ZinsLetter Nr. 172 Vorsorge für Konkubinatspartner Ob Pensionskassen HinterlassenenLeistungen an Konkubinatspartner auszahlen, hängt von diversen Faktoren ab. Wichtig ist zu wissen, dass dies nicht automatisch geschieht und bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Damit ein Anrecht auf Leistungen besteht, wird eine fünfjährige Partnerschaft am gemeinsamen Wohnsitz vorausgesetzt. Einen Leistungsanspruch gibt es auch, wenn das unverheiratete Paar Kinder hat oder der eine Partner vom anderen Partner erheblich unterstützt wird. Der Sachverhalt muss schriftlich bei der Pensionskasse hinterlegt sein z.B: durch ein dafür bestimmtes Standardformular. Denn wer die Anmeldung nicht vornimmt, riskiert beim Eintreffen des Risikofalles bei der Pensionskasse leer auszugehen. Auch bei Stellenwechsel ist darauf zu achten, den Anspruch abzuklären und zu aktualisieren. Erbrecht und Konkubinat Konkubinatspartner werden im Erbfall anders behandelt als Ehepartner, da sie nicht als gesetzliche Erben gelten. Die maximale Begünstigungsquote hängt davon ab, ob andere Erben vorhanden sind. Hinterlässt ein Partner beispielsweise Kinder, beträgt deren Pflichtteil drei Viertel des Nachlassvermögens. In dem Fall kann hier der Lebenspartner via Testament mit maximal einem Viertel begünstigt werden. Der Entscheid im Pensionsalter Rente oder Kapital ist bei Konkubinatspaaren besonders wichtig. Vor allem wenn eine begünstigte Person im Todeszeitpunkt des Partners die Leistungsvoraussetzungen der Vorsorgeeinrichtung nicht erfüllt bzw. keine oder nur minime PK-Leistungen vorhanden sind. So kann es sinnvoll sein, Risiken mit einer Todesfallversicherung abzusichern oder bei bestehenden Lebensversicherungen die Begünstigung anzupassen. Eine fundierte VorsorgeAnalyse durch Versicherungsexperten schafft Klarheit, um die geeigneten Massnahmen umzusetzen. 16.12.2014 Zinssätze Hypotheken Dauer LIBOR (3 Mt.) Festhypothek Zins Kreditgeber Trend zu Vormonat 0.75% div. Banken ** 2 Jahre 0.69% Swissquote Bank * 3 Jahre 0.72% Swissquote Bank * 4 Jahre 1.15% AXA 5 Jahre 0.82% Swissquote Bank * 8 Jahre 1.25% Zürich 10 Jahre 1.24% Swissquote Bank * 15 Jahre 1.74% Zürich 2.25% Migros Bank u.a. variable Hypothek Indikat. Zinskonditionen für Hypotheken im 1. Rang, Zusatzgeschäfte können die Konditionen verbessern. Zinssätze gelten für 1A Schuldner im Rahmen der 1. Hypothek für Wohnbauten. * Online-Portal ** Sonderkonditionen in Verbindung mit einem Wertschriftendepot Zinssätze LIBOR Dauer 15.12.2012 16.12.2014 Trend zu Vormonat LIBOR CHF 3 Monate 0.014% 0.007% LIBOR CHF 6 Monate 0.068% 0.052% LIBOR CHF 12 Monate 0.258% 0.153% LIBOR-Sätze sind die Zinskonditionen unter Banken. Privatkunden müssen mit einem Aufschlag von 0.7-1.5% rechnen und als Sicherheiten Immobilien, Wertschriften oder Lebensversicherungspolicen verpfänden. Zinssätze Obligationen 15.12.2012 16.12.2014 Trend zu Vormonat* CHF Schweiz, 10 Jahre Benchmark 0.47% 0.27% EUR Deutschland, 10 Jahre Benchmark 1.35% 0.64% USD USA, 10 Jahre Benchmark 1.73% 2.12% SwissBond Index, Inland 7-10 Jahre 0.79% 0.50% Bondindex CS, öffentliche Hand 0.53% 0.36% Bondindex CS, Industrie 0.72% 0.79% * Trend bezieht sich auf die Zinssätze, steigende Zinsen führen zu sinkenden Obligationenpreise und umgekehrt Preisentwicklung Wohneigentum Schweiz SWX IAZI Private RE Schweiz ZWEX Kanton Zürich (1998 = 100) (1980 = 100) 31.12.2011 30.09.2014 Trend zu Vorquartal 147.50 171.12 253.63 267.99 Disclaimer: Die vorliegende Information stellt eine freiwillige Dienstleistung von Villars & Villars AG dar, auf welche kein Rechtsanspruch entsteht. Die vorliegenden Aussagen, Zahlen und Kennziffern haben informativen Charakter und stellen keine Anlage- oder Handlungsempfehlung dar. Die veröffentlichten Informationen und Kennzahlen bezieht Villars & Villars AG aus öffentlich zugänglichen Quellen. Villars & Villars AG Chreienweg 9 CH-8126 Zumikon T +41 44 991 89 91 F +41 44 991 89 94 [email protected] www.vtv.ch
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