Pro Senectute Wer wir sind und was wir tun 100 2 51 § ZE IT L UPE Für das Alter Impressum Herausgeberin Pro Senectute Schweiz Geschäfts- und Fachstelle Gestaltung MCC Maurer Creative Concepts AG, Zürich Auflage 5000 deutsch, 2000 französisch Druck Offsetdruckerei AG, Zürich Erscheinungsjahr 2000 Adresse Pro Senectute Schweiz, Geschäfts- und Fachstelle Lavaterstrasse 60, Postfach, 8027 Zürich Telefon 01 283 89 89, Fax 01 283 89 80 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch WER WIR SIND UND WAS WIR TUN Pro Senectute WER WIR SIND UND WAS WIR TUN WER WIR SIND UND WAS WIR TUN Inhalt Editorial 4 Überblick Pro Senectute in Kürze 6 Pro Senectute ist eine Stiftung 7 Seit über 80 Jahren im Dienst der älteren Menschen 8 Teil der Alterspolitik des Bundes 9 Ganz zentral: das Engagement der Freiwilligen 10 Verstehen, was «Alter» und «Altern» heisst 11 Für ein neues Altersbild 12 Auch wenns schwierig wird im Alter 13 Ist Rosa K. typisch für die Generation der Älteren? 15 Gesamtstiftung Organigramm der Gesamtstiftung Pro Senectute 18 Stiftungsversammlung 19 Stiftungsrat 20 Finanzen 22 Leistungsverträge 24 Kantonale Pro-Senectute-Organisationen 2 Dezentrale Strukturen 26 Leistungsbereiche 27 Soziale Arbeit 28 Hilfen zu Hause 30 Sport und Bewegung 32 Bildung und Interessenpflege 33 Information 34 WER WIR SIND UND WAS WIR TUN Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz Geschäfts- und Fachstelle 36 Hauptaufgaben 37 Stiftungsentwicklung 38 Kommunikation 40 Finanzen 41 Sprachregionen 42 Informations- und Wissensvermittlung 43 Service Bücher, Zeitschriften, audiovisuelle Medien und Internet-Links 47 Organisationen, Institutionen und Ämter, mit denen Pro Senectute zusammenarbeitet 50 Adressen 58 3 WER WIR SIND UND WAS WIR TUN Editorial Liebe Leserin Lieber Leser Der Name ist bekannt. Kaum jemand in der Schweiz, der Pro Senectute nicht kennt. Und bekannt ist auch, dass diese Stiftung sich für die älteren Menschen einsetzt. Wie aber ist Pro Senectute organisiert? Welches sind ihre Ziele? Welches ihre Angebote? Wie finanziert sich die Stiftung? Ist sie eigentlich privat oder staatlich? Wo finde ich welche Leistungen? Wie ist Pro Senectute in den Kantonen präsent, wie auf schweizerischer Ebene? Viele Fragen. Fragen, die auftauchen, wenn Menschen sich näher mit Pro Senectute beschäftigen. Weil sie sich vielleicht freiwillig oder ehrenamtlich in der Stiftung engagieren möchten. Oder bei ihr eine Stelle antreten. Oder die Zusammenarbeit enger gestalten wollen. Viele Fragen – und viele Antworten! Die vorliegende Broschüre stellt im Überblick die vielgestaltige und grosse Organisation dar, die den Namen Pro Senectute trägt. Vollständig können diese Informationen nicht sein – eine erste Orientierung und Einführung ermöglichen sie aber bestimmt. Und wenn Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an. Gerne geben wir Ihnen Antwort und Auskunft. Vielen Dank für Ihr Interesse! Martin Mezger Direktor Pro Senectute Schweiz 4 ÜBERBLICK ÜBERBLICK 5 ÜBERBLICK Pro Senectute in Kürze 6 ● Schweizerische Stiftung ● Gründung 1917 ● Grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation im Dienst der älteren Menschen ● Pro-Senectute-Organisationen in allen 26 Kantonen ● Leistungen in folgenden Bereichen: – Soziale Arbeit – Hilfen zu Hause – Sport und Bewegung – Bildung und Interessenpflege – Information ● Insgesamt knapp 19 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Angestellte, Sozialzeitengagierte, Ehrenamtliche, Freiwillige) ● Jährliche Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von knapp 145 Mio. Franken ● Finanzierung durch öffentliche Hand (ca. 45 Prozent), Verkauf von Dienstleistungen sowie Beiträge von Teilnehmerinnen und Teilnehmern (ca. 40 Prozent), Spenden und letztwillige Zuwendungen (ca. 10 Prozent), Verschiedenes (ca. 5 Prozent) ÜBERBLICK Pro Senectute ist eine Stiftung Pro Senectute ist eine Stiftung gemäss schweizerischem Recht. Stifterin der Stiftung Pro Senectute ist die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft. Die Stiftung erfolgte 1917. Der ursprüngliche Name lautete Stiftung «Pro Senectute / Für das Alter». Die Stiftungsurkunde von Pro Senectute wurde seit der Gründung mehrfach revidiert. Die heute gültige Urkunde wurde am 11. September 1990 von der Stiftungsversammlung und am 30. Oktober des gleichen Jahres von der Stiftungsaufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern genehmigt. Artikel 2 der Stiftungsurkunde hält fest: «Zweck der Stiftung ist, das Wohl der älteren Menschen in der Schweiz zu erhalten und zu heben.» Als Organe der Stiftung werden in der Stiftungsurkunde genannt: Stiftungsversammlung, Stiftungsrat, Kantonale Pro-Senectute-Organisationen (früher Kantonalkomitees), nationale Geschäfts- und Fachstelle (früher Zentralsekretariat), Kontrollstelle. Die Stiftungsurkunde wird durch ein Reglement ergänzt, das insbesondere die Aufgaben der einzelnen Organe genauer darstellt. Das Stiftungsreglement stammt auch aus dem Jahr 1990. Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement sind erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. 7 ÜBERBLICK Seit über 80 Jahren im Dienst der älteren Menschen Pro Senectute wurde 1917 – also mitten im Ersten Weltkrieg – in Winterthur als Stiftung «Pro Senectute / Für das Alter» gegründet. Die drückende Altersarmut der damaligen Zeit war Anlass zu diesem Schritt – lange vor der Einführung der AHV. Für die «bedürftigen Greise» wollte man sorgen und «endlich etwas für die Betagten in den trostlosen Asylen tun». Von Anfang an hat Pro Senectute versucht, «auf zwei Geleisen zu fahren»: Einerseits ging es um die ganz konkrete Hilfe an bedürftige ältere Menschen – andererseits begann der Kampf für die Schaffung einer staatlichen Altersversicherung. Mit ihrem tatkräftigen Engagement zur Überwindung der Altersarmut hat Pro Senectute einen wichtigen Teil der schweizerischen Sozialpolitik des 20. Jahrhunderts mitgeprägt und eine bedeutende Vorreiterrolle bei der Schaffung der AHV gespielt. Das Jahr 1948 bildete mit der Einführung der AHV denn auch die grosse Zäsur in der Geschichte von Pro Senectute. Dank der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung erhielten die älteren Menschen erstmals einen Rechtsanspruch auf Existenzsicherung. Pro Senectute wurde deshalb jedoch keineswegs überflüssig. Die frühen AHV-Renten waren noch sehr bescheiden, sodass die Zuschüsse von Pro Senectute für viele ältere Menschen in knappen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin dringend notwendig blieben. Darüber hinaus konnte die Stiftung endlich auch andere wichtige Aufgaben anpacken; sie entwickelte sich zu einer vielseitigen Fachund Dienstleistungsorganisation. Die Beratungsangebote und Dienstleistungen von Pro Senectute wurden von 1948 an nach und nach ausgebaut. Der Bund schuf dazu die finanzielle Basis (Subventionen); Pro Senectute konnte überdies stets auf grosses Wohlwollen in der Bevölkerung zählen (Spenden, Legate). Mit der 9. AHV-Revision im Jahre 1979 wurde das AHV-Gesetz um einen Altershilfeartikel erweitert (Art. 101bis AHVG), der es möglich machte, über die AHV auch kollektive Leistungen zu finanzieren. Dies war ein wesentlicher Beitrag an den Aufbau eines tragfähigen Altershilfenetzes in unserem Land. Neben Pro Senectute sind vor allem auch die Spitex-Organisationen sowie das Schweizerische Rote Kreuz an dieser Entwicklung beteiligt. Mehr zur Geschichte erfahren Sie in: «Chronik 1917–1997. Aus der Geschichte von Pro Senectute Schweiz». Sie ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. Mehr zur Geschichte der AHV ist zusammengefasst in der Broschüre «Die AHV. Ein Stück soziale Schweiz». Bezugsadresse: Bundesamt für Sozialversicherung BSV, Abteilung Information, Effingerstrasse 20, 3003 Bern. 8 Die Altersarmut ist inzwischen weitgehend überwunden – und sie bleibt überwunden, wenn AHV und Ergänzungsleistungen gesichert bleiben. Die Seniorinnen und Senioren benötigen aber weiterhin auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsangebote und Dienstleistungen aller Art. Auch der Einsatz für ihr Wohl, ihre Würde und ihre Rechte muss weitergehen. Das Engagement der Stiftung Pro Senectute ist auch in Zukunft nötig. ÜBERBLICK Teil der Alterspolitik des Bundes Nach ihrer Gründung entwickelte sich die Stiftung Pro Senectute schnell zu einem wichtigen und anerkannten Instrument der schweizerischen Alterspolitik. Wie in anderen sozialpolitischen Bereichen entschloss sich der Bund auch im Altersbereich zu einer «typisch schweizerischen Lösung»: zur Übertragung von Aufgaben an ein privates, aber mit öffentlichen Geldern gefördertes Werk. Diese Lösung hat sich ohne Zweifel ausgezeichnet bewährt: Dank der staatlichen Unterstützung wurde Pro Senectute zu einer wirkungsvollen Kraft im schweizerischen Sozialwesen – und auf Grund ihres privaten Charakters blieben ihre Flexibilität sowie die Möglichkeit, sich unbürokratisch auf einzelne Menschen und ihr Schicksal einzulassen, erhalten. Die Stiftung durfte zudem stets auf die grosse Unterstützung der Bevölkerung zählen (Spenden, Freiwilligenarbeit). Die Bedeutung, die der Bund Pro Senectute beimisst, zeigte sich stets auch in der Bereitschaft von Mitgliedern des Bundesrates, die Stiftung zu präsidieren. Heute verfügt Pro Senectute über einen modernen Leistungsvertrag mit dem Bund. Dieser Vertrag regelt einerseits die Bereiche, in denen Pro Senectute Leistungen zu erbringen hat, und andererseits das entsprechende Entgelt des Bundes. Dank einem solchen Leistungsvertrag kann der Bund sehr genau sagen, welche Beratungsangebote und Dienstleistungen er von Pro Senectute erwartet – und gleichzeitig ist er davon befreit, diese selbst erbringen oder organisieren zu müssen. Der Bund sichert auf diese Weise ein flächendeckendes Altershilfenetz in der ganzen Schweiz. Pro Senectute hat massgeblich Anteil am Zustandekommen und Funktionieren der CH-Konferenz ALTER, die die wichtigsten Fach- und Dienstleistungsorganisationen des Altersbereichs sowie die grossen Seniorenorganisationen vereinigt. Die CH-Konferenz ALTER wird sich künftig noch vermehrt mit den aktuellen gesellschafts- und sozialpolitischen Altersfragen auseinander setzen und dem Bund in diesen Fragen als Gesprächspartnerin zur Verfügung stehen. Das Projekt «Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen», das im Frühjahr 1999 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, schlägt – vor allem aus finanziellen Gründen – die Kantonalisierung der Altershilfe vor. Diese Massnahme würde das bestehende Altershilfenetz gefährden und dem Bund die Möglichkeit nehmen, für ein gut verteiltes Angebot in der ganzen Schweiz zu sorgen. Ein wesentlicher Bestandteil der Alterspolitik auf Bundesebene würde in Zukunft fehlen. Pro Senectute engagiert sich dafür, dass die Altershilfe auch künftig vom Bund mitgetragen wird – und ist zugleich aber auch offen für neue, konstruktive Lösungen. Der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und der Stiftung Pro Senectute Schweiz kann bei der Geschäfts- und Fachstelle bezogen werden (nur für internen Gebrauch). Mehr zur CH-Konferenz ALTER erfahren Sie im Kapitel «Wichtige Partnerorganisationen von Pro Senectute Schweiz» auf Seite 50. Mehr zur Frage der Kantonalisierung der Altershilfe finden Sie in der Broschüre «Kantonalisierung der Altershilfe? Die Position von Pro Senectute», die ebenfalls bei der Geschäfts- und Fachstelle erhältlich ist. Adresse siehe Seite 58. 9 ÜBERBLICK Ganz zentral: das Engagement der Freiwilligen Seit der Gründung der Stiftung prägt der Einsatz der freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit von Pro Senectute. Freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ohne Anstellungsvertrag und ohne bezahlten Auftrag für Pro Senectute tätig; sie beziehen – Spesen ausgenommen – keinerlei finanzielle Entschädigungen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben auf schweizerischer, kantonaler oder regionaler Ebene Leitungsfunktionen aus, ohne dem Management anzugehören. Nicht zuletzt durch die Freiwilligen kommt Pro Senectute nahe an die älteren Menschen heran. Nicht zuletzt durch die Freiwilligen hat die Stiftung ein menschliches Gesicht. Sie verdankt ihren Freiwilligen sehr viel. Zurzeit setzen sich mehr als 10 000 Personen auf dieser Basis für die Seniorinnen und Senioren in der Schweiz ein. Typische Tätigkeitsbereiche von Freiwilligen sind die Ortsvertretungen, der Besuchsdienst, der Sport – und nicht zuletzt die Sammlungen. Neu hinzugekommen und immer wichtiger sind die Treuhänderdienste: Freiwillige, die für ältere Menschen Finanzen verwalten, Steuererklärungen ausfüllen, Versicherungsfragen lösen. Pro Senectute setzt alles daran, gute Rahmenbedingungen für die Freiwilligenarbeit zu schaffen. Ein gutes Netz von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nur Bestand, wenn diese kompetent geschult und ständig begleitet werden. Die Geschäftsleitungen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen geben jederzeit gerne Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten, bei Pro Senectute Freiwilligenarbeit zu leisten. 10 ÜBERBLICK Verstehen, was «Alter» und «Altern» heisst Beratungsangebote und Dienstleistungen bilden den Hauptteil der Aktivitäten von Pro Senectute. Wer jedoch älteren Menschen Beratung und Dienstleistungen anbieten will, muss viel verstehen von dem, was «Alter» und «Altern» bedeutet. Die Stiftung bemüht sich deshalb um die ständige Erneuerung und Weitergabe ihres Fachwissens. Aus diesem Grund pflegt sie das Gespräch und die regelmässige Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die besondere Stärke der Stiftung liegt in der Verbindung von Theorie und Praxis. Pro Senectute ist stets bereit, ihr Wissen in Altersfragen weiterzugeben: an Behörden und Verwaltungsstellen, an Medien und andere Organisationen sowie an die Bevölkerung. Die Stiftung ist deshalb eine sehr gefragte Anlaufstelle bei allen Fragen rund ums Alter. Vom Bund wurde Pro Senectute beispielsweise beauftragt, 1999 das Internationale Jahr der älteren Menschen in der Schweiz zu koordinieren. Sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute in Kommissionen und Arbeitsgruppen mit. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung ein und helfen mit, Lösungen zu finden und Angebote zu entwickeln, die den älteren Menschen von heute und morgen wirklich dienen. Das Fachwissen von Pro Senectute sammelt sich einerseits bei den Geschäftsstellen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen und andererseits bei der Geschäftsund Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Für zentrale Auskünfte ist letztere zuständig. 11 ÜBERBLICK Für ein neues Altersbild Das Thema «Alter» wird eines der ganz wichtigen Themen des einundzwanzigsten Jahrhunderts sein. Wir werden zunehmend zu einer «Gesellschaft des langen Lebens». Die Stiftung Pro Senectute versteht sich nicht zuletzt aus diesem Grund als zukunftsgerichtete Organisation. Sie blickt auf eine erfolgreiche Vergangenheit zurück, sie hat viel geleistet zur Bekämpfung der Altersarmut und zum Aufbau von bedarfsgerechten Dienstleistungen für die älteren Menschen – aber ihre Hauptaufmerksamkeit gilt dem, was auf uns zukommt. Negative Altersbilder bestimmen noch weitgehend die öffentliche Diskussion. Und wohl auch die privaten Annäherungen an das Thema. Das muss nicht sein – und ist vor allem falsch. Mit Freude lässt sich feststellen, dass die heutigen älteren Menschen daran sind, den Begriff «alt» ganz neu zu füllen. Die Stiftung Pro Senectute setzt sich mit Überzeugung für ein neues und korrektes Bild des Alters ein – für ein Bild mit positiven Zügen. Und sie engagiert sich für die Würde der älteren Menschen. Es darf nicht sein, dass ältere Menschen materiell zwar mit dem Nötigen versorgt werden – dass sie aber abgeschoben werden in eine losgelöste «graue Separatwelt». 12 ÜBERBLICK Auch wenns schwierig wird im Alter Das Alter «an und für sich» bringt keine Probleme – jedenfalls keine, die immer mit dem Alter kommen oder die nur mit dem Alter zu tun haben. Aber es gibt sie natürlich, die Fragen zum Thema Alter und Altern. Pro Senectute informiert und berät Nicht immer geht es um schwerwiegende Fragen. Oftmals brauchen Lehrpersonen, journalistisch Tätige oder Politiker und Politikerinnen «nur» die Kompetenz von Pro Senectute: Es müssen Zahlen geliefert und Konzepte erstellt oder begutachtet werden. Nicht selten aber brauchen Angehörige, die sich mit neuen Situationen konfrontiert sehen, schnelle und umfassende Informationen über Angebote, Dienstleistungen, rechtliche Ansprüche und anderes mehr. Vor allem sind es jedoch ältere Menschen selber, die sich informieren wollen – über Veranstaltungen und Kurse, über Hilfsangebote und Dienstleistungen, über Möglichkeiten der Freiwilligenarbeit und nicht zuletzt über finanzielle Angelegenheiten. Aber nicht immer genügt eine einfache Auskunft, um eine Situation zu analysieren und entsprechende Schritte einzuleiten. Pro Senectute bietet deshalb umfassende und fachkompetente Sozialberatung an. Pro Senectute hilft Wenn es schwierig wird im Alter, wenn der Coiffeurbesuch nicht mehr möglich ist, wenn die Zubereitung des Essens zur grossen Anstrengung wird, wenn die komplizierte Steuererklärung nicht mehr bewältigt werden kann ... – dann bietet Pro Senectute «Hilfen zu Hause» an. Diese Dienstleistungen sind in sehr vielen Fällen eine willkommene Ergänzung zu den Spitexdiensten wie Gemeindekrankenpflege, Haushilfe und Hauspflege. Diese werden in einzelnen Kantonen teilweise auch von Pro-Senectute-Organisationen erbracht, zumeist aber von Spitexvereinen. Ziel aller «Hilfen zu Hause» ist es, den älteren Menschen das Verbleiben in den «eigenen vier Wänden» zu ermöglichen, so lange sie das möchten. Dank den Mitteln der «Individuellen Finanzhilfe» kann Pro Senectute nicht nur kompetent beraten, wenn es um die AHV und um Ergänzungsleistungen geht, sondern sie hat auch die Möglichkeit, in Härtefällen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. 13 ÜBERBLICK Pro Senectute – für Neues ist es nie zu spät Nicht allen Menschen war es während des Erwerbs- oder Familienlebens möglich, Kurse zu besuchen, Hobbys zu pflegen oder Sport zu treiben. Pro Senectute bietet zahlreiche Möglichkeiten an, das gesellschaftliche Leben nach der Pensionierung zu bereichern. Sportangebote nehmen auf die körperlichen Möglichkeiten von älteren Menschen Rücksicht. Fachkurse knüpfen dort an, wo die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Erfahrungen stehen, und richten sich in ihrem Tempo ganz nach den Wünschen der Teilnehmenden. Veranstaltungen und Kurse bieten die Möglichkeit, vorhandene Beziehungen zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen – beispielsweise auch nach dem Tod von nahen Angehörigen. Das Thema Alter hat viele Facetten. Die Stiftung Pro Senectute ist eine kompetente Partnerin in allen Fragen rund um das Älterwerden. Informationen zu den Leistungen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen finden Sie ab Seite 27. 14 ÜBERBLICK Ist Rosa K. typisch für die Generation der Älteren? Rosa K. ist 77 Jahre alt und hat zusammen mit ihrem Mann, der im Alter von 80 Jahren gestorben ist, drei Söhne aufgezogen. Sie lebt heute alleine und ohne fremde Hilfe in ihrer Wohnung. Rosa K. ist zufrieden mit ihrem Leben. Zu schaffen macht ihr ein Hörproblem. Nein – Rosa K. ist nicht typisch für die Generation der Älteren. Es gibt nämlich niemanden, der typisch ist für die Generation der Älteren! Die Menschen sind auch im Alter ganz unterschiedlich: Es gibt Gesunde und Kranke, Arme und Reiche, Zufriedene und Traurige, Wissensdurstige und Naturliebende, Ruhebedürftige und Rastlose, Einsame und Gesellige. Trotzdem wollen wir Rosa K. im Folgenden im Licht einiger neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse betrachten. Ältere Menschen fühlen sich mehrheitlich gut Die meisten Menschen fühlen sich im Alter gut. Nicht das Alter an und für sich beeinträchtigt das Wohlbefinden, sondern körperliche Beschwerden oder Verluste durch den Tod von nahen Angehörigen. Gedächtniseinbussen sind zwar mit steigendem Alter tendenziell häufiger, betreffen aber längst nicht alle älteren Menschen. Auch im hohen Alter kann Neues gelernt werden, wenn genügend Zeit aufgewendet wird und wenn bisherige Erfahrungen berücksichtigt werden. Hirnorganische Krankheiten sind nicht Teil des «normalen» Alterns. Vorurteile und negative Vorstellungen vom Alter belasten häufig das Lebensgefühl der älteren Menschen Ältere Menschen pflegen Kontakte Die meisten älteren Menschen, die heute zu Hause leben, haben Familienangehörige, Geschwister, Kinder oder Enkelkinder. Die Kontakte zu Familienangehörigen, vor allem zu Kindern und Enkelkindern, sind wichtig für das Wohlbefinden der Älteren. Diese Kontakte wurden in den letzten Jahren eher verstärkt, was vor allem mit dem besseren Gesundheitszustand der heutigen Rentnerinnen und Rentner erklärt wird. Auch Freundschaftsnetze haben in der jüngsten Vergangenheit an Bedeutung gewonnen. Alt heisst nicht krank Eine grosse Mehrheit der älteren Menschen schätzt ihre Gesundheit insgesamt als positiv ein (über 70 Prozent), auch wenn sie auf einen gewissen Rückgang des Wohlbefindens hinweisen. Die häufigsten Beschwerden sind Gelenkprobleme, Rückenschmerzen, Schlafstörungen und Hörprobleme. 15 ÜBERBLICK Von den Menschen über 65 Jahren leiden nur zwischen 10 und 14 Prozent unter erheblichen funktionalen Behinderungen; von diesen kann rund die Hälfte zu Hause leben. Vieles, was eingangs von Rosa K. berichtet worden ist, entspricht zwar einem schweizerischen Durchschnitt. Dennoch ist Altern immer ein überaus individueller Prozess und hängt von sehr vielen Faktoren ab. Das Alter gibt es nicht! Einige Faktoren können von den Menschen direkt beeinflusst werden, andere gilt es zu akzeptieren – unabhängig vom Alter. Literaturhinweis: François Höpflinger und Astrid Stückelberger, Demographische Alterung und individuelles Altern (siehe Seite 47). 16 GESAMTSTIFTUNG GESAMTSTIFTUNG GESAMTSTIFTUNG Organigramm der Gesamtstiftung Pro Senectute Stiftungsversammlung Kontrollstelle Stiftungsrat Geschäfts- und Fachstelle Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Fribourg Bern Zürich Luzern Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Ticino e Moesano Solothurn Glarus Uri Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Vaud Baselland Schaffhausen Schwyz Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Valais Basel-Stadt Appenzell Ausserrhoden Obwalden Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Neuchâtel Aargau Appenzell Innerrhoden Nidwalden Pro Senectute Pro Senectute Pro Senectute Genève St. Gallen Zug Pro Senectute Pro Senectute Jura Graubünden Pro Senectute Thurgau Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind in vier Gruppen gegliedert; diese entsprechen den vier Regionalkonferenzen Westschweiz/Tessin (CROC), Nordwestschweiz, Ostschweiz und Zentralschweiz. Die Reihenfolge der Kantonalen ProSenectute-Organisationen entspricht der Reihenfolge der Kantone in Artikel 1 der Bundesverfassung. 18 GESAMTSTIFTUNG Stiftungsversammlung Die Stiftungsversammlung ist das höchste Organ von Pro Senectute. Die Stiftungsversammlung setzt sich zusammen aus: ● dem Präsidium ● je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen ● je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes sowie der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (Stifterin) ● Vertreterinnen und Vertretern der älteren Menschen und zielverwandter Organisationen Es gehört zu den Besonderheiten von Pro Senectute, dass seit der Gründung der Stiftung immer ein Mitglied des schweizerischen Bundesrates die Stiftungsversammlung präsidiert. An der Spitze der Stiftungsversammlung stehen zurzeit (Stand September 2000): ● Präsidentin: Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bern ● Vizepräsidentin: Heidi Deneys, La Chaux-de-Fonds ● Vizepräsident: Prof. Dr. Dr. h.c. Boris Luban-Plozza, Ascona Ehrenpräsident der Stiftungsversammlung ist alt Bundesrat Prof. Dr. Hans Peter Tschudi, Basel. Die wichtigsten Aufgaben der Stiftungsversammlung sind: ● Festlegung der Grundzüge der Stiftungspolitik ● Wahl und Beaufsichtigung der Tätigkeit des Stiftungsrates ● Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung des Stiftungsrates ● Beaufsichtigung der Tätigkeit der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen Die Stiftungsversammlung tritt in der Regel ein Mal pro Jahr zusammen – immer wieder an einem anderen Ort. 19 GESAMTSTIFTUNG Stiftungsrat Der Stiftungsrat ist die Exekutive der Stiftung. Der Stiftungsrat besteht aus elf Mitgliedern. Diese werden von der Stiftungsversammlung gewählt – mit Ausnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin des Bundes, der oder die vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) bezeichnet wird. Mitglieder des Stiftungsrates sind zurzeit (Stand September 2000): ● Albert Eggli, Winterthur, Präsident ● Daniel-François Ruchon, Genf, Vizepräsident ● Kurt Schwab, Zürich, Quästor ● Alfons Berger, Spiegel, Vertreter der Eidgenossenschaft ● Martin Fiedler, Seon ● Franziska Frey-Wettstein, Zürich ● Cornelia Füeg-Hitz, Wisen ● Nicole Grin, Lausanne ● Helen Leumann-Würsch, Sempach ● Alfredo Mariotta, Lugano ● Ursula Widmer-Schmid, Luzern Der Stiftungsrat sorgt für: die Erfüllung des Stiftungszwecks ● die Einhaltung der Stiftungspolitik ● die Gesamtkoordination der Stiftungstätigkeit ● Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung gegen aussen – insbesondere gegenüber dem Bund. Er schliesst mit diesem auf Grund der einschlägigen Gesetze und Verordnungen (Art. 101bis AHVG; Art. 222-225 AHVV) Leistungsverträge ab. Der Stiftungsrat wählt die Direktorin oder den Direktor von Pro Senectute Schweiz. Diese oder dieser amtet einerseits als Delegierte oder Delegierter des Stiftungsrates (und trägt damit die Verantwortung für alle operativen Fragen innerhalb der Gesamtstiftung) und leitet andererseits die Geschäfts- und Fachstelle. 20 GESAMTSTIFTUNG Der Stiftungsrat kann Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen erlauben, eigene Rechtspersönlichkeiten zu werden (Stiftungen oder Vereine). Er genehmigt deren Stiftungsurkunden oder Vereinsstatuten. Dabei achtet er darauf, dass sich die selbstständigen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen auch als rechtlich eigenständige Gebilde innerhalb der Zielvorgaben und Strukturen der Gesamtstiftung bewegen; auf diese Weise wahrt er die Einheit von Pro Senectute. Der Stiftungsrat kann jederzeit allgemein verbindliche Richtlinien, Weisungen und Anordnungen für die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen erlassen. Der Stiftungsrat tritt in der Regel zu vier bis sechs ganztägigen Geschäftssitzungen pro Jahr zusammen. Um Fragen von strategischer Bedeutung zu behandeln, trifft er sich zu zweitägigen Klausursitzungen. Gelegentlich besucht der Stiftungsrat eine Kantonale Pro-Senectute-Organisation, um sich vor Ort ein Bild von der konkreten Stiftungstätigkeit zu machen und den Gedankenaustausch mit den kantonalen Verantwortlichen zu pflegen. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig. 21 GESAMTSTIFTUNG Finanzen Mit einem Jahresumsatz von knapp 145 Mio. Franken ist die Stiftung Pro Senectute die grösste private gemeinnützige Stiftung der Schweiz. Der Jahresumsatz entspricht der Summe der Umsätze aller Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen (93 Prozent) sowie der Umsätze von Pro Senectute Schweiz für den Stiftungsrat und vor allem für die Geschäfts- und Fachstelle (7 Prozent). Erträge Pro Senectute nimmt ihre Aufgaben einerseits aus eigener Kraft wahr – andererseits ist sie angewiesen auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) sowie auf Spenden, Sammlungserträge und letztwillige Zuwendungen von Privaten. Die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) finanziert Pro Senectute zurzeit (Stand September 2000) zu rund 45 Prozent. Der Hauptanteil entfällt dabei auf den Bund (AHV-Kasse, 35 Prozent am Gesamtertrag); ein moderner Leistungsvertrag ist die Basis für dieses Entgelt. Neben den Beiträgen der öffentlichen Hand spielt die Selbstfinanzierung eine grosse Rolle. Pro Senectute erreicht den hohen Selbstfinanzierungsgrad von 40 Prozent für ihre gesamten Leistungen. Die restlichen Erträge stammen aus Spenden, Sammlungen, letztwilligen Zuwendungen (insgesamt 10 Prozent) sowie Kapitalerträgen und diversen Erträgen (insgesamt 5 Prozent). Kapitalerträge, diverse Erträge 5 % Spenden, Sammlungen, letztwillige Verfügungen 10 % Öffentliche Hand 45 % Selbstfinanzierung 40 % 22 GESAMTSTIFTUNG Aufwände Auf der Aufwandseite werden 93 Prozent des gesamten Umsatzes für direkte Aktivitäten zu Gunsten der älteren Menschen verwendet: ● ● ● ● ● ● Soziale Arbeit: 20 Prozent, inklusive Individuelle Finanzhilfe aus stiftungseigenen Mitteln Hilfen zu Hause: 50 Prozent Bildung und Interessenpflege: 9 Prozent Sport und Bewegung: 7 Prozent Diverse Leistungen: 2 Prozent Diverse Aufwände: 5 Prozent Die Aufwände von Pro Senectute Schweiz für den Stiftungsrat sowie vor allem für die Geschäfts- und Fachstelle machen 7 Prozent aus. Zusätzlich zur Individuellen Finanzhilfe aus stiftungseigenen Mitteln gewährt Pro Senectute im Auftrag des Bundes an bedürftige ältere Menschen rund 12.5 Mio. Franken Individuelle Finanzhilfe gemäss den Artikeln 10 und 11 des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG); dieser Betrag ist im genannten Umsatz von knapp 145 Mio. Franken nicht enthalten. Soziale Arbeit 20 % Bildung und Interessenpflege 9 % Hilfen zu Hause 50 % Sport und Bewegung 7 % Pro Senectute Schweiz 7 % Diverse Aufwände 5 % Diverse Leistungen 2 % Jeweils im neusten Jahresbericht des Stiftungsrates von Pro Senectute Schweiz befinden sich: – die Bilanz und die Erfolgsrechnung der Gesamtstiftung – die Bilanz und die Erfolgsrechnung von Pro Senectute Schweiz (Stiftungsrat sowie Geschäfts- und Fachstelle) Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen verfügen je über eine eigene Bilanz sowie eine eigene Erfolgsrechnung; diese sind in den jeweiligen Jahresberichten zu finden. 23 GESAMTSTIFTUNG Leistungsverträge Steuerung und Finanzierung der Gesamtstiftung beruhen zu einem guten Teil auf einem modernen System von Leistungsverträgen. Die Basis bildet der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und Pro Senectute Schweiz. Durch ihn beauftragt der Bund die Stiftung Pro Senectute mit der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben im Bereich der schweizerischen Alterspolitik und stellt ihr die dazu nötigen Finanzmittel zur Verfügung (siehe dazu auch die Ausführungen S. 9). Der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und Pro Senectute Schweiz ist auf vier Jahre abgeschlossen. Die Laufzeit des jetzigen Vertrages dauert von 1998 bis 2001; es ist vorgesehen, ihn im Frühjahr 2001 ohne grössere Veränderungen zu verlängern. Gesetzliche Basis des Leistungsvertrages ist das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Art. 101bis AHVG). Das Entgelt gemäss Leistungsvertrag stammt aus der AHV-Kasse. An zweiter Stelle folgen die Leistungsverträge zwischen Pro Senectute Schweiz und den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen. Sie halten fest, wie der Leistungsvertrag zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und Pro Senectute Schweiz durch die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen umzusetzen ist und wie deren Leistungen abgegolten werden. Wichtige Präzisierungen zu dieser Umsetzung finden sich im QLE-System (QLE = Qualitätsbezogenes Leistungsentgelt), das einen integrierenden Bestandteil der Leistungsverträge zwischen Pro Senectute Schweiz und den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen bildet. Diese Verträge werden jährlich neu abgeschlossen. Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind neben der Zusammenarbeit mit dem Bund auf die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden angewiesen. Immer häufiger werden auch diese Kooperationen mittels Leistungsverträgen geregelt (kantonale und kommunale Leistungsverträge). Sie sind – je nach kantonalen und kommunalen Anforderungen und Gepflogenheiten – unterschiedlich ausgestaltet und beziehen sich auf die verschiedensten Leistungsbereiche. Die Broschüre «Qualitätsbezogenes Leistungsentgelt (QLE) 10 Fragen/10 Antworten» ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle. Adresse siehe Seite 58. Bei jeder Kantonalen Pro-Senectute-Organisation ist ein Ordner vorhanden mit einer umfassenden Dokumentation über das QLE-System. 24 KANTONALE PRO-SENECTUTEORGANISATIONEN KANTONALE PRO-SENECTUTEGESAMTSTIFTUNG ORGANISATIONEN 25 KANTONALE PRO-SENECTUTEORGANISATIONEN Dezentrale Strukturen In allen 26 Kantonen bestehen Kantonale Pro-Senectute-Organisationen. Von den 26 Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind 25 rechtlich selbstständig und eine besteht als Kantonalkomitee von Pro Senectute Schweiz (Neuenburg; Stand September 2000). Von den rechtlich selbstständigen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind 19 Stiftungen und 6 Vereine. Die meisten von ihnen haben die rechtliche Selbstständigkeit nach 1990 erlangt; Genf und Bern sind seit der Gründung von Pro Senectute eigene Rechtspersönlichkeiten. Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen tragen in den Kantonen die Verantwortung für die Beratungsangebote und Dienstleistungen von Pro Senectute und leisten damit den Hauptteil der Pro-Senectute-Arbeit. Die Broschüre «Pro Senectute in Zahlen», die bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz angefordert werden kann, gibt detailliert Auskunft zu jeder einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisation. Sie umfasst die folgenden Stichworte: – Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner 60 plus – Anzahl Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV – Rechtsform, Gründungsjahr, Jahr der Erlangung der rechtlichen Selbstständigkeit – Präsidentin/Präsident; Geschäftsleiterin/ Geschäftsleiter, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail – Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Freiwillige, Sozialzeitengagierte und Ehrenamtliche – Anzahl Sozialberatungsstellen, Dienstleistungen (Anzahl bediente Personen, Leistungen), Finanzen (Einnahmen, Ausgaben), Beiträge der AHV-Kasse, des Kantons und der Gemeinden an den Gesamtaufwand Das Verzeichnis mit den Adressen aller Geschäfts- und Beratungsstellen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. 26 Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen stehen den Kantons- und Gemeindebehörden sowie weiteren interessierten Kreisen für die Bearbeitung und Lösung von Altersfragen aller Art zur Verfügung. Sie bringen Fachwissen und Fachkompetenz in die öffentliche Diskussion ein und stehen als Partnerorganisationen für konstruktive und kreative Lösungen zur Verfügung. Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen pflegen einen engen Kontakt mit den Seniorinnen und Senioren selbst und bemühen sich, auf deren Bedürfnisse und Anregungen einzugehen. Mit ihren Angeboten und Leistungen bewegen sich die Kantonalen Pro-SenectuteOrganisationen innerhalb der «Philosophie» sowie der strategischen Vorgaben der Gesamtstiftung. Sie berücksichtigen aber in hohem Mass auch die entsprechenden kantonalen Gegebenheiten. Auf diese Weise gelingt es Pro Senectute, im ganzen Land ein gutes, tragfähiges Netz von Beratungsangeboten und Dienstleistungen zu garantieren, ohne dabei regionale Unterschiede zu übergehen. Insgesamt verfügen die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen über rund 900 volle Stellen, die von 5 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt werden. Ausserdem können sie auf die Dienste von gut 10 000 Freiwilligen und 2 700 Sozialzeitengagierten (sie sind nur in einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen tätig) zählen. Der Jahresumsatz der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen beträgt gesamthaft rund 133 Mio. Franken. KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN Leistungsbereiche Der Leistungsvertrag, den Pro Senectute mit dem Bund abgeschlossen hat, weist den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen fünf Leistungsbereiche zu: ● Soziale Arbeit. Dazu gehören: Beratung von Einzelnen und deren Angehörigen bei allen Fragen der Lebensgestaltung im Alter, Individuelle Finanzhilfe, Projekt- und Gruppenarbeit. ● Hilfen zu Hause. Dazu gehören: Haushilfedienst, Mahlzeitendienst, Treuhänderdienst, Besuchsdienst. ● Sport und Bewegung. Dazu gehören: auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmte Sportangebote wie Turnen, Schwimmen/Wassergymnastik, Langlauf. ● Bildung und Interessenpflege. Dazu gehören: Kurse zur Förderung geistiger, musischer und handwerklicher Fähigkeiten, Begegnungsmöglichkeiten, Ferienangebote. ● Information. Dazu gehören: Medienarbeit sowie Mitarbeit und Präsenz an Veranstaltungen, die mit den Themen «Alter» und «Altern» in Verbindung stehen. Die Erarbeitung einer auf die kantonalen Gegebenheiten abgestimmten «Leistungspalette» ist Sache der einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen. 27 KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN Soziale Arbeit Beratungsangebote und Dienstleistungen im Bereich der «Sozialen Arbeit» für ältere Menschen und deren Angehörige bilden eine der tragenden Säulen der Pro-SenectuteArbeit. In der ersten Hälfte der Geschichte der Stiftung, in welcher es in erster Linie darum ging, die Altersarmut zu bekämpfen, kam der Sozialen Arbeit in all ihren Facetten eine überragende Bedeutung zu. Heute ist die Soziale Arbeit nach wie vor sehr wichtig, sie ist aber Teil einer weit umfassenderen Palette geworden, zu der andere Dienstleistungen ebenso selbstverständlich dazugehören. Sozialberatung Zur Sozialen Arbeit gehören bei Pro Senectute insbesondere die Beratung von Einzelnen und deren Angehörigen – und zwar bei allen Fragen der Lebensgestaltung im Alter. Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen verfügen insgesamt über ein Netz von gut 120 Beratungsstellen. Überall im Land ist also eine Pro-SenectuteBeratung in der Nähe. Zu welchen Fragen werden in erster Linie Beratungsgespräche geführt? Im Vordergrund stehen die Bereiche Finanzen, Gesundheit, Wohnen, Recht und allgemeine Lebensgestaltung. Darüber hinaus werden von den Beratungsstellen Sach- und Dienstleistungen, die in den konkreten Lebenssituationen hilfreich sind, vermittelt. Ziel aller Beratungsarbeit ist die Unterstützung und Förderung der Fähigkeiten der Rat suchenden Person, das eigene Leben eigenständig zu meistern. Jährlich nehmen insgesamt rund 30 000 Personen die Dienste der Sozialberatungsstellen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen in Anspruch. Es ist zu vermuten, dass in Zukunft die Sozialberatung an Bedeutung gewinnt, nimmt doch die Zahl der hochaltrigen Menschen, die zu Hause leben und in ihren Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt sind, deutlich zu. Individuelle Finanzhilfe Eine wichtige Rolle spielt die Individuelle Finanzhilfe, die Pro Senectute in bestimmten Fällen gewährt. Auch wenn die Altersarmut in der Schweiz grundsätzlich als «überwunden» betrachtet werden kann: Es gibt nach wie vor zahlreiche ältere Menschen, die sehr «schmal durchmüssen». Nicht immer reichen die AHV sowie die Ergänzungsleistungen, um allen Verpflichtungen nachzukommen. Insbesondere dann, wenn unglückliche Umstände oder Schicksalsschläge zu speziellen Situationen führen, kann ein eh schon kleines Budget schnell überfordert sein. Die Individuelle 28 KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN Finanzhilfe erfolgt schnell und unbürokratisch. Die Mittel dazu stammen einerseits aus stiftungseigenen Mitteln (Sammlungen, Legate etc.), andererseits vom Bund (Mittel gemäss Art. 10 und 11 ELG). Jährlich werden gegen 10 000 Personen von Pro Senectute im Rahmen der Individuellen Finanzhilfe unterstützt. Zum Einsatz kommt dabei eine Summe von rund 14 Millionen Franken. Sozialberatung mit Gruppen Neben der Sozialberatung mit Einzelnen gehört auch die Sozialberatung mit Gruppen zu den Angeboten im Bereich «Soziale Arbeit». Die Sozialberatung mit Gruppen dient der gemeinsamen Problemlösung. Beispiele sind die Neuorientierung nach dem Verlust der Partnerin oder des Partners, die Auseinandersetzung mit der Demenzerkrankung eines oder einer nahen Angehörigen oder das Auffangen der psychischen Belastung als Folge intensiver Betreuungsaufgaben zu Hause. Gemeinwesenarbeit Zur Sozialen Arbeit gehört weiter die Gemeinwesenarbeit. Beispielsweise werden im Auftrag von Gemeinden Projekte fachlich begleitet, die zu gemeindeeigenen Altersleitbildern oder zur Einrichtung von Tageszentren führen. Gemeinwesenarbeit umfasst aber auch die Begleitung und Beratung von Selbsthilfeorganisationen und Angeboten wie «Senioren für Senioren». Siehe auch die Informationen zur Fachstelle «Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause» von Pro Senectute Schweiz auf Seite 39. Details zur Sozialen Arbeit sind erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. 29 KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN Hilfen zu Hause Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen bieten unter dem Oberbegriff «Hilfen zu Hause» eine ganze Reihe von Dienstleistungen an. So unterschiedlich diese im Einzelnen sind, sie dienen alle dem gleichen Zweck: Die älteren Menschen sollen in ihren eigenen vier Wänden bleiben und eigenständig leben können – und sie sollen genau diejenigen Hilfeleistungen bekommen, die sie dazu benötigen. Hinter dem Angebot der «Hilfen zu Hause» steht die Überzeugung, dass die Autonomiewünsche der älteren Menschen auch bei nachlassenden Kräften von grösster Bedeutung sind und dass es deshalb wichtig ist, «massgeschneiderte» Angebote bereitzustellen. So ist es den älteren Menschen möglich, so lange sie das wünschen, in ihrem vertrauten sozialen Umfeld zu bleiben. Die «Hilfen zu Hause» gehören teilweise zu den Spitex-Kerndiensten (Haushilfe) und teilweise zur erweiterten Spitex. Vielfältiges Angebot Von den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen werden zurzeit folgende «Hilfen zu Hause» angeboten: ● Haushilfedienst ● Mahlzeitendienst ● Putz- und Reinigungsdienst ● Wäsche- und Flickdienst ● Fusspflegedienst ● Transportdienst ● Besuchsdienst ● Hilfsmitteldienst ● Coiffeurdienst ● Beratungsdienst Wohnanpassungen ● Treuhänderdienst ● Steuererklärungsdienst Tagesstrukturen Zu den «Hilfen zu Hause» im weiteren Sinn gehören auch diejenigen Angebote, die mithelfen, für ältere Menschen – nicht zuletzt hochaltrige Menschen – Tagesstrukturen zu schaffen: so zum Beispiel die Mittagstische oder die Mittagsclubs. Zu einem Übergangsbereich zwischen dem Wohnen zu Hause und dem Wohnen im Heim gehören die Tagesheime, die von einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen geführt werden. 30 KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN In Entwicklung begriffen Aus den genannten Zielen der «Hilfen zu Hause» erklärt es sich, dass sie in ständiger Entwicklung begriffen sind. Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen passen sich den wechselnden Bedürfnissen der älteren Menschen an – immer mit der Absicht, ihnen mit gezielten Angeboten das lange Verbleiben zu Hause zu ermöglichen und zu erleichtern. Nicht alle Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen bieten alle «Hilfen zu Hause» an. Teilweise arbeiten sie auch eng mit anderen gemeinnützigen Organisationen zusammen; in jedem Fall stimmen sie ihre Angebote auf die in einer Region bereits vorhandenen Angebote ab. Siehe auch die Informationen zur Fachstelle «Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause» von Pro Senectute Schweiz auf Seite 39. Details zu den Angeboten im Bereich «Hilfen zu Hause» sind erhältlich bei der Geschäftsund Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. 31 KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN Sport und Bewegung Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sind insgesamt die grössten Seniorensportanbieter der Schweiz. Jährlich machen gegen 100 000 ältere Menschen von den verschiedensten Angeboten Gebrauch. Über 5000 Pro-Senectute-Sportgruppen sind aktiv. Die Angebote im Bereich «Sport und Bewegung» werden einheitlich unter der Marke «Alter+Sport» angeboten. Die Indoor-Sportarten stehen mit rund 4300 Gruppen im Vordergrund – die OutdoorAngebote sind jedoch stark im Kommen. Zu den beliebtesten Indoor-Sportarten gehören bei Pro Senectute Turnen, Gymnastik, Volkstanz, Schwimmen und Wassergymnastik. Bei den Outdoor-Sportarten stehen Jogging, Walking sowie Velofahren im Vordergrund. Kontakt schaffen Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen machen ihre Angebote im Bereich «Sport und Bewegung» mit zwei Zielen. Einerseits geht es aus Gesundheits- und Präventionsgründen um den Sport und die Bewegung selbst – und andererseits geht es aus sozialen Gründen um die Kontaktmöglichkeiten: Wer gemeinsam Sport treibt, wächst zusammen; ein Beziehungsnetz entsteht, das auch ausserhalb des Sports trägt. Neben den hauptsächlich wöchentlich angebotenen Sportgruppen bieten viele Kantonale Pro-Senectute-Organisationen auch Aktivferien an – mit Schwerpunkten in den Sportarten Langlauf, Alpinski, Tennis und Velo fahren. Zunehmend gibt es Ferienangebote, die den Hauptakzent auf Wellness legen. Pro-Senectute-Angebote gibt es auch zu Entspannungstechniken wie Atemschulung, Tai Chi, Yoga und Feldenkreis sowie zur Gleichgewichtsschulung. Kompetente Leitungen Zentral für die Angebote der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen im Bereich Sport und Bewegung sind die gut geschulten Leiterinnen und Leiter. Sie bringen – getreu dem oben genannten doppelten Ziel – auf der einen Seite sportliche Fachkompetenzen mit und auf der anderen Seite verfügen sie über ein beachtliches Wissen zu Altersfragen sowie ein gutes Einfühlungsvermögen für die Seniorinnen und Senioren. Detailinformationen zu den Sportangeboten sind bei den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen erhältlich. Adressen siehe Seite 59. Siehe auch die Informationen betreffend die Fachstelle «Alter+Sport» von Pro Senectute Schweiz auf Seite 38. 32 Jährlich werden von Pro Senectute 300 neue Leiterinnen und Leiter ausgebildet. Und 3000 bewährte Leiterinnen und Leiter nehmen jedes Jahr an Fortbildungskursen teil. KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN Bildung und Interessenpflege Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen machen den Seniorinnen und Senioren zunehmend Angebote, die der Bildung sowie der Interessenpflege dienen – und die Angebote treffen auf eine wachsende Nachfrage. Der Bereich «Bildung und Interessenpflege» erlebt zurzeit einen wahren Boom. Hinter der Entwicklung steht bei Pro Senectute die Erkenntnis, dass sich die Menschen auch nach der Pensionierung für ein weites Feld von Wissen und Erkenntnis interessieren – und dass sie das selbstverständliche Recht haben, sich damit zu beschäftigen. Lernen ist etwas Lebenslanges, die Auseinandersetzung mit geistigen Inhalten endet erst mit dem Tod. Bildung darf deshalb nicht ein Privileg der jüngeren Menschen sein. Pro Senectute setzt sich grundsätzlich und mit aller Überzeugung dafür ein – und auch ganz konkret, indem die Stiftung entsprechende altersgerechte Angebote macht. Auf das grösste Interesse stossen bei den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen die Angebote von Sprach-, Kreativ-, Altersvorbereitungs- sowie Gedächtnistrainingskursen. Zunehmend gefragt sind auch Kurse, die den Umgang mit den modernen Kommunikationsmedien zum Inhalt haben (EDV, Internet). Neben den eigentlichen Bildungsangeboten kommt der Interessenpflege grosse Bedeutung zu – hier ist an Angebote wie Singen, Musizieren, Theaterspielen, Jassen zu denken. Auch Veranstaltungen wie Altersnachmittage etc. gehören selbstverständlich dazu. Kontakt schaffen Wie die Angebote im Bereich «Sport und Bewegung» sind die Angebote im Bereich «Bildung und Interessenpflege» auf ein doppeltes Ziel hin ausgerichtet: auf die Vermittlung von Bildungsinhalten und Unterhaltung auf der einen – und auf die Schaffung von Kontakt auf der anderen Seite. Pro Senectute bringt dadurch nicht zuletzt zum Ausdruck, dass sie von einem ganzheitlichen Menschenbild ausgeht und geistige, körperliche und soziale Elemente der Lebensgestaltung gleichermassen fördert. Insgesamt nehmen jährlich rund 300 000 ältere Menschen an den zahlreichen Angeboten und Veranstaltungen des Bereichs «Bildung und Interessenpflege» teil. Die Angebote der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen im Bereich «Bildung und Interessenpflege» sind unterschiedlich; sie nehmen nicht zuletzt darauf Rücksicht, was andere gemeinnützige Organisationen sowie kommerzielle Unternehmen in den entsprechenden Kantonen und Regionen anbieten. Detailinformationen zu den Angeboten «Bildung und Interessenpflege» sind bei den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen erhältlich. Adressen siehe Seite 59. Siehe auch die Informationen zur Fachstelle «Altersvorbereitung und Bildung» von Pro Senectute Schweiz auf Seite 39. 33 KANTONALE PRO-SENECTUTE-ORGANISATIONEN Information Beim Leistungsbereich «Information» handelt es sich um einen Bereich, der etwas anders geartet ist als die übrigen Leistungsbereiche der Kantonalen Pro-SenectuteOrganisationen. Die Beschäftigung mit dem Thema «Alter» kann sich nicht in der Erarbeitung von Beratungsangeboten und Dienstleistungen für ältere Menschen erschöpfen – so wichtig dies ist! Es geht immer auch um grundsätzliche Altersfragen, um das Altersbild in den Köpfen und um die gesellschaftliche Einstellung gegenüber den älteren Menschen generell. Alterswissen in die Gesellschaft tragen Die Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen haben deshalb auch einen Informationsauftrag. Auf Grund ihrer Fachkompetenzen und ihrer konkreten Erfahrungen aus dem Beratungs- und Dienstleistungsalltag tragen sie Alterswissen in Medien und Veranstaltungen hinein; sie tragen so dazu bei, den Boden für gute und konstruktive Lösungen vorzubereiten. Von vielen Medien werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute gerne als kompetente Gesprächs- und Auskunftspersonen bei Altersfragen aller Art angefragt. Bei vielen Veranstaltungen – zum Beispiel Podiumsgesprächen – sind ProSenectute-Fachleute mit dabei. Sie nehmen dabei zu den offenen Fragen aus fachlicher, jedoch nicht aus (partei-)politischer Sicht Stellung. Zwischen der Informationsarbeit der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen in den konkreten kantonalen und regionalen Zusammenhängen und der Grundlagenarbeit der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz besteht ein enger Zusammenhang. 34 GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz Neben der Stiftungsversammlung und dem Stiftungsrat sowie den Kantonalen ProSenectute-Organisationen hat die Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz innerhalb der Gesamtstiftung eine wichtige Funktion. Wie der Name schon sagt: Auf der einen Seite handelt es sich um die Geschäftsstelle, bei der alle administrativen und finanziellen Fäden der Gesamtstiftung zusammenlaufen – und auf der anderen Seite um eine Fachstelle für Angewandte Altersfragen, die über viel Fachwissen verfügt. Die Geschäfts- und Fachstelle umfasst knapp 50 volle Stellen, in die sich zurzeit rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen. Sie wird vom Direktor und seinem Stellvertreter geleitet. Der Hauptsitz der Geschäfts- und Fachstelle befindet sich in Zürich, das Secrétariat romand in Vevey. Die Geschäfts- und Fachstelle hat ein Jahresbudget von gut 10 Millionen Franken (1999). Haupteinnahmequellen sind das Entgelt aus dem Leistungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (39 Prozent), der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (32 Prozent), Spenden, Sponsoringbeiträge und Legateinnahmen (21 Prozent; variiert stark von Jahr zu Jahr) sowie Kapitalerträge und diverse Erträge (8%). Im Jahresbericht von Pro Senectute Schweiz finden sich auch Ausführungen und Zahlen zur Geschäfts- und Fachstelle. Bitte fordern Sie den neusten Jahresbericht an. Adresse siehe Seite 58. 36 GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Hauptaufgaben Die Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz erbringt hauptsächlich Leistungen zu Gunsten der Gesamtstiftung sowie der einzelnen Kantonalen ProSenectute-Organisationen. Daneben verfügt sie über Produkte und Dienstleistungen, die sich unter dem Aspekt der Informations- und Wissensvermittlung an ein Fachpublikum oder an die breite Bevölkerung richten. Ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Geschäfts- und Fachstelle ist auch die Zusammenarbeit mit Bundesbehörden und der Bundesverwaltung sowie mit Ausbildungsstätten, Seniorenorganisationen und zielverwandten Organisationen. Interne Leistungen Die Leistungen zu Gunsten der Gesamtstiftung sowie der einzelnen Kantonalen ProSenectute-Organisationen lassen sich unter den folgenden Stichworten zusammenfassen: Stiftungsentwicklung, Kommunikation, Finanzen sowie Sprachregionen. Externe Leistungen Die Leistungen zu Gunsten des Fachpublikums und der breiten Bevölkerung gruppieren sich alle um die Stichworte «Informations- und Wissensvermittlung». 37 GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Stiftungsentwicklung Die Stiftung Pro Senectute hat sich und ihre Angebote seit der Gründung laufend weiterentwickelt und den aktuellen Bedürfnissen der älteren Menschen angepasst. Die stete Entwicklung ist notwendig, da ältere Menschen heute nicht mit den gleichen Fragestellungen konfrontiert sind wie vor 30 oder 70 Jahren. Die Weiterentwicklung der Stiftung erfolgt heute im Rahmen des Leistungsvertrages zwischen Pro Senectute und dem Bundesamt für Sozialversicherung. Als Umsetzungsinstrument dient hauptsächlich ein Managementsystem, welches das qualitätsorientierte Leistungsentgelt zwischen Pro Senectute Schweiz und den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen regelt. Zur Stiftungsentwicklung gehören nicht nur fundierte Kenntnisse der gerontologischen Forschung sowie der demographischen und alterspolitischen Entwicklung. Es ist auch wichtig zu wissen, welche Dienstleistungen von anderen Anbietern abgedeckt werden. Und vor allem ist es von Bedeutung, die eigenen Angebote von Pro Senectute genau zu kennen. Nur so können bestehende Dienstleistungen optimal den Kundenbedürfnissen angepasst werden – und nur so kann Neues entstehen. Zur Stiftungsentwicklung tragen hauptsächlich die folgenden Bereiche der Geschäfts- und Fachstelle bei: 38 ● Der Bereich Gesamtstiftung betreut und begleitet die verschiedenen Pro-Senectute-Organe sowie deren Kommissionen und Arbeitsgruppen; Betreuung und Begleitung beziehen sich sowohl auf administrative Abläufe als auch auf die Bereitstellung von Grundlagenmaterial und Konzeptentwürfen. Der Bereich Gesamtstiftung bietet ausserdem Plattformen für den Austausch von Know-how zwischen den einzelnen Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen an. ● Der Bereich Leistungscontrolling erarbeitet Controllingkonzepte und sorgt für detaillierte Erhebungen zu den einzelnen Pro-Senectute-Leistungen – mit dem Ziel, die strategische Steuerung, die Qualitätsentwicklung sowie das Leistungsreporting zu ermöglichen. ● Die Fachstelle Alter+Sport setzt sich für die Entwicklung und Verbreitung der Pro-Senectute-Sportangebote ein und ist insbesondere für die Ausbildung der Kursleiterinnen und Kursleiter sowie die Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen und dem Schweizerischen Olympischen Verband zuständig. GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE ● Die Fachstelle Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause leistet Fachbeiträge an die Entwicklung der Pro-Senectute-Angebote in den Bereichen Soziale Arbeit – insbesondere Sozialberatung – sowie Hilfen zu Hause; die Bezeichnung «Fachstelle Soziale Arbeit und Hilfen zu Hause» ist neu – die entsprechende Tätigkeit wird innerhalb der Geschäfts- und Fachstelle jedoch schon seit langem ausgeübt. ● Die Fachstelle Altersvorbereitung und Bildung leistet Fachbeiträge an die Entwicklung der Pro-Senectute-Angebote in den Bereichen Altersvorbereitung und Bildung; auch diese Bezeichnung ist neu, nicht aber die entsprechende Tätigkeit. ● Der Bereich Weiterbildung dient der gemeinsamen – hauptsächlich gerontologischen – Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen als auch der Geschäfts- und Fachstelle; jährlich erscheint ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm. 39 GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Kommunikation Pro Senectute steht in der Öffentlichkeit und wendet sich an die Öffentlichkeit. Im Mittelpunkt steht die glaubwürdige Vermittlung des Bildes einer fortschrittlichen sozialen Institution, die sich auf vielfältige Weise für die Sache der älteren Menschen engagiert. Das Pro-Senectute-Logo wurde 1956 vom Schweizer Maler und Zeichner Hans Falk entworfen: Zwei «A» (Alter, Age, Anziani) stützen sich gegenseitig und bilden den Wipfel eines Lebensbaumes. Die Broschüre «Corporate Identity. Erscheinungsbild» und das «PS Info» sind erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.pro-senectute.ch 40 ● Der Bereich Kommunikation ist für die Kommunikation nach aussen (Medien sowie breite Öffentlichkeit) und nach innen (Kantonale Pro-Senectute-Organisationen) zuständig. Dazu gehören eine ganze Reihe von PR-Aufgaben, Kontakte mit den Medien sowie die Herausgabe von Prospekten, Informationsbroschüren und Fachpublikationen. Für die interne und externe Information ist das «PS Info» ein wichtiges Publikationsmittel, das im Zweimonatsrhythmus einer breiten Leserschaft – Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pro Senectute, Behörden, zielverwandten Organisationen etc. – Neues von Pro Senectute anbietet. Wichtig für Pro Senectute ist auch die Pflege eines gemeinsamen Auftritts, der alle Ebenen der Gesamtstiftung umfasst (Corporate Identity). ● Der Bereich Grundlagen und Texte erarbeitet – auf der Basis einer Kombination von Grundlagenwissen, Recherche und journalistischem Know-how – Inhalte für verschiedenste Publikationen von Pro Senectute. GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Finanzen Pro Senectute verantwortet ein grosses Budget. Da Subventionsgelder sowie Spenden- und Legateinnahmen einen grossen Teil davon ausmachen, ist eine speziell hohe Sorgfaltspflicht erforderlich. Zum Leistungsvertrag zwischen Pro Senectute Schweiz und dem Bundesamt für Sozialversicherung gehört ein differenzierter finanzieller Teil, der von der Stiftung zielgerichtet umgesetzt wird. Um das Stichwort «Finanzen» sind in der Geschäfts- und Fachstelle hauptsächlich folgende Bereiche gruppiert: ● Der Bereich Finanzen ist zuständig für die Umsetzung des finanziellen Teils des Leistungsvertrags und für die Konsolidierung der Jahresrechnungen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen sowie der Geschäfts- und Fachstelle (auf der Basis eines einheitlichen Rechnungsmodells). Ausserdem erledigt er die operativen Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwaltung des Stiftungsvermögens von Pro Senectute Schweiz. Der Bereich Finanzen ist auch für die Buchhaltung sowie die Logistik der Geschäfts- und Fachstelle verantwortlich. ● Der Bereich Versicherungen bietet den Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen verschiedene Versicherungsprodukte an und sichert der Stiftung dadurch einheitliche Vertragsbedingungen sowie namhafte Prämienvergünstigungen. Auskünfte zu Fragen des Rechnungswesens gibt das «Handbuch des Rechnungswesens». Es ist bei jeder Kantonalen Pro-SenectuteOrganisation (Geschäftsstelle) oder bei Pro Senectute Schweiz erhältlich. Adressen siehe Seite 58 ff. 41 GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Sprachregionen Pro Senectute ist eine gesamtschweizerische Organisation. Die Stiftung berücksichtigt die Interessen und Sensibilitäten aller Landesteile zu gleichen Teilen. Sie arbeitet und kommuniziert in Deutsch, Französisch und Italienisch. Die sprachregionalen Anliegen werden von der Geschäfts- und Fachstelle hauptsächlich durch folgende Bereiche wahrgenommen: 42 ● Das Secrétariat romand ist die Westschweizer Vertretung der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz und damit die Informations- und Koordinationszentrale für die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis, Waadt sowie für den französischsprachigen Bezirk des Berner Jura. Es wird vom Secrétaire romand geleitet. Für die wichtigsten Aufgaben der Geschäfts- und Fachstelle – mit Ausnahme der Finanzen – verfügt das Secrétariat romand über entsprechende eigene Fachleute. Zum Secrétariat romand gehört auch der französischsprachige Übersetzungsdienst. ● Das Segretariato Svizzera Italiana pflegt die Beziehungen mit der Kantonalen Pro-Senectute-Organisation der italienischen Schweiz (Pro Senectute Ticino e Moesano); das Segretariato Svizzera Italiana hat seinen Sitz in Zürich. Zum Segretariato gehört auch der italienischsprachige Übersetzungsdienst. Zunehmende Bedeutung kommt den Kontakten zu den italienischen Migrantinnen und Migranten zu, die auch im Alter in der Schweiz bleiben. GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Informations- und Wissensvermittlung Pro Senectute vermittelt Wissen in den Bereichen Alter, Altern und Generationenbeziehungen. Der Bedarf an gerontologischem Wissen und Können hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen; die Stiftung versucht deshalb, ihr gerontologisches Know-how laufend weiterzuentwickeln und – auf den verschiedensten Ebenen und in den verschiedensten Formen – weiterzugeben. Dank der praktischen Arbeit der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen existiert zudem eine grosse Wahrnehmungsfähigkeit gegenüber den konkreten Fragestellungen der älteren Menschen von heute; diese wird genutzt, um Theorie und Praxis eng miteinander zu vernetzen. Pro Senectute nimmt von Zeit zu Zeit mit Fachtagungen aktuelle Fragestellungen auf; dabei wird der Schnittstelle von Grundlagenwissen und praktischer Anwendung besondere Beachtung geschenkt. Zunehmend vermittelt Pro Senectute auch Alterswissen in den politischen Bereich hinein. Die Stiftung verhilft Politikerinnen und Politikern, die auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene tätig sind, zu jenen Zahlen und Fakten, die diese als Basis zur Entwicklung politischer Ideen und Vorstösse brauchen. Die nachstehenden Bereiche sind in der Geschäfts- und Fachstelle zuständig für die Informations- und Wissensvermittlung zu den Themen Alter, Altern und Generationenbeziehungen an das interessierte Fachpublikum und/oder an die breite Bevölkerung: ● Die Schule für Angewandte Gerontologie (SAG), die 1991 gegründet wurde, ist die erste Ausbildungsstätte für Angewandte Gerontologie in der Schweiz; sie wird seit 1995 von Pro Senectute Schweiz geführt. Die SAG ist Frauen und Männern zugänglich, die in der Altersarbeit tätig sind, ein vertieftes gerontologisches Fachwissen erwerben und ihre Kompetenzen erweitern möchten. Die berufsbegleitende Ausbildung dauert drei Jahre und schliesst mit der Diplomierung ab (diplomierte Gerontologin SAG, diplomierter Gerontologe SAG). Die Schule wird vom Bundesamt für Sozialversicherung anerkannt. Ausbildungsorte sind Zürich und Bern; Ausbildungssprache ist Deutsch. ● Die Weiterbildungsangebote, die sich an die Pro-Senectute-Mitarbeiterinnen und Pro-Senectute-Mitarbeiter richten, stehen auch externen Fachleuten offen, die in der praktischen Altersarbeit tätig sind und vom gerontologischen Knowhow der Stiftung profitieren möchten. Der Bereich Weiterbildung bietet externen Ausbildungsinstitutionen des Altersbereichs gerontologische Kursmodule an. Er entwickelt ausserdem eigene Lehrmittel für den Gerontologie-Unterricht. Die Angebote erfolgen in deutscher und in französischer Sprache. Auskünfte zur Schule und zu den Studiengängen sind bei der SAG erhältlich. Adresse siehe Seite 58. Das Kursprogramm von Pro Senectute Schweiz kann bei der Geschäfts- und Fachstelle bezogen werden. Adresse siehe Seite 58. 43 GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE Das Verlagsprogramm informiert über sämtliche Publikationen von Pro Senectute Schweiz. Es ist bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz erhältlich. Adresse siehe Seite 58. Die Publikation «Neue Titel zum Thema Alter» informiert über Neuerwerbungen. Sie kann bei der Bibliothek abonniert werden. Adresse siehe Seite 58. Besuchen Sie auch die spezielle Website: www.alter-migration.ch 44 ● Der Fachverlag Pro Senectute publiziert deutsch- und französischsprachige Fachpublikationen zu gerontologischen und alterspolitischen Fragestellungen. In diesen Publikationen werden von internen und externen Fachleuten aktuelle Fragestellungen aufgegriffen, um das Alterswissen zu erweitern und neue Entwicklungen einzuleiten. ● Die Bibliothek und Dokumentation ist die einzige Fachbibliothek der Schweiz für die Themenbereiche Alter, Altern und Generationenbeziehungen. Mit ihrem Bestand von rund 13 000 Büchern und 12 000 Zeitschriftenartikeln in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch sowie einem umfassenden deutsch- und französischsprachigen Dienstleistungsangebot (zum Beispiel Internetrecherchen zu Altersthemen) versteht sie sich als eigentliches «Informationszentrum Alter». In der Bibliothek und Dokumentation finden die Kundinnen und Kunden auch Publikationen, die sonst in keiner Bibliothek erhältlich sind (zum Beispiel Diplomarbeiten, Broschüren und Tagungsberichte). Für Tagungen und Vorträge bietet die Bibliothek Büchertische an. GESCHÄFTS- UND FACHSTELLE ● Das Magazin Zeitlupe ist die in deutscher Sprache erscheinende Pro-SenectutePublikumszeitschrift «für Menschen mit Lebenserfahrung». Mit einer Auflage von rund 70 000 Exemplaren und einem Leserkreis von gut 100 000 Personen in der ganzen Schweiz hilft sie mit, wichtige Gesellschaftsprobleme zu diskutieren. Besonders bedeutsam für viele Leserinnen und Leser ist der Ratgeberteil der Zeitschrift. Von Zeit zu Zeit erscheinen separate Ratgeberbroschüren zu wichtigen Fragestellungen der Seniorinnen und Senioren. Die «Zeitlupe» ist im Abonnement, aber auch an grösseren Kiosken erhältlich. Das Schwestermagazin der «Zeitlupe» in der Romandie, die Zeitschrift «Générations», verfolgt ähnliche Ziele. «Générations» wird von einer Genossenschaft herausgegeben, in welcher Pro Senectute Mitglied ist. ● Die Website seniorweb.ch basiert auf der Überlegung, dass die älteren Menschen von den neuen Kommunikationsmitteln nicht ausgeschlossen werden dürfen. Seniorweb.ch besteht seit 1998 dank einer gemeinsamen Initiative von Pro Senectute Schweiz, Migros-Kulturprozent sowie Eurag Schweiz. Täglich werden über 8000 Zugriffe auf die zweisprachige Website (Deutsch, Französisch) registriert. Verschiedene Teile von Seniorweb.ch sind interaktiv; sie vermitteln auch Kontakte und Netzwerke im «realen Leben». Eine Übersicht über die Themenschwerpunkte der Zeitlupe finden Sie unter: www.pro-senectute.ch/de/Zeitlupe/archiv/index.html 45 SERVICE SERVICE 46 SERVICE Bücher, Zeitschriften, audiovisuelle Medien und Internet-Links Im Folgenden finden sich einige Vorschläge zu weiterführender Literatur zu den Themen Alter und Altern sowie Zeitschriften, die regelmässig über neue Trends, Entwicklungen und Projekte informieren. Ebenfalls in die Zusammenstellung aufgenommen sind Videos, die einen Einblick in die Wirklichkeit von älteren Menschen geben. Links zu wichtigen Internet-Seiten aus dem Altersbereich runden die Liste ab. Literatur Güntert Martina: ALTERnativen: Brüche im Lebenslauf. Bern: Haupt 1995. 308 S. ISBN 3-258052-26-3 Höpflinger François; Stuckelberger Astrid: Demographische Alterung und individuelles Altern. Ergebnisse aus dem nationalen Forschungsprogramm Alter. Zürich: Seismo 1999. 349 S. ISBN 3-908239-69-9 Höpflinger François; Stuckelberger Astrid: Alter und Altersforschung in der Schweiz. Zürich: Seismo 1992. VIII, 267 S. ISBN 3-908239-07-9 Langes Leben. Altern in der Schweiz. Uni Magazin. Die Zeitschrift der Universität Zürich. 1/99. Mayer Karl Ulrich; Baltes Paul B. (Hrsg.): Die Berliner Altersstudie. Das höhere Alter in interdisziplinärer Perspektive. Berlin: Akademie Verlag 1996. 672 S. ISBN 3-05-002574-3 Puenzieux Dominique; Fragnière Jean-Pierre; Badan Philippe; Meyer Sylvie: Bewegt ins Alter. Das Engagement von Seniorengruppierungen. Zürich: Seismo 1997. 210 S. ISBN 3-908239-58-3 Höpflinger François; Stuckelberger Astrid: Alter. Anziani. Vieillesse: Hauptergebnisse und Folgerungen aus dem nationalen Forschungsprogramm NFP 32. Bern: Nationales Forschungsprogramm 1999. 74 S. 47 SERVICE Rapport 99. Zürich: Pro Senectute Schweiz. 24 S. Alter – Generation mit Zukunft. Antworten zum Thema Alter und Älterwerden. Zürich: Pro Senectute Schweiz. 40 S. Wehrli-Schindler Brigit: Wohnen im Alter: zwischen Zuhause und Heim. Braucht es neue Wohnformen für Betagte? Zürich: Seismo 1997. 133 S. ISBN 3-908239-59-1 Wettstein Albert: Mythen und Fakten zum Altern. 66 Themata aus der gerontologischen Forschung in den Disziplinen Soziologie, Psychologie, Psychogeriatrie, Geriatrie und Gesundheitsökonomie. Zürich: Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich 1999. 21 S. Senioren in der Schweiz. Fachpublikation Nr. 3. Zusammenfassung aus dem NFP 32 «Alter». Zürich: Pro Senectute Schweiz 1998. 40 S. Fibbi Rosita, Bolzmann Claudio, Vial Marie – Institut d’Etudes Sociales, Genf: Alter und Migration. Fachpublikation Nr. 4. Europäische Projekte mit älteren Migranten und Migrantinnen. Zürich: Pro Senectute Schweiz 1999. 106 S. Zeitschriften AHI Praxis. Bern: Bundesamt für Sozialversicherung (6 Ausgaben jährlich). Gerontologie Information. Bern: Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie / Société Suisse de Gérontologie (zweisprachig, 4 Ausgaben jährlich). Soziale Sicherheit. Bern: Bundesamt für Sozialversicherung (5-6 Ausgaben jährlich). 48 SERVICE Pro Alter. Magazin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Köln: KDA (4 Hefte im Jahr). Zeitlupe. Für Menschen mit Lebenserfahrung. Zürich: Pro Senectute Schweiz (10 Ausgaben jährlich). Videos/Kassetten Auf und davon. Video, 8 Minuten. Avista; Pro Senectute 1997. Bewegter Montag + bewegter Mittwoch. Video, 60 Minuten. Pro Senectute 1996. Memo Treff 1991-1998. Kassetten, 140 Minuten. Pro Senectute 1998. Und plötzlich bin ich alt ... Video, 30 Minuten. IG Altern 1993. Internet-Links www.ahv.ch Seite zur AHV (d/f/i). www.statistik.admin.ch Seite des Bundesamtes für Statistik. www.pro-senectute.ch Seite von Pro Senectute Schweiz. Unter Links sind zahlreiche Verbindungen zu nationalen und internationalen Organisationen aus dem Altersbereich aufgelistet; diese werden regelmässig aktualisiert (d/f/i). www.alter-migration.ch Plattform zum Thema Alter und Migration (d/f/i). www.seniorweb.ch Erste Schweizer Internetseite für Seniorinnen und Senioren (d/f; i in Vorbereitung). Alle erwähnten Bücher, Zeitschriften und audiovisuellen Medien können bei der Bibliothek von Pro Senectute Schweiz ausgeliehen werden. Adresse siehe Seite 58. 49 SERVICE Organisationen, Institutionen und Ämter, mit denen Pro Senectute zusammenarbeitet Für Pro Senectute ist die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen sowie mit Behörden und Ämtern auf Bundes- und Kantonsebene sehr wichtig. Die Stiftung ist Teil eines Netzwerks, das die verschiedensten Aspekte des Themas «Alter» abdeckt. Die nachfolgende Übersicht ist nicht vollständig, nennt und beschreibt aber die wichtigsten Zusammenarbeitspartner in alphabetischer Reihenfolge. Arbeitsgemeinschaft für gemeinnützige Stiftungen (AGES) Association Vieillesse aujourd’hui et demain (VAD) Die Arbeitsgemeinschaft – 1990 als Verein gegründet – vertritt gesamtschweizerisch die Interessen gemeinnütziger Stiftungen, Vereine und anderer gemeinnütziger Organisationen, namentlich in Fragen des Zivil-, Aufsichts- und Steuerrechts. Ausserdem fördert sie den Erfahrungsaustausch im Gemeinnützigkeitswesen. Im Rahmen der Interessenwahrung nimmt die AGES an Vernehmlassungsverfahren zu Rechtssetzungsprojekten teil, die für gemeinnützige Organisationen von Bedeutung sind. Die VAD bietet eine Erfahrungsplattform für Forscherinnen und Forscher, ältere Menschen, sozial Tätige und Politikerinnen und Politiker zum Thema Alter und Altern sowie zu den Generationenbeziehungen an. Die VAD hat zu diesem Zweck verschiedene kleine Arbeitsgruppen aufgebaut, die sich aus älteren Menschen zusammensetzen. Die Gruppen behandeln unterschiedliche aktuelle Themen, die die Situation alternder Menschen betreffen. Es werden regelmässig Veranstaltungen durchgeführt und wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht. Beim Goldenen Löwen 13 4052 Basel Telefon 061 272 39 39 Fax 061 272 39 11 Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale (ARTIAS) Der Verband (öffentliche Dienste und private Organisationen sowie Vertreter der Städte) trägt zur Entwicklung der sozialen Grundlagen, zur Förderung der entsprechenden Information, zur Solidarität und zum Kampf gegen Ausgrenzung bei. ARTIAS fördert die Kommunikation zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen. ARTIAS bietet eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vertiefung sozialer Fragen an. Rue des Pêcheurs 8 1400 Yverdon-les-Bains Telefon 024 423 69 66 Fax 024 423 69 67 E-Mail [email protected] 50 Rue des envers 51 2400 Le Locle Telefon und Fax 032 932 19 39 Association vaudoise des établissements médico-sociaux (AVDEMS) Die AVDEMS vereinigt die Mehrheit der medizinisch-sozialen Einrichtungen des Kantons Waadt und verteidigt deren Interessen. Sie bemüht sich um die Verbesserung der Lebensqualität der Heimbewohner und -bewohnerinnen mittels Animationsmethoden, die es diesen ermöglichen, ein Lebensprojekt zu entwickeln und besser am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dazu hat sie Qualitätsnormen in Form einer Sozialcharta definiert und betreibt eine intensive Ausbildungspolitik auf allen Ebenen. Pré de la Tour 7 1009 Pully Telefon 021 721 01 60 Fax 021 721 01 79 E-Mail [email protected] SERVICE Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Beim BSV ist die Abteilung AHV/EO/EL, insbesondere die Sektion Ergänzungsleistungen und Altersfragen, für den Altersbereich und damit für Pro Senectute Schweiz zuständig. Einerseits wurde 1998 ein Leistungsvertrag (bis 2001) über rund 40 Millionen Franken abgeschlossen (Mittel aus Art. 101bis AHVG), andererseits teilt die Sektion Pro Senectute jährlich 13,5 Millionen Franken für die Individuelle Finanzhilfe gemäss Art. 10 und 11 Ergänzungsleistungsgesetz zu. Das BSV engagiert sich auch in allgemeinen alterspolitischen Fragen; so unterstützt es die CH-Konferenz ALTER (siehe dort). Effingerstrasse 20 3003 Bern Telefon 031 322 90 61 Fax 031 322 78 80 E-Mail [email protected] Bundesamt für Sport (BASPO) Zum Bundesamt für Sport gehören u.a. die Eidgenössische Sportschule Magglingen (ESSM) sowie das Sportwissenschaftliche Institut (SWI). Das BASPO ist zugleich Amtsstelle, Schule, Wissenschaftsstätte, Informations- und Dokumentationszentrum sowie Hotel- und Sportzentrum in einem. Die traditionellen ESSM-Ausbildungsbereiche wurden vor wenigen Jahren um den Bereich Seniorensport ergänzt. Auslöser für dessen Schaffung waren die demographische Entwicklung und der Umstand, dass eine neue Generation von körperlich noch aktiven Seniorinnen und Senioren heranwuchs. Der Schweizerische Olympische Verband (SOV), Pro Senectute Schweiz und verschiedene interessierte Sportverbände sind die wichtigsten Partner des ESSM-Bereichs Seniorensport – mit der Zielsetzung, durch gemeinsame Leiterausbildung und Leiterfortbildung die Qualität im Seniorensport zu fördern. 2532 Magglingen/Macolin Telefon 032 327 61 11 Fax 032 327 64 04 E-Mail [email protected] CH-Konferenz ALTER Sie wurde 1994 von Pro Senectute Schweiz und der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie (SGG) gegründet. Sie ist ein Forum, ein Ort für den gemeinsamen Gedankenaustausch, eine Plattform für die Erarbeitung von alterspolitischen Initiativen, ein Treffpunkt für das Gespräch zwischen Fach- und Dienstleistungsorganisationen sowie Seniorenverbänden und eine Bühne für Diskussionen zwischen Forschung und Praxis. Die CH-Konferenz ALTER engagierte sich stark im Rahmen des Internationalen Jahres der älteren Menschen 1999. c/o Pro Senectute Schweiz Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 89 Fax 01 283 89 80 E-Mail [email protected] Centre interfacultaire de gérontologie (CIG) Das interfakultäre Zentrum widmet sich der Forschung und der interdisziplinären Ausbildung. Es ist bekannt für seine Studien zum Gesundheitszustand älterer Menschen. Die Forschung geschieht in universitätsinterner und -externer Zusammenarbeit. Alle zwei Jahre wird ein Preis verliehen. Das CIG publiziert periodisch ein Informationsbulletin zum Thema Gerontologie. 59, route de Mon idée 1226 Thônex Telefon 022 305 66 01 Fax 022 348 90 77 E-Mail [email protected] Centre de liaison, d’étude, d’information et de recherche sur les problèmes des personnes âgées (CLEIRPPA) CLEIRPPA ist ein Zentrum der Zusammenarbeit, der Studien, der Information und der Forschung über die Probleme älterer Menschen. Es zielt darauf ab, die Zusammenarbeit, die Partnerschaft zwischen Fachleuten und Politikern zu fördern zu Gunsten einer besseren Integration der älteren Menschen in die Gesellschaft. Forschung, Produktion und Vertrieb von Filmen, Veranstaltungen, Publikationen und der Dokumentationsdienst sind insbesondere auf folgende Themen ausgerichtet: Stellung der älteren Menschen in einer solidarischen Gesellschaft, Gesundheit der älteren Menschen, Familienleben und Wohnen. 23, rue Ganneron F-75018 Paris Telefon 0033 1 53 42 13 60 Fax 0033 1 55 30 00 34 E-Mail [email protected] 51 SERVICE Courants d’Ages Dieses Netz von Verbänden – gegründet 1993 – beschäftigt sich insbesondere mit den Generationenbeziehungen und der Solidarität. Es verfolgt folgende Ziele: den Austausch von Informationen und Erfahrungen zu fördern, Forschungsarbeiten durchzuführen, die sich mit der Funktion der Altersklassen auseinander setzen, und ein Dokumentationszentrum zu gründen. Siège social et Secrétariat Commission Communautaire Française Bvd. de Waterloo 100-103 B-1000 Bruxelles Telefon 0032 2 542 83 68 Fax 0032 2 542 83 90 Ecole d’études sociales et pédagogiques (EESP) Die EESP veröffentlicht regelmässig Publikationen zur Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und führt Veranstaltungen durch. Ein Dokumentations- und ein audiovisuelles Zentrum tragen dazu bei, das Wissen zu Fragen der Sozialpolitik, der Kultur, der Familie, der öffentlichen Körperschaften, der Jugend, des Alters und der Migration zu fördern. Ch. de Montolieu 19 1010 Lausanne Telefon 021 651 62 00 Fax 021 651 62 88 Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) Die EKA wurde 1970 als Expertenkommission des Bundesrates gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Eingewanderte und Einheimische besser zusammenleben können. Im Vordergrund steht dabei der gesellschaftspolitische Auftrag, die mit einer Bewilligung in der Schweiz lebende ausländische Bevölkerung zu integrieren. Die EKA gibt im Wesentlichen integrationsfördernde Empfehlungen ab, liefert praxisnahe Informationen und übernimmt Koordinationsfunktionen zwischen Ausländerorganisationen und schweizerischen Institutionen und Organisationen. Monbijoustrasse 49 3003 Bern Telefon 031 325 91 16 Fax 031 325 80 21 E-Mail [email protected] 52 Bund der älteren Generation Europas (EURAG) Die EURAG Europa ist eine gemeinnützige, überparteiliche, überkonfessionelle Vereinigung im europäischen Raum mit Sitz in Luxemburg. Sie wurde 1962 gegründet. Sie befasst sich insbesondere mit der Erhaltung der menschlichen Würde und der individuellen Persönlichkeit im Alter, der Wahrung einer eigenständigen Lebensführung, der Sicherung einer angemessenen Lebensqualität, der Vermittlung von Selbstwertgefühl und der Bereitschaft zu sozialer Aktivität sowie der Teilhabe der älteren Generation am Leben der Gesellschaft. Mit den ihr angeschlossenen Mitgliedsverbänden vertritt die EURAG Millionen älterer Menschen in Europa. Generalsekretariat Wielandgasse 9 A-8010 Graz Telefon 0043 316 81 46 08 Fax 0043 316 81 47 67 Bund der älteren Generation Europas Schweiz (EURAG Schweiz) Die EURAG Schweiz wurde 1995 als Verein gegründet und unterstützt die Eigeninitiative der älteren Generation, fördert die Bereitschaft zu sozialer Aktivität und freiwilliger sozialer Arbeit sowie wirksame Formen der Mitsprache der Älteren in gesellschaftlich wichtigen Gremien. Sie entwickelt innovative Ansätze zur Stärkung der Solidarität der Generationen, fördert das mitbürgerliche Engagement in der Schweiz und in Europa sowie zwischenmenschliche Begegnungen innerhalb von Europa durch gemeinsame Veranstaltungen, einschliesslich Reisen auf Gegenseitigkeit. Die EURAG Schweiz engagiert sich zudem stark im Internetprojekt «seniorweb.ch» (siehe Seite 45). Sekretariat Postfach 283 8125 Zollikerberg Telefon 01 391 61 92 Fax 01 391 61 10 E-Mail [email protected] SERVICE Forum Stationäre Altersarbeit Institut d’études sociales (IES) Das 1997 gegründete Forum übernimmt auf gesamtschweizerischer Ebene Koordinationsaufgaben für die Zusammenarbeit der beteiligten Verbände und Organisationen – unter Wahrung ihrer Autonomie. Die drei wesentlichen Tätigkeitsbereiche sind: Interessenwahrung (Alters- und Sozialpolitik, Öffentlichkeitsarbeit), Berufsbildung (Ausbildungsfragen) und Zusammenarbeit mit zielverwandten Organisationen und Berufsgruppen sowie mit der gerontologischen Forschung. Das Forum setzt sich zum Ziel, ein qualitativ gutes Leistungsangebot in stationären Alterseinrichtungen zu fördern. Das IES ist eine Ausbildungsstätte für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Es verfügt über ein Zentrum für permanente Weiterbildung (CEFOC), ein Forschungszentrum (CERES), ein Dokumentationszentrum und eine audiovisuelle Abteilung. Das IES nimmt aktiv an den Diskussionen über die Pensionierung, das Alter und das Altern teil. Das IES publiziert und führt regelmässig interdisziplinäre Veranstaltungen durch. Picassoplatz 4 4052 Basel Telefon 061 278 93 95 Fax 061 278 93 96 E-Mail [email protected] Institut «Alter und Generationen» (INAG) Das INAG wurde 1998 in Sion als Verein gegründet. Es sichert in der ganzen Schweiz den Fortgang von Diskussionen und vertieften Analysen hinsichtlich jener Fragenbereiche, die mit Alter, Altern und Generationenbeziehungen verbunden sind. In Zusammenarbeit mit den Universitäten und interessierten Fachhochschulen fördert das INAG die Entwicklung der Ausbildung und der angewandten Forschung. Gleichzeitig strebt es in seinen Themenbereichen die Verbreitung von Informationen im Allgemeinen und entsprechender Forschungsresultate im Besonderen an. Dies soll grundsätzlich im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den im Altersbereich tätigen Fachorganisationen und -institutionen erfolgen. 28, rue Prévost-Martin 1211 Genève 4 Telefon 022 322 14 14 Fax 022 322 14 99 Migros Kulturprozent life & work Life & work ist der Bereich des Migros-Kulturprozentes, der sich mit sozialen Themen beschäftigt. Das Migros-Kulturprozent ist in den Statuten der Migros verankert und verfolgt keine kommerziellen Ziele. Durch eigene Projekte oder durch finanzielle Unterstützung hilft life & work Probleme anzugehen, die sich aus dem gesellschaftlichen Wandel ergeben. Mit dem Engagement des Migros-Kulturprozentes sollen Eigeninitiative und Selbstverantwortung gestärkt werden. Ausserdem fördern die Arbeiten, die im Bereich life & work geleistet werden, Solidarität und Integration. Postfach 266 8031 Zürich Telefon 01 277 21 78 Fax 01 277 32 57 E-Mail [email protected] Case postale 4176 1950 Sion 4 Telefon 027 203 73 83 Fax 027 203 73 84 E-Mail [email protected] 53 SERVICE Pro Infirmis Rue de l’avenir (GCR) Pro Infirmis ist ein Verein und wurde 1920 gegründet. Sie ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. Pro Infirmis setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Behinderung ihr Leben selbstständig und selbstbestimmt führen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen können und nicht benachteiligt werden. Sie will diesen Zweck gemeinsam mit den Betroffenen erreichen. Sie erbringt und fördert Dienstleistungen für Menschen mit einer Behinderung und für ihre Bezugspersonen. Die westschweizer Gruppe von verschiedenen im Bereich Mobilität und Verkehr tätigen Organisationen bemüht sich darum, die Lebensqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Zusammen mit pro juventute, Pro Senectute und andern Partnern versucht der GCR, eine ökologische Mobilität zu entwickeln und die Sicherheit im Rahmen der Mobilität und der Verstädterung zu verbessern. Jedes Jahr wird ein spezieller Tag organisiert und dreimal im Jahr erscheint ein Informationsbulletin. Zentralsekretariat Feldeggstrasse 71 Postfach 1332 8032 Zürich Telefon 01 388 26 26 Fax 01 388 26 00 E-Mail [email protected] Faubourg de l’Hôpital 1 2000 Neuchâtel Telefon 032 724 32 82 Fax 032 724 28 80 E-Mail [email protected] Schweizerische Alzheimervereinigung (ALZ) pro juventute Die Stiftung pro juventute hat zum Ziel, für Wohl und Würde von Kindern, Jugendlichen und Familien zu wirken. Die Stiftung betrachtet es als ihre wichtigste Aufgabe, das Bewusstsein der Verantwortung gegenüber der Jugend namentlich bei Eltern, Erziehern und Behörden zu fördern und in die Öffentlichkeit zu tragen sowie bei der Jugend selbst soziales Denken, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftssinn zu entwickeln. pro juventute entwickelt und unterstützt Projekte, Massnahmen und Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche fördern und ihnen Schutz, Fürsorge und Begleitung gewähren. Die Projekte der Stiftung haben die ganzheitliche Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel. Zentralsekretariat Seehofstrasse 15 Postfach 8032 Zürich Telefon 01 256 77 77 Fax 01 256 77 78 E-Mail [email protected] 54 Die ALZ fördert insbesondere den Zusammenschluss, die Beratung und die gegenseitige Unterstützung der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Sie leistet Informationsarbeit für medizinisch, pflegerisch und sozial tätige Fachleute, die politischen Behörden und die Öffentlichkeit. Sie hilft mit, bestmögliche Pflege- und Betreuungsformen zu entwickeln und durchzusetzen. Sie fördert die Gründung von AlzheimerAngehörigengruppen und formuliert die Bedürfnisse der Kranken und ihrer Angehörigen. Sie vertritt sie gegenüber der Öffentlichkeit. Schliesslich pflegt sie den Erfahrungsaustausch mit den Alzheimervereinigungen anderer Länder. Rue des Pêcheurs 8 1400 Yverdon-les-Bains Telefon 024 426 20 00 Fax 024 426 21 67 E-Mail [email protected] SERVICE Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Die SGG bezweckt die Förderung geistiger und materieller Volkswohlfahrt in der ganzen Schweiz. Neben einer ganzen Reihe von ständigen Leistungen – wie Unterstützung von in Not geratenen Personen, Herausgabe von Broschüren zu sozialen Fragen, Stützung von sozialen Organisationen, Förderung von neuen Ideen im sozialen Bereich – beschäftigt sich die SGG speziell mit der Migrationspolitik (Projekt «TikK – Team für interkulturelle Konflikte und Gewalt»). Im Rahmen der Gesellschaftspolitik wird die Idee des «Seitenwechsels» umgesetzt: Interessierten Firmen werden Sozialeinsätze als Bestandteil ihrer internen Kaderausbildung angeboten. Umgekehrt erhalten im Sozialwesen Tätige die Möglichkeit, ein Praktikum in einem Unternehmen zu leisten. Die SKOS ist ein nationaler Fachverband im Sinne eines Vereins und bezweckt die Förderung von Kompetenz, von Koordination und Zusammenarbeit in der öffentlichen und privaten Sozialhilfe auf kommunaler, regionaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene. Die Hauptaufgaben bestehen in der Information sowie im Informationsaustausch, in der Herausgabe von Empfehlungen und Richtlinien für die Sozialhilfe, in der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, in der Beratung der Mitglieder in grundsätzlichen Fach-, Struktur- und Organisationsfragen sowie der Herausgabe einer Fachzeitschrift und weiterer Publikationen. Geschäftsstelle Schaffhauserstrasse 7 8042 Zürich Telefon 01 366 50 30 Fax 01 366 50 31 E-Mail [email protected] Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie (SGG) Die 1991 als Verein gegründete SGG ist die nationale Fachgesellschaft, welche die Schweiz bei der «International Association of Gerontology» vertritt. Sie hat unter anderem zum Ziel, die gerontologische Lehre und Forschung zu fördern, die Erkenntnisse der Gerontologie für die Belange der Praxis zugänglich zu machen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den in der Gerontologie tätigen Berufsgruppen zu unterstützen und zu koordinieren, die Fähigkeiten und das Ansehen der in der Altersarbeit Tätigen zu fördern, den Solidaritätsgedanken zwischen den Generationen auszubauen und die Faktoren zu verstärken, die es älteren Menschen ermöglichen, ihr Leben in Würde und bestmöglicher körperlicher und geistiger Verfassung zu führen. Mühlenplatz 3 Postfach 3000 Bern 13 Telefon 031 326 19 19 Fax 031 326 19 10 E-Mail [email protected] Schweizerischer Olympischer Verband (SOV) Der SOV ist eine politisch unabhängige, konfessionell neutrale, nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Organisation. Er ist das Nationale Olympische Komitee und der Dachverband des privatrechtlichen Sportes in der Schweiz. Er setzt sich unter anderem für die Verankerung des Sportes in der Gesellschaft als Beitrag zu Lebensqualität und Gesundheit ein und fördert die Motivation der Bevölkerung für eine regelmässige sportliche Betätigung sowie den international ausgerichteten Leistungssport. Er unterstützt und fördert die Olympische Bewegung und deren Zielsetzungen. Haus des Sportes Laubeggstrasse 70 Seniorensport Postfach 202 3000 Bern 32 Telefon 031 359 71 23 Fax 031 352 33 80 E-Mail [email protected] Sekretariat Zieglerspital Postfach 3001 Bern Telefon 031 970 77 98 Fax 031 970 77 67 E-Mail [email protected] 55 SERVICE Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB) Die SVEB ist die gesamtschweizerische Dachorganisation (Verein) der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Darin vertreten sind private und staatliche Anbieter, in der Erwachsenenbildung tätige Einzelpersonen, kantonale Erwachsenenbildungs-Verantwortliche sowie Verbände und innerbetriebliche Weiterbildungsabteilungen. Die Vereinigung unterstützt alle, die an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, und versucht, die Lust auf Weiterbildung auch bei jenen Personen zu wecken, die ihre Bildungschancen (noch) nicht wahrnehmen. Sie unterstützt qualitativ überzeugende Angebote und die öffentliche Förderung der Weiterbildung. Oerlikonerstrasse 38 8057 Zürich Telefon 01 311 64 55 Fax 01 311 64 59 E-Mail [email protected] Schweizerischer Senioren- und RentnerVerband (SSRV) Der SSRV ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell unabhängiger, föderativ geführter Verband, der sich den Anliegen der älteren Menschen in unserer Gesellschaft widmet. Er vereint als Dachorganisation regionale und kantonale Senioren- und Rentnerverbände, gesamtschweizerisch tätige Pensioniertenvereinigungen sowie weitere Institutionen, die sich für einen generationenverträglichen Solidaritätspakt aller Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft einsetzen. Der SSRV bezweckt, die Lebensqualität und die Würde der älteren Menschen zu wahren und zu fördern. Er setzt sich für eine gesellschafts- und wirtschaftsverträgliche Sicherung auf eidgenössischer Ebene ein. Er bemüht sich schliesslich unter anderem darum, die heute noch beruflich aktive Generation für Altersfragen zu sensibilisieren. Geschäftsstelle Ziegelbrückstrasse 31 8872 Weesen Telefon 055 616 51 04 Fax 055 616 51 01 E-Mail [email protected] 56 Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) Das SRK ist seit 1866 ein privater Verein, welcher in der Schweiz auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene wie auch im Ausland humanitäre Aufgaben nach den Grundsätzen der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität erfüllt. Das SRK ist im Inland namentlich in den Bereichen Gesundheitswesen, Sozialwesen, Flüchtlingshilfe, Not- und Wiederaufbauhilfe tätig. Es erbringt Dienst-, Hilfe-, Bildungs- und Unterstützungsleistungen. Rainmattstrasse 10 3001 Bern Telefon 031 387 71 11 Fax 031 387 74 04 E-Mail [email protected] Sozialdirektorenkonferenz (SoDK) In der SoDK behandeln die Vorsteherinnen und Vorsteher der kantonalen Departemente grundlegende Fragen der Sozialpolitik, insbesondere der Vorsorge, der Sozialhilfe, des Vollzugs der Sozialversicherungen, des Heimwesens und der sozialen Ausbildungen. Die Erfahrungen und Bedürfnisse der Kantone und Landesgegenden sollen verstärkt berücksichtigt werden. So vertritt die SoDK die Kantone in einer Vielzahl von Arbeitsgruppen, führt Vernehmlassungen durch, erarbeitet Berichte und Stellungnahmen und gibt die sozialen Anliegen der Kantone in der Öffentlichkeit bekannt. Dadurch soll die gegenseitige Information und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner gefördert werden. Sekretariat Eigerplatz 5 Postfach 459 3000 Bern 14 Telefon 031 371 04 29 Fax 031 371 17 41 E-Mail [email protected] SERVICE Spitex Verband Schweiz (SVS) Der 1994 gegründete Verband verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist politisch und konfessionell unabhängig. Er ist im gesamten Gebiet der Schweiz tätig. Der SVS fördert die Entwicklung der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex). Er setzt sich dafür ein, dass die Versorgung der Bevölkerung durch SpitexDienstleistungen zu einer tragenden Säule des Gesundheits- und Sozialwesens wird. Als Arbeitgeber-Dachverband unterstützt er seine Mitglieder und die Spitex-Organisationen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertritt deren Interessen nach aussen. Als Fachverband befasst er sich mit allen spitexrelevanten Fragen. Dazu arbeitet er eng mit anderen im Spitexbereich sowie im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Organisationen, Institutionen und Behörden zusammen. Er übt insgesamt eine Koordinationsfunktion im Spitexbereich aus. Zentralsekretariat Belpstrasse 24 Postfach 329 3000 Bern 14 Telefon 031 381 22 81 Fax 031 381 22 28 E-Mail [email protected] Vereinigung Aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) Präsidium In den Lettenreben 15 4104 Oberwil Telefon 061 402 15 33 Fax 061 402 15 33 E-Mail [email protected] Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen (ZEWO) Die ZEWO verleiht seit 1940 auf Antrag und nach eingehender Prüfung den wirklich gemeinnützigen Institutionen in der Schweiz das ZEWO-Gütesiegel. Wichtig ist der ZEWO-Informationsdienst, wobei die Auskunftserteilung über Spenden sammelnde Institutionen im Vordergrund steht. Die ZEWO nimmt als Fachstelle für das Spendenwesen auch Stellung zu allgemeinen Fragen rund um das Spendensammeln. Im Weiteren sorgt die ZEWO für die Koordination der Mittelbeschaffungsaktionen («Schweizer Sammlungskalender»). Schliesslich arbeitet sie mit Medien (Öffentlichkeitsarbeit), Behörden (Sammlungsbewilligungen) und der Post (Tarife, Bedingungen des Zahlungs- und Postverkehrs) zusammen. Lägernstrasse 27 8042 Zürich Telefon 01 363 50 90 Fax 01 363 50 34 E-Mail [email protected] Die VASOS wurde 1990 als nationale Dachorganisation mit koordinativen Aufgaben für Seniorenorganisationen und -gruppierungen gegründet. Als Verband verfolgt sie den Zweck, Aufgaben und gemeinsame Veranstaltungen in Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder zu organisieren, zu koordinieren, zu unterstützen und durchzuführen. Folgende Ziele gehören zum Aufgabenbereich: Förderung der Selbstorganisation und -hilfe der Seniorinnen und Senioren in der Schweiz, Stärkung ihrer Stellung und Integration in der Gesellschaft, Ausbau des Dialogs zwischen den Generationen, Förderung verstärkter gemeinsamer Diskussionen und Formulierung beziehungsweise öffentliche Vertretung der Anliegen, Unterstützung des Engagements in der Altersarbeit und des Angebotes an verschiedenen Dienstleistungen für alle Generationen, Förderung der Formulierung und Vertretung von Anliegen bei den Sozialversicherungen. Die VASOS erbringt keine direkten Dienstleistungen. Das vollständige «Verzeichnis der Partnerorganisationen von Pro Senectute Schweiz» ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. 57 SERVICE Adressen von Pro Senectute Schweiz Die Stiftung Pro Senectute versteht sich in einem umfassenden Sinn als Dienstleistungsorganisation. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen und Anliegen im Altersbereich haben. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung! Pro Senectute Schweiz Geschäfts- und Fachstelle Lavaterstrasse 60 Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 89 Fax 01 283 89 80 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch Pro Senectute Schweiz Bibliothek und Dokumentation Lavaterstrasse 44 Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 81 Fax 01 283 89 84 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch Pro Senectute Suisse Secrétariat romand Rue du Simplon 23 Case postale 844 1800 Vevey Telefon 021 925 70 10 Fax 021 923 50 30 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch Pro Senectute Schweiz Fachverlag Lavaterstrasse 60 Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 89 Fax 01 283 89 80 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch Pro Senectute Schweiz Segretariato Svizzera Italiana Lavaterstrasse 60 Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 89 Fax 01 283 89 80 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch Pro Senectute Schweiz Zeitlupe Schulhausstrasse 55 Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 00 Fax 01 283 89 10 E-Mail [email protected] www.zeitlupe.ch Pro Senectute Schweiz Fachstelle Alter+Sport Lavaterstrasse 60 Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 89 Fax 01 283 89 80 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch Geschäftsstelle seniorweb.ch Hüttenschwende 279 9043 Trogen Telefon 071 340 05 60 Fax 071 340 05 24 E-Mail [email protected] www.seniorweb.ch Pro Senectute Schweiz Schule für Angewandte Gerontologie SAG Bederstrasse 51 Postfach 8027 Zürich Telefon 01 283 89 40 Fax 01 283 89 51 E-Mail [email protected] www.pro-senectute.ch 58 SERVICE Adressen der Kantonalen Pro-SenectuteOrganisationen Pro Senectute Kanton Aargau Bachstrasse 111 Postfach 5000 Aarau Telefon 062 837 50 70 Fax 062 837 50 71 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Genf Rue de la Maladière 4 1205 Genève Telefon 022 807 05 65 Fax 022 807 05 89 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Appenzell AI Blumenrainweg 3 9050 Appenzell Telefon 071 788 10 21 Fax 071 788 10 25 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Glarus Gerichtshausstrasse 10 +11 Postfach 655 8750 Glarus Telefon 055 645 60 20 Fax 055 645 60 21 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Appenzell AR Gossauerstrasse 2 9100 Herisau Telefon 071 353 50 30 Fax 071 353 50 31 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Graubünden Alexanderstrasse 2 7000 Chur Telefon 081 252 75 83 Fax 081 253 76 52 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Baselland Bahnhofstrasse 4 Postfach 4410 Liestal Telefon 061 927 92 33 Fax 061 927 92 49 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Jura Avenue de la Gare 49 Postfach 800 2800 Delémont Telefon 032 421 96 10 Fax 032 421 96 19 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Basel-Stadt Luftgässlein 3 Postfach 4010 Basel Telefon 061 206 44 44 Fax 061 272 30 53 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Luzern Bundesplatz 14 Postfach 4009 6002 Luzern Telefon 041 226 11 88 Fax 041 226 11 89 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Bern Bolligenstrasse 94 Postfach 488 3065 Bolligen Telefon 031 921 11 11 Fax 031 921 11 72 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Neuenburg Avenue Léopold-Robert 53 2301 La Chaux-de-Fonds Telefon 032 911 50 00 Fax 032 911 50 09 E-Mail [email protected] (ab 1.1.01) Pro Senectute Kanton Freiburg Rue St. Pierre 10 Postfach 321 1701 Fribourg Telefon 026 347 12 40 Fax 026 347 12 41 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Nidwalden St.-Klara-Rain 1 6370 Stans Telefon 041 610 76 09 Fax 041 610 76 03 E-Mail [email protected] 59 SERVICE Pro Senectute Kanton Obwalden Brünigstrasse 118 6060 Sarnen Telefon 041 660 57 00 Fax 041 662 00 15 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Uri Dätwylerstrasse 5 6460 Altdorf Telefon 041 870 42 12 Fax 041 870 42 25 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton St. Gallen Glockengasse 4 9004 St. Gallen Telefon 071 222 56 01 Fax 071 223 85 01 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Waadt Maupas 51 Postfach 752 1000 Lausanne 9 Telefon 021 646 17 21 Fax 021 646 05 06 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Schaffhausen Vorstadt 54 Postfach 8201 Schaffhausen Telefon 052 634 01 01 Fax 052 634 01 07 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Solothurn Hauptbahnhofstrasse 12 Postfach 527 4501 Solothurn Telefon 032 622 97 80 Fax 032 621 45 30 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Schwyz Rubiswilstrasse 8 Ibach Postfach 442 6431 Schwyz Telefon 041 811 48 76 Fax 041 819 05 25 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Thurgau Schützenstrasse 23 8570 Weinfelden Telefon 071 622 51 20 Fax 071 622 70 58 E-Mail [email protected] Das Verzeichnis mit den Adressen aller Geschäfts- und Beratungsstellen der Kantonalen Pro-Senectute-Organisationen ist erhältlich bei der Geschäfts- und Fachstelle von Pro Senectute Schweiz. Adresse siehe Seite 58. 60 Pro Senectute Ticino e Moesano Postfach 3199 6901 Lugano Telefon 091 911 73 80 Fax 091 911 73 99 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Wallis Rue des Tonneliers 7 1950 Sion Telefon 027 322 07 41 Fax 027 322 89 16 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Zug General-Guisan-Strasse 22 6300 Zug Telefon 041 727 50 50 Fax 041 727 50 60 E-Mail [email protected] Pro Senectute Kanton Zürich Forchstrasse 145 Postfach 8032 Zürich Telefon 01 421 51 51 Fax 01 421 51 21 E-Mail [email protected] Für das Alter Von der ZEWO als gemeinnützig anerkannt
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