............................................................................................................................................................................................................................................. FREITAG, 2. SEPTEMBER 2011 SEITE 13 ............................................................................................................................................................................................................................................. Unser neuer Landkreis die Bürger ändert und was bleibt Große Aufgaben stehen vor dem neuen Verwaltungschef und dem neu gewählten Kreistag, der die Weichen stellen muss Schildern Sie Unterschiede oder Gemeinsamkeiten, die für die Bürger wichtig sind. Beispiele Schülertransport, Personennahverkehr, Abfallwirtschaft, Rettungsdienst, Jugendamt. Was wird noch wie lange getrennt laufen oder wann wird was zusammengelegt? In beiden Landkreisen haben die Bürger Anspruch auf alle Leistungen, die durch Bundes- und Landesgesetze definiert sind. Da gibt es auch jetzt keine Unterschiede. Im Bereich der freiwilligen Leistungen gibt es allerdings unterschiedliche Satzungen oder Richtlinien. Diese wirken nach dem 4. September fort. Eine Angleichung des Kreisrechts wird sicher in vielen Fällen sehr intensive Beratungen im neuen Kreistag erfordern. Hier fallen die Entscheidungen als Grundlage für die Arbeit der Verwaltung. Gemeinsam eingerichtet haben wir schon 2010 die Regionalleitstelle. In der Abfallwirtschaft kann es frühestens 2016 den gemeinsamen Gebührenetat geben, da beide Kreise verschiedene Verträge haben. Zuständigkeiten bleiben bestehen Nennen Sie bitte den wichtigsten Ansprechpartner, bis der neue Landrat seine Arbeit aufnimmt! Für die Bürger im Landkreis Güstrow bleiben nach der Reform die Zuständigkeiten wie gehabt. Mit dem 4. September wird allerdings meine und die Amtszeit von Landrat Leuchert als Landrat per Gesetz vor Ablauf der Wahlperiode beendet. An der Spitze der Verwaltung steht dann bis zum Amtsantritt des neuen Landrates Manfred Gerth aus Bad Doberan als Beauftragter. Sein Sitz ist in der Kreisstadt Güstrow, Telefon 03843/755 12 10. Wie geht es mit den Haushalten beider Landkreise weiter, einschließlich Konsolidierung? Und wann wird es den ersten gemeinsamen Etat geben? Beide Haushalte der Landkreise werden mit Genehmi- gung des Innenministeriums noch bis 31. Dezember getrennt weitergeführt. Der neue Kreistag muss die Herausforderung meistern, den ersten gemeinsamen Haushalt, der zugleich auch der erste doppische sein wird, auf den Weg zu bringen. Für die Verwaltungen bringt das Umstellen von Kameralistik auf Doppik ein Riesenpensum an Mehrarbeit. Und der neue Landrat muss natürlich beim Aufstellen des ersten gemeinsamen Haushaltes sehr schnell wirksam werden und seine Richtlinienkompetenz wahrnehmen. Hier darf es keinen Zeitverzug geben. Ab wann könnte der neue Landrat die Geschäfte führen? Antritt neuen Landrates hängt an Wahlergebnis Der Zeitpunkt für den Amtsantritt des neuen Landrates hängt vom Wahlergebnis am 4. September ab. Gibt es schon an diesem Tag eine Entscheidung, kann der neue Landrat vielleicht schon im September ernannt werden, seinen Amtseid ablegen und die Geschäfte übernehmen. Wann ist die erste Sitzung des neuen Kreistages? Für die Einladung zur konstituierenden Sitzung ist Kreiswahlleiter Wolfgang Kraatz aus Bad Doberan verantwortlich. Der Gesetzgeber gibt eine Frist von maximal sechs Wochen nach der Wahl vor. Hans-Jürgen Kowalzik Anzeige
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