Informationen zur ehrenamtlichen Sprachförderung für Asylbewerber im Landkreis Schweinfurt Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie oder Ihre Organisation zur Sprachförderung der Asylbewerber im Landkreis Schweinfurt beitragen bzw. beitragen möchten. Die Durchführung von ehrenamtlichen Sprachkursen ist eine wichtige Erweiterung des professionellen Angebots und wir freuen uns über Ihre Bereitschaft. Das Bayerische Sozialministerium unterstützt zu unserer Freude auch 2015 die Durchführung von ehrenamtlich durchgeführten Sprachkursen jeweils mit 500 €. Sie müssen hierzu eine Vereinbarung mit der durchführenden Organisation, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.) abschließen. Diese koordiniert das Projekt „Sprache schafft Chancen – Ehrenamtliche Sprachförderung für Asylbewerber“. Bitte beachten Sie die beiliegenden Voraussetzungen und Anforderungen. Auch können nur Anträge für Kurse eingereicht werden die erst 2015 begonnen haben. Die Freiwilligenagentur GemeinSinn steht Ihnen bei der Durchführung im Landkreis Schweinfurt, weitere Informationen und Beratung gerne zur Verfügung. Als regionale Freiwilligenagentur sind wir die Schnittstelle zur lagfa Bayern. Aus diesem Grund erfassen wir alle Durchführungen von Sprachkursen über dieses Programm. Wir bitten Sie daher uns eine Kopie Ihrer Vereinbarung zukommen zu lassen bzw. uns die Vereinbarung zur Weiterleitung zuzusenden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Spaß bei der Arbeit, Raphael Kießling Leitung Freiwilligenagentur GemeinSinn Anlagen: - Informationsblatt zur Durchführung ehrenamtlicher Sprachkurse Zweiseitige Vereinbarung mit der lagfa Bayern Freiwilligenagentur GemeinSinn Gorch-Fock-Str. 15, 97421 Schweinfurt Tel.: 09721 - 94 904 27, Fax: 09721 - 94 904 19 [email protected] www.freiwilligenagentur-gemeinsinn.de Ehrenamtliche Sprachförderung für Asylbewerber Das Bayerische Sozialministerium unterstützt ehrenamtlich getragene/veranstaltete Deutschkurse für Asylbewerber mit einer Pauschale von 500 Euro. Die lagfa bayern e.V. koordiniert im Auftrag des Bayerischen Sozialministeriums die Ausreichung der Pauschalen. Bewerben können sich lokale Initiativen/Träger. Voraussetzungen für den Erhalt einer Pauschale sind: Der Deutschkurs findet regelmäßig im Umfang von mindestens 2 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten pro Woche statt. Es sind insgesamt mindestens 50 Unterrichtseinheiten. Es sind mindestens 5 Teilnehmer. Der Nachweis wird durch eine Unterschriftenliste mindestens in den ersten drei Terminen erbracht. Der Deutschkurs dauert mindestens 3 Monate. Die Pauschale ist für Sachkosten, die bei der Organisation der Sprachkurse entstehen, z.B.: Mietkosten für den Schulungsraum Materialkosten Fahrtkosten sonstige Kostenerstattung für den Aufwand der Kursleitung, z. B. Fortbildungskosten, allerdings nicht für Honorare, Aufwandspauschalen usw. für die Kursleitung zu verwenden. Im Übrigen obliegt die Aufteilung der Pauschale auf die einzelnen Positionen der lokalen Initiative. Die Pauschale kann gewährt werden, wenn Sie durch Ihre Unterschrift der lagfa bayern e.V. im Antrag die Durchführung eines Deutschkurses zu oben genannten Voraussetzungen bestätigen. Die lokale Initiative erklärt sich bereit, nach Abwicklung der Vereinbarung mit der lagfa bayern e.V. oder einem vom Bayerischen Sozialministerium beauftragten Institut zum Zweck der Evaluation zusammenzuarbeiten. Die Initiative verpflichtet sich, der lagfa bayern e.V. unverzüglich mitzuteilen, wenn sie die Vereinbarung nicht mehr erfüllen kann. Die lagfa bayern e. V. organisiert neben der finanziellen Unterstützung einen Erfahrungsaustausch für die Ehrenamtlichen/ Freiwilligen, die Kurse anbieten oder schon durchgeführt haben. Er dient dazu, Kontakte und Austausch zu schaffen und schon gemachte Erfahrungen zu bewerten und weiterzugeben. Es ist ein Treffen pro Halbjahr pro Regierungsbezirk geplant. Außerdem werden Schulungen für Kursleiter/innen angeboten. Geplant sind pro Halbjahr jeweils eine zweitägige Schulung für Nord-Bayern und Süd-Bayern. Die Aufwandspauschale wird ausgezahlt, nachdem die lokale Initiative der lagfa bayern e.V. ein Konzept für den Deutschkurs vorgelegt und die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt hat. Vereinbarung über die Durchführung ehrenamtlich/freiwillig organisierter Sprachkurse für Asylbewerber/Flüchtlinge 2015/16 ____________________________ ___________________ Regierungsbezirk (Antragsteller/in: lokale Initiative, Träger, Privatperson) ____________________ Straße – Hausnummer __________ Postleitzahl __________________________________ Ort ____________________________________________ E-Mail-Adresse ____________________________ Telefon Kontoverbindung: _____________________________ Bankinstitut ___________________________________ Kontoinhaber/in _______________________________________________ IBAN (insg. 22 Zeichen) Wir verpflichten uns gegenüber der lagfa bayern e.V. zur Durchführung des folgenden Sprachkurses: Bitte in wenigen Sätzen kurz die Planung darstellen für die Dauer (mind. 50 Unterrichtseinheiten), den Umfang (mind. 2 UE mit 45 Minuten pro Woche), die Anzahl der erwachsenen Teilnehmer/innen (mind. 5) des Sprachkurses sowie evtl. weitere Angaben über Qualifizierungs-/ Differenzierungsstufen 1 Der Sprachkurs wird geleitet von ____________________ Name _______________________ Vorname ____________________ Straße – Hausnummer ___________ _________________________________ Postleitzahl Ort _________________________________________________ E-Mail-Adresse Wir erklären uns einverstanden mit den Bedingungen für die Weitergabe und Verwendung der Pauschale zur Durchführung des Sprachkurses. Die Pauschale wird vollständig und ausschließlich dem bestimmten Zweck zugeführt. Den Erhalt der Pauschale werden wir mittels einer schriftlichen Empfangsbestätigung gegenüber der lagfa bayern e.V. quittieren. Wir verpflichten uns, der lagfa bayern e.V. unverzüglich mitzuteilen, wenn diese Vereinbarung von uns nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden kann. Wir sind uns darüber bewusst, dass - sollte eine Vereinbarung nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden - nur Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Aufwendungen begrenzt durch die Höhe der Aufwandspauschale besteht. Wir stellen uns ggf. auch nach Abwicklung dieser Vereinbarung für eine Zusammenarbeit mit der lagfa bayern e.V. oder einem vom zuständigen Ministerium des Freistaats Bayern (StMAS) beauftragten Institut zum Zweck der Evaluation zur Verfügung. Wir sind damit einverstanden, dass das StMAS Einsicht in diese Vereinbarung und die schriftliche Empfangsbestätigung nehmen kann. Zweck einer ggf. erfolgenden Einsichtnahme wäre die Prüfung der Vertragsdurchführung. Im Fall der Ausübung des Prüfungsrechts durch das StMAS werden wir von den Personen, deren Namen in dieser Vereinbarung genannt sind, die datenschutzrechtlich erforderlichen Einwilligungen einholen. Als lokaler Träger/Antragsteller sind wir damit einverstanden, dass mögliche Rückzahlungsansprüche zu verzinsen sind und dass dem StMAS von der lagfa bayern e.V. etwaige Erstattungsansprüche gegen uns abgetreten werden können. _______________________ ______________________ Ort, Datum Ort, Datum _______________________ Vor- und Nachname des Unterzeichnenden _______________________ ___________________________ lagfa bayern e.V. Lokale Initiative / Träger (rechtsverbindliche Unterschrift) . 2
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