Was man zu diesem Thema wissen sollte Wer einen Dritten mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle beauftragt hat sich vor Erteilung des Auftrages objektive Gewissheit darüber zu verschaffen, dass der in Aussicht genommene Dritte dazu rechtlich befugt und tatsächlich im Stande ist. So der Tenor des so genannten Falisan-Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH). Wenn der Entsorgungspflichtige diese Prüfungen unterlässt, handelt er fahrlässig im Sinne des § 326 Strafgesetzbuch, so die finale Schlussfolgerung des BGH. Seit mehr als zehn Jahren entfallen mehr als 70% der in der polizeilichen Kiminalstatistik ausgewiesenen Fälle von Umweltkriminalität auf Verstöße gegen § 326 Strafgesetzbuch. Im Dezember 2011 wurde der Straftatbestand des § 326 Strafgesetzbuch auf den unerlaubten Umgang mit Abfällen (vorher galt dieser nur für gefährliche Abfälle) ausgeweitet. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012 führt mit dem Händler, [Makler] und Sammler weitere Akteure (=Dritte) ein, die auch unerlaubt für den Entsorgungspflichtigen, den Abfallerzeuger, handeln können und für deren Handeln der Entsorgungspflichtige nach KrwG wie folgt haftet: „§ 22 Beauftragung Dritter Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon unberührt und so lange bestehen, bis die Ent- sorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.“ Der Entsorgungspflichtige kann sich dieses Risikos nur erwehren, wenn er die Forderung des BGH (Auditierung dieser Dritten) konsequent durchführt, bevor er diese mit der Entsorgung beauftragt. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergibt sich für die Änderung der Entsorgungs“landschaft“ folgendes Bild. Wichtig ist auch zu sehen, dass nur der Entsorger die finale Entsorgungsleistung erbringen kann und damit den Entsorgungspflichtigen erst aus einer öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht „entlassen“ kann. Zudem hat der Entsorgungspflichtige die neue Abfallhierarchie zu berücksichtigen. Bei der Auditierung müssen deshalb auch die möglichen Behandlungsverfahren berücksichtigt werden, um den Anforderungen der Abfallhierarchie gerecht werden zu können. Der GbU Verlag bietet zu dieser Aufgabe die passenden Hilfsmittel: • Den Leitfaden Auditierung Dritter bei der Abfallentsorgung und das • Tool zur Auditierung Dritter bei der Abfallentsorgung. Berücksichtigt man dies stellt sich die Audierung der Dritten bei der Abfallentsorgung heute deutlich komplexer dar. Als Akteure können involviert sein: • Beförderer (BEF) • Händler (HAE) • Makler (MAK) und • Entsorger (ENTS) Leitfaden zur Auditierung Dritter bei der Abfallentsorgung Auf knapp 60 Seite erläutert der Leitfaden die Grundlagen und die Vorgehensweise. Er ist wie folgt gegliedert: Vorbemerkungen Tool zur Auditierung Dritter bei der Abfallentsorgung Beim Auditierungstool handelt es sich um ein sehr mächtiges Werkzeug, das alle Informationen und Arbeitsmittel per Maus-Klick zur Verfügung stellt. Die Abbildung zeigt die Bedienoberfläche. GbU Verlag Neuburger Str. 3 76287 Rheinstetten email: [email protected] Fax: 07242-9346591 Internet: http://www.gbu-verlag.de 1. Rechtsgrundlagen a) strafrechtliche Verantwortlichkeit b) verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit Fachliteratur und Werkzeuge 2. Beurteilungskriterien 2.1 Zuverlässigkeit 2.2 Kriterium: Rechtliche Befugnis 2.2.1 Genehmigungsvorbehalte bei Entsorgung von Abfällen 2.2.2 Genehmigungsvorbehalte bei der Beförderung von Abfällen 2.2.3 Genehmigungsvorbehalte bei der Sammlung von Abfälle 2.2.4 Genehmigungsvorbehalte beim Makeln mit Abfällen 2.2.5 Genehmigungsvorbehalte beim Handeln mit Abfällen 2.3 Beurteilungskriterium: objektive Möglichkeit 3. Rahmenbedingungen der Auditierung Der Leitfaden kann über Shop I des GbU Verlags erworben werden Preis: 40,00 € netto (47,60 € brutto) Auditierung von Dritten bei der Abfallentsorgung Neben einer Bedienungsanleitung, einer Verfahrensbeschreibung, stehen Fragebögen (Checklisten), Definition, Pflichtenhefte, Genehmigungsvorbehalte, die vollständige Normenbiographie, Nachweis- und Registeranforderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung per Maus-Klick zur Verfügung. Nutzungsrecht können über Tools erworben werden. Preis: 250,00 € netto (297,50€ brutto) für 3 Monate (Erstnutzung) Preis: 50,00 € netto (59,50€ brutto) für 1 Monat (Folgenutzung) • Leitfaden • Tool • Verfahrensbeschreibung • Definitionen • Fragebögen (Checklisten) • Pflichtenhefte • Genehmigungsvorbehalte • Normenbiographie • Nachweis- und Registerpflichten • Rechtsprechung (Bild: MVA Rouen, Frankreich)
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