Wer wir sind was wir tun.qxd - Pro Senectute Schweiz

Pro Senectute
Wer wir sind und was wir tun
100
2
51
§
ZE IT
L UPE
Für das Alter
Impressum
Herausgeberin
Pro Senectute Schweiz
Geschäfts- und Fachstelle
Gestaltung
MCC Maurer Creative Concepts AG, Zürich
Auflage
5000 deutsch, 2000 französisch
Druck
Offsetdruckerei AG, Zürich
Erscheinungsjahr
2000
Adresse
Pro Senectute Schweiz, Geschäfts- und Fachstelle
Lavaterstrasse 60, Postfach, 8027 Zürich
Telefon 01 283 89 89, Fax 01 283 89 80
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
WER WIR SIND UND WAS WIR TUN
Pro Senectute
WER WIR SIND UND
WAS WIR TUN
WER WIR SIND UND
WAS WIR TUN
Inhalt
Editorial
4
Überblick
Pro Senectute in Kürze
6
Pro Senectute ist eine Stiftung
7
Seit über 80 Jahren im Dienst der älteren Menschen
8
Teil der Alterspolitik des Bundes
9
Ganz zentral: das Engagement der Freiwilligen
10
Verstehen, was «Alter» und «Altern» heisst
11
Für ein neues Altersbild
12
Auch wenns schwierig wird im Alter
13
Ist Rosa K. typisch für die Generation der Älteren?
15
Gesamtstiftung
Organigramm der Gesamtstiftung Pro Senectute
18
Stiftungsversammlung
19
Stiftungsrat
20
Finanzen
22
Leistungsverträge
24
Kantonale Pro-Senectute-Organisationen
2
Dezentrale Strukturen
26
Leistungsbereiche
27
Soziale Arbeit
28
Hilfen zu Hause
30
Sport und Bewegung
32
Bildung und Interessenpflege
33
Information
34
WER WIR SIND UND WAS WIR TUN
Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz
Geschäfts- und Fachstelle
36
Hauptaufgaben
37
Stiftungsentwicklung
38
Kommunikation
40
Finanzen
41
Sprachregionen
42
Informations- und Wissensvermittlung
43
Service
Bücher, Zeitschriften, audiovisuelle Medien und Internet-Links
47
Organisationen, Institutionen und Ämter, mit denen
Pro Senectute zusammenarbeitet
50
Adressen
58
3
WER WIR SIND UND WAS WIR TUN
Editorial
Liebe Leserin
Lieber Leser
Der Name ist bekannt. Kaum jemand in der Schweiz, der Pro Senectute nicht kennt.
Und bekannt ist auch, dass diese Stiftung sich für die älteren Menschen einsetzt.
Wie aber ist Pro Senectute organisiert? Welches sind ihre Ziele? Welches ihre Angebote? Wie finanziert sich die Stiftung? Ist sie eigentlich privat oder staatlich? Wo
finde ich welche Leistungen? Wie ist Pro Senectute in den Kantonen präsent, wie auf
schweizerischer Ebene?
Viele Fragen. Fragen, die auftauchen, wenn Menschen sich näher mit Pro Senectute
beschäftigen. Weil sie sich vielleicht freiwillig oder ehrenamtlich in der Stiftung
engagieren möchten. Oder bei ihr eine Stelle antreten. Oder die Zusammenarbeit
enger gestalten wollen.
Viele Fragen – und viele Antworten! Die vorliegende Broschüre stellt im Überblick
die vielgestaltige und grosse Organisation dar, die den Namen Pro Senectute trägt.
Vollständig können diese Informationen nicht sein – eine erste Orientierung und Einführung ermöglichen sie aber bestimmt.
Und wenn Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an. Gerne geben wir
Ihnen Antwort und Auskunft.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Martin Mezger
Direktor Pro Senectute Schweiz
4
ÜBERBLICK
ÜBERBLICK
5
ÜBERBLICK
Pro Senectute in Kürze
6
●
Schweizerische Stiftung
●
Gründung 1917
●
Grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation im Dienst der älteren
Menschen
●
Pro-Senectute-Organisationen in allen 26 Kantonen
●
Leistungen in folgenden Bereichen:
– Soziale Arbeit
– Hilfen zu Hause
– Sport und Bewegung
– Bildung und Interessenpflege
– Information
●
Insgesamt knapp 19 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angestellte,
Sozialzeitengagierte, Ehrenamtliche, Freiwillige)
●
Jährliche Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von knapp 145 Mio. Franken
●
Finanzierung durch öffentliche Hand (ca. 45 Prozent), Verkauf von Dienstleistungen sowie Beiträge von Teilnehmerinnen und Teilnehmern (ca. 40 Prozent), Spenden und letztwillige Zuwendungen (ca. 10 Prozent), Verschiedenes (ca. 5 Prozent)
ÜBERBLICK
Pro Senectute ist eine Stiftung
Pro Senectute ist eine Stiftung gemäss schweizerischem Recht.
Stifterin der Stiftung Pro Senectute ist die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft. Die Stiftung erfolgte 1917. Der ursprüngliche Name lautete Stiftung
«Pro Senectute / Für das Alter».
Die Stiftungsurkunde von Pro Senectute wurde seit der Gründung mehrfach revidiert. Die heute gültige Urkunde wurde am 11. September 1990 von der Stiftungsversammlung und am 30. Oktober des gleichen Jahres von der Stiftungsaufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern genehmigt.
Artikel 2 der Stiftungsurkunde hält fest: «Zweck der Stiftung ist, das Wohl der
älteren Menschen in der Schweiz zu erhalten und zu heben.»
Als Organe der Stiftung werden in der Stiftungsurkunde genannt: Stiftungsversammlung, Stiftungsrat, Kantonale Pro-Senectute-Organisationen (früher Kantonalkomitees), nationale Geschäfts- und Fachstelle (früher Zentralsekretariat),
Kontrollstelle.
Die Stiftungsurkunde wird durch ein Reglement ergänzt, das insbesondere die
Aufgaben der einzelnen Organe genauer darstellt. Das Stiftungsreglement stammt
auch aus dem Jahr 1990.
Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement sind
erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von
Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58.
7
ÜBERBLICK
Seit über 80 Jahren im Dienst
der älteren Menschen
Pro Senectute wurde 1917 – also mitten im Ersten Weltkrieg – in Winterthur als Stiftung «Pro Senectute / Für das Alter» gegründet. Die drückende Altersarmut der damaligen Zeit war Anlass zu diesem Schritt – lange vor der Einführung der AHV. Für die
«bedürftigen Greise» wollte man sorgen und «endlich etwas für die Betagten in den
trostlosen Asylen tun».
Von Anfang an hat Pro Senectute versucht, «auf zwei Geleisen zu fahren»: Einerseits
ging es um die ganz konkrete Hilfe an bedürftige ältere Menschen – andererseits
begann der Kampf für die Schaffung einer staatlichen Altersversicherung. Mit ihrem
tatkräftigen Engagement zur Überwindung der Altersarmut hat Pro Senectute einen
wichtigen Teil der schweizerischen Sozialpolitik des 20. Jahrhunderts mitgeprägt und
eine bedeutende Vorreiterrolle bei der Schaffung der AHV gespielt.
Das Jahr 1948 bildete mit der Einführung der AHV denn auch die grosse Zäsur in der
Geschichte von Pro Senectute. Dank der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung erhielten die älteren Menschen erstmals einen Rechtsanspruch auf Existenzsicherung. Pro Senectute wurde deshalb jedoch keineswegs überflüssig. Die
frühen AHV-Renten waren noch sehr bescheiden, sodass die Zuschüsse von Pro
Senectute für viele ältere Menschen in knappen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin dringend notwendig blieben. Darüber hinaus konnte die Stiftung endlich auch
andere wichtige Aufgaben anpacken; sie entwickelte sich zu einer vielseitigen Fachund Dienstleistungsorganisation. Die Beratungsangebote und Dienstleistungen von
Pro Senectute wurden von 1948 an nach und nach ausgebaut. Der Bund schuf dazu
die finanzielle Basis (Subventionen); Pro Senectute konnte überdies stets auf grosses
Wohlwollen in der Bevölkerung zählen (Spenden, Legate).
Mit der 9. AHV-Revision im Jahre 1979 wurde das AHV-Gesetz um einen Altershilfeartikel erweitert (Art. 101bis AHVG), der es möglich machte, über die AHV auch
kollektive Leistungen zu finanzieren. Dies war ein wesentlicher Beitrag an den Aufbau eines tragfähigen Altershilfenetzes in unserem Land. Neben Pro Senectute sind
vor allem auch die Spitex-Organisationen sowie das Schweizerische Rote Kreuz an
dieser Entwicklung beteiligt.
Mehr zur Geschichte erfahren Sie in: «Chronik
1917–1997. Aus der Geschichte von Pro
Senectute Schweiz». Sie ist erhältlich bei der
Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute
Schweiz. Adresse siehe Seite 58.
Mehr zur Geschichte der AHV ist zusammengefasst in der Broschüre «Die AHV. Ein Stück
soziale Schweiz». Bezugsadresse:
Bundesamt für Sozialversicherung BSV,
Abteilung Information, Effingerstrasse 20,
3003 Bern.
8
Die Altersarmut ist inzwischen weitgehend überwunden – und sie bleibt überwunden,
wenn AHV und Ergänzungsleistungen gesichert bleiben. Die Seniorinnen und Senioren benötigen aber weiterhin auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsangebote und Dienstleistungen aller Art. Auch der Einsatz für ihr Wohl, ihre Würde und
ihre Rechte muss weitergehen. Das Engagement der Stiftung Pro Senectute ist auch
in Zukunft nötig.
ÜBERBLICK
Teil der Alterspolitik des Bundes
Nach ihrer Gründung entwickelte sich die Stiftung Pro Senectute schnell zu einem
wichtigen und anerkannten Instrument der schweizerischen Alterspolitik. Wie in
anderen sozialpolitischen Bereichen entschloss sich der Bund auch im Altersbereich
zu einer «typisch schweizerischen Lösung»: zur Übertragung von Aufgaben an ein
privates, aber mit öffentlichen Geldern gefördertes Werk.
Diese Lösung hat sich ohne Zweifel ausgezeichnet bewährt: Dank der staatlichen
Unterstützung wurde Pro Senectute zu einer wirkungsvollen Kraft im schweizerischen Sozialwesen – und auf Grund ihres privaten Charakters blieben ihre Flexibilität
sowie die Möglichkeit, sich unbürokratisch auf einzelne Menschen und ihr Schicksal
einzulassen, erhalten. Die Stiftung durfte zudem stets auf die grosse Unterstützung
der Bevölkerung zählen (Spenden, Freiwilligenarbeit).
Die Bedeutung, die der Bund Pro Senectute beimisst, zeigte sich stets auch in der
Bereitschaft von Mitgliedern des Bundesrates, die Stiftung zu präsidieren. Heute verfügt Pro Senectute über einen modernen Leistungsvertrag mit dem Bund. Dieser Vertrag regelt einerseits die Bereiche, in denen Pro Senectute Leistungen zu erbringen
hat, und andererseits das entsprechende Entgelt des Bundes. Dank einem solchen
Leistungsvertrag kann der Bund sehr genau sagen, welche Beratungsangebote und
Dienstleistungen er von Pro Senectute erwartet – und gleichzeitig ist er davon befreit,
diese selbst erbringen oder organisieren zu müssen. Der Bund sichert auf diese Weise
ein flächendeckendes Altershilfenetz in der ganzen Schweiz.
Pro Senectute hat massgeblich Anteil am Zustandekommen und Funktionieren der
CH-Konferenz ALTER, die die wichtigsten Fach- und Dienstleistungsorganisationen
des Altersbereichs sowie die grossen Seniorenorganisationen vereinigt. Die CH-Konferenz ALTER wird sich künftig noch vermehrt mit den aktuellen gesellschafts- und
sozialpolitischen Altersfragen auseinander setzen und dem Bund in diesen Fragen als
Gesprächspartnerin zur Verfügung stehen.
Das Projekt «Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen», das im Frühjahr
1999 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, schlägt – vor allem aus finanziellen Gründen – die Kantonalisierung der Altershilfe vor. Diese Massnahme würde das bestehende Altershilfenetz gefährden und dem Bund die Möglichkeit nehmen, für ein gut
verteiltes Angebot in der ganzen Schweiz zu sorgen. Ein wesentlicher Bestandteil der
Alterspolitik auf Bundesebene würde in Zukunft fehlen. Pro Senectute engagiert sich
dafür, dass die Altershilfe auch künftig vom Bund mitgetragen wird – und ist zugleich
aber auch offen für neue, konstruktive Lösungen.
Der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und der Stiftung
Pro Senectute Schweiz kann bei der
Geschäfts- und Fachstelle bezogen werden
(nur für internen Gebrauch).
Mehr zur CH-Konferenz ALTER erfahren Sie im
Kapitel «Wichtige Partnerorganisationen von
Pro Senectute Schweiz» auf Seite 50.
Mehr zur Frage der Kantonalisierung der
Altershilfe finden Sie in der Broschüre «Kantonalisierung der Altershilfe? Die Position von
Pro Senectute», die ebenfalls bei der
Geschäfts- und Fachstelle erhältlich ist.
Adresse siehe Seite 58.
9
ÜBERBLICK
Ganz zentral:
das Engagement der Freiwilligen
Seit der Gründung der Stiftung prägt der Einsatz der freiwilligen und ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit von Pro Senectute.
Freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ohne Anstellungsvertrag und ohne
bezahlten Auftrag für Pro Senectute tätig; sie beziehen – Spesen ausgenommen –
keinerlei finanzielle Entschädigungen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben auf schweizerischer, kantonaler oder regionaler Ebene Leitungsfunktionen aus, ohne dem Management anzugehören.
Nicht zuletzt durch die Freiwilligen kommt Pro Senectute nahe an die älteren Menschen heran. Nicht zuletzt durch die Freiwilligen hat die Stiftung ein menschliches
Gesicht. Sie verdankt ihren Freiwilligen sehr viel.
Zurzeit setzen sich mehr als 10 000 Personen auf dieser Basis für die Seniorinnen und
Senioren in der Schweiz ein. Typische Tätigkeitsbereiche von Freiwilligen sind die
Ortsvertretungen, der Besuchsdienst, der Sport – und nicht zuletzt die Sammlungen.
Neu hinzugekommen und immer wichtiger sind die Treuhänderdienste: Freiwillige,
die für ältere Menschen Finanzen verwalten, Steuererklärungen ausfüllen, Versicherungsfragen lösen.
Pro Senectute setzt alles daran, gute Rahmenbedingungen für die Freiwilligenarbeit
zu schaffen. Ein gutes Netz von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat
nur Bestand, wenn diese kompetent geschult und ständig begleitet werden.
Die Geschäftsleitungen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen geben jederzeit gerne Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten, bei Pro Senectute Freiwilligenarbeit zu leisten.
10
ÜBERBLICK
Verstehen, was «Alter» und «Altern» heisst
Beratungsangebote und Dienstleistungen bilden den Hauptteil der Aktivitäten von
Pro Senectute. Wer jedoch älteren Menschen Beratung und Dienstleistungen anbieten
will, muss viel verstehen von dem, was «Alter» und «Altern» bedeutet. Die Stiftung
bemüht sich deshalb um die ständige Erneuerung und Weitergabe ihres Fachwissens.
Aus diesem Grund pflegt sie das Gespräch und die regelmässige Zusammenarbeit mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die besondere Stärke der Stiftung liegt
in der Verbindung von Theorie und Praxis.
Pro Senectute ist stets bereit, ihr Wissen in Altersfragen weiterzugeben: an Behörden
und Verwaltungsstellen, an Medien und andere Organisationen sowie an die Bevölkerung. Die Stiftung ist deshalb eine sehr gefragte Anlaufstelle bei allen Fragen rund
ums Alter. Vom Bund wurde Pro Senectute beispielsweise beauftragt, 1999 das Internationale Jahr der älteren Menschen in der Schweiz zu koordinieren.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute in Kommissionen und Arbeitsgruppen mit.
Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein und helfen mit, Lösungen zu finden
und Angebote zu entwickeln, die den älteren Menschen von heute und morgen wirklich dienen.
Das Fachwissen von Pro Senectute sammelt sich einerseits bei den Geschäftsstellen
der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen und andererseits bei der Geschäftsund Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Für zentrale Auskünfte ist letztere zuständig.
11
ÜBERBLICK
Für ein neues Altersbild
Das Thema «Alter» wird eines der ganz wichtigen Themen des einundzwanzigsten
Jahrhunderts sein.
Wir werden zunehmend zu einer «Gesellschaft des langen Lebens». Die Stiftung Pro
Senectute versteht sich nicht zuletzt aus diesem Grund als zukunftsgerichtete Organisation. Sie blickt auf eine erfolgreiche Vergangenheit zurück, sie hat viel geleistet
zur Bekämpfung der Altersarmut und zum Aufbau von bedarfsgerechten Dienstleistungen für die älteren Menschen – aber ihre Hauptaufmerksamkeit gilt dem, was
auf uns zukommt.
Negative Altersbilder bestimmen noch weitgehend die öffentliche Diskussion. Und
wohl auch die privaten Annäherungen an das Thema. Das muss nicht sein – und ist
vor allem falsch.
Mit Freude lässt sich feststellen, dass die heutigen älteren Menschen daran sind, den
Begriff «alt» ganz neu zu füllen. Die Stiftung Pro Senectute setzt sich mit Überzeugung für ein neues und korrektes Bild des Alters ein – für ein Bild mit positiven
Zügen. Und sie engagiert sich für die Würde der älteren Menschen. Es darf nicht sein,
dass ältere Menschen materiell zwar mit dem Nötigen versorgt werden – dass sie aber
abgeschoben werden in eine losgelöste «graue Separatwelt».
12
ÜBERBLICK
Auch wenns schwierig wird im Alter
Das Alter «an und für sich» bringt keine Probleme – jedenfalls keine, die immer mit
dem Alter kommen oder die nur mit dem Alter zu tun haben. Aber es gibt sie natürlich, die Fragen zum Thema Alter und Altern.
Pro Senectute informiert und berät
Nicht immer geht es um schwerwiegende Fragen. Oftmals brauchen Lehrpersonen,
journalistisch Tätige oder Politiker und Politikerinnen «nur» die Kompetenz von Pro
Senectute: Es müssen Zahlen geliefert und Konzepte erstellt oder begutachtet werden.
Nicht selten aber brauchen Angehörige, die sich mit neuen Situationen konfrontiert
sehen, schnelle und umfassende Informationen über Angebote, Dienstleistungen,
rechtliche Ansprüche und anderes mehr. Vor allem sind es jedoch ältere Menschen
selber, die sich informieren wollen – über Veranstaltungen und Kurse, über Hilfsangebote und Dienstleistungen, über Möglichkeiten der Freiwilligenarbeit und nicht
zuletzt über finanzielle Angelegenheiten. Aber nicht immer genügt eine einfache Auskunft, um eine Situation zu analysieren und entsprechende Schritte einzuleiten. Pro
Senectute bietet deshalb umfassende und fachkompetente Sozialberatung an.
Pro Senectute hilft
Wenn es schwierig wird im Alter, wenn der Coiffeurbesuch nicht mehr möglich ist,
wenn die Zubereitung des Essens zur grossen Anstrengung wird, wenn die komplizierte Steuererklärung nicht mehr bewältigt werden kann ... – dann bietet Pro Senectute «Hilfen zu Hause» an. Diese Dienstleistungen sind in sehr vielen Fällen eine willkommene Ergänzung zu den Spitexdiensten wie Gemeindekrankenpflege, Haushilfe
und Hauspflege. Diese werden in einzelnen Kantonen teilweise auch von Pro-Senectute-Organisationen erbracht, zumeist aber von Spitexvereinen. Ziel aller «Hilfen zu
Hause» ist es, den älteren Menschen das Verbleiben in den «eigenen vier Wänden» zu
ermöglichen, so lange sie das möchten.
Dank den Mitteln der «Individuellen Finanzhilfe» kann Pro Senectute nicht nur kompetent beraten, wenn es um die AHV und um Ergänzungsleistungen geht, sondern sie
hat auch die Möglichkeit, in Härtefällen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.
13
ÜBERBLICK
Pro Senectute – für Neues ist es nie zu spät
Nicht allen Menschen war es während des Erwerbs- oder Familienlebens möglich,
Kurse zu besuchen, Hobbys zu pflegen oder Sport zu treiben. Pro Senectute bietet
zahlreiche Möglichkeiten an, das gesellschaftliche Leben nach der Pensionierung zu
bereichern. Sportangebote nehmen auf die körperlichen Möglichkeiten von älteren
Menschen Rücksicht. Fachkurse knüpfen dort an, wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Erfahrungen stehen, und richten sich in ihrem Tempo ganz nach den
Wünschen der Teilnehmenden. Veranstaltungen und Kurse bieten die Möglichkeit,
vorhandene Beziehungen zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen – beispielsweise
auch nach dem Tod von nahen Angehörigen.
Das Thema Alter hat viele Facetten. Die Stiftung Pro Senectute ist eine kompetente
Partnerin in allen Fragen rund um das Älterwerden.
Informationen zu den Leistungen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen finden Sie
ab Seite 27.
14
ÜBERBLICK
Ist Rosa K. typisch für die Generation
der Älteren?
Rosa K. ist 77 Jahre alt und hat zusammen mit ihrem Mann, der im Alter von 80
Jahren gestorben ist, drei Söhne aufgezogen. Sie lebt heute alleine und ohne
fremde Hilfe in ihrer Wohnung. Rosa K. ist zufrieden mit ihrem Leben. Zu schaffen macht ihr ein Hörproblem.
Nein – Rosa K. ist nicht typisch für die Generation der Älteren. Es gibt nämlich
niemanden, der typisch ist für die Generation der Älteren! Die Menschen sind
auch im Alter ganz unterschiedlich: Es gibt Gesunde und Kranke, Arme und
Reiche, Zufriedene und Traurige, Wissensdurstige und Naturliebende, Ruhebedürftige und Rastlose, Einsame und Gesellige. Trotzdem wollen wir Rosa K. im
Folgenden im Licht einiger neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse betrachten.
Ältere Menschen fühlen sich mehrheitlich gut
Die meisten Menschen fühlen sich im Alter gut. Nicht das Alter an und für sich
beeinträchtigt das Wohlbefinden, sondern körperliche Beschwerden oder Verluste
durch den Tod von nahen Angehörigen. Gedächtniseinbussen sind zwar mit
steigendem Alter tendenziell häufiger, betreffen aber längst nicht alle älteren
Menschen. Auch im hohen Alter kann Neues gelernt werden, wenn genügend Zeit
aufgewendet wird und wenn bisherige Erfahrungen berücksichtigt werden. Hirnorganische Krankheiten sind nicht Teil des «normalen» Alterns. Vorurteile und
negative Vorstellungen vom Alter belasten häufig das Lebensgefühl der älteren
Menschen
Ältere Menschen pflegen Kontakte
Die meisten älteren Menschen, die heute zu Hause leben, haben Familienangehörige, Geschwister, Kinder oder Enkelkinder. Die Kontakte zu Familienangehörigen, vor allem zu Kindern und Enkelkindern, sind wichtig für das Wohlbefinden der Älteren. Diese Kontakte wurden in den letzten Jahren eher verstärkt,
was vor allem mit dem besseren Gesundheitszustand der heutigen Rentnerinnen
und Rentner erklärt wird. Auch Freundschaftsnetze haben in der jüngsten Vergangenheit an Bedeutung gewonnen.
Alt heisst nicht krank
Eine grosse Mehrheit der älteren Menschen schätzt ihre Gesundheit insgesamt als
positiv ein (über 70 Prozent), auch wenn sie auf einen gewissen Rückgang des
Wohlbefindens hinweisen. Die häufigsten Beschwerden sind Gelenkprobleme,
Rückenschmerzen, Schlafstörungen und Hörprobleme.
15
ÜBERBLICK
Von den Menschen über 65 Jahren leiden nur zwischen 10 und 14 Prozent unter
erheblichen funktionalen Behinderungen; von diesen kann rund die Hälfte zu
Hause leben.
Vieles, was eingangs von Rosa K. berichtet worden ist, entspricht zwar einem
schweizerischen Durchschnitt. Dennoch ist Altern immer ein überaus individueller Prozess und hängt von sehr vielen Faktoren ab. Das Alter gibt es nicht! Einige
Faktoren können von den Menschen direkt beeinflusst werden, andere gilt es zu
akzeptieren – unabhängig vom Alter.
Literaturhinweis: François Höpflinger und
Astrid Stückelberger, Demographische Alterung
und individuelles Altern (siehe Seite 47).
16
GESAMTSTIFTUNG
GESAMTSTIFTUNG
GESAMTSTIFTUNG
Organigramm der Gesamtstiftung Pro Senectute
Stiftungsversammlung
Kontrollstelle
Stiftungsrat
Geschäfts- und Fachstelle
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Fribourg
Bern
Zürich
Luzern
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Ticino e Moesano
Solothurn
Glarus
Uri
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Vaud
Baselland
Schaffhausen
Schwyz
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Valais
Basel-Stadt
Appenzell Ausserrhoden
Obwalden
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Neuchâtel
Aargau
Appenzell Innerrhoden
Nidwalden
Pro Senectute
Pro Senectute
Pro Senectute
Genève
St. Gallen
Zug
Pro Senectute
Pro Senectute
Jura
Graubünden
Pro Senectute
Thurgau
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind in vier Gruppen gegliedert; diese
entsprechen den vier Regionalkonferenzen Westschweiz/Tessin (CROC), Nordwestschweiz, Ostschweiz und Zentralschweiz. Die Reihenfolge der Kantonalen ProSenectute-Organisationen entspricht der Reihenfolge der Kantone in Artikel 1 der
Bundesverfassung.
18
GESAMTSTIFTUNG
Stiftungsversammlung
Die Stiftungsversammlung ist das höchste Organ von Pro Senectute.
Die Stiftungsversammlung setzt sich zusammen aus:
●
dem Präsidium
●
je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen
●
je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes sowie der Schweizerischen
Gemeinnützigen Gesellschaft (Stifterin)
●
Vertreterinnen und Vertretern der älteren Menschen und zielverwandter
Organisationen
Es gehört zu den Besonderheiten von Pro Senectute, dass seit der Gründung der Stiftung immer ein Mitglied des schweizerischen Bundesrates die Stiftungsversammlung
präsidiert.
An der Spitze der Stiftungsversammlung stehen zurzeit (Stand September 2000):
●
Präsidentin: Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bern
●
Vizepräsidentin: Heidi Deneys, La Chaux-de-Fonds
●
Vizepräsident: Prof. Dr. Dr. h.c. Boris Luban-Plozza, Ascona
Ehrenpräsident der Stiftungsversammlung ist alt Bundesrat Prof. Dr. Hans Peter
Tschudi, Basel.
Die wichtigsten Aufgaben der Stiftungsversammlung sind:
●
Festlegung der Grundzüge der Stiftungspolitik
●
Wahl und Beaufsichtigung der Tätigkeit des Stiftungsrates
●
Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung des Stiftungsrates
●
Beaufsichtigung der Tätigkeit der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen
Die Stiftungsversammlung tritt in der Regel ein Mal pro Jahr zusammen – immer wieder an einem anderen Ort.
19
GESAMTSTIFTUNG
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist die Exekutive der Stiftung.
Der Stiftungsrat besteht aus elf Mitgliedern. Diese werden von der Stiftungsversammlung gewählt – mit Ausnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin des
Bundes, der oder die vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) bezeichnet wird.
Mitglieder des Stiftungsrates sind zurzeit (Stand September 2000):
●
Albert Eggli, Winterthur, Präsident
●
Daniel-François Ruchon, Genf, Vizepräsident
●
Kurt Schwab, Zürich, Quästor
●
Alfons Berger, Spiegel, Vertreter der Eidgenossenschaft
●
Martin Fiedler, Seon
●
Franziska Frey-Wettstein, Zürich
●
Cornelia Füeg-Hitz, Wisen
●
Nicole Grin, Lausanne
●
Helen Leumann-Würsch, Sempach
●
Alfredo Mariotta, Lugano
●
Ursula Widmer-Schmid, Luzern
Der Stiftungsrat sorgt für:
die Erfüllung des Stiftungszwecks
●
die Einhaltung der Stiftungspolitik
●
die Gesamtkoordination der Stiftungstätigkeit
●
Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung gegen aussen – insbesondere gegenüber dem
Bund. Er schliesst mit diesem auf Grund der einschlägigen Gesetze und Verordnungen (Art. 101bis AHVG; Art. 222-225 AHVV) Leistungsverträge ab.
Der Stiftungsrat wählt die Direktorin oder den Direktor von Pro Senectute Schweiz.
Diese oder dieser amtet einerseits als Delegierte oder Delegierter des Stiftungsrates
(und trägt damit die Verantwortung für alle operativen Fragen innerhalb der Gesamtstiftung) und leitet andererseits die Geschäfts- und Fachstelle.
20
GESAMTSTIFTUNG
Der Stiftungsrat kann Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen erlauben, eigene
Rechtspersönlichkeiten zu werden (Stiftungen oder Vereine). Er genehmigt deren
Stiftungsurkunden oder Vereinsstatuten. Dabei achtet er darauf, dass sich die selbstständigen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen auch als rechtlich eigenständige
Gebilde innerhalb der Zielvorgaben und Strukturen der Gesamtstiftung bewegen; auf
diese Weise wahrt er die Einheit von Pro Senectute. Der Stiftungsrat kann jederzeit
allgemein verbindliche Richtlinien, Weisungen und Anordnungen für die Kantonalen
Pro-Senectute-Organisationen erlassen.
Der Stiftungsrat tritt in der Regel zu vier bis sechs ganztägigen Geschäftssitzungen
pro Jahr zusammen. Um Fragen von strategischer Bedeutung zu behandeln, trifft er
sich zu zweitägigen Klausursitzungen. Gelegentlich besucht der Stiftungsrat eine
Kantonale Pro-Senectute-Organisation, um sich vor Ort ein Bild von der konkreten
Stiftungstätigkeit zu machen und den Gedankenaustausch mit den kantonalen Verantwortlichen zu pflegen.
Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.
21
GESAMTSTIFTUNG
Finanzen
Mit einem Jahresumsatz von knapp 145 Mio. Franken ist die Stiftung Pro Senectute
die grösste private gemeinnützige Stiftung der Schweiz. Der Jahresumsatz entspricht
der Summe der Umsätze aller Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen (93 Prozent)
sowie der Umsätze von Pro Senectute Schweiz für den Stiftungsrat und vor allem für
die Geschäfts- und Fachstelle (7 Prozent).
Erträge
Pro Senectute nimmt ihre Aufgaben einerseits aus eigener Kraft wahr – andererseits
ist sie angewiesen auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der öffentlichen
Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) sowie auf Spenden, Sammlungserträge und
letztwillige Zuwendungen von Privaten.
Die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) finanziert Pro Senectute zurzeit
(Stand September 2000) zu rund 45 Prozent. Der Hauptanteil entfällt dabei auf den
Bund (AHV-Kasse, 35 Prozent am Gesamtertrag); ein moderner Leistungsvertrag ist
die Basis für dieses Entgelt.
Neben den Beiträgen der öffentlichen Hand spielt die Selbstfinanzierung eine grosse
Rolle. Pro Senectute erreicht den hohen Selbstfinanzierungsgrad von 40 Prozent für
ihre gesamten Leistungen.
Die restlichen Erträge stammen aus Spenden, Sammlungen, letztwilligen Zuwendungen (insgesamt 10 Prozent) sowie Kapitalerträgen und diversen Erträgen (insgesamt
5 Prozent).
Kapitalerträge, diverse Erträge 5 %
Spenden, Sammlungen,
letztwillige Verfügungen 10 %
Öffentliche Hand 45 %
Selbstfinanzierung 40 %
22
GESAMTSTIFTUNG
Aufwände
Auf der Aufwandseite werden 93 Prozent des gesamten Umsatzes für direkte
Aktivitäten zu Gunsten der älteren Menschen verwendet:
●
●
●
●
●
●
Soziale Arbeit: 20 Prozent, inklusive Individuelle Finanzhilfe aus stiftungseigenen Mitteln
Hilfen zu Hause: 50 Prozent
Bildung und Interessenpflege: 9 Prozent
Sport und Bewegung: 7 Prozent
Diverse Leistungen: 2 Prozent
Diverse Aufwände: 5 Prozent
Die Aufwände von Pro Senectute Schweiz für den Stiftungsrat sowie vor allem für die
Geschäfts- und Fachstelle machen 7 Prozent aus.
Zusätzlich zur Individuellen Finanzhilfe aus stiftungseigenen Mitteln gewährt Pro
Senectute im Auftrag des Bundes an bedürftige ältere Menschen rund 12.5 Mio. Franken Individuelle Finanzhilfe gemäss den Artikeln 10 und 11 des Bundesgesetzes über
die Ergänzungsleistungen (ELG); dieser Betrag ist im genannten Umsatz von knapp
145 Mio. Franken nicht enthalten.
Soziale Arbeit 20 %
Bildung und Interessenpflege 9 %
Hilfen zu Hause 50 %
Sport und Bewegung 7 %
Pro Senectute Schweiz 7 %
Diverse Aufwände 5 %
Diverse Leistungen 2 %
Jeweils im neusten Jahresbericht des Stiftungsrates von Pro Senectute Schweiz befinden sich:
– die Bilanz und die Erfolgsrechnung der
Gesamtstiftung
– die Bilanz und die Erfolgsrechnung von
Pro Senectute Schweiz (Stiftungsrat sowie
Geschäfts- und Fachstelle)
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen
verfügen je über eine eigene Bilanz sowie
eine eigene Erfolgsrechnung; diese sind in den
jeweiligen Jahresberichten zu finden.
23
GESAMTSTIFTUNG
Leistungsverträge
Steuerung und Finanzierung der Gesamtstiftung beruhen zu einem guten Teil auf
einem modernen System von Leistungsverträgen.
Die Basis bildet der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und Pro Senectute Schweiz. Durch ihn beauftragt der Bund die Stiftung
Pro Senectute mit der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben im Bereich der schweizerischen Alterspolitik und stellt ihr die dazu nötigen Finanzmittel zur Verfügung (siehe
dazu auch die Ausführungen S. 9). Der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt
für Sozialversicherung und Pro Senectute Schweiz ist auf vier Jahre abgeschlossen.
Die Laufzeit des jetzigen Vertrages dauert von 1998 bis 2001; es ist vorgesehen, ihn
im Frühjahr 2001 ohne grössere Veränderungen zu verlängern. Gesetzliche Basis des
Leistungsvertrages ist das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Art. 101bis AHVG). Das Entgelt gemäss Leistungsvertrag stammt aus der
AHV-Kasse.
An zweiter Stelle folgen die Leistungsverträge zwischen Pro Senectute Schweiz und
den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen. Sie halten fest, wie der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und Pro Senectute Schweiz
durch die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen umzusetzen ist und wie deren
Leistungen abgegolten werden. Wichtige Präzisierungen zu dieser Umsetzung finden
sich im QLE-System (QLE = Qualitätsbezogenes Leistungsentgelt), das einen integrierenden Bestandteil der Leistungsverträge zwischen Pro Senectute Schweiz und den
Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen bildet. Diese Verträge werden jährlich neu
abgeschlossen.
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind neben der Zusammenarbeit mit
dem Bund auf die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden angewiesen. Immer
häufiger werden auch diese Kooperationen mittels Leistungsverträgen geregelt (kantonale und kommunale Leistungsverträge). Sie sind – je nach kantonalen und kommunalen Anforderungen und Gepflogenheiten – unterschiedlich ausgestaltet und
beziehen sich auf die verschiedensten Leistungsbereiche.
Die Broschüre «Qualitätsbezogenes Leistungsentgelt (QLE) 10 Fragen/10 Antworten»
ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle.
Adresse siehe Seite 58.
Bei jeder Kantonalen Pro-Senectute-Organisation ist ein Ordner vorhanden mit einer umfassenden Dokumentation über das QLE-System.
24
KANTONALE PRO-SENECTUTEORGANISATIONEN
KANTONALE
PRO-SENECTUTEGESAMTSTIFTUNG
ORGANISATIONEN
25
KANTONALE
PRO-SENECTUTEORGANISATIONEN
Dezentrale Strukturen
In allen 26 Kantonen bestehen Kantonale Pro-Senectute-Organisationen.
Von den 26 Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind 25 rechtlich selbstständig
und eine besteht als Kantonalkomitee von Pro Senectute Schweiz (Neuenburg; Stand
September 2000). Von den rechtlich selbstständigen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind 19 Stiftungen und 6 Vereine. Die meisten von ihnen haben die rechtliche Selbstständigkeit nach 1990 erlangt; Genf und Bern sind seit der Gründung von
Pro Senectute eigene Rechtspersönlichkeiten.
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen tragen in den Kantonen die Verantwortung für die Beratungsangebote und Dienstleistungen von Pro Senectute und
leisten damit den Hauptteil der Pro-Senectute-Arbeit.
Die Broschüre «Pro Senectute in Zahlen», die
bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro
Senectute Schweiz angefordert werden kann,
gibt detailliert Auskunft zu jeder einzelnen
Kantonalen Pro-Senectute-Organisation. Sie
umfasst die folgenden
Stichworte:
– Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner 60 plus
– Anzahl Bezügerinnen und Bezüger von
Ergänzungsleistungen zur AHV
– Rechtsform, Gründungsjahr, Jahr der Erlangung der rechtlichen Selbstständigkeit
– Präsidentin/Präsident; Geschäftsleiterin/
Geschäftsleiter, Adresse, Telefon, Fax,
E-Mail
– Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Freiwillige, Sozialzeitengagierte und
Ehrenamtliche
– Anzahl Sozialberatungsstellen, Dienstleistungen (Anzahl bediente Personen,
Leistungen), Finanzen (Einnahmen,
Ausgaben), Beiträge der AHV-Kasse, des
Kantons und der Gemeinden an den
Gesamtaufwand
Das Verzeichnis mit den Adressen aller
Geschäfts- und Beratungsstellen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro
Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58.
26
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen stehen den Kantons- und Gemeindebehörden sowie weiteren interessierten Kreisen für die Bearbeitung und Lösung
von Altersfragen aller Art zur Verfügung. Sie bringen Fachwissen und Fachkompetenz in die öffentliche Diskussion ein und stehen als Partnerorganisationen für konstruktive und kreative Lösungen zur Verfügung.
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen pflegen einen engen Kontakt mit den
Seniorinnen und Senioren selbst und bemühen sich, auf deren Bedürfnisse und Anregungen einzugehen.
Mit ihren Angeboten und Leistungen bewegen sich die Kantonalen Pro-SenectuteOrganisationen innerhalb der «Philosophie» sowie der strategischen Vorgaben der
Gesamtstiftung. Sie berücksichtigen aber in hohem Mass auch die entsprechenden
kantonalen Gegebenheiten. Auf diese Weise gelingt es Pro Senectute, im ganzen Land
ein gutes, tragfähiges Netz von Beratungsangeboten und Dienstleistungen zu garantieren, ohne dabei regionale Unterschiede zu übergehen.
Insgesamt verfügen die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen über rund 900
volle Stellen, die von 5 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt werden.
Ausserdem können sie auf die Dienste von gut 10 000 Freiwilligen und 2 700 Sozialzeitengagierten (sie sind nur in einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen
tätig) zählen.
Der Jahresumsatz der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen beträgt gesamthaft
rund 133 Mio. Franken.
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
Leistungsbereiche
Der Leistungsvertrag, den Pro Senectute mit dem Bund abgeschlossen hat, weist den
Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen fünf Leistungsbereiche zu:
●
Soziale Arbeit. Dazu gehören: Beratung von Einzelnen und deren Angehörigen
bei allen Fragen der Lebensgestaltung im Alter, Individuelle Finanzhilfe, Projekt- und Gruppenarbeit.
●
Hilfen zu Hause. Dazu gehören: Haushilfedienst, Mahlzeitendienst, Treuhänderdienst, Besuchsdienst.
●
Sport und Bewegung. Dazu gehören: auf die Bedürfnisse älterer Menschen
abgestimmte Sportangebote wie Turnen, Schwimmen/Wassergymnastik,
Langlauf.
●
Bildung und Interessenpflege. Dazu gehören: Kurse zur Förderung geistiger,
musischer und handwerklicher Fähigkeiten, Begegnungsmöglichkeiten, Ferienangebote.
●
Information. Dazu gehören: Medienarbeit sowie Mitarbeit und Präsenz an Veranstaltungen, die mit den Themen «Alter» und «Altern» in Verbindung stehen.
Die Erarbeitung einer auf die kantonalen Gegebenheiten abgestimmten «Leistungspalette» ist Sache der einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen.
27
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
Soziale Arbeit
Beratungsangebote und Dienstleistungen im Bereich der «Sozialen Arbeit» für ältere
Menschen und deren Angehörige bilden eine der tragenden Säulen der Pro-SenectuteArbeit.
In der ersten Hälfte der Geschichte der Stiftung, in welcher es in erster Linie darum
ging, die Altersarmut zu bekämpfen, kam der Sozialen Arbeit in all ihren Facetten
eine überragende Bedeutung zu. Heute ist die Soziale Arbeit nach wie vor sehr
wichtig, sie ist aber Teil einer weit umfassenderen Palette geworden, zu der andere
Dienstleistungen ebenso selbstverständlich dazugehören.
Sozialberatung
Zur Sozialen Arbeit gehören bei Pro Senectute insbesondere die Beratung von Einzelnen und deren Angehörigen – und zwar bei allen Fragen der Lebensgestaltung im
Alter. Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen verfügen insgesamt über ein
Netz von gut 120 Beratungsstellen. Überall im Land ist also eine Pro-SenectuteBeratung in der Nähe.
Zu welchen Fragen werden in erster Linie Beratungsgespräche geführt? Im Vordergrund stehen die Bereiche Finanzen, Gesundheit, Wohnen, Recht und allgemeine
Lebensgestaltung. Darüber hinaus werden von den Beratungsstellen Sach- und
Dienstleistungen, die in den konkreten Lebenssituationen hilfreich sind, vermittelt.
Ziel aller Beratungsarbeit ist die Unterstützung und Förderung der Fähigkeiten der
Rat suchenden Person, das eigene Leben eigenständig zu meistern.
Jährlich nehmen insgesamt rund 30 000 Personen die Dienste der Sozialberatungsstellen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen in Anspruch.
Es ist zu vermuten, dass in Zukunft die Sozialberatung an Bedeutung gewinnt, nimmt
doch die Zahl der hochaltrigen Menschen, die zu Hause leben und in ihren Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt sind, deutlich zu.
Individuelle Finanzhilfe
Eine wichtige Rolle spielt die Individuelle Finanzhilfe, die Pro Senectute in bestimmten Fällen gewährt. Auch wenn die Altersarmut in der Schweiz grundsätzlich als
«überwunden» betrachtet werden kann: Es gibt nach wie vor zahlreiche ältere Menschen, die sehr «schmal durchmüssen». Nicht immer reichen die AHV sowie die
Ergänzungsleistungen, um allen Verpflichtungen nachzukommen. Insbesondere
dann, wenn unglückliche Umstände oder Schicksalsschläge zu speziellen Situationen
führen, kann ein eh schon kleines Budget schnell überfordert sein. Die Individuelle
28
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
Finanzhilfe erfolgt schnell und unbürokratisch. Die Mittel dazu stammen einerseits
aus stiftungseigenen Mitteln (Sammlungen, Legate etc.), andererseits vom Bund
(Mittel gemäss Art. 10 und 11 ELG).
Jährlich werden gegen 10 000 Personen von Pro Senectute im Rahmen der Individuellen Finanzhilfe unterstützt. Zum Einsatz kommt dabei eine Summe von rund 14
Millionen Franken.
Sozialberatung mit Gruppen
Neben der Sozialberatung mit Einzelnen gehört auch die Sozialberatung mit Gruppen
zu den Angeboten im Bereich «Soziale Arbeit». Die Sozialberatung mit Gruppen
dient der gemeinsamen Problemlösung. Beispiele sind die Neuorientierung nach dem
Verlust der Partnerin oder des Partners, die Auseinandersetzung mit der Demenzerkrankung eines oder einer nahen Angehörigen oder das Auffangen der psychischen
Belastung als Folge intensiver Betreuungsaufgaben zu Hause.
Gemeinwesenarbeit
Zur Sozialen Arbeit gehört weiter die Gemeinwesenarbeit. Beispielsweise werden im
Auftrag von Gemeinden Projekte fachlich begleitet, die zu gemeindeeigenen Altersleitbildern oder zur Einrichtung von Tageszentren führen. Gemeinwesenarbeit
umfasst aber auch die Begleitung und Beratung von Selbsthilfeorganisationen und
Angeboten wie «Senioren für Senioren».
Siehe auch die Informationen zur Fachstelle
«Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause» von
Pro Senectute Schweiz auf Seite 39.
Details zur Sozialen Arbeit sind erhältlich bei
der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58.
29
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
Hilfen zu Hause
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen bieten unter dem Oberbegriff «Hilfen
zu Hause» eine ganze Reihe von Dienstleistungen an. So unterschiedlich diese im
Einzelnen sind, sie dienen alle dem gleichen Zweck: Die älteren Menschen sollen in
ihren eigenen vier Wänden bleiben und eigenständig leben können – und sie sollen
genau diejenigen Hilfeleistungen bekommen, die sie dazu benötigen.
Hinter dem Angebot der «Hilfen zu Hause» steht die Überzeugung, dass die Autonomiewünsche der älteren Menschen auch bei nachlassenden Kräften von grösster
Bedeutung sind und dass es deshalb wichtig ist, «massgeschneiderte» Angebote
bereitzustellen. So ist es den älteren Menschen möglich, so lange sie das wünschen,
in ihrem vertrauten sozialen Umfeld zu bleiben.
Die «Hilfen zu Hause» gehören teilweise zu den Spitex-Kerndiensten (Haushilfe)
und teilweise zur erweiterten Spitex.
Vielfältiges Angebot
Von den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen werden zurzeit folgende «Hilfen
zu Hause» angeboten:
●
Haushilfedienst
●
Mahlzeitendienst
●
Putz- und Reinigungsdienst
●
Wäsche- und Flickdienst
●
Fusspflegedienst
●
Transportdienst
●
Besuchsdienst
●
Hilfsmitteldienst
●
Coiffeurdienst
●
Beratungsdienst Wohnanpassungen
●
Treuhänderdienst
●
Steuererklärungsdienst
Tagesstrukturen
Zu den «Hilfen zu Hause» im weiteren Sinn gehören auch diejenigen Angebote, die
mithelfen, für ältere Menschen – nicht zuletzt hochaltrige Menschen – Tagesstrukturen zu schaffen: so zum Beispiel die Mittagstische oder die Mittagsclubs.
Zu einem Übergangsbereich zwischen dem Wohnen zu Hause und dem Wohnen im
Heim gehören die Tagesheime, die von einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen geführt werden.
30
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
In Entwicklung begriffen
Aus den genannten Zielen der «Hilfen zu Hause» erklärt es sich, dass sie in ständiger
Entwicklung begriffen sind. Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen passen
sich den wechselnden Bedürfnissen der älteren Menschen an – immer mit der
Absicht, ihnen mit gezielten Angeboten das lange Verbleiben zu Hause zu ermöglichen
und zu erleichtern.
Nicht alle Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen bieten alle «Hilfen zu Hause»
an. Teilweise arbeiten sie auch eng mit anderen gemeinnützigen Organisationen
zusammen; in jedem Fall stimmen sie ihre Angebote auf die in einer Region bereits
vorhandenen Angebote ab.
Siehe auch die Informationen zur Fachstelle
«Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause» von
Pro Senectute Schweiz auf Seite 39.
Details zu den Angeboten im Bereich «Hilfen
zu Hause» sind erhältlich bei der Geschäftsund Fachstelle von Pro Senectute Schweiz.
Adresse siehe Seite 58.
31
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
Sport und Bewegung
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind insgesamt die grössten Seniorensportanbieter der Schweiz. Jährlich machen gegen 100 000 ältere Menschen von
den verschiedensten Angeboten Gebrauch. Über 5000 Pro-Senectute-Sportgruppen
sind aktiv. Die Angebote im Bereich «Sport und Bewegung» werden einheitlich unter
der Marke «Alter+Sport» angeboten.
Die Indoor-Sportarten stehen mit rund 4300 Gruppen im Vordergrund – die OutdoorAngebote sind jedoch stark im Kommen. Zu den beliebtesten Indoor-Sportarten
gehören bei Pro Senectute Turnen, Gymnastik, Volkstanz, Schwimmen und Wassergymnastik. Bei den Outdoor-Sportarten stehen Jogging, Walking sowie Velofahren im
Vordergrund.
Kontakt schaffen
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen machen ihre Angebote im Bereich
«Sport und Bewegung» mit zwei Zielen. Einerseits geht es aus Gesundheits- und
Präventionsgründen um den Sport und die Bewegung selbst – und andererseits geht
es aus sozialen Gründen um die Kontaktmöglichkeiten: Wer gemeinsam Sport treibt,
wächst zusammen; ein Beziehungsnetz entsteht, das auch ausserhalb des Sports trägt.
Neben den hauptsächlich wöchentlich angebotenen Sportgruppen bieten viele Kantonale Pro-Senectute-Organisationen auch Aktivferien an – mit Schwerpunkten in
den Sportarten Langlauf, Alpinski, Tennis und Velo fahren. Zunehmend gibt es
Ferienangebote, die den Hauptakzent auf Wellness legen.
Pro-Senectute-Angebote gibt es auch zu Entspannungstechniken wie Atemschulung,
Tai Chi, Yoga und Feldenkreis sowie zur Gleichgewichtsschulung.
Kompetente Leitungen
Zentral für die Angebote der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen im Bereich
Sport und Bewegung sind die gut geschulten Leiterinnen und Leiter. Sie bringen –
getreu dem oben genannten doppelten Ziel – auf der einen Seite sportliche Fachkompetenzen mit und auf der anderen Seite verfügen sie über ein beachtliches Wissen zu
Altersfragen sowie ein gutes Einfühlungsvermögen für die Seniorinnen und Senioren.
Detailinformationen zu den Sportangeboten
sind bei den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen erhältlich. Adressen siehe Seite 59.
Siehe auch die Informationen betreffend die
Fachstelle «Alter+Sport» von Pro Senectute
Schweiz auf Seite 38.
32
Jährlich werden von Pro Senectute 300 neue Leiterinnen und Leiter ausgebildet. Und
3000 bewährte Leiterinnen und Leiter nehmen jedes Jahr an Fortbildungskursen teil.
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
Bildung und Interessenpflege
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen machen den Seniorinnen und Senioren zunehmend Angebote, die der Bildung sowie der Interessenpflege dienen – und
die Angebote treffen auf eine wachsende Nachfrage. Der Bereich «Bildung und Interessenpflege» erlebt zurzeit einen wahren Boom.
Hinter der Entwicklung steht bei Pro Senectute die Erkenntnis, dass sich die Menschen auch nach der Pensionierung für ein weites Feld von Wissen und Erkenntnis
interessieren – und dass sie das selbstverständliche Recht haben, sich damit zu
beschäftigen. Lernen ist etwas Lebenslanges, die Auseinandersetzung mit geistigen
Inhalten endet erst mit dem Tod. Bildung darf deshalb nicht ein Privileg der jüngeren
Menschen sein. Pro Senectute setzt sich grundsätzlich und mit aller Überzeugung
dafür ein – und auch ganz konkret, indem die Stiftung entsprechende altersgerechte
Angebote macht.
Auf das grösste Interesse stossen bei den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen
die Angebote von Sprach-, Kreativ-, Altersvorbereitungs- sowie Gedächtnistrainingskursen. Zunehmend gefragt sind auch Kurse, die den Umgang mit den modernen
Kommunikationsmedien zum Inhalt haben (EDV, Internet).
Neben den eigentlichen Bildungsangeboten kommt der Interessenpflege grosse
Bedeutung zu – hier ist an Angebote wie Singen, Musizieren, Theaterspielen, Jassen
zu denken. Auch Veranstaltungen wie Altersnachmittage etc. gehören selbstverständlich dazu.
Kontakt schaffen
Wie die Angebote im Bereich «Sport und Bewegung» sind die Angebote im Bereich
«Bildung und Interessenpflege» auf ein doppeltes Ziel hin ausgerichtet: auf die Vermittlung von Bildungsinhalten und Unterhaltung auf der einen – und auf die Schaffung von Kontakt auf der anderen Seite. Pro Senectute bringt dadurch nicht zuletzt
zum Ausdruck, dass sie von einem ganzheitlichen Menschenbild ausgeht und geistige, körperliche und soziale Elemente der Lebensgestaltung gleichermassen fördert.
Insgesamt nehmen jährlich rund 300 000 ältere Menschen an den zahlreichen Angeboten und Veranstaltungen des Bereichs «Bildung und Interessenpflege» teil.
Die Angebote der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen im Bereich «Bildung
und Interessenpflege» sind unterschiedlich; sie nehmen nicht zuletzt darauf Rücksicht, was andere gemeinnützige Organisationen sowie kommerzielle Unternehmen
in den entsprechenden Kantonen und Regionen anbieten.
Detailinformationen zu den Angeboten
«Bildung und Interessenpflege» sind bei den
Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen
erhältlich. Adressen siehe Seite 59.
Siehe auch die Informationen zur Fachstelle
«Altersvorbereitung und Bildung» von Pro
Senectute Schweiz auf Seite 39.
33
KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN
Information
Beim Leistungsbereich «Information» handelt es sich um einen Bereich, der etwas
anders geartet ist als die übrigen Leistungsbereiche der Kantonalen Pro-SenectuteOrganisationen.
Die Beschäftigung mit dem Thema «Alter» kann sich nicht in der Erarbeitung von
Beratungsangeboten und Dienstleistungen für ältere Menschen erschöpfen – so wichtig dies ist! Es geht immer auch um grundsätzliche Altersfragen, um das Altersbild in
den Köpfen und um die gesellschaftliche Einstellung gegenüber den älteren Menschen generell.
Alterswissen in die Gesellschaft tragen
Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen haben deshalb auch einen Informationsauftrag. Auf Grund ihrer Fachkompetenzen und ihrer konkreten Erfahrungen aus
dem Beratungs- und Dienstleistungsalltag tragen sie Alterswissen in Medien und Veranstaltungen hinein; sie tragen so dazu bei, den Boden für gute und konstruktive
Lösungen vorzubereiten.
Von vielen Medien werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute
gerne als kompetente Gesprächs- und Auskunftspersonen bei Altersfragen aller Art
angefragt. Bei vielen Veranstaltungen – zum Beispiel Podiumsgesprächen – sind ProSenectute-Fachleute mit dabei. Sie nehmen dabei zu den offenen Fragen aus fachlicher, jedoch nicht aus (partei-)politischer Sicht Stellung.
Zwischen der Informationsarbeit der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen in
den konkreten kantonalen und regionalen Zusammenhängen und der Grundlagenarbeit der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz besteht ein enger
Zusammenhang.
34
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
GESCHÄFTS- UND
FACHSTELLE
GESCHÄFTS- UND
FACHSTELLE
Geschäfts- und Fachstelle von
Pro Senectute Schweiz
Neben der Stiftungsversammlung und dem Stiftungsrat sowie den Kantonalen ProSenectute-Organisationen hat die Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute
Schweiz innerhalb der Gesamtstiftung eine wichtige Funktion.
Wie der Name schon sagt: Auf der einen Seite handelt es sich um die Geschäftsstelle,
bei der alle administrativen und finanziellen Fäden der Gesamtstiftung zusammenlaufen – und auf der anderen Seite um eine Fachstelle für Angewandte Altersfragen,
die über viel Fachwissen verfügt.
Die Geschäfts- und Fachstelle umfasst knapp 50 volle Stellen, in die sich zurzeit rund
60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen. Sie wird vom Direktor und seinem Stellvertreter geleitet.
Der Hauptsitz der Geschäfts- und Fachstelle befindet sich in Zürich, das Secrétariat
romand in Vevey.
Die Geschäfts- und Fachstelle hat ein Jahresbudget von gut 10 Millionen Franken
(1999). Haupteinnahmequellen sind das Entgelt aus dem Leistungsvertrag mit dem
Bundesamt für Sozialversicherung (39 Prozent), der Verkauf von Produkten und
Dienstleistungen (32 Prozent), Spenden, Sponsoringbeiträge und Legateinnahmen (21
Prozent; variiert stark von Jahr zu Jahr) sowie Kapitalerträge und diverse Erträge (8%).
Im Jahresbericht von Pro Senectute Schweiz
finden sich auch Ausführungen und Zahlen zur
Geschäfts- und Fachstelle. Bitte fordern Sie
den neusten Jahresbericht an. Adresse siehe
Seite 58.
36
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
Hauptaufgaben
Die Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz erbringt hauptsächlich
Leistungen zu Gunsten der Gesamtstiftung sowie der einzelnen Kantonalen ProSenectute-Organisationen. Daneben verfügt sie über Produkte und Dienstleistungen,
die sich unter dem Aspekt der Informations- und Wissensvermittlung an ein Fachpublikum oder an die breite Bevölkerung richten.
Ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Geschäfts- und Fachstelle ist auch die Zusammenarbeit mit Bundesbehörden und der Bundesverwaltung sowie mit Ausbildungsstätten, Seniorenorganisationen und zielverwandten Organisationen.
Interne Leistungen
Die Leistungen zu Gunsten der Gesamtstiftung sowie der einzelnen Kantonalen ProSenectute-Organisationen lassen sich unter den folgenden Stichworten zusammenfassen: Stiftungsentwicklung, Kommunikation, Finanzen sowie Sprachregionen.
Externe Leistungen
Die Leistungen zu Gunsten des Fachpublikums und der breiten Bevölkerung gruppieren sich alle um die Stichworte «Informations- und Wissensvermittlung».
37
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
Stiftungsentwicklung
Die Stiftung Pro Senectute hat sich und ihre Angebote seit der Gründung laufend weiterentwickelt und den aktuellen Bedürfnissen der älteren Menschen angepasst. Die
stete Entwicklung ist notwendig, da ältere Menschen heute nicht mit den gleichen
Fragestellungen konfrontiert sind wie vor 30 oder 70 Jahren.
Die Weiterentwicklung der Stiftung erfolgt heute im Rahmen des Leistungsvertrages
zwischen Pro Senectute und dem Bundesamt für Sozialversicherung. Als Umsetzungsinstrument dient hauptsächlich ein Managementsystem, welches das qualitätsorientierte Leistungsentgelt zwischen Pro Senectute Schweiz und den Kantonalen
Pro-Senectute-Organisationen regelt.
Zur Stiftungsentwicklung gehören nicht nur fundierte Kenntnisse der gerontologischen Forschung sowie der demographischen und alterspolitischen Entwicklung. Es
ist auch wichtig zu wissen, welche Dienstleistungen von anderen Anbietern abgedeckt werden. Und vor allem ist es von Bedeutung, die eigenen Angebote von Pro
Senectute genau zu kennen. Nur so können bestehende Dienstleistungen optimal den
Kundenbedürfnissen angepasst werden – und nur so kann Neues entstehen.
Zur Stiftungsentwicklung tragen hauptsächlich die folgenden Bereiche der
Geschäfts- und Fachstelle bei:
38
●
Der Bereich Gesamtstiftung betreut und begleitet die verschiedenen Pro-Senectute-Organe sowie deren Kommissionen und Arbeitsgruppen; Betreuung und
Begleitung beziehen sich sowohl auf administrative Abläufe als auch auf die
Bereitstellung von Grundlagenmaterial und Konzeptentwürfen. Der Bereich
Gesamtstiftung bietet ausserdem Plattformen für den Austausch von Know-how
zwischen den einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen an.
●
Der Bereich Leistungscontrolling erarbeitet Controllingkonzepte und sorgt für
detaillierte Erhebungen zu den einzelnen Pro-Senectute-Leistungen – mit dem
Ziel, die strategische Steuerung, die Qualitätsentwicklung sowie das Leistungsreporting zu ermöglichen.
●
Die Fachstelle Alter+Sport setzt sich für die Entwicklung und Verbreitung der
Pro-Senectute-Sportangebote ein und ist insbesondere für die Ausbildung der
Kursleiterinnen und Kursleiter sowie die Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen und dem Schweizerischen Olympischen Verband
zuständig.
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
●
Die Fachstelle Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause leistet Fachbeiträge an die
Entwicklung der Pro-Senectute-Angebote in den Bereichen Soziale Arbeit – insbesondere Sozialberatung – sowie Hilfen zu Hause; die Bezeichnung «Fachstelle
Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause» ist neu – die entsprechende Tätigkeit wird
innerhalb der Geschäfts- und Fachstelle jedoch schon seit langem ausgeübt.
●
Die Fachstelle Altersvorbereitung und Bildung leistet Fachbeiträge an die Entwicklung der Pro-Senectute-Angebote in den Bereichen Altersvorbereitung und
Bildung; auch diese Bezeichnung ist neu, nicht aber die entsprechende Tätigkeit.
●
Der Bereich Weiterbildung dient der gemeinsamen – hauptsächlich gerontologischen – Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen als auch der Geschäfts- und Fachstelle;
jährlich erscheint ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm.
39
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
Kommunikation
Pro Senectute steht in der Öffentlichkeit und wendet sich an die Öffentlichkeit. Im
Mittelpunkt steht die glaubwürdige Vermittlung des Bildes einer fortschrittlichen
sozialen Institution, die sich auf vielfältige Weise für die Sache der älteren Menschen
engagiert.
Das Pro-Senectute-Logo wurde 1956 vom
Schweizer Maler und Zeichner Hans Falk
entworfen: Zwei «A» (Alter, Age, Anziani)
stützen sich gegenseitig und bilden den
Wipfel eines Lebensbaumes.
Die Broschüre «Corporate Identity. Erscheinungsbild» und das «PS Info» sind erhältlich
bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro
Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58.
Besuchen Sie auch unsere Homepage:
www.pro-senectute.ch
40
●
Der Bereich Kommunikation ist für die Kommunikation nach aussen (Medien
sowie breite Öffentlichkeit) und nach innen (Kantonale Pro-Senectute-Organisationen) zuständig. Dazu gehören eine ganze Reihe von PR-Aufgaben, Kontakte
mit den Medien sowie die Herausgabe von Prospekten, Informationsbroschüren
und Fachpublikationen. Für die interne und externe Information ist das «PS
Info» ein wichtiges Publikationsmittel, das im Zweimonatsrhythmus einer breiten Leserschaft – Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pro Senectute, Behörden, zielverwandten Organisationen etc. – Neues von Pro Senectute anbietet.
Wichtig für Pro Senectute ist auch die Pflege eines gemeinsamen Auftritts, der
alle Ebenen der Gesamtstiftung umfasst (Corporate Identity).
●
Der Bereich Grundlagen und Texte erarbeitet – auf der Basis einer Kombination von Grundlagenwissen, Recherche und journalistischem Know-how –
Inhalte für verschiedenste Publikationen von Pro Senectute.
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
Finanzen
Pro Senectute verantwortet ein grosses Budget. Da Subventionsgelder sowie Spenden- und Legateinnahmen einen grossen Teil davon ausmachen, ist eine speziell hohe
Sorgfaltspflicht erforderlich.
Zum Leistungsvertrag zwischen Pro Senectute Schweiz und dem Bundesamt für
Sozialversicherung gehört ein differenzierter finanzieller Teil, der von der Stiftung
zielgerichtet umgesetzt wird.
Um das Stichwort «Finanzen» sind in der Geschäfts- und Fachstelle hauptsächlich
folgende Bereiche gruppiert:
●
Der Bereich Finanzen ist zuständig für die Umsetzung des finanziellen Teils
des Leistungsvertrags und für die Konsolidierung der Jahresrechnungen der
Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sowie der Geschäfts- und Fachstelle
(auf der Basis eines einheitlichen Rechnungsmodells). Ausserdem erledigt er die
operativen Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwaltung des Stiftungsvermögens von Pro Senectute Schweiz. Der Bereich Finanzen ist auch für die
Buchhaltung sowie die Logistik der Geschäfts- und Fachstelle verantwortlich.
●
Der Bereich Versicherungen bietet den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen verschiedene Versicherungsprodukte an und sichert der Stiftung dadurch
einheitliche Vertragsbedingungen sowie namhafte Prämienvergünstigungen.
Auskünfte zu Fragen des Rechnungswesens
gibt das «Handbuch des Rechnungswesens».
Es ist bei jeder Kantonalen Pro-SenectuteOrganisation (Geschäftsstelle) oder bei Pro
Senectute Schweiz erhältlich. Adressen siehe
Seite 58 ff.
41
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
Sprachregionen
Pro Senectute ist eine gesamtschweizerische Organisation. Die Stiftung berücksichtigt die Interessen und Sensibilitäten aller Landesteile zu gleichen Teilen. Sie arbeitet
und kommuniziert in Deutsch, Französisch und Italienisch.
Die sprachregionalen Anliegen werden von der Geschäfts- und Fachstelle hauptsächlich durch folgende Bereiche wahrgenommen:
42
●
Das Secrétariat romand ist die Westschweizer Vertretung der Geschäfts- und
Fachstelle von Pro Senectute Schweiz und damit die Informations- und Koordinationszentrale für die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis, Waadt
sowie für den französischsprachigen Bezirk des Berner Jura. Es wird vom
Secrétaire romand geleitet. Für die wichtigsten Aufgaben der Geschäfts- und
Fachstelle – mit Ausnahme der Finanzen – verfügt das Secrétariat romand über
entsprechende eigene Fachleute. Zum Secrétariat romand gehört auch der französischsprachige Übersetzungsdienst.
●
Das Segretariato Svizzera Italiana pflegt die Beziehungen mit der Kantonalen
Pro-Senectute-Organisation der italienischen Schweiz (Pro Senectute Ticino e
Moesano); das Segretariato Svizzera Italiana hat seinen Sitz in Zürich. Zum
Segretariato gehört auch der italienischsprachige Übersetzungsdienst. Zunehmende Bedeutung kommt den Kontakten zu den italienischen Migrantinnen und
Migranten zu, die auch im Alter in der Schweiz bleiben.
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
Informations- und Wissensvermittlung
Pro Senectute vermittelt Wissen in den Bereichen Alter, Altern und Generationenbeziehungen. Der Bedarf an gerontologischem Wissen und Können hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen; die Stiftung versucht deshalb, ihr gerontologisches Know-how laufend weiterzuentwickeln und – auf den verschiedensten Ebenen und in den verschiedensten Formen – weiterzugeben. Dank der praktischen
Arbeit der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen existiert zudem eine grosse
Wahrnehmungsfähigkeit gegenüber den konkreten Fragestellungen der älteren Menschen von heute; diese wird genutzt, um Theorie und Praxis eng miteinander zu vernetzen.
Pro Senectute nimmt von Zeit zu Zeit mit Fachtagungen aktuelle Fragestellungen auf;
dabei wird der Schnittstelle von Grundlagenwissen und praktischer Anwendung
besondere Beachtung geschenkt.
Zunehmend vermittelt Pro Senectute auch Alterswissen in den politischen Bereich
hinein. Die Stiftung verhilft Politikerinnen und Politikern, die auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene tätig sind, zu jenen Zahlen und Fakten, die diese als Basis zur
Entwicklung politischer Ideen und Vorstösse brauchen.
Die nachstehenden Bereiche sind in der Geschäfts- und Fachstelle zuständig für die
Informations- und Wissensvermittlung zu den Themen Alter, Altern und Generationenbeziehungen an das interessierte Fachpublikum und/oder an die breite Bevölkerung:
●
Die Schule für Angewandte Gerontologie (SAG), die 1991 gegründet wurde,
ist die erste Ausbildungsstätte für Angewandte Gerontologie in der Schweiz; sie
wird seit 1995 von Pro Senectute Schweiz geführt. Die SAG ist Frauen und
Männern zugänglich, die in der Altersarbeit tätig sind, ein vertieftes gerontologisches Fachwissen erwerben und ihre Kompetenzen erweitern möchten. Die
berufsbegleitende Ausbildung dauert drei Jahre und schliesst mit der Diplomierung ab (diplomierte Gerontologin SAG, diplomierter Gerontologe SAG). Die
Schule wird vom Bundesamt für Sozialversicherung anerkannt. Ausbildungsorte
sind Zürich und Bern; Ausbildungssprache ist Deutsch.
●
Die Weiterbildungsangebote, die sich an die Pro-Senectute-Mitarbeiterinnen
und Pro-Senectute-Mitarbeiter richten, stehen auch externen Fachleuten offen,
die in der praktischen Altersarbeit tätig sind und vom gerontologischen Knowhow der Stiftung profitieren möchten. Der Bereich Weiterbildung bietet externen
Ausbildungsinstitutionen des Altersbereichs gerontologische Kursmodule an.
Er entwickelt ausserdem eigene Lehrmittel für den Gerontologie-Unterricht.
Die Angebote erfolgen in deutscher und in französischer Sprache.
Auskünfte zur Schule und zu den Studiengängen sind bei der SAG erhältlich. Adresse siehe
Seite 58.
Das Kursprogramm von Pro Senectute
Schweiz kann bei der Geschäfts- und Fachstelle bezogen werden. Adresse siehe
Seite 58.
43
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
Das Verlagsprogramm informiert über sämtliche
Publikationen von Pro Senectute Schweiz.
Es ist bei der Geschäfts- und Fachstelle von
Pro Senectute Schweiz erhältlich. Adresse
siehe Seite 58.
Die Publikation «Neue Titel zum Thema Alter»
informiert über Neuerwerbungen. Sie kann
bei der Bibliothek abonniert werden. Adresse
siehe Seite 58.
Besuchen Sie auch die spezielle Website:
www.alter-migration.ch
44
●
Der Fachverlag Pro Senectute publiziert deutsch- und französischsprachige
Fachpublikationen zu gerontologischen und alterspolitischen Fragestellungen. In
diesen Publikationen werden von internen und externen Fachleuten aktuelle Fragestellungen aufgegriffen, um das Alterswissen zu erweitern und neue Entwicklungen einzuleiten.
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Die Bibliothek und Dokumentation ist die einzige Fachbibliothek der Schweiz
für die Themenbereiche Alter, Altern und Generationenbeziehungen. Mit ihrem
Bestand von rund 13 000 Büchern und 12 000 Zeitschriftenartikeln in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch sowie einem umfassenden
deutsch- und französischsprachigen Dienstleistungsangebot (zum Beispiel Internetrecherchen zu Altersthemen) versteht sie sich als eigentliches «Informationszentrum Alter». In der Bibliothek und Dokumentation finden die Kundinnen und
Kunden auch Publikationen, die sonst in keiner Bibliothek erhältlich sind (zum
Beispiel Diplomarbeiten, Broschüren und Tagungsberichte). Für Tagungen und
Vorträge bietet die Bibliothek Büchertische an.
GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE
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Das Magazin Zeitlupe ist die in deutscher Sprache erscheinende Pro-SenectutePublikumszeitschrift «für Menschen mit Lebenserfahrung». Mit einer Auflage
von rund 70 000 Exemplaren und einem Leserkreis von gut 100 000 Personen in
der ganzen Schweiz hilft sie mit, wichtige Gesellschaftsprobleme zu diskutieren.
Besonders bedeutsam für viele Leserinnen und Leser ist der Ratgeberteil der
Zeitschrift. Von Zeit zu Zeit erscheinen separate Ratgeberbroschüren zu wichtigen Fragestellungen der Seniorinnen und Senioren. Die «Zeitlupe» ist im Abonnement, aber auch an grösseren Kiosken erhältlich. Das Schwestermagazin der
«Zeitlupe» in der Romandie, die Zeitschrift «Générations», verfolgt ähnliche
Ziele. «Générations» wird von einer Genossenschaft herausgegeben, in welcher
Pro Senectute Mitglied ist.
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Die Website seniorweb.ch basiert auf der Überlegung, dass die älteren Menschen von den neuen Kommunikationsmitteln nicht ausgeschlossen werden dürfen. Seniorweb.ch besteht seit 1998 dank einer gemeinsamen Initiative von Pro
Senectute Schweiz, Migros-Kulturprozent sowie Eurag Schweiz. Täglich werden über 8000 Zugriffe auf die zweisprachige Website (Deutsch, Französisch)
registriert. Verschiedene Teile von Seniorweb.ch sind interaktiv; sie vermitteln
auch Kontakte und Netzwerke im «realen Leben».
Eine Übersicht über die Themenschwerpunkte
der Zeitlupe finden Sie unter: www.pro-senectute.ch/de/Zeitlupe/archiv/index.html
45
SERVICE
SERVICE
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SERVICE
Bücher, Zeitschriften, audiovisuelle
Medien und Internet-Links
Im Folgenden finden sich einige Vorschläge zu weiterführender Literatur zu den
Themen Alter und Altern sowie Zeitschriften, die regelmässig über neue Trends, Entwicklungen und Projekte informieren. Ebenfalls in die Zusammenstellung aufgenommen sind Videos, die einen Einblick in die Wirklichkeit von älteren Menschen
geben. Links zu wichtigen Internet-Seiten aus dem Altersbereich runden die Liste ab.
Literatur
Güntert Martina:
ALTERnativen: Brüche im Lebenslauf.
Bern: Haupt 1995. 308 S. ISBN 3-258052-26-3
Höpflinger François; Stuckelberger Astrid:
Demographische Alterung und individuelles Altern.
Ergebnisse aus dem nationalen Forschungsprogramm Alter.
Zürich: Seismo 1999. 349 S. ISBN 3-908239-69-9
Höpflinger François; Stuckelberger Astrid:
Alter und Altersforschung in der Schweiz.
Zürich: Seismo 1992. VIII, 267 S. ISBN 3-908239-07-9
Langes Leben. Altern in der Schweiz.
Uni Magazin. Die Zeitschrift der Universität Zürich. 1/99.
Mayer Karl Ulrich; Baltes Paul B. (Hrsg.):
Die Berliner Altersstudie.
Das höhere Alter in interdisziplinärer Perspektive.
Berlin: Akademie Verlag 1996. 672 S. ISBN 3-05-002574-3
Puenzieux Dominique; Fragnière Jean-Pierre; Badan Philippe; Meyer Sylvie:
Bewegt ins Alter.
Das Engagement von Seniorengruppierungen.
Zürich: Seismo 1997. 210 S. ISBN 3-908239-58-3
Höpflinger François; Stuckelberger Astrid:
Alter. Anziani. Vieillesse: Hauptergebnisse und Folgerungen aus dem nationalen
Forschungsprogramm NFP 32.
Bern: Nationales Forschungsprogramm 1999. 74 S.
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SERVICE
Rapport 99.
Zürich: Pro Senectute Schweiz. 24 S.
Alter – Generation mit Zukunft.
Antworten zum Thema Alter und Älterwerden.
Zürich: Pro Senectute Schweiz. 40 S.
Wehrli-Schindler Brigit:
Wohnen im Alter: zwischen Zuhause und Heim.
Braucht es neue Wohnformen für Betagte?
Zürich: Seismo 1997. 133 S. ISBN 3-908239-59-1
Wettstein Albert:
Mythen und Fakten zum Altern.
66 Themata aus der gerontologischen Forschung in den Disziplinen Soziologie,
Psychologie, Psychogeriatrie, Geriatrie und Gesundheitsökonomie.
Zürich: Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich 1999. 21 S.
Senioren in der Schweiz.
Fachpublikation Nr. 3. Zusammenfassung aus dem NFP 32 «Alter».
Zürich: Pro Senectute Schweiz 1998. 40 S.
Fibbi Rosita, Bolzmann Claudio, Vial Marie – Institut d’Etudes Sociales, Genf:
Alter und Migration.
Fachpublikation Nr. 4. Europäische Projekte mit älteren Migranten und Migrantinnen.
Zürich: Pro Senectute Schweiz 1999. 106 S.
Zeitschriften
AHI Praxis.
Bern: Bundesamt für Sozialversicherung (6 Ausgaben jährlich).
Gerontologie Information.
Bern: Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie / Société Suisse de
Gérontologie (zweisprachig, 4 Ausgaben jährlich).
Soziale Sicherheit.
Bern: Bundesamt für Sozialversicherung (5-6 Ausgaben jährlich).
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SERVICE
Pro Alter. Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe.
Köln: KDA (4 Hefte im Jahr).
Zeitlupe. Für Menschen mit Lebenserfahrung.
Zürich: Pro Senectute Schweiz (10 Ausgaben jährlich).
Videos/Kassetten
Auf und davon.
Video, 8 Minuten. Avista; Pro Senectute 1997.
Bewegter Montag + bewegter Mittwoch.
Video, 60 Minuten. Pro Senectute 1996.
Memo Treff 1991-1998.
Kassetten, 140 Minuten. Pro Senectute 1998.
Und plötzlich bin ich alt ...
Video, 30 Minuten. IG Altern 1993.
Internet-Links
www.ahv.ch
Seite zur AHV (d/f/i).
www.statistik.admin.ch
Seite des Bundesamtes für Statistik.
www.pro-senectute.ch
Seite von Pro Senectute Schweiz. Unter Links sind
zahlreiche Verbindungen zu nationalen und internationalen Organisationen aus dem Altersbereich aufgelistet; diese werden regelmässig aktualisiert (d/f/i).
www.alter-migration.ch
Plattform zum Thema Alter und Migration (d/f/i).
www.seniorweb.ch
Erste Schweizer Internetseite für Seniorinnen und
Senioren (d/f; i in Vorbereitung).
Alle erwähnten Bücher, Zeitschriften und
audiovisuellen Medien können bei der Bibliothek von Pro Senectute Schweiz ausgeliehen
werden. Adresse siehe Seite 58.
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SERVICE
Organisationen, Institutionen und Ämter, mit
denen Pro Senectute zusammenarbeitet
Für Pro Senectute ist die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen sowie mit Behörden und Ämtern auf Bundes- und Kantonsebene sehr wichtig.
Die Stiftung ist Teil eines Netzwerks, das die verschiedensten Aspekte des Themas
«Alter» abdeckt. Die nachfolgende Übersicht ist nicht vollständig, nennt und beschreibt aber die wichtigsten Zusammenarbeitspartner in alphabetischer Reihenfolge.
Arbeitsgemeinschaft für gemeinnützige
Stiftungen (AGES)
Association Vieillesse aujourd’hui et demain
(VAD)
Die Arbeitsgemeinschaft – 1990 als Verein gegründet – vertritt gesamtschweizerisch die Interessen
gemeinnütziger Stiftungen, Vereine und anderer
gemeinnütziger Organisationen, namentlich in Fragen des Zivil-, Aufsichts- und Steuerrechts. Ausserdem fördert sie den Erfahrungsaustausch im Gemeinnützigkeitswesen. Im Rahmen der Interessenwahrung nimmt die AGES an Vernehmlassungsverfahren zu Rechtssetzungsprojekten teil, die für
gemeinnützige Organisationen von Bedeutung sind.
Die VAD bietet eine Erfahrungsplattform für Forscherinnen und Forscher, ältere Menschen, sozial
Tätige und Politikerinnen und Politiker zum
Thema Alter und Altern sowie zu den Generationenbeziehungen an. Die VAD hat zu diesem Zweck verschiedene kleine Arbeitsgruppen
aufgebaut, die sich aus älteren Menschen zusammensetzen. Die Gruppen behandeln unterschiedliche aktuelle Themen, die die Situation alternder
Menschen betreffen. Es werden regelmässig Veranstaltungen durchgeführt und wissenschaftliche
Publikationen veröffentlicht.
Beim Goldenen Löwen 13
4052 Basel
Telefon 061 272 39 39
Fax 061 272 39 11
Association romande et tessinoise des
institutions d’action sociale (ARTIAS)
Der Verband (öffentliche Dienste und private Organisationen sowie Vertreter der Städte) trägt zur Entwicklung der sozialen Grundlagen, zur Förderung
der entsprechenden Information, zur Solidarität
und zum Kampf gegen Ausgrenzung bei. ARTIAS
fördert die Kommunikation zwischen privaten und
öffentlich-rechtlichen Anbietern und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen. ARTIAS bietet
eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die
Vertiefung sozialer Fragen an.
Rue des Pêcheurs 8
1400 Yverdon-les-Bains
Telefon 024 423 69 66
Fax 024 423 69 67
E-Mail [email protected]
50
Rue des envers 51
2400 Le Locle
Telefon und Fax 032 932 19 39
Association vaudoise des établissements
médico-sociaux (AVDEMS)
Die AVDEMS vereinigt die Mehrheit der medizinisch-sozialen Einrichtungen des Kantons
Waadt und verteidigt deren Interessen. Sie
bemüht sich um die Verbesserung der Lebensqualität der Heimbewohner und -bewohnerinnen
mittels Animationsmethoden, die es diesen
ermöglichen, ein Lebensprojekt zu entwickeln
und besser am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Dazu hat sie Qualitätsnormen in Form einer
Sozialcharta definiert und betreibt eine intensive
Ausbildungspolitik auf allen Ebenen.
Pré de la Tour 7
1009 Pully
Telefon 021 721 01 60
Fax 021 721 01 79
E-Mail [email protected]
SERVICE
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
Beim BSV ist die Abteilung AHV/EO/EL, insbesondere die Sektion Ergänzungsleistungen und
Altersfragen, für den Altersbereich und damit für
Pro Senectute Schweiz zuständig. Einerseits
wurde 1998 ein Leistungsvertrag (bis 2001) über
rund 40 Millionen Franken abgeschlossen (Mittel
aus Art. 101bis AHVG), andererseits teilt die Sektion Pro Senectute jährlich 13,5 Millionen Franken
für die Individuelle Finanzhilfe gemäss Art. 10
und 11 Ergänzungsleistungsgesetz zu. Das BSV
engagiert sich auch in allgemeinen alterspolitischen Fragen; so unterstützt es die CH-Konferenz
ALTER (siehe dort).
Effingerstrasse 20
3003 Bern
Telefon 031 322 90 61
Fax 031 322 78 80
E-Mail [email protected]
Bundesamt für Sport (BASPO)
Zum Bundesamt für Sport gehören u.a. die Eidgenössische Sportschule Magglingen (ESSM)
sowie das Sportwissenschaftliche Institut (SWI).
Das BASPO ist zugleich Amtsstelle, Schule, Wissenschaftsstätte, Informations- und Dokumentationszentrum sowie Hotel- und Sportzentrum in
einem. Die traditionellen ESSM-Ausbildungsbereiche wurden vor wenigen Jahren um den Bereich
Seniorensport ergänzt. Auslöser für dessen Schaffung waren die demographische Entwicklung und
der Umstand, dass eine neue Generation von körperlich noch aktiven Seniorinnen und Senioren
heranwuchs. Der Schweizerische Olympische Verband (SOV), Pro Senectute Schweiz und verschiedene interessierte Sportverbände sind die wichtigsten Partner des ESSM-Bereichs Seniorensport –
mit der Zielsetzung, durch gemeinsame Leiterausbildung und Leiterfortbildung die Qualität im
Seniorensport zu fördern.
2532 Magglingen/Macolin
Telefon 032 327 61 11
Fax 032 327 64 04
E-Mail [email protected]
CH-Konferenz ALTER
Sie wurde 1994 von Pro Senectute Schweiz und der
Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie
(SGG) gegründet. Sie ist ein Forum, ein Ort für den
gemeinsamen Gedankenaustausch, eine Plattform
für die Erarbeitung von alterspolitischen Initiativen,
ein Treffpunkt für das Gespräch zwischen Fach- und
Dienstleistungsorganisationen sowie Seniorenverbänden und eine Bühne für Diskussionen zwischen
Forschung und Praxis. Die CH-Konferenz ALTER
engagierte sich stark im Rahmen des Internationalen
Jahres der älteren Menschen 1999.
c/o Pro Senectute Schweiz
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 89
Fax 01 283 89 80
E-Mail [email protected]
Centre interfacultaire de gérontologie (CIG)
Das interfakultäre Zentrum widmet sich der Forschung und der interdisziplinären Ausbildung. Es
ist bekannt für seine Studien zum Gesundheitszustand älterer Menschen. Die Forschung geschieht
in universitätsinterner und -externer Zusammenarbeit. Alle zwei Jahre wird ein Preis verliehen. Das
CIG publiziert periodisch ein Informationsbulletin
zum Thema Gerontologie.
59, route de Mon idée
1226 Thônex
Telefon 022 305 66 01
Fax 022 348 90 77
E-Mail [email protected]
Centre de liaison, d’étude, d’information et
de recherche sur les problèmes des personnes âgées (CLEIRPPA)
CLEIRPPA ist ein Zentrum der Zusammenarbeit,
der Studien, der Information und der Forschung
über die Probleme älterer Menschen. Es zielt darauf ab, die Zusammenarbeit, die Partnerschaft
zwischen Fachleuten und Politikern zu fördern zu
Gunsten einer besseren Integration der älteren
Menschen in die Gesellschaft. Forschung, Produktion und Vertrieb von Filmen, Veranstaltungen,
Publikationen und der Dokumentationsdienst sind
insbesondere auf folgende Themen ausgerichtet:
Stellung der älteren Menschen in einer solidarischen Gesellschaft, Gesundheit der älteren Menschen, Familienleben und Wohnen.
23, rue Ganneron
F-75018 Paris
Telefon 0033 1 53 42 13 60
Fax 0033 1 55 30 00 34
E-Mail [email protected]
51
SERVICE
Courants d’Ages
Dieses Netz von Verbänden – gegründet 1993 –
beschäftigt sich insbesondere mit den Generationenbeziehungen und der Solidarität. Es verfolgt
folgende Ziele: den Austausch von Informationen
und Erfahrungen zu fördern, Forschungsarbeiten
durchzuführen, die sich mit der Funktion der
Altersklassen auseinander setzen, und ein Dokumentationszentrum zu gründen.
Siège social et Secrétariat
Commission Communautaire Française
Bvd. de Waterloo 100-103
B-1000 Bruxelles
Telefon 0032 2 542 83 68
Fax 0032 2 542 83 90
Ecole d’études sociales et pédagogiques
(EESP)
Die EESP veröffentlicht regelmässig Publikationen zur Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern und führt Veranstaltungen durch.
Ein Dokumentations- und ein audiovisuelles Zentrum tragen dazu bei, das Wissen zu Fragen der
Sozialpolitik, der Kultur, der Familie, der öffentlichen Körperschaften, der Jugend, des Alters und
der Migration zu fördern.
Ch. de Montolieu 19
1010 Lausanne
Telefon 021 651 62 00
Fax 021 651 62 88
Eidgenössische Ausländerkommission (EKA)
Die EKA wurde 1970 als Expertenkommission des
Bundesrates gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Eingewanderte und
Einheimische besser zusammenleben können. Im
Vordergrund steht dabei der gesellschaftspolitische
Auftrag, die mit einer Bewilligung in der Schweiz
lebende ausländische Bevölkerung zu integrieren.
Die EKA gibt im Wesentlichen integrationsfördernde Empfehlungen ab, liefert praxisnahe Informationen und übernimmt Koordinationsfunktionen
zwischen Ausländerorganisationen und schweizerischen Institutionen und Organisationen.
Monbijoustrasse 49
3003 Bern
Telefon 031 325 91 16
Fax 031 325 80 21
E-Mail [email protected]
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Bund der älteren Generation Europas
(EURAG)
Die EURAG Europa ist eine gemeinnützige, überparteiliche, überkonfessionelle Vereinigung im
europäischen Raum mit Sitz in Luxemburg. Sie
wurde 1962 gegründet. Sie befasst sich insbesondere mit der Erhaltung der menschlichen Würde
und der individuellen Persönlichkeit im Alter, der
Wahrung einer eigenständigen Lebensführung, der
Sicherung einer angemessenen Lebensqualität, der
Vermittlung von Selbstwertgefühl und der Bereitschaft zu sozialer Aktivität sowie der Teilhabe der
älteren Generation am Leben der Gesellschaft. Mit
den ihr angeschlossenen Mitgliedsverbänden vertritt die EURAG Millionen älterer Menschen in
Europa.
Generalsekretariat
Wielandgasse 9
A-8010 Graz
Telefon 0043 316 81 46 08
Fax 0043 316 81 47 67
Bund der älteren Generation Europas
Schweiz (EURAG Schweiz)
Die EURAG Schweiz wurde 1995 als Verein
gegründet und unterstützt die Eigeninitiative der
älteren Generation, fördert die Bereitschaft zu
sozialer Aktivität und freiwilliger sozialer Arbeit
sowie wirksame Formen der Mitsprache der Älteren in gesellschaftlich wichtigen Gremien. Sie entwickelt innovative Ansätze zur Stärkung der Solidarität der Generationen, fördert das mitbürgerliche Engagement in der Schweiz und in Europa
sowie zwischenmenschliche Begegnungen innerhalb von Europa durch gemeinsame Veranstaltungen, einschliesslich Reisen auf Gegenseitigkeit.
Die EURAG Schweiz engagiert sich zudem stark
im Internetprojekt «seniorweb.ch» (siehe Seite 45).
Sekretariat
Postfach 283
8125 Zollikerberg
Telefon 01 391 61 92
Fax 01 391 61 10
E-Mail [email protected]
SERVICE
Forum Stationäre Altersarbeit
Institut d’études sociales (IES)
Das 1997 gegründete Forum übernimmt auf
gesamtschweizerischer Ebene Koordinationsaufgaben für die Zusammenarbeit der beteiligten Verbände und Organisationen – unter Wahrung ihrer
Autonomie. Die drei wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind: Interessenwahrung (Alters- und Sozialpolitik, Öffentlichkeitsarbeit), Berufsbildung
(Ausbildungsfragen) und Zusammenarbeit mit
zielverwandten Organisationen und Berufsgruppen sowie mit der gerontologischen Forschung.
Das Forum setzt sich zum Ziel, ein qualitativ gutes
Leistungsangebot in stationären Alterseinrichtungen zu fördern.
Das IES ist eine Ausbildungsstätte für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Es verfügt über ein
Zentrum für permanente Weiterbildung (CEFOC),
ein Forschungszentrum (CERES), ein Dokumentationszentrum und eine audiovisuelle Abteilung.
Das IES nimmt aktiv an den Diskussionen über die
Pensionierung, das Alter und das Altern teil. Das
IES publiziert und führt regelmässig interdisziplinäre Veranstaltungen durch.
Picassoplatz 4
4052 Basel
Telefon 061 278 93 95
Fax 061 278 93 96
E-Mail [email protected]
Institut «Alter und Generationen» (INAG)
Das INAG wurde 1998 in Sion als Verein gegründet. Es sichert in der ganzen Schweiz den Fortgang
von Diskussionen und vertieften Analysen hinsichtlich jener Fragenbereiche, die mit Alter,
Altern und Generationenbeziehungen verbunden
sind. In Zusammenarbeit mit den Universitäten
und interessierten Fachhochschulen fördert das
INAG die Entwicklung der Ausbildung und der
angewandten Forschung. Gleichzeitig strebt es in
seinen Themenbereichen die Verbreitung von Informationen im Allgemeinen und entsprechender
Forschungsresultate im Besonderen an. Dies soll
grundsätzlich im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den im Altersbereich tätigen Fachorganisationen und -institutionen erfolgen.
28, rue Prévost-Martin
1211 Genève 4
Telefon 022 322 14 14
Fax 022 322 14 99
Migros Kulturprozent life & work
Life & work ist der Bereich des Migros-Kulturprozentes, der sich mit sozialen Themen beschäftigt. Das Migros-Kulturprozent ist in den Statuten
der Migros verankert und verfolgt keine kommerziellen Ziele. Durch eigene Projekte oder durch
finanzielle Unterstützung hilft life & work Probleme anzugehen, die sich aus dem gesellschaftlichen Wandel ergeben. Mit dem Engagement des
Migros-Kulturprozentes sollen Eigeninitiative und
Selbstverantwortung gestärkt werden. Ausserdem
fördern die Arbeiten, die im Bereich life & work
geleistet werden, Solidarität und Integration.
Postfach 266
8031 Zürich
Telefon 01 277 21 78
Fax 01 277 32 57
E-Mail [email protected]
Case postale 4176
1950 Sion 4
Telefon 027 203 73 83
Fax 027 203 73 84
E-Mail [email protected]
53
SERVICE
Pro Infirmis
Rue de l’avenir (GCR)
Pro Infirmis ist ein Verein und wurde 1920 gegründet. Sie ist politisch unabhängig und konfessionell
neutral. Pro Infirmis setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Behinderung ihr Leben selbstständig und selbstbestimmt führen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen können und nicht benachteiligt werden. Sie will diesen Zweck gemeinsam mit
den Betroffenen erreichen. Sie erbringt und fördert
Dienstleistungen für Menschen mit einer Behinderung und für ihre Bezugspersonen.
Die westschweizer Gruppe von verschiedenen im
Bereich Mobilität und Verkehr tätigen Organisationen bemüht sich darum, die Lebensqualität im
öffentlichen Raum zu verbessern. Zusammen mit
pro juventute, Pro Senectute und andern Partnern
versucht der GCR, eine ökologische Mobilität zu
entwickeln und die Sicherheit im Rahmen der
Mobilität und der Verstädterung zu verbessern.
Jedes Jahr wird ein spezieller Tag organisiert und
dreimal im Jahr erscheint ein Informationsbulletin.
Zentralsekretariat
Feldeggstrasse 71
Postfach 1332
8032 Zürich
Telefon 01 388 26 26
Fax 01 388 26 00
E-Mail [email protected]
Faubourg de l’Hôpital 1
2000 Neuchâtel
Telefon 032 724 32 82
Fax 032 724 28 80
E-Mail [email protected]
Schweizerische Alzheimervereinigung (ALZ)
pro juventute
Die Stiftung pro juventute hat zum Ziel, für Wohl
und Würde von Kindern, Jugendlichen und Familien zu wirken. Die Stiftung betrachtet es als ihre
wichtigste Aufgabe, das Bewusstsein der Verantwortung gegenüber der Jugend namentlich bei
Eltern, Erziehern und Behörden zu fördern und in
die Öffentlichkeit zu tragen sowie bei der Jugend
selbst soziales Denken, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftssinn zu entwickeln. pro
juventute entwickelt und unterstützt Projekte,
Massnahmen und Einrichtungen, die Kinder und
Jugendliche fördern und ihnen Schutz, Fürsorge
und Begleitung gewähren. Die Projekte der Stiftung haben die ganzheitliche Entwicklung und
Entfaltung von Kindern und Jugendlichen zum
Ziel.
Zentralsekretariat
Seehofstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Telefon 01 256 77 77
Fax 01 256 77 78
E-Mail [email protected]
54
Die ALZ fördert insbesondere den Zusammenschluss, die Beratung und die gegenseitige Unterstützung der Patientinnen und Patienten und ihrer
Angehörigen. Sie leistet Informationsarbeit für
medizinisch, pflegerisch und sozial tätige Fachleute, die politischen Behörden und die Öffentlichkeit. Sie hilft mit, bestmögliche Pflege- und
Betreuungsformen zu entwickeln und durchzusetzen. Sie fördert die Gründung von AlzheimerAngehörigengruppen und formuliert die Bedürfnisse der Kranken und ihrer Angehörigen. Sie vertritt sie gegenüber der Öffentlichkeit. Schliesslich
pflegt sie den Erfahrungsaustausch mit den
Alzheimervereinigungen anderer Länder.
Rue des Pêcheurs 8
1400 Yverdon-les-Bains
Telefon 024 426 20 00
Fax 024 426 21 67
E-Mail [email protected]
SERVICE
Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft
(SGG)
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
(SKOS)
Die SGG bezweckt die Förderung geistiger und
materieller Volkswohlfahrt in der ganzen Schweiz.
Neben einer ganzen Reihe von ständigen Leistungen – wie Unterstützung von in Not geratenen Personen, Herausgabe von Broschüren zu sozialen
Fragen, Stützung von sozialen Organisationen,
Förderung von neuen Ideen im sozialen Bereich –
beschäftigt sich die SGG speziell mit der Migrationspolitik (Projekt «TikK – Team für interkulturelle Konflikte und Gewalt»). Im Rahmen der
Gesellschaftspolitik wird die Idee des «Seitenwechsels» umgesetzt: Interessierten Firmen werden Sozialeinsätze als Bestandteil ihrer internen
Kaderausbildung angeboten. Umgekehrt erhalten
im Sozialwesen Tätige die Möglichkeit, ein Praktikum in einem Unternehmen zu leisten.
Die SKOS ist ein nationaler Fachverband im Sinne
eines Vereins und bezweckt die Förderung von
Kompetenz, von Koordination und Zusammenarbeit in der öffentlichen und privaten Sozialhilfe auf
kommunaler, regionaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene. Die Hauptaufgaben bestehen in der
Information sowie im Informationsaustausch, in
der Herausgabe von Empfehlungen und Richtlinien für die Sozialhilfe, in der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, in der Beratung der Mitglieder in grundsätzlichen Fach-, Struktur- und Organisationsfragen sowie der Herausgabe einer Fachzeitschrift und weiterer Publikationen.
Geschäftsstelle
Schaffhauserstrasse 7
8042 Zürich
Telefon 01 366 50 30
Fax 01 366 50 31
E-Mail [email protected]
Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie
(SGG)
Die 1991 als Verein gegründete SGG ist die nationale Fachgesellschaft, welche die Schweiz bei der
«International Association of Gerontology» vertritt.
Sie hat unter anderem zum Ziel, die gerontologische
Lehre und Forschung zu fördern, die Erkenntnisse
der Gerontologie für die Belange der Praxis zugänglich zu machen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den in der Gerontologie tätigen
Berufsgruppen zu unterstützen und zu koordinieren, die Fähigkeiten und das Ansehen der in der
Altersarbeit Tätigen zu fördern, den Solidaritätsgedanken zwischen den Generationen auszubauen
und die Faktoren zu verstärken, die es älteren Menschen ermöglichen, ihr Leben in Würde und bestmöglicher körperlicher und geistiger Verfassung zu
führen.
Mühlenplatz 3
Postfach
3000 Bern 13
Telefon 031 326 19 19
Fax 031 326 19 10
E-Mail [email protected]
Schweizerischer Olympischer Verband (SOV)
Der SOV ist eine politisch unabhängige, konfessionell neutrale, nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Organisation. Er ist das Nationale
Olympische Komitee und der Dachverband des privatrechtlichen Sportes in der Schweiz. Er setzt sich
unter anderem für die Verankerung des Sportes in
der Gesellschaft als Beitrag zu Lebensqualität und
Gesundheit ein und fördert die Motivation der
Bevölkerung für eine regelmässige sportliche
Betätigung sowie den international ausgerichteten
Leistungssport. Er unterstützt und fördert die Olympische Bewegung und deren Zielsetzungen.
Haus des Sportes
Laubeggstrasse 70
Seniorensport
Postfach 202
3000 Bern 32
Telefon 031 359 71 23
Fax 031 352 33 80
E-Mail [email protected]
Sekretariat
Zieglerspital
Postfach
3001 Bern
Telefon 031 970 77 98
Fax 031 970 77 67
E-Mail [email protected]
55
SERVICE
Schweizerische Vereinigung für
Erwachsenenbildung (SVEB)
Die SVEB ist die gesamtschweizerische Dachorganisation (Verein) der allgemeinen und beruflichen
Weiterbildung. Darin vertreten sind private und
staatliche Anbieter, in der Erwachsenenbildung
tätige Einzelpersonen, kantonale Erwachsenenbildungs-Verantwortliche sowie Verbände und innerbetriebliche Weiterbildungsabteilungen. Die Vereinigung unterstützt alle, die an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, und versucht, die Lust
auf Weiterbildung auch bei jenen Personen zu
wecken, die ihre Bildungschancen (noch) nicht
wahrnehmen. Sie unterstützt qualitativ überzeugende Angebote und die öffentliche Förderung der
Weiterbildung.
Oerlikonerstrasse 38
8057 Zürich
Telefon 01 311 64 55
Fax 01 311 64 59
E-Mail [email protected]
Schweizerischer Senioren- und RentnerVerband (SSRV)
Der SSRV ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch
und konfessionell unabhängiger, föderativ
geführter Verband, der sich den Anliegen der
älteren Menschen in unserer Gesellschaft widmet. Er vereint als Dachorganisation regionale
und kantonale Senioren- und Rentnerverbände,
gesamtschweizerisch tätige Pensioniertenvereinigungen sowie weitere Institutionen, die sich
für einen generationenverträglichen Solidaritätspakt aller Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft einsetzen. Der SSRV bezweckt, die
Lebensqualität und die Würde der älteren Menschen zu wahren und zu fördern. Er setzt sich für
eine gesellschafts- und wirtschaftsverträgliche
Sicherung auf eidgenössischer Ebene ein. Er
bemüht sich schliesslich unter anderem darum,
die heute noch beruflich aktive Generation für
Altersfragen zu sensibilisieren.
Geschäftsstelle
Ziegelbrückstrasse 31
8872 Weesen
Telefon 055 616 51 04
Fax 055 616 51 01
E-Mail [email protected]
56
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)
Das SRK ist seit 1866 ein privater Verein, welcher
in der Schweiz auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene wie auch im Ausland humanitäre Aufgaben nach den Grundsätzen der Menschlichkeit,
Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit,
Freiwilligkeit, Einheit und Universalität erfüllt.
Das SRK ist im Inland namentlich in den Bereichen Gesundheitswesen, Sozialwesen, Flüchtlingshilfe, Not- und Wiederaufbauhilfe tätig. Es
erbringt Dienst-, Hilfe-, Bildungs- und Unterstützungsleistungen.
Rainmattstrasse 10
3001 Bern
Telefon 031 387 71 11
Fax 031 387 74 04
E-Mail [email protected]
Sozialdirektorenkonferenz (SoDK)
In der SoDK behandeln die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Departemente grundlegende
Fragen der Sozialpolitik, insbesondere der Vorsorge, der Sozialhilfe, des Vollzugs der Sozialversicherungen, des Heimwesens und der sozialen Ausbildungen. Die Erfahrungen und Bedürfnisse der
Kantone und Landesgegenden sollen verstärkt
berücksichtigt werden. So vertritt die SoDK die
Kantone in einer Vielzahl von Arbeitsgruppen, führt
Vernehmlassungen durch, erarbeitet Berichte und
Stellungnahmen und gibt die sozialen Anliegen der
Kantone in der Öffentlichkeit bekannt. Dadurch soll
die gegenseitige Information und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner gefördert werden.
Sekretariat
Eigerplatz 5
Postfach 459
3000 Bern 14
Telefon 031 371 04 29
Fax 031 371 17 41
E-Mail [email protected]
SERVICE
Spitex Verband Schweiz (SVS)
Der 1994 gegründete Verband verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist politisch und konfessionell
unabhängig. Er ist im gesamten Gebiet der Schweiz
tätig. Der SVS fördert die Entwicklung der Hilfe und
Pflege zu Hause (Spitex). Er setzt sich dafür ein, dass
die Versorgung der Bevölkerung durch SpitexDienstleistungen zu einer tragenden Säule des
Gesundheits- und Sozialwesens wird. Als Arbeitgeber-Dachverband unterstützt er seine Mitglieder und
die Spitex-Organisationen bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben und vertritt deren Interessen nach aussen.
Als Fachverband befasst er sich mit allen spitexrelevanten Fragen. Dazu arbeitet er eng mit anderen im
Spitexbereich sowie im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Organisationen, Institutionen und Behörden zusammen. Er übt insgesamt eine Koordinationsfunktion im Spitexbereich aus.
Zentralsekretariat
Belpstrasse 24
Postfach 329
3000 Bern 14
Telefon 031 381 22 81
Fax 031 381 22 28
E-Mail [email protected]
Vereinigung Aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS)
Präsidium
In den Lettenreben 15
4104 Oberwil
Telefon 061 402 15 33
Fax 061 402 15 33
E-Mail [email protected]
Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen
(ZEWO)
Die ZEWO verleiht seit 1940 auf Antrag und nach
eingehender Prüfung den wirklich gemeinnützigen Institutionen in der Schweiz das ZEWO-Gütesiegel. Wichtig ist der ZEWO-Informationsdienst,
wobei die Auskunftserteilung über Spenden sammelnde Institutionen im Vordergrund steht. Die
ZEWO nimmt als Fachstelle für das Spendenwesen auch Stellung zu allgemeinen Fragen rund um
das Spendensammeln. Im Weiteren sorgt die
ZEWO für die Koordination der Mittelbeschaffungsaktionen («Schweizer Sammlungskalender»).
Schliesslich arbeitet sie mit Medien (Öffentlichkeitsarbeit), Behörden (Sammlungsbewilligungen) und der Post (Tarife, Bedingungen des Zahlungs- und Postverkehrs) zusammen.
Lägernstrasse 27
8042 Zürich
Telefon 01 363 50 90
Fax 01 363 50 34
E-Mail [email protected]
Die VASOS wurde 1990 als nationale Dachorganisation mit koordinativen Aufgaben für Seniorenorganisationen und -gruppierungen gegründet. Als
Verband verfolgt sie den Zweck, Aufgaben und
gemeinsame Veranstaltungen in Bezug auf die
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange
ihrer Mitglieder zu organisieren, zu koordinieren,
zu unterstützen und durchzuführen. Folgende Ziele
gehören zum Aufgabenbereich: Förderung der
Selbstorganisation und -hilfe der Seniorinnen und
Senioren in der Schweiz, Stärkung ihrer Stellung
und Integration in der Gesellschaft, Ausbau des
Dialogs zwischen den Generationen, Förderung
verstärkter gemeinsamer Diskussionen und Formulierung beziehungsweise öffentliche Vertretung der
Anliegen, Unterstützung des Engagements in der
Altersarbeit und des Angebotes an verschiedenen
Dienstleistungen für alle Generationen, Förderung
der Formulierung und Vertretung von Anliegen bei
den Sozialversicherungen. Die VASOS erbringt
keine direkten Dienstleistungen.
Das vollständige «Verzeichnis der Partnerorganisationen von Pro Senectute Schweiz» ist
erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von
Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58.
57
SERVICE
Adressen von Pro Senectute Schweiz
Die Stiftung Pro Senectute versteht sich in einem umfassenden Sinn als Dienstleistungsorganisation. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen und
Anliegen im Altersbereich haben. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!
Pro Senectute Schweiz
Geschäfts- und Fachstelle
Lavaterstrasse 60
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 89
Fax 01 283 89 80
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
Pro Senectute Schweiz
Bibliothek und Dokumentation
Lavaterstrasse 44
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 81
Fax 01 283 89 84
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
Pro Senectute Suisse
Secrétariat romand
Rue du Simplon 23
Case postale 844
1800 Vevey
Telefon 021 925 70 10
Fax 021 923 50 30
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
Pro Senectute Schweiz
Fachverlag
Lavaterstrasse 60
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 89
Fax 01 283 89 80
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
Pro Senectute Schweiz
Segretariato Svizzera Italiana
Lavaterstrasse 60
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 89
Fax 01 283 89 80
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
Pro Senectute Schweiz
Zeitlupe
Schulhausstrasse 55
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 00
Fax 01 283 89 10
E-Mail [email protected]
www.zeitlupe.ch
Pro Senectute Schweiz
Fachstelle Alter+Sport
Lavaterstrasse 60
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 89
Fax 01 283 89 80
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
Geschäftsstelle seniorweb.ch
Hüttenschwende 279
9043 Trogen
Telefon 071 340 05 60
Fax 071 340 05 24
E-Mail [email protected]
www.seniorweb.ch
Pro Senectute Schweiz
Schule für Angewandte Gerontologie SAG
Bederstrasse 51
Postfach
8027 Zürich
Telefon 01 283 89 40
Fax 01 283 89 51
E-Mail [email protected]
www.pro-senectute.ch
58
SERVICE
Adressen der Kantonalen Pro-SenectuteOrganisationen
Pro Senectute Kanton Aargau
Bachstrasse 111
Postfach
5000 Aarau
Telefon 062 837 50 70
Fax 062 837 50 71
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Genf
Rue de la Maladière 4
1205 Genève
Telefon 022 807 05 65
Fax 022 807 05 89
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Appenzell AI
Blumenrainweg 3
9050 Appenzell
Telefon 071 788 10 21
Fax 071 788 10 25
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Glarus
Gerichtshausstrasse 10 +11
Postfach 655
8750 Glarus
Telefon 055 645 60 20
Fax 055 645 60 21
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Appenzell AR
Gossauerstrasse 2
9100 Herisau
Telefon 071 353 50 30
Fax 071 353 50 31
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Graubünden
Alexanderstrasse 2
7000 Chur
Telefon 081 252 75 83
Fax 081 253 76 52
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Baselland
Bahnhofstrasse 4
Postfach
4410 Liestal
Telefon 061 927 92 33
Fax 061 927 92 49
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Jura
Avenue de la Gare 49
Postfach 800
2800 Delémont
Telefon 032 421 96 10
Fax 032 421 96 19
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Basel-Stadt
Luftgässlein 3
Postfach
4010 Basel
Telefon 061 206 44 44
Fax 061 272 30 53
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Luzern
Bundesplatz 14
Postfach 4009
6002 Luzern
Telefon 041 226 11 88
Fax 041 226 11 89
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Bern
Bolligenstrasse 94
Postfach 488
3065 Bolligen
Telefon 031 921 11 11
Fax 031 921 11 72
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Neuenburg
Avenue Léopold-Robert 53
2301 La Chaux-de-Fonds
Telefon 032 911 50 00
Fax 032 911 50 09
E-Mail [email protected] (ab 1.1.01)
Pro Senectute Kanton Freiburg
Rue St. Pierre 10
Postfach 321
1701 Fribourg
Telefon 026 347 12 40
Fax 026 347 12 41
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Nidwalden
St.-Klara-Rain 1
6370 Stans
Telefon 041 610 76 09
Fax 041 610 76 03
E-Mail [email protected]
59
SERVICE
Pro Senectute Kanton Obwalden
Brünigstrasse 118
6060 Sarnen
Telefon 041 660 57 00
Fax 041 662 00 15
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Uri
Dätwylerstrasse 5
6460 Altdorf
Telefon 041 870 42 12
Fax 041 870 42 25
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton St. Gallen
Glockengasse 4
9004 St. Gallen
Telefon 071 222 56 01
Fax 071 223 85 01
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Waadt
Maupas 51
Postfach 752
1000 Lausanne 9
Telefon 021 646 17 21
Fax 021 646 05 06
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Schaffhausen
Vorstadt 54
Postfach
8201 Schaffhausen
Telefon 052 634 01 01
Fax 052 634 01 07
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Solothurn
Hauptbahnhofstrasse 12
Postfach 527
4501 Solothurn
Telefon 032 622 97 80
Fax 032 621 45 30
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Ibach
Postfach 442
6431 Schwyz
Telefon 041 811 48 76
Fax 041 819 05 25
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Thurgau
Schützenstrasse 23
8570 Weinfelden
Telefon 071 622 51 20
Fax 071 622 70 58
E-Mail [email protected]
Das Verzeichnis mit den Adressen aller
Geschäfts- und Beratungsstellen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro
Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58.
60
Pro Senectute Ticino e Moesano
Postfach 3199
6901 Lugano
Telefon 091 911 73 80
Fax 091 911 73 99
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Wallis
Rue des Tonneliers 7
1950 Sion
Telefon 027 322 07 41
Fax 027 322 89 16
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Zug
General-Guisan-Strasse 22
6300 Zug
Telefon 041 727 50 50
Fax 041 727 50 60
E-Mail [email protected]
Pro Senectute Kanton Zürich
Forchstrasse 145
Postfach
8032 Zürich
Telefon 01 421 51 51
Fax 01 421 51 21
E-Mail [email protected]
Für das Alter
Von der ZEWO als gemeinnützig anerkannt