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Elektronische MwSt.-Dienste
Als « MwSt.-Erklärungen » gelten die periodischen und jährliche MwSt.-Erklärungen sowie die zusammenfassenden
Aufstellungen, die Tabelle der Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern und die Abschreibungstabelle.
Der Dienst eTVA ist erreichbar über die offizielle Internetpräsenz der Verwaltung unter http://www.aed.public.lu/ Rubrik
eTVA
beziehungsweise
für
den
direkten
Zugang
unter
http://www.etva.lu/
und
http://www.vatrefund.lu/ .
Der Internetdienst eTVA bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:
1. Die elektronische Einreichung der MwSt.-Erklärungen und die Überprüfung der Verarbeitung dieser Einreichung.
2. Die Konsultation der elektronisch eingereichten MwSt.-Erklärungen.
3. Die Einreichung Ihres Erstattungsantrags der Mehrwertsteuer im Rahmen der 8. Richtline (VAT Refund – Richtline
2008/9/EG).
4. Das Aufrufen und Drucken verschiedener Formulare betreffend die Mehrwertsteuer.
5. Die Überprüfung der MwSt.-Identifikationsnummer der in der Europäischen Gemeinschaft identifizierten MwSt.Pflichtigen.
6. Die Einreichung der MwSt.-Erklärungen durch MwSt.-Pflichtige welche außerhalb der Europäischen Gemeinschaft
ansässig sind und elektronische Dienstleistungen an nicht mehrwertsteuerpflichtige Personen innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft erbringen (eCom – Direktive 2002/38/CE und 2006/58/CE).
Die Anwendungen unter den Punkten 4. und 5. sind allen Mwst.-Pflichtigen zugänglich. Die unter dem Punkt 6 angebotene
Dienstleistung ist den betreffenden Mwst.-Pflichtigen mittels einer vorherigen Registrierung beim eCom Dienst zugänglich.
Für die unter den Punkten 1., 2. und 3. angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen gesicherten Zutritt bestehend
aus einem professionellen Zertifikat von LuxTrust (http://www.luxtrust.lu/) in Form einer professionellen Chipkarte
(Smartcard Pro) oder eines Signing Stick Pro. Diese Dienste werden in französischer und deutscher Sprache angeboten.
Die elektronische Einreichung der MwSt.-Erklärungen bietet Ihnen folgende Vorteile:
• Sie können alle Ihre elektronisch eingereichten Erklärungen einsehen;
• Sie können Ihre MwSt.-Erklärungen einreichen ohne sich zu einem Postbüro oder zur Verwaltung zu begeben;
• Sie erhalten eine elektronische Bestätigung der Einreichung Ihrer Mwst.-Erklärungen;
• Sie können eine Kopie der eingereichten MwSt.-Erklärungen auf Ihrem Rechner abspeichern;
• Sie können die eingereichten MwSt.-Erklärungen ausdrucken.
Das elektronische System der Einreichung über Internet ist kostenlos, benutzerfreundlich, schnell und sicher.
Sie können Ihre MwSt.-Erklärungen gemäß den nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten einreichen:
• Die Übermittlung als PDF Datei: Diese Art der Einreichung ermöglicht das Formular der MwSt.-Erklärung
aufzurufen und am Bildschirm auszufüllen, die so erstellte Erklärung gegebenenfalls abzuändern, sie auf Ihrem
Rechner bzw. auf dem eTVA Server abzuspeichern und auf elektronischem Weg einzureichen. Die Art der Einreichung
richtet sich an Erklärende deren Buchhaltungssoftware nicht über eine XML Schnittstelle zum eTVA System verfügt.
• Die Übermittlung als XML Datei: Diese Art der Einreichung richtet sich an Erklärende deren Buchhaltungssoftware
XML Dateien in der von der Vewaltung vorgeschriebenen Form erstellen kann. Verschiedene Buchhaltungssoftware
sind schon mit solchen Schnittstelle ausgestattet.
Melden Sie sich kostenlos zum eTVA Dienst an durch Herunterladen des
« Genehmigunganstrages für eTVA »
auf unser Internetpräsenz http://www.aed.public.lu/ ⇒ Rubrik eTVA ⇒ Rubrik Mwst.-Formulare ⇒ Option Kategorie
6: Sonstige Formulare oder fragen Sie nach dem Formular am Schalter.
Der komplette Text dieser Anzeige und die Bedienungsanleitung zur Einreichung Ihrer Mwst.-Erklärungen sind bei unserer
Internetpräsenz verfügbar.
Wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte an unseren Helpdesk
• E-Mail: [email protected]
• Telefon: (+352) 44 905 777
• Internet: http://www.aed.public.lu/ - Rubrik eTVA
Version vom 16. März 2010 / JS