newsbox. wegweisend. - MEEX LEU AG

newsbox. wegweisend.
3 | 2014 UNFALLPR ÄVENTION | KENNWERTE BVG PER 01.01.2015 | OBLIEGENHEITSPFLICHTEN | MEE X INTERN
EDITORIAL
GESCHÄTZTE KUNDINNEN, GESCHÄTZTE KUNDEN
Die Assekuranz gehört zwar ebenfalls zur viel zitierten und kritisierten Finanzbranche.
Vom ganzen Bashing gegen die Banker sind wir Versicherer jedoch weitestgehend verschont geblieben. Dies haben wir sicherlich auch dem Umstand zu verdanken, dass die
Branche aus den Fehlern der späten 90er Jahre gelernt hat. Man hat den Eindruck, dass
die Saläre in der Assekuranz zu weniger Neid und Diskussionen führen als im Bankenumfeld. Gerade im Unternehmenssegment hat sich heute eine Transparenzlösung durchgesetzt, welche teilweise sogar gesetzlich verankert ist. Wir unterstützen diese Transparenz und leben sie seit einigen Jahren vor. Meiner Ansicht nach würde diese auch dem
Bankensektor gut tun. Wenn man beispielsweise in einen Fonds investiert, möchte man
wissen, wie viele und welche Stellen eigentlich vom eigenen Geldeinsatz «leben».
Aktuell in der Vernehmlassung ist das neue Finanzdienstleistungsgesetz, kurz FIDLEG
genannt. Die Versicherer sollen noch enger an die Leine genommen werden. Dies obwohl
die Assekuranz bereits diversen Gesetzen wie VVG, VAG, FINMA-Registrierung folgt.
Gesetze sind da, damit Sie eingehalten werden, was wiederum entsprechende Kontrollen
voraussetzt. Diese müssen von staatlichen Stellen übernommen werden, welche abermals finanziert werden müssen. Dies geschieht mittels Abgaben und Steuern, welche
wiederum von uns Unternehmern und unseren Arbeitnehmern beglichen werden müssen. Aus meiner Sicht müssen wir darauf achten, dass wir das Erfolgsmodell Schweiz
nicht zu arg strapazieren und damit unsere Attraktivität leichtsinnig aufs Spiel setzen.
Umso mehr wünsche ich Ihnen ganz schöne, besinnliche und erholsame Feiertage.
Das ganze MEEX-Team bedankt sich für die schöne, erfolgreiche und auch transparente
Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr MARCO BUHOLZER | CEO
UNFALLPRÄVENTION
UNFALLPRÄVENTION
UNFÄLLE PASSIEREN IMMER UNERWARTET. VOR ALLEM AUF SCHWEIZER BAUSTELLEN GESCHEHEN IMMER NOCH ZU VIELE
UNFÄLLE. UM DIESEN ENTGEGEN ZU WIRKEN, WERDEN VON VERSCHIEDENEN UNFALL-VERSICHERERN SOWIE DER SUVA
(SCHWEIZERISCHE UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT) IMMER WIEDER PRÄVENTIONEN INS LEBEN GERUFEN.
Jedermann kann sich und seine Mitar-
Mit der Checkliste «Stopp den Stolper-
Zur Wiedereingliederung verunfall-
beitenden bei der Arbeit schützen. Dazu
und Sturzunfällen» der SUVA können
ter Mitarbeitenden sind drei Fak-
gehören der Einsatz der persönlichen
solche Gefahren besser in den Griff be-
toren wichtig:
Schutzausrüstung, die richtige Maschinen-
kommen werden. Diese kann im Inter-
1.Kontaktaufnahme mit verunfallten
bedienung, eine regelmässige Wartung
net heruntergeladen, ausgedruckt und
Mitarbeitenden unmittelbar nach
und sachgerechte Anwendung von Ge-
an Mitarbeitende abgegeben werden.
räten oder schlicht eine Informations-
Unter www.suva.ch/startseite-suva/
2. Rückkehrgespräch mit Betroffenen
stunde für die Mitarbeitenden.
praevention-suva finden Sie nützliche
3. Rückkehrbetreuung bis zur vollstän-
Die SUVA, wie auch die Privat-Unfallver-
Informationen und Tipps zur Unfallprä-
digen Reintegration in den Arbeits-
sicherer, bieten dazu ein umfangreiches
vention.
prozess
dem Unfall
Die SUVA sowie viele Privat-Unfallver-
Sortiment von Checklisten an. Diese
können massiv zur Unfallverhütung bei-
Firmen und Personalverantwortliche
sicherer unterstützen die Betriebe mit
tragen, wenn sie denn auch gelesen,
sollten als gutes Beispiel voran gehen,
zukunftsorientierten Kampagnen und
verstanden und eingehalten werden.
damit die Mitarbeitenden sensibilisiert
Präventionsangeboten. Nutzen Sie diese
werden für Gefahren. Dazu gehört bei-
Angebote!
Rund ein Viertel aller Unfälle sind Stolper-
spielsweise das Tragen eines Schutz-
Bei Fragen zu diesem Thema steht
und Sturzunfälle. Diese haben meistens
helmes und der Schutzkleidung am
Ihnen MEEX selbstverständlich gerne
unscheinbare Ursachen, führen jedoch
Arbeitsplatz.
zur Verfügung. STÉPHANIE AMMANN
zu erheblichen Arbeitsausfällen und
Kosten. Sturzunfälle sind nicht einfach
Schicksal – Sie können mit gezielten
Massnahmen etwas dagegen tun.
Häufige Unfallursachen sind:
Technische Mängel: rutschige Über-
ANPASSUNG DER GRENZBETRÄGE PER 1. JANUAR 2015
KENNZAHLEN FÜR 2015 IM
VERGLEICH ZU 2014
gänge und Treppen, ungesicherte
KENNZAHLEN
Gehwege auf Naturboden, fehlende
MAXIMALE AHV-ALTERSRENTE
oder schlechte Beleuchtung, fehlen-
MINIMALE AHV-ALTERSRENTE
der Handlauf bei Treppen.
2015
2014
CHF
28'200
28'080
CHF
14'100
14'040
EINTRITTSSCHWELLE BVG (MINDESTJAHRESLOHN)
CHF
21'150
21'060
BVG-LOHNOBERGRENZE
CHF
84'600
84'240
hafte Ordnung auf der Baustelle,
KOORDINATIONSABZUG
CHF
24'675
24'570
Gehwege nicht festgelegt, fehlende
KOORDINIERTER MINDESTLOHN
CHF
3'525
3'510
Signalisation von Gefahrenstellen,
KOORDINIERTER MAXIMALLOHN
CHF
59'925
59'670
unklare oder fehlende Vorschriften,
MAXIMALER GRENZLOHN SICHERHEITSFONDS
CHF
126'900
126'360
fehlende Sensibilisierung, Stolper-
GESETZLICHER MINDESTZINSSATZ BVG
1.75 %
unverändert
fallen werden nicht erkannt und da-
«ABZUGSFÄHIGER BEITRAG AN DIE SÄULE 3A FÜR ARBEIT- CHF
6'768
6'739
her nicht beseitigt.
NEHMER UND SELBSTÄNDIGERWERBENDE MIT 2. SÄULE»
126'000
unverändert
2.2 %
unverändert
1%
unverändert
Organisatorische Ursachen: mangel-
Persönliches Verhalten: Liegenlassen
UVG-LOHNMAXIMUM
CHF
von Gegenständen, Unordnung, fehlende Aufmerksamkeit, Telefonieren
BEITRÄGE AN DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
und Schreiben von SMS während des
LOHNBESTANDTEILE BIS CHF 126'000
Gehens, Unterschätzen des Risikos.
LOHNBESTANDTEILE VON CHF 126'000 BIS CHF 315'000
OBLIEGENHEITSPFLICHTEN
OBLIEGENHEITSPFLICHTEN IM ZUSAMMENHANG
MIT SCHADENFÄLLEN
Das Versicherungsvertragsrecht (VVG)
sieht bei Schäden folgende Obliegenheitspflichten seitens des Versicherungsnehmers vor:
Anzeigepflicht (möglichst rasche
Meldung des Schadens)
Begründung des Versicherungsanspruches (Mitwirkungs- & Nachweispflicht)
Rettungs- & Schadenminderungspflicht
Veränderungsverbot
sprechend zu beraten bezüglich Beach-
mit einem Schadenfall, machen Sie
tung von Obliegenheiten.
Fotos wenn etwas ersichtlich ist, bewahren Sie beschädigte Sachen bis
Bei allen Obliegenheiten gilt: Hat der
Praxisnahe Ergänzungen und Tipps
zum Abschluss des Falles auf und
Anspruchsberechtigte diese Pflichten
zu den genannten Obliegenheiten:
versuchen Sie wo möglich und ins-
in nicht zu entschuldigender Weise ver-
Anzeige- & Meldepflicht: Es gibt
besondere bei grösseren Kostenposi-
letzt, so ist der Versicherer berechtigt,
keine zu frühe Schadenmeldung. Das
tionen Belege/Wertnachweise aufzu-
die Entschädigung um den Betrag zu
Problem ist nämlich häufig nicht die
treiben.
kürzen, um den sie sich bei Erfüllung
späte Schadenmeldung an sich, son-
Rettungs- & Schadenminderungs-
jener Obliegenheiten vermindert hätte.
dern die dann allenfalls nicht mehr
pflicht: Alles was umgehend zur
nachvollziehbaren Fakten für den
Schadenminderung veranlasst wer-
Wichtig zu wissen:
Versicherer (siehe auch Verände-
den muss, kann und soll ausgeführt
In erster Linie massgebend sind die All-
rungsverbot). Im Personenversiche-
werden (beispielsweise eine proviso-
gemeinen Versicherungsbedingungen
rungsbereich (Krankentaggeld/Unfall)
rische Dachreparatur/Abdecken bei
des entsprechenden Vertrages, welche
schreiben alle Gesellschaften eine
Wassereinbruch, Massnahmen zur
dem VVG übergeordnet sind. Diese
Meldefrist vor von häufig 30 Tagen
Aufrechterhaltung des Betriebes,
können die Obliegenheiten noch etwas
oder kürzer ab Eintritt Krankheit/
usw.). Hier gilt als Faustregel der
präzisieren, abändern oder ergänzen, je
Unfall. Im Haftpflichtbereich sollte
gesunde Menschenverstand, da die
nach Branche und Versicherungsart.
die Meldung spätestens nach Ein-
Schadenminderung im Interesse aller
gang einer Forderung erfolgen. Wir
liegt.
Für Sie als Kunde gilt:
empfehlen Ihnen, bereits bei ersten
Veränderungsverbot: Entsorgen
Melden Sie uns Schäden möglichst um-
konkreten Anzeichen, welche zu ei-
Sie beschädigte Sachen nicht vor
gehend. Wenn Sie unsicher sind, ob
ner Forderung führen könnten, uns
der Freigabe durch den Versicherer.
ein sich anbahnendes Problem ein Ver-
bezüglich dem weiteren Vorgehen
Sofern keine Sofortmassnahmen zum
zu kontaktieren.
Zweck der Schadenminderung nötig
sicherungsfall sein könnte und bereits
gemeldet werden soll, kann dies auch
B egründung Versicherungsan-
sind, warten Sie mit der definitiven
mittels telefonischer Anfrage sein. Für
spruch (Mitwirkung & Nachweis):
Reparatur noch zu. Gerade bei grös-
die dann häufig benötigte schriftliche
Die geforderten Schadenpositionen
seren Schäden will sich ein Experte
Schadenmeldung sind auf unserer
müssen nachweislich belegt und/
ein Bild vor Ort machen.
Homepage Formulare verfügbar, welche
oder begründet werden können. Un-
auch online ausgefüllt werden können.
sere Empfehlung: Rapportieren Sie
Kommen Sie bei Fragen zu diesem
Danach ist es unsere Aufgabe, Sie ent-
Eigenleistungen im Zusammenhang
Thema auf uns zu! ROLF WIDMER
pluess-ag.com
MEEX LEU AG
VON LINKS NACH RECHTS | OBERE REIHE | MARCO BUHOLZER | URS SCHÄR | JEAN-MARC BARTH | CLAUDIA ZBINDEN | THOMAS MARTI | THOMAS CHRISTEN | MARKUS
BERTSCHI | SANDRA AEBI-MARBACH | ROLF WIDMER | CHRISTINA MAIBACH-DOPPMANN | MITTLERE REIHE | MARCEL BIGLER | IVAN ARACIC | CLAUDIA SIEGENTHALER |
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NICOLE BLASER | ESTHER ELBER | ANDREAS LEU | KATJA GASSER | MEEX LEU AG | BEAT LEU | URSULA BRIGGEN
Welcome twice …!
Mit Freude dürfen wir Ihnen gleich zwei neue Mitarbeitende von MEEX vorstellen:
Im September 2014 hat Sabrina Degano ihre Arbeit im Schadenteam aufgenommen und unterstützt seither tagtäglich unsere Kunden in der Schadenabwicklung.
Per 1. November 2014 wurde das Mandatsleiter-Team durch Andreas Bach erweitert. Unser neuer Mandatsleiter war vier Jahre als Underwriter im Haftpflichtversicherungswesen tätig und wird nach der Einarbeitungszeit
Marco Buholzer in der Kundenbetreuung unterstützen und entlasten.
Beiden wünschen wir viele interessante Momente sowie Freude und Erfüllung bei der täglichen Arbeit.
Information Kunden- und Partnerevent
Im 2015 macht unser Kunden- und Partnerevent, auch bekannt als Gartenanlass, eine Pause. Sie dürfen sich jedoch
bereits auf den nächsten Event vom 8. & 9. Juni 2016 freuen. Reservieren Sie sich diese Daten bereits jetzt!
MEEX VERSICHERUNGSBROKER AG
Bahnhofstrasse 13 | 4901 Langenthal | Fon 062 919 24 24 | [email protected] | www.meex.ch
Dorfstrasse 19 | 3436 Zollbrück | Fon 034 402 55 66
Steinerstrasse 34 | 3006 Bern | Fon 031 351 24 24
MEEX LEU AG
Dorfstrasse 19 | 3436 Zollbrück | Fon 034 402 55 66 | www.meexleu.ch