Was alles auf Autofahrer in 2014 zurollt - Verkehrswacht Wolfsburg

Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt
Für Auto fahre r ble ibt im Jahr 2014 das me is te g e naus o, wie e s zuvor s c hon
imme r war: S e lbe r Gas g e be n, s e lbe r le nke n, s e lbe r bre ms e n, s e lbe r Unfälle
baue n; alle s das ble ibt – autono me s Fahre n in Auto s , die s ic h ganz vo n alle ine
s te ue rn, das ko mmt e rs t s päte r, abe r e s ko mmt. Hie r e ine Auflis tung, wo mit
Ve rke hrs te ilne hme r im ne ue n Jahr abs e hbar zu re c hne n habe n. De r Katalog
e nthält ne be n dive rs e n Re c hts ände runge n rund um Auto und Ve rke hr unte r
ande re m auc h Hinwe is e auf ne ue Vors c hrifte n für me hr S ic he rhe it in
Kraftfahrze ug e n.
Warnwe s te npflic ht und Re ife nko ntrolle
Um etwa das Platzen von Reifen zu vermeiden, müssen alle Neuwagen spätestens
von November 2014 an mit einem automatischen Kontrollsystem für Luftdruck
ausgestattet sein. Das Mitführen von Warnwesten auch im Pkw wird ab Juli 2014
Pflicht. Und das lange Zeit umstrittene sogenannte Fahreignungsregister samt
neuem Flensburger Punktsystem wird im schönen Wonnemonat Mai in Kraft gesetzt.
Für Verkehrssünder allerdings bieten diese Verkehrsrechtsänderungen vermutlich
keinerlei Anlass zur Freude.
Gute Laune be im Tanke n
Vorerst noch in entspannter Stimmung können Verbraucher ihre Autos betanken.
Nach derzeitiger Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Niedrigpreisphase für
Kraftstoffe bis weit ins neue Jahr hinein anhalten wird. Für das Super Benzin E10
dürfte sich demnach der Preis weiter um 1,50 Euro/l herum bewegen, der für Diesel
um 1,40 Euro/l.
Pkw-Maut könnte floppe n
Ob der Bundestag per Gesetz nächstes Jahr die umstrittene Pkw-Maut tatsächlich
einführen wird, ist aus heutiger Sicht gegenwärtig eher fraglich. Das Vorhaben stößt
wegen der versprochenen exklusiven Ausgleichszahlung für die in Deutschland
zugelassene Fahrzeuge aber nicht nur auf EU-rechtliche Bedenken. Zweifel gibt es
auch, ob sich das Vorhaben überhaupt rechnet, denn kein Autofahrer in Deutschland
soll durch die Gebühr mehr belastet werden, als dies heute der Fall ist, lautet das
politische Versprechen. Die in Rede stehenden Pkw-Maut-Einnahmen in Höhe von
rund 800 Millionen Euro werden von namhaften Experten angezweifelt.
Me hr Umwe ltzo ne n
Laut Verkehrsministerium werden im neuen Jahr weitere Umweltzonen ausgewiesen,
für Fahrschüler wird die Fahrerlaubnisprüfung modifiziert – eine Reihe von
Prüfungsfragen werden dann neuerdings per Videofilm eingespielt – und für
automobile Touristen erhöhen sich mancherorts Straßennutzungsgebühren.
Halte rhaftung in de r S c hwe iz
Die Schweiz führt zum Jahreswechsel die sogenannte Halterhaftung ein. Das
bedeutet, auch wenn der Kfz-Besitzer in seinem Auto nicht persönlich gegen eine
Verkehrsvorschrift verstoßen hat, muss er dafür einstehen und die auferlegte Strafe
zahlen. Außerdem gilt von 2014 an in der Alpenrepublik für Berufskraftfahrer,
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Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt
Fahranfänger sowie für Fahrschüler und deren Lehrer faktisch ein absolutes
Alkoholkonsumverbot; der Grenzwert liegt dann bei 0,1 Promille. Ferner müssen
Kraftfahrzeuge ab Baujahr 1970 mit Ausnahme von Mofas und E-Bikes künftig auch
tagsüber die Scheinwerfer aktivieren, die Rede ist von einem Tagfahrlichtgebot.
Im nac hfolge nde n Übe rblic k s ind
Ve rke hrs te ilne hme r zus amme ng e fas s t:
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die
wic htigs te n
Ne ue runge n
für
Neues Fahreignungsregister FAER tritt in Kraft – Bußgeldkatalog verschärft
Warnwesten auch im Pkw Pflicht
Änderungen bei der Führerscheinprüfung
Umweltzonen ausgeweitet
Feinstaubplakette wird kontrolliert
Neue Pkw werden sauberer
Lkw müssen Euro VI entsprechen
Zoll übernimmt Kfz-Steuer
Kfz-Steuer für viele teurer
Versicherungen: Steuer wird ausgewiesen
Versicherungen: Neue Typ- und Regionalklassen
Geänderte Markierung im Landstraßennetz
Förderprogramme De-minimis
Neue Verkehrssicherheitsprogramme
Euro NCAP: Höhere Anforderungen
Reifendruckkontrolle wird Pflicht bei Neuwagen
ESP und Notbremsassistenten für neue Lkw-Typen
Reise / Touristik: Licht an in der Schweiz
Reise / Touristik: Die Schweiz sieht rot
Reise / Touristik: Österreich: Maut wird teurer
Reise / Touristik: Neue Vignetten in Slowenien
Reise / Touristik: Lettland führt Euro ein
Reise / Touristik: Frankreich-Urlaub wird teurer
Ne ue rung e n für Ve rke hrs te ilne hme r 2014:
Ne ue s Fahre ignung s re g is te r FAER tritt in Kraft – Bußge ldkatalo g v e rs c härft:
Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird ab dem 01.05.2014 in
Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Damit geht eine Anpassung des
Bußgeldkataloges einher. Verstöße werden künftig mit 1 bis 3 Punkten geahndet.
Aufgenommen werden nur noch Delikte, die einen direkten Einfluss auf die
Verkehrssicherheit haben. Somit reduziert sich die Zahl der eintragungsfähigen
Ordnungswidrigkeiten. Punkte verjähren nun eigenständig und werden nicht mehr
durch neue Einträge verlängert. Die Obergrenze für Verwarnungsgelder steigt von 35
Euro auf 55 Euro an, womit die Grenze für Bußgelder von 40 auf 60 Euro angehoben
wird. Es wird weiterhin möglich sein, durch die Teilnahme an einem
Fahreignungsseminar Punkte abzubauen. Diese Seminare werden zunächst für eine
Dauer von fünf Jahren erprobt.
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Ve rs tö ße , die auc h künftig im Fahre ig nungs re gis te r e ing e trage n we rde n:
- Handyverstoß: 60 € (bisher 40 €)
- Winterreifenpflicht: 60 € (bisher 40 €)
- Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 60 € (bisher 40 €)
- Missachtung der Kindersicherungspflicht: 60 € (bisher 40 €)
- Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt: 70 € (bisher 50 €)
Ve rs tö ße , die künftig nic ht me hr e inge trage n we rde n:
- Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen: 80 € (bisher 40 €)
- Fehlendes Kennzeichen: 60 € (bisher 40 €)
- Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: 60 € (bisher 40 €)
- Kennzeichen abgedeckt: 65 € (bisher 50 €)
- Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung: 65 € (bisher 50 €)
S o we rde n Punkte umge re c hne t:
Punkte s tand am
30.04.14
Punkte ne ue s
Fahre ig nungs Be we rtungs s ys te m
1–3
1
4–5
2
6–7
3
8 – 10
4
11 – 13
5
14 – 15
6
16 – 17
7
18 oder mehr
8
Bestehende Eintragungen, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden,
werden automatisch gelöscht.
Punkte abbau durc h Aufba us e minar
Auch unter den neuen rechtlichen Bedingungen wird es die Möglichkeit eines
Punkteabbaus geben. Verkehrsteilnehmer mit maximal 5 Punkten können einmal
innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen. Ein nach altem Recht erworbener
Punkteabbau wird bei der Umstellung der alten Punkte berücksichtigt. Wurden
bereits in der Vergangenheit Punkte abgebaut, kann frühestens nach weiteren fünf
Jahren die Punktezahl durch die Teilnahme an einem Lehrgang reduziert werden.
Ne ue Tilg ung s fris te n
Zukünftig bleiben Punkte nicht mehr bestehen, wenn neue Eintragungen
dazukommen. Für alle Eintragungen gelten feste Fristen ohne Tilgungshemmung.
Diese werden wie folgt geregelt:
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FAER-Eintragung
Tilgung s fris t
Ordnungswidrigkeiten mit 1
Punkt
2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2
Punkten
5 Jahre
Straftaten mit 2 Punkten
5 Jahre
Straftaten mit 3 Punkten
10 Jahre
Im Unterschied zur bisherigen Regelung (Prinzip Tat-Tag) beginnt grundsätzlich die
Tilgungsfrist dann, wenn eine Entscheidung Rechtskraft (Prinzip Rechtskraft) erlangt.
S traftate n
Jede Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat nach §§ 142, 315b, 315c, 316 StGB,
21 StVG wird auch im FAER eingetragen. Andere Straftaten werden nur eingetragen,
wenn bei der Ahndung auch die Fahrerlaubnis entzogen, eine isolierte Sperre oder
ein Fahrverbot ausgesprochen wurden. Möglich ist dies bei folgenden Straftaten:
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Vollrausch (§ 323a StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
Warnwe s te n auc h im Pkw Pflic ht: Aus rüs tung s quo te he ute s c hon hoc h
Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Pkw, Bus und Lkw eine Warnweste mitgeführt
werden. Noch unklar ist allerdings, ob auch für jeden Mitfahrer eine Weste an Bord
sein muss. Ob die Warnweste in gelber, roter oder orangener Farbgebung gehalten
ist, spielt keine Rolle. Sie muss jedoch der europäischen Norm EN ISO 20471
entsprechen. Wird bei einer Polizeikontrolle das Fehlen einer Warnweste festgestellt,
ist ein Ordnungsgeld in noch unbekannter Höhe fällig. Bei einer Hauptuntersuchung
des Fahrzeugs gilt eine nicht vorhandene Weste als Mangel. Motorräder sind von
dieser Regelung ausgenommen. Aus einer vom ACE 2013 vorgenommenen
Erhebung geht hervor, dass die Warnwesten-Ausrüstungsquote in Autos mit mehr als
96 Prozent schon heute sehr hoch ist. Lediglich 3,5 Prozent der Autobesitzer geben
an, keine Warnweste im Auto mitzuführen, die restlichen Autofahrer wussten nicht,
ob sie eine Warnweste dabeihaben oder nicht.
Ände rung e n be i de r Führe rs c he inprüfung
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung kommen ab dem 1. April überarbeitete
Fragen zum Einsatz. Darüber hinaus werden in der Prüfung zwei Fragen durch
dynamische Filmsequenzen ersetzt.
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Umwe ltzo ne n we rde n aus ge we ite t
Die bereits vorhandenen Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen werden ausgeweitet:
22 Städte und Gemeinden verschärfen die Bedingungen in ihren Umweltzonen, ab
dem 1. Juli 2014 müssen Fahrzeuge ohne oder mit roter bzw. gelber Plakette
draußen bleiben. Betroffen sind Autofahrer in den Städten Bonn, Düsseldorf, Hagen,
Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Neuss, Remscheid und Wuppertal. Nur noch
mit grüner Plakette darf zudem die Umweltzone Ruhrgebiet befahren werden. Zu
dieser gehören die Städte Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg,
Essen, Gelsenkirchen,
Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen.
Ve rs chärfte Umw eltzo nen ab 2014
Bunde s land/ Ort
Be fahren de r Umw e ltzone
ab 1.7.2014 nur mö g lich
mit fo lg e nde r Plake tte :
No rdrhe in-We s tfalen:
Bonn
Düsseldorf
Hagen
Köln
Langenfeld
Mönchengladbach
Neuss
Remscheid
Ruhrgebiet: Bochum, Bottrop, CastropRauxel, Dortmund, Duisburg, Essen,
Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten,
Mülheim, Oberhausen, Recklinghausen
Datenbasis: Umweltbundesamt, 2013
Fe ins taubplake tte wird ko ntro llie rt
Der ACE macht darauf aufmerksam, dass seit Ende November 2013 im Rahmen der
Hauptuntersuchung (HU) die Gültigkeit und Lesbarkeit der Plakette kontrolliert wird.
Ist die Lesbarkeit nicht sichergestellt, kann das als Mangel angekreidet werden.
Bekommt ein Fahrzeughalter wegen Unlesbarkeit der Plakette von einem
Ordnungshüter ein Knöllchen, kann er sich laut ACE dagegen unter Umständen mit
Erfolg wehren. Denn für die Beschaffenheit der behördlichen Plakette trägt streng
genommen nicht der Fahrzeughalter Verantwortung, sondern letztlich das
genehmigende Amt.
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Ne ue Pkw we rde n s aube re r
Ab dem 1.9.2014 müssen neue Pkw-Typen die Grenzwerte der Schadstoffklasse
Euro 6 erfüllen. Im Vergleich zur Abgasnorm Euro 5 sinkt die Grenze des StickoxidAusstoßes bei Dieselmotoren um 50 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer, die
Partikelemissionen werden auf 4,5 Milligramm abgesenkt. Bei Benzinern sinkt der
zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer. Da der Gesetzgeber den
Herstellern bis 2017 Zeit gibt, die Partikelemissionen bei Benzinern auf ebenfalls 4,5
Milligramm pro Kilometer zu senken, dürfen Fahrzeuge mit Otto-Motoren bis dahin
zehnmal mehr Rußpartikel ausstoßen als Dieselfahrzeuge.
Lkw müs s e n Euro VI e nts pre c he n
Schwere Nutzfahrzeuge dürfen ab 1.1.2014 nur noch dann innerhalb der EU neu für
den Verkehr zugelassen werden, wenn sie die Grenzwerte der Abgasnorm Euro VI
erfüllen. Mit der Euro VI hat die EU das bisher umfangreichste Regelwerk zur
Reduzierung von Emissionen durch Nutzfahrzeuge geschaffen. Im Vergleich zur
bislang geltenden Euro V sollen die Partikelemissionen um 66 Prozent und die
Stickoxid-Emissionen (NOx) sogar um 80 Prozent verringert werden. Gleichzeitig
müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Nutzfahrzeuge die Grenzwerte der
Abgasemissionen über mindestens 700.000 Kilometer bzw. sieben Jahre einhalten.
Zo ll übe rnimmt Kfz-S te ue r
Ab 1. Juli 2014 sind nicht mehr die Finanzämter, sondern der Zoll als Behörde der
Bundesfinanzverwaltung für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für
Fahrzeugbesitzer soll sich durch diese Umstrukturierung nichts ändern.
Kfz-S te ue r für v ie le te ure r
Besitzer von Pkw, die ab dem 1. Januar 2014 neu in den Verkehr gebracht werden,
müssen einem Anstieg der Kfz-Steuer rechnen. Während der hubraumbezogene
Steuersatz mit 2 Euro für Otto-Motoren und 9,50 Euro für Diesel pro 100
Kubikzentimeter gleich bleibt, sinkt der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Steuer ab
dem 1.1.2014 von 110 auf 95 g/km. Jedes Gramm über 95 g/km führt zu einer
zusätzlichen Belastung von je zwei Euro. Fahrzeuge mit einem höheren CO2Ausstoß werden somit um 30 Euro teurer. Altfahrzeuge, die vor Juli 2009 neu
zugelassen wurden, werden bis auf weiteres wie gewohnt nur nach Hubraum und
Schadstoffklasse besteuert.
Die bis zum 31. Dezember 2013 befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150
Euro für Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm 6 entsprechen, entfällt zum 1. Januar
2014.
Ve rs ic he rung e n: S te ue r wird aus ge wie s e n
Erstmals werden ab 2014 auf den Prämienrechnungen für Kraftfahrzeugversicherungen und Reiseversicherungen die Höhe der Versicherungssteuer,
der Steuersatz sowie die Steuernummer, unter der die Versicherungssteuer
grundsätzlich vom Versicherer an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt wird,
gesondert ausgewiesen. An der prozentualen Höhe der Versicherungssteuer ändert
sich allerdings nichts.
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Ve rs ic he rung e n: Ne ue Typ- und Re gio nalklas s e n
Ab dem 1. Januar treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten
Regional- und Typklassen in Kraft. Wie der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft mitteilt, werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung knapp 1
Prozent der Fahrzeuge um zwei oder drei Klassen umgestuft, je 16 Prozent
verändern sich um eine Klasse nach oben oder unten. Gut zwei Drittel
der Autofahrer (65 %) bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe.
Am billigsten fährt man 2014 mit einer Zulassung in den Kreisen OberspreewaldLausitz (71,52 %), Prignitz (72,03 %) und Lüchow-Dannenberg (73,23 %). Die
teuersten Haftpflicht-Tarife zahlen Autofahrer in den Regionen Augsburg (128,11 %),
Wiesbaden (125,77 %) und Kaufbeuren (125,07 %).
Vom günstigsten Tarif in der Vollkasko-Versicherung können Autobesitzer in
Schaumburg (76,65 %), Ammerland (77,32 %) und Wesermarsch (77,73 %)
profitieren. Die höchsten Beiträge für die Vollkasko werden im Ostallgäu (143,89 %),
in Garmisch-Patenkirchen (142,10 %) und in Berlin (135,86 %) erhoben.
Über billige Tarife der Teilkasko können sich Besitzer eines Fahrzeugs in Münster
(60,20 %), Herford (61,15 %) und Bielefeld (61,36 %) freuen. Teuer wird die
Absicherung gegen Brand und Diebstahl dagegen im Ostallgäu (203,67 %), in Rottal/
Inn (194,90 %) und in Garmisch-Partenkirchen (182,39 %).
Bei der Pkw-Haftpflicht verbleiben 72 Prozent der Fahrzeuge laut ACE in der
bisherigen Typklasseneinstufung, 28 Prozent aller Autobesitzer müssen sich auf
neue Tarife einstellen. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es für 62 Prozent der
Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung. Während nur sieben Prozent der
Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft werden, können 31 Prozent mit
besseren Tarifklassen rechnen. Fast ein Drittel der Fahrzeugbesitzer mit
Teilkaskoversicherung rutscht 2014 in eine schlechtere Klasse, nur drei Prozent
können sich über eine bessere Einstufung als bisher freuen.
Ge ände rte Markie rung im Lands traße nne tz
Ab 2014 wirken sich die neuen „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL)
auf Neubaumaßnahmen und bei Um- und Ausbaumaßnahmen von überörtlichen
Straßen aus. Auf Straßen gleicher Verbindungsbedeutung sollen Verkehrsteilnehmer
immer denselben Ausbaustandard der freien Strecke und der Knotenpunkte
vorfinden. Aus der Art der Längsmarkierungen soll demnächst ablesbar sein, um was
für einen Straßentyp es sich handelt. Fern- und Nahbereichsstraßen weisen im
Zusammenhang mit der Straßenmarkierung die auffälligsten Neuerungen auf.
Fernstraßen werden künftig durchgängig mit drei Fahrstreifen ausgebildet. Der
mittlere Fahrstreifen steht abwechselnd mal der einen, mal der anderen Fahrtrichtung
als Überholfahrstreifen zur Verfügung. Ein gut sichtbarer, breiter Mittelstreifen mit
grüner Einfärbung dient der räumlichen Trennung beider Fahrtrichtungen.
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Auf Nahbereichsstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen wird es keinen
Mittelstreifen geben. Stattdessen wird die Fahrbahn durch zwei seitlich angeordnete
äußere Leitlinien begrenzt, die bei Gegenverkehr überfahren werden dürfen.
Fö rde rprog ra mme De -minimis
Fuhrunternehmer, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum
Schutz der Umwelt ergreifen, können auch für 2013 Fördermittel aus dem Programm
De-minimis beantragen. Allerdings werden die Fördermittel sparsamer eingesetzt:
- Fahrzeuge werden nur noch mit 1.000 Euro bezuschusst (vorher 1.500 Euro).
- Die Förderhöchstbetrag je Maßnahme sinkt auf 1.000 Euro.
Ne ue Ve rke hrs s ic he rhe its pro gramme – Es we rde n ze ntrale Ve rans taltung
aus g e ric hte t
Die von Bundesverkehrsministerium und Deutschem Verkehrssicherheitsrat DVR
initiierte Kampagne „Runter vom Gas“ wird auch im Jahr 2014 weitergeführt.
Fortgesetzt werden auch Initiativen wie „Rücksicht im Straßenverkehr“, „Aktion
Schulterblick“ und die „Initiative Reifenqualität“. Gleiches gilt für die Aktion „Schlaue
Autos kommen besser an“, welche die Sinnhaftigkeit von Fahrerassistenzsystemen
thematisiert.
Ab
Juni
2014
läuft
eine
Schwerpunktaktion
der
Unfallkassen,
Berufsgenossenschaften und des DVR zum Thema „Fairness in der Stadt“ an.
Der Tag der Verkehrssicherheit feiert in 2014 Jubiläum. Bereits zum zehnten Mal
wird am dritten Junisamstag im gesamten Bundesgebiet mit gezielten Aktionen auf
Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam gemacht.
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Euro NCAP : Hö he re Anforde runge n
2014 werden die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an
die Fahrzeugsicherheit in allen Bereichen deutlich angehoben. So wirkt sich das
automatische Notbremssystem AEB City auf die Bewertung der Box 1 aus. Neu in
der Box 4
(Fahrerassistenzsysteme) ist das Notbremssystem AEB Inter-Urban,
Landstraßenunfälle vermeiden helfen soll. Auch Spurverlassenwarner
Spurhaltesysteme werden künftig mit bewertet.
das
und
Für ein 5-Sterne-Fahrzeug müssen ab 2014 mindestens 65 Prozent der 13
erreichbaren Punkte aus der Box 4 (‚Safety Assist‘) erreicht werden. Insgesamt
erhöht sich ab 2014 die Gewichtung für die Gesamtbewertung der Box 4 von zehn
auf 20 Prozent.
Re ife ndruc kkontrolle wird Pflic ht be i Ne uwage n
Spätestens ab November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen
Kontrollsystem ausgestattet sein, dass den Luftdruck der Reifen überprüft. 85
Prozent aller Reifenplatzer sind auf schleichenden Druckverlust des Pneus
zurückzuführen.
ES P und Notbre ms as s is te nte n für ne ue Lkw-Type n
Schon seit November 2013 müssen neue Fahrzeugtypen schwerer Nutzfahrzeuge
und Busse mit automatischen Notbremssystemen (AEBS) und Spurverlassenswarnsystemen (LDWS) ausgestattet sein.
Re is e / Touris tik: Lic ht an in de r S c hwe iz
Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum 1. Januar 2014 wird in der
Schweiz auch am Tage das Fahren mit Licht zur Pflicht. Vorgeschrieben ist für alle
Autos und Motorräder, die ab 1970 neu zugelassen wurden, mit Tagfahrlicht oder
alternativ mit Abblendlicht am Verkehr teilzunehmen. Ausgenommen von dieser
Regelung sind Mofas und E-Bikes. Verstöße gegen die Lichtpflicht werden mit einem
Ordnungsgeld in Höhe von 40 Franken geahndet. Ferner werden in der Schweiz die
sogenannte Halterhaftung bei der Ahndung von Verkehrsverstößen und ein
Alkoholkonsumverbot mit einem Grenzwert von 0,1 Promille eingeführt.
Re is e / Touris tik: Die S c hwe iz s ie ht rot
Die neue Autobahnvignette für Schweizer Autobahnen wird in roter Farbgebung
gestaltet sein. Die Kosten betragen wie in den vergangenen Jahren weiterhin 40
Franken, in einer erst kürzlich durchgeführten Volksabstimmung wurde eine
drastische Erhöhung der Maut abgelehnt. Die Vignette ist vom 1. Dezember des
Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Man bekommt sie bei
Postämtern, Tankstellen, Werkstätten, besetzten Zollstellen und bei den kantonalen
Straßenverkehrsämtern.
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Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt
Re is e / Touris tik: Ös te rre ic h: Maut wird te ure r
Die zur Nutzung österreichischer Autobahnen erforderliche Mautplakette ist nun
limettenfarben, die Preise wurden um durchschnittlich 2,6 Prozent erhöht. Ein
Verstoß gegen die Vignettenpflicht wird mit einer Geldbuße in Höhe von 120 Euro
(Pkw) bzw. 65 Euro (Motorräder) bestraft. Bei einer Manipulation der
Vignette wird jeweils der doppelte Betrag fällig. Noch im Jahr 2013 ausgestellte
Vignetten behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2014. Es wird empfohlen, den
unteren Abschnitt der Trägerfolie (mit Seriennummer) aufzubewahren, da er als
Kaufnachweis gilt. Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen
Vignetten aus den Vorjahren befinden.
Mautvigne tte Ös te rre ich 2014
Pkw
Mo to rrad
Jahre s vignette
82,70
32,90
2-Monats -Vignette
24,80
12,40
10-Tag es -Vigne tte
8,50
4,90
Re is e / Touris tik: Ne ue Vigne tte n in S lowe nie n
Die Kosten für Autobahnvignetten steigen in Slowenien deutlich an. So verteuert sich
die Jahresvignette für Pkw um knapp 16 Prozent auf künftig 110 Euro, während die
Kosten für die 7-Tages-Vignette und die Monatsvignette gleich bleiben.
Motorradfahrer zahlen künftig für die Halbjahres-Vignette 30 Euro, der Preis für das
volle Jahr steigt auf 55,00 Euro.
Darüber hinaus führt die Alpenrepublik eine eigene Preiskategorie für Lieferwagen
bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ein. Entsprechende Fahrzeuge, die an der vorderen
Achse eine Höhe von 1,30 Meter überschreiten, durften bislang die Pkw-Vignette
nutzen und sehen sich nun mit einem massiven Preisaufschlag konfrontiert. Die
Jahresvignette wird 220 Euro kosten, für die eine Woche lang gültige Plakette sind
40 Euro fällig. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sollen weiterhin wie Pkw veranschlagt
werden. Ohne Vignette droht ein Bußgeld zwischen 300 und 800 Euro.
Mautvigne tte Slow enien 2014
Pkw
Lie ferw ag en
bis 3,5 t
Mo to rrad
Jahre s vignette
110,00
220,00
55,00
6-Monats -Vignette
—
—
30,00
Mo nats -Vigne tte
30,00
80,00
—
7-Tag e s -Vignette
15,00
40,00
7,50
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Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt
Re is e / Touris tik: Le ttland führt Euro e in
Die Euro-Region wird größer, als 18. Staat tritt Lettland dem Euro-Verbund bei. Trotz
großer Widerstände in der Bevölkerung gilt die Europawährung ab dem 1. Januar
2014 auch in dem baltischen Staat. Der Umrechnungskurs wird 0,703 Lats für einen
Euro betragen.
Re is e / Touris tik: Frankre ic h-Urlaub wird te ure r
Auf steigende Preise müssen sich im kommenden Jahr Frankreichurlauber wegen
der ab 1. Januar geltenden Erhöhung der Mehrwertsteuersätze einstellen. Der
Normalsatz steigt von 19,6 auf 20 Prozent, die Steuern auf Grundnahrungsmittel und
Energie sinken jedoch von 5,5 auf 5 Prozent. In der Gastronomie und beim Verkauf
zubereiteter Lebensmittel steigt der Steuersatz von 7 auf 10 Prozent an. Die in
Korsika geltende Mehrwertsteuer von bisher 8 Prozent wird auf 10 Prozent
angehoben.
Quelle: Auto Club Europa (ACE) 06.12.2013
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