BDI aktuell Praxisführung Medizin Testen Sie es doch mal Wie zufrieden sind Ihre Patienten? Das GKV-Modernisierungsge- kreuzen erleichtern die Beant- stellen, weisen Sie aber unbe- Grund bitten Sie auch Patiensetz – GMG wird ab 01. Janu- wortung und steigern die Be- dingt deutlich darauf hin, dass ten, die das erste Mal in Ihrer ar 2004 in Kraft treten. Hierin reitschaft, sich den Fragebo- die Angabe des Namens frei- Praxis sind, um Beantwortung ist auch die Forderung nach gen näher anzuschauen. Wah- willig ist und gegebenenfalls nur des Fragebogens. Unten steder Einführung eines Qualitäts- ren Sie die Anonymität der Be- zur Beantwortung von Rück- hend finden Sie einige Formulierungsvorschläge für Ihren inmanagements in der Arztpra- fragten. Sie können durchaus fragen dient. „Der erste Eindruck ist meist dividuellen Fragebogen. xis enthalten. Davon kaum zu ein entsprechendes Feld für (TR – Red.) trennen ist die Frage: Wie zu- Namen und Adresse bereit- der richtige“ – aus diesem frieden sind Ihre Patienten mit Ihnen, Ihrem Praxispersonal, den Wartezeiten, der Praxis-Fragebogen Praxisorganisation und so weiter? Jeder Patient kommt mit einer bestimmten Erwartungshaltung. Allgemeiner Teil: Wenn diese nur teilweise erfüllt wird, entsteht Un- Der Fragebogen kann ohne Ihren Namen abgeben werden. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben und wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen dürfen, ist uns Ihre Namenszufriedenheit. Die Schlussfolgerung, angabe willkommen. der Patient werde schon Name und Telefon: .................................................................................................................... wiederkommen, so lange er mit der ärztlichen Behandlung zufrieden sei, Alter: .......................................................................................................................................... ist nur bedingt richtig. Geschlecht: männlich weiblich Niedrige Beschwerdezahlen sind kein Indiz für Infrastruktur: B e w e r t u n g eine hohe PatientenzuSehr gut gut mäßig schlecht friedenheit. Oft liegt es 1. Erreichbarkeit der Praxis einfach nur daran, dass a) telefonisch die Patienten durch Beb) mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwerdebarrieren gehemmt werden, ihre An- 2. Freundlichkeit des Personals /Aufregungen zu äußern. Durch eine anonymisierte 3. Termine a) Wartezeit bis zum ersten Termin Patientenbefragung können b) Einhalten von Terminen Sie die tatsächliche Meinung Ihrer Patienten abfragen. Wichtig hierbei ist vor allem, 4. Struktur der Praxis a) Parkplätze dass Sie sich nicht über kritib) Wartezimmer (Ausstattung, Atmosphäre) sche Äußerungen ärgern, sonc) Behandlungsräume (Ausstattung, Atmos.) dern diese zum Anlass nehmen, noch besser zu werFachliche Kompetenz den. Das Instrument der Pa tientenbefragung gibt Ihnen Kompetenz des Arztes Information / Beratung durch den Arzt die Möglichkeit. Hierdurch haben Sie zudem die Mög- Mein Arzt nimmt sich Zeit für mich lichkeit, den wirtschaftliWarum haben Sie diese Praxis gewählt (mehrere Antworten möglich) chen Erfolg Ihrer Praxis zu steigern. Auch Patienten, Die Praxis ist gut für mich zu erreichen Wegen des guten Rufes die schon lange zu Ihrem Ich habe Vertrauen zum Praxisteam festen Patientenstamm geDer Arzt wurde mir empfohlen hören, werden erkennen, dass Sie um ihre ZufriedenWas Sie uns sonst noch mitteilen wollten: heit bemüht sind. Bei der Ausgestaltung des ................................................................................................................................................... Fragebogens sollten Sie ei- ................................................................................................................................................... nige wichtige Punkte be- ................................................................................................................................................... achten. So sollten Sie nicht mehr als 10 gut struktu- ................................................................................................................................................... rierte Fragen stellen. VorVielen Dank für Ihre Mühe! formulierungen zum AnBDI aktuell 01-2004 21 BDI aktuell informed-screen XML als neuer Standard in der Medizin-EDV? Alle, die sich mit elektronischem Publizieren, Archivieren oder dem Austausch von Daten auseinandersetzen, berichten seit einigen Jahren über die Vorteile des XMLFormates. In einigen Universitäten, wie z.B. der Humboldt-Universität in Berlin, wurden sogar Gruppen gebildet, die Anleitungen zum elektronischen Publizieren in XML schreiben (http:/ w w w . d i n i . d e / documents/DINI-EPUBEmpfehlungen-2002.0310.pdf). XML, das als Abkürzung für Extensible Markup Language steht, ist ein Format, das Daten, Informationen und Texte anhand ihrer logischen, semantischen Bedeutung festlegt und im Gegensatz zu HTML nicht mit Layout-Informationen versieht. Zudem ermöglicht XML (wieder im Unterschied zu HTML) die Definition von eigenen Tags (Befehlen), die ähnlich wie Makros in der Textverarbeitung funktionieren. (Ein einfaches Beispiel einer XMLDatei finden Sie unter: http:/ /www.ib.hu-berlin.de/wumsta/sgml/xmldoc.html). Dank der semantischen Beschreibung in XML können Computer bzw. Softwareprogramme Plattform- und Software-unabhängig einen Titel als Titel oder ein Medikament als Medikament erkennen. Somit ist XML ein sehr gutes Austauschformat für alle möglichen Applikationen und Organisationen. Als solches wird es auch zum Übermitteln von TarmedDaten dienen! Da in einem XML-Dokument eine Spezifizierung der im Dokument erlaubten Tags und Attribute nötig ist, müssen Regeln für das eigene Markup definiert werden. Diese Regeldeklaration heißt DTD (Document Type Definition). Sie kann entweder ein eigenes, separates Dokument sein oder im Header (Dateikopf) des XML-Dokuments integriert werden. Für die meisten Autorinnen und Autoren ist die Definierung einer solchen DTD zu aufwändig. Aus diesem Grund bieten verschiedene Organisationen Inventare von XMLTools und Informationen zu XML an. Als Beispiele können hier das CERN (http:// xml.web.cern.ch/XML/ docs.html, http:// www.xmldocs.com/product/ index/c:aspx), ein gebührenfreies Autoren- und Dokumenten-Managing-System, oder im medizinischen Bereich auch die amerikanische National Library of Medicine (http://dtd.nlm.nih.gov/) angeführt werden. Grundsätzlich sind XML-Dokumente je- Hyperaktive Blase Anticholinergika helfen relativ wenig M Herfolson P., Hay-Smith J., Ellis G. et al. Effectiveness of anticholinergic drugs compared with placebo in the treatment of overactive bladder; systematic review. BMJ 2003 (19. April); 326: 841-4 domisierten, placebokontrollierten Studien sollte versucht werden, die Wirksamkeit von Anticholinergika besser zu beurteilen. Studienziele Die Studie zeigt, dass Anticholinergika die Miktionsfrequenz und die Zahl der Inkontinenzepisoden etwas verkleinern. Aber wahrscheinlich ist die Wirkung zu klein, als dass viele Kranke diese Medikamente über Häufig wird die hyperaktive Blase mit Anticholinergika behandelt, obwohl deren Wirksamkeit schlecht dokumentiert ist. In einer systematischen Übersicht über die ran- Schlussfolgerung längere Zeit einnehmen würden, da unerwünschte Wirkungen wie Mundtrockenheit häufig sind. Umso wichtiger ist, dass alle Frauen und Männer mit einer hyperaktiven Blase in einem – nebenwirkungsfreien – Blasentraining instruiert werden. (Peter Koller, CH-Wil) (Aus: infomed-screen, 07/2003 Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17 CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877, E-Mail: [email protected]) screen-telegramm M Ada D, Cockwell P, Ives NJ et al. Interleukin-2 receptor monoclonal antibodies in renal transplantation: meta analysis of randomised trials BMJ 2003 (12. April); 326: 789-93 22 BDI aktuell 01-2004 Antikörper gegen Interleukin2 Rezeptoren – z.B. Daclizumab (Zenapax®) – reduzieren das Risiko akuter Abstoßreaktionen in den ersten 6 Monaten nach Nierentransplantation um fast die Hälfte. doch mit jedem Texteditor erzeugbar. Einige halten XML, das Mitte 90er Jahre von Wissenschaftlern und Experten der Computerindustrie als schnellere und schlankere Version des SCML (der Metasprache des HTML) entwickelt wurde, für die größte Umwälzung im World Wide Web seit dessen Einführung. Im Gesundheitswesen haben verschiedene größere Organisationen ebenfalls damit begonnen, ihre Datenbanken in XML zu formatieren. Wie vermutet werden kann, hat auch die US National Library of Medicine, die die größte Datenbank zu publizierten medizinischen Informationen der Welt führt, ihre Daten in XML abgelegt. Aber auch weniger große Institutionen befassen sich mit dem Austausch medizinischer Daten in XML, wie sich an einem Bericht aus Salt Lake City erkennen lässt (http:// www.ncbi.hlm.nih.gov/ entrez/query.fcgi?cmd =Retrieve&db-PubMed &list_aids-12810120&doptAbstract). XML wird auch in der Medizin weiterhin an Bedeutung gewinnen, denn zur Übertragung von Nachrichten, zur besseren Abfrage und Informationsmöglichkeit in Datenbanken und Internet sowie für die Bearbeitung, Speicherung und Analyse von elektronischen KrankengeschichtenDaten stellt es das ideale Format dar. (Corinne Gysling, CH-Wil) (Aus: infomed-screen, 07/2003, Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17 CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877 E-Mail: [email protected]) (Aus: infomed-screen, 07/2003 Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17 CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877, E-Mail: [email protected]) Das bedeuten die Symbole: R M = randomisierte Studie = Metaanalyse „Helicobacter-Eradikation bei funktioneller Dyspepsie nutzlos“ R Koelz HR, Arnold R, Stolte M et al. Treatment of Helicobacter pylori in functional dyspepsia resistant to conventional management: a double blind randomised trial with a six month follow up. Gut 2003 (Januar); 52: 40-6 Studienziele In bisherigen Studien konnte bei funktioneller Dyspepsie kein Nutzen einer Eradikationsbehandlung einer Helicobacterpylori-Infektion belegt werden. In dieser randomisierten Studie untersuchte man das Problem nur bei jenen Kranken, die in einer Vorstudie nicht auf eine säurehemmende Therapie ansprachen oder die innert 6 Monaten ein Rezidiv erlitten. Schlussfolgerungen I. Die Behandlung einer Helicobacter-pylori-Infektion führt bei der funktionellen Dyspepsie nicht zu besseren Resultaten als eine säurehemmende Behandlung. (Paul Germann, CH-Wil) II. Auch diese Daten lassen darauf schließen, dass Helicobacter pylori in der Genese der funktionellen Dyspepsie eine untergeordnete Rolle spielt. Trotz noch rigoroserer Selektion von Kranken konnte kein Vorteil der Eradikationstherapie gegenüber einer kurzfristigen säuresekretionshemmenden Medikation belegt werden. Ein Vorteil ist zwar für eine kleine Untergruppe anzunehmen, doch ist diese bis heute nicht näher charakterisiert.1 Prädikatoren für ein Ansprechen bzw. Selektionskriterien für die Eradikationstherapie bei funktionellen Dyspepsiekranken fehlen bislang. (Dr. Dominique H. Criblez Gastroenterologie, Kantonsspital CH-Luzern) 1 Moayyedi P, Soo S, Deeks J et al. Systematic review and economic evaluation of Helicobacter pylori eradication treatment for nonulcer dyspepsia. Dyspepsia Review Group. BMJ 2000 (16. September); 321: 659-64 Aus: infomed-screen, 05/06/2003 Infomed-Verlags-AG Bergliweg 17, CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877 E-Mail: [email protected]) Hat laparoskopische Adhäsiolyse nur Placeboeffekt? R Swank DJ., SwankBordewijk SC., Hop WC. et al. Lapraoscopic adhesiolysis in patients with chronic abdominal pain: a blinded randomised controlled multicentre trial. Lancet 2003 (12. April); 361: 1247-54 Studienziele Der Nutzen einer laparoskopischen Adhäsiolyse bei chronischen Abdominalbeschwerden wird kontrovers beurteilt. In dieser Studie wurde untersucht, ob eine solche Behandlung zu substanzieller Schmerzabnahme und Verbesserung der Lebensqualität bei Personen mit Adhäsionen und chonischen Abdominalschmerzen führt. Schlussfolgerungen I. Bei Personen mit chronischen Bauchschmerzen und abdominalen Verwachsungen führt eine diagnostische Laparoskopie häufig zu einer Besserung der Beschwerden un- abhängig davon, ob eine Adhäsiolyse durchgeführt wird oder nicht. Von den Studienverantwortlichen wird deshalb empfohlen, künftig auf die Adhäsiolyse zu verzichten. (Felix Tapernoux, CH-Wil) II. Chronische Abdominalbeschwerden werden mehrheitlich bei Frauen diagnostiziert, die wahrscheinlich bereits wegen der gleichen Klagen entweder gynäkologische Eingriffe oder eine Appendektomie hinter sich haben. Die mit den aktuellen bildgebenden Verfahren nicht direkt identifizierbaren Verwachsungen können mit der Laparoskopie direkt sowohl identifiziert wie gelöst werden und erfüllen nachträglich den dringenden Wunsch nach einer sichtbaren, zwar mehrheitlich ungültigen, Erklärung der abdominalen Beschwerden. Da in vielen Fällen trotz negativer, nicht restlos beruhigender, nicht invasiver Abklärungen eine peritoneale Restunsicherheit besteht, ist die Versuchung – sowohl für die Patientin wie für den Chirurgen – groß, auch in Abwesenheit einer Obstruktionsanamnese eine diagnostische und potentiell therapeutische Laparoskopie mit ausgedehnter Adhäsiolyse durchzuführen. Diese Publikation stellt diese Maßnahme in ihren richtigen, sehr relativen Wert und warnt jeden invasiven Kollegen vor unnötigen, potentiell morbiditätsfördernden Maßnahmen. Ein Scoresystem für die Identifikation der günstigen Fälle fehlt leider immer noch. (Dr. Jean-Pierre Barras Chirurgische Klinik, Bürgerspital CH-Solothurn) (Aus: infomed-screen, 07/2003 Infomed-Verlags-AG, Bergliweg 17 CH-9500 Wil Telefax: 071-910-0877, E-Mail: [email protected]) BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Diabetes verheimlicht Versicherung brauchte nicht zu zahlen Wer seiner Versicherung absichtlich Krankheiten verheimlicht, kann unter Umständen seinen Versicherungsschutz wegen einer arglistigen Täuschung verlieren. Ein Mann hatte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegen, dass er bereits seit Jahren Insulin spritzte, weil er an Diabetes mellitus litt. Als er einige Jahre später aufgrund seiner Zuckerkrankheit berufsunfähig wurde und Leistungen aus seinem Vertrag verlangte, wurden diese ihm verweigert, denn das Versicherungsunternehmen erfuhr von dem Sachverhalt und hat den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. OLG Koblenz, Az.: 10 U 1733/01 Palliation Private Krankenkassen müssen auch „Alternatives“ zahlen Bei unheilbaren und nicht erforschten Krankheiten, für deren Therapie weder Schulnoch Alternativmedizin Erfolg versprechende Methoden entwickelt haben, stehen beide Behandlungsansätze nebeneinander und müssen von den privaten Versicherern erstattet werden – wenn sie medizinisch notwendig sind. BGH, Az.: IV ZR 119/01 Holen Sie sich die Rechtsberatung ins Haus! Der Arzt und sein Recht 6-mal jährlich / Euro 160,-(ab 2004: Euro 170,--) zzgl. Versandkosten Probehefte kostenlos bei: pmi Verlag AG Oberfeldstraße 29 60439 Frankfurt Tel.: 069/548000-17 Fax: 069/548000-66 E-Mail: [email protected] BDI aktuell 01-2004 23 BDI aktuell Interessante Urteile in Leitsätzen Endoskopie stationär/ambulant Ein Arzt, der während der Schwangerschaft schwere Behinderungen des Kindes nicht erkennt, kann unter Umständen dazu verpflichtet sein, den Eltern die Unterhaltskosten für das Kind zu ersetzen. Denn bei richtiger Beratung hätten die Eltern abtreiben können. Die Pflicht des Arztes, die Schwangere zu beraten, habe auch zum Zweck, ihr Belastungen durch das „Haben“ eines schwerbehinderten Kindes zu ersparen, betonten die Richter. Wenn daher eine gesetzlich zulässige Abtreibung wegen des Fehlers des Arztes unterblieben sei, hätten die Eltern Anspruch darauf, von den Unterhaltskosten freigestellt zu werden. BGH, Az.: VI ZR 136/01 § Vor Chemotherapie auf Möglichkeit zur Samenspende hinweisen Vor einer Chemotherapie zur Behandlung eines Hodentumors muss der Arzt auf die Gefahr hinweisen, dass der Patient die Zeugungsfähigkeit verlieren kann. Ebenso muss der Arzt auf die Möglichkeit hinweisen, Samen vorher zu spenden und gegebenenfalls für einen späteren Kinderwunsch aufzubewahren. Unterlässt der Arzt diese Aufklärung, kann er auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt werden. OLG Frankfurt/Main Az.: 25 U 120/01 24 BDI aktuell 01-2004 Foto: Uni Bonn BGH Behindertes Kind rechtzeitig abtreiben – sonst Schadensersatz Eklatante Unterschiede bei Vergütung Die Austrocknung des ambulanten Sektors wird seit über 10 Jahren von Krankenkassen und Politik betrieben. Neue EBM(-Gebührenordnungen) blieben in Serie Rohrkrepierer und änderten nichts am Verfall des Honorars. Auch der neueste „EBM 2000 plus 4“ dürfte keine Ausnahme werden. Das zeigt der Dotierungsvergleich ambulant/stationär auch am Beispiel Koloskopie. Bezüglich der Erbringbarkeit von Koloskopien wird es in Zukunft drei Möglichkeiten/Ebenen geben. • durch niedergelassene Vertragsärzte mit nachgewiesener Qualifikation und unter Beachtung der qualitätssichernden Maßnahmen. Überprüfung durch die KV, Abrechnung nach EBM (derzeit ca. 200,— Euro bei einem Punktwert von 5 Cent) • durch Ärzte mit entsprechender Qualifikation in Krankenhäusern im Rahmen des Vertrages über ambulante Operationen / stationsersetzende Eingriffe und unter Beachtung qualitätssichernder • Maßnahmen, wie sie im Zusammenhang des Vertrages über die ambulanten Operationen / stationsersetzenden Eingriffe vereinbart sind. Überprüfung erfolgt durch eine für diesen Bereich zu gründende „Bundeskommission Qualitätssicherung ambulantes Operieren“. Abrechnung nach EBM (derzeit ca. 200,— Euro bei einem Punktwert von 5 Cent) durch Krankenhäuser im Rahmen einer stationären Aufnahme mit 1-Tages-DRG entsprechend der Verordnung zum Fallpauschalen-System für Krankenhäuser für das Jahr 2004, die vom BMGS nach Nichteinigung der Selbstverwaltungspartner im Rahmen einer Ersatzvornahme erlassen wurde. Im Rahmen dieser 1-tägigen stationären Aufnahme wird die Koloskopie durchgeführt. Qualifikationen des Untersuchers oder qualitätssichernde Maßnahmen sind nicht Voraussetzung für die Abrechenbarkeit. Die im Fallpauschalenkatalog unter der Nr. 329 aufgeführte Koloskopie (und Gastroskopie) hat eine Bewertungsrelation von 0,241. Das ergibt bei einem Basisfallwert von 2.500,— Euro eine Honorierung von ca. 600,— Euro, bei einem Basisfallwert von 3.000,— Euro eine Honorierung von ca. 720,— Euro. Es ist festzuhalten, dass die 1-Tages-DRG Nr. 329 die folgende Bezeichnung hat: Koloskopie und Gastroskopie, ein Belegungstag. Es bleibt zu klären, ob bei dieser Bezeichnung beide Untersuchungen durchgeführt werden müssen oder das DRG alternativ für Koloskopie oder Gastroskopie gelten würde. Bei Gültigkeit allein für die Gastroskopie wäre der Unterschied zwischen der Vergütung im vertragsärztlichen und stationären Bereich bei identischen Untersuchungsinhalten noch eklatanter. Außerdem sind die Kassen, die kein Geld haben, offensichtlich bereit, für die Koloskopie im Krankenhaus – ohne festgelegte Qualitätssicherung personell (Facharzt-Standard) oder technisch im Krankenhaus – mehr als das Dreifache zu bezahlen. (Red.) BDI aktuell Rentenversicherung Ende des Steuerprivilegs für Lebensversicherungen Bis zum 1. Januar 2005 will die Bundesregierung einer vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gesetzten Frist entsprechen und im Rahmen der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte das Steuerprivileg für Lebensversicherungen aufheben. Allerdings sollen bereits über mindestens zwölf Jahre bestehende Lebensversicherungsverträge von der Neuordnung ausgenommen bleiben. Die mit diesen Verträgen angesammelten Überschüsse können weiterhin steuerfrei kassiert werden. Direktversicherungen, bei denen die Beiträge niedrig pauschal besteuert werden und die Auszahlung steuerfrei ist, sollen nur noch befristet möglich sein. Das Bundesfinanzministerium folgt damit den Vorschlägen der Rürup-Kommission, Steuervorteile für Kapitallebensversicherungen zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 1. Januar 2005 gesetzt, als es die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen als grundgesetzwidrig einstufte. Während Beamte im Ruhestand ihre Alterseinkünfte bis auf einen Freibetrag schon immer versteuern mussten, sind die Renten bisher weitgehend steuerfrei. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung soll bereits zum 1. Januar 2005 wirksam werden. Nach den Überlegungen des Finanzministeriums sollen zunächst 60 Prozent der Beiträge zur Rentenversicherung von der Besteuerung freigestellt werden, mindestens jedoch so viel wie nach geltendem Recht. Parallel dazu sollen Rentner 50 Prozent ihrer Altersruhebezüge versteuern. Konkret: Wer im Jahre 2005 eine Rente bezieht, die mehr als doppelt so hoch ist wie der dann geltende Grundfreibetrag, wird erstmals Steuern bezahlen müssen. (A+S aktuell, 21/2003) C. Pape, Hamburg 2003 € 16,— bis zum 31.12.2003, danach € 19,— (die Preise verstehen sich zzgl. MWSt., Verpackung, Versand). Bestellung nur bei: PWA Verlagsprojekte, Kieler Str. 103, 22525 Hamburg, Tel.: 040/851713-18, Fax: 040/8503276, E-Mail: [email protected] Das Buch, das von dem Kardiologen Cord Pape aus Itzehoe geschrieben worden ist, stellt einen Bildband dar. Die Bilder hat Herr Dr. Pape selbst aufgenommen. Der Bildband wurde in 4 Routen eingeteilt, einer sog. „Frühlingsreise“, einer „Sommerreise“, einer „Herbstreise“ und einer „Winterreise“. Die jeweiligen Routen wurden angegeben und kurz – übrigens wohltuend sachlich – beschrieben. Dabei werden auch Übernachtungstipps, die Mindestreisedauer und die Fahrstrecke, jeweils ohne Abstecher, angegeben. Den Wert des Buches machen sicherlich die qualitativ hochwertigen farbigen Aufnahmen aus. Dem Rezensenten gefielen besonders eine Aufnahme am Vurrusjoen bei Drevsjo sowie eine Aufnahme am Sortland-Sund. Auf 80 Seiten werden insgesamt über 100 Bilder gezeigt, die nahezu alle als gelungen gelten können und nicht nur „Norwegen-Fans“ interessieren dürften. (W. B. Storch, Weinheim) Lehrbuch der Toxikologie Prof. Dr. Hans Marquardt, Hamburg, und Prof. Dr. Dr. Siegfried G. Schäfer, Hannover (Hrsg.) 2., völlig neu bearbeitete Auflage 2004. XL, 1.352 Seiten, 456 Abb., 342 Tab., zahlreiche Formeln, Format 19,3 x 27 cm, <gebunden> Subskriptionspreis gültig bis 31.01.2004: € [D] 149,— / SFR 238,40 danach: € [D] 179,— / SFR 286,40 Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart ISBN 3-8047-1777-2 Regionale Tumortherapie Boese-Landgraf, J.; Gallkowski, U.; Layer, G.; Schalhorn, A. (Hrsg.) 2003. 159 Abb., 63 Tab., XXII., 311 Seiten, 900 g, <gebunden> €[D] 99,95 / SFR 155,00 Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York ISBN 3-540-41762-1 Interessant Gibt’s in Deutschland nur 33.700 Haushaltshilfen? Lexikon des Arztrechts Im Juni 2003 arbeiteten in ganz Deutschland regulär 33.700 Haushaltshilfen. Im September 2002 wurden nur 27.000 gezählt. Diese Zahlen gab die Minijobzentrale bei der Knappschaft in Essen bekannt. Sie werfen ein bezeichnendes Licht auf die Schattenwirtschaft. (Quelle: A+S aktuell 15/2003) RA Dr. Hans-Jürgen Rieger (Hrsg.), 2.278 Seiten, <Loseblattwerk in 2 Ordnern> € 126,— / SFR 191,— ISBN 3-8114-2228-6 5. Ergänzungslieferung Stand: Juni 2003, 230 Seiten € 64,40 Bestell-Nr. 8114 2228 005 C. F. Müller Verlag – Hüthig Fachverlage Heidelberg Tel.: 06221/489-555, Fax: 06221/489-410, Internet: http://www.cfmueller-verlag.de Therapie Innerer Krankheiten Gemeinschaftspraxis ist keine Ehe Es zählt nicht Zerrüttung, sondern Schuld Ist das Verhalten der den Ausschluss eines Mitgesellschafters betreibenden Gesellschafter – neben dem Verhalten des Auszuschließenden – ursächlich für die Zerstörung des gesellschaftsinternen Vertrauensverhältnisses, kommt eine Ausschließung nur dann in Betracht, wenn das Zerwürfnis überwiegend durch den Auszuschließenden verursacht wurde. BGH-Urteil, II ZR 8/01 vom 31.03.2003 Norwegen Eine Reise in Bildern und Texten (RAB) Paumgartner, Gustav; Steinbeck, Gerhard (Hrsg.) 10., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2003. 125 Abb., XXIV, 1.761 Seiten, <gebunden> € 149,95 / SFR 226,50 Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York ISBN 3-540-44357-6 Unerfüllter Kinderwunsch Leitfaden Reproduktionsmedizin für die Praxis Carl Schirren (Hrsg.) 2003, 482 Seiten, 46 Abbildungen, 32 Tabellen, 14,8 x 21 cm, <gebunden> € 49,95 / SFR 80,00 Deutscher Ärzteverlag Köln ISBN 3-7691-0410-2 BDI aktuell 01-2004 25
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