BDIA Seminare Die neue HOAI 2013 für Innenarchitekten 30

ve r bindliche an meldun g
per
Fax 030 91 44 24 19
zum Seminar „Die neue HOAI 2013"
30. Januar 2015 in Dresden
Die Anmeldung gilt nur als verbindlich, wenn die einmalige
Einzugsermächtigung erteilt wird!
BDIA-Mitglied:Ja
Nein
Einmalige Einzugsermächtigung
Hiermit erteile ich dem Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA
eine einmalige Lastschrift­ein­zugs­ermächtigung zur Be­zahlung
der Seminargebühr in Höhe von
Euro zzgl. gesetzlicher
MwSt.
Hinweise zur Anmeldung
Bei schriftlicher Abmeldung ab
14 Tage vor Seminarbeginn fällt
eine Stornogebühr von 50 % des
Teilnahmebeitrages an. Bei Ab­meldung drei Tage vor Seminarbeginn oder später und bei Nicht­
erschei­nen des Teilnehmers wird
die volle Gebühr fällig. Alternativ
kann ein Ersatzteilnehmer benannt
werden. Sollte das Seminar vom
Veranstal­ter aus wichtigem Grund
(z. B. Er­­­krankung des Referenten)
abgesagt werden müssen (auch
kurzfristig), wird die volle Gebühr
zu­­rückgezahlt. Weitere Ansprüche
können nicht geltend gemacht
werden. Das Seminar findet nur
statt, wenn sich mind. 15 Perso­nen
anmelden. Die Seminarbestätigung wird ca. zwei Wochen vor
Seminarbeginn versendet. Nach
Durchführung des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Teilnah­me­bestä­tigung und die Rechnung.
Anerkennung als Fortbildung
Mitglieder der Architektenkammer
Sachsen können für die Teilnahme
8 Fort­bildungspunkte erhalten.
BDIASeminare
Die neue HOAI 2013
für Innenarchitekten
30. Januar 2015
in Dresden
K ontoinhaber
B ank
B ankleitzahl
K onton u mmer
Bei Mitgliedschaft bei den Architektenkammern NRW,
Baden-Württemberg und Hessen für den Fortbildungs­nachweis
bitte Kammer­nummer angeben:
D at u m
Unters c hrift
absender
V or - u nd Z u name
B ü roname
S tra S S e
Köpenicker Str. 48/49
Aufgang D
10179 Berlin
P L Z / O rt
F on / F a x
E - mail
Tel. +49 30 53 05 19 83
Fax +49 30 91 44 24 19
info @ bdia.de
www.bdia.de
BDIASeminar
Die Referenten
sind die Autoren des Buches
„Honorar und Vertrag beim
Bauen im Bestand – ein rechtlicher Leitfaden für Innen­
architekten, Architekten und
Planer.“ Hrsg: Bund Deutscher
Innenarchitekten (BDIA).
Die neue HOAI 2013
für Innenarchitekten
Für Innenarchitekten bringt die
neue HOAI 2013 eine Vielzahl von
Änderungen mit sich. Insgesamt
umfasst die Novelle Korrekturen
im allgemeinen Teil, modernisierte
Leistungsbilder, neue Regelungen
für das Planen im Bestand und neu
berechnete Honorartabellen.
Mit unserem BDIA Seminar „Die
neue HOAI 2013 für Innenarchitekten“ möchten wir speziell Sie
als Innenarchitektin und Innenarchitekten umfassend weiterbilden.
Das Seminar richtet sich auch an
alle Planerinnen und Planer, die
sich mit Innenausbau und Bauen
im Bestand befassen. Das Seminar
vermittelt ausführlich die Erweiterung der Leistungsbilder und
alle Neuerungen, welche die neue
HOAI 2013 für Innenarchitekten
mit sich bringt. Ebenso werden die
Auswirkungen der Änderungen
auf die Vertragsgestaltung behandelt - und welche Pflichten sich
für Sie daraus ergeben.
Die Anpassung der Tafelwerte
für Innenarchitekten bedeutet
für viele Bauaufgaben eine
Erhöhung der Planungshonorare
und eine Anpassung an heutige
Marktverhältnisse. Die sich in den
letzten Jahren stark veränderten
Aufgabenbereiche der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten
werden mit der Novellierung 2013
nachvollzogen. Vor allem die
erneute Einbeziehung der mitverarbeiteten Bausubstanz ist für das
Bauen im Bestand eine wichtige
Voraussetzung.
Mit der Novellierung der HOAI ist
eine Erhöhung der Honorare festgelegt worden. Dem steht jedoch
eine erhebliche Erweiterung der
Leistungsbilder entgegen. Im
Einzelnen wurde unter anderem
beispielsweise:
- der Begriff des raumbildenden
Ausbaus durch Innenräume
ersetzt.
- eine Regelung für den Fall aufgenommen, dass dem Auftragnehmer sowohl Leistungen der
Gebäude- als auch der Innenraumplanung übertragen wurden.
- die werkvertragliche Abnahme in den Text der HOAI als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlussrechnung übernommen.
- die mitzuverarbeitende Bausubstanz wieder Bestandteil der
anrechenbaren Kosten zusätzlich
zum Zuschlag für Umbauten und
Modernisierungen
Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer eine Neufassung der HOAI
mitbringen.
Prof. Dr. Peter Fischer
Fachanwalt für Bauund Ar­­chi­tekten­recht
und BDIA-Vertrauens­
anwalt für Fragen des
Ar­­chitekten-, Ingenieur- und Bauvertrags­­
rechts, Professur für privates und
öffentliches Baurecht an der Fachhochschule Oldenburg, zahl­­­reiche
Veröffentlichungen zum Thema
Architektenrecht, Vertrags­ge­stal­
tung und Haftungsrisiken.
Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger
Freier Innen­
architekt BDIA/BDB,
ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Leistungen
von Architekten
und Innenarchitekten, Vertreter
des BDIA in Honorarfragen beim
AHO (Aus­s chuss der Verbände
und Kammern der Ingenieure und
Ar­chi­tekten für die Honorarordnung)
Termin
30. Januar 2015 in Dresden
von 9.30 bis 17.30 Uhr
Kosten
zzgl. gesetzlicher MwSt.
165,- Euro für BDIA-Mitglieder
und Mitglieder der
Architektenkammer Sachsen
215,- Euro für Gäste
Im Preis enthalten sind
Seminarunterlagen, Getränke
und Mittagsimbiss.
Tagungsort
Architektenkammer Sachsen
haus der architekten
Goetheallee 37
01309 Dresden
Veranstalter
BDIA, Bund Deutscher
Innen­architekten e.V.,
Köpenicker Str. 48/49, Aufgang D
10179 Berlin
Tel. +49 30 53 05 19 83
Fax +49 30 91 44 24 19
info @ bdia.de, www.bdia.de