Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Für Auto fahre r ble ibt im Jahr 2014 das me is te g e naus o, wie e s zuvor s c hon imme r war: S e lbe r Gas g e be n, s e lbe r le nke n, s e lbe r bre ms e n, s e lbe r Unfälle baue n; alle s das ble ibt – autono me s Fahre n in Auto s , die s ic h ganz vo n alle ine s te ue rn, das ko mmt e rs t s päte r, abe r e s ko mmt. Hie r e ine Auflis tung, wo mit Ve rke hrs te ilne hme r im ne ue n Jahr abs e hbar zu re c hne n habe n. De r Katalog e nthält ne be n dive rs e n Re c hts ände runge n rund um Auto und Ve rke hr unte r ande re m auc h Hinwe is e auf ne ue Vors c hrifte n für me hr S ic he rhe it in Kraftfahrze ug e n. Warnwe s te npflic ht und Re ife nko ntrolle Um etwa das Platzen von Reifen zu vermeiden, müssen alle Neuwagen spätestens von November 2014 an mit einem automatischen Kontrollsystem für Luftdruck ausgestattet sein. Das Mitführen von Warnwesten auch im Pkw wird ab Juli 2014 Pflicht. Und das lange Zeit umstrittene sogenannte Fahreignungsregister samt neuem Flensburger Punktsystem wird im schönen Wonnemonat Mai in Kraft gesetzt. Für Verkehrssünder allerdings bieten diese Verkehrsrechtsänderungen vermutlich keinerlei Anlass zur Freude. Gute Laune be im Tanke n Vorerst noch in entspannter Stimmung können Verbraucher ihre Autos betanken. Nach derzeitiger Einschätzung spricht vieles dafür, dass die Niedrigpreisphase für Kraftstoffe bis weit ins neue Jahr hinein anhalten wird. Für das Super Benzin E10 dürfte sich demnach der Preis weiter um 1,50 Euro/l herum bewegen, der für Diesel um 1,40 Euro/l. Pkw-Maut könnte floppe n Ob der Bundestag per Gesetz nächstes Jahr die umstrittene Pkw-Maut tatsächlich einführen wird, ist aus heutiger Sicht gegenwärtig eher fraglich. Das Vorhaben stößt wegen der versprochenen exklusiven Ausgleichszahlung für die in Deutschland zugelassene Fahrzeuge aber nicht nur auf EU-rechtliche Bedenken. Zweifel gibt es auch, ob sich das Vorhaben überhaupt rechnet, denn kein Autofahrer in Deutschland soll durch die Gebühr mehr belastet werden, als dies heute der Fall ist, lautet das politische Versprechen. Die in Rede stehenden Pkw-Maut-Einnahmen in Höhe von rund 800 Millionen Euro werden von namhaften Experten angezweifelt. Me hr Umwe ltzo ne n Laut Verkehrsministerium werden im neuen Jahr weitere Umweltzonen ausgewiesen, für Fahrschüler wird die Fahrerlaubnisprüfung modifiziert – eine Reihe von Prüfungsfragen werden dann neuerdings per Videofilm eingespielt – und für automobile Touristen erhöhen sich mancherorts Straßennutzungsgebühren. Halte rhaftung in de r S c hwe iz Die Schweiz führt zum Jahreswechsel die sogenannte Halterhaftung ein. Das bedeutet, auch wenn der Kfz-Besitzer in seinem Auto nicht persönlich gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen hat, muss er dafür einstehen und die auferlegte Strafe zahlen. Außerdem gilt von 2014 an in der Alpenrepublik für Berufskraftfahrer, Seite 1 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Fahranfänger sowie für Fahrschüler und deren Lehrer faktisch ein absolutes Alkoholkonsumverbot; der Grenzwert liegt dann bei 0,1 Promille. Ferner müssen Kraftfahrzeuge ab Baujahr 1970 mit Ausnahme von Mofas und E-Bikes künftig auch tagsüber die Scheinwerfer aktivieren, die Rede ist von einem Tagfahrlichtgebot. Im nac hfolge nde n Übe rblic k s ind Ve rke hrs te ilne hme r zus amme ng e fas s t: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • die wic htigs te n Ne ue runge n für Neues Fahreignungsregister FAER tritt in Kraft – Bußgeldkatalog verschärft Warnwesten auch im Pkw Pflicht Änderungen bei der Führerscheinprüfung Umweltzonen ausgeweitet Feinstaubplakette wird kontrolliert Neue Pkw werden sauberer Lkw müssen Euro VI entsprechen Zoll übernimmt Kfz-Steuer Kfz-Steuer für viele teurer Versicherungen: Steuer wird ausgewiesen Versicherungen: Neue Typ- und Regionalklassen Geänderte Markierung im Landstraßennetz Förderprogramme De-minimis Neue Verkehrssicherheitsprogramme Euro NCAP: Höhere Anforderungen Reifendruckkontrolle wird Pflicht bei Neuwagen ESP und Notbremsassistenten für neue Lkw-Typen Reise / Touristik: Licht an in der Schweiz Reise / Touristik: Die Schweiz sieht rot Reise / Touristik: Österreich: Maut wird teurer Reise / Touristik: Neue Vignetten in Slowenien Reise / Touristik: Lettland führt Euro ein Reise / Touristik: Frankreich-Urlaub wird teurer Ne ue rung e n für Ve rke hrs te ilne hme r 2014: Ne ue s Fahre ignung s re g is te r FAER tritt in Kraft – Bußge ldkatalo g v e rs c härft: Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird ab dem 01.05.2014 in Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Damit geht eine Anpassung des Bußgeldkataloges einher. Verstöße werden künftig mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Aufgenommen werden nur noch Delikte, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Somit reduziert sich die Zahl der eintragungsfähigen Ordnungswidrigkeiten. Punkte verjähren nun eigenständig und werden nicht mehr durch neue Einträge verlängert. Die Obergrenze für Verwarnungsgelder steigt von 35 Euro auf 55 Euro an, womit die Grenze für Bußgelder von 40 auf 60 Euro angehoben wird. Es wird weiterhin möglich sein, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abzubauen. Diese Seminare werden zunächst für eine Dauer von fünf Jahren erprobt. Seite 2 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Ve rs tö ße , die auc h künftig im Fahre ig nungs re gis te r e ing e trage n we rde n: - Handyverstoß: 60 € (bisher 40 €) - Winterreifenpflicht: 60 € (bisher 40 €) - Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 60 € (bisher 40 €) - Missachtung der Kindersicherungspflicht: 60 € (bisher 40 €) - Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt: 70 € (bisher 50 €) Ve rs tö ße , die künftig nic ht me hr e inge trage n we rde n: - Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen: 80 € (bisher 40 €) - Fehlendes Kennzeichen: 60 € (bisher 40 €) - Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage: 60 € (bisher 40 €) - Kennzeichen abgedeckt: 65 € (bisher 50 €) - Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung: 65 € (bisher 50 €) S o we rde n Punkte umge re c hne t: Punkte s tand am 30.04.14 Punkte ne ue s Fahre ig nungs Be we rtungs s ys te m 1–3 1 4–5 2 6–7 3 8 – 10 4 11 – 13 5 14 – 15 6 16 – 17 7 18 oder mehr 8 Bestehende Eintragungen, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden, werden automatisch gelöscht. Punkte abbau durc h Aufba us e minar Auch unter den neuen rechtlichen Bedingungen wird es die Möglichkeit eines Punkteabbaus geben. Verkehrsteilnehmer mit maximal 5 Punkten können einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen. Ein nach altem Recht erworbener Punkteabbau wird bei der Umstellung der alten Punkte berücksichtigt. Wurden bereits in der Vergangenheit Punkte abgebaut, kann frühestens nach weiteren fünf Jahren die Punktezahl durch die Teilnahme an einem Lehrgang reduziert werden. Ne ue Tilg ung s fris te n Zukünftig bleiben Punkte nicht mehr bestehen, wenn neue Eintragungen dazukommen. Für alle Eintragungen gelten feste Fristen ohne Tilgungshemmung. Diese werden wie folgt geregelt: Seite 3 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt FAER-Eintragung Tilgung s fris t Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2,5 Jahre Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten 5 Jahre Straftaten mit 2 Punkten 5 Jahre Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre Im Unterschied zur bisherigen Regelung (Prinzip Tat-Tag) beginnt grundsätzlich die Tilgungsfrist dann, wenn eine Entscheidung Rechtskraft (Prinzip Rechtskraft) erlangt. S traftate n Jede Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat nach §§ 142, 315b, 315c, 316 StGB, 21 StVG wird auch im FAER eingetragen. Andere Straftaten werden nur eingetragen, wenn bei der Ahndung auch die Fahrerlaubnis entzogen, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurden. Möglich ist dies bei folgenden Straftaten: - Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) - Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) - Nötigung (§ 240 StGB) - Vollrausch (§ 323a StGB) - Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) - Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) Warnwe s te n auc h im Pkw Pflic ht: Aus rüs tung s quo te he ute s c hon hoc h Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Pkw, Bus und Lkw eine Warnweste mitgeführt werden. Noch unklar ist allerdings, ob auch für jeden Mitfahrer eine Weste an Bord sein muss. Ob die Warnweste in gelber, roter oder orangener Farbgebung gehalten ist, spielt keine Rolle. Sie muss jedoch der europäischen Norm EN ISO 20471 entsprechen. Wird bei einer Polizeikontrolle das Fehlen einer Warnweste festgestellt, ist ein Ordnungsgeld in noch unbekannter Höhe fällig. Bei einer Hauptuntersuchung des Fahrzeugs gilt eine nicht vorhandene Weste als Mangel. Motorräder sind von dieser Regelung ausgenommen. Aus einer vom ACE 2013 vorgenommenen Erhebung geht hervor, dass die Warnwesten-Ausrüstungsquote in Autos mit mehr als 96 Prozent schon heute sehr hoch ist. Lediglich 3,5 Prozent der Autobesitzer geben an, keine Warnweste im Auto mitzuführen, die restlichen Autofahrer wussten nicht, ob sie eine Warnweste dabeihaben oder nicht. Ände rung e n be i de r Führe rs c he inprüfung Bei der theoretischen Führerscheinprüfung kommen ab dem 1. April überarbeitete Fragen zum Einsatz. Darüber hinaus werden in der Prüfung zwei Fragen durch dynamische Filmsequenzen ersetzt. Seite 4 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Umwe ltzo ne n we rde n aus ge we ite t Die bereits vorhandenen Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen werden ausgeweitet: 22 Städte und Gemeinden verschärfen die Bedingungen in ihren Umweltzonen, ab dem 1. Juli 2014 müssen Fahrzeuge ohne oder mit roter bzw. gelber Plakette draußen bleiben. Betroffen sind Autofahrer in den Städten Bonn, Düsseldorf, Hagen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Neuss, Remscheid und Wuppertal. Nur noch mit grüner Plakette darf zudem die Umweltzone Ruhrgebiet befahren werden. Zu dieser gehören die Städte Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen. Ve rs chärfte Umw eltzo nen ab 2014 Bunde s land/ Ort Be fahren de r Umw e ltzone ab 1.7.2014 nur mö g lich mit fo lg e nde r Plake tte : No rdrhe in-We s tfalen: Bonn Düsseldorf Hagen Köln Langenfeld Mönchengladbach Neuss Remscheid Ruhrgebiet: Bochum, Bottrop, CastropRauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen, Recklinghausen Datenbasis: Umweltbundesamt, 2013 Fe ins taubplake tte wird ko ntro llie rt Der ACE macht darauf aufmerksam, dass seit Ende November 2013 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) die Gültigkeit und Lesbarkeit der Plakette kontrolliert wird. Ist die Lesbarkeit nicht sichergestellt, kann das als Mangel angekreidet werden. Bekommt ein Fahrzeughalter wegen Unlesbarkeit der Plakette von einem Ordnungshüter ein Knöllchen, kann er sich laut ACE dagegen unter Umständen mit Erfolg wehren. Denn für die Beschaffenheit der behördlichen Plakette trägt streng genommen nicht der Fahrzeughalter Verantwortung, sondern letztlich das genehmigende Amt. Seite 5 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Ne ue Pkw we rde n s aube re r Ab dem 1.9.2014 müssen neue Pkw-Typen die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 6 erfüllen. Im Vergleich zur Abgasnorm Euro 5 sinkt die Grenze des StickoxidAusstoßes bei Dieselmotoren um 50 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer, die Partikelemissionen werden auf 4,5 Milligramm abgesenkt. Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer. Da der Gesetzgeber den Herstellern bis 2017 Zeit gibt, die Partikelemissionen bei Benzinern auf ebenfalls 4,5 Milligramm pro Kilometer zu senken, dürfen Fahrzeuge mit Otto-Motoren bis dahin zehnmal mehr Rußpartikel ausstoßen als Dieselfahrzeuge. Lkw müs s e n Euro VI e nts pre c he n Schwere Nutzfahrzeuge dürfen ab 1.1.2014 nur noch dann innerhalb der EU neu für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie die Grenzwerte der Abgasnorm Euro VI erfüllen. Mit der Euro VI hat die EU das bisher umfangreichste Regelwerk zur Reduzierung von Emissionen durch Nutzfahrzeuge geschaffen. Im Vergleich zur bislang geltenden Euro V sollen die Partikelemissionen um 66 Prozent und die Stickoxid-Emissionen (NOx) sogar um 80 Prozent verringert werden. Gleichzeitig müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Nutzfahrzeuge die Grenzwerte der Abgasemissionen über mindestens 700.000 Kilometer bzw. sieben Jahre einhalten. Zo ll übe rnimmt Kfz-S te ue r Ab 1. Juli 2014 sind nicht mehr die Finanzämter, sondern der Zoll als Behörde der Bundesfinanzverwaltung für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für Fahrzeugbesitzer soll sich durch diese Umstrukturierung nichts ändern. Kfz-S te ue r für v ie le te ure r Besitzer von Pkw, die ab dem 1. Januar 2014 neu in den Verkehr gebracht werden, müssen einem Anstieg der Kfz-Steuer rechnen. Während der hubraumbezogene Steuersatz mit 2 Euro für Otto-Motoren und 9,50 Euro für Diesel pro 100 Kubikzentimeter gleich bleibt, sinkt der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Steuer ab dem 1.1.2014 von 110 auf 95 g/km. Jedes Gramm über 95 g/km führt zu einer zusätzlichen Belastung von je zwei Euro. Fahrzeuge mit einem höheren CO2Ausstoß werden somit um 30 Euro teurer. Altfahrzeuge, die vor Juli 2009 neu zugelassen wurden, werden bis auf weiteres wie gewohnt nur nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert. Die bis zum 31. Dezember 2013 befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm 6 entsprechen, entfällt zum 1. Januar 2014. Ve rs ic he rung e n: S te ue r wird aus ge wie s e n Erstmals werden ab 2014 auf den Prämienrechnungen für Kraftfahrzeugversicherungen und Reiseversicherungen die Höhe der Versicherungssteuer, der Steuersatz sowie die Steuernummer, unter der die Versicherungssteuer grundsätzlich vom Versicherer an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt wird, gesondert ausgewiesen. An der prozentualen Höhe der Versicherungssteuer ändert sich allerdings nichts. Seite 6 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Ve rs ic he rung e n: Ne ue Typ- und Re gio nalklas s e n Ab dem 1. Januar treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt, werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung knapp 1 Prozent der Fahrzeuge um zwei oder drei Klassen umgestuft, je 16 Prozent verändern sich um eine Klasse nach oben oder unten. Gut zwei Drittel der Autofahrer (65 %) bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe. Am billigsten fährt man 2014 mit einer Zulassung in den Kreisen OberspreewaldLausitz (71,52 %), Prignitz (72,03 %) und Lüchow-Dannenberg (73,23 %). Die teuersten Haftpflicht-Tarife zahlen Autofahrer in den Regionen Augsburg (128,11 %), Wiesbaden (125,77 %) und Kaufbeuren (125,07 %). Vom günstigsten Tarif in der Vollkasko-Versicherung können Autobesitzer in Schaumburg (76,65 %), Ammerland (77,32 %) und Wesermarsch (77,73 %) profitieren. Die höchsten Beiträge für die Vollkasko werden im Ostallgäu (143,89 %), in Garmisch-Patenkirchen (142,10 %) und in Berlin (135,86 %) erhoben. Über billige Tarife der Teilkasko können sich Besitzer eines Fahrzeugs in Münster (60,20 %), Herford (61,15 %) und Bielefeld (61,36 %) freuen. Teuer wird die Absicherung gegen Brand und Diebstahl dagegen im Ostallgäu (203,67 %), in Rottal/ Inn (194,90 %) und in Garmisch-Partenkirchen (182,39 %). Bei der Pkw-Haftpflicht verbleiben 72 Prozent der Fahrzeuge laut ACE in der bisherigen Typklasseneinstufung, 28 Prozent aller Autobesitzer müssen sich auf neue Tarife einstellen. Bei der Vollkaskoversicherung gibt es für 62 Prozent der Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung. Während nur sieben Prozent der Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft werden, können 31 Prozent mit besseren Tarifklassen rechnen. Fast ein Drittel der Fahrzeugbesitzer mit Teilkaskoversicherung rutscht 2014 in eine schlechtere Klasse, nur drei Prozent können sich über eine bessere Einstufung als bisher freuen. Ge ände rte Markie rung im Lands traße nne tz Ab 2014 wirken sich die neuen „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) auf Neubaumaßnahmen und bei Um- und Ausbaumaßnahmen von überörtlichen Straßen aus. Auf Straßen gleicher Verbindungsbedeutung sollen Verkehrsteilnehmer immer denselben Ausbaustandard der freien Strecke und der Knotenpunkte vorfinden. Aus der Art der Längsmarkierungen soll demnächst ablesbar sein, um was für einen Straßentyp es sich handelt. Fern- und Nahbereichsstraßen weisen im Zusammenhang mit der Straßenmarkierung die auffälligsten Neuerungen auf. Fernstraßen werden künftig durchgängig mit drei Fahrstreifen ausgebildet. Der mittlere Fahrstreifen steht abwechselnd mal der einen, mal der anderen Fahrtrichtung als Überholfahrstreifen zur Verfügung. Ein gut sichtbarer, breiter Mittelstreifen mit grüner Einfärbung dient der räumlichen Trennung beider Fahrtrichtungen. Seite 7 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Auf Nahbereichsstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen wird es keinen Mittelstreifen geben. Stattdessen wird die Fahrbahn durch zwei seitlich angeordnete äußere Leitlinien begrenzt, die bei Gegenverkehr überfahren werden dürfen. Fö rde rprog ra mme De -minimis Fuhrunternehmer, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt ergreifen, können auch für 2013 Fördermittel aus dem Programm De-minimis beantragen. Allerdings werden die Fördermittel sparsamer eingesetzt: - Fahrzeuge werden nur noch mit 1.000 Euro bezuschusst (vorher 1.500 Euro). - Die Förderhöchstbetrag je Maßnahme sinkt auf 1.000 Euro. Ne ue Ve rke hrs s ic he rhe its pro gramme – Es we rde n ze ntrale Ve rans taltung aus g e ric hte t Die von Bundesverkehrsministerium und Deutschem Verkehrssicherheitsrat DVR initiierte Kampagne „Runter vom Gas“ wird auch im Jahr 2014 weitergeführt. Fortgesetzt werden auch Initiativen wie „Rücksicht im Straßenverkehr“, „Aktion Schulterblick“ und die „Initiative Reifenqualität“. Gleiches gilt für die Aktion „Schlaue Autos kommen besser an“, welche die Sinnhaftigkeit von Fahrerassistenzsystemen thematisiert. Ab Juni 2014 läuft eine Schwerpunktaktion der Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und des DVR zum Thema „Fairness in der Stadt“ an. Der Tag der Verkehrssicherheit feiert in 2014 Jubiläum. Bereits zum zehnten Mal wird am dritten Junisamstag im gesamten Bundesgebiet mit gezielten Aktionen auf Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam gemacht. Seite 8 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Euro NCAP : Hö he re Anforde runge n 2014 werden die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an die Fahrzeugsicherheit in allen Bereichen deutlich angehoben. So wirkt sich das automatische Notbremssystem AEB City auf die Bewertung der Box 1 aus. Neu in der Box 4 (Fahrerassistenzsysteme) ist das Notbremssystem AEB Inter-Urban, Landstraßenunfälle vermeiden helfen soll. Auch Spurverlassenwarner Spurhaltesysteme werden künftig mit bewertet. das und Für ein 5-Sterne-Fahrzeug müssen ab 2014 mindestens 65 Prozent der 13 erreichbaren Punkte aus der Box 4 (‚Safety Assist‘) erreicht werden. Insgesamt erhöht sich ab 2014 die Gewichtung für die Gesamtbewertung der Box 4 von zehn auf 20 Prozent. Re ife ndruc kkontrolle wird Pflic ht be i Ne uwage n Spätestens ab November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem ausgestattet sein, dass den Luftdruck der Reifen überprüft. 85 Prozent aller Reifenplatzer sind auf schleichenden Druckverlust des Pneus zurückzuführen. ES P und Notbre ms as s is te nte n für ne ue Lkw-Type n Schon seit November 2013 müssen neue Fahrzeugtypen schwerer Nutzfahrzeuge und Busse mit automatischen Notbremssystemen (AEBS) und Spurverlassenswarnsystemen (LDWS) ausgestattet sein. Re is e / Touris tik: Lic ht an in de r S c hwe iz Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum 1. Januar 2014 wird in der Schweiz auch am Tage das Fahren mit Licht zur Pflicht. Vorgeschrieben ist für alle Autos und Motorräder, die ab 1970 neu zugelassen wurden, mit Tagfahrlicht oder alternativ mit Abblendlicht am Verkehr teilzunehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mofas und E-Bikes. Verstöße gegen die Lichtpflicht werden mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 40 Franken geahndet. Ferner werden in der Schweiz die sogenannte Halterhaftung bei der Ahndung von Verkehrsverstößen und ein Alkoholkonsumverbot mit einem Grenzwert von 0,1 Promille eingeführt. Re is e / Touris tik: Die S c hwe iz s ie ht rot Die neue Autobahnvignette für Schweizer Autobahnen wird in roter Farbgebung gestaltet sein. Die Kosten betragen wie in den vergangenen Jahren weiterhin 40 Franken, in einer erst kürzlich durchgeführten Volksabstimmung wurde eine drastische Erhöhung der Maut abgelehnt. Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Man bekommt sie bei Postämtern, Tankstellen, Werkstätten, besetzten Zollstellen und bei den kantonalen Straßenverkehrsämtern. Seite 9 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Re is e / Touris tik: Ös te rre ic h: Maut wird te ure r Die zur Nutzung österreichischer Autobahnen erforderliche Mautplakette ist nun limettenfarben, die Preise wurden um durchschnittlich 2,6 Prozent erhöht. Ein Verstoß gegen die Vignettenpflicht wird mit einer Geldbuße in Höhe von 120 Euro (Pkw) bzw. 65 Euro (Motorräder) bestraft. Bei einer Manipulation der Vignette wird jeweils der doppelte Betrag fällig. Noch im Jahr 2013 ausgestellte Vignetten behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Januar 2014. Es wird empfohlen, den unteren Abschnitt der Trägerfolie (mit Seriennummer) aufzubewahren, da er als Kaufnachweis gilt. Auf der Windschutzscheibe dürfen sich keine österreichischen Vignetten aus den Vorjahren befinden. Mautvigne tte Ös te rre ich 2014 Pkw Mo to rrad Jahre s vignette 82,70 32,90 2-Monats -Vignette 24,80 12,40 10-Tag es -Vigne tte 8,50 4,90 Re is e / Touris tik: Ne ue Vigne tte n in S lowe nie n Die Kosten für Autobahnvignetten steigen in Slowenien deutlich an. So verteuert sich die Jahresvignette für Pkw um knapp 16 Prozent auf künftig 110 Euro, während die Kosten für die 7-Tages-Vignette und die Monatsvignette gleich bleiben. Motorradfahrer zahlen künftig für die Halbjahres-Vignette 30 Euro, der Preis für das volle Jahr steigt auf 55,00 Euro. Darüber hinaus führt die Alpenrepublik eine eigene Preiskategorie für Lieferwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ein. Entsprechende Fahrzeuge, die an der vorderen Achse eine Höhe von 1,30 Meter überschreiten, durften bislang die Pkw-Vignette nutzen und sehen sich nun mit einem massiven Preisaufschlag konfrontiert. Die Jahresvignette wird 220 Euro kosten, für die eine Woche lang gültige Plakette sind 40 Euro fällig. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sollen weiterhin wie Pkw veranschlagt werden. Ohne Vignette droht ein Bußgeld zwischen 300 und 800 Euro. Mautvigne tte Slow enien 2014 Pkw Lie ferw ag en bis 3,5 t Mo to rrad Jahre s vignette 110,00 220,00 55,00 6-Monats -Vignette — — 30,00 Mo nats -Vigne tte 30,00 80,00 — 7-Tag e s -Vignette 15,00 40,00 7,50 Seite 10 von 11 Was alle s auf Auto fahre r in 2014 zuro llt Re is e / Touris tik: Le ttland führt Euro e in Die Euro-Region wird größer, als 18. Staat tritt Lettland dem Euro-Verbund bei. Trotz großer Widerstände in der Bevölkerung gilt die Europawährung ab dem 1. Januar 2014 auch in dem baltischen Staat. Der Umrechnungskurs wird 0,703 Lats für einen Euro betragen. Re is e / Touris tik: Frankre ic h-Urlaub wird te ure r Auf steigende Preise müssen sich im kommenden Jahr Frankreichurlauber wegen der ab 1. Januar geltenden Erhöhung der Mehrwertsteuersätze einstellen. Der Normalsatz steigt von 19,6 auf 20 Prozent, die Steuern auf Grundnahrungsmittel und Energie sinken jedoch von 5,5 auf 5 Prozent. In der Gastronomie und beim Verkauf zubereiteter Lebensmittel steigt der Steuersatz von 7 auf 10 Prozent an. Die in Korsika geltende Mehrwertsteuer von bisher 8 Prozent wird auf 10 Prozent angehoben. Quelle: Auto Club Europa (ACE) 06.12.2013 Seite 11 von 11
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