Was man zu diesem Thema wissen sollte Wer einen - GbU Verlag

Was man zu diesem Thema wissen sollte
Wer einen Dritten mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle beauftragt hat sich vor Erteilung
des Auftrages objektive Gewissheit darüber
zu verschaffen, dass der in Aussicht genommene Dritte dazu rechtlich befugt und tatsächlich im Stande ist. So der Tenor des so
genannten Falisan-Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH). Wenn der Entsorgungspflichtige diese Prüfungen unterlässt, handelt
er fahrlässig im Sinne des § 326 Strafgesetzbuch, so die finale Schlussfolgerung des
BGH.
Seit mehr als zehn Jahren entfallen mehr als
70% der in der polizeilichen Kiminalstatistik
ausgewiesenen Fälle von Umweltkriminalität
auf Verstöße gegen § 326 Strafgesetzbuch.
Im Dezember 2011 wurde der Straftatbestand
des § 326 Strafgesetzbuch auf den unerlaubten Umgang mit Abfällen (vorher galt dieser
nur für gefährliche Abfälle) ausgeweitet.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz 2012 führt mit
dem Händler, [Makler] und Sammler weitere
Akteure (=Dritte) ein, die auch unerlaubt für
den Entsorgungspflichtigen, den Abfallerzeuger, handeln können und für deren Handeln
der Entsorgungspflichtige nach KrwG wie folgt
haftet:
㤠22 Beauftragung Dritter
Die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten können Dritte mit der Erfüllung ihrer
Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit
für die Erfüllung der Pflichten bleibt hiervon
unberührt und so lange bestehen, bis die Ent-
sorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die beauftragten Dritten müssen über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.“
Der Entsorgungspflichtige kann sich dieses
Risikos nur erwehren, wenn er die Forderung
des BGH (Auditierung dieser Dritten) konsequent durchführt, bevor er diese mit der Entsorgung beauftragt.
Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergibt sich für die Änderung der Entsorgungs“landschaft“ folgendes Bild.
Wichtig ist auch zu sehen, dass nur der Entsorger die finale Entsorgungsleistung erbringen kann und damit den Entsorgungspflichtigen erst aus einer öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht „entlassen“ kann.
Zudem hat der Entsorgungspflichtige die neue
Abfallhierarchie zu berücksichtigen.
Bei der Auditierung müssen deshalb auch die
möglichen Behandlungsverfahren berücksichtigt werden, um den Anforderungen der
Abfallhierarchie gerecht werden zu können.
Der GbU Verlag bietet zu dieser Aufgabe die
passenden Hilfsmittel:
• Den Leitfaden Auditierung Dritter bei der
Abfallentsorgung und das
• Tool zur Auditierung Dritter bei der Abfallentsorgung.
Berücksichtigt man dies stellt sich die
Audierung der Dritten bei der Abfallentsorgung heute deutlich komplexer dar.
Als Akteure können involviert sein:
• Beförderer (BEF)
• Händler (HAE)
• Makler (MAK) und
• Entsorger (ENTS)
Leitfaden zur Auditierung Dritter bei der
Abfallentsorgung
Auf knapp 60 Seite erläutert der Leitfaden die
Grundlagen und die Vorgehensweise.
Er ist wie folgt gegliedert:
Vorbemerkungen
Tool zur Auditierung Dritter bei der Abfallentsorgung
Beim Auditierungstool handelt es sich um ein
sehr mächtiges Werkzeug, das alle Informationen und Arbeitsmittel per Maus-Klick zur
Verfügung stellt.
Die Abbildung zeigt die Bedienoberfläche.
GbU Verlag
Neuburger Str. 3
76287 Rheinstetten
email: [email protected]
Fax:
07242-9346591
Internet: http://www.gbu-verlag.de
1. Rechtsgrundlagen
a) strafrechtliche Verantwortlichkeit
b) verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit
Fachliteratur und Werkzeuge
2. Beurteilungskriterien
2.1 Zuverlässigkeit
2.2 Kriterium: Rechtliche Befugnis
2.2.1 Genehmigungsvorbehalte bei Entsorgung von Abfällen
2.2.2 Genehmigungsvorbehalte bei der Beförderung von Abfällen
2.2.3 Genehmigungsvorbehalte
bei
der
Sammlung von Abfälle
2.2.4 Genehmigungsvorbehalte beim Makeln
mit Abfällen
2.2.5 Genehmigungsvorbehalte beim Handeln
mit Abfällen
2.3 Beurteilungskriterium: objektive Möglichkeit
3. Rahmenbedingungen der Auditierung
Der Leitfaden kann über Shop I des GbU Verlags erworben werden
Preis: 40,00 € netto (47,60 € brutto)
Auditierung von Dritten bei
der Abfallentsorgung
Neben einer Bedienungsanleitung, einer Verfahrensbeschreibung, stehen Fragebögen
(Checklisten),
Definition,
Pflichtenhefte,
Genehmigungsvorbehalte, die vollständige
Normenbiographie, Nachweis- und Registeranforderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung per Maus-Klick zur Verfügung.
Nutzungsrecht können über Tools erworben
werden.
Preis: 250,00 € netto (297,50€ brutto) für 3
Monate (Erstnutzung)
Preis: 50,00 € netto (59,50€ brutto) für 1
Monat (Folgenutzung)
• Leitfaden
• Tool
• Verfahrensbeschreibung
• Definitionen
• Fragebögen (Checklisten)
• Pflichtenhefte
• Genehmigungsvorbehalte
• Normenbiographie
• Nachweis- und Registerpflichten
• Rechtsprechung
(Bild: MVA Rouen, Frankreich)