Einladung zur SITZUNG des GEMEINDERATS am Montag, 02. Februar 2015 mit Beginn 19.30 Uhr Am kommenden Montag, 02. Februar 2015 findet mit Beginn 19.30 Uhr (Winterzeit) im Rathaus Hoßkirch (zweites OG – Bürgersaal) eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Nachstehend die Tagesordnung: §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 Bekanntgaben Schall-/Akustische Maßnahmen im Bürgersaal Vergabe von Tiefbauarbeiten - hier: Kanalanschluss FlSt. 32/5 in Hüttenreute Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der VG Bad Saulgau/Herbertingen -hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mögliche Einrichtung einer 30er Zone im Bereich Herrenstraße – Kirchstraße – Im Winkel – Einmündung Seestraße; hier Beratung und ggf. Beschlussfassung Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss des GVV Altshausen Bauvorhaben – hier: Erweiterung von zwei Kinderzimmern an vorhandenes Wohnhaus mit Doppelgarage und Schuppen in Hoßkirch, FlSt. 206/9, Tafertsweiler Straße 29 (Antrag auf Befreiungen) Verschiedenes und Anfragen Die Bevölkerung ist zu dieser öffentlichen Sitzung eingeladen und willkommen. Im Anschluss findet eine nicht öffentliche Sitzung statt. gez. Roland Haug, Bürgermeister Kommunales – Info aus der Gemeinderatssitzung BEKANNTGABEN Über die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverband Ostrachtal wurde informiert. Für die Gemeinde Hoßkirch sind GR Richard Wetzel und BM Roland Haug vertretend in der Verbandsversammlung. Laut Zweckverband wird die Gesamtmaßnahme trotz zeitlicher Bauverzögerungen bis Ende 2015 umgesetzt sein. Erst dann kann auch klar definiert werden, inwieweit die Kosten unter oder ggf. über den Schätzungen liegen. Förderfähig sind nicht die gesamten Kosten, aber der größte Teil davon. Hoßkirch wird die Unterhaltung der Pumpstation in Eigenbetrieb weiterführen müssen, und in der Folge in Eigenregie auch für die laufenden Kosten aufzukommen haben. Der Zweckverband bietet kostenpflichtige Serviceleistungen hierzu an. Die Verbandsversammlung der Wasserversorgung Hundsrücken hat unlängst stattgefunden. Hieraus ist berichtet worden. Die Gemeinde Hoßkirch wird beim Zweckverband WV Hundsrücken von GR Karl Munz und BM Roland Haug vertreten. Roland Haug wurde in der Sitzung zugleich zum neuen ersten stellv. Verbandsvorsitzenden gewählt. Der Zweckverband hat mit einem guten Jahresabschluss 2013 abgeschlossen. Die Betriebskostenumlage wurde mit 39,24011837 Cent festgesetzt. Auf die Gemeinde Hoßkirch gesehen kommt dennoch ein hoher Verkaufspreis raus. Dies begründet sich insbesondere auf Wasserverluste und Sanierungen von Gemeindeleitungen / Schächten. Der Wirtschaftsplan 2015 ist mit 298 Tsd. Euro im Erfolgsplan und mit 647 Tsd. Euro im Vermögensplan aufgestellt worden. Im Dezember gab es eine Zusammenkunft mit den örtlichen Vereinen, Organisationen und der Kirchengemeinde. Der Austausch war lebendig und wichtig. Bis auf zwei Gruppierungen waren alle Betroffenen anwesend; im Bunde neu aufgenommen wurde die Hoßkircher Kulturinitiative. Neben der Erstellung des Veranstaltungskalenders 2015 wurde als Ergebnis der Zusammenkunft u.a. festgehalten, dass die Nutzung des Bürgersaals künftig offen gehalten wird; es besteht fortan bei Bedarf und auf Anfrage eine allgemeine Nutzungsmöglichkeit. Hierzu werden vom Gemeinderat noch entsprechende Ordnungen verabschiedet. Eine Neuüberarbeitung der Nutzungs- und Gebührenordnung erfolgt unabhängig davon noch für das Dorfzentrum. Der Zutritt ins Dorfzentrum wird absehbar vom Bürgermeisteramt überprüft und neu ausgearbeitet. Salopp gesagt kursieren irgendwo und überall Schlüssel umher, eine Kontrolle und Übersicht ist nicht mehr möglich (u. U. folgt Austausch der Schließanlage!). Zum Vereinsraum im Rathaus: Bedingt der Situation, dass dem Kinderhaus im Zuge der Betriebserlaubnisanpassung der Vereinsraum als Ruhe- und Schlafraum zugewiesen worden ist (amtlicher Bescheid der fachlichen Ausstellungsbehörde liegt vor) darf dieser nicht mehr offen zugänglich genutzt werden. Es dürfen da auch keine Sitzungen o.a. abgehalten werden (Anm.: als Alternative gilt der Bürgersaal). Die bei der Durchführung von Veranstaltungen bzw. die für den Verkauf von Getränken und (auch kleinen) Speisen stets erforderlichen Gestattungen sind rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Bürgermeisteramt zu beantragen. Eine Gestattungsgebühr ist zwingend. Genutzte Räumlichkeiten sind bis spätestens 08.00 Uhr des nächsten Werktags sauber zu machen, auch Leergut und Gegenstände müssen zum genannten Zeitpunkt weggeräumt sein (Anm.: wegen des laufenden Dienst-/Betriebs ist diese Anordnung insb. auf den Bürgersaal bzw. das Rathaus-Foyer mit Treppenabgänge bezogen; sie findet auch Anwendung im Dorfzentrum). Das Jugendschutzgesetz ist bei den jeweiligen Veranstaltungen zu beachten (Anm.: siehe auch Vorgaben „Festanlässe – Landkreis Ravensburg“). In Sachen Gesundheitswiederbelehrung gibt es seit geraumer Zeit Neuerungen: Nach dem Infektionsschutzgesetz sind diese nicht mehr jährlich, sondern im Turnus von jetzt zwei Jahren anzugehen. Im Dezember gab es auch einen Treff mit den Jugendlichen aus dem Ort. Die Gemeinde hatte dazu eingeladen und etwa 20 Personen waren gekommen. Beim Treff ging es in erster Linie darum, dass die Gemeinde von Denken und Wünschen der Jugendlichen Kenntnis nimmt. Angedacht ist ein Jugendhock bzw. das ‚Verlangen‘ nach einem Jugendraum. Hock und Raum sollen aber nicht in Konkurrenz zur Vereinsarbeit und zur Landjugend stehen. Es wurden verschiedene Raummöglichkeiten abgewogen, auch Organisation und Verantwortlichkeit angesprochen. Ab 2015 führt die Gemeinde das Kinderkino ein. Es findet pro Halbjahr eine Vorführung für Mädchen und Buben im Bürgersaal statt. Dies geschieht in Kooperation mit dem Kulturzentrum Linse aus Weingarten. Termine werden über das Amtsblatt bekannt gemacht. Es wurde über einen schon über 20 Jahre zurückliegenden Alt-Vorgang informiert. Im Ortsteil Hüttenreute ist ein privates Grundstück als voll erschlossen ausgewiesen, von der Gemeinde ist aber lediglich nur der Wasseranschluss hergestellt. Auf Verlangen muss nun im Nachhinein noch der Kanalanschluss Abwasser geschaffen werden. Dies ist rechtlich begründet, die Gemeinde insofern in der Pflicht. Es ist mit Kosten von über 6.000 € zu rechnen. Die Maßnahme wird beschränkt ausgeschrieben. In der vorangegangen Sitzung wurde die Weiterbeteiligung am Oberschwäbischen Seenprogramm beschlossen. Der Anteil der Gemeinde Hoßkirch (Jahresbeitrag) wird sich im Nachhinein verringern. Die neuen Rathaus-Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Selbstverständlich und sehr gerne wird die Rathausverwaltung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten für Anliegen und Anregungen aus der Bürgerschaft zur Verfügung stehen. Hierzu bedarf es einer kurzen vorherigen Terminvereinbarung. - TOP Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ Vorstellung, Beratung und Beitritt Der Vorsitzende stellt in seinem Einführungsbericht die Breitbandsituation in der Gemeinde Hoßkirch dar. Der Ort Hoßkirch ist soweit gut versorgt. Bei den Ortsteilen gibt es soz. Abschwächungen. Die Kommune werde sich zur Aufgabe nehmen, das Thema Breitband zukunftsweisend und auf die Gesamtgemarkung gesehen aufzubauen und auszubauen. Herr Fuchs vom Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ war zu diesem Tagesordnungspunkt geladen. Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden gibt Herr Fuchs einen Sachbericht. Er macht darin deutlich, dass die Gemeinde in einem Verbund eine bessere Stellung einnimmt. Folglich dessen hat sich im Landkreis Ravensburg im Jahr 2010 ein Zweckverband errichtet, dem mittlerweile 31 von 39 Kommunen angehören. Das Problem für kleine Gemeinden und ins. den ländlichen Bereich mit zersiedelten Flächen ist die Wirtschaftlichkeit. Die Gemeinden müssen zu viel Geld in die Hand nehmen, und trotzdem bleiben Internetanbieter aus. Wenn der Verband als Ganzes auftritt gibt es keine Rosinenpickerei, sondern wird die Gesamtsituation betrachtet. Bisher galten in der Versorgung 16 Mb als schnell, jetzt sei man bereits bei 25 Mb, so Fuchs. Die Zukunft gehe in noch andere Dimensionen. Und folglich dessen wird empfohlen, schon jetzt die grundlegenden Weichen dafür zu stellen. Gemeint ist u.a. eine Glasfasertrasse in jeden Haushalt. Der Zweckverband dient zur Selbsthilfe und unterstützt die Kommunen beim Leitungsverlauf/-Bau, der Beantragung von Zuschüssen, der europaweiten Ausschreibung und letztendlich auch zur Betreiberfindung. Wo momentan noch zu wenige Haushalte und zu kleine Orte sind soll es im Verband einen lukrativen Zusammenschluss geben. Bei Mitgliedsaufnahme fällt ein einmaliger Beitrag von 1.000 € an und der laufende Jahresbeitrag dann bei etwa 50 bis 70 Cent pro Einwohner. Herr Fuchs betont, dass der Verband nicht angetreten ist, um Geld zu verdienen, sondern aus den Kommunen ein Unterstützer für die Kommunen zu sein. Auf Befragen teilt er mit, dass die Kosten im Laufe der Zeit nicht erheblich steigen. Inwieweit der Zweckverband der Gesamtgemeinde Hoßkirch realistische Chancen auf einen ganzheitlich sicheren Breitbandausbau einräumt oder mehr oder weniger nur als Solidargemeinschaft dient kann Fuchs nur schwer beurteilen. Fakt aber ist die Unterstützung und damit auch wesentliche Erleichterung in vielen Bereichen. Und letztendlich macht es auch keinen Sinn, alleine als kleine Gemeinde weiter bzw. gar nicht voranzugehen bzw. voranzukommen. Der Gemeinderat hat den Beitritt der Gemeinde Hoßkirch zum 01.01.2015 beschlossen. - TOP Hundesteuer Änderung der Hundesteuersatzung Im Vergleich zum GVV-Gebiet Altshausen und zu anderen Kommunen in der Region liegt die Gemeinde Hoßkirch bei der Hundesteuer im unteren Bereich. Die Hundesteuer war letztmals im Jahr 2001 angepasst worden. Es ist daher eine entsprechende Erhöhung angedacht. Nach dreizehn Jahren wird der Sprung nun merklich ausfallen. Es wird aber betont, dass die Hundesteuer keine Hinterlassenschaftsteuer ist. Frau Dambacher, Finanzverwaltung beim GVV gibt einen Sachbericht. In der Gemeinde Hoßkirch sind insgesamt 47 Hunde gemeldet. Die angedachte Erhöhung würde Mehreinahmen von etwa 900 EUR pro Jahr bedeuten. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2015. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 54,00 Euro (bisher 30,00 Euro). Für das Halten eines Kampfhundes 600,00 Euro. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 108,00 Euro (bisher 60,00 Euro), für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,00 Euro. Das Halten von Hunden ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. Im Zusammenhang mit der Satzungsänderung wurde das Thema „Hundetoiletten“ aufgegriffen. In der Gemeinde Hoßkirch gibt es bis dato keine Hundetoiletten. Insofern soll es absehbar für die Hundebesitzer eine derartige Möglichkeit der Kotentsorgung geben. Als mögliche Standorte werden die Tafertsweiler Straße, der Weg am Kirchbühl und die Seestraße in Richtung Watt genannt. Einvernehmlich vertritt der Gemeinderat die Meinung, dass auf Vorschläge der Hundebesitzer eingegangen werden soll. Die Hundebesitzer werden aufgerufen, Vorschläge zu nennen, auf die die Verwaltung nach Möglichkeit dann eingehen wird. Der Bauhof-Aufwand bzgl. der Behälterleerung wird als überschaubar eingestuft. - TOP Wasserversorgung Gebührenkalkulation, Änderung der Wasserversorgungssatzung Dem Gemeinderat wurde eine detaillierte Gebührenkalkulation der Wasserversorgung Hoßkirch und Hüttenreute zugrunde gelegt. Frau Dambacher, Finanzverwaltung beim GVV Altshausen, geht in ihrem ausführlichen Sachbericht auf die Einnahmen und Ausgaben ein. Sie stellt die Gebührenkalkulation auf Grundlage der Jahresrechnungen 2013 und der Haushaltsplanung 2014 dar und verweist dabei auch auf die Verluste aus den Vorjahren. Bei der WV Hoßkirch sind ca. 19.000 € an Fehlbeträgen auszugleichen, bei der WV Hüttenreute ca. 14.000 € . Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) können Überschüsse und Verluste auf 5 Jahre umgelegt werden. Seit 2010 und teils davor schon machen die Wasserversorgungen in der Gemeinde Hoßkirch div. Verluste. Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass für die Gemeinde eine Erhöhung der Gebühren unabdingbar ist. Es wird auf die schriftliche Mitteilung vom Kommunalamt beim Landratsamt Ravensburg Bezug genommen. Zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wurde nämlich angemerkt, dass die planerische Ertragskraft des Verwaltungshaushalts im Haushaltsjahr 2014 nicht zufriedenstellend ist. In dem Schreiben geht außerdem hervor: Bei dieser wirtschaftlich problematischen Situation ist die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts soweit zu erhöhen, dass künftig Nettoinvestitionsraten erwirtschaftet werden können. Hierzu sollten die kostenrechnenden Einrichtungen strikt kostendeckend geführt werden. Ein rechtskonformer Haushaltsausgleich kann im Haushaltsjahr 2014 nur durch die Anrechnung Ersatzdeckungsmitteln (Grundstücksveräußerungserlöse 740.000 € ) planerisch dargestellt werden. Die derzeit gültige Gebühr liegt bei der Wasserversorgung Hoßkirch bei 1,90 € /m³. Die Gebührenobergrenze mit Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren liegt lt. Jahresrechnung 2013 bei 2,34 € /m³, lt. Haushaltsplan 2014 bei 3,03 € /m³. Die derzeit gültige Gebühr liegt bei der Wasserversorgung Hüttenreute bei 1,00 € /m³. Die Gebührenobergrenze mit Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren liegt lt. Jahresrechnung 2013 bei 2,09 € /m³, lt. Haushaltsplan 2014 bei 2,18 € /m³. Die Gebührenkalkulation GESAMT besagt mit Berücksichtigung von Fehlbeträgen eine Gebühr von 2,24 € /m³. Im Grunde genommen wäre dies lt. Jahresrechnung 2013 der Betrag, der künftig anzuwenden wäre, damit laufende Kosten gedeckt und Verluste aus Vorjahren abgedeckt werden können. Laut Haushaltsplan 2014 müsste man mit 2,71 € /m³ ausgehen. Der Gemeinderat hält einvernehmlich fest, künftig eine alljährliche Gebührenkalkulation vorzunehmen und darüber abzustimmen. Es wird beschlossen, für die Wasserversorgungen Hoßkirch und Hüttenreute ab 01.01.2015 einen einheitlichen Bezugspreis zu führen. Die Verbrauchsgebühr nach dem gemessenen Verbrauch beträgt je Kubikmeter (cbm) im Bereich der Wasserversorgung Hoßkirch und im Bereich der Wasserversorgung Hüttenreute je 2,10 Euro. - TOP Abwasserbeseitigung Gebührenkalkulation, Änderung der Abwassersatzung Den schriftlichen Überlieferungen der Kommunalaufsicht beim Landratsamt zu entnehmen und folglich dargelegter Zahlen wird die Gemeinde Hoßkirch nicht um eine Gebührenanpassung beim Abwasserbereich kommen. Seit 2005 existiert beim Abwasserbetrieb durchgehend ein Fehlbetrag. Die letzte Gebührenanpassung wurde zum 01.01.2012 vorgenommen. Die gültige Gebühr deckt aber den laufendend Abmangel nicht. Anhand der Ausgaben- und Einnahmenseite und auf die Verluste der Vorjahre bezogen wird verdeutlicht, dass eine Erhöhung des momentanen Abwasserpreises um 0,20 € /m³ nicht ausreichen wird, um Fehlbeträge abzubauen. Eine Erhöhung um 0,20 € wäre mehr oder weniger nur ein ‚Alibi‘, wie der Vorsitzende in seinem Einführungsbericht festhält. Frau Dambacher, Finanzverwaltung beim GVV Altshausen, gibt einen ausführlichen Sachbericht und stellt die Abwassergebührenkalkulation detailliert vor. Sie geht dabei auf tatsächliche Kosten lt. Haushaltsrechnung 2013 ein, ebenso, zum Vergleich, auf die einzelnen Positionen im Haushaltsplan 2014. Die derzeit gültige Gebühr liegt bei 4,20 € /m³ im Bereich Schmutzwasser und bei 0,25 € /m² im Bereich Niederschlagswasser. Ohne Berücksichtigung von Fehlbeträgen müsste lt. Jahresrechnung 2013 eine Gebühr von 5,81 € /m³ bzw. 0,35 € /m² veranschlagt werden, um kostendeckend zu sein. Laut Haushaltsplan 2014 müsste die Gebühr „nur“ auf 4,87 € /m³ bzw. 0,29 € /m² erhöht werden. Die Kalkulation mit Berücksichtigung der Fehlbeträge weist andere Zahlen auf. Fehlbeträge gehen bis in das Jahr 2005 zurück, allerdings darf ein rückwirkender Ausgleich nur auf max. 5 Jahre gehen. Demnach gehen (gingen) die Fehlbeträge 2005 bis 2009 zu Lasten des Allgemeinen Haushaltes. Für die Jahre ab 2010 sind 88.127,06 € über die Gebühr auszugleichen. Bei den genannten 88.127,06 € sind die Verluste aus 2014 noch gar nicht beinhaltet. Nach der dargelegten Kalkulation müsste eine Schmutzwassergebühr von 7,68 € /m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 0,46 € /m² nach dem Haushaltsplan 2014 festgesetzt werden. Laut Jahresrechnung 2013 sogar 8,62 € /m³ und 0,51 € /m². Es wird dargestellt, dass ab 2015 keine Abschreibung mehr zu kalkulieren ist, weil die Kläranlage Hoßkirch bis dahin als buchhalterisch abgeschrieben gilt. Jedoch gilt festzuhalten, dass für 2015 hohe Sanierungskosten, hier Bauabschnitt I Königsggwalder Straße mit 700.000 € einzustellen sind. Aus Mitte des Gemeinderats wid zu bedenken gegeben, dass die Gebühren so angepasst werden müssen, dass zumindest laufende Kosten gedeckt werden. Es soll künftig jedes Jahr eine Gebührenkalkulation vorgestellt werden und bei Bedarf (nach oben wie unten) angepasst werden. Auf Befragen lässt Frau Dambacher wissen, dass die Betriebe Abwasser und Wasser kostendeckende Einrichtungen sind, und demnach auch kostendeckend die Gebühren sein sollen. Vergleiche mit anderen Gemeinden sind nur schwer nachvollziehbar. Hoßkirch hat ein weitaus größeres Gemarkungsgebiet und ganz andere Leitungslängen sowie Pumpstationen zu unterhalten wie manch andere. Der Vorsitzende versichert, zum Jahreswechsel 2015/2016 die Abwassergebühren wieder neu zu kalkulieren. Auch mit Blick auf den Anschluss an den Abwasserzweckverband Ostrachtal und entsprechende Investitionsanteile hierfür müsse gehandelt werden. Er bemerkt, dass das Pumpwerk Hüttenreute trotz Anschluss nach Ostrach voll zu Lasten der Gemeinde - in Aufwand und in Kosten -verbleibt. Der Gemeinderat beschließt eine Schmutzwassergebühr mit 4,87 € je m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 0,29 € je m² abflussrelevante Fläche und Jahr ab 01.01.2015. - TOP Dorfzentrum hier: Nutzungs- und Gebührenordnung Für das Dorfzentrum gilt es, eine neue Nutzungsordnung zu verabschieden, und in dem Zuge auch die bisherigen Nutzungsgebühren zu prüfen und anzupassen. Unabhängig davon hat die Gemeinde auch die altbekannte Schlüssel-Problematik anzugehen; es schwirren zahlreiche Schlüssel umher, ohne jedoch erfasst zu sein. Des Weiteren wird es im Dorfzentrum zu Sanierungen kommen – hier gemeint im energetischen Bereich, in Küche und div. Bauliche optische Mängel. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf über Nutzung und Gebühren wird vorgestellt und vom Gemeinderat wohlwollend gesehen. Auf Befragen wird mitgeteilt, dass die Gebühren mit Nettobeträgen angegeben werden. Beim Dorfzentrum ist noch eine Umsatzsteuer separat mit auszuweisen. Dies liegt daran, dass bisher die Gemeinde auf die MwSt-Option nicht verzichtet hat. Die Mehrwertsteuer und Vorsteuer wird von der Finanzverwaltung immer gegenüber dem Finanzamt abgerechnet. Die Erklärungen werden seit 1994 durchgeführt. Damals wurde die Gemeinde vom Finanzamt aufgefordert entsprechende Steuererklärungen zu machen. Gewiss wäre längst der Punkt erreicht, die Umsatzsteuerausweisung beim Dorfzentrum grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Bedingt der anstehenden Investitionen müsse und werde man zunächst Vor- und Nachteile abwägen, auch vorab mit dem Finanzamt bzw. einem Steuerberater in Abstimmung gehen. Der Gemeinderat beschließt die folgende Gebührenordnung (die Benutzungsvorgaben werden auf Anfrage und bei Anmietung ausgehändigt) zum 01.01.2015: Hallengrundmiete (inkl. Foyer / Garderobe / sanitäre Anlagen) Veranstaltungsdauer bis zu 1 Tag 150,-- EUR jeder weitere angefangene Tag bei einer mehrtägigen Veranstaltung 100,-- EUR Thekenbenutzungsmiete pro Veranstaltung - bei Getränke- und Speisenverkauf mit Thekenbenutzung 40,-- EUR Tisch- und Bestuhlungsmiete pro Veranstaltung 40,-- EUR Bühnenbenutzungsmiete oder/und Miete für Mikrofon und/oder Technik pro Veranstaltung 20,-- EUR Reinigung und Hausmeister pauschal 50,-- EUR Etwaige Mehrarbeiten oder anfallende Nacharbeiten werden separat berechnet; Müll ist selbst zu entsorgen. - TOP Bürgersaal hier Grundsatzdiskussion und -Beschluss über Nutzung Dritter Belegungs- und Gebührenordnung Der Bürgersaal wurde im Zuge des Rathausneubaus/-Umbaus als Tagungs- und Veranstaltungsstätte geschaffen. Bis dato steht der Bürgersaal nur bedingt zur Verfügung. Mit großzügigerer Öffnung vor allem ‚nach außen‘ käme die Gemeinde sicher manch Wunsch entgegen. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass im Gegenzug vielleicht manch Abnutzungserscheinung schneller eintrifft. Dennoch wolle und werde man sich bei Nutzungen freier machen. Der Bürgersaal soll die gute Stube im Ort bleiben – Stichwort Pflege und Umgang mit Gebäude und Einrichtung – der Bürgersaal soll aber auch zur guten Stube der Bürger werden, so der Gemeinderat einvernehmlicher Meinung. Der Vorsitzende betont, dass der Raum im Grund genommen zu schade für monatlich nur 1x Gemeinderatssitzung ist und vereinzelt nur für Sonderfälle offen steht. Schallakustische Maßnahmen im Saal sind noch vorzunehmen, ebenso ist bei der Geschirr- und Küchenausstattung nachzulegen. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf über Nutzung und Gebühren wird vorgestellt und vom Gemeinderat wohlwollend gesehen. Die Gebühren haben sich nach einem oberen Mittelwert zu richten. Man müsse auch die Wertigkeit sehen und bedenken, dass das Gebäude relativ neu und die Räume in einem sehr guten Zustand sind, so der Gemeinderat einvernehmlich. Die Ausstattung ist im Vergleich zu anderen Stätten überdurchschnittlich. Außerdem wird ein Aufzug bereitgestellt und genügend Parkflächen frei gemacht. Die Nutzer können sich vielseitig bewegen. Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser/Abwasser fließen in eine Nutzungsgebühr mit ein, ebenso die Endreinigung und Hausmeisterdienst. Der Gemeinderat beschließt die folgende Gebührenordnung (die Benutzungsvorgaben werden auf Anfrage und bei Anmietung ausgehändigt) zum 01.01.2015: Grundmiete Saal, Foyer, Aufzug, WC Veranstaltungs- / Nutzungsdauer bis zu einem Tag80,-- Euro Bestuhlung 20,-- Euro Mitbenutzung der Küche mit Geschirr 50,-- Euro Endreinigung 50,-- Euro Auf die Beträge wird KEINE Umsatzsteuer erhoben. In den oben aufgeführten Gebühren sind die Nebenkosten für Heizung, Wasser, Abwasser und Strom enthalten. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 75 € zu hinterlegen. Die Gemeinde Hoßkirch behält es sich vor, die Kaution einzubehalten, wenn gegen die Benutzungsordnung in irgendeiner Weise verstoßen wurde. Bei Bedarf wird der Reinigungsmehraufwand in Rechnung gestellt. Nutzung für gewerbliche und selbstständige Zwecke Für eine derartige Nutzung fällt grundsätzlich eine Gebühr an. Der Gebührensatz beträgt 30,00 € pro Stunde. Inbegriffen sind Kosten für Reinigung, Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Verwaltung und Parkplätze. - TOP Annahme von Spenden Auf Grund der politischen Spendenaffären in den vergangen Jahren wurde vom Bund das Strafrecht geändert (§ 331 StGB). Demzufolge hat u. a. der Gemeinderat über die Annahme einzeln zu beraten und zu beschließen. Die nachstehende Spende wurde dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt: Frau Roswitha Burkhard, Hoßkirch, - hier Universalkocher im Wert von 49,99 EUR zum Zwecke für das Kinderhaus Hoßkirch. Der Gemeinderat beschließt die Spende anzunehmen und die Mittel entsprechend dem Haushalt zuzuführen. Ein DANK geht an Frau Burkhard für die freundliche Gabe. - TOP Bürgerfragestunde Den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Möglichkeit eingeräumt, Fragen an die Gemeindeverwaltung zu stellen und Anregungen zu geben. Dies wurde von den Anwesenden rege genutzt. Ein Bürger sieht es als kritisch an, wenn nach der Hallenbelegung (Dorfzentrum) der Müll vom Veranstalter selbst zu entsorgen ist. Er betont, dass man im Gegenzug dann aber keinen Mülleimer mehr benötigen würde. Er erkundigt sich ferner nach dem Reinigungsbedarf bei normalen Hallennutzungen. Der Vorsitzende teilt mit, dass es im Grunde genommen gang und gäbe ist, dass Müll, der produziert wird, auch selbst zu entsorgen ist. Bei Veranstaltungen hat der Nutzer die Möglichkeit, ausreichend Müllsäcke zu beschaffen und günstig zu erwerben. Die Aufgabe der „Veranstaltungsmüllentsorgung“ liegt nicht bei der Gemeinde. Das vorhandene Müllgefäß dient für Laufendes, sprich für soz. Kleinentsorgungen, die während des laufenden Betriebs anfallen. Außerdem hat jeder Haushalt, und damit auch das Dorfzentrum einen „Müllzwang“, wobei die Behältergröße sicher überdenkt werden kann. Was die Reinigung betrifft, da ist nach Bedarf zu handeln. Hier ist auch klar zwischen z.B. Sport und Wirtschaftsbetrieb oder Party zu unterscheiden. Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass es ohne Regelungen eben nicht gehen kann und findet dafür Akzeptanz beim Anfragenden. Ein Bürger sieht Bedenken bzgl. der hohen Energiekosten, die die Gemeinde z.B. für Kläranlage und Straßenbeleuchtung aufbringt. Er appelliert an eine Art Energiemanagement. Der Vorsitzende macht deutlich, dass seitens der Verwaltung bereist ein verstärktes Augenmerk auf das Thema Energie und Energiekosten gelegt wird. Im Bereich der Straßenbeleuchtung muss sich etwas tun. Die Leuchten sind nur als Ganzes steuerbar und in der Brennzeit kaum regelbar. Nahezu überall gibt es Altlampen, die wenig Licht hergeben, aber viel an Energie und Kosten saugen. Die Kläranlage wird absehbar an Stromkosten verlieren, weil der Eigenbetrieb durch den beschlossenen Anschluss an den Abwasserzweckverband Ostrach spät. in 2016 zugemacht wird. Dennoch müsse und werde man seitens der Gemeinde auch da noch einen genauen Blick drauf werfen, ebenso im Bereich der Wasserversorgung und sonstigen öffentlichen Gebäuden. Es gibt bereits schon jetzt Ermittlungen, außerdem auch schon Beratungsgespräche z.B. mit der Energieagentur. Ein Bürger äußert sich dahin gehend, dass für das Abwasser künftig noch höhere Beiträge zu zahlen sind und die Kosten manch Familienvater ärgern. Erschreckend für ihn, dass bei der Wasserversorgung hohe Verluste und diese seit Jahren schon existieren, und auch dahingehend der Bürger belangt wird. Er fragt an, wer die Gemeinde berät. Er macht auch darauf aufmerksam, dass nicht selten Putzlappen, Öl/Fett und dergleichen im Abwasser schwimmen und sicher auch zu hohen Kosten mittragen. Ein weiteres Problem seien die Schachtdeckel; die Zustände der Deckel und wohl auch im Schacht selber sind alles andere auch gut. Demnach werde da eine Sanierung, damit verbunden weitere Kosten auf die Bürgerschaft zukommen. Der Vorsitzende bringt zum Ausdruck, dass die Verwaltung für die Anlagen und Anlagenunterhaltung in Verantwortung stehe. Es gibt Mitarbeiter, die sich gewissenhaft den Aufgaben anzunehmen haben, und in diesem Sinne auch den Blick auf die Ausgabenseite nicht verlieren dürfen, ebenso auch das Energetische nicht. Dazu gibt es noch Ingenieurbüros, die beraten. Der Vorsitzende versichert, hier den notwendigen Einblick zu verschaffen und auf bewusste kostensparende Handlungen zu achten. Wegen der Wasserverluste stehe man mit den Stadtwerken Bad Saulgau schon in Kontakt. Manch Leitungs- und Schachtdefizite wurden bereits behoben. Sicher aber steht ein ‚Großpaket‘ in dem Bereich noch an. Sicher aber auch, dass ein Jeder selbst mit dazu beitragen kann – dies auf Lappen und Fett im Abwasser bezogen. Unordentliche Entsorgungen führen zu weiteren Belastungen der Betriebseinrichtung und damit zu weiteren Kosten, die wiederum von der Allgemeinheit zu tragen sind. Abschließend zum Wasser- und Abwasserpreis gesagt: Die Gemeinde werde nicht mehr vom Bürger holen, als sie muss. Fakt ist aber, dass zurückliegende defizitäre Jahre auszugleichen sind, auch ein künftiger Abmangel zu vermeiden ist. Ein Bürger macht darauf aufmerksam, dass einige Straßenleuchten im Wohngebiet durch hohe Bäume und wuchernde Sträucher eingewachsen sind. Die Ausleuchtung ist dadurch nahezu gleich null. Der Vorsitzende wird den Bauhof zu Kontrollgängen und bei Bedarf Handlungsausübungen bitten. Ein Bürger zeigt sich verwundert, dass die Treppe (Fußweg) vom Wohngebiet Ob den Gärten bis hin zur Hauptstraße künftig auch in den Wintermonaten geöffnet bleibt. Einerseits bezieht sie sich auf die aufwendigen Räumarbeiten, andererseits auf die Gefahren bei Glätte und das Versicherungstechnische. Der Vorsitzende gibt zu verstehen, dass man den Bewohnern mit der ganzjährigen Benutzung ein Gutes tun wolle. Mit Blick auf den letzten Winter gerichtet: Der Fußweg war viele Wochen nicht zugänglich, obwohl es eigentlich nie geschneit und glatt war. Unabhängig davon wird auf die Vernunft des jeweiligen Benutzers appelliert, d.h. jeder solle und müsse wissen, ob und wann er die besagte Treppe nutzen möchte. Und gewiss auch können Kinder diese Vernunft in sich nehmen. Der Bauhof wird nicht alle Tage den Weg von Eis und Schnee frei machen können, dazu liegen höhere Prioritäten in anderen Verkehrsbereichen. Es gibt deshalb einen eingeschränkten Winterdienst, und damit Einschränkungen im Aufwand. Der Weg ist entsprechend so ausgeschildert worden. Ein Bürger fragt an, warum die hohen Kosten der Vermisstensuche (Anm.: Pfarrer Schwarz) nicht auf die Gemeinde Königseggwald übertragen werden. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass Hoßkirch die zuständige Gemeinde ist. Zum See gesagt, - dieser ist Familienbesitz zu Königsegg, die Gemeinde Hoßkirch ist soz. Badebetreiber. Und somit auch in Verantwortung was die Vermisstensuche und die Kosten dafür betrifft. Gedenken an unseren verstorbenen Mitbürger Fritz Brinz "Musik ist für mich ein schönes Mosaik, das Gott zusammengestellt hat. Er nimmt alle Stücke in die Hand, wirft sie auf die Welt, und wir müssen das Bild zusammensetzen." (Jean Sibelius) Erst unlängst im Alter von 97 Jahren ist unser Mitbürger Fritz Brinz sen. verstorben. Fritz Brinz hat über 35 Jahre das Amt des ersten Vorsitzenden beim Musikverein Hoßkirch ausgeübt, darüber hinaus war er 40 Jahre lang Dirigent seiner Heimatkapelle. Nunmehr hat er für immer den Taktstock aus der Hand gelegt. Wir sind ihm dankbar für seine großen wertvollen Verdienste und bewahren ihn in Erinnerung. Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Gemeinde Hoßkirch Veranstaltungs- und Terminhinweise – was tut sich wo im Monat Februar Montag 02.02. Gemeinderatssitzung (öffentlich) Donnerstag 12.02. Gompiger Donschdig Hausfasnet, Kinderhausbefreiung, Kinderball (Dorfzentrum) Bürgermeister absetzen (16.30 Uhr am DZ) anschl. Narrenbaumstellen Schopfscheißerfest (Feuerwehrhaus) Sonntag 15.02. Messe für die Narren Zunftmeisterempfang und Fasnetsumzug Dienstag 17.02. Kehraus im Gasthaus Engel Samstag 21.02. Funkenbrennen Freitag 27.02. Generalversammlung Förderverein und Sportverein Samstag 28.02. Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Zweckverband Wasserversorgung Hundsrücken Landkreis Sigmaringen Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Hundsrücken für das Wirtschaftsjahr 2015 Auf die Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbands Wasserversorgung Hundsrücken im gemeinsamen Teil – Amtliche Bekanntmachung - wird hingewiesen. VEREINSNACHRICHTEN Musikverein Hoßkirch e.V. NÄCHSTE MUSIKPROBE: Unsere nächste Musikprobe findet am Freitag, 30. Januar 2015 um 20:00 Uhr im Probelokal statt. Bitte erscheint pünktlich und vollzählig. TERMINE IM JANUAR: Samstag, 31. Januar: Bürgerball Die Vorstandschaft Mutter- und Kindgruppe Vorankündigung Kinderball in Hoßkirch Im Dorfzentrum findet wie jedes Jahr am GOMBIGA DONNSCHDIG 12.02.2015 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr unser Kinderball statt. Daniela Straubinger Flöten – und Gitarrengruppe Hoßkirch Die nächste Probe zur Gestaltung der Messe für den Narrenverein ist am Samstag, den 31.01.2015 um 10:00 Uhr im Jugendheim Hoßkirch. Bitte Gotteslob und Kopienordner mitbringen. Auf euer Kommen freut sich Helmut Hinderhofer
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