5.1.4 Verkehrsleitung - Fraport AG

Blatt 1/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
5.1.4
Verkehrsleitung
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 2/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
Version
Datum
Bemerkung
Autor
2.0
03.06.2011
Überarbeitung
A. Auhl
ng
sd
ie
ns
t
!
Version
Veröffentlichen in:
ru
Status
Skynet
de
Entwurf
GalaxyNet
Än
Freigegeben
Internet
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Veröffentlichung im GalaxyNet bzw. Internet kann
nur bei Vorliegen der Richtlinie in Deutsch und
Englisch erfolgen.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 3/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
Inhaltsverzeichnis
ie
ns
t
!
Abschnitt
Inhalt
0 Titelblatt ........................................................................................................................ 1
Version ......................................................................................................................... 2
Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................... 3
Flugpläne und Flugbetriebsdaten............................................................................. 5
1.1
Auflieferung von Flugplan- und Flugbetriebsdaten durch die
Luftverkehrsgesellschaften an die Fraport AG ....................................................... 5
1.1.1
Auflieferung von Flugplandaten.................................................................................... 6
1.1.1.1
1.1.1.2
1.1.1.3
Flugplandaten ............................................................................................................... 6
Übermittlungsumfang der Flugplandaten ..................................................................... 6
Übermittlungsform und -wege für Flugplandaten ......................................................... 7
1.1.2
Auflieferung von Flugbetriebsdaten ............................................................................. 7
1.1.2.1
1.1.2.2
1.1.2.3
1.1.2.4
Flugbetriebsdaten ......................................................................................................... 7
Übermittlungsform und -wege für Flugbetriebsdaten ................................................... 8
Übermittlungsumfang der Flugbetriebsdaten ............................................................... 9
Konkretisierung der Meldepflicht bei Gepäckdaten.................................................... 10
1.2
Flugbetriebsdaten des Umdrehprozesses im Rahmen des Airport-CDM
Verfahrens (A-CDM) ................................................................................................. 11
1.2.1
Target Off Block Time (TOBT) ................................................................................... 11
1.2.1.1
Automatisch generierte TOBT .................................................................................... 12
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
TOBT Verantwortlicher ............................................................................................... 12
TOBT-Eingaben und Anpassungen ........................................................................... 13
Abweichungen von TOBT zu EOBT ........................................................................... 13
TOBT Löschung ......................................................................................................... 13
Cancel-DPI - Datenaustausch (Departure Planning Information) mit der
CFMU ......................................................................................................................... 13
TOBT bei Wechsel des Luftfahrzeuges ..................................................................... 14
TOBT Meldewege ...................................................................................................... 14
1.3
Verkehrsdatennutzung und Nutzerschnittstellen ................................................. 14
1.3.1
1.3.2
Verkehrsdatennutzung ............................................................................................... 14
Nutzerschnittstellen .................................................................................................... 15
2.
Kurzbeschreibung Betriebliches Fluginformationssystem ................................. 16
2.1
2.2
Allgemeines .............................................................................................................. 16
Informationsspektrum ............................................................................................. 16
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
Formatgruppe „ANKÜNFTE – ARRIVALS (INFO)” .................................................... 17
Formatgruppe „ABFLÜGE – DEPARTURES (INFO)” ................................................ 17
Formatgruppe „Operations-Ankunft“ (OPS – INBOUND) .......................................... 18
Formatgruppe „Operations-Abflug“ (OPS – OUTBOUND) ........................................ 18
Format „TMO - INBOUND” ......................................................................................... 19
Format „Zusätzliche Angaben - 1” (REMARKS 1) ..................................................... 19
Format „Zusätzliche Angaben - 2” (REMARKS 2) ..................................................... 19
RUNWAY IN USE/Betriebsstufe (CAT) ...................................................................... 19
Aktualisierung der Information.................................................................................... 20
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
1.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 4/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
Erläuterungen zu Datengruppen............................................................................. 20
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
2.3.8
Kennzeichnung verspäteter Flüge ............................................................................. 20
Abkürzungen in der Spalte „FFU” (Flugfunktion) ....................................................... 20
Abkürzungen in der Spalte „FAA” (Flugabfertigungsart) ............................................ 20
Abkürzungen in der Spalte „FKZ” (Flugkennzeichen) ................................................ 21
Zeitangaben im Fraport Informations-System ............................................................ 22
Systemausfälle ........................................................................................................... 22
UPDATING von Dateninhalten ................................................................................... 23
Sonderinformationen in der Spalte „ROUTE” (FROM/TO) ........................................ 23
2.4
Anhang ...................................................................................................................... 24
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
Schema Dokumentengruppe „INFO” ......................................................................... 24
Schema Dokumentengruppe „OPS” .......................................................................... 25
Schema Dokumentengruppen „TMO-INBOUND” und “REMARKS” .......................... 26
Nutzungsvertrag ......................................................................................................... 27
3.
4.
Automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen (ATIS) .......... 29
Rollführung und Vorfeldaufsicht ............................................................................ 30
4.1
Allgemeine Regeln für die Luftverkehrsabwicklung auf dem Vorfeld ................ 30
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
Führung des Rollverkehrs .......................................................................................... 30
Break-away Areas ...................................................................................................... 30
Abziehen und Wiederbereitstellen von Luftfahrzeugen an den Terminals ................ 30
Stand- und Probeläufe von Luftfahrzeugen, FBO Teil II, Abschn. 2.7 ....................... 31
AGNIS Optische Zieleinrichtungen für „Nose-In”-Positionen auf dem
Verkehrsflughafen Frankfurt/Main .............................................................................. 31
4.1.5.1
4.1.5.2
Allgemeines ................................................................................................................ 31
Abstellvorgang ............................................................................................................ 32
4.1.6
Rechtliche Grundlagen ............................................................................................... 32
4.2
4.3
Absicherung der Fluggastwege auf dem Vorfeld ................................................. 33
Aufzeichnung von Telefonaten ............................................................................... 33
5.
Fraport Betriebsfunk ................................................................................................ 35
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
2.3
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 5/35
5
5.1
5.1.4
1.
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
Flugpläne und Flugbetriebsdaten
ng
sd
ie
ns
t
!
Die zur Steuerung des Flughafen- und Abfertigungsbetriebes notwendigen
Flugbetriebsdaten sind anhand der hier festgelegten Verfahrensweisen der Fraport AG (Verkehrsdatenzentrale/Flugplanstelle/Bodenverkehrsdienste Infrastruktur) von den Fluggesellschaften bzw. den durch sie beauftragten Diensten (ggf.
Dienstleistern) rechtzeitig und in der geeigneten Form zuzuleiten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass die zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Disposition von Passagiergates und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Flugzeugabfertigung unerlässlichen Passagier- und Ladedaten an den Bereich Infrastruktur der
Bodenverkehrsdienste der Fraport AG übermittelt werden müssen.
Än
de
ru
Die gemäß Flughafenbenutzungsordnung (FBO) zur zentralen Flughafeninfrastruktur gehörende Informations- und Kommunikationstechnologie dient wesentlich der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und effizienten Flughafenbetriebssteuerung und Passagierführung und ist daher von jedem, der den Flughafen mit Luftfahrzeugen benutzt oder an deren Abfertigung auf dem
Verkehrsflughafen Frankfurt/Main beteiligt ist, zu nutzen.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Als zentrale Flughafeninformations-Infrastruktur gelten alle Einrichtungen und
Systeme zur Sammlung, Verarbeitung und Verteilung von Flugplanungs-, Flugverlaufs- sowie Passagier- und Ladedaten sowie zur Disposition der Flughafenressourcen, der Steuerung des Flughafenbetriebs und der Fluggastführung, sowie zur Information des reisenden Publikums und dessen Begleitpersonen.
Die Flugplanungs- und Flugbetriebsdaten sowie die übrigen zur Verkehrssteuerung, Abfertigungssteuerung und Verkehrsabrechnung notwendigen Daten werden im zentralen Informationssystem des Flughafenunternehmers gehalten und
unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zentral nachgeführt.
1.1
Auflieferung von Flugplan- und Flugbetriebsdaten durch die Luftverkehrsgesellschaften an die Fraport AG
Zur reibungslosen Verkehrs- und Betriebsabwicklung und zur optimalen Nutzung
der knappen Flughafen-Ressourcen ist die rechtzeitige Auflieferung und die
Nutzung von Flugplanungs-, Flugverlaufs- sowie Passagier- und Ladedaten
erforderlich.
Aus der Benutzung des Flughafens und den damit verbundenen Vertragsverhältnissen erwächst den Luftverkehrsgesellschaften die Verpflichtung, Fraport
als Flughafenunternehmer unmittelbar mit allen für eine ordnungsgemäße Betriebsvorbereitung und -abwicklung erforderlichen Daten für die den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main berührenden Flüge zeitgerecht zu versorgen.
Die Fraport AG als Flughafenbetreiberin erachtet die unmittelbare Auflieferung
von Flugplan- und Flugbetriebs- sowie von Passagier- und Ladedaten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 45 LuftVZO und der FBO für den Verkehrsflughafen Frankfurt/ Main, Teil II, Abschnitt 2.1.3, in der Fassung vom 01.01.1998,
zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Flughafenbetriebes für unerlässlich.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 6/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
Angesichts der Bedeutung, die die rechtzeitige Verfügbarkeit der erforderlichen
Daten für die Betriebsabwicklung hat, behält sich die Fraport AG vor, durch Vernachlässigung der Benachrichtigungspflicht entstandene Betriebsstörungen
und/oder damit im Zusammenhang stehende, insbesondere wirtschaftliche,
Schäden zu Lasten des Verursachers zu beheben.
ie
ns
t
!
Die Fraport AG ist berechtigt, die ihr zugeleiteten Verkehrsdaten zur Optimierung
und Analyse der Verkehrsabwicklung auszuwerten. Sie behandelt insbesondere
die Angaben über Passagierzahlen und die auf den Flügen mitgeführte Ladung
vertraulich.
1.1.1.1
Flugplandaten
Än
Auflieferung von Flugplandaten
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
1.1.1
de
ru
ng
sd
Anmerkung:
Die Verpflichtung der Luftverkehrsgesellschaften, verschiedenen behördlichen
Stellen ebenfalls bestimmte Daten zu melden, berühren nicht die mit Fraport
bestehenden Rechtsbeziehungen (z. B. die Daten aus den Flugberichten, die
nach dem Gesetz über Luftfahrtstatistik an die Fraport AG als Anmeldestelle des
Statistischen Bundesamtes zu melden sind).
Als Flugplandaten sind alle lang-, mittel- oder kurzfristig verfügbaren Informationen über Flugbewegungen anzusehen, die den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main berühren. Die auszuliefernden Flugplandaten haben die mit dem Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten Zeiten zu enthalten. Fraport behält sich vor, bei davon abweichenden Meldungen
eigenständig die koordinierten Zeitwerte einzufügen und ausschließlich diese zur
weiteren Disposition und Fluggastinformation zu verwenden.
Die Abstimmung der Flugzeiten mit dem Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland ersetzt nicht die Flugplananmeldung bei Fraport.
Eingegangene Flugplandaten werden zur Verwendung
- in Saisonflugplänen,
- im Flugplanteil des Taschenflugplans,
- im täglichen OPS-Plan und
- im Flughafen-Informationssystem
(u. a. Fraport -Informations-Medien und Fluganzeigetafeln)
veröffentlicht.
Flugplaninformationen sind an die Fraport-Flugplanstelle und/oder die FraportVerkehrsdatenzentrale zu übermitteln, wobei die Daten für die Saisonflugpläne
spätestens 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Flugplanperiode vorliegen
müssen.
Erst am Tag der Gültigkeit bei den Luftfahrtgesellschaften verfügbare Flugplaninformationen müssen entweder der Fraport-Flugplanstelle oder außerhalb der
Bürozeiten der Fraport-Verkehrsdatenzentrale unmittelbar und unverzüglich
übermittelt werden.
1.1.1.2
Übermittlungsumfang der Flugplandaten
Bei der Übermittlung von Flugplandaten an die Fraport-Flugplanstelle wird unterschieden zwischen
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 7/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
- der Auflieferung von neuen Flugplandaten
- Änderungen zu bereits übermittelten Daten und
- Streichungen von Flugplaninformationen.
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
Die Übermittlung neuer Flugplandaten soll die folgenden Einzeldaten enthalten:
- Flugnummer
- ATC-Callsign (sofern dieses nicht mit der Flugnummer übereinstimmt)
- Flugzeugtyp (ICAO-Code)
- Routing (mit Hinweis auf anzuzeigende Stationen bei Mehrsektorenflügen)
- Flugabfertigungsart
- Zeiten (bei Linienflügen Ankunfts- und Abflugzeiten aller angeflogenen
Stationen)
- Einsatztage und Einsatzzeitraum
- Mindestbodenzeiten in Minuten
- Rechnungsempfänger sowie Hinweis auf Zahlungsart und ggf.
- Fremdhandling (Operations, Passage, Fracht, Technik).
- TOBT Verantwortlicher (Firma/Abteilung/Dienstelle/Anschrift/E-Mail/Telefon)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
Wichtig:
Bei der Übermittlung der Zeiten muss erkennbar sein, ob die Angaben in UTC
oder LT gemacht wurden.
1.1.1.3
Übermittlungsform und -wege für Flugplandaten
Für die Übermittlung der Flugplandaten ist grundsätzlich die elektronische Form
(E-Mail) vorgesehen. Diese soll als Format SSIM-File nach IATA-Standard gesendet werden.
Die Übermittlung zeitkritischer Daten (z. B. am aktuellen Tag) kann auch telefonisch durch einen Repräsentanten der Luftverkehrsgesellschaft erfolgen.
Die Übermittlung auf dem Postweg (auch Hauspost) erfolgt an die Postanschrift
Fraport AG, Verkehrsdatenzentrale und Flugplanstelle, Flughafen, 60547 Frankfurt am Main Fernschriftliche Übermittlung über
- SITA-Adresse FRAAF7X oder
- SITA-Adresse FRANC7X
oder
- Telefax 069 690-45541
- Telefax 069 690-56701 (für den aktuellen Verkehrstag oder außerhalb der
Bürozeiten der Fraport-Flugplanstelle)
oder per E-Mail an
- [email protected] oder
- [email protected]
oder fernmündlich
- 069 690-71243, 71743, 71744, 72411, 77969
- 069 690-71740, 71741 (für den aktuellen Verkehrstag oder außerhalb der
Bürozeiten der Fraport-Flugplanstelle)
1.1.2
Auflieferung von Flugbetriebsdaten
1.1.2.1
Flugbetriebsdaten
Als Flugbetriebsdaten sind alle verfügbaren Vorabinformationen anzusehen, die
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 8/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
mit der aktuellen Durchführung von Flügen nach und ab Frankfurt in Zusammenhang stehen.
ie
ns
t
!
Flugbetriebsdaten bestehen aus Flugverlaufs-, Passagier- und Ladedaten.
Flugverlaufsdaten beinhalten u.a. Statusmeldungen (z.B. Begin Boarding), MVTNachrichten, ASM-Nachrichten oder SSM-Nachrichten und die Target Off-Block
Time (TOBT) als Vorhersage für „Aircraft Ready“. Passagier- und Ladedaten
sind bspw. enthalten in CPM-, LDM-, PTM-, ALI-, LPM- und BKM-Nachrichten,
sowie in Mail- und Cargo-Onload-Nachrichten und der ULD order.
ru
ng
sd
Flugbetriebsdaten müssen von den Luftverkehrsgesellschaften zum frühest
möglichen Zeitpunkt an Fraport übermittelt werden, wobei die Daten für ankommende Flüge bis spätestens 60 Minuten vor der Landung vorliegen sollten, damit
die an der Abfertigung beteiligten Dienste rechtzeitig mit allen relevanten Daten
versorgt sind.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
Flugverlaufsdaten müssen an die Fraport-Verkehrsdatenzentrale übermittelt
werden, Passagier- und Ladedaten werden an den Bereich Infrastruktur der Bodenverkehrsdienste der Fraport AG übermittelt, unabhängig davon, ob der Flug
sich im Handling der Airline selbst oder im Fraport Handling befindet oder von
einem Dritten abgefertigt wird (siehe auch 1.1.2.2 Übermittlungsform und –wege
für Flugbetriebsdaten).
1.1.2.2
Übermittlungsform und -wege für Flugbetriebsdaten
Die Übermittlung von Flugbetriebsdaten ist an kein festes Format gebunden. Sie
sollte jedoch grundsätzlich fernschriftlich (vorzugsweise über SITA) erfolgen, da
bei Benutzung der bestehenden Fernschreibverbindungen eine nahezu verzugsfreie Datenübermittlung sichergestellt ist und
- bei Übermittlung von standardisierten IATA-Meldungen über SITA zusätzlich
die Möglichkeit einer automatisierten Übertragung gegeben ist,
- die Gefahr von Missverständnissen bei telefonischer Übermittlung entfällt und
- der Umfang der erforderlichen Telefongespräche entscheidend gesenkt werden
kann.
Übermittlung von Flugverlaufsdaten:
Der Anschluss der Fraport-Verkehrsdatenzentrale an das Fernmeldenetz der
SITA ermöglicht die Übermittlung von aktuellen Flugbetriebsdaten bereits vom
Vorflughafen aus, indem schon dort in die Meldungen, die für die jeweilige LVGStation auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main bestimmt sind (z. B. MVT), die
Anschrift FRAAF7X zusätzlich eingesetzt wird. Die Übermittlung an die Verkehrsdatenzentrale erfolgt automatisch, und die jeweilige Meldung steht ihr damit
zum gleichen Zeitpunkt wie der ansässigen LVG-Station zur Verfügung.
Neben dem SITA-Anschluss ist die Verkehrsdatenzentrale auch über
Telefax 069 690-56701 oder per E-Mail unter [email protected]
zu erreichen. Der Telefaxanschluss sollte für die Übermittlung von Flugbetriebsdaten jedoch nur verwendet werden, wenn das Senden über SITA nicht möglich
ist.
Als zusätzlicher Kommunikationsweg steht auch die Direkttelefonverbindung 069
690-71740 oder 71741 (Schichtleiter) der Verkehrsdatenzentrale zur Verfügung.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 9/35
5
5.1
5.1.4
Management
Richtlinien für unsere Kunden 2
Verkehrsleitung
ie
ns
t
!
Übermittlung von Passagier- und Ladedaten:
Auch der Anschluss des Bereichs Infrastruktur der Bodenverkehrsdienste der
Fraport AG an das Fernmeldenetz der SITA ermöglicht die Übermittlung von aktuellen Passagier- und Ladedaten bereits vom Vorflughafen aus, indem schon
dort in die Meldungen, die für die jeweilige LVG-Station auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main bestimmt sind (z. B. LDM, CPM), die Anschrift FRAIGXH
zusätzlich eingesetzt wird. Die Übermittlung an die Bodenverkehrsdienste der
Fraport AG erfolgt automatisch und die jeweilige Meldung steht ihr damit zum
gleichen Zeitpunkt wie der örtlichen LVG-Station zur Verfügung.
ru
ng
sd
Neben dem SITA-Anschluss ist der Bereich Infrastruktur der Bodenverkehrsdienste der Fraport AG auch über Telefax (++49) (0)69/690-59568
und per E-Mail unter [email protected] oder [email protected]
zu erreichen. Selbstverständlich stehen auch die Telefonanschlüsse
(+49) (0)69/690-70629 oder -70632 (Ladedatenbearbeitung) des Bereichs Infrastruktur der Bodenverkehrsdienste der Fraport AG zur Verfügung.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
Die Übermittlung per Telefax, E-Mail oder Telefon sollte für die Übermittlung
der Passagier- und Ladedaten jedoch nur verwendet werden, wenn das Senden
über SITA nicht möglich ist.
1.1.2.3
Übermittlungsumfang der Flugbetriebsdaten
Beim Umfang der zu übermittelnden Flugbetriebsdaten ist zu unterscheiden
zwischen
- Angaben zum eingesetzten Flugzeug und zum aktuellen Flugverlauf (Ankunft
und Abflug) und
- Angaben über die auf dem Flug (Ankunft und Abflug) mitgeführte Ladung
Als Angaben über das eingesetzte Flugzeug und den aktuellen Flugverlauf sind
zu übermitteln:
- Flugzeugkennzeichen (Registration)
- Änderungen in der Streckenführung (Reroutings)
- Umleitung zum Ausweichflughafen, ggf. weitere Angaben hierzu (z.B. PAX
Dispo)
- Verfrühungen
- Verspätungen
- Annullierungen
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen Gründen kann für jeden Flug zurzeit jeweils nur eine Fluggesellschaft und -nummer pro Tag verarbeitet werden. Die Verwendung von Doppel- oder Zweitflugnummern ist nicht möglich.
Als Angaben zu der auf dem jeweiligen Flug mitgeführten Ladung, die aus
Dispositionsgründen möglichst nach
- der Gesamtmenge an Bord
- der Ausladung für FRA
- der Transfer- und Transitladung und
- der Zuladung in FRA
aufgeschlüsselt sein sollten, sind zu übermitteln:
- Fluggastzahlen (Aussteiger, Umsteiger Inbound, Transit, Umsteiger Outbound,
Zusteiger)
- Gepäck (BULK) nach Menge und/oder Gewicht sowie PAX-Kategorie
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
sd
ie
ns
t
- Fracht (BULK) nach Gewicht und Sonderladung
- Post (BULK) nach Gewicht
- Gepäckcontainer, LD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Frachtcontainer, LD bzw. MD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Postcontainer, LD bzw. MD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Leercontainer, LD bzw. MD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Gepäckpaletten, LD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Frachtpaletten, LD bzw. MD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Postpaletten, LD bzw. MD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Leerpaletten, LD bzw. MD, nach Anzahl, Ladeposition und Typencode
- Sonderladungen in IATA-Kodierung
!
Blatt 10/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
ru
ng
Bei den Angaben zur mitgeführten Ladung können - zusätzlich zu den hier aufgeführten Ladungsarten - weitere Einzelheiten von Bedeutung sein. Hier erfolgt
im Einzelfall eine diesbezügliche Absprache zwischen dem Abfertiger, dem Bereich Infrastruktur der Bodenverkehrsdienste und der Luftverkehrsgesellschaft.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
Um eine aufkommensgerechte Disposition von Abfertigern und Gerät sowie einen zeitgerechten Beginn der Abfertigung sicherstellen zu können, sollten die
Passagier- und Ladedaten zum frühest möglichen Zeitpunkt übermittelt werden:
Im Inbound bei Abflug am Vorflughafen, spätestens 60 Minuten vor Ankunft
Im Outbound in Abhängigkeit vom Flugzeugtypen:
- Wide Body (z. B. MD11, B747, B767, A33*, A34*): spätestens 180 Minuten vor
Abflug,
- Narrow Body (z. B. B737, RJ85, B757): spätestens 90 Minuten vor Abflug.
Im Outbound können zur Einhaltung dieser Fristen zunächst Planwert
(Estimates) übermittelt werden, zu einem späteren Zeitpunkt dann die verbindlichen Daten (Finals).
1.1.2.4
Konkretisierung der Meldepflicht bei Gepäckdaten
In Ergänzung des Übermittlungsumfangs von zu meldenden Flugbetriebsdaten
unter 1.1.2.3 gilt für Gepäckdaten folgende Detaillierung:
Meldepflichten der Luftverkehrsgesellschaften im ankommenden Luftverkehr (Inbound)
Die Gepäcksortierung am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main erfolgt mittels einer
vollautomatisierten und EDV-gestützten Behälterförderanlage mit automatisierten Kodierstellen für die Eingabe des Transfergepäcks im Inbound.
Um einen reibungslosen Betrieb der Gepäckförderanlage, sowie eine möglichst
schnelle Steuerung der Gepäckstücke zu gewährleisten, obliegt es den ankommenden Luftverkehrsgesellschaften (LVG) für eine rechtzeitige Überlassung und
Übergabe einer Baggage Transfer Message (BTM), entsprechend IATA Definition IATA RP 1745, zu sorgen. Im Falle, dass ein Abkommen zwischen der ankommenden LVG (Inbound Carriers) und der übernehmenden LVG besteht
(Throughcheck-in-Abkommen), ist eine Baggage Source Message (BSM) durch
die übernehmende LVG (Through-Check-in Partner) zu versenden. Wenn diese
BSM rechtzeitig vorliegt, so kann auf die BTM des Inbound Carriers ggf. verzichtet werden.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 11/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
Eine rechtzeitige Übergabe der Daten hat stattgefunden, wenn diese bis 15
Minuten vor SIBT auf der SITA-Adresse FRABRXH nach Teletyp B vorliegen.
Die LVG hat weiterhin sicherzustellen, dass die Gepäckanhänger dem IATAStandard (IATA RS 740) entsprechen und in der für den Automatisierungsprozess erforderlichen Qualität vorliegen.
ie
ns
t
!
Meldepflichten der Luftverkehrsgesellschaften im abfliegenden Luftverkehr
(Outbound)
ng
sd
Die Gepäcksortierung am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main erfolgt mittels einer
vollautomatisierten und EDV-gestützten Behälterförderanlage. Als Vorleistung für
die mehrstufige Reisegepäckkontrollanlage ist diese Behälterförderanlage zum
Teil mit den, dem Check-In nachgelagerten Scannertoren verbunden, um die
Gepäckidentitätscodes automatisiert zu erfassen.
Än
de
ru
Um einen reibungslosen Betrieb der Gepäckförderanlage, sowie eine möglichst
schnelle Steuerung der Gepäckstücke zu gewährleisten, obliegt es den abfliegenden Luftverkehrsgesellschaften (LVG) für eine rechtzeitige Überlassung und
Übergabe einer Baggage Source Message (BSM), entsprechend IATA Definition IATA RP 1745, zu sorgen.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Eine rechtzeitige Übergabe der Daten hat stattgefunden, wenn diese vor Übergabe des Gepäckstücks in die Gepäckförderanlage auf der SITA-Adresse
FRABRXH nach Teletyp B vorliegen.
Die LVG hat weiterhin sicherzustellen, dass die verwendeten Gepäckanhänger
dem IATA-Standard (IATA RS 740) entsprechen und in der für den Automatisierungsprozess erforderlichen Qualität vorliegen.
1.2
Flugbetriebsdaten des Umdrehprozesses im Rahmen des Airport-CDM
Verfahrens (A-CDM)
Das Airport-CDM Verfahren regelt den Umdrehprozess am Verkehrsflughafen
Frankfurt/Main für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) und ist gemäß
Luftfahrthandbuch Deutschland, Band II, AD2-EDDF AD 2.20 „Local Traffic Regulations“, sowie der gültigen Version der Brief Description zum A-CDM Verfahren anzuwenden.
Für alle Luftverkehrsgesellschaften ergibt sich hieraus die Verpflichtung, die zur
Durchführung des Verfahrens notwendigen Informationen (Fluplandaten siehe
1.1.1.1 und Flugbetriebsdaten siehe 1.1.2.1) zeitgerecht bereitzustellen:
- Target Off-Block Time (TOBT) als Eingangsparameter für die Sequenzierung
der Abflüge
- Minimum Turnaround Time (MTTT) zur Berechnung und Überprüfung einer
plausiblen TOBT (siehe 1.1.1.2)
- Actual Start Boarding Time (ASBT) zur Überprüfung des Verfahrensfortschrittes (siehe Richtlinien für unsere Kunden 2, 5.1.5 Passagierdienste, Punkt 3.2)
1.2.1
Target Off Block Time (TOBT)
Die TOBT ist ein von der Luftfahrtgesellschaft/Abfertigungsagent überwachter
und zu bestätigender Zeitpunkt, zu dem die gesamte Flugzeugabfertigung abgeschlossen sein wird. Dies beinhaltet, dass die Flugzeugtüren geschlossen sowie
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 12/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
Automatisch generierte TOBT
ie
ns
t
1.2.1.1
!
die Fluggastbrücken vom Luftfahrzeug entfernt sind. In Folge kann die Anlassfreigabe entgegengenommen und die Push-back/Taxi- Freigabe erfolgen.
Die TOBT ist die Orientierungszeit für alle Abfertigungsprozesse, außer PushBack und Remote-Luftfahrzeugenteisung. Sie wird als beste verfügbare Zeit für
die Koordination verwendet.
- TOBT = Vorhersage des „Aircraft Ready“
sd
In der Endanflugphase generiert das System „Milestone Manager“ automatisch
eine TOBT für den verknüpften Outboundflug.
ng
Der früheste Zeitpunkt einer TOBT-Generierung liegt bei Estimated Off-Block
Time (EOBT) minus 90 Minuten.
Än
de
ru
Bei der TOBT Generierung kommt u.a. die Minimum Turnaround Time (MTTT)
zur Anwendung. Die MTTT ist eine im System hinterlegte Zeit und ist abhängig
von Luftverkehrsgesellschaft, Luftfahrzeugtyp und Zielflughafen.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Wichtige Abhängigkeiten für die automatische TOBT-Erstgenerierung sind:
- TOBT = EOBT
wenn: EIBT + MTTT ≤ EOBT
- TOBT = EIBT + MTTT
wenn: EIBT + MTTT > EOBT
- TOBT für Flüge mit CTOT nur:
wenn: TOBT + EXOT vor oder innerhalb
Slot Tolerance Window (i.d.R. CTOT -5 und +10 Minuten)
Der TOBT Verantwortliche, kann diese TOBT nutzen oder sie manuell anpassen
(siehe TOBT Meldewege 1.2.8).
Falls die TOBT für einen Flug nicht automatisch erstellt wird, muss sie vom
TOBT-Verantwortlichen eingegeben werden. Ist schon eine manuell gesetzte
TOBT vorhanden, bleibt diese bestehen und wird nicht durch die automatisch
generierte TOBT überschrieben.
Es findet keine Unterscheidung von direktem Umlauf und Flügen mit längerer
Standzeit, die ggf. rumgeschleppt werden, statt.
1.2.2
TOBT Verantwortlicher
Durch die Luftverkehrsgesellschaften ist sicherzustellen, dass:
- die TOBT Verantwortlichkeit festgelegt wird
- die Kommunikation mit dem jeweiligen Airline OCC (ATC FPL/EOBT Verant
wortlichen) sichergestellt ist
- interne Arbeitsverfahren abgestimmt sind
Der TOBT Verantwortliche (i.d.R. der Abfertigungsagent), die Luftfahrtgesellschaft (für Flüge ohne Abfertigungsagenten) oder der Luftfahrzeugführer (für
Flüge der Allgemeinen Luftfahrt ohne Abfertigungsagenten) ist für die Korrektheit
und Einhaltung der TOBT verantwortlich.
Eine falsche TOBT kann zu Nachteilen bei der weiteren Sequenzierung bzw.
CTOT-Vergabe bei regulierten Flügen führen. Es wird empfohlen, notwendige
Anpassungen der TOBT frühestmöglich vorzunehmen.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 13/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
1.2.3
TOBT-Eingaben und Anpassungen
ie
ns
t
!
Bei der Eingabe bzw. Anpassung der TOBT ist folgendes zu beachten:
- Eine Eingabe der TOBT kann frühestens EOBT -90 Minuten erfolgen
- Eine Anpassung der TOBT kann, bis zur Ausgabe der TSAT, beliebig oft vorgenommen werden
- Nach Ausgabe der TSAT kann die TOBT maximal zweimal korrigiert werden.
- Der eingegebene TOBT-Wert muss mindestens 5 Minuten später als der aktuelle Zeitpunkt liegen.
- Die neue TOBT muss mindestens um +/- 5 Minuten von der ursprünglichen
TOBT abweichen
Abweichungen von TOBT zu EOBT
de
1.2.4
ru
ng
sd
Da die TOBT auch weitere Prozesse steuert, sind Anpassungen der TOBT (auch
Verfrühungen von mehr als 5 Minuten) durch den TOBT-Verantwortlichen einzugeben.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
Weicht die TOBT um mehr als 15 Minuten von der EOBT des ATC-Flugplanes
ab, ist durch die Luftverkehrsgesellschaft eine zusätzliche Verspätungsmeldung
(DLA, CHG) zu veranlassen. Diese Zeit (EOBT) sollte analog der Zeit des letzten
TOBT-Wertes sein. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, EOBT und TOBT anzugleichen.
1.2.5
TOBT Löschung
Bei Löschung einer TOBT wird der A-CDM Prozess für den jeweiligen Abflug unterbrochen und er erhält automatisch den Status „Standby“.
In den folgenden Fällen ist die TOBT zu löschen:
- Die TOBT ist nicht bekannt (z.B. technische Probleme mit dem Luftfahrzeug)
Anmerkung: Ist eine neue TOBT bekannt und soll diese Prozessunterbrechung
wieder aufgehoben werden, ist diese neue TOBT durch den TOBT Verantwortlichen einzugeben.
- Die zulässige Anzahl der TOBT-Eingaben (2x) nach TSAT-Generierung ist
überschritten und eine neue TOBT soll eingegeben werden.
1.2.6
Cancel-DPI - Datenaustausch (Departure Planning Information) mit der
CFMU
Nach Eingabe einer aktualisierten TOBT wird die Versendung einer erneuten
DPI angestoßen, dem Status des Fluges entsprechend.
Beispiel einer Cancel-DPI:
- TITLE DPI
- DPISTATUS CNL
- ARCID XYZ1234
- ADEP EDDF
- EOBT 1825
- EOBD 090105
- ADES LTBA
- REASON TOT UNKOWN
- ORGN EDDFYDYX
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 14/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
1.2.7
TOBT bei Wechsel des Luftfahrzeuges
1.2.8
ie
ns
t
!
Bei einem Wechsel des Luftfahrzeuges (Aircraft Change) bleibt die TOBT am aktiven Flugereignis erhalten. Ist mit dem Wechsel des Luftfahrzeuges auch eine
gleichzeitige Verspätung verbunden, ist die TOBT durch den TOBT Verantwortlichen anzupassen.
TOBT Meldewege
ru
ng
sd
Die folgenden Meldewege stehen für die Eingabe bzw. die Übermittlung der
TOBT zur Verfügung:
- Dialog CSA-Tool (lokal oder remote)
- internes System der Luftverkehrs-/Handling Agenten (über Schnittstelle)
- per SITA FRAAF7X
- Fraport-Verkehrsdatenzentrale: +49 69 690 71740
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
Für Flüge der Allgemeinen Luftfahrt steht für die Eingabe bzw. die Übermittlung
der TOBT im GAT folgende Meldewege zur Verfügung:
Fraport Executive Aviation Services Tel.: +49 69 690 71718/71719
per SITA: FRAAG7X
Informationen zu den einzelnen A-CDM Datenschlüsseln finden Sie unter der
folgenden Internetseite: www.cdm.frankfurt-airport.com
1.3
Verkehrsdatennutzung und Nutzerschnittstellen
Jeder an der Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main Beteiligte ist gehalten nachzuweisen, dass er geeignete Vorkehrungen
getroffen hat, die sicherstellen, dass die Abfertigung gelandeter Luftfahrzeuge
unverzüglich und zeitgerecht, d. h. innerhalb der mit den Luftverkehrsgesellschaften vereinbarten Minimum- Bodenzeit, erfolgt.
Die Fraport AG bietet allen Flughafennutzern zur zeitgerechten Erbringung von
Bodenabfertigungsleitungen an, sich der Verkehrsdaten sowie der einschlägigen
Einrichtungen und Dienste des Flughafenunternehmers zu bedienen.
1.3.1
Verkehrsdatennutzung
Aktuelle Verkehrsdaten werden den Nutzern in aufbereiteter Form zur Planung
und Disposition von Gerät und Personal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt,
mit der Maßgabe, dass es sich ausschließlich um Abfertigungsereignisse im
Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Beziehers der Daten handelt (Mandanten
bezogen).
Die Überlassung von Daten wird per Einzel-Gestattungsvertrag zwischen Nutzer
und Flughafenunternehmer geregelt.
Vertrauliche Daten im zentralen Fluginformationssystem des Flughafenunternehmers, die der ausschließlichen Nutzung eines Selbstabfertigers oder Dienstleisters dienen, werden Systemen Dritter nicht übermittelt. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 15/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
1.3.2
Nutzerschnittstellen
Zum Zwecke der internen Steuerung von Personal und Gerät ist es gestattet,
eigene Systeme zu nutzen und an die zentral vorgehaltenen Systeme des
Flughafenunternehmers nach Genehmigung durch diesen, anzubinden.
ie
ns
t
!
Die Schnittstellen müssen zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebes
den Vorgaben des Flughafenunternehmers entsprechen und werden durch diesen abgenommen. Alle Aufwendungen des Flughafenunternehmers trägt der
Nutzer.
de
ru
ng
sd
Werden Steuerungssysteme des Flughafennutzers an die Systeme des Flughafenunternehmers über eine Schnittstelle angebunden, ist die Weitergabe der
vom Flughafenunternehmer an den Vertragspartner übermittelten Daten an Dritte oder Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften des Vertragspartners, ohne die
ausdrückliche Genehmigung des Flughafenunternehmers, nicht statthaft. Hierüber sind ggf. Einzelvereinbarungen mit dem Flughafenunternehmer zu treffen.
gez. i. A. K.-D. Stanke
(in Vertretung für FBA-AF)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
gez. i. V. J. Muthmann
(in Vertretung für FBA-A)
Än
Fraport AG
gez. ppa. M. Müller
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
gez. i.V. J. Konn-Kruse
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 16/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
2. Kurzbeschreibung Betriebliches Fluginformationssystem
2.1
Allgemeines
sd
ie
ns
t
!
Das Fraport Fluginformationssystem enthält Luftverkehrsinformationen.
Die Aufbereitung und Eingabe der Daten wird federführend von der Verkehrsdatenzentrale vorgenommen. Die Verkehrsdatenzentrale ist zuständig für alle Fragen, die sich im Betrieb mit dem Informationssystem ergeben.
de
ru
ng
Das System wurde erstellt, um allen an der Abwicklung des Luftverkehrs beteiligten Stellen umfassende Informationen zur Betriebssteuerung zu liefern. Dieser
Aufgabenstellung kann das System jedoch nur entsprechen, wenn
– alle benötigten Daten zeitgerecht und vollständig aufgeliefert werden,
– alle Beteiligten das System intensiv nutzen und
– die Richtigkeit der angezeigten Daten von den Auflieferern überprüft wird.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
Die Endstelle beim Benutzer besteht im aktuellen System FDTplus aus einer
web-basierten Anwendung oder einer „Stand alone“ Lösung (PC, Monitor und
spezielle Tastatur).
Das Nachfolgesystem für die bisherigen Anzeigegeräte (bspw. Flugdatenterminal, Videomonitor, Kreuzschienenmonitor) ist das System FDTplus, Die Aktualität der Daten liegt bei FDTplus stets unterhalb von 30 Sekunden. Zudem werden
Anwendungs- und Darstellungsmöglichkeiten erweitert.
2.2
Informationsspektrum
Die Teilnehmer am Fraport Fluginformationssystem erhalten Fluginformationen
und zusätzliche Informationen der Formatgruppen
- Information
- Operations
- TMO-INBOUND und
- REMARKS (zusätzliche Angaben).
Die Fluginformationen in den FDTplus Formaten sind wiederum in Einzeldokumente unterteilt:
8 Blätterformate ANKÜNFTE-ARRIVALS
Taste 1
8 Blätterformate ABFLÜGE-DEPARTURES
Taste 2
15 Blätterformate OPS-INBOUND
Taste 3
15 Blätterformate OPS-OUTBOUND
Taste 4
2 Blätterformate TMO-INBOUND
Taste 26
Für die Dokumente „REMARKS” ist je eine Dokumentengruppe für REMARKS 1
und REMARKS 2 vorgesehen (Tasten 7 und 8). Hier können mit Blätterfunktion
bis zu 25 verschiedene Bildschirminhalte aufgerufen werden.
Die Tastaturbelegung entspricht der Web- Anwendung.
Das Informationsspektrum stellt in Spitzenzeiten eine Vorausschau auf
Ankünfte und Abflüge für den Verkehrsflughafen Frankfurt/Main für mindestens
die folgenden zwei Stunden sicher. Informationen über Ankünfte werden für wei-
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 17/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
tere 65 Minuten angezeigt. Abfluginformationen werden 10 Minuten nach dem
Start des Luftfahrzeuges gelöscht.
Die in den o. g. Formaten veröffentlichten Informationen werden nachfolgend im
einzelnen beschrieben.
Än
de
ru
ng
- Flugnummer (ankommend): .......................... FLIGHT
- Route vor Frankfurt: ...................................... FROM/VIA
(Startflughafen und letzter Zwischenlandehafen)
- Ankunftszeit nach Tagesflugplan: ................. SIBT
- Voraussichtliche Ankunftszeit: ...................... ELDT
- Zugewiesene Parkposition: ........................... POS
- Terminal: ....................................................... TML
- Schalterhalle: ................................................ HAL
- Zugeteilte Gepäckausgabebänder: ............... BELT
- Ausgang: ...................................................... EXIT
- Textinformationen zu den jeweiligen Flügen:..REMARKS
ie
ns
t
!
Formatgruppe „ANKÜNFTE – ARRIVALS (INFO)”
sd
2.2.1
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Den Gepäckausgabebändern (BELT) sind nach folgendem Schema Passagierausgänge zugeordnet (BELT entspricht Ausgang):
1–6A
11 – 16 B1
17 – 22 B2
31 – 38 C
41 – 46 D
51 – 56 E
2.2.2
Formatgruppe „ABFLÜGE – DEPARTURES (INFO)”
- Flugnummer (abfliegend): ............................. FLIGHT
- Route ab Frankfurt: ....................................... TO/VIA
(Zielflughafen und nächster Zwischenlandehafen)
- Abflugzeit nach Tagesflugplan:...................... SOBT
- Voraussichtliche Abflugzeit: ..........................ETD
- Terminal: ....................................................... TML
- Schalterhalle: ................................................HAL
- Schalternummer: .......................................... CHECKIN
- Sammelraum: ................................................ GATE
(nach BGT: Bereich und Gatenummer, vor BGT: nur Bereich)
- Textinformationen zu den jeweiligen Flügen:..REMARKS
- Lichtsignal (Flacker) am Zeilenanfang: .........Achtung
(automatisch 30, 45 bzw. 60 Minuten vor ETD)
In den Formatgruppen „INFO” werden nur Passagierflüge angezeigt.
Unter „HAL“ wird die Schalterhalle eingetragen, in der die jeweilige Luftverkehrsgesellschaft ihren Schwerpunkt in der Abfertigung hat. Entsprechend erfolgt unter „CHECKIN“ die Eintragung der Abfertigungsschalter, die in dieser Halle genutzt werden. Eine hallenübergreifende Schalteranzeige ist nicht möglich.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 18/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
Formatgruppe „Operations-Ankunft“ (OPS – INBOUND)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
- Flugnummer (ankommend): .......................... FLT NR
- Flugfunktion: ................................................. keine Spaltenüberschrift
(siehe Abschn. 2.3.2)
- Flugabfertigungsart: ...................................... FAA
(siehe Abschn. 2.3.3)
- LFZ - Registrierung: ...................................... REG
(Farbumkehr bei Änderung)
- LFZ - Typ: ...................................................... TYPE
- Letzter Abflughafen vor Frankfurt: ................. FRM (from)
- Flugkennzeichen: ......................................... FK (Flugkennzeichen)
(siehe Abschn. 2.3.4)
- Ankunftszeit nach Tagesflugplan: ................. SIBT
- Voraussichtliche Ankunftszeit: ...................... ELDT
- Position: ........................................................ POS
(Farbumkehr bei Änderung)
- Landezeit: ..................................................... ALDT
- Voraussichtliche Ankunftszeit auf Position:.... EIBT
- Zeitpunkt des Abstellens auf der Position: .... AIBT
- Lichtsignal (Flacker) am Zeilenanfang: .........Endanflug
(wird bei Landung gelöscht) ..........................TMO (Ten Minutes Out)
- Lichtsignal (Flacker) am Zeilenende: ............Landung (ALDT)
!
2.2.3
2.2.4
Formatgruppe „Operations-Abflug“ (OPS – OUTBOUND)
- Flugnummer (abfliegend): ............................. FLT NR
- Flugfunktion: .................................................keine Spaltenüberschrift
(siehe Abschn. 2.3.2)
- Flugabfertigungsart:....................................... FAA
(siehe Abschn. 2.3.3)
- LFZ - Registrierung:....................................... REG
(Farbumkehr bei Änderung)
- LFZ - Typ: ...................................................... TYPE
- Erster Zielflughafen nach Frankfurt: .............. TO
- Flugkennzeichen: ................................... ...... FK (FKZ)
(siehe Abschn. 2.3.4)
- Abflugzeit nach Tagesflugplan: ..................... SOBT
- Erwartetes Abfertigungsende * TOBT
- Voraussichtliche Abflugzeit: .......................... ETD
- Target Start- Up Approval Time
TSAT
- Geplanter Sammelraum ................................ GATE
(in Verbindung mit Lichtsignal BGT: zugeteilter Sammelraum)
- Position: ........................................................ POS
(Farbumkehr bei Änderung)
- Off- Block Zeit............................................... AOBT
- Startzeit: ....................................................... ATOT
(Angabe der Minutenwerte)
- Lichtsignal „ ” (invertiertes Kreuz)
am Zeilenanfang: .......................................... Beginn Gate-Abfertigung
(wird durch das Lichtsignal (BGT) „Achtung” gelöscht)
- Lichtsignal „ ” (Flacker) am Zeilenanfang: ..... Achtung
(automatisch 30, 45 bzw. 60 Minuten vor ETD)
+
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 19/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
* Anzeige von „STBY“, wenn keine Zielzeit TOBT / TSAT vorhanden ist (z.B. bei
FFU=I)
- Lichtsignal „ ” (Flacker) am Zeilenende:......... Abfertigungsende Schalter
(wird durch das Lichtsignal (ESC) „Ende der Gate-Abfertigung” gelöscht)
- Lichtsignal „ ” (invertiertes Kreuz)
am Zeilenende: .............................................. Ende der Gate-Abfertigung (EGT)
Format „TMO - INBOUND”
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
- Flugnummer (ankommend): .......................... FLIGHT
- Flugabfertigungsart:....................................... FAA
(siehe Abschn. 2.3.3)
- Funkrufzeichen.............................................. CALLSIGN
- LFZ-Registrierung:......................................... REG
- LFZ-Typ: ....................................................... TYPE
- Zugewiesene Landebahn: ............................ RWY
- Abrollbahn von der Landebahn:..................... TWY
- Position: ........................................................ POS
- Flugkennzeichen ...........................................FK
- Voraussichtliche Ankunftszeit: ......................ELDT
- Landezeit: .....................................................ALDT
- ATC-Callsign
ng
2.2.5
sd
ie
ns
t
!
Die Anzeige der geplanten Sammelräume erfolgt 2 Stunden vor STD bzw. ETD,
muss jedoch bis zur Zuteilung (BGT) als unverbindliches Planungsdate angesehen werden.
Im Format „TMO-INBOUND” werden nur Flüge während des Endanfluges in
Sortierung nach voraussichtlicher Ankunftszeit angezeigt. Die Löschung der
Fluganzeige erfolgt bei AIBT.
2.2.6
Format „Zusätzliche Angaben - 1” (REMARKS 1)
Dieses Format enthält
- Benutzbarkeitsbeschränkungen und Hinweise auf Betriebsbedingungen des
Flughafens (z.B. NOTAMs, Angabe zu aktuellen Betriebsstufen – CAT I / II / III)
- Wetterwarnungen (z. B. Windwarnungen, Wettervorhersage für den Winter
dienst, De-icing Phase)
2.2.7
Format „Zusätzliche Angaben - 2” (REMARKS 2)
Dieses Format enthält Annullierungen – Angaben zu Betriebsbeschränkungen
(z. B. fehlende Fluggastbrücken)
2.2.8
RUNWAY IN USE/Betriebsstufe (CAT)
Im jeweils ersten Format der Formatgruppe Operations-Ankunft bzw. -Abflug
wird durch Anzeige am oberen linken Bildrand über die bei Starts und Landungen gültige Betriebsrichtung informiert.
Ergänzend wird hier bei entsprechender Wetterlage über die Durchführung des
Luftverkehrs unter den Bedingungen der Betriebsstufen 2 oder 3 informiert (Einblendung CAT II bzw. CAT III).
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 20/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
2.2.9
Aktualisierung der Information
Erläuterungen zu Datengruppen
2.3.1
Kennzeichnung verspäteter Flüge
ie
ns
t
2.3
!
Die Aktualisierung der Information erfolgt kontinuierlich. Bekanntwerdende Veränderungen oder Ergänzungen werden unmittelbar nach Eingang in der FraportVerkehrsdatenzentrale zur Anzeige gebracht.
A–
B–
Zusatzflug oder Wiederaufnahme
Transport von Fluggästen, für die eine grenzpolizeiliche Einreisekontrolle
erforderlich ist, zu einer Busankunft
Transport von Fluggästen, für die eine grenzpolizeiliche Einreisekontrolle
erforderlich ist, zur Busankunft C
Diversion (unvorhergesehene Ausweichlandung vor Frankfurt)
Transport von Fluggästen, für die eine grenzpolizeiliche Einreisekontrolle
erforderlich ist, zur Busankunft E
2 Stopp - Bustransport
Remote Holding
Verspätung (unbestimmt)/indefinite delay (bewirkt im Format „INFO” die
Anzeige “VERSPAETET”)
Bustransport B Tür 1
Rückkehr aus der Luft nach dem Start
Verspätung auf den Folgetag
Notlandung
Positionswechsel (Information bezüglich der Bodenbewegung zwischen 2
Abfertigungspositionen)
Änderung der planmäßigen Streckenführung vor/nach Frankfurt
Technische Landung
Umleitung (Flug kommt unplanmäßig nach Frankfurt)
Bewegung zwischen Abstellposition und Werft v. v.
Annullierter Flug (bewirkt im Format „INFO” die Anzeige „ANNULLIERT”)
Rückkehr auf eine Abfertigungsposition (nach OFB)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
C–
de
Abkürzungen in der Spalte „FFU” (Flugfunktion)
Än
2.3.2
ru
ng
sd
Verspätete Flüge des Vortages sowie Flüge, die zwei Tage oder länger verspätet
sind, werden durch Farbumkehr der Flugnummer dargestellt. Zusätzlich wird unter „Remarks“ am Zeilenende roulierend „Verspätet“ und das ursprüngliche Flugdatum angezeigt.
D–
E–
G–
H–
I–
K–
L–
M–
N–
P–
R–
T–
U–
W–
X–
Z–
Aus internen Gründen werden gelegentlich als Zusatz zur Flugnummer auch
andere Buchstaben angehängt (Suffix) (z. B. E, A, R). Diese Zusätze enthalten
keine Aussage über die Flugfunktion.
2.3.3
Abkürzungen in der Spalte „FAA” (Flugabfertigungsart)
C–
CM –
DB –
EX –
F–
planmäßiger Frachtflug
Fracht/Postflug
AIRail
Geschäftsflug
Überführungsflug
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 21/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
2.3.4
sd
ie
ns
t
!
Flug mit gesellschaftsinterner Fracht
Flug mit gesellschaftsinternen Passagieren
Regierungsflug M – Postflug
Militär/Frachtflug
Militär/Passagierflug
Passagier/Frachtflug
Planmäßiger Passagierflug
Fracht-Sonderflug
Passagier-Sonderflug
Ambulanz- und Rettungsflug
Trainingsflug
Testflug
Abkürzungen in der Spalte „FKZ” (Flugkennzeichen)
de
ru
FKZ-Code und Beschreibung
ng
FC –
FP –
GV –
MC –
MP –
PC –
PP –
SC –
SP –
SR –
TR –
T–
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
Die FKZ-Codes sind den OPS-Formaten (INBOUND und OUTBOUND) des
Fraport Informations-Systems zu entnehmen. Sie werden hier jeweils im
Anschluss an den IATA-Code des in diesen Formaten veröffentlichten Vor- bzw.
Folgeflughafens angezeigt. Die Flugkennzeichen, die in erster Linie zur Unterscheidung dienen, ob Ankünfte/Fluggäste den grenzpolizeilichen Kontrollbereichen zuzuordnen sind oder nicht, werden wie folgt definiert:
1. Innerdeutsche Flüge (FKZ 1)
Innerdeutsche Flüge, die keine EU-Artikel-3-Flüge sind, mit vorausgegangenem
Start oder nachfolgender Landung auf einem Flugplatz der Bundesrepublik
Deutschland.
– Keine Pass- und Zollabfertigung erforderlich.
– Räumliche Zuordnung des Fluges bzw. der Passagiere zu einem Non-Pass/Zoll-Bereich.
2. Schengen-Flüge (FKZ 2)
Schengen- Flüge, die keine EU- Artikel- 3- Flüge sind, mit vorausgegangenem
Start oder nachfolgender Landung auf einem Flugplatz der Schengen- Staaten
(außer Deutschland).
– Im Regelfall keine Pass- und Zollabfertigung erforderlich (bei besonderen
Anlässen ist eine Passkontrolle möglich).
– Räumliche Zuordnung des Fluges bzw. der Passagiere zu einem Non-Pass/Zoll-Bereich.
3. Non-Schengen-EU-Flüge (FKZ 3)
Non-Schengen-EU-Flüge, die keine EU-Artikel-3-Flüge sind, mit vorausgegangenem Start oder nachfolgender Landung auf einem Flugplatz der NonSchengen- EU-Staaten.
– Passkontrolle für Ein- und Ausreise erforderlich.
– Keine Zollkontrolle, der „grüne Kanal“ mit EU-Symbol im Zollausgang darf
verwendet werden.
– Kontrolle des Handgepäcks am Abfluggate möglich.
– Räumliche Zuordnung des Fluges bzw. der Passagiere zu einem
Pass-/Zoll-Kontrollbereich.
4. Non-EU-Flüge (FKZ 4)
Non-EU-Flüge mit vorausgegangenen Start oder nachfolgender Landung
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 22/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
ng
sd
ie
ns
t
5. EU-Artikel-3-Flüge (FKZ 5)
EU-Artikel-3-Flüge sind Mehrsektorenflüge, die - mit dem gleichen Fluggerät
durchgeführt - auf ihrer Flugstrecke mindestens einen Flugplatz der Non-EU
Staaten und mindestens zwei Flugplätze der EU-Staaten berühren.
– Pass- und Zollabfertigung erforderlich.
– Kontrolle des Handgepäcks am Ausgang des Ankunftsgates möglich.
– Räumliche Zuordnung des Fluges bzw. der Passagiere zu einem Pass-/ZollKontrollbereich.
!
außerhalb des Gebietes der EU.
– Pass- und Zollabfertigung erforderlich.
– Kontrolle des Handgepäcks am Ausgang des Ankunftsgates möglich.
– Räumliche Zuordnung des Fluges bzw. der Passagiere zu einem Pass-/ZollKontrollbereich.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
6. Non-EU-Schengen-Flüge (FKZ 6)
Non-EU-Schengen-Flüge, die keine EU-Artikel-3-Flüge sind, mit vorausgegangenem Start oder nachfolgender Landung auf einem Flugplatz der NON-EUSchengen- Staaten.
– Keine Passabfertigung erforderlich.
– Zollabfertigung erforderlich
– Räumliche Zuordnung des Fluges bzw. der Passagiere zu einem Non-PassBereich
– Fluggastführung bzw. Zollkontrolle erfolgen nach Sonderverfahren.
FKZ-Doppelanzeige
Im Format OPS-INBOUND können die Flugkennzeichen zweispaltig, im Format
OPS-OUTBOUND nur einspaltig angezeigt werden. Die Doppelanzeige (zweispaltig) eines Flugkennzeichens im Format OPS-INBOUND weist zusätzlich darauf hin, dass die Passagiere des betreffenden Ankünfte der Sicherheitskontrolle
am Verkehrsflughafen Frankfurt zugeführt werden müssen, bevor ein Weiterflug
angetreten wird (entsprechende Positionierung des Luftfahrzeuges oder entsprechender Bustransport erforderlich).
Anmerkung:
Weitere Informationen über die Durchführungsbestimmungen des Schengener
Abkommens und die damit zusammenhängenden Verfahrensänderungen am
Verkehrsflughafen Frankfurt/Main sind den diesbezüglich herausgegebenen
Rundschreiben zu entnehmen.
2.3.5
Zeitangaben im Fraport Informations-System
Alle Zeitangaben im Fraport Informations-System werden in MEZ/MESZ
veröffentlicht.
2.3.6
Systemausfälle
Bei Systemausfällen wird über die Betriebsmonitore ein OPS-Notprogramm mit
reduziertem Dateninhalt veröffentlicht. Dieses Notprogramm kommt für den Zeitraum von Systemausfällen auf den in Abschnitt 2.2 aufgeführten Formattasten
automatisch zur Anzeige. Die beiden REMARKS Formate stehen während des
Systemausfalls nicht zur Verfügung.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 23/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
2.3.7
UPDATING von Dateninhalten
Nach Ausfällen des zentralen Informationssystems wird für die Zeit der Aktualisierung des Dateninhaltes der Hinweis „UPDATING” eingeblendet.
Sonderinformationen in der Spalte „ROUTE” (FROM/TO)
!
2.3.8
ie
ns
t
In der Spalte „ROUTE” werden - vorwiegend zur Verbesserung des Informationsgehaltes der Fluganzeigetafeln - gelegentlich Sonderinformationen veröffentlicht.
de
Än
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Format „OPS” Klartext im Format „INFO”
QRR RUNDFLUG
XXX CANCELLED
XXY ANNULLIERT
XXZ VERSPAETET
ZZZ TESTZEILE
ru
ng
sd
Dazu finden in den Formatgruppen „OPS” 3-Buchstabenkodierungen Verwendung; in den Formatgruppen „INFO” kommen entsprechende Klartextinformationen zur Anzeige.
Kodierungen:
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 24/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
Anhang
2.4.1
Schema Dokumentengruppe „INFO”
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
2.4
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 25/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
Schema Dokumentengruppe „OPS”
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
2.4.2
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 26/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
2.4.3
Schema Dokumentengruppen „TMO-INBOUND” und “REMARKS”
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
TMO-INBOUND
REMARKS 1 und 2
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
Blatt 27/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
2.4.4
Nutzungsvertrag
Die Teilnahme am Fraport-Video-Informations-System wird für die Mieter der
entsprechenden technischen Einrichtungen auf der Basis eines Nutzungsvertrages geregelt, aus dem im Folgenden wichtige Passagen wiedergegeben sind.
Auszug aus den Bestimmungen über die Miete von Videoeinrichtungen:
(1) Den Mietern von Fraport-Räumen können Videoeinrichtungen gegen Berechnung eines monatlichen Mietzinses überlassen werden. Die Anträge sind
über den IUK-Warenkorb schriftlich zu richten an:
Fraport AG
IUK-SI6 (Service Desk)
60547 Frankfurt am Main
(Tel. 069 690-79000 oder intern 127)
(2) Für jeden Anschluss ist ein getrenntes Antragsformular auszufüllen.
(3) Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung von Videoeinrichtungen
bestimmter Art oder Ausführung. Er darf ihm überlassene Einrichtungen nicht
ohne vorherige Zustimmung von Fraport ändern.
(4) Eigene Monitore und Bildwahlgeräte des Mieters dürfen an das VideoInformationsnetz aus technischen Gründen nicht angeschlossen werden. Die
Geräte einschließlich der Kabelanschlüsse werden von Fraport komplett zur
Verfügung gestellt.
Vertragsdauer
(1) Nimmt Fraport den Antrag des Mieters an, so entsteht ein Mietverhältnis, das
mit dem Tage der betriebsbereiten Anschaltung der Videoeinrichtung beginnt.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann beiderseitig mit
einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt
werden, jedoch frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres. Die Kündigung
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 28/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
ist über den IUK-Warenkorb schriftlich an die Organisationseinheit IUK-SI6 (Service Desk) zu richten.
(3) Kündigt der Mieter das Mietverhältnis über einen Raum, in dem er Videoeinrichtungen betreibt, so hat er diese gesondert zu kündigen.
ie
ns
t
!
(4) Bei Verlegung eines bestehenden Anschlusses auf Wunsch des Mieters
werden die Kosten der Verlegung dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Verlegung ist nur im innerbetrieblichen Bereich des Flughafengeländes möglich.
ng
sd
(5) Falls der Mieter den Mietzins nicht fristgerecht bezahlt oder andere wesentliche Vorschriften dieser Bestimmungen verletzt, kann Fraport das Mietverhältnis
fristlos kündigen.
de
ru
Allgemeine Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm ermieteten Videoeinrichtungen nach den Richtlinien der Bedienungsanleitung sorgfältig behandelt
werden und ein Missbrauch durch ihn oder andere unterbleibt.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
(2) Missbrauch ist - neben unzulässiger Bedienung der Geräte - jeglicher unbefugte Eingriff in das Innere der Geräte sowie die Benutzung zu anderen Zwecken
als zur Anzeige von Fluginformationen. Gleiches gilt auch für die Verwendung
der übermittelten Daten zu anderen als betriebsnotwendigen Zwecken.
(3) Mit dem Tage des Anschlusses ist der Mieter verantwortlich für die in seinen
Räumen aufgestellten Videoeinrichtungen. Er haftet für alle Schäden am Mietgegenstand bis zur Demontage der Einrichtungen.
(4) Verlust, Beschädigung oder Störung sind Fraport unverzüglich anzuzeigen.
Bei geräte- oder anlagebedingten Störungen ist das Call Center (Tel. 127)
zu benachrichtigen.
(5) Wird durch einen Mangel an der ermieteten Videoeinrichtung ein Schaden
verursacht, so haftet die Vermieterin nur, wenn der Mangel von ihr oder ihren
Bediensteten verschuldet worden ist.
(6) Fehlende Informationen oder auf dem Bildschirm angezeigte Falschinformationen sind unverzüglich der Fraport-Verkehrsdatenzentrale (Tel. 71740)
zu melden.
(7) Ansprüche gegen Fraport wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Folgeschäden
(1) Ansprüche gegen Fraport wegen jeder Art von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Fraport AG
gez. i. V. J. Muthmann
(in Vertretung für FBA-A)
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
gez. ppa. Dr. Roland Krieg
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 29/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
3.
Automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen (ATIS)
ie
ns
t
!
Die automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen (Automated
Terminal Information Service - ATIS) der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
können auch über die Fraport-Haustelefonanlage abgefragt werden.
sd
Der Ansagedienst (ATIS Frankfurt) steht über Kurzrufnummer 1163 oder 1164
zur Verfügung.
ng
Fraport AG
gez. i. A. K.-D. Stanke
(in Vertretung für FBA-AF)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
gez. i. V. J. Muthmann
(in Vertretung für FBA-A)
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 30/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
4.
Rollführung und Vorfeldaufsicht
4.1
Allgemeine Regeln für die Luftverkehrsabwicklung auf dem Vorfeld
4.1.1
Führung des Rollverkehrs
sd
ie
ns
t
!
Für die Führung des Luftverkehrs auf dem Vorfeld ist die Zentrale Vorfeldkontrolle des Flughafenunternehmers (Fraport) zuständig und verantwortlich. Die Flugzeugführer auf dem Vorfeld befindlicher Luftfahrzeuge sind deshalb verpflichtet,
auf Mitteilungen des Flughafenunternehmers zu achten und dessen Weisungen
zu befolgen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in Abschnitt 4.1.6 aufgeführt.
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
Das Rollen von Luftfahrzeugen mit eigener Kraft hat grundsätzlich auf und entlang der für Rollbewegungen vorgesehenen Bodenmarkierung (gelbe, orangene
und blaue Leitlinien) zu erfolgen. Wo diese fehlen, wird der Rollweg des Luftfahrzeuges mittels Leitfahrzeug vorgegeben und abgesichert. Befindet sich ein
Luftfahrzeug vor einer Abfertigungsposition, die mit einer optischen Führungshilfe ausgestattet ist, orientiert sich hieran der Flugzeugführer. Um eine sichere
Führung des Rollverkehrs durch die Zentrale Vorfeldkontrolle zu gewährleisten,
ist es unbedingt erforderlich, dass die Flugzeugführer nach Kontaktaufnahme mit
der Bodenfunkstelle „Frankfurt Apron” die ständige Hörbereitschaft (continuous
listening watch) auf der Frequenz 121.750 MHz bzw. 121,650 MHz, 121.850
MHZ oder 121.950 MHz so lange sicherstellen, bis sie - abfliegend - die
Aufforderung zum Frequenzwechsel erhalten, oder - ankommend - die Triebwerke nach dem Einrollen und Abstellen des Flugzeugs auf der zugewiesenen Position abschalten.
4.1.2
Break-away Areas
Um nachteiligen Auswirkungen laufender Turbinen- bzw. Propeller-Triebwerke
auf dem Abfertigungsvorfeld und im Frachtbereich vorzubeugen, wurden erforderlichenfalls an den Rollbahn-Leitlinien »Break-away Areas« markiert.
Luftfahrzeuge sind vor dem Abrollen mit eigener Kraft innerhalb der Break-away
Area zwecks Abkopplung vom Flugzeugschlepper durch hierfür beauftragte Mitarbeiter anzuhalten, sodass eine Beeinträchtigung durch Triebwerksabgase für
andere Luftfahrzeuge, Fahrzeuge, Personen oder Geräte vermieden wird (siehe
Luftfahrthandbuch Deutschland, AD 2 EDDF 2-9, 2-9A und 2-9B).
4.1.3
Abziehen und Wiederbereitstellen von Luftfahrzeugen an den Terminals
Der Flugbetrieb an den Terminals macht u. U. zusätzliche Schleppvorgänge für
Luftfahrzeuge mit längeren Bodenzeiten erforderlich. Aufforderungen zu solchen
Schleppvorgängen an die dafür verantwortlichen Luftfahrzeughalter oder deren
Vertreter erfolgen durch die Zentrale Vorfeldkontrolle.
Aufgrund der staatlich genehmigten Flughafen-Benutzungsordnung (FBO Teil II,
Abschn. 2.6.1) hat der Flughafenunternehmer das Recht, Luftfahrzeugen auch
aus betrieblichen Gründen andere Standorte zuzuweisen. Für derartige Standortveränderungen haben die Luftfahrzeughalter oder deren Vertreter geeignetes
Personal zu Verfügung zu halten (FBO Teil II, Abschn. 2.3.3).
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 31/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
Im Interesse aller am Flugbetrieb des Flughafens Beteiligten ist es erforderlich,
diesbezüglichen Aufforderungen der Zentralen Vorfeldkontrolle ohne Verzug
nachzukommen. Im Bedarfsfall kann Schlepperhilfe bei der Einsatzleitung der
Fraport-Flugzeugabfertigung (Tel. 71393) angefordert werden.
4.1.4
Stand- und Probeläufe von Luftfahrzeugen, FBO Teil II, Abschn. 2.7
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
Stand- und Probeläufe von Luftfahrzeugen sind vor Durchführung rechtzeitig der
Zentralen Vorfeldkontrolle (Tel. 71712) mit nachstehenden Angaben zu melden:
– Name der Luftverkehrsgesellschaft
– Flugzeugtyp
– Beginn und Ende des Probelaufs
– Grund des Probelaufs
– Ort des Probelaufs (soweit der Ort nicht von der Zentralen Vorfeldkontrolle
zugewiesen wird)
AGNIS Optische Zieleinrichtungen für „Nose-In”-Positionen auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main
4.1.5.1
Allgemeines
Än
4.1.5
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Die "Nose-In"-Positionen auf dem Verkehrsflughafen Frankfurt/Main sind mit einer optischen Führungshilfe zum Ansteuern der Abstellpositionen ohne Einwinker ausgerüstet.
Die optische Führungshilfe besteht aus folgenden Elementen:
1. Mittellinienführung AGNIS (Azimuth Guidance for Nose-In-Stands)
2. Gelbe Mittellinie
3. Stoppeinrichtung (bestehend aus schwarzer Anzeigetafel und dahinter angebrachter senkrechter Leuchtröhre)
Achtung:
Das System ist auf den linken Pilotensitz ausgerichtet.
Bei Ausfall der optischen Führungshilfe erfolgt die Einweisung durch Einwinker.
Auf den „Nose-In“ Positionen sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:
– Wird ein Luftfahrzeug nach optischer Führungshilfe abgestellt, treten in der
Regel zwischen dem tatsächlichen Endhaltepunkt und der Bodenmarkierung
Abweichungen auf, da diese Markierungen ausschließlich für Abstellungen
durch Einwinker (also ohne optische Führungshilfe) gelten. Diesen vermeintlichen Fehler durch entsprechende Winkzeichen an den Flugzeugführer korrigieren zu wollen, ist deshalb nicht nur überflüssig, sondern führt zu einer Stellung des Luftfahrzeuges auf der Position, die zu Störungen des Abfertigungsbetriebs führen kann; darüber hinaus stehen solche Signale im Widerspruch
zur Flughafen-Benutzungsordnung (s. FBO Teil II, Abschn. 2.4.2).
– Durch einen im Sprechkontakt mit dem Luftfahrzeugführer stehenden Mitarbeiter der Luftverkehrsgesellschaft ist die Aufforderung »Bremsklötze vorlegen«
an das ausführende Betriebspersonal sowie die Rückmeldung »Bremsklötze
liegen vor« an den Luftfahrzeugführer zu geben.
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 32/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
4.1.5.2
Abstellvorgang
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
2. Stoppeinrichtung (Anzeigetafel)
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
1. Mittellinienführung
Das Luftfahrzeug muss so an der gelben Mittellinie entlang herangeführt werden,
dass beide Lichtschlitze des AGNIS-Gerätes “Grün” zeigen. Korrekturen nach
links oder rechts müssen immer in Richtung “Grün” erfolgen.
Das Luftfahrzeug wird mit Hilfe der Stoppeinrichtung an der richtigen Stelle gestoppt.
Wenn die Leuchtröhre mit dem zum Luftfahrzeug passenden vertikalen
Markierungsstreifen auf der Tafel eine Linie bildet, hat das Luftfahrzeug den
vorgesehenen Haltepunkt erreicht.
Achtung:
Es ist darauf zu achten, dass die richtige Haltemarke gewählt wird. Die
Haltepunkte der optischen Führungshilfe stimmen nicht mit der Bugradmarkierung überein.
4.1.6
Rechtliche Grundlagen
1. Abgrenzung des Zuständigkeitsbereiches:
Das Luftfahrthandbuch Deutschland, Seiten AD 2 EDDF 1-1ff. enthält eine
Beschreibung und die Seite AD 2 EDDF 2-5 und 2-7 (Flugplatzkarte - ICAO)
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 33/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
eine graphische Darstellung des Zuständigkeitsbereiches der Zentralen Vorfeldkontrolle der Fraport AG.
ie
ns
t
!
2. Luftverkehrsrechtliche Grundlagen für die Führung von Luftfahrzeugen auf
dem Vorfeld:
Nachrichten für Luftfahrer von der Deutschen Flugsicherung GmbH (NfL I 104/89) und vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (vormals Hessischer Minister für Wirtschaft und Technik) (NfL I 105/89), in Kraft gesetzt am 29. Juni 1989 (s. a. Luftfahrthandbuch Deutschland,
AD 2 EDDF 1-11ff).
Absicherung der Fluggastwege auf dem Vorfeld
de
4.2
ru
ng
sd
3. Verpflichtung der Luftfahrzeugfahrer, auf Mitteilungen des Flughafenunternehmers zu achten und dessen Weisungen zu befolgen:
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO §§ 21, 22 und 23) und FlughafenBenutzungsordnung (FBO Teil II, Abschn. 2)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
Die praktizierte Absicherung des Fluggastweges zwischen Luftfahrzeug und
Passagierbus sowie Luftfahrzeug bzw. Passagierbus und Treppenhaus bei
Nichtbenutzung der Fluggastbrücken (“Gate-Only”) muss der gebotenen Sorgfaltspflicht der jeweiligen Luftverkehrsgesellschaft bzw. ihres Beauftragten entsprechen.
Eine Gefährdung von Fluggästen durch Fahrzeuge und Gerät innerhalb des unmittelbaren Abfertigungsbereiches eines Luftfahrzeuges ist auszuschließen.
Die blauen Leitlinien für Fußgänger sind, soweit vorhanden, einzuhalten.
4.3
Aufzeichnung von Telefonaten
Der Fernsprechverkehr der Zentralen Vorfeldkontrolle wird digital aufgezeichnet,
dies geschieht zusätzlich zur Aufzeichnung des Funksprechverkehrs.
Mit dieser Sprachaufzeichnung folgt Fraport neben einer einschlägigen Empfehlung der Landesluftfahrtbehörde auch den Regelungen im ICAO Annex 10
„Aeronautical Telecommunications” zur sachgerechten Dokumentation des Flugfernmeldeverkehrs.
Ein Zugriff auf diese Sprachaufzeichnungen kann nur zur Beweissicherung im
Zuge angeordneter Untersuchungen erfolgen, diese Aufzeichnungen stehen daher für die Rekonstruktion regulärer Betriebsvorgänge nicht zur Verfügung.
Neben den Direkttelefon- und Wechselsprechverbindungen sind bei der Zentralen Vorfeldkontrolle die nachstehenden Selbstwähl-Telefonanschlüsse
der Fraport-Haustelefonanlage an die elektromagnetische Sprachaufzeichnungsanlage angeschlossen:
Arbeitsplatz Telefon-Nr.
Schichtleiter Verkehrszentrale
Gatebetrieb BGT/EGT
Positions- und Gatevergabe
Schichtleiter - Vorfeldkontrolle (Apron)
Zentrale Vorfeldkontrolle Ost (Apron East)
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
70306
16765
70307
70308
70309
71712
61116
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 34/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
Winterdienst-Koordinator
50071
Fraport AG
gez. i.A. K.-D. Stanke
(in Vertretung für FBA-AF)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
Än
de
ru
ng
sd
ie
ns
t
!
gez. i. V. J. Muthmann
(in Vertretung für FBA-A)
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Blatt 35/35
5
Management
5.1
Richtlinien für unsere Kunden 2
5.1.4
Verkehrsleitung
5.
Fraport Betriebsfunk
ie
ns
t
!
Der Fraport Betriebsfunk dient der Kommunikation zwischen den am Flugbetrieb
beteiligten Fachdiensten. Die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erfolgt dabei anhand fester Regeln. Eine wesentliche Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Sprechfunkverkehr ist die Einhaltung der Funkdisziplin.
ng
sd
Im Dokument „Fraport Betriebsfunkregeln“ wird die Durchführung des Sprechfunkverkehrs auf dem Betriebsfunk des Verkehrsflughafen Frankfurt/Main erläutert. Es werden die anzuwendenden Verfahren, Sprechgruppen und Redewendungen beschrieben sowie ein Überblick über technische und rechtliche Grundlagen des Sprechfunkverkehrs gegeben.
Fraport AG
Än
de
ru
Die Vermittlung der notwendigen Sprechfunkkenntnisse erfolgt im Rahmen der
Rollfeldführerscheinausbildung bei der Fahrschule der Fraport AG. Die entsprechende Dokumentation zu den Fraport Betriebsfunkregeln ist zudem bei der
Verkehrsleitung Flugbetrieb oder der Fahrschule der Fraport AG zu erhalten.
gez. i.A. K.-D. Stanke
(in Vertretung für FBA-AF)
Au
U sd
nc ru
on ck
tro u
lle nte
d rli
do eg
cu t k
m ei
en ne
t! m
gez. i. V. J. Muthmann
(in Vertretung für FBA-A)
Gültig ab: 15.07.11
Ersteller: FBA-AF,71706
Freigeber: Verkehrsleitung, FBA-AF
Unterstrichen: Änderung
-/-/-/-: Tilgung
© Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide