Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten? KIT Career Service, 13. Mai 2014 Frederic Striegler (IG Metall Karlsruhe) Anton Marksteiner (Betriebsrat Bruker AXS) www.hochschulinformationsbuero.de Agenda • Gang durch die Geschichte • Was steht im Arbeitsvertrag? • • • • Was ist ein Arbeitsvertrag? Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz – Was wird wo geregelt? Form und Inhalt des Arbeitsvertrages Vortrag und Gruppenarbeit • Gehaltsverhandlung • Einstiegsgehälter • • • • Was ist ein Entgelt? Wie wird wo bezahlt? Wie zahlt die Metall- und Elektroindustrie? Beispiel Witzenmann • Bachelor oder Master? • Mitbestimmung im Betrieb • Kontakt 2 www.hochschulinformationsbuero.de Gang durch die Geschichte Woher kommen einzelne Element des Arbeitsvertrages? www.hochschulinformationsbuero.de Was steht im Arbeitsvertrag? www.hochschulinformationsbuero.de Was ist ein Arbeitsvertrag? Vertragsfreiheit Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsleistung Gehalt 5 www.hochschulinformationsbuero.de Rangprinzip GG Gesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Günstigkeitsprinzip Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Arbeitsvertrag 6 www.hochschulinformationsbuero.de Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz Gesetze BGB §§ 611 - 630 Kündigungsschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Bundesdatenschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz … Arbeitsvertrag • ist an Gesetze und Verordnungen gebunden • ebenso an Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen • darf Mindeststandards nicht unterschreiten Tarifvertrag Betriebsvereinbarung 7 www.hochschulinformationsbuero.de Tarifvertrag Arbeitgeberverband Gewerkschaft Einzelne Arbeitgeber Mitglieder Mitglieder Entlohnung Arbeitszeit Kündigung … kein Verzicht auf Tarifrechte 8 www.hochschulinformationsbuero.de Tarifvertrag Anspruch Per Einzelvertrag vereinbart Mitglieder • Rechtsanspruch • Tarifvertrag steht über dem Einzelvertrag Gesamtzusage des Arbeitgebers • Tarifvertrag ist nur Bestandteil des Vertrages • jederzeit veränderbar Tarifliche Leistungen werden mind. drei Jahre gewährt 9 www.hochschulinformationsbuero.de Tarifvertrag im Arbeitsvertrag Gesamtverweisung: Tarifvertrag ist gültig für alle Fragen, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind. „Im Übrigen gelten die Tarifverträge der Metallindustrie Hessen in der jeweils gültigen Fassung.“ Partielle Einbeziehung: Es gelten nur einzelne Tarifbestimmungen. „Es gelten die Urlaubsbestimmungen des Tarifvertrages der Textilindustrie Südbayern in der jeweils gültigen Fassung.“ 10 www.hochschulinformationsbuero.de Betriebsvereinbarungen Arbeitgeber Betriebsrat Beschäftigte Betriebsurlaub Frauenförderung Überstunden Essenszuschuss Gesundheitsprojekte … • keine ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag • Inhalte sollten in den Arbeitsvertrag übernommen werden • Einsicht beim Betriebsrat 11 www.hochschulinformationsbuero.de Was steht im Arbeitsvertrag? Gruppenarbeit • • • • • • • Inhalt und Form, Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet Probezeit, Arbeitszeit Urlaub, Urlaubsgeld Krankheit, Mehrarbeit Kündigung, Kündigungsfristen Wettbewerbsverbot Zeugnis 12 www.hochschulinformationsbuero.de Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Tarifvertrag • • • • • • • Name und Anschrift der Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung Arbeitsort Verweis auf den Tarifvertrag Dauer der Probezeit oder Verzicht tarifliche Gehaltsgruppe • übertarifliche Zahlungen • Sondervereinbarungen • Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen • Dauer der eventuellen Befristung • ggf. Grund der Befristung • Lage der Arbeitszeit • Dauer der Teilzeit und Gehalt als Anteil vom Tarifgehalt www.hochschulinformationsbuero.de Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Kein Tarifvertrag • Dauer und Lage der vereinbarten Arbeitszeit • Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten • Zusammensetzung und Höhe des Entgeltes einschl. aller Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Prämien • Fälligkeit des Entgeltes • Parameter für Provision und Gewinnbeteiligungen • ggf. Bezug auf die betriebliche Vergütungsordnung • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes • Urlaubsgeld • Kündigungsfristen www.hochschulinformationsbuero.de Inhalt und Form des Arbeitsvertrages Schriftform Mündliche Verträge sind auch möglich, der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (NachwG). Der Nachweis kann eingeklagt werden. Es müssen nur die Punkte dokumentiert werden, die tatsächliche vereinbart wurden. www.hochschulinformationsbuero.de Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet Gesetz Tarifvertrag • Arbeitsvertrag muss „eine kurze Charakterisierung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit“ enthalten • möglichst eindeutige Zuordnung zu einer im Tarifvertrag definierten Gehaltsgruppen und zum Tätigkeitsjahr „Frau Soundso wird ab dem 1.1.2003 im Werk Dortmund als Diplom-Ingenieurin im technisch-wissenschaftlichen Verkauf eingestellt.“ „(Arbeitnehmer/-in) wird ab (Datum) im (Werk/Abteilung) als (genaue Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit) eingestellt. Die auszuübende Tätigkeit wird nach dem notwendigen Unterrichtungen gem. § 81 BetrVG durch den Betrieb schriftlich festgelegt und damit Bestandteil des Arbeitsvertrages.“ www.hochschulinformationsbuero.de Probezeit Gesetz • höchstens für die ersten sechs Monate • AV kann innerhalb von zwei Wochen beendet werden • Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten nicht „Vereinbart wird eine Probezeit von sechs Monaten. Innerhalb der Probezeit bleibt die Kündigung vorbehalten.“ Tarifvertrag • meist kürzere Probezeit • auch eine kürzere Kündigungsfrist kann während der Probenzeit vereinbart werden • klare Probezeitenziele • regelmäßige Personalgespräche mit dem Vorgesetzten/Betreuer • möglichst kurze oder keine Probezeit • keine Befristung www.hochschulinformationsbuero.de Arbeitszeit Gesetz Tarifvertrag • pro Werktag maximal zehn Stunden, im Durchschnitt von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden • zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen elf Ruhestunden liegen • sechs bis neun Stunden: Ruhepause von 30 min, ab neun Stunden: 45 min • länger als sechs Stunden darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden • 35-39 Stunden pro Woche • längere Arbeitszeit von maximal 40 Stunden pro Woche kann nach einigen TV mit bis zu 13 bzw. 18 Prozent der Beschäftigten vereinbart werden Betriebsvereinbarung Lage und Verteilung der Arbeitszeit Lage von Pause Gleitzeitregelungen www.hochschulinformationsbuero.de Urlaub, Urlaubsgeld Gesetz Tarifvertrag • 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche • bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstags • durchschnittliches Gehalt • kann nicht wegen Krankheit verfallen • auf Begriffe achten: Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, sechs Werktage, sieben Kalendertage • meist 30 Arbeitstage, gleich sechs Wochen pro Jahr • als Urlaubsentgelt wird das normale Gehalt weiterbezahlt • Anspruch auf Urlaubsgeld Betriebsvereinbarung • zusätzliche Urlaubstage • weitere Freistellungen www.hochschulinformationsbuero.de Krankheit Gesetz Tarifvertrag • AG zahlt Entgelt in voller Höhe für die ersten sechs Wochen der Krankheit oder Kur • ab der siebten Woche zahlt die KV, bis zur 78. Woche • Pflicht zur Entgeltfortzahlung gilt erst ab der fünften Beschäftigungswoche • Entgeltfortzahlung ab dem ersten Beschäftigungstag • Zuschuss ab der siebten Woche • keine Anrechnung von Kurtagen auf den Urlaub www.hochschulinformationsbuero.de Vergütung von Mehrarbeit Gesetz Tarifvertrag • Zehn-Stunden-Grenze pro Werktag • keine Zuschlagsregelung für Mehrarbeit • für zwei Stunden Mehrarbeit muss binnen sechs Monaten ein Zeitausgleich erfolgen • Mehrarbeit ist Arbeitszeit, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht • Vergütung mit 20 bis 60 Prozent Zuschlag, auch bei Freizeitausgleich „Notwendige (vorübergehende, geringfügige) Mehrarbeit ist nicht besonders zu vergüten.“ „Mit dieser Vergütung gelten bis zu zehn Mehrarbeitsstunden als abgegolten.“ www.hochschulinformationsbuero.de Kündigungsfristen Gesetz • in der Probezeit: zwei Wochen • vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (AN) • verlängern sich nur für Kündigung durch AG nach Beschäftigungsdauer • Kündigung nur zum Monatsende (AG) • Ausnahmen „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.“ Tarifvertrag • manchmal längere Kündigungsfristen für den AG • Gilt nur für befristete Arbeitsverhältnisse, wenn sie vereinbart wurden, die sonst nicht vorzeitig kündbar sind! • Achtung: „Verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.“ www.hochschulinformationsbuero.de Kündigungsgründe Verhaltensbedingte Kündigung • Fehlverhalten, Verstoß gegen Arbeitspflichten • i.d.R. vorher Abmahnung durch den Arbeitgeber Krankheitsbedingte Kündigung • Wiederkehrende oder lang andauernde Krankheit • Fehlzeiten mehr als sechs Wochen jährlich in den drei Jahren vor der Kündigung Betriebsbedingte Kündigung • Umsatzrückgang, Rationalisierung, Auslagerung von Arbeitsplätzen • Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Auswahl durch den Arbeitgeber • Abweichung mit Ausnahme: z.B. besondere Kenntnisse www.hochschulinformationsbuero.de Wettbewerbsverbot Gesetz Achtung • dient den geschäftlichen Interessen des Unternehmens • nachträgliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB • maximal zwei Jahre • wirkliche Konkurrenztätigkeit • kaum kündbar • gilt nicht, wenn es nicht dem Interesse des Unternehmens dient und das Fortkommen des Arbeitgebers erschwert • kurze Fristen vereinbaren • und/oder möglichst hohe Entschädigung • Verbot muss ausdrücklich schriftlich vereinbart sein Üblich für Handelsvertreter • EDV • R&D www.hochschulinformationsbuero.de Zeugnis Anspruch auf Zeugnis (§ 109 GewO) rechtzeitig für die Bewerbung Rechtsprechung • • • • • • inhaltlich wohlwollend wahrheitsgemäß keine einmaligen Vorfälle, die für das Gesamtbild nicht charakteristisch sind arbeitsbezogene Fakten, nichts Privates korrekte, schriftliche Form mit entsprechender Unterschrift keine versteckten Hinweise Zwischenzeugnis aus gewichtigen Grund www.hochschulinformationsbuero.de Personalfrage(bogen) unzulässig • Schwangerschaft, letzte Regel, Kinderwunsch, Einnahme von Antikonzeptiva, Schwerbehinderteneigenschaft (mit Einschränkung) • Religionszugehörigkeit, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit • Einstellungsuntersuchungen zulässig bzw. unter bestimmten Voraussetzungen • Vorstrafen, Auszug aus dem Zentralregister, chronische Krankheiten, bevorstehende Abwesenheitszeiten • ansteckende Krankheiten, Schulden, Auszug aus dem Schufa-Register • weitere Arbeitsverhältnisse, letzte Vergütung, beruflicher Werdegang, graphologische Gutachten, Stressseminare, AC, Auskünfte früherer AG Einführung/Änderung unterliegt der Mitbestimmung des BR www.hochschulinformationsbuero.de Einstiegsgehälter www.hochschulinformationsbuero.de Ausgangslage Datenquelle: Statistisches Bundesamt 28 www.hochschulinformationsbuero.de Ausgangslage Datenquelle: Statistisches Bundesamt 29 www.hochschulinformationsbuero.de Ausgangslage Vollbeschäftigung Erwerbsform: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Selbstständigkeit, Beamter/Beamtin Kaum Zeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, geringerer Anteil an Teilzeit Immer mehr Befristungen bei jungen AkademikerInnen Nimmt mit beruflicher Etablierung ab Quelle: Der Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker. Gute Bildung – gute Chancen. Bundesagentur für Arbeit. Nürnberg 2013. 30 www.hochschulinformationsbuero.de Was ist mein Abschluss wert? Hochschulabschluss Betriebsgröße Bundesland Branche, Beruf Geschlecht Wochenarbeitszeit Überstunden Sonderzahlungen www.hochschulinformationsbuero.de Hochschulabschluss Verdienst Promotion 4.222,00 € Master Uni 3.682,00 € Master FH 3.563,00 € 2. Staatsexamen 3.490,00 € Diplom Uni 3.415,00 € Bachelor FH 3.283,00 € Bachelor Uni 2.889,00 € Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu einem Jahr Berufserfahrung auf Basis einer 40-StundenWoche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: www.lohnspiegel.de (WSI-Lohnspiegeldatenbank) www.hochschulinformationsbuero.de Betriebsgröße Verdienst unter 100 Beschäftigte 2.910,00 € 100 bis 500 Beschäftigte 3.466,00 € über 500 Beschäftigte 3.956,00 € Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu einem Jahr Berufserfahrung auf Basis einer 40-StundenWoche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: www.lohnspiegel.de (WSI-Lohnspiegeldatenbank) www.hochschulinformationsbuero.de Bundesland Verdienst West 3.537,00 € Ost 2.861,00 € Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu einemJ ahr Berufserfahrung auf Basis einer 40-StundenWoche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: www.lohnspiegel.de (WSI-Lohnspiegeldatenbank) www.hochschulinformationsbuero.de Branchen Branche Verdienst Branche Verdienst Banken 4.397,00 € Erbringung unternehmensbezogene Dienstleitungen 3.329,00 € Fahrzeugbau 4.381,00 € Öffentliche Verwaltung 3.298,00 € Chemische Erzeugnisse 4.349,00 € Hochschulen, hochschulverwandte Lehranstalten 3.278,00 € Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte 4.108,00 € Parteien, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände 3.154,00 € Maschinenbau 3.917,00 € Großhandel, Handelsvermittlung 3.098,00 € Krankenhäuser 3.867,00 € Einzelhandel 3.055,00 € Wasser- und Energieversorgung, Recycling, Entsorgung 3.858,00 € Bau 2.994,00 € Telekommunikation 3.644,00 € Druckindustrie, Verlage 2.974,00 € Forschung und Entwicklung 3.622,00 € Sonstiges Sozialwesen 2.854,00 € Datenverarbeitung und Datenbanken 3.525,00 € Kultur, Sport, Unterhaltung 2.647,00 € Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu einem Jahr Berufserfahrung auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. www.hochschulinformationsbuero.de Beruf Beruf Verdienst Beruf Verdienst Elektroingenieur/in 4.537,00 € Softwareingenieur/-in 3.476,00 € Wirtschaftsingenieur/in 4.3283,00 € Wissenschaftlicher Mitarbeiter/-in 3.462,00 € Maschinebauingenieur/in 3.990,00 € (Dipl.) Volkswirt/-in, (Dipl.) Ökonom/-in 3.260,00 € IT-Berater/-in 3.806,00 € Soziologe/-in, (Dipl.) Sozialwissenschaftler/-in 3.009,00 € Jurist/-in 3.728,00 € Bauingenieur/-in 2.903,00 € Psychologe/-in 3.576,00 € Architekt/-in 2.464,00 € (Quelle: www.lohnspiegelde) Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu einem Jahr Berufserfahrung auf Basis einer 40-Stunden-Woche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. www.hochschulinformationsbuero.de Geschlecht Verdienst Männer 3.679,00 € Frauen 2.966,00 € Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu einem Jahr Berufserfahrung auf Basis einer 40-StundenWoche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Quelle: www.lohnspiegel.de (WSI-Lohnspiegeldatenbank) 37 www.hochschulinformationsbuero.de Vorteil von tarifgebundenen Unternehmen Fächergruppen Jahresentgelt mit Tarifvertrag Ingenieurwissenschaft, Mathematik, Physik 47.232,00 Euro Wirtschaftswissenschaft 47.016,00 Euro Jahresentgelt ohne Tarifvertrag +15 % 40.980,00 Euro 34.752,00 Euro +35 % Durchschnittliche Entgelte für Akademiker/-innen mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung in der Metall- und Elektroindustrie auf Basis einer 35-StundenWoche ohne Urlaubsgeld und Sonderzahlung. Datenbasis 2008/03 – 2013/03 Quelle: www.lohnspiegel.de (WSI-Lohnspiegeldatenbank) 38 www.hochschulinformationsbuero.de Auf das Jahresentgelt kommt es an! Zusammensetzung: 12 Monatsentgelte 13 Monatsentgelte Tarifentgelt Metallindustrie Baden-Württemberg: 12 Monatsentgelte + Urlaubsgeld + Sonderzahlung = 13,24 Monatsentgelte www.hochschulinformationsbuero.de Einstieg in der Metall- und Elektroindustrie Einstiegsentgelt nach IG Metall Entgelt-Rahmentarifvertrag für die Metallindustrie BadenWürttemberg ab 1. Mai 2014, Basis: 35 Std./Woche, 6 Monate im Betrieb Entgeltgruppe 12 Entgeltgruppe 13 3.969,00 € 4.227,00 € 297,68 € 317,03 € Zwischensumme 4.266,68 € 4.544,03 € Entgelt für 12 Monate 51.200,10 € 54.528,30 € 2.944,00 € 3.135,38 € 1.066,67 € 1.136,01 € 55.210,77 € 58.799,69 € Monatsgrundentgelt + durchschnittliche Leistungszulage 7,5% + Urlaubsgeld (50 % für 30 Tage) + Sonderzahlung (25 % von Zwischensumme) = Jahreseinkommen www.hochschulinformationsbuero.de Einstieg in der Metall- und Elektroindustrie Einstiegsentgelt nach IG Metall Entgelt-Rahmentarifvertrag für die Metallindustrie BadenWürttemberg ab 01. Mai 2014, Basis: 40 Std./Woche, 6 Monate im Betrieb Entgeltgruppe 12 Entgeltgruppe 13 4.536,00 € 4.830,86 € 340,20 € 362,31 € Zwischensumme 4.876,20 € 5.193,17 € Entgelt für 12 Monate 58.514,40 € 62.318,04 € 3.364,58 € 3.583,65 € 1.219,05 € 1.298,29 € 63.098,03 € 67.199,98 € Monatsgrundentgelt + durchschnittliche Leistungszulage 7,5% + Urlaubsgeld (50 % für 30 Tage) + Sonderzahlung (25 % von Zwischensumme) = Jahreseinkommen www.hochschulinformationsbuero.de Einstieg in der Metall- und Elektroindustrie Vorsicht bei sogenannten AT-Verträgen • • • • • • • • Es gilt nur das, was man verhandelt hat. Meistens gilt eine 40 Stundenwoche, in der Mehrarbeit enthalten ist. Keine Mehrarbeitszuschläge. Bonuszahlung – wenn sie geregelt sind. Keine automatische Erhöhung des Entgeltes an die Preissteigerung. Sonstige Regelungen der Tarifverträge fehlen. • Altersvorsorge: AVWL Vorteile von Betriebsvereinbarungen etc. Längere Kündigungsfristen: Schlechter Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber. In der Regel gilt: • AT = Sparprogramm des Arbeitgebers 42 www.hochschulinformationsbuero.de Gehaltsverhandlung www.hochschulinformationsbuero.de Tipps für die Gehaltsverhandlung Selbstbewusst sein Marktwert kennen Bedarf ermitteln Abwarten Der Ton macht die Musik Üben Große Zahlen aussprechen Keine Dankbarkeit! Mit Männern vergleichen Stellenbeschreibung 44 www.hochschulinformationsbuero.de Bachelor oder Master Berufseinstieg für BachelorabsolventInnen MINT-Studiengänge Wirtschaftswissenschaften Sprach- und Kulturwissenschaften Gute Einstiegschancen, besonders FH Leichte Schwierigkeiten Große Schwierigkeiten In neue Fachgebiete einarbeiten Fachwissen auf neue Probleme anwenden Grundlagenwissen, analytische Fähigkeiten Wissenslücken erkennen und schließen Persönliche Leistungsbereitschaft Soziale Kompetenz Quelle: Briedis, K.; Heine, C.; Konegen-Grenier, C., Schröder, A.-K.: „Mit dem Bachelor in den Beruf, Arbeitsmarktbefähigung und –akzeptanz von Bachelorstudierenden und – absolventen“, HIS, Institut der deutschen Wirtschaft Köln; Essen 2011. 45 www.hochschulinformationsbuero.de Bachelor welcome – Anspruch und Wirklichkeit „Bachelor welcome“-Erklärung 2010 „[…] Mit der Umsetzung der Bologna-Reform stehen uns in den Unternehmen neue und vielfältige Wege der Rekrutierung, akademischen Ausbildung und wissenschaftlichen Weiterqualifizierung unserer Mitarbeiter offen. Es bestätigt sich, dass Bachelor-Absolventen für die Unternehmen attraktive Mitarbeiter sind […]“ „Bologna@Germany 2012 „[…] Der erfolgreiche Arbeitsmarkteinstieg von Bachelorabsolventen unterscheidet sich kaum vom Arbeitsmarkteinstieg der Absolventen traditioneller Studiengänge.“ Geplante Einstellung von AkademikerInnen Von denjenigen Unternehmen, die künftig Akademiker/-innen einstellen möchten… • … beabsichtigen 84 Prozent, sowohl Bachelor- als auch Masterabsolventen/-innen einzustellen. • … beabsichtigen 13 Prozent, ausschließlich Master einzustellen. „Die genaue Zahl von Bachelor-Absolventen wird in den meisten Unternehmen statistisch nicht erfasst, weil die Art des akademisches Abschlusses laut Aussage von 29 der 45 Interviewpartner für die weitere Entwicklung eines Mitarbeiters nicht entscheidend ist.“ 46 www.hochschulinformationsbuero.de Bachelor oder Master Masterabschluss garantiert keine Karriere Alle Fach- und Führungspositionen sind möglich Quelle: Briedis, K.; Heine, C.; Konegen-Grenier, C., Schröder, A.-K.: „Mit dem Bachelor in den Beruf, Arbeitsmarktbefähigung und –akzeptanz von Bachelorstudierenden und – absolventen“, HIS, Institut der deutschen Wirtschaft Köln; Essen 2011. 47 www.hochschulinformationsbuero.de Wie gelingt der Berufseinstieg? IGM Branchen gesamt 100 90 80 70 Reg. Erwerbstätigkeit 60 Werk-/Honorarvertrag 50 Praktikum 40 Studium/Promotion Job 30 Arbeitslosigkeit 20 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 48 www.hochschulinformationsbuero.de Der Betriebsrat Verhandelt Betriebsvereinbarungen über Arbeitsbedingungen, Achtete darauf, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden, Hat Informationsansprüche und Mitbestimmungsrechte z.B. bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen, Wird von den Beschäftigten gewählt, Kann jederzeit von den Beschäftigten aufgesucht werden, Arbeitet eng mit der Gewerkschaft zusammen. www.hochschulinformationsbuero.de Der Betriebsrat – Mehr Demokratie im Betrieb Gewählte Betriebsräte sorgen für ein demokratisches Miteinander im Betrieb. Per Gesetz sind Arbeitgeber und Betriebsrat gehalten, gemeinsam nach konstruktiven Problemlösungen zu suchen, wirtschaftlich vernünftig und sozial fair. (Betriebsverfassungsgesetz) Ab fünf Beschäftigte wird ein Betriebsrat gewählt. www.hochschulinformationsbuero.de Betriebsrat und Gewerkschaft Die IG Metall qualifiziert und berät die Betriebsräte in den von ihnen betreuten Betrieben in ihrer täglichen Arbeit. Die IG Metall handelt Tarifverträge aus, der Betriebsrat achtet darauf, dass sie eingehalten werden. Die IG Metall pflegt überbetriebliche Netzwerke für den fachlichen und branchenweiten Austausch der Betriebsräte. www.hochschulinformationsbuero.de Arbeitgeberverbände? Gewerkschaften? Auch Arbeitgeber schließen sich in Verbänden zusammen, um ihre Interessen durchzusetzen. Beide sind Sozialpartner, die für ihre Mitglieder Tarifverträge aushandeln. Damit setzen sie Standards für Einkommen und Arbeitsbedingungen. Tarifautonomie – der Staat hält sich aus der Tarifpolitik raus. www.hochschulinformationsbuero.de Wie unterstützt Sie die IG Metall? Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch Prüfung des Arbeitsvertrages, des Zeugnisses und Entgeltes Rechtsanspruch auf Bezahlung nach Tarif Regelmäßige Lohnerhöhungen Qualifizierung, Weiterbildung Beratung 53 www.hochschulinformationsbuero.de Kontakt Präsentation und Veranstaltungen unter • www.hochschulinformationsbuero.de Frederic Striegler • [email protected] Anton Marksteiner • [email protected] www.engineering-igmetall.de • Fundgrube zu Arbeitsrecht, Informationen rund um den Job, Forum für Beschäftigte und Betriebsräte www.itk-igmetall.de • Informationen rund um die Arbeit in der ITK-Branche 54 www.hochschulinformationsbuero.de
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