newsbox. wegweisend. 3 | 2014 UNFALLPR ÄVENTION | KENNWERTE BVG PER 01.01.2015 | OBLIEGENHEITSPFLICHTEN | MEE X INTERN EDITORIAL GESCHÄTZTE KUNDINNEN, GESCHÄTZTE KUNDEN Die Assekuranz gehört zwar ebenfalls zur viel zitierten und kritisierten Finanzbranche. Vom ganzen Bashing gegen die Banker sind wir Versicherer jedoch weitestgehend verschont geblieben. Dies haben wir sicherlich auch dem Umstand zu verdanken, dass die Branche aus den Fehlern der späten 90er Jahre gelernt hat. Man hat den Eindruck, dass die Saläre in der Assekuranz zu weniger Neid und Diskussionen führen als im Bankenumfeld. Gerade im Unternehmenssegment hat sich heute eine Transparenzlösung durchgesetzt, welche teilweise sogar gesetzlich verankert ist. Wir unterstützen diese Transparenz und leben sie seit einigen Jahren vor. Meiner Ansicht nach würde diese auch dem Bankensektor gut tun. Wenn man beispielsweise in einen Fonds investiert, möchte man wissen, wie viele und welche Stellen eigentlich vom eigenen Geldeinsatz «leben». Aktuell in der Vernehmlassung ist das neue Finanzdienstleistungsgesetz, kurz FIDLEG genannt. Die Versicherer sollen noch enger an die Leine genommen werden. Dies obwohl die Assekuranz bereits diversen Gesetzen wie VVG, VAG, FINMA-Registrierung folgt. Gesetze sind da, damit Sie eingehalten werden, was wiederum entsprechende Kontrollen voraussetzt. Diese müssen von staatlichen Stellen übernommen werden, welche abermals finanziert werden müssen. Dies geschieht mittels Abgaben und Steuern, welche wiederum von uns Unternehmern und unseren Arbeitnehmern beglichen werden müssen. Aus meiner Sicht müssen wir darauf achten, dass wir das Erfolgsmodell Schweiz nicht zu arg strapazieren und damit unsere Attraktivität leichtsinnig aufs Spiel setzen. Umso mehr wünsche ich Ihnen ganz schöne, besinnliche und erholsame Feiertage. Das ganze MEEX-Team bedankt sich für die schöne, erfolgreiche und auch transparente Zusammenarbeit mit Ihnen. Ihr MARCO BUHOLZER | CEO UNFALLPRÄVENTION UNFALLPRÄVENTION UNFÄLLE PASSIEREN IMMER UNERWARTET. VOR ALLEM AUF SCHWEIZER BAUSTELLEN GESCHEHEN IMMER NOCH ZU VIELE UNFÄLLE. UM DIESEN ENTGEGEN ZU WIRKEN, WERDEN VON VERSCHIEDENEN UNFALL-VERSICHERERN SOWIE DER SUVA (SCHWEIZERISCHE UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT) IMMER WIEDER PRÄVENTIONEN INS LEBEN GERUFEN. Jedermann kann sich und seine Mitar- Mit der Checkliste «Stopp den Stolper- Zur Wiedereingliederung verunfall- beitenden bei der Arbeit schützen. Dazu und Sturzunfällen» der SUVA können ter Mitarbeitenden sind drei Fak- gehören der Einsatz der persönlichen solche Gefahren besser in den Griff be- toren wichtig: Schutzausrüstung, die richtige Maschinen- kommen werden. Diese kann im Inter- 1.Kontaktaufnahme mit verunfallten bedienung, eine regelmässige Wartung net heruntergeladen, ausgedruckt und Mitarbeitenden unmittelbar nach und sachgerechte Anwendung von Ge- an Mitarbeitende abgegeben werden. räten oder schlicht eine Informations- Unter www.suva.ch/startseite-suva/ 2. Rückkehrgespräch mit Betroffenen stunde für die Mitarbeitenden. praevention-suva finden Sie nützliche 3. Rückkehrbetreuung bis zur vollstän- Die SUVA, wie auch die Privat-Unfallver- Informationen und Tipps zur Unfallprä- digen Reintegration in den Arbeits- sicherer, bieten dazu ein umfangreiches vention. prozess dem Unfall Die SUVA sowie viele Privat-Unfallver- Sortiment von Checklisten an. Diese können massiv zur Unfallverhütung bei- Firmen und Personalverantwortliche sicherer unterstützen die Betriebe mit tragen, wenn sie denn auch gelesen, sollten als gutes Beispiel voran gehen, zukunftsorientierten Kampagnen und verstanden und eingehalten werden. damit die Mitarbeitenden sensibilisiert Präventionsangeboten. Nutzen Sie diese werden für Gefahren. Dazu gehört bei- Angebote! Rund ein Viertel aller Unfälle sind Stolper- spielsweise das Tragen eines Schutz- Bei Fragen zu diesem Thema steht und Sturzunfälle. Diese haben meistens helmes und der Schutzkleidung am Ihnen MEEX selbstverständlich gerne unscheinbare Ursachen, führen jedoch Arbeitsplatz. zur Verfügung. STÉPHANIE AMMANN zu erheblichen Arbeitsausfällen und Kosten. Sturzunfälle sind nicht einfach Schicksal – Sie können mit gezielten Massnahmen etwas dagegen tun. Häufige Unfallursachen sind: Technische Mängel: rutschige Über- ANPASSUNG DER GRENZBETRÄGE PER 1. JANUAR 2015 KENNZAHLEN FÜR 2015 IM VERGLEICH ZU 2014 gänge und Treppen, ungesicherte KENNZAHLEN Gehwege auf Naturboden, fehlende MAXIMALE AHV-ALTERSRENTE oder schlechte Beleuchtung, fehlen- MINIMALE AHV-ALTERSRENTE der Handlauf bei Treppen. 2015 2014 CHF 28'200 28'080 CHF 14'100 14'040 EINTRITTSSCHWELLE BVG (MINDESTJAHRESLOHN) CHF 21'150 21'060 BVG-LOHNOBERGRENZE CHF 84'600 84'240 hafte Ordnung auf der Baustelle, KOORDINATIONSABZUG CHF 24'675 24'570 Gehwege nicht festgelegt, fehlende KOORDINIERTER MINDESTLOHN CHF 3'525 3'510 Signalisation von Gefahrenstellen, KOORDINIERTER MAXIMALLOHN CHF 59'925 59'670 unklare oder fehlende Vorschriften, MAXIMALER GRENZLOHN SICHERHEITSFONDS CHF 126'900 126'360 fehlende Sensibilisierung, Stolper- GESETZLICHER MINDESTZINSSATZ BVG 1.75 % unverändert fallen werden nicht erkannt und da- «ABZUGSFÄHIGER BEITRAG AN DIE SÄULE 3A FÜR ARBEIT- CHF 6'768 6'739 her nicht beseitigt. NEHMER UND SELBSTÄNDIGERWERBENDE MIT 2. SÄULE» 126'000 unverändert 2.2 % unverändert 1% unverändert Organisatorische Ursachen: mangel- Persönliches Verhalten: Liegenlassen UVG-LOHNMAXIMUM CHF von Gegenständen, Unordnung, fehlende Aufmerksamkeit, Telefonieren BEITRÄGE AN DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG und Schreiben von SMS während des LOHNBESTANDTEILE BIS CHF 126'000 Gehens, Unterschätzen des Risikos. LOHNBESTANDTEILE VON CHF 126'000 BIS CHF 315'000 OBLIEGENHEITSPFLICHTEN OBLIEGENHEITSPFLICHTEN IM ZUSAMMENHANG MIT SCHADENFÄLLEN Das Versicherungsvertragsrecht (VVG) sieht bei Schäden folgende Obliegenheitspflichten seitens des Versicherungsnehmers vor: Anzeigepflicht (möglichst rasche Meldung des Schadens) Begründung des Versicherungsanspruches (Mitwirkungs- & Nachweispflicht) Rettungs- & Schadenminderungspflicht Veränderungsverbot sprechend zu beraten bezüglich Beach- mit einem Schadenfall, machen Sie tung von Obliegenheiten. Fotos wenn etwas ersichtlich ist, bewahren Sie beschädigte Sachen bis Bei allen Obliegenheiten gilt: Hat der Praxisnahe Ergänzungen und Tipps zum Abschluss des Falles auf und Anspruchsberechtigte diese Pflichten zu den genannten Obliegenheiten: versuchen Sie wo möglich und ins- in nicht zu entschuldigender Weise ver- Anzeige- & Meldepflicht: Es gibt besondere bei grösseren Kostenposi- letzt, so ist der Versicherer berechtigt, keine zu frühe Schadenmeldung. Das tionen Belege/Wertnachweise aufzu- die Entschädigung um den Betrag zu Problem ist nämlich häufig nicht die treiben. kürzen, um den sie sich bei Erfüllung späte Schadenmeldung an sich, son- Rettungs- & Schadenminderungs- jener Obliegenheiten vermindert hätte. dern die dann allenfalls nicht mehr pflicht: Alles was umgehend zur nachvollziehbaren Fakten für den Schadenminderung veranlasst wer- Wichtig zu wissen: Versicherer (siehe auch Verände- den muss, kann und soll ausgeführt In erster Linie massgebend sind die All- rungsverbot). Im Personenversiche- werden (beispielsweise eine proviso- gemeinen Versicherungsbedingungen rungsbereich (Krankentaggeld/Unfall) rische Dachreparatur/Abdecken bei des entsprechenden Vertrages, welche schreiben alle Gesellschaften eine Wassereinbruch, Massnahmen zur dem VVG übergeordnet sind. Diese Meldefrist vor von häufig 30 Tagen Aufrechterhaltung des Betriebes, können die Obliegenheiten noch etwas oder kürzer ab Eintritt Krankheit/ usw.). Hier gilt als Faustregel der präzisieren, abändern oder ergänzen, je Unfall. Im Haftpflichtbereich sollte gesunde Menschenverstand, da die nach Branche und Versicherungsart. die Meldung spätestens nach Ein- Schadenminderung im Interesse aller gang einer Forderung erfolgen. Wir liegt. Für Sie als Kunde gilt: empfehlen Ihnen, bereits bei ersten Veränderungsverbot: Entsorgen Melden Sie uns Schäden möglichst um- konkreten Anzeichen, welche zu ei- Sie beschädigte Sachen nicht vor gehend. Wenn Sie unsicher sind, ob ner Forderung führen könnten, uns der Freigabe durch den Versicherer. ein sich anbahnendes Problem ein Ver- bezüglich dem weiteren Vorgehen Sofern keine Sofortmassnahmen zum zu kontaktieren. Zweck der Schadenminderung nötig sicherungsfall sein könnte und bereits gemeldet werden soll, kann dies auch B egründung Versicherungsan- sind, warten Sie mit der definitiven mittels telefonischer Anfrage sein. Für spruch (Mitwirkung & Nachweis): Reparatur noch zu. Gerade bei grös- die dann häufig benötigte schriftliche Die geforderten Schadenpositionen seren Schäden will sich ein Experte Schadenmeldung sind auf unserer müssen nachweislich belegt und/ ein Bild vor Ort machen. Homepage Formulare verfügbar, welche oder begründet werden können. Un- auch online ausgefüllt werden können. sere Empfehlung: Rapportieren Sie Kommen Sie bei Fragen zu diesem Danach ist es unsere Aufgabe, Sie ent- Eigenleistungen im Zusammenhang Thema auf uns zu! ROLF WIDMER pluess-ag.com MEEX LEU AG VON LINKS NACH RECHTS | OBERE REIHE | MARCO BUHOLZER | URS SCHÄR | JEAN-MARC BARTH | CLAUDIA ZBINDEN | THOMAS MARTI | THOMAS CHRISTEN | MARKUS BERTSCHI | SANDRA AEBI-MARBACH | ROLF WIDMER | CHRISTINA MAIBACH-DOPPMANN | MITTLERE REIHE | MARCEL BIGLER | IVAN ARACIC | CLAUDIA SIEGENTHALER | ANDREA SCHÄR | IVANA STAUB | STÉPHANIE AMMANN | CAROL SCHMID | SYLVIA GERBER | MAYA KELLER | URSULA HERRMANN | LEONILDO DOS SANTOS | UNTERE REIHE | NICOLE BLASER | ESTHER ELBER | ANDREAS LEU | KATJA GASSER | MEEX LEU AG | BEAT LEU | URSULA BRIGGEN Welcome twice …! Mit Freude dürfen wir Ihnen gleich zwei neue Mitarbeitende von MEEX vorstellen: Im September 2014 hat Sabrina Degano ihre Arbeit im Schadenteam aufgenommen und unterstützt seither tagtäglich unsere Kunden in der Schadenabwicklung. Per 1. November 2014 wurde das Mandatsleiter-Team durch Andreas Bach erweitert. Unser neuer Mandatsleiter war vier Jahre als Underwriter im Haftpflichtversicherungswesen tätig und wird nach der Einarbeitungszeit Marco Buholzer in der Kundenbetreuung unterstützen und entlasten. Beiden wünschen wir viele interessante Momente sowie Freude und Erfüllung bei der täglichen Arbeit. Information Kunden- und Partnerevent Im 2015 macht unser Kunden- und Partnerevent, auch bekannt als Gartenanlass, eine Pause. Sie dürfen sich jedoch bereits auf den nächsten Event vom 8. & 9. Juni 2016 freuen. Reservieren Sie sich diese Daten bereits jetzt! MEEX VERSICHERUNGSBROKER AG Bahnhofstrasse 13 | 4901 Langenthal | Fon 062 919 24 24 | [email protected] | www.meex.ch Dorfstrasse 19 | 3436 Zollbrück | Fon 034 402 55 66 Steinerstrasse 34 | 3006 Bern | Fon 031 351 24 24 MEEX LEU AG Dorfstrasse 19 | 3436 Zollbrück | Fon 034 402 55 66 | www.meexleu.ch
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