NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und - NKR-SH

NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Forum 3: Prüfung von Jahresabschlüssen
Referent: Dipl. Betriebswirt Sven Leder,
Prüfer am Landesrechnungshof
nebenamtlicher Dozent an der Verwaltungsakademie
Mitautor des Handbuchs zum Gemeindehaushaltrecht
Mitglied des Kompetenzteams NKR-SH
Veranstaltung am 25.09.2013
an der FHVD Altenholz
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Impulsvortrag
• Umstellungsprozess aus Prüfersicht
• Vom risikoorientierten Prüfungsansatz bis
zur Vollständigkeitserklärung
• Künftige Herausforderungen:
Jahresabschluss und Gesamtabschluss –
neue Erkenntnisquellen?!
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
§ 95 m Gemeindeordnung
Jahresabschluss
(1) Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht
aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz
und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
(2)…
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Prüfung des Jahresabschlusses
(1) In Gemeinden, in denen ein
Rechnungsprüfungsamt besteht, prüft dieses den
Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen
Unterlagen dahin, ob
der Haushaltsplan eingehalten ist,
die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt worden sind,
Prüfung der Jahresrechnung
(1) In Gemeinden, in denen ein Rechnungsprüfungsamt
besteht, prüft dieses die Jahresrechnung mit allen
Unterlagen dahin, ob
bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und
Schuldenverwaltung nach den geltenden
Vorschriften verfahren worden ist,
bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren
worden ist,
das Vermögen und die Schulden richtig
nachgewiesen worden sind,
der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und
richtig ist,
der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig
und richtig ist.
Referent: Sven Leder
die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
der Haushaltsplan eingehalten ist,
die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
neues Prüfgebiet
neues Rechnungswesen
neue Rechtsgrundlage
fehlende Erfahrung
Learning by doing
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Prüfungen im
System der
Haushaltswirtschaft
nach den
Grundsätzen der
doppelten
Buchführung
Referent: Sven Leder
• bedingen Kenntnis der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung
• erfordern ein betriebswirtschaftliches
Denkmuster
• berücksichtigen die Wechselwirkungen
zwischen den Vermögens-, Finanz- und
Ertragslagen
• setzen sich mit Bewertungsfragen
auseinander
• sind anspruchsvoll!
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
§ 33 Abs. 1 GemHVO-Doppik
„Alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und
Schuldenlage sind nach dem System der doppelten
Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar
ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen.“
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Wie kann die Rechnungsprüfung der
Aufgabe nachkommen,
ob
bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie bei der Vermögensund Schuldenverwaltung nach den geltenden
Vorschriften verfahren worden ist,
das Vermögen und die Schulden richtig
nachgewiesen worden sind?
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Risikoorientierter Prüfungsansatz
• Ziel: Feststellung, ob das vorgelegte Zahlenwerk die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune richtig
widerspiegelt.
• Problem: Der gesamte Datenbestand kann nicht vollumfänglich
zum Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
werden.
• Lösung: Risikobehaftete Bereiche werden intensiver geprüft als
Prüfgebiete mit geringeren Risiken.
• Voraussetzung: Eine Risikoanalyse muss vorgenommen und in
der Prüfungsplanung berücksichtigt werden.
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Risikoorientierter Prüfungsansatz
• Mithilfe von Wesentlichkeitsgrenzen wird sichergestellt,
dass sich die Prüfungshandlungen auf bedeutende Sachverhalte
konzentrieren, ohne das Prüfungsziel zu gefährden.
• Daneben wird stichpunktartig die Einhaltung des
Haushaltsrechts geprüft.
• Um sicherzustellen, dass dem Prüfungsteam alle wesentlichen
Sachverhalte vorgelegt wurden, ist stets von der
Verwaltungsleitung eine Vollständigkeitserklärung
einzuholen.
Referent: Sven Leder
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Was hat sich geändert und was kommt noch?
Risikoorientierter Prüfungsansatz
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•
Informationsbeschaffung, vorläufige Risikoeinschätzung
Vorläufige Festlegung der Wesentlichkeit
Rechnungslegungsrelevante Prozesse auswerten
Prüfungsstrategie und-programm aufgrund geschätzter
Fehlerrisiken
• Funktionsprüfungen interner Kontrollen
• Prüfungshandlungen
• Berichterstattung und Archivierung
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
systematisches Vorgehen
mehrjährige
Prüfungsstrategie
einheitliche
Prüfungsstandards
regelmäßiger
interkommunaler
Erfahrungsaustausch
Referent: Sven Leder
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Was hat sich geändert und was kommt noch?
Neue Rolle der Rechnungsprüfung
im System der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der
doppelten Buchführung
sucht keine Fehler, sondern will helfen, Lösungen zu erarbeiten
deckt systematisch Systemmängel auf
fordert laufend gegenseitigen Informationsaustausch
mischt sich frühzeitig ein und bietet die Prüfungserfahrungen an
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
• Skepsis in der Verwaltung
• Vorbehalte im Ehrenamt
•
„Change
Management“
–
mögliche
Prüferteam muss überzeugt
Herausforderungen
werden,
• neue Rolle muss
angenommen werden
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Leider erscheint uns die Idee, jemand
Anderen zu verändern, viel faszinierender,
als an uns selbst zu arbeiten.
Referent: Sven Leder
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Was hat sich geändert und was kommt noch?
Was kommt noch?
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elektronische Rechnungen
elektronische Belegprüfung
Gesamtabschlussprüfung
Jahres- und Gesamtabschlussanalyse
Kennzahlenset
laufender interkommunaler Vergleich
Referent: Sven Leder
NKR in Schleswig-Holstein
Was hat sich geändert und was kommt noch?
Was wird von der Rechnungsprüfung erwartet?
• Schnelle, lösungsorientierte und günstige Beratung
• Analyse möglicher Problemfelder für die Kommune
• Interpretation der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
• Künftige (finanzielle) Herausforderungen aufspüren
• Wirtschaftlichkeitspotenziale aus interkommunalen
Leistungsvergleichen aufdecken und präsentieren
Referent: Sven Leder
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Was hat sich geändert und was kommt noch?
Der Prüfer in
der
Beratungsfalle
konstruktiv
kritisch oder
kritisch
konstruktiv
Referent: Sven Leder
begleitende
Prüfung vs.
Beratung