Einladung zur SITZUNG des GEMEINDERATS am Montag, 02

Einladung zur SITZUNG des GEMEINDERATS
am Montag, 02. Februar 2015 mit Beginn 19.30 Uhr
Am kommenden Montag, 02. Februar 2015 findet mit Beginn 19.30 Uhr (Winterzeit) im Rathaus
Hoßkirch (zweites OG – Bürgersaal) eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Nachstehend
die Tagesordnung:
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
Bekanntgaben
Schall-/Akustische Maßnahmen im Bürgersaal
Vergabe von Tiefbauarbeiten - hier: Kanalanschluss FlSt. 32/5 in Hüttenreute
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der VG Bad Saulgau/Herbertingen
-hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
mögliche Einrichtung einer 30er Zone im Bereich Herrenstraße – Kirchstraße – Im Winkel – Einmündung
Seestraße; hier Beratung und ggf. Beschlussfassung
Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss des GVV Altshausen
Bauvorhaben – hier: Erweiterung von zwei Kinderzimmern an vorhandenes Wohnhaus mit Doppelgarage
und Schuppen in Hoßkirch, FlSt. 206/9, Tafertsweiler Straße 29 (Antrag auf Befreiungen)
Verschiedenes und Anfragen
Die Bevölkerung ist zu dieser öffentlichen Sitzung eingeladen und willkommen. Im Anschluss findet
eine nicht öffentliche Sitzung statt.
gez. Roland Haug, Bürgermeister
Kommunales – Info aus der Gemeinderatssitzung
BEKANNTGABEN
Über die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverband Ostrachtal wurde informiert. Für die
Gemeinde Hoßkirch sind GR Richard Wetzel und BM Roland Haug vertretend in der
Verbandsversammlung. Laut Zweckverband wird die Gesamtmaßnahme trotz zeitlicher
Bauverzögerungen bis Ende 2015 umgesetzt sein. Erst dann kann auch klar definiert werden,
inwieweit die Kosten unter oder ggf. über den Schätzungen liegen. Förderfähig sind nicht die
gesamten Kosten, aber der größte Teil davon. Hoßkirch wird die Unterhaltung der Pumpstation in
Eigenbetrieb weiterführen müssen, und in der Folge in Eigenregie auch für die laufenden Kosten
aufzukommen haben. Der Zweckverband bietet kostenpflichtige Serviceleistungen hierzu an.
Die Verbandsversammlung der Wasserversorgung Hundsrücken hat unlängst stattgefunden.
Hieraus ist berichtet worden. Die Gemeinde Hoßkirch wird beim Zweckverband WV Hundsrücken
von GR Karl Munz und BM Roland Haug vertreten. Roland Haug wurde in der Sitzung zugleich zum
neuen ersten stellv. Verbandsvorsitzenden gewählt. Der Zweckverband hat mit einem guten
Jahresabschluss 2013 abgeschlossen. Die Betriebskostenumlage wurde mit 39,24011837 Cent
festgesetzt. Auf die Gemeinde Hoßkirch gesehen kommt dennoch ein hoher Verkaufspreis raus. Dies
begründet sich insbesondere auf Wasserverluste und Sanierungen von Gemeindeleitungen / Schächten. Der Wirtschaftsplan 2015 ist mit 298 Tsd. Euro im Erfolgsplan und mit 647 Tsd. Euro im
Vermögensplan aufgestellt worden.
Im Dezember gab es eine Zusammenkunft mit den örtlichen Vereinen, Organisationen und der
Kirchengemeinde. Der Austausch war lebendig und wichtig. Bis auf zwei Gruppierungen waren alle
Betroffenen anwesend; im Bunde neu aufgenommen wurde die Hoßkircher Kulturinitiative. Neben der
Erstellung des Veranstaltungskalenders 2015 wurde als Ergebnis der Zusammenkunft u.a. festgehalten,
dass die Nutzung des Bürgersaals künftig offen gehalten wird; es besteht fortan bei Bedarf und auf
Anfrage eine allgemeine Nutzungsmöglichkeit. Hierzu werden vom Gemeinderat noch entsprechende
Ordnungen verabschiedet. Eine Neuüberarbeitung der Nutzungs- und Gebührenordnung erfolgt
unabhängig davon noch für das Dorfzentrum. Der Zutritt ins Dorfzentrum wird absehbar vom
Bürgermeisteramt überprüft und neu ausgearbeitet. Salopp gesagt kursieren irgendwo und überall
Schlüssel umher, eine Kontrolle und Übersicht ist nicht mehr möglich (u. U. folgt Austausch der
Schließanlage!). Zum Vereinsraum im Rathaus: Bedingt der Situation, dass dem Kinderhaus im Zuge
der Betriebserlaubnisanpassung der Vereinsraum als Ruhe- und Schlafraum zugewiesen worden ist
(amtlicher Bescheid der fachlichen Ausstellungsbehörde liegt vor) darf dieser nicht mehr offen
zugänglich genutzt werden. Es dürfen da auch keine Sitzungen o.a. abgehalten werden (Anm.: als
Alternative gilt der Bürgersaal). Die bei der Durchführung von Veranstaltungen bzw. die für den
Verkauf von Getränken und (auch kleinen) Speisen stets erforderlichen Gestattungen sind rechtzeitig,
d.h. mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Bürgermeisteramt zu beantragen. Eine
Gestattungsgebühr ist zwingend. Genutzte Räumlichkeiten sind bis spätestens 08.00 Uhr des nächsten
Werktags sauber zu machen, auch Leergut und Gegenstände müssen zum genannten Zeitpunkt
weggeräumt sein (Anm.: wegen des laufenden Dienst-/Betriebs ist diese Anordnung insb. auf den
Bürgersaal bzw. das Rathaus-Foyer mit Treppenabgänge bezogen; sie findet auch Anwendung im
Dorfzentrum). Das Jugendschutzgesetz ist bei den jeweiligen Veranstaltungen zu beachten (Anm.:
siehe auch Vorgaben „Festanlässe – Landkreis Ravensburg“). In Sachen Gesundheitswiederbelehrung
gibt es seit geraumer Zeit Neuerungen: Nach dem Infektionsschutzgesetz sind diese nicht mehr
jährlich, sondern im Turnus von jetzt zwei Jahren anzugehen.
Im Dezember gab es auch einen Treff mit den Jugendlichen aus dem Ort. Die Gemeinde hatte dazu
eingeladen und etwa 20 Personen waren gekommen. Beim Treff ging es in erster Linie darum, dass die
Gemeinde von Denken und Wünschen der Jugendlichen Kenntnis nimmt. Angedacht ist ein
Jugendhock bzw. das ‚Verlangen‘ nach einem Jugendraum. Hock und Raum sollen aber nicht in
Konkurrenz zur Vereinsarbeit und zur Landjugend stehen. Es wurden verschiedene
Raummöglichkeiten abgewogen, auch Organisation und Verantwortlichkeit angesprochen.
Ab 2015 führt die Gemeinde das Kinderkino ein. Es findet pro Halbjahr eine Vorführung für Mädchen
und Buben im Bürgersaal statt. Dies geschieht in Kooperation mit dem Kulturzentrum Linse aus
Weingarten. Termine werden über das Amtsblatt bekannt gemacht.
Es wurde über einen schon über 20 Jahre zurückliegenden Alt-Vorgang informiert. Im Ortsteil
Hüttenreute ist ein privates Grundstück als voll erschlossen ausgewiesen, von der Gemeinde ist aber
lediglich nur der Wasseranschluss hergestellt. Auf Verlangen muss nun im Nachhinein noch der
Kanalanschluss Abwasser geschaffen werden. Dies ist rechtlich begründet, die Gemeinde insofern in
der Pflicht. Es ist mit Kosten von über 6.000 € zu rechnen. Die Maßnahme wird beschränkt
ausgeschrieben.
In der vorangegangen Sitzung wurde die Weiterbeteiligung am Oberschwäbischen Seenprogramm
beschlossen. Der Anteil der Gemeinde Hoßkirch (Jahresbeitrag) wird sich im Nachhinein verringern.
Die neuen Rathaus-Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Dienstag
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Selbstverständlich und sehr gerne wird die Rathausverwaltung
auch außerhalb dieser Öffnungszeiten für Anliegen und Anregungen aus der Bürgerschaft zur
Verfügung stehen. Hierzu bedarf es einer kurzen vorherigen Terminvereinbarung.
-
TOP Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“
Vorstellung, Beratung und Beitritt
Der Vorsitzende stellt in seinem Einführungsbericht die Breitbandsituation in der Gemeinde Hoßkirch
dar. Der Ort Hoßkirch ist soweit gut versorgt. Bei den Ortsteilen gibt es soz. Abschwächungen. Die
Kommune werde sich zur Aufgabe nehmen, das Thema Breitband zukunftsweisend und auf die
Gesamtgemarkung gesehen aufzubauen und auszubauen. Herr Fuchs vom Zweckverband
„Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ war zu diesem Tagesordnungspunkt geladen. Nach
Begrüßung durch den Vorsitzenden gibt Herr Fuchs einen Sachbericht. Er macht darin deutlich, dass
die Gemeinde in einem Verbund eine bessere Stellung einnimmt. Folglich dessen hat sich im
Landkreis Ravensburg im Jahr 2010 ein Zweckverband errichtet, dem mittlerweile 31 von 39
Kommunen angehören. Das Problem für kleine Gemeinden und ins. den ländlichen Bereich mit
zersiedelten Flächen ist die Wirtschaftlichkeit. Die Gemeinden müssen zu viel Geld in die Hand
nehmen, und trotzdem bleiben Internetanbieter aus. Wenn der Verband als Ganzes auftritt gibt es keine
Rosinenpickerei, sondern wird die Gesamtsituation betrachtet. Bisher galten in der Versorgung 16 Mb
als schnell, jetzt sei man bereits bei 25 Mb, so Fuchs. Die Zukunft gehe in noch andere Dimensionen.
Und folglich dessen wird empfohlen, schon jetzt die grundlegenden Weichen dafür zu stellen. Gemeint
ist u.a. eine Glasfasertrasse in jeden Haushalt.
Der Zweckverband dient zur Selbsthilfe und unterstützt die Kommunen beim Leitungsverlauf/-Bau,
der Beantragung von Zuschüssen, der europaweiten Ausschreibung und letztendlich auch zur
Betreiberfindung. Wo momentan noch zu wenige Haushalte und zu kleine Orte sind soll es im Verband
einen lukrativen Zusammenschluss geben. Bei Mitgliedsaufnahme fällt ein einmaliger Beitrag von
1.000 € an und der laufende Jahresbeitrag dann bei etwa 50 bis 70 Cent pro Einwohner. Herr Fuchs
betont, dass der Verband nicht angetreten ist, um Geld zu verdienen, sondern aus den Kommunen ein
Unterstützer für die Kommunen zu sein. Auf Befragen teilt er mit, dass die Kosten im Laufe der Zeit
nicht erheblich steigen.
Inwieweit der Zweckverband der Gesamtgemeinde Hoßkirch realistische Chancen auf einen
ganzheitlich sicheren Breitbandausbau einräumt oder mehr oder weniger nur als Solidargemeinschaft
dient kann Fuchs nur schwer beurteilen. Fakt aber ist die Unterstützung und damit auch wesentliche
Erleichterung in vielen Bereichen. Und letztendlich macht es auch keinen Sinn, alleine als kleine
Gemeinde weiter bzw. gar nicht voranzugehen bzw. voranzukommen.
Der Gemeinderat hat den Beitritt der Gemeinde Hoßkirch zum 01.01.2015 beschlossen.
-
TOP Hundesteuer
Änderung der Hundesteuersatzung
Im Vergleich zum GVV-Gebiet Altshausen und zu anderen Kommunen in der Region liegt die
Gemeinde Hoßkirch bei der Hundesteuer im unteren Bereich. Die Hundesteuer war letztmals im Jahr
2001 angepasst worden. Es ist daher eine entsprechende Erhöhung angedacht. Nach dreizehn Jahren
wird der Sprung nun merklich ausfallen. Es wird aber betont, dass die Hundesteuer keine
Hinterlassenschaftsteuer ist. Frau Dambacher, Finanzverwaltung beim GVV gibt einen Sachbericht. In
der Gemeinde Hoßkirch sind insgesamt 47 Hunde gemeldet. Die angedachte Erhöhung würde
Mehreinahmen von etwa 900 EUR pro Jahr bedeuten. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der
Hundesteuersatzung zum 01.01.2015. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 54,00 Euro
(bisher 30,00 Euro). Für das Halten eines Kampfhundes 600,00 Euro. Hält ein Hundehalter im
Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren
Hund auf 108,00 Euro (bisher 60,00 Euro), für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf
1.200,00 Euro. Das Halten von Hunden ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Für jeden Hund, dessen
Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der
Gemeinde bleibt, ausgegeben.
Im Zusammenhang mit der Satzungsänderung wurde das Thema „Hundetoiletten“ aufgegriffen. In
der Gemeinde Hoßkirch gibt es bis dato keine Hundetoiletten. Insofern soll es absehbar für die
Hundebesitzer eine derartige Möglichkeit der Kotentsorgung geben. Als mögliche Standorte werden
die Tafertsweiler Straße, der Weg am Kirchbühl und die Seestraße in Richtung Watt genannt.
Einvernehmlich vertritt der Gemeinderat die Meinung, dass auf Vorschläge der Hundebesitzer
eingegangen werden soll. Die Hundebesitzer werden aufgerufen, Vorschläge zu nennen, auf die die
Verwaltung nach Möglichkeit dann eingehen wird. Der Bauhof-Aufwand bzgl. der Behälterleerung
wird als überschaubar eingestuft.
-
TOP Wasserversorgung
Gebührenkalkulation, Änderung der Wasserversorgungssatzung
Dem Gemeinderat wurde eine detaillierte Gebührenkalkulation der Wasserversorgung Hoßkirch und
Hüttenreute zugrunde gelegt. Frau Dambacher, Finanzverwaltung beim GVV Altshausen, geht in
ihrem ausführlichen Sachbericht auf die Einnahmen und Ausgaben ein. Sie stellt die
Gebührenkalkulation auf Grundlage der Jahresrechnungen 2013 und der Haushaltsplanung 2014 dar
und verweist dabei auch auf die Verluste aus den Vorjahren. Bei der WV Hoßkirch sind ca. 19.000 €
an Fehlbeträgen auszugleichen, bei der WV Hüttenreute ca. 14.000 € . Nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) können Überschüsse und Verluste auf 5 Jahre umgelegt werden. Seit
2010 und teils davor schon machen die Wasserversorgungen in der Gemeinde Hoßkirch div. Verluste.
Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass für die Gemeinde eine Erhöhung der Gebühren unabdingbar
ist. Es wird auf die schriftliche Mitteilung vom Kommunalamt beim Landratsamt Ravensburg Bezug
genommen. Zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wurde nämlich
angemerkt, dass die planerische Ertragskraft des Verwaltungshaushalts im Haushaltsjahr 2014 nicht
zufriedenstellend ist. In dem Schreiben geht außerdem hervor: Bei dieser wirtschaftlich
problematischen Situation ist die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts soweit zu erhöhen, dass
künftig Nettoinvestitionsraten erwirtschaftet werden können. Hierzu sollten die kostenrechnenden
Einrichtungen strikt kostendeckend geführt werden. Ein rechtskonformer Haushaltsausgleich kann im
Haushaltsjahr
2014
nur
durch
die
Anrechnung
Ersatzdeckungsmitteln
(Grundstücksveräußerungserlöse 740.000 € ) planerisch dargestellt werden.
Die derzeit gültige Gebühr liegt bei der Wasserversorgung Hoßkirch bei 1,90 € /m³. Die
Gebührenobergrenze mit Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren liegt lt. Jahresrechnung
2013 bei 2,34 € /m³, lt. Haushaltsplan 2014 bei 3,03 € /m³.
Die derzeit gültige Gebühr liegt bei der Wasserversorgung Hüttenreute bei 1,00 € /m³. Die
Gebührenobergrenze mit Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren liegt lt. Jahresrechnung
2013 bei 2,09 € /m³, lt. Haushaltsplan 2014 bei 2,18 € /m³.
Die Gebührenkalkulation GESAMT besagt mit Berücksichtigung von Fehlbeträgen eine Gebühr von
2,24 € /m³. Im Grunde genommen wäre dies lt. Jahresrechnung 2013 der Betrag, der künftig
anzuwenden wäre, damit laufende Kosten gedeckt und Verluste aus Vorjahren abgedeckt werden
können. Laut Haushaltsplan 2014 müsste man mit 2,71 € /m³ ausgehen.
Der Gemeinderat hält einvernehmlich fest, künftig eine alljährliche Gebührenkalkulation
vorzunehmen und darüber abzustimmen. Es wird beschlossen, für die Wasserversorgungen Hoßkirch
und Hüttenreute ab 01.01.2015 einen einheitlichen Bezugspreis zu führen. Die Verbrauchsgebühr nach
dem gemessenen Verbrauch beträgt je Kubikmeter (cbm) im Bereich der Wasserversorgung Hoßkirch
und im Bereich der Wasserversorgung Hüttenreute je 2,10 Euro.
-
TOP Abwasserbeseitigung
Gebührenkalkulation, Änderung der Abwassersatzung
Den schriftlichen Überlieferungen der Kommunalaufsicht beim Landratsamt zu entnehmen und
folglich dargelegter Zahlen wird die Gemeinde Hoßkirch nicht um eine Gebührenanpassung beim
Abwasserbereich kommen. Seit 2005 existiert beim Abwasserbetrieb durchgehend ein Fehlbetrag. Die
letzte Gebührenanpassung wurde zum 01.01.2012 vorgenommen. Die gültige Gebühr deckt aber den
laufendend Abmangel nicht. Anhand der Ausgaben- und Einnahmenseite und auf die Verluste der
Vorjahre bezogen wird verdeutlicht, dass eine Erhöhung des momentanen Abwasserpreises um 0,20
€ /m³ nicht ausreichen wird, um Fehlbeträge abzubauen. Eine Erhöhung um 0,20 € wäre mehr oder
weniger nur ein ‚Alibi‘, wie der Vorsitzende in seinem Einführungsbericht festhält.
Frau Dambacher, Finanzverwaltung beim GVV Altshausen, gibt einen ausführlichen Sachbericht und
stellt die Abwassergebührenkalkulation detailliert vor. Sie geht dabei auf tatsächliche Kosten lt.
Haushaltsrechnung 2013 ein, ebenso, zum Vergleich, auf die einzelnen Positionen im Haushaltsplan
2014. Die derzeit gültige Gebühr liegt bei 4,20 € /m³ im Bereich Schmutzwasser und bei 0,25 € /m² im
Bereich Niederschlagswasser. Ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen müsste lt. Jahresrechnung
2013 eine Gebühr von 5,81 € /m³ bzw. 0,35 € /m² veranschlagt werden, um kostendeckend zu sein.
Laut Haushaltsplan 2014 müsste die Gebühr „nur“ auf 4,87 € /m³ bzw. 0,29 € /m² erhöht werden. Die
Kalkulation mit Berücksichtigung der Fehlbeträge weist andere Zahlen auf. Fehlbeträge gehen bis in
das Jahr 2005 zurück, allerdings darf ein rückwirkender Ausgleich nur auf max. 5 Jahre gehen.
Demnach gehen (gingen) die Fehlbeträge 2005 bis 2009 zu Lasten des Allgemeinen Haushaltes. Für
die Jahre ab 2010 sind 88.127,06 € über die Gebühr auszugleichen. Bei den genannten 88.127,06 €
sind die Verluste aus 2014 noch gar nicht beinhaltet. Nach der dargelegten Kalkulation müsste eine
Schmutzwassergebühr von 7,68 € /m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 0,46 € /m² nach dem
Haushaltsplan 2014 festgesetzt werden. Laut Jahresrechnung 2013 sogar 8,62 € /m³ und 0,51 € /m².
Es wird dargestellt, dass ab 2015 keine Abschreibung mehr zu kalkulieren ist, weil die Kläranlage
Hoßkirch bis dahin als buchhalterisch abgeschrieben gilt. Jedoch gilt festzuhalten, dass für 2015 hohe
Sanierungskosten, hier Bauabschnitt I Königsggwalder Straße mit 700.000 € einzustellen sind. Aus
Mitte des Gemeinderats wid zu bedenken gegeben, dass die Gebühren so angepasst werden müssen,
dass zumindest laufende Kosten gedeckt werden. Es soll künftig jedes Jahr eine Gebührenkalkulation
vorgestellt werden und bei Bedarf (nach oben wie unten) angepasst werden. Auf Befragen lässt Frau
Dambacher wissen, dass die Betriebe Abwasser und Wasser kostendeckende Einrichtungen sind, und
demnach auch kostendeckend die Gebühren sein sollen. Vergleiche mit anderen Gemeinden sind nur
schwer nachvollziehbar. Hoßkirch hat ein weitaus größeres Gemarkungsgebiet und ganz andere
Leitungslängen sowie Pumpstationen zu unterhalten wie manch andere.
Der Vorsitzende versichert, zum Jahreswechsel 2015/2016 die Abwassergebühren wieder neu zu
kalkulieren. Auch mit Blick auf den Anschluss an den Abwasserzweckverband Ostrachtal und
entsprechende Investitionsanteile hierfür müsse gehandelt werden. Er bemerkt, dass das Pumpwerk
Hüttenreute trotz Anschluss nach Ostrach voll zu Lasten der Gemeinde - in Aufwand und in Kosten
-verbleibt. Der Gemeinderat beschließt eine Schmutzwassergebühr mit 4,87 € je m³ und eine
Niederschlagswassergebühr von 0,29 € je m² abflussrelevante Fläche und Jahr ab 01.01.2015.
-
TOP Dorfzentrum
hier: Nutzungs- und Gebührenordnung
Für das Dorfzentrum gilt es, eine neue Nutzungsordnung zu verabschieden, und in dem Zuge auch die
bisherigen Nutzungsgebühren zu prüfen und anzupassen. Unabhängig davon hat die Gemeinde auch
die altbekannte Schlüssel-Problematik anzugehen; es schwirren zahlreiche Schlüssel umher, ohne
jedoch erfasst zu sein. Des Weiteren wird es im Dorfzentrum zu Sanierungen kommen – hier gemeint
im energetischen Bereich, in Küche und div. Bauliche optische Mängel. Der von der Verwaltung
ausgearbeitete Entwurf über Nutzung und Gebühren wird vorgestellt und vom Gemeinderat
wohlwollend gesehen. Auf Befragen wird mitgeteilt, dass die Gebühren mit Nettobeträgen angegeben
werden. Beim Dorfzentrum ist noch eine Umsatzsteuer separat mit auszuweisen. Dies liegt daran, dass
bisher die Gemeinde auf die MwSt-Option nicht verzichtet hat. Die Mehrwertsteuer und Vorsteuer
wird von der Finanzverwaltung immer gegenüber dem Finanzamt abgerechnet. Die Erklärungen
werden seit 1994 durchgeführt. Damals wurde die Gemeinde vom Finanzamt aufgefordert
entsprechende Steuererklärungen zu machen. Gewiss wäre längst der Punkt erreicht, die
Umsatzsteuerausweisung beim Dorfzentrum grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Bedingt der
anstehenden Investitionen müsse und werde man zunächst Vor- und Nachteile abwägen, auch vorab
mit dem Finanzamt bzw. einem Steuerberater in Abstimmung gehen. Der Gemeinderat beschließt die
folgende Gebührenordnung (die Benutzungsvorgaben werden auf Anfrage und bei Anmietung
ausgehändigt) zum 01.01.2015:
Hallengrundmiete (inkl. Foyer / Garderobe / sanitäre Anlagen)
Veranstaltungsdauer
bis zu 1 Tag
150,-- EUR
jeder weitere angefangene Tag bei
einer mehrtägigen Veranstaltung
100,-- EUR
Thekenbenutzungsmiete pro Veranstaltung
- bei Getränke- und Speisenverkauf mit
Thekenbenutzung
40,-- EUR
Tisch- und Bestuhlungsmiete
pro Veranstaltung
40,-- EUR
Bühnenbenutzungsmiete oder/und Miete für Mikrofon und/oder Technik
pro Veranstaltung
20,-- EUR
Reinigung und Hausmeister
pauschal
50,-- EUR
Etwaige Mehrarbeiten oder anfallende Nacharbeiten werden separat berechnet; Müll ist selbst zu
entsorgen.
-
TOP Bürgersaal
hier Grundsatzdiskussion und -Beschluss über
Nutzung Dritter
Belegungs- und Gebührenordnung
Der Bürgersaal wurde im Zuge des Rathausneubaus/-Umbaus als Tagungs- und Veranstaltungsstätte
geschaffen. Bis dato steht der Bürgersaal nur bedingt zur Verfügung. Mit großzügigerer Öffnung vor
allem ‚nach außen‘ käme die Gemeinde sicher manch Wunsch entgegen. Die Gemeinde ist sich
bewusst, dass im Gegenzug vielleicht manch Abnutzungserscheinung schneller eintrifft. Dennoch
wolle und werde man sich bei Nutzungen freier machen. Der Bürgersaal soll die gute Stube im Ort
bleiben – Stichwort Pflege und Umgang mit Gebäude und Einrichtung – der Bürgersaal soll aber auch
zur guten Stube der Bürger werden, so der Gemeinderat einvernehmlicher Meinung. Der Vorsitzende
betont, dass der Raum im Grund genommen zu schade für monatlich nur 1x Gemeinderatssitzung ist
und vereinzelt nur für Sonderfälle offen steht. Schallakustische Maßnahmen im Saal sind noch
vorzunehmen, ebenso ist bei der Geschirr- und Küchenausstattung nachzulegen. Der von der
Verwaltung ausgearbeitete Entwurf über Nutzung und Gebühren wird vorgestellt und vom
Gemeinderat wohlwollend gesehen.
Die Gebühren haben sich nach einem oberen Mittelwert zu richten. Man müsse auch die Wertigkeit
sehen und bedenken, dass das Gebäude relativ neu und die Räume in einem sehr guten Zustand sind,
so der Gemeinderat einvernehmlich. Die Ausstattung ist im Vergleich zu anderen Stätten
überdurchschnittlich. Außerdem wird ein Aufzug bereitgestellt und genügend Parkflächen frei
gemacht. Die Nutzer können sich vielseitig bewegen. Nebenkosten wie Strom, Heizung,
Wasser/Abwasser fließen in eine Nutzungsgebühr mit ein, ebenso die Endreinigung und
Hausmeisterdienst. Der Gemeinderat beschließt die folgende Gebührenordnung (die
Benutzungsvorgaben werden auf Anfrage und bei Anmietung ausgehändigt) zum 01.01.2015:
Grundmiete Saal, Foyer, Aufzug, WC
Veranstaltungs- / Nutzungsdauer bis zu einem Tag80,-- Euro
Bestuhlung
20,-- Euro
Mitbenutzung der Küche mit Geschirr
50,-- Euro
Endreinigung
50,-- Euro
Auf die Beträge wird KEINE Umsatzsteuer erhoben.
In den oben aufgeführten Gebühren sind die Nebenkosten für Heizung, Wasser, Abwasser und Strom
enthalten. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 75 € zu hinterlegen. Die Gemeinde Hoßkirch
behält es sich vor, die Kaution einzubehalten, wenn gegen die Benutzungsordnung in irgendeiner
Weise verstoßen wurde. Bei Bedarf wird der Reinigungsmehraufwand in Rechnung gestellt.
Nutzung für gewerbliche und selbstständige Zwecke
Für eine derartige Nutzung fällt grundsätzlich eine Gebühr an. Der Gebührensatz beträgt 30,00 € pro
Stunde. Inbegriffen sind Kosten für Reinigung, Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Verwaltung und
Parkplätze.
- TOP Annahme von Spenden
Auf Grund der politischen Spendenaffären in den vergangen Jahren wurde vom Bund das Strafrecht
geändert (§ 331 StGB). Demzufolge hat u. a. der Gemeinderat über die Annahme einzeln zu beraten
und zu beschließen. Die nachstehende Spende wurde dem Gemeinderat zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt: Frau Roswitha Burkhard, Hoßkirch, - hier Universalkocher im Wert von
49,99 EUR zum Zwecke für das Kinderhaus Hoßkirch. Der Gemeinderat beschließt die Spende
anzunehmen und die Mittel entsprechend dem Haushalt zuzuführen. Ein DANK geht an Frau
Burkhard für die freundliche Gabe.
- TOP Bürgerfragestunde
Den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Möglichkeit eingeräumt, Fragen an die Gemeindeverwaltung
zu stellen und Anregungen zu geben. Dies wurde von den Anwesenden rege genutzt.
Ein Bürger sieht es als kritisch an, wenn nach der Hallenbelegung (Dorfzentrum) der Müll vom
Veranstalter selbst zu entsorgen ist. Er betont, dass man im Gegenzug dann aber keinen Mülleimer
mehr benötigen würde. Er erkundigt sich ferner nach dem Reinigungsbedarf bei normalen
Hallennutzungen. Der Vorsitzende teilt mit, dass es im Grunde genommen gang und gäbe ist, dass
Müll, der produziert wird, auch selbst zu entsorgen ist. Bei Veranstaltungen hat der Nutzer die
Möglichkeit, ausreichend Müllsäcke zu beschaffen und günstig zu erwerben. Die Aufgabe der
„Veranstaltungsmüllentsorgung“ liegt nicht bei der Gemeinde. Das vorhandene Müllgefäß dient für
Laufendes, sprich für soz. Kleinentsorgungen, die während des laufenden Betriebs anfallen. Außerdem
hat jeder Haushalt, und damit auch das Dorfzentrum einen „Müllzwang“, wobei die Behältergröße
sicher überdenkt werden kann. Was die Reinigung betrifft, da ist nach Bedarf zu handeln. Hier ist auch
klar zwischen z.B. Sport und Wirtschaftsbetrieb oder Party zu unterscheiden. Der Vorsitzende gibt zu
verstehen, dass es ohne Regelungen eben nicht gehen kann und findet dafür Akzeptanz beim
Anfragenden.
Ein Bürger sieht Bedenken bzgl. der hohen Energiekosten, die die Gemeinde z.B. für Kläranlage und
Straßenbeleuchtung aufbringt. Er appelliert an eine Art Energiemanagement. Der Vorsitzende macht
deutlich, dass seitens der Verwaltung bereist ein verstärktes
Augenmerk auf das
Thema Energie und Energiekosten gelegt wird. Im Bereich der
Straßenbeleuchtung
muss sich etwas tun. Die Leuchten sind nur als Ganzes
steuerbar und in der
Brennzeit kaum regelbar. Nahezu überall gibt es Altlampen,
die wenig Licht
hergeben, aber viel an Energie und Kosten saugen. Die
Kläranlage
wird
absehbar an Stromkosten verlieren, weil der Eigenbetrieb
durch
den
beschlossenen Anschluss an den Abwasserzweckverband
Ostrach spät. in 2016
zugemacht wird. Dennoch müsse und werde man seitens der
Gemeinde auch da
noch einen genauen Blick drauf werfen, ebenso im Bereich der
Wasserversorgung
und sonstigen öffentlichen Gebäuden. Es gibt bereits schon jetzt Ermittlungen, außerdem auch schon
Beratungsgespräche z.B. mit der Energieagentur.
Ein Bürger äußert sich dahin gehend, dass für das Abwasser künftig noch höhere Beiträge zu zahlen
sind und die Kosten manch Familienvater ärgern. Erschreckend für ihn, dass bei der Wasserversorgung
hohe Verluste und diese seit Jahren schon existieren, und auch dahingehend der Bürger belangt wird.
Er fragt an, wer die Gemeinde berät. Er macht auch darauf aufmerksam, dass nicht selten Putzlappen,
Öl/Fett und dergleichen im Abwasser schwimmen und sicher auch zu hohen Kosten mittragen. Ein
weiteres Problem seien die Schachtdeckel; die Zustände der Deckel und wohl auch im Schacht selber
sind alles andere auch gut. Demnach werde da eine Sanierung, damit verbunden weitere Kosten auf
die Bürgerschaft zukommen. Der Vorsitzende bringt zum Ausdruck, dass die Verwaltung für die
Anlagen und Anlagenunterhaltung in Verantwortung stehe. Es gibt Mitarbeiter, die sich gewissenhaft
den Aufgaben anzunehmen haben, und in diesem Sinne auch den Blick auf die Ausgabenseite nicht
verlieren dürfen, ebenso auch das Energetische nicht. Dazu gibt es noch Ingenieurbüros, die beraten.
Der Vorsitzende versichert, hier den notwendigen Einblick zu verschaffen und auf bewusste
kostensparende Handlungen zu achten. Wegen der Wasserverluste stehe man mit den Stadtwerken Bad
Saulgau schon in Kontakt. Manch Leitungs- und Schachtdefizite wurden bereits behoben. Sicher aber
steht ein ‚Großpaket‘ in dem Bereich noch an. Sicher aber auch, dass ein Jeder selbst mit dazu
beitragen kann – dies auf Lappen und Fett im Abwasser bezogen. Unordentliche Entsorgungen führen
zu weiteren Belastungen der Betriebseinrichtung und damit zu weiteren Kosten, die wiederum von der
Allgemeinheit zu tragen sind. Abschließend zum Wasser- und Abwasserpreis gesagt: Die Gemeinde
werde nicht mehr vom Bürger holen, als sie muss. Fakt ist aber, dass zurückliegende defizitäre Jahre
auszugleichen sind, auch ein künftiger Abmangel zu vermeiden ist.
Ein Bürger macht darauf aufmerksam, dass einige Straßenleuchten im Wohngebiet durch hohe Bäume
und wuchernde Sträucher eingewachsen sind. Die Ausleuchtung ist dadurch nahezu gleich null. Der
Vorsitzende wird den Bauhof zu Kontrollgängen und bei Bedarf Handlungsausübungen bitten.
Ein Bürger zeigt sich verwundert, dass die Treppe (Fußweg) vom Wohngebiet Ob den Gärten bis hin
zur Hauptstraße künftig auch in den Wintermonaten geöffnet bleibt. Einerseits bezieht sie sich auf die
aufwendigen Räumarbeiten, andererseits auf die Gefahren bei Glätte und das Versicherungstechnische.
Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass man den Bewohnern mit der ganzjährigen Benutzung ein
Gutes tun wolle. Mit Blick auf den letzten Winter gerichtet: Der Fußweg war viele Wochen nicht
zugänglich, obwohl es eigentlich nie geschneit und glatt war. Unabhängig davon wird auf die Vernunft
des jeweiligen Benutzers appelliert, d.h. jeder solle und müsse wissen, ob und wann er die besagte
Treppe nutzen möchte. Und gewiss auch können Kinder diese Vernunft in sich nehmen. Der Bauhof
wird nicht alle Tage den Weg von Eis und Schnee frei machen können, dazu liegen höhere Prioritäten
in anderen Verkehrsbereichen. Es gibt deshalb einen eingeschränkten Winterdienst, und damit
Einschränkungen im Aufwand. Der Weg ist entsprechend so ausgeschildert worden.
Ein Bürger fragt an, warum die hohen Kosten der Vermisstensuche (Anm.: Pfarrer Schwarz) nicht auf
die Gemeinde Königseggwald übertragen werden. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass
Hoßkirch die zuständige Gemeinde ist. Zum See gesagt, - dieser ist Familienbesitz zu Königsegg, die
Gemeinde Hoßkirch ist soz. Badebetreiber. Und somit auch in Verantwortung was die Vermisstensuche
und die Kosten dafür betrifft.
Gedenken an unseren verstorbenen
Mitbürger Fritz Brinz
"Musik ist für mich ein schönes Mosaik, das Gott zusammengestellt hat. Er nimmt alle Stücke in
die Hand, wirft sie auf die Welt, und wir müssen das Bild zusammensetzen."
(Jean Sibelius)
Erst unlängst im Alter von 97 Jahren ist unser Mitbürger Fritz Brinz sen. verstorben. Fritz Brinz hat
über 35 Jahre das Amt des ersten Vorsitzenden beim Musikverein Hoßkirch ausgeübt, darüber hinaus
war er 40 Jahre lang Dirigent seiner Heimatkapelle. Nunmehr hat er für immer den Taktstock aus der
Hand gelegt. Wir sind ihm dankbar für seine großen wertvollen Verdienste und bewahren ihn in
Erinnerung. Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.
Gemeinde Hoßkirch
Veranstaltungs- und Terminhinweise – was tut sich wo im Monat Februar
Montag 02.02. Gemeinderatssitzung (öffentlich)
Donnerstag
12.02.
Gompiger Donschdig
Hausfasnet, Kinderhausbefreiung,
Kinderball (Dorfzentrum)
Bürgermeister absetzen
(16.30 Uhr am DZ)
anschl. Narrenbaumstellen
Schopfscheißerfest (Feuerwehrhaus)
Sonntag 15.02. Messe für die Narren
Zunftmeisterempfang und Fasnetsumzug
Dienstag 17.02. Kehraus im Gasthaus Engel
Samstag 21.02. Funkenbrennen
Freitag
27.02. Generalversammlung Förderverein und
Sportverein
Samstag 28.02. Jahreshauptversammlung der
Freiw. Feuerwehr
Zweckverband Wasserversorgung Hundsrücken
Landkreis Sigmaringen
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes
Hundsrücken für das Wirtschaftsjahr 2015
Auf die Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbands Wasserversorgung Hundsrücken
im gemeinsamen Teil – Amtliche Bekanntmachung - wird hingewiesen.
VEREINSNACHRICHTEN
Musikverein Hoßkirch e.V.
NÄCHSTE MUSIKPROBE: Unsere nächste Musikprobe findet am Freitag, 30. Januar 2015 um
20:00 Uhr im Probelokal statt. Bitte erscheint pünktlich und vollzählig.
TERMINE IM JANUAR: Samstag, 31. Januar: Bürgerball
Die Vorstandschaft
Mutter- und Kindgruppe
Vorankündigung Kinderball in Hoßkirch
Im Dorfzentrum findet wie jedes Jahr am GOMBIGA DONNSCHDIG 12.02.2015 in der Zeit von
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr unser Kinderball statt.
Daniela Straubinger
Flöten – und Gitarrengruppe Hoßkirch
Die nächste Probe zur Gestaltung der Messe für den Narrenverein ist am Samstag, den 31.01.2015 um
10:00 Uhr im Jugendheim Hoßkirch. Bitte Gotteslob und Kopienordner mitbringen. Auf euer Kommen
freut sich
Helmut Hinderhofer