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ZinsLetter
Nr. 172
Vorsorge für Konkubinatspartner
Ob Pensionskassen HinterlassenenLeistungen an Konkubinatspartner
auszahlen, hängt von diversen Faktoren ab.
Wichtig ist zu wissen, dass dies nicht
automatisch geschieht und bestimmte
Bedingungen erfüllt sein müssen. Damit ein
Anrecht auf Leistungen besteht, wird eine
fünfjährige Partnerschaft am gemeinsamen
Wohnsitz vorausgesetzt. Einen
Leistungsanspruch gibt es auch, wenn das
unverheiratete Paar Kinder hat oder der
eine Partner vom anderen Partner erheblich
unterstützt wird. Der Sachverhalt muss
schriftlich bei der Pensionskasse hinterlegt
sein z.B: durch ein dafür bestimmtes
Standardformular. Denn wer die
Anmeldung nicht vornimmt, riskiert beim
Eintreffen des Risikofalles bei der
Pensionskasse leer auszugehen. Auch bei
Stellenwechsel ist darauf zu achten, den
Anspruch abzuklären und zu aktualisieren.
Erbrecht und Konkubinat
Konkubinatspartner werden im Erbfall
anders behandelt als Ehepartner, da sie
nicht als gesetzliche Erben gelten. Die
maximale Begünstigungsquote hängt
davon ab, ob andere Erben vorhanden sind.
Hinterlässt ein Partner beispielsweise
Kinder, beträgt deren Pflichtteil drei Viertel
des Nachlassvermögens. In dem Fall kann
hier der Lebenspartner via Testament mit
maximal einem Viertel begünstigt werden.
Der Entscheid im Pensionsalter Rente oder
Kapital ist bei Konkubinatspaaren
besonders wichtig. Vor allem wenn eine
begünstigte Person im Todeszeitpunkt des
Partners die Leistungsvoraussetzungen der
Vorsorgeeinrichtung nicht erfüllt bzw. keine
oder nur minime PK-Leistungen vorhanden
sind. So kann es sinnvoll sein, Risiken mit
einer Todesfallversicherung abzusichern
oder bei bestehenden
Lebensversicherungen die Begünstigung
anzupassen. Eine fundierte VorsorgeAnalyse durch Versicherungsexperten
schafft Klarheit, um die geeigneten
Massnahmen umzusetzen.
16.12.2014
Zinssätze Hypotheken
Dauer
LIBOR (3 Mt.)
Festhypothek
Zins
Kreditgeber
Trend zu Vormonat
0.75%
div. Banken **


2 Jahre
0.69%
Swissquote Bank *
3 Jahre
0.72%
Swissquote Bank *

4 Jahre
1.15%
AXA

5 Jahre
0.82%
Swissquote Bank *

8 Jahre
1.25%
Zürich

10 Jahre
1.24%
Swissquote Bank *

15 Jahre
1.74%
Zürich

2.25%
Migros Bank u.a.

variable Hypothek
Indikat. Zinskonditionen für Hypotheken im 1. Rang, Zusatzgeschäfte können die Konditionen verbessern.
Zinssätze gelten für 1A Schuldner im Rahmen der 1. Hypothek für Wohnbauten.
* Online-Portal
** Sonderkonditionen in Verbindung mit einem Wertschriftendepot
Zinssätze LIBOR
Dauer
15.12.2012
16.12.2014
Trend zu Vormonat
LIBOR CHF
3 Monate
0.014%
0.007%

LIBOR CHF
6 Monate
0.068%
0.052%

LIBOR CHF
12 Monate
0.258%
0.153%

LIBOR-Sätze sind die Zinskonditionen unter Banken. Privatkunden müssen mit einem Aufschlag von 0.7-1.5% rechnen
und als Sicherheiten Immobilien, Wertschriften oder Lebensversicherungspolicen verpfänden.
Zinssätze Obligationen
15.12.2012
16.12.2014
Trend zu Vormonat*
CHF Schweiz, 10 Jahre Benchmark
0.47%
0.27%

EUR Deutschland, 10 Jahre Benchmark
1.35%
0.64%

USD USA, 10 Jahre Benchmark
1.73%
2.12%

SwissBond Index, Inland 7-10 Jahre
0.79%
0.50%

Bondindex CS, öffentliche Hand
0.53%
0.36%

Bondindex CS, Industrie
0.72%
0.79%

* Trend bezieht sich auf die Zinssätze, steigende Zinsen führen zu sinkenden Obligationenpreise und umgekehrt
Preisentwicklung Wohneigentum Schweiz
SWX IAZI Private RE Schweiz
ZWEX Kanton Zürich
(1998 = 100)
(1980 = 100)
31.12.2011
30.09.2014
Trend zu Vorquartal
147.50
171.12

253.63
267.99

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