Was ist Elektrosmog? Durch Nutzung technisch erzeugter Elektrizität entstehen elektrische und magnetische Felder, die auf einen Körper einwirken, der sich in ihrem Einflussbereich befindet. Ob die Wirkung störend bzw. zerstörend (= Elektrostress) oder aufbauend für einen Organismus ist, hängt von der Frequenz, Stärke und Einwirkzeit dieser Felder ab. Die durch unsere Technik bedingten Felder mit einer überwiegend belastenden Wirkung werden als Elektrosmog bezeichnet. (Überwiegend belastend deshalb, weil einige Frequenzbereiche sich kurzzeitig auch als aufbauend erweisen können). Bei den belastenden Feldern unterscheiden wir wie folgt: Statische elektrische Felder: Gleichfeld der Erde (=Potentialunterschied zwischen Erdoberfläche und elektrisch geladenen Teilchen der Atmosphäre) ist bei Schönwetter ca. 100 V/m, bei Gewitter ca. 10 kV/m. - Entstehen durch Synthetikfasern und Kunststoffoberflächen (u.a. auch Fernseher). - Mindern erheblich die negativ geladenen Ionen der Raumluft (Minderung der Sauerstoffaufnahme unseres Körpers). - Feiner Staub im Raum wird angezogen und verwirbelt. - Elektrostatische Entladung >>> Funkenbildung (Zerstörung von Bauteilen, Explosionen) Statische magnetische Felder: - Verzerren das Erdmagnetfeld. -Entstehen durch magnetisierte Metalle (z.B. Stahlteile in Betten) im Raum. Niederfrequente elektrische und magnetische Wechselfelder: - Folge der Elektroinstallationen, wie Leitungen, Geräte. - Die Stärke der Felder hängt ab von der Stärke des Stromflusses (und vom Abstand des Stromhinleiters zum Stromrückleiter). - Nehmen mit zunehmender Entfernung vom Verursacher ab. Hochfrequente elektromagnetische Felder (größer 30 kHz): Je höher die Frequenz, desto energiereicher die Strahlung und desto stärker die Absorption im Körper. - Werden z. B.von Sendeantennen abgestrahlt (Wellencharakter, Wellenausbreitung). - Können zu Strahlen gebündelt werden. (>>> Richtfunk). - Werden in der Mikrowelle (Absorption = Wärme) zum kochen und garen genutzt. - Werden zur Funkübertragung von Daten bei Computernetzwerken genutzt (Bluetooth-Technologie). Elektrosmog und Gesundheit Zellen, Gewebe und Organe in unserem Körper verständigen sich nicht nur über chemische Botenstoffe, sondern auch über elektromagnetische Signale. Wir Menschen sind damit auch elektromagnetische Wesen. Über Jahrmillionen hat sich das Leben auf der Erde an die natürliche elektromagnetische Umwelt, wie etwa das statische Erdmagnetfeld angepasst. Bereich der niederfrequenten Felder ----- mögliche Ursache für nachfolgende Krankheiten Leukämie, Hirntumore, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Fehlgeburten, Brustkrebs, Alzheimer Erkrankung, Selbstmord und plötzlicher Herztod. Mobilfunksendeanlagen ----- unter anderem nachfolgende Symptome und Krankheiten möglich Schlafstörungen, Lernprobleme, Depressionen und Selbstmorde, Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen, räumliche Desorientierung, verringerte Immunreaktion, DNA-Schaden und Veränderung der DNA Reparatur-Kapazität, Gehirntumoren, Leukämie und andere Krebserkrankungen, Fortpflanzungsprobleme, Fehlgeburten, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkte, Blutdruckänderungen. Bildschirm ----- mögliche Symptome Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Leistungsverlust, Augenbrennen, Verspannung der Augen, Sehbeschwerden Allgemeine Erhebung ----- Krankheitsbild der Elektrosensibilität Teils erheblichen Störungen des Wohlbefindens und gravierenden Minderungen der Lebensqualität und Arbeitsleistung In einer im Sommer 2002 in einer Salzburger Landgemeinde von der Landessanitätsdirektion durchgeführten Studie gaben 19 % der Erwachsenen an, Strom oder Strahlung von Stromkabeln, Lampen, Computermonitoren, Notebooks, Handys oder Handymasten zu spüren. Symptome sind z.B. Kopfschmerzen, benebeltes Denken, Unruhe und Konzentrationsprobleme. Grenzwerte /Richtwerte In Österreich gibt es bis jetzt keine gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit vor Strom oder nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung. Der Geschädigte muß (z.B bei Mobilfunk) nachweisen, daß seine Schäden auf eben diese Geräte zurückzuführen sind. Die von der WHO vorgeschlagenen Grenzwerte sollen ebenso wie die einschlägigen ÖNORMEN S 1119 und S 1120 vor Stromschlägen durch direkte Berührung und vor zu starker Erwärmung des Körpers schützen und gelten nicht für Langzeitwirkungen. Die baubiologischen Richtwerte sind Vorsorgewerte. Sie beziehen sich auf den Schlafbereich, das damit verbundene Langzeitrisiko und die empfindliche Regenerationszeit des Menschen. Sie sind die Folge tausendfacher, jahrelanger Erfahrung und orientieren sich am Erreichbaren. Keine Anomalie entspricht natürlichen Umweltmaßstäben oder dem häufig anzutreffenden und nahezu unausweichlichen Mindestmaß zivilisatorischer Einflüsse. Schwache Anomalie heißt: Im Sinne der Vorsorge und mit Rücksicht auf empfindliche oder kranke Menschen sollten langfristig Sanierungen durchgeführt werden, wann immer es geht. Starke Anomalie ist aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptieren. Es besteht Handlungsbedarf. Sanierungen sollten zügig durchgeführt werden. Extreme Anomalie bedarf rascher und konsequenter Sanierung. Haushalt-Elektrogeräte (50 Hz) Starkstromleitungen (50 Hz) Rundfunk - UKW (88 - 107 MHz) Fernsehen (196 - 739 MHz) Mobiltelefone (890 - 2170 MHz) Mikrowellenherde (2,455 GHz) Funkinternet (3,41 - 5,25 GHz) Radar (2,7 – 9,5 GHz) Baubiologische Richtwerte für den Schlafbereich (nach Gerd Oberfeld Mai 2004) Leistungsflussdichte 0,1 µW/m² 0,1 - 5,0 µW/m² 5 - 100 µW/m² > 100 µW/m² Auswirkung keine Anomalie schwache Anomalie starke Anomalie extreme Anomalie SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) Dieser Wert wird bei jedem Handy angegeben. Um gesundheitliche Risiken zu verhindern, muss die maximale Energieabsorption im Kopf begrenzt werden. Sie sollte den grundlegenden Teilkörpergrenzwert von 2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe) nicht überschreiten. Dieser Wert wird angeblich von modernen Handys eingehalten. Grenzwert für Ganzkörperbestrahlung: 0,08W/kg (entspricht ca. 10 W/m² << bei 2 GHz) Umweltberatung Abstand •Tragen Sie das eingeschaltete Handy nicht direkt am Körper. •Schalten Sie das Handy in der Nacht ab, vor allem wenn es in Kopfnähe liegt. •Halten Sie einen halben Meter Abstand von DauertelefoniererInnen und Drahtlos-SurferInnen. •Halten Sie mindestens fünf Meter Abstand von Basisstationen der DECT-Schnurlostelefone und WiFi-Antennen für Computernetzwerke •Legen Sie das Babyphon nicht in Kopfnähe des Kindes! Gute Geräte reagieren auch bei mehreren Metern Abstand •Halten Sie etwa einen Meter Abstand zum laufenden Mikrowellenherd. Alternativen •Festnetz-Telefonie statt Handy •e-Mail statt SMS •Bei Babyphonen gibt es Geräte, die nur dann strahlen wenn sie durch ein Geräusch aktiviert werden •Für den Computer gilt: lieber Kabelsalat statt "Funksalat" Starkstromleitungen Perspektivische Darstellung des Magnetfeldes einer typischen 380-kV-Hochspannungsleitung mit zwei Strängen bei Volllast (1920 A). Im Umkreis der sechs Strom führenden Leiterseile (roten Schläuche) tritt die stärkste Belastung (100 µT) auf und hat bei der Hülle des grossen Tunnels noch 1 µT. Empfohlener Abstand: 1 – 2 km ???? Beispiel für den zeitlichen Verlauf des Magnetfeldes in der Nähe einer 220-kV-Hochspannungsleitung während 24 Stunden an einem Werktag im Januar. Das Magnetfeld schwankt je nachdem, wie grosse Ströme die beiden Leitungsstränge führen. Für Wohnhäuser, Schulen usw. (Katalyse-Umweltinstitut): Spannung Empfohl. Mindestabstand 20 kV 110 kV 220 kV 380 kV 15 m 20 m 30 m 40 m Unbedenklichkeitsabstand 80 m 95 m 120 m 160 m Beachte: Erhöhte Ionisierung, Erhöhte Ozonbildung, Aufgeladene Schmutzteilchen Beeinflussung von Hormonhaushalt, Biorhythmus und Immunsystem, Erhöhtes Krebsrisiko (Leukämie) ? Energiesparlampen ?? Energie-Sparlampen sparen, wie der Name schon sagt, Energie. Die EU-Kommission hat Maßnahmen zur schrittweisen Umstellung auf EnergieSparlampen in Gang gesetzt. Nicht mitberücksichtigt dürfte die EUKommission dabei haben: -- dass Energie-Sparlampen eine gehörige Menge Elektrosmog ("Infra-LangwellenRadiosender„) erzeugen. Den TCO Richtwert (schwedische Norm für Computerarbeitsplätze) unterschreiten Sparlampen erst ab einem Abstand von 1,5 Metern. -- Quecksilbergehalt >>> Sondermüll -- Lichtqualität: Im Gegensatz zur Glühlampe ist das Spektrum „naturfremd“. Lärm Physikalische Komponente Schall (Lautstärke, Frequenz, Dauer) Physiologische Komponente (Wirkungsweise der Ohren) Psychologische Komponente (Subjektives Empfinden) Schallgeschwindigkeit: c Dichte ?, Poissonzahl µ, Elastizitätsmodul E , Schubmodul G , Kompressionsmodul K , Adiabatenexponent ?, Druck p Schallfeldgrößen: Technische Größe: Schallintensität (die in der Zeiteinheit durch die Flächeneinheit hindurchtretende Energie) Schalldruckamplitude Verrückung (Auslenkung aus der Ruhelage) Schallschnelle Schallpegel L = 10 log (I / I0 ) [dB] Bis 16 Hz....................Infraschall 16 Hz bis 20 kHz ......(hörbarer) Schall 20 kHz bis 1 MHz .....Ultraschall über 1 MHz ................Hyperschall (Wärmebewegung der Atome im Kristallgitter) I...............................Aktuelle Schallintensität I0 = 10-12 W/m2 ......Hörschwelle (bei 1 KHz) Hörgrenze: ca. 35 Jahre ca. 60 Jahre 16 Hz bis 20 kHz 16 Hz bis 15 kHz 16 Hz bis 5 kHz OHR Äußeres Ohr Mittelohr Innenohr Ohr Menschliche Gehörwahrnehmung (Isophone) Bewertungsfilter und Empfindlichkeit des Gehörs Lärmminderung Steigt der Schallpegel um 10 dB, dann wird dies vom Menschen als doppelte Lautstärke empfunden !!! 1.) Wie ändert sich der Schallpegel (die Lautstärkenempfindung), wenn zu einer Maschine eine zweite gleich laute Maschine gestellt wird? Schallintensität I >>>>>> L 1 = 10 log (I / I0) Schallintensität 2 I >>>>> L1+2 = 10 log (2 I / I0) = 10 log 2 + 10 log (I / I0) = = 3 + 10 log (I / I 0) Schallpegeländerung + 3 dB 2.) Wieviele Maschinen gleicher Intensität ergeben für den Menschen doppelte Lautstärke??? Lx = 10 log (x I / I0) = 10 log x + 10 log (I / I 0) >>>> = +10 dB + 10 log (I / I0) dB 10 log x = 10 >>>>> x = 10 Maschinen 3.) Es seien verschieden starken Lärmquellen vorhanden. >>>> Bei der lautesten Lärmquelle müssen zuerst Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden, Umgebungslärmrichtlinie der EU Inhalt der EU-Umgebungslärmrichtlinie (aus 2002) ist einerseits die Ermittlung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm und andererseits das Erstellen von Aktionsplänen zur Vermeidung und Verminderung von Lärm. Umgebungslärm bezeichnet im Sinne der Richtlinie "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ... ausgeht". Eindeutig nicht in den Geltungsbereich fallen z.B. Lärm am Arbeitsplatz oder Nachbarschaftslärm. Die Erfassung der Lärmbelastung beschränkt sich auf jene Gebiete, die an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen angrenzen. Ob eine Straße, Bahnstrecke oder ein Flughafen in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, hängt vom Verkehrsaufkommen ab. In Ballungsräumen sind auch weniger stark befahrene Straßen und Schienenstrecken zu betrachten. Weiters sind dort auch Industrieanlagen ab einer gewissen Größe zu betrachten.>>>>> Anlegen von Lärmkarten / Lärmkataster >>> Aktionspläne zur Vermeidung oder Verminderung von Lärm sollen darauf basierend ausgearbeitet werden. Neue Größen für die Bewertung Mit der Umgebungslärmrichtlinie werden - vor allem in Hinblick auf die Harmonisierung der Lärmschutzpolitik auf EU-Ebene - neue Beurteilungsgrößen eingeführt. Für die Angabe der Lärmbelastung wurden die Indizes Lnight für den Nachtzeitraum (Verkehrslärm Strasse 50 dB, Schiene 60 dB, Fluglärm 55 dB) Lden (Lday-evening-night) für den 24-Stunden-Tag festgelegt. (Strasse 60 dB, Schiene 70 dB, Fluglärm 65 dB) Information der Öffentlichkeit und Berichtspflicht an die EU Strategische Lärmkarten müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie sind mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren.
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