Stellungnahme Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 1. Februar 2013 den „Entwurf der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015“ vorgelegt. Im Folgenden nimmt der BDI Stellung. I. Grundsätze Mobilität stärken, Umwelt schonen, Wachstum sichern – all das setzt exzellente Verkehrsinfrastruktur voraus. Gut ausgebaute und vernetzte Verkehrswege bilden das Rückgrat der Exportnation Deutschland. Sie sind ein entscheidender Standortfaktor im globalen Wettbewerb, ähnlich wie Forschung und Bildung. Deshalb sind Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Sie ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe, klimafreundliche Mobilität und sichern Wohlstand und Arbeitsplätze für Deutschland. Zugleich muss unsere Mobilität von morgen noch effizienter sein: klimafreundlich, Ressourcen schonend, leise und sicher. Nachhaltige Mobilität bedeutet deshalb, Wachstum und Ressourcenschutz noch besser zusammenzubringen. Infrastruktur, Verkehr und Telekommunikation Dokumenten Nr. D 0577 Datum 19. März 2013 Seite 1 von 6 Unsere Verkehrsinfrastruktur ist chronisch unterfinanziert. Davon sind alle Verkehrsträger betroffen. Deutschland lebt bereits jetzt von der Substanz. Laut Bundesregierung ist allein bei 221 Brücken von Bundesautobahnen und -straßen eine umgehende Instandsetzung beziehungsweise Erneuerung erforderlich. Über ein Drittel der knapp 25.000 Eisenbahnbrücken sind mittlerweile über 100 Jahre alt und können nur noch eingeschränkt instand gehalten werden. Ein Drittel aller Schleusen befindet sich in einem nicht ausreichenden Zustand. Die Folgen des voranschreitenden Substanzverlustes lassen sich am Beispiel der Autobahnbrücke Leverkusen aufzeigen. Die Brücke wurde von Dezember 2012 bis März 2013 aufgrund von Rissen im Bauwerk für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt. Fuhrunternehmen fanden oftmals keine passenden Ausweichrouten und mussten lange Umwege in Kauf nehmen. Den Transportunternehmen der Region entstanden auf diese Weise durch erhöhten Spritverbrauch, höhere Maut und längere Arbeitszeiten erhebliche Zusatzkosten. Dieses Beispiel verdeutlicht: Wir brauchen bedarfsgerechte Investitionen in unsere Infrastruktur. Der Substanzverlust schadet unserer Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Unzureichende Investitionen in den Erhalt unserer Infrastruktur reduzieren das volkswirtschaftliche Anlagevermögen. Dadurch wird der Handlungsspielraum künftiger Generationen grundsätzlich in gleicher Weise reduziert Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Mitgliedsverband BUSINESSEUROPE Telekontakte T: 030 2028-1528 F: 030 2028-2528 Internet www.bdi.eu E-Mail [email protected] wie durch übermäßige Verschuldung. Infrastrukturinvestitionen und Schuldenbremse ergänzen sich daher als Instrumente einer zukunftsorientierten Politik. Aus Sicht des BDI muss der Bund 14 Milliarden Euro jährlich in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Gerade in Zeiten knapper finanzieller Mittel müssen die Investitionen dorthin fließen, wo sie einen hohen Nutzen für ein leistungsfähiges intermodales Gesamtverkehrssystem entfalten. Der Erhalt muss im Vordergrund stehen. Die Auswahl der Projekte muss fundierten Kosten-NutzenBewertungen folgen, nicht politischem Proporz. Entscheidend sind klare Prioritäten nach verkehrswirtschaftlichen Kriterien. Beides ist wichtig: Öffentliche Investitionen müssen erhöht werden. Und Verkehrsprojekte müssen nach Nutzen-Kosten-Kriterien priorisiert und umgesetzt werden. Der BDI begrüßt deswegen, dass das BMVBS mit der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP 2015) zahlreiche Vorschläge der deutschen Industrie aufgreift und eine pragmatische, klare Priorisierungsstrategie entwirft. II. Einzelheiten a) Folgende Punkte der Grundkonzeption unterstützt der BDI: Wichtige Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge, die u. a. der BDI im Zusammenhang mit früheren Bundeverkehrswegeplänen vorgetragen hat, werden in der Grundkonzeption adressiert. Der BDI ist mit den zentralen Ansatzpunkten der Grundkonzeption einverstanden: bessere Methodik, realistischerer Ansatz, klarere Prioritäten. Es ist auch richtig, dass die Ziele im BVWP 2015 nicht quantifiziert werden und es keine dirigistischen Vorfestlegungen in Form eines Modal-Split Ziels geben soll. Verkehrsverlagerungen lassen sich nicht über den BVWP steuern. Es ist deswegen richtig, dass die Aufteilung der Mittel auf die Verkehrsträger aufgrund einer Bewertung von Alternativszenarien nach objektiven Kriterien erfolgt und nicht rein politisch bestimmt werden soll. Die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen sollten in Form von Annahmen zur Nutzer-Kosten-Entwicklung bei der Verkehrsprognose Berücksichtigung finden. Auch die klare, pragmatische Priorisierung von Projekten ist richtig. Wie in der Grundkonzeption skizziert, muss im Blick auf die aktuelle Finanzlage und den fortschreitenden Substanzverlust der Erhalt vor Aus- und Neubau erfolgen. Eine klare und transparente Abgrenzung zwischen Erhaltungsund Ausbauprojekten ist sehr wichtig. Der Finanzbedarf darf nicht vermengt werden. Dies muss auch in der Umsetzung konsequent beachtet werden. Sonst könnte die Priorisierung im praktischen Vollzug der Projekte durch entsprechende Verschiebungen obsolet werden. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Anforderungen an die Länder zur Projektanmeldung erhöht werden und eine verstärkte Vorprüfung mit intensiver Alternativenprüfung durchgeführt werden soll. Seite 2 von 6 Um die Mittel möglichst effizient einsetzen, eine Vergleichbarkeit der Projektbewertung gewährleisten und neuen Entwicklungen gerecht werden zu können, hält der BDI eine gewisse Offenheit für Nachsteuerbarkeit auch bei schon planfestgestellten Vorhaben für einen pragmatischen Ansatz. Der BDI unterstützt die Einführung der Kategorie „Vordinglicher Bedarf Plus“ (VB+). Das ist ein wichtiger Ansatz, um Verkehrsengpässe zu beseitigen und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Der BDI bewertet ebenfalls positiv, dass raumordnerische Kriterien für die Kategorie VB+ keine Relevanz haben. Bei der Definition des vordringlichen Bedarfs (VB) dürfen raumordnerische Kriterien nicht zu einer faktischen Umgehung der Priorisierung aufgrund der Nutzen-KostenVerhältnisse führen. Zudem ist bei Neubauprojekten, die in erster Linie die Erreichbarkeit verbessern, stärker auf die Prognoseverkehrsbelastung abzustellen. Des Weiteren unterstützt der BDI die Betrachtung von Ausbaumaßnahmen an Knoten als eigenständige Projekte, die Prüfung von Alternativen und die Einbeziehung von Maßnahmen des Verkehrsmanagements. Bei der Evaluierung von Maßnahmen der Verkehrstelematik bzw. des Verkehrsmanagements (z. B. Seitenstreifenfreigabe) als Alternative zum Ausbau von Autobahnen sind Aspekte der Zuverlässigkeit (z. B. bei Einschränkung der zusätzlichen Fahrspur durch liegen gebliebene Fahrzeuge) und Umsetzbarkeit (Tragfähigkeit der Brückenbauwerke) zu prüfen. Bei in erster Linie raumordnerisch bedeutsamen Autobahn-Neubauprojekten sollte ein 2+1-Ausbau Teil dieser Alternativenprüfungen sein und im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesen werden. Diese Prüfung der Alternativen muss Gegenstand der Projektbewertung der Bundesverkehrswegeplanung sein, um die effizienteste Maßnahme bestimmen zu können. Der BDI begrüßt die Absicht, bei der Schiene auch kleinere verkehrlich sinnvolle Maßnahmen wie Überholgleisverlängerungen oder Blockverdichtungen aufzunehmen. Die Trennung bzw. Entmischung der Netze von Schienengüterverkehr und Schienenpersonenverkehr sollte ebenfalls weiter vorangetrieben werden. Den Fokus auf überregional wichtige Hauptachsen zu legen und durch einen separaten Finanzansatz den Autobahnen Vorrang vor Bundesstraßen zu geben, ist positiv zu bewerten. Der BDI unterstützt den Ansatz der Grundkonzeption, bei der Bewertungsmethodik einen stärkeren Fokus auf das Kriterium Zuverlässigkeit des Verkehrsablaufs zu legen. Das gleiche gilt für die Durchführung von Risikound Sensitivitätsanalysen, die Hinweise zur Stabilität der Wirtschaftlichkeitsberechnung und Dringlichkeitsreihung geben können. Ggf. könnten im Zuge der noch anstehenden Diskussion zur Bewertungsmethodik Anpassungen der Grundkonzeption erforderlich werden. Ein Kernanliegen des BDI ist ein neuer gesellschaftlicher Grundkonsens über die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur. Darum unterstützt der BDI Seite 3 von 6 die Zielsetzung, die Transparenz in der Bundesverkehrswegeplanung zu erhöhen und die Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern. Bessere Beteiligung und zügigere Verfahren sind aus Sicht des BDI kein Gegensatz, sondern bedingen einander. Von grundlegender Bedeutung ist dabei, dass die Bevölkerung umfassend, frühzeitig und kontinuierlich über geplante Projekte informiert wird und Planungsalternativen dargelegt und diskutiert werden. Der BDI hat hierzu in mehreren Strategiepapieren schon konkrete Vorschläge gemacht. b) Folgende Punkte sollten aus Sicht des BDI zusätzlich berücksichtigt werden: Informationen über den Zustand unserer Verkehrsinfrastruktur sind Voraussetzung dafür, die Leistungsfähigkeit des Bestands dokumentieren zu können, die Transparenz des Mittelbedarfs zu erhöhen und einen effizienteren Mitteleinsatz zu gewährleisten. Die Infrastrukturpolitik muss auf einer regelmäßigen, fundierten und vergleichende Analysen zulassenden Evaluierung basieren. Der BDI spricht sich deshalb für einen alle zwei Jahre erscheinenden Verkehrsinfrastrukturbericht aus, der den Zustand und die Leistungsfähigkeit dokumentiert. Dabei ist der Infrastrukturzustandsbericht (IZB) für die Bundesschienenwege zu berücksichtigen. Der BDI hat schon 2009 gemeinsam mit weiteren Verbänden einen Vorschlag für einen Infrastrukturbericht Verkehr durch das Strategieberatungsunternehmen ProgTrans erstellen lassen. Um den Auswahlprozess so transparent wie möglich zu gestalten, sollten möglichst zeitnah die Erhaltungsbedarfsprognose 2025 für Fernstraßen sowie die Erhaltungsbedarfsabschätzungen für 2030 veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass neue Erkenntnisse, die zum Beispiel aus einer Nachprüfung der Brücken an Fernstraßen resultieren, ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden. Gleiches gilt für die Anpassung der öffentlichen Mittelausstattung für die Bestandsnetzfinanzierung der Bundesschienenwege im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Der Infrastrukturbeitrag des Bundes muss auch die bislang unberücksichtigten Themen „Brückenerhalt“ und „Preissteigerungen für Bauleistungen“ spiegeln. Neben einer realistischen Zustandserfassung unserer Verkehrsinfrastruktur müssen auch die Kosten für Vorhaben sowie die Teuerungsrate realistisch eingeschätzt werden. Nur so ist eine verlässliche Finanzierung zu gewährleisten, die Grundlage für eine langfristige und nachhaltige Planung ist. Der stringente Priorisierungsansatz der Grundkonzeption muss in praxi umgesetzt werden. Investitionsmittel für die Verkehrswege müssen so effizient wie möglich eingesetzt werden: nach gesamtwirtschaftlichen KostenNutzen-Kriterien statt nach Länder- und Regionalproporz. Die unternehmerisch ausgerichteten Eisenbahnen des Bundes sind dazu verpflichtet die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung ihrer Schienenwege selber zu tragen und entsprechend Nutzungsentgelte zu erheben. Bei der weiteren Ausgestaltung der Bewertungsmethodik sollten daher betriebswirtschaftliche Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Die Kategorie „Erhaltung“ sollte durch den Begriff „Modernisierung“ ergänzt werden, um steigende qualitative Anforderungen zu verdeutlichen. Der Begriff „Modernisierung“ umfasst die Anpassung des vorhandenen Netzes an heutige technische Standards zum Beispiel für die Tunnelsicherheit oder lärmreduzierende Straßenbeläge. Auch hier muss das Ziel der klaren Trennung zwischen Erhalt und Aus- und Neubau Geltung haben. Die Einführung der neuen Kategorie VB+ unterstützt der BDI. Laut Grundkonzeption sollen in diese Kategorie allerdings keine Projekte aufgenommen werden, die eine hohe Umweltbetroffenheit implizieren. Der BDI weist darauf hin, dass dieses Kriterium schon in der Kosten-Nutzen-Kalkulation berücksichtigt wird. Doppelbewertungen sollten vermieden werden. Es ist für den BDI unverständlich, warum es gerade bei prioritären Projekten der Kategorie VB+ nicht gelingen sollte, Lösungen für eine hohe Umweltbetroffenheit (z. B. Ausgleichsmaßnahmen) zu finden. Insbesondere prioritäre Projekte würden höhere Investitionskosten rechtfertigen. Zudem gibt der BDI zu bedenken, dass es auch Projekte geben kann, die zwar eine hohe Umweltbetroffenheit aufweisen, gleichzeitig aber an anderer Stelle zu einer Umweltentlastung führen und/oder deren Nutzen die Umweltbetroffenheit überwiegt. Der BDI fordert, hier angemessen zu differenzieren und unbedingt zu beachten, dass sich prioritäre Projekte nicht per definitionem für die Aufnahme in die Kategorie VB+ disqualifizieren dürfen. Des Weiteren bedarf es einer Präzisierung des Begriffs „hohe Umweltbetroffenheit“. Gerade mit Blick auf die Bundesstraßen sollte das Oberziel „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ durch das Unterziel „Beseitigung von Unfallschwerpunkten“ ergänzt werden. Dies könnte durch bauliche oder TelematikMaßnahmen geschehen. Insgesamt sollte die Verkehrssicherheitsanalyse stärker nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen ausgerichtet sein. Die angemeldeten Projekte sollten im Hinblick auf das erreichbare Sicherheitspotenzial untersucht werden. Die Ergebnisse der Überprüfung können als Kriterium für die Dringlichkeitseinstufung dienen. Angesichts des prognostizierten Verkehrswachstums gilt es künftig noch stärker, die Potenziale jedes Verkehrsträgers zu nutzen, die Inter- und Multimodalität durch eine verbesserte Vernetzung der Verkehrssysteme zu optimieren und ein möglichst nahtloses, müheloses und zuverlässiges Reisen zu fördern. Für eine Verkehrsnetzplanung der Zukunft ist auch die Einbeziehung des Luftverkehrs wichtig. Ein weiterentwickeltes Flughafenkonzept der Bundesregierung könnte Grundlage für einen Bedarfsplan Luftverkehr sein und dazu beitragen, nationale Prioritäten zu setzen. Eine solche Bedarfsplanung Luftverkehr sollte die strategische Bedeutung von Flughafenstandorten benennen und hieraus die notwendige intermodale Integration in das Bundesfernstraßen- und Schienennetz ableiten. Angesichts der herausragenden volkswirtschaftlichen Bedeutung der Hafenhinterlandanbindungen muss deren Ausbau in der Bundesverkehrswegeplanung höchste Priorität haben. Der Bedarf an Seehafenhinterlandanbindungen kann nicht allein durch eine verstärkte Kooperation und Arbeitstei- lung kompensiert werden. Optimierte seewärtige Zufahrten und leistungsfähige Hafenhinterlandanbindungen (Schiene, Straße und Wasserstraße) sind entscheidend, um die steigenden Umschlagsmengen zu bewältigen. Der Ausbau- und Unterhaltungsbedarf der Wasserstraßen sollte nicht allein nach ihrem derzeitigen Verkehrsaufkommen bestimmt werden. Wichtige Kriterien sollten auch sein: Die Werthaltigkeit der transportierten Güter, das prognostizierte Transportaufkommen sowie die potenzielle Nachfrage für den Fall, dass durch überfällige Unterhaltungs- und Ausbauarbeiten Engpässe beseitigt werden. Überdies sollte berücksichtigt werden, dass die Wasserstraßen als Transport- und Verteilnetze für zahlreiche Unternehmen mit Produktionsstandorten an Flüssen von kritischer Strukturrelevanz sind, weil alternative Transportwege für die von ihnen hergestellten Güter in vielen Fällen ausscheiden. Dies gilt beispielsweise für die Chemieindustrie, für die Stahlindustrie und für im Hinterland befindliche Schiffswerften. Damit der BVWP 2015 zu den gewünschten Zielen führt, muss er mit einer bedarfsgerechten und überjährigen Verkehrsinfrastrukturfinanzierung hinterlegt werden. Der Bedarf für die Bundesverkehrswege liegt bei mindestens 14 Milliarden Euro jährlich. Das muss der Maßstab sein. Daraus folgt auch, dass die Mittel für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) erhöht werden müssen, so dass nicht nur ausreichend Mittel für Korridore und Knoten, sondern auch für das Gesamtnetz als Ganzes zur Verfügung stehen. Über den BVWP hinaus muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass ausreichend öffentliche Mittel für die nichtbundeseigene Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Förderung von nicht-bundeseigener Eisenbahninfrastruktur darf dabei nicht zu Lasten der für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel gehen. Ähnlich der LuFV sollten auch für die Straßeninfrastruktur überjährige Finanzkreisläufe eingeführt werden, um eine langfristige, nachhaltige und betriebswirtschaftlich optimierte Planung und Projektrealisierung zu gewährleisten. Darüber hinaus muss die Effizienz des Mitteleinsatzes bei Planung, Bau und Betrieb der Verkehrswege erhöht werden. Gerade ÖffentlichPrivate Partnerschaften ermöglichen erhebliche Effizienzgewinne. Die private Beschaffungsform sollte bei Erhalt, Aus- und Neubau deswegen immer als Alternative geprüft werden. Seite 6 von 6
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