ve r bindliche an meldun g per Fax 030 91 44 24 19 zum Seminar „Die neue HOAI 2013" 30. Januar 2015 in Dresden Die Anmeldung gilt nur als verbindlich, wenn die einmalige Einzugsermächtigung erteilt wird! BDIA-Mitglied:Ja Nein Einmalige Einzugsermächtigung Hiermit erteile ich dem Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA eine einmalige Lastschrifteinzugsermächtigung zur Bezahlung der Seminargebühr in Höhe von Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Hinweise zur Anmeldung Bei schriftlicher Abmeldung ab 14 Tage vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrages an. Bei Abmeldung drei Tage vor Seminarbeginn oder später und bei Nicht erscheinen des Teilnehmers wird die volle Gebühr fällig. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Sollte das Seminar vom Veranstalter aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Referenten) abgesagt werden müssen (auch kurzfristig), wird die volle Gebühr zurückgezahlt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Das Seminar findet nur statt, wenn sich mind. 15 Personen anmelden. Die Seminarbestätigung wird ca. zwei Wochen vor Seminarbeginn versendet. Nach Durchführung des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung. Anerkennung als Fortbildung Mitglieder der Architektenkammer Sachsen können für die Teilnahme 8 Fortbildungspunkte erhalten. BDIASeminare Die neue HOAI 2013 für Innenarchitekten 30. Januar 2015 in Dresden K ontoinhaber B ank B ankleitzahl K onton u mmer Bei Mitgliedschaft bei den Architektenkammern NRW, Baden-Württemberg und Hessen für den Fortbildungsnachweis bitte Kammernummer angeben: D at u m Unters c hrift absender V or - u nd Z u name B ü roname S tra S S e Köpenicker Str. 48/49 Aufgang D 10179 Berlin P L Z / O rt F on / F a x E - mail Tel. +49 30 53 05 19 83 Fax +49 30 91 44 24 19 info @ bdia.de www.bdia.de BDIASeminar Die Referenten sind die Autoren des Buches „Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand – ein rechtlicher Leitfaden für Innen architekten, Architekten und Planer.“ Hrsg: Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA). Die neue HOAI 2013 für Innenarchitekten Für Innenarchitekten bringt die neue HOAI 2013 eine Vielzahl von Änderungen mit sich. Insgesamt umfasst die Novelle Korrekturen im allgemeinen Teil, modernisierte Leistungsbilder, neue Regelungen für das Planen im Bestand und neu berechnete Honorartabellen. Mit unserem BDIA Seminar „Die neue HOAI 2013 für Innenarchitekten“ möchten wir speziell Sie als Innenarchitektin und Innenarchitekten umfassend weiterbilden. Das Seminar richtet sich auch an alle Planerinnen und Planer, die sich mit Innenausbau und Bauen im Bestand befassen. Das Seminar vermittelt ausführlich die Erweiterung der Leistungsbilder und alle Neuerungen, welche die neue HOAI 2013 für Innenarchitekten mit sich bringt. Ebenso werden die Auswirkungen der Änderungen auf die Vertragsgestaltung behandelt - und welche Pflichten sich für Sie daraus ergeben. Die Anpassung der Tafelwerte für Innenarchitekten bedeutet für viele Bauaufgaben eine Erhöhung der Planungshonorare und eine Anpassung an heutige Marktverhältnisse. Die sich in den letzten Jahren stark veränderten Aufgabenbereiche der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten werden mit der Novellierung 2013 nachvollzogen. Vor allem die erneute Einbeziehung der mitverarbeiteten Bausubstanz ist für das Bauen im Bestand eine wichtige Voraussetzung. Mit der Novellierung der HOAI ist eine Erhöhung der Honorare festgelegt worden. Dem steht jedoch eine erhebliche Erweiterung der Leistungsbilder entgegen. Im Einzelnen wurde unter anderem beispielsweise: - der Begriff des raumbildenden Ausbaus durch Innenräume ersetzt. - eine Regelung für den Fall aufgenommen, dass dem Auftragnehmer sowohl Leistungen der Gebäude- als auch der Innenraumplanung übertragen wurden. - die werkvertragliche Abnahme in den Text der HOAI als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlussrechnung übernommen. - die mitzuverarbeitende Bausubstanz wieder Bestandteil der anrechenbaren Kosten zusätzlich zum Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer eine Neufassung der HOAI mitbringen. Prof. Dr. Peter Fischer Fachanwalt für Bauund Architektenrecht und BDIA-Vertrauens anwalt für Fragen des Architekten-, Ingenieur- und Bauvertrags rechts, Professur für privates und öffentliches Baurecht an der Fachhochschule Oldenburg, zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Architektenrecht, Vertragsgestal tung und Haftungsrisiken. Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger Freier Innen architekt BDIA/BDB, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Leistungen von Architekten und Innenarchitekten, Vertreter des BDIA in Honorarfragen beim AHO (Auss chuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) Termin 30. Januar 2015 in Dresden von 9.30 bis 17.30 Uhr Kosten zzgl. gesetzlicher MwSt. 165,- Euro für BDIA-Mitglieder und Mitglieder der Architektenkammer Sachsen 215,- Euro für Gäste Im Preis enthalten sind Seminarunterlagen, Getränke und Mittagsimbiss. Tagungsort Architektenkammer Sachsen haus der architekten Goetheallee 37 01309 Dresden Veranstalter BDIA, Bund Deutscher Innenarchitekten e.V., Köpenicker Str. 48/49, Aufgang D 10179 Berlin Tel. +49 30 53 05 19 83 Fax +49 30 91 44 24 19 info @ bdia.de, www.bdia.de
© Copyright 2024 ExpyDoc