Wie zufrieden sind Ihre Patienten? - beim BDI

BDI aktuell
Praxisführung
Medizin
Testen Sie es doch mal
Wie zufrieden sind Ihre Patienten?
Das GKV-Modernisierungsge- kreuzen erleichtern die Beant- stellen, weisen Sie aber unbe- Grund bitten Sie auch Patiensetz – GMG wird ab 01. Janu- wortung und steigern die Be- dingt deutlich darauf hin, dass ten, die das erste Mal in Ihrer
ar 2004 in Kraft treten. Hierin reitschaft, sich den Fragebo- die Angabe des Namens frei- Praxis sind, um Beantwortung
ist auch die Forderung nach gen näher anzuschauen. Wah- willig ist und gegebenenfalls nur des Fragebogens. Unten steder Einführung eines Qualitäts- ren Sie die Anonymität der Be- zur Beantwortung von Rück- hend finden Sie einige Formulierungsvorschläge für Ihren inmanagements in der Arztpra- fragten. Sie können durchaus fragen dient.
„Der erste Eindruck ist meist dividuellen Fragebogen.
xis enthalten. Davon kaum zu ein entsprechendes Feld für
(TR – Red.)
trennen ist die Frage: Wie zu- Namen und Adresse bereit- der richtige“ – aus diesem
frieden sind Ihre Patienten mit
Ihnen, Ihrem Praxispersonal, den Wartezeiten, der
Praxis-Fragebogen
Praxisorganisation und so
weiter? Jeder Patient
kommt mit einer bestimmten Erwartungshaltung. Allgemeiner Teil:
Wenn diese nur teilweise
erfüllt wird, entsteht Un- Der Fragebogen kann ohne Ihren Namen abgeben werden. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben und wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen dürfen, ist uns Ihre Namenszufriedenheit.
Die Schlussfolgerung, angabe willkommen.
der Patient werde schon Name und Telefon: ....................................................................................................................
wiederkommen, so lange
er mit der ärztlichen Behandlung zufrieden sei, Alter: ..........................................................................................................................................
ist nur bedingt richtig. Geschlecht:
männlich ‰
weiblich ‰
Niedrige Beschwerdezahlen sind kein Indiz für Infrastruktur:
B e w e r t u n g
eine hohe PatientenzuSehr gut
gut
mäßig schlecht
friedenheit. Oft liegt es
1. Erreichbarkeit der Praxis
einfach nur daran, dass
a) telefonisch
‰
‰
‰
‰
die Patienten durch Beb) mit öffentlichen Verkehrsmitteln
‰
‰
‰
‰
schwerdebarrieren gehemmt werden, ihre An- 2. Freundlichkeit des Personals
‰
‰
‰
‰
/Aufregungen zu äußern.
Durch eine anonymisierte 3. Termine
a) Wartezeit bis zum ersten Termin
‰
‰
‰
‰
Patientenbefragung können
b)
Einhalten
von
Terminen
‰
‰
‰
‰
Sie die tatsächliche Meinung
Ihrer Patienten abfragen.
Wichtig hierbei ist vor allem, 4. Struktur der Praxis
a) Parkplätze
‰
‰
‰
‰
dass Sie sich nicht über kritib)
Wartezimmer
(Ausstattung,
Atmosphäre)
‰
‰
‰
‰
sche Äußerungen ärgern, sonc) Behandlungsräume (Ausstattung, Atmos.)
‰
‰
‰
‰
dern diese zum Anlass nehmen, noch besser zu werFachliche Kompetenz
den. Das Instrument der Pa‰
‰
‰
‰
tientenbefragung gibt Ihnen Kompetenz des Arztes
Information
/
Beratung
durch
den
Arzt
‰
‰
‰
‰
die Möglichkeit. Hierdurch
‰
‰
‰
‰
haben Sie zudem die Mög- Mein Arzt nimmt sich Zeit für mich
lichkeit, den wirtschaftliWarum haben Sie diese Praxis gewählt
(mehrere Antworten möglich)
chen Erfolg Ihrer Praxis zu
‰
steigern. Auch Patienten, Die Praxis ist gut für mich zu erreichen
Wegen
des
guten
Rufes
‰
die schon lange zu Ihrem
Ich
habe
Vertrauen
zum
Praxisteam
‰
festen Patientenstamm geDer
Arzt
wurde
mir
empfohlen
‰
hören, werden erkennen,
dass Sie um ihre ZufriedenWas Sie uns sonst noch mitteilen wollten:
heit bemüht sind.
Bei der Ausgestaltung des ...................................................................................................................................................
Fragebogens sollten Sie ei- ...................................................................................................................................................
nige wichtige Punkte be- ...................................................................................................................................................
achten. So sollten Sie nicht
mehr als 10 gut struktu- ...................................................................................................................................................
rierte Fragen stellen. VorVielen Dank für Ihre Mühe!
formulierungen zum AnBDI aktuell 01-2004
21
BDI aktuell
informed-screen
XML als neuer Standard in der Medizin-EDV?
Alle, die sich mit elektronischem Publizieren, Archivieren oder dem Austausch von
Daten auseinandersetzen, berichten seit einigen Jahren
über die Vorteile des XMLFormates. In einigen Universitäten, wie z.B. der Humboldt-Universität in Berlin,
wurden sogar Gruppen gebildet, die Anleitungen zum
elektronischen Publizieren in
XML schreiben (http:/
w w w . d i n i . d e /
documents/DINI-EPUBEmpfehlungen-2002.0310.pdf).
XML, das als Abkürzung für
Extensible Markup Language
steht, ist ein Format, das Daten, Informationen und Texte anhand ihrer logischen, semantischen Bedeutung festlegt und im Gegensatz zu
HTML nicht mit Layout-Informationen versieht. Zudem
ermöglicht XML (wieder im
Unterschied zu HTML) die
Definition von eigenen Tags
(Befehlen), die ähnlich wie
Makros in der Textverarbeitung funktionieren. (Ein einfaches Beispiel einer XMLDatei finden Sie unter: http:/
/www.ib.hu-berlin.de/wumsta/sgml/xmldoc.html).
Dank der semantischen Beschreibung in XML können
Computer bzw. Softwareprogramme Plattform- und
Software-unabhängig einen
Titel als Titel oder ein Medikament als Medikament erkennen. Somit ist XML ein
sehr gutes Austauschformat
für alle möglichen Applikationen und Organisationen. Als
solches wird es auch zum
Übermitteln von TarmedDaten dienen!
Da in einem XML-Dokument eine Spezifizierung der
im Dokument erlaubten Tags
und Attribute nötig ist, müssen Regeln für das eigene
Markup definiert werden.
Diese Regeldeklaration heißt
DTD (Document Type Definition). Sie kann entweder ein
eigenes, separates Dokument
sein oder im Header (Dateikopf) des XML-Dokuments
integriert werden. Für die
meisten Autorinnen und Autoren ist die Definierung einer solchen DTD zu aufwändig. Aus diesem Grund bieten verschiedene Organisationen Inventare von XMLTools und Informationen zu
XML an. Als Beispiele können hier das CERN (http://
xml.web.cern.ch/XML/
docs.html,
http://
www.xmldocs.com/product/
index/c:aspx), ein gebührenfreies Autoren- und Dokumenten-Managing-System,
oder im medizinischen Bereich auch die amerikanische
National Library of Medicine
(http://dtd.nlm.nih.gov/) angeführt werden. Grundsätzlich sind XML-Dokumente je-
Hyperaktive Blase
Anticholinergika helfen relativ wenig
M Herfolson P., Hay-Smith J.,
Ellis G. et al. Effectiveness of
anticholinergic drugs compared
with placebo in the treatment
of
overactive
bladder;
systematic review. BMJ 2003
(19. April); 326: 841-4
domisierten, placebokontrollierten Studien sollte versucht
werden, die Wirksamkeit von
Anticholinergika besser zu beurteilen.
Studienziele
Die Studie zeigt, dass Anticholinergika die Miktionsfrequenz und die Zahl der
Inkontinenzepisoden etwas
verkleinern. Aber wahrscheinlich ist die Wirkung
zu klein, als dass viele Kranke diese Medikamente über
Häufig wird die hyperaktive
Blase mit Anticholinergika behandelt, obwohl deren Wirksamkeit schlecht dokumentiert ist. In einer systematischen Übersicht über die ran-
Schlussfolgerung
längere Zeit einnehmen
würden, da unerwünschte
Wirkungen wie Mundtrockenheit häufig sind. Umso
wichtiger ist, dass alle Frauen und Männer mit einer
hyperaktiven Blase in einem – nebenwirkungsfreien – Blasentraining instruiert werden.
(Peter Koller, CH-Wil)
(Aus: infomed-screen, 07/2003
Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17
CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877,
E-Mail: [email protected])
screen-telegramm
M Ada D, Cockwell P, Ives
NJ et al. Interleukin-2 receptor monoclonal antibodies in
renal transplantation: meta
analysis of randomised trials
BMJ 2003 (12. April); 326:
789-93
22
BDI aktuell 01-2004
Antikörper gegen Interleukin2 Rezeptoren – z.B. Daclizumab (Zenapax®) – reduzieren das Risiko akuter Abstoßreaktionen in den ersten 6
Monaten nach Nierentransplantation um fast die Hälfte.
doch mit jedem Texteditor
erzeugbar.
Einige halten XML, das Mitte 90er Jahre von Wissenschaftlern und Experten der
Computerindustrie
als
schnellere und schlankere
Version des SCML (der Metasprache des HTML) entwickelt wurde, für die größte Umwälzung im World
Wide Web seit dessen Einführung. Im Gesundheitswesen haben verschiedene größere Organisationen ebenfalls
damit begonnen, ihre Datenbanken in XML zu formatieren. Wie vermutet werden
kann, hat auch die US National Library of Medicine, die
die größte Datenbank zu publizierten medizinischen Informationen der Welt führt,
ihre Daten in XML abgelegt.
Aber auch weniger große Institutionen befassen sich mit
dem Austausch medizinischer
Daten in XML, wie sich an
einem Bericht aus Salt Lake
City erkennen lässt (http://
www.ncbi.hlm.nih.gov/
entrez/query.fcgi?cmd
=Retrieve&db-PubMed
&list_aids-12810120&doptAbstract).
XML wird auch in der Medizin weiterhin an Bedeutung
gewinnen, denn zur Übertragung von Nachrichten, zur
besseren Abfrage und Informationsmöglichkeit in Datenbanken und Internet sowie für
die Bearbeitung, Speicherung
und Analyse von elektronischen KrankengeschichtenDaten stellt es das ideale Format dar.
(Corinne Gysling, CH-Wil)
(Aus: infomed-screen, 07/2003,
Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17
CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877
E-Mail: [email protected])
(Aus: infomed-screen, 07/2003
Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17
CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877,
E-Mail: [email protected])
Das bedeuten die
Symbole:
R
M
= randomisierte Studie
= Metaanalyse
„Helicobacter-Eradikation bei
funktioneller Dyspepsie nutzlos“
R
Koelz HR, Arnold R, Stolte M et al.
Treatment of Helicobacter
pylori in functional dyspepsia
resistant to conventional management: a double blind randomised
trial with a six month follow up.
Gut 2003 (Januar); 52: 40-6
Studienziele
In bisherigen Studien konnte
bei funktioneller Dyspepsie kein
Nutzen einer Eradikationsbehandlung einer Helicobacterpylori-Infektion belegt werden.
In dieser randomisierten Studie
untersuchte man das Problem
nur bei jenen Kranken, die in
einer Vorstudie nicht auf eine
säurehemmende Therapie ansprachen oder die innert 6 Monaten ein Rezidiv erlitten.
Schlussfolgerungen
I. Die Behandlung einer Helicobacter-pylori-Infektion führt bei
der funktionellen Dyspepsie nicht
zu besseren Resultaten als eine
säurehemmende Behandlung.
(Paul Germann, CH-Wil)
II. Auch diese Daten lassen
darauf schließen, dass Helicobacter pylori in der Genese der funktionellen Dyspepsie eine untergeordnete Rolle spielt. Trotz noch rigoroserer Selektion von Kranken
konnte kein Vorteil der Eradikationstherapie gegenüber
einer kurzfristigen säuresekretionshemmenden Medikation belegt werden. Ein Vorteil ist zwar für eine kleine Untergruppe anzunehmen, doch ist
diese bis heute nicht näher charakterisiert.1 Prädikatoren für ein
Ansprechen bzw. Selektionskriterien für die Eradikationstherapie bei funktionellen Dyspepsiekranken fehlen bislang.
(Dr. Dominique H. Criblez
Gastroenterologie, Kantonsspital
CH-Luzern)
1 Moayyedi P, Soo S, Deeks J et al.
Systematic review and economic
evaluation of Helicobacter pylori
eradication treatment for nonulcer dyspepsia. Dyspepsia
Review Group. BMJ 2000
(16. September); 321: 659-64
Aus: infomed-screen, 05/06/2003
Infomed-Verlags-AG
Bergliweg 17, CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877
E-Mail: [email protected])
Hat laparoskopische Adhäsiolyse
nur Placeboeffekt?
R Swank
DJ.,
SwankBordewijk SC., Hop WC. et al.
Lapraoscopic adhesiolysis in
patients with chronic abdominal
pain: a blinded randomised
controlled multicentre trial.
Lancet 2003 (12. April); 361:
1247-54
Studienziele
Der Nutzen einer laparoskopischen Adhäsiolyse bei chronischen Abdominalbeschwerden wird kontrovers beurteilt.
In dieser Studie wurde untersucht, ob eine solche Behandlung
zu
substanzieller
Schmerzabnahme und Verbesserung der Lebensqualität bei
Personen mit Adhäsionen und
chonischen
Abdominalschmerzen führt.
Schlussfolgerungen
I. Bei Personen mit chronischen Bauchschmerzen und
abdominalen Verwachsungen
führt eine diagnostische Laparoskopie häufig zu einer Besserung der Beschwerden un-
abhängig davon, ob eine Adhäsiolyse durchgeführt wird
oder nicht. Von den Studienverantwortlichen wird deshalb
empfohlen, künftig auf die Adhäsiolyse zu verzichten.
(Felix Tapernoux, CH-Wil)
II. Chronische Abdominalbeschwerden
werden
mehrheitlich bei Frauen
diagnostiziert, die wahrscheinlich bereits wegen der
gleichen Klagen entweder
gynäkologische Eingriffe
oder eine Appendektomie
hinter sich haben. Die mit
den aktuellen bildgebenden
Verfahren nicht direkt
identifizierbaren
Verwachsungen können mit der
Laparoskopie direkt sowohl
identifiziert wie gelöst
werden und erfüllen
nachträglich den dringenden Wunsch nach einer
sichtbaren, zwar mehrheitlich ungültigen, Erklärung der abdominalen
Beschwerden.
Da in vielen Fällen trotz
negativer, nicht restlos beruhigender, nicht invasiver
Abklärungen eine peritoneale Restunsicherheit besteht, ist die Versuchung –
sowohl für die Patientin wie
für den Chirurgen – groß,
auch in Abwesenheit einer
Obstruktionsanamnese eine
diagnostische und potentiell therapeutische Laparoskopie mit ausgedehnter
Adhäsiolyse durchzuführen.
Diese Publikation stellt
diese Maßnahme in ihren
richtigen, sehr relativen
Wert und warnt jeden invasiven Kollegen vor unnötigen, potentiell morbiditätsfördernden Maßnahmen. Ein Scoresystem für
die Identifikation der günstigen Fälle fehlt leider
immer noch.
(Dr. Jean-Pierre Barras
Chirurgische Klinik, Bürgerspital
CH-Solothurn)
(Aus: infomed-screen, 07/2003
Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17
CH-9500 Wil
Telefax: 071-910-0877,
E-Mail: [email protected])
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Diabetes
verheimlicht
Versicherung
brauchte nicht zu
zahlen
Wer seiner Versicherung absichtlich Krankheiten verheimlicht, kann unter Umständen seinen Versicherungsschutz wegen einer arglistigen Täuschung verlieren. Ein
Mann hatte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen, dass er
bereits seit Jahren Insulin
spritzte, weil er an Diabetes
mellitus litt. Als er einige Jahre später aufgrund seiner Zuckerkrankheit berufsunfähig
wurde und Leistungen aus seinem Vertrag verlangte, wurden diese ihm verweigert,
denn das Versicherungsunternehmen erfuhr von dem Sachverhalt und hat den Versicherungsvertrag wegen arglistiger
Täuschung angefochten.
OLG Koblenz, Az.: 10 U 1733/01
Palliation
Private
Krankenkassen
müssen auch
„Alternatives“
zahlen
Bei unheilbaren und nicht erforschten Krankheiten, für
deren Therapie weder Schulnoch Alternativmedizin Erfolg
versprechende Methoden
entwickelt haben, stehen
beide Behandlungsansätze
nebeneinander und müssen
von den privaten Versicherern erstattet werden – wenn
sie medizinisch notwendig
sind.
BGH, Az.: IV ZR 119/01
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und sein Recht
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BDI aktuell 01-2004
23
BDI aktuell
Interessante Urteile
in Leitsätzen
Endoskopie stationär/ambulant
Ein Arzt, der während der
Schwangerschaft schwere
Behinderungen des Kindes
nicht erkennt, kann unter
Umständen dazu verpflichtet sein, den Eltern die Unterhaltskosten für das Kind
zu ersetzen. Denn bei
richtiger Beratung hätten
die Eltern abtreiben können. Die Pflicht des Arztes, die Schwangere zu beraten, habe auch zum
Zweck, ihr Belastungen
durch das „Haben“ eines
schwerbehinderten Kindes
zu ersparen, betonten die
Richter. Wenn daher eine
gesetzlich zulässige Abtreibung wegen des Fehlers
des Arztes unterblieben
sei, hätten die Eltern Anspruch darauf, von den
Unterhaltskosten freigestellt zu werden.
BGH, Az.: VI ZR 136/01
§
Vor Chemotherapie
auf Möglichkeit zur
Samenspende
hinweisen
Vor einer Chemotherapie
zur Behandlung eines Hodentumors muss der Arzt
auf die Gefahr hinweisen,
dass der Patient die Zeugungsfähigkeit verlieren
kann. Ebenso muss der
Arzt auf die Möglichkeit
hinweisen, Samen vorher
zu spenden und gegebenenfalls für einen späteren Kinderwunsch aufzubewahren. Unterlässt der
Arzt diese Aufklärung,
kann er auf Schmerzensgeld und Schadenersatz
verklagt werden.
OLG Frankfurt/Main
Az.: 25 U 120/01
24
BDI aktuell 01-2004
Foto: Uni Bonn
BGH
Behindertes Kind
rechtzeitig
abtreiben – sonst
Schadensersatz
Eklatante Unterschiede bei Vergütung
Die Austrocknung des ambulanten Sektors wird seit
über 10 Jahren von Krankenkassen und Politik betrieben.
Neue EBM(-Gebührenordnungen) blieben in Serie
Rohrkrepierer und änderten
nichts am Verfall des Honorars. Auch der neueste
„EBM 2000 plus 4“ dürfte
keine Ausnahme werden.
Das zeigt der Dotierungsvergleich ambulant/stationär auch am Beispiel Koloskopie.
Bezüglich der Erbringbarkeit von Koloskopien wird
es in Zukunft drei Möglichkeiten/Ebenen geben.
• durch niedergelassene
Vertragsärzte mit nachgewiesener Qualifikation
und unter Beachtung der
qualitätssichernden Maßnahmen. Überprüfung
durch die KV, Abrechnung
nach EBM (derzeit ca.
200,— Euro bei einem
Punktwert von 5 Cent)
• durch Ärzte mit entsprechender Qualifikation in
Krankenhäusern im Rahmen des Vertrages über
ambulante Operationen / stationsersetzende
Eingriffe und unter Beachtung qualitätssichernder
•
Maßnahmen, wie sie im
Zusammenhang des Vertrages über die ambulanten Operationen / stationsersetzenden Eingriffe vereinbart sind. Überprüfung
erfolgt durch eine für diesen Bereich zu gründende
„Bundeskommission Qualitätssicherung ambulantes
Operieren“. Abrechnung
nach EBM (derzeit ca.
200,— Euro bei einem
Punktwert von 5 Cent)
durch Krankenhäuser im
Rahmen einer stationären Aufnahme mit 1-Tages-DRG entsprechend
der Verordnung zum Fallpauschalen-System für
Krankenhäuser für das Jahr
2004, die vom BMGS nach
Nichteinigung der Selbstverwaltungspartner im
Rahmen einer Ersatzvornahme erlassen wurde. Im
Rahmen dieser 1-tägigen
stationären Aufnahme wird
die Koloskopie durchgeführt. Qualifikationen des
Untersuchers oder qualitätssichernde Maßnahmen
sind nicht Voraussetzung
für die Abrechenbarkeit.
Die im Fallpauschalenkatalog unter der Nr. 329 aufgeführte Koloskopie (und
Gastroskopie) hat eine Bewertungsrelation von
0,241. Das ergibt bei einem Basisfallwert von
2.500,— Euro eine Honorierung von ca. 600,—
Euro, bei einem Basisfallwert von 3.000,— Euro
eine Honorierung von ca.
720,— Euro.
Es ist festzuhalten, dass die
1-Tages-DRG Nr. 329 die folgende Bezeichnung hat: Koloskopie und Gastroskopie,
ein Belegungstag. Es bleibt
zu klären, ob bei dieser Bezeichnung beide Untersuchungen durchgeführt werden müssen oder das DRG
alternativ für Koloskopie oder
Gastroskopie gelten würde.
Bei Gültigkeit allein für die Gastroskopie wäre der Unterschied zwischen der Vergütung im vertragsärztlichen und
stationären Bereich bei identischen Untersuchungsinhalten noch eklatanter.
Außerdem sind die Kassen,
die kein Geld haben, offensichtlich bereit, für die Koloskopie
im Krankenhaus – ohne festgelegte Qualitätssicherung
personell (Facharzt-Standard)
oder technisch im Krankenhaus – mehr als das Dreifache
zu bezahlen.
(Red.)
BDI aktuell
Rentenversicherung
Ende des Steuerprivilegs
für Lebensversicherungen
Bis zum 1. Januar 2005 will die
Bundesregierung einer vom
Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) gesetzten Frist entsprechen und im Rahmen der
Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte das Steuerprivileg für Lebensversicherungen aufheben.
Allerdings sollen bereits über
mindestens zwölf Jahre bestehende Lebensversicherungsverträge von der Neuordnung
ausgenommen bleiben. Die mit
diesen Verträgen angesammelten
Überschüsse können weiterhin
steuerfrei kassiert werden. Direktversicherungen, bei denen die
Beiträge niedrig pauschal besteuert werden und die Auszahlung
steuerfrei ist, sollen nur noch befristet möglich sein. Das Bundesfinanzministerium folgt damit den
Vorschlägen der Rürup-Kommission, Steuervorteile für Kapitallebensversicherungen zu streichen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber
eine Frist bis zum 1. Januar
2005 gesetzt, als es die unterschiedliche Besteuerung von
Renten und Pensionen als
grundgesetzwidrig einstufte.
Während Beamte im Ruhestand ihre Alterseinkünfte bis
auf einen Freibetrag schon
immer versteuern mussten,
sind die Renten bisher weitgehend steuerfrei.
Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung soll bereits
zum 1. Januar 2005 wirksam
werden. Nach den Überlegungen des Finanzministeriums sollen zunächst 60 Prozent der Beiträge zur Rentenversicherung
von der Besteuerung freigestellt
werden, mindestens jedoch so
viel wie nach geltendem Recht.
Parallel dazu sollen Rentner 50
Prozent ihrer Altersruhebezüge
versteuern.
Konkret: Wer im Jahre 2005
eine Rente bezieht, die mehr
als doppelt so hoch ist wie
der dann geltende Grundfreibetrag, wird erstmals Steuern bezahlen müssen.
(A+S aktuell, 21/2003)
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selbst aufgenommen. Der Bildband wurde in 4 Routen eingeteilt, einer
sog. „Frühlingsreise“, einer „Sommerreise“, einer „Herbstreise“ und
einer „Winterreise“. Die jeweiligen Routen wurden angegeben und kurz
– übrigens wohltuend sachlich – beschrieben. Dabei werden auch
Übernachtungstipps, die Mindestreisedauer und die Fahrstrecke, jeweils
ohne Abstecher, angegeben. Den Wert des Buches machen sicherlich
die qualitativ hochwertigen farbigen Aufnahmen aus. Dem Rezensenten
gefielen besonders eine Aufnahme am Vurrusjoen bei Drevsjo sowie
eine Aufnahme am Sortland-Sund. Auf 80 Seiten werden insgesamt
über 100 Bilder gezeigt, die nahezu alle als gelungen gelten können und
nicht nur „Norwegen-Fans“ interessieren dürften.
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Interessant
Gibt’s in Deutschland nur
33.700 Haushaltshilfen?
Lexikon des Arztrechts
Im Juni 2003 arbeiteten in ganz Deutschland regulär 33.700
Haushaltshilfen.
Im September 2002 wurden nur 27.000 gezählt.
Diese Zahlen gab die Minijobzentrale bei der Knappschaft
in Essen bekannt. Sie werfen ein bezeichnendes Licht auf die
Schattenwirtschaft.
(Quelle: A+S aktuell 15/2003)
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Gemeinschaftspraxis ist keine Ehe
Es zählt nicht Zerrüttung,
sondern Schuld
Ist das Verhalten der den Ausschluss eines Mitgesellschafters
betreibenden Gesellschafter – neben dem Verhalten des Auszuschließenden – ursächlich für die Zerstörung des gesellschaftsinternen Vertrauensverhältnisses, kommt eine Ausschließung
nur dann in Betracht, wenn das Zerwürfnis überwiegend durch
den Auszuschließenden verursacht wurde.
BGH-Urteil, II ZR 8/01 vom 31.03.2003
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BDI aktuell 01-2004
25