Was ist Elektrosmog?
Durch Nutzung technisch erzeugter Elektrizität entstehen elektrische und magnetische Felder, die auf einen Körper
einwirken, der sich in ihrem Einflussbereich befindet.
Ob die Wirkung störend bzw. zerstörend (= Elektrostress) oder aufbauend für einen Organismus ist, hängt von der
Frequenz, Stärke und Einwirkzeit dieser Felder ab.
Die durch unsere Technik bedingten Felder mit einer überwiegend belastenden Wirkung werden als Elektrosmog
bezeichnet. (Überwiegend belastend deshalb, weil einige Frequenzbereiche sich kurzzeitig auch als aufbauend
erweisen können).
Bei den belastenden Feldern unterscheiden wir wie folgt:
Statische elektrische Felder:
Gleichfeld der Erde (=Potentialunterschied zwischen Erdoberfläche und elektrisch geladenen Teilchen der
Atmosphäre) ist bei Schönwetter ca. 100 V/m, bei Gewitter ca. 10 kV/m.
- Entstehen durch Synthetikfasern und Kunststoffoberflächen (u.a. auch Fernseher).
- Mindern erheblich die negativ geladenen Ionen der Raumluft (Minderung der Sauerstoffaufnahme unseres
Körpers).
- Feiner Staub im Raum wird angezogen und verwirbelt.
- Elektrostatische Entladung >>> Funkenbildung (Zerstörung von Bauteilen, Explosionen)
Statische magnetische Felder:
- Verzerren das Erdmagnetfeld.
-Entstehen durch magnetisierte Metalle (z.B. Stahlteile in Betten) im Raum.
Niederfrequente elektrische und magnetische Wechselfelder:
- Folge der Elektroinstallationen, wie Leitungen, Geräte.
- Die Stärke der Felder hängt ab von der Stärke des Stromflusses (und vom Abstand des Stromhinleiters zum
Stromrückleiter).
- Nehmen mit zunehmender Entfernung vom Verursacher ab.
Hochfrequente elektromagnetische Felder (größer 30 kHz):
Je höher die Frequenz, desto energiereicher die Strahlung und desto stärker die Absorption im Körper.
- Werden z. B.von Sendeantennen abgestrahlt (Wellencharakter, Wellenausbreitung).
- Können zu Strahlen gebündelt werden. (>>> Richtfunk).
- Werden in der Mikrowelle (Absorption = Wärme) zum kochen und garen genutzt.
- Werden zur Funkübertragung von Daten bei Computernetzwerken genutzt (Bluetooth-Technologie).
Elektrosmog und Gesundheit
Zellen, Gewebe und Organe in unserem Körper verständigen sich nicht nur über chemische Botenstoffe, sondern auch über
elektromagnetische Signale. Wir Menschen sind damit auch elektromagnetische Wesen. Über Jahrmillionen hat sich das
Leben auf der Erde an die natürliche elektromagnetische Umwelt, wie etwa das statische Erdmagnetfeld angepasst.
Bereich der niederfrequenten Felder ----- mögliche Ursache für nachfolgende Krankheiten
Leukämie, Hirntumore, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Fehlgeburten, Brustkrebs, Alzheimer Erkrankung, Selbstmord
und plötzlicher Herztod.
Mobilfunksendeanlagen ----- unter anderem nachfolgende Symptome und Krankheiten möglich
Schlafstörungen, Lernprobleme, Depressionen und Selbstmorde, Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen, räumliche
Desorientierung, verringerte Immunreaktion, DNA-Schaden und Veränderung der DNA Reparatur-Kapazität,
Gehirntumoren, Leukämie und andere Krebserkrankungen, Fortpflanzungsprobleme, Fehlgeburten, Herzrhythmusstörungen,
Herzinfarkte, Blutdruckänderungen.
Bildschirm ----- mögliche Symptome
Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Leistungsverlust, Augenbrennen, Verspannung der Augen,
Sehbeschwerden
Allgemeine Erhebung ----- Krankheitsbild der Elektrosensibilität
Teils erheblichen Störungen des Wohlbefindens und gravierenden Minderungen der Lebensqualität und Arbeitsleistung
In einer im Sommer 2002 in einer Salzburger Landgemeinde von der Landessanitätsdirektion durchgeführten Studie gaben
19 % der Erwachsenen an, Strom oder Strahlung von Stromkabeln, Lampen, Computermonitoren, Notebooks, Handys oder
Handymasten zu spüren. Symptome sind z.B. Kopfschmerzen, benebeltes Denken, Unruhe und Konzentrationsprobleme.
Grenzwerte /Richtwerte
In Österreich gibt es bis jetzt keine gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit vor Strom oder
nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung. Der Geschädigte muß (z.B bei Mobilfunk) nachweisen,
daß seine Schäden auf eben diese Geräte zurückzuführen sind.
Die von der WHO vorgeschlagenen Grenzwerte sollen ebenso wie die einschlägigen ÖNORMEN S 1119
und
S 1120 vor Stromschlägen durch direkte Berührung und vor zu starker Erwärmung des Körpers schützen
und gelten nicht für Langzeitwirkungen.
Die baubiologischen Richtwerte sind Vorsorgewerte. Sie beziehen sich auf den Schlafbereich, das damit
verbundene Langzeitrisiko und die empfindliche Regenerationszeit des Menschen. Sie sind die Folge
tausendfacher, jahrelanger Erfahrung und orientieren sich am Erreichbaren.
Keine Anomalie
entspricht natürlichen Umweltmaßstäben oder dem häufig
anzutreffenden und nahezu unausweichlichen Mindestmaß
zivilisatorischer Einflüsse.
Schwache Anomalie
heißt: Im Sinne der Vorsorge und mit Rücksicht auf empfindliche
oder kranke Menschen sollten langfristig Sanierungen
durchgeführt werden, wann immer es geht.
Starke Anomalie
ist aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptieren. Es
besteht Handlungsbedarf. Sanierungen sollten zügig
durchgeführt werden.
Extreme Anomalie
bedarf rascher und konsequenter Sanierung.
Haushalt-Elektrogeräte (50 Hz)
Starkstromleitungen (50 Hz)
Rundfunk - UKW (88 - 107 MHz)
Fernsehen (196 - 739 MHz)
Mobiltelefone (890 - 2170 MHz)
Mikrowellenherde (2,455 GHz)
Funkinternet (3,41 - 5,25 GHz)
Radar (2,7 – 9,5 GHz)
Baubiologische Richtwerte für den Schlafbereich
(nach Gerd Oberfeld Mai 2004)
Leistungsflussdichte
0,1 µW/m²
0,1 - 5,0 µW/m²
5 - 100 µW/m²
> 100 µW/m²
Auswirkung
keine Anomalie
schwache Anomalie
starke Anomalie
extreme Anomalie
SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate)
Dieser Wert wird bei jedem Handy angegeben.
Um gesundheitliche Risiken zu verhindern, muss die
maximale Energieabsorption im Kopf begrenzt werden.
Sie sollte den grundlegenden Teilkörpergrenzwert von
2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über
10 Gramm Gewebe) nicht überschreiten. Dieser Wert
wird angeblich von modernen Handys eingehalten.
Grenzwert für Ganzkörperbestrahlung: 0,08W/kg
(entspricht ca. 10 W/m² << bei 2 GHz)
Umweltberatung
Abstand
•Tragen Sie das eingeschaltete Handy nicht direkt am Körper.
•Schalten Sie das Handy in der Nacht ab, vor allem wenn es in Kopfnähe liegt.
•Halten Sie einen halben Meter Abstand von DauertelefoniererInnen und Drahtlos-SurferInnen.
•Halten Sie mindestens fünf Meter Abstand von Basisstationen der DECT-Schnurlostelefone und
WiFi-Antennen für Computernetzwerke
•Legen Sie das Babyphon nicht in Kopfnähe des Kindes! Gute Geräte reagieren auch bei mehreren
Metern Abstand
•Halten Sie etwa einen Meter Abstand zum laufenden Mikrowellenherd.
Alternativen
•Festnetz-Telefonie statt Handy
•e-Mail statt SMS
•Bei Babyphonen gibt es Geräte, die nur dann strahlen wenn sie durch ein Geräusch aktiviert werden
•Für den Computer gilt: lieber Kabelsalat statt "Funksalat"
Starkstromleitungen
Perspektivische Darstellung des Magnetfeldes einer
typischen 380-kV-Hochspannungsleitung mit zwei
Strängen bei Volllast (1920 A). Im Umkreis der sechs
Strom führenden Leiterseile (roten Schläuche) tritt die
stärkste Belastung (100 µT) auf und hat bei der Hülle
des grossen Tunnels noch 1 µT.
Empfohlener Abstand: 1 – 2 km
????
Beispiel für den zeitlichen Verlauf des Magnetfeldes
in der Nähe einer 220-kV-Hochspannungsleitung
während 24 Stunden an einem Werktag im Januar.
Das Magnetfeld schwankt je nachdem, wie grosse
Ströme die beiden Leitungsstränge führen.
Für Wohnhäuser, Schulen usw. (Katalyse-Umweltinstitut):
Spannung Empfohl. Mindestabstand
20 kV
110 kV
220 kV
380 kV
15 m
20 m
30 m
40 m
Unbedenklichkeitsabstand
80 m
95 m
120 m
160 m
Beachte: Erhöhte Ionisierung, Erhöhte Ozonbildung, Aufgeladene Schmutzteilchen
Beeinflussung von Hormonhaushalt, Biorhythmus und Immunsystem, Erhöhtes Krebsrisiko (Leukämie) ?
Energiesparlampen ??
Energie-Sparlampen sparen, wie der Name
schon sagt, Energie.
Die EU-Kommission hat Maßnahmen zur
schrittweisen Umstellung auf EnergieSparlampen in Gang gesetzt.
Nicht mitberücksichtigt dürfte die EUKommission dabei haben:
-- dass Energie-Sparlampen eine gehörige
Menge Elektrosmog ("Infra-LangwellenRadiosender„) erzeugen. Den TCO Richtwert
(schwedische Norm für Computerarbeitsplätze)
unterschreiten Sparlampen erst ab einem
Abstand von 1,5 Metern.
-- Quecksilbergehalt >>> Sondermüll
-- Lichtqualität: Im Gegensatz zur Glühlampe
ist das Spektrum „naturfremd“.
Lärm
Physikalische Komponente
Schall (Lautstärke, Frequenz, Dauer)
Physiologische Komponente
(Wirkungsweise der Ohren)
Psychologische Komponente
(Subjektives Empfinden)
Schallgeschwindigkeit: c
Dichte ?, Poissonzahl µ, Elastizitätsmodul E , Schubmodul G , Kompressionsmodul K ,
Adiabatenexponent ?, Druck p
Schallfeldgrößen:
Technische Größe:
Schallintensität (die in der Zeiteinheit durch
die Flächeneinheit hindurchtretende Energie)
Schalldruckamplitude
Verrückung (Auslenkung aus der Ruhelage)
Schallschnelle
Schallpegel L = 10 log (I / I0 ) [dB]
Bis 16 Hz....................Infraschall
16 Hz bis 20 kHz ......(hörbarer) Schall
20 kHz bis 1 MHz .....Ultraschall
über 1 MHz ................Hyperschall
(Wärmebewegung der
Atome im Kristallgitter)
I...............................Aktuelle Schallintensität
I0 = 10-12 W/m2 ......Hörschwelle (bei 1 KHz)
Hörgrenze:
ca. 35 Jahre
ca. 60 Jahre
16 Hz bis 20 kHz
16 Hz bis 15 kHz
16 Hz bis 5 kHz
OHR
Äußeres Ohr
Mittelohr Innenohr
Ohr
Menschliche Gehörwahrnehmung (Isophone)
Bewertungsfilter und Empfindlichkeit des Gehörs
Lärmminderung
Steigt der Schallpegel um 10 dB, dann wird dies vom Menschen als doppelte Lautstärke empfunden !!!
1.) Wie ändert sich der Schallpegel (die Lautstärkenempfindung), wenn zu einer Maschine eine zweite
gleich laute Maschine gestellt wird?
Schallintensität I >>>>>> L 1 = 10 log (I / I0)
Schallintensität 2 I >>>>> L1+2 = 10 log (2 I / I0) = 10 log 2 + 10 log (I / I0) =
= 3 + 10 log (I / I 0)
Schallpegeländerung + 3 dB
2.) Wieviele Maschinen gleicher Intensität ergeben für den Menschen doppelte Lautstärke???
Lx = 10 log (x I / I0) = 10 log x + 10 log (I / I 0) >>>> = +10 dB + 10 log (I / I0) dB
10 log x = 10 >>>>> x = 10 Maschinen
3.) Es seien verschieden starken Lärmquellen vorhanden. >>>> Bei der lautesten Lärmquelle müssen
zuerst Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden,
Umgebungslärmrichtlinie der EU
Inhalt der EU-Umgebungslärmrichtlinie (aus 2002) ist einerseits die Ermittlung der Belastung der Bevölkerung
durch Umgebungslärm und andererseits das Erstellen von Aktionsplänen zur Vermeidung und Verminderung von
Lärm.
Umgebungslärm bezeichnet im Sinne der Richtlinie "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im
Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln,
Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ... ausgeht". Eindeutig
nicht in den Geltungsbereich fallen z.B. Lärm am Arbeitsplatz oder Nachbarschaftslärm.
Die Erfassung der Lärmbelastung beschränkt sich auf jene Gebiete, die an Hauptverkehrsstraßen,
Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen angrenzen. Ob eine Straße, Bahnstrecke oder ein Flughafen in den
Geltungsbereich der Richtlinie fällt, hängt vom Verkehrsaufkommen ab. In Ballungsräumen sind auch weniger
stark befahrene Straßen und Schienenstrecken zu betrachten. Weiters sind dort auch Industrieanlagen ab einer
gewissen Größe zu betrachten.>>>>> Anlegen von Lärmkarten / Lärmkataster >>> Aktionspläne zur
Vermeidung oder Verminderung von Lärm sollen darauf basierend ausgearbeitet werden.
Neue Größen für die Bewertung
Mit der Umgebungslärmrichtlinie werden - vor allem in Hinblick auf die Harmonisierung der Lärmschutzpolitik auf
EU-Ebene - neue Beurteilungsgrößen eingeführt.
Für die Angabe der Lärmbelastung wurden die Indizes
Lnight für den Nachtzeitraum (Verkehrslärm Strasse 50 dB, Schiene 60 dB, Fluglärm 55 dB)
Lden (Lday-evening-night) für den 24-Stunden-Tag festgelegt. (Strasse 60 dB, Schiene 70 dB, Fluglärm 65 dB)
Information der Öffentlichkeit und Berichtspflicht an die EU
Strategische Lärmkarten müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie sind mindestens alle 5 Jahre zu
aktualisieren.