001/20/EC Directive!
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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