Amt der Oö. Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft 4021 Linz • Bahnhofplatz 1 Geschäftszeichen: BGD-140596/52 -2009-Eg An die Bezirksverwaltungsbehörden An die Oö. Gemeinden Bearbeiterin: Veronika Eggerstorfer Tel: (+43 732) 77 20-16229 Fax: (+43 732) 77 20-21 17 87 E-Mail: [email protected] www.land-oberoesterreich.gv.at An die privaten Rechtsträger von Kindergärten _ Linz, 3. Februar 2009 An die Leitungen von Kindergärten Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung; Informationen über die Vorgangsweise im Arbeitsjahr 2009/10 Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kindergartenleiter/innen! Mit Schreiben vom Juni 2008 (BGD-140596/7-2008-Kl/Sto) haben wir Sie über die im Rahmen einer Artikel 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegten Maßnahmen zur verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen und über die Vorgangsweise bei der Umsetzung im Arbeitsjahr 2008/09 informiert. Nunmehr soll die Feststellung des Sprachförderbedarfs an die Vorgaben der Artikel 15a B-VG Vereinbarung angepasst werden, wonach diese durch Kindergartenpädagoginnen und pädagogen gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten schulischen Personal spätestens 15 Monate vor Beginn der Schulpflicht des Kindes erfolgen soll. Die Sprachförderung soll wie bisher durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen auf integrative und spielerische Weise durchgeführt werden. In Absprache mit dem Landesschulrat für Oberösterreich geben wir nachstehend die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr bekannt: 1. Sprachstandsfeststellung Vorgangsweise für Kinder, die einen Kindergarten besuchen (Merkblatt): Kindergarten DVR.0069264 Beobachtung des Sprachentwicklungsstandes der Kinder, die im Arbeitsjahr 2010/11 schulpflichtig werden durch die/den gruppenführende/n Pädagog/in/en. Beobachtungsgrundlage: BESK (Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz 4- bis 5Jähriger in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) oder SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen), SELDAK (Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern), SBKKG (Salzburger Beobachtungskonzept für Kindergärten) bzw. ein anderes wissenschaftlich anerkanntes Beobachtungsinstrument. Zeitraum der speziellen Beobachtung: Anfang Mai bis Mitte Juni 2009 Einholen der Einverständniserklärung von den Eltern jener Kinder, bei denen aufgrund der Beobachtung eine Sprachförderung erforderlich ist (siehe Formular A1). Nach der Beobachtungsphase wird das Ergebnis der Beobachtung durch die/den Pädagog/in/en mit der Schulleitung, im Zentralraum (Statutarstädte Linz, Wels, Steyr) mit den Sprachheillehrern/Sprachheillehrerinnen besprochen. Erstellen einer Liste mit jenen Kindern, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde entsprechend dem Formular A2 "Sprachförderung im Arbeitsjahr 2009/10". Eine Kopie des ausgefüllten Formulars A2 verbleibt im Kindergarten. Das Original erhält die Schule. Rechtsträger Der Rechtsträger übermittelt das Formular A2 an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Referat 7a, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz. Der Rechtsträger beantragt die Fördermittel mittels Formular A3 "Antrag auf Kostenersatz für Maßnahmen zur Sprachförderung – Arbeitsjahr 2009/10". Pro 4 Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf werden 2 Stunden pro Woche gefördert. Der Kostenersatz für die vom Land genehmigten Sprachförderstunden beträgt für das Arbeitsjahr 2009/10 pro Stunde max. € 15,12 (l2b1/5) und wird ab 1.1.2010 an die allgemeinen Gehaltserhöhungen angepasst. Das Antragsformular A3 ist bis 15. Februar 2010 an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Referat 7a, zu übermitteln. Die Mittel werden nach Abschluss des Arbeitsjahres 2009/10 ausbezahlt. Für Rückfragen betreffend Kostenersatz bzw. Genehmigung der Förderstunden ist Frau Simone Marböck (Tel. Nr. 0732/7720 – Kl.16228) zuständig. Kindergarten Die Sprachförderung erfolgt integrativ und spielerisch im Kindergarten. Die Durchführung der Sprachförderung hat vorrangig durch bestehendes pädagogisches Fachpersonal (Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes der/des gruppenführenden Pädagog/in/en bzw. des zusätzlichen Fachpersonals) oder durch externe pädagogische Fachkräfte zu erfolgen. Steht im Einzelfall nachweislich keine pädagogische Fachkraft zur Verfügung, ist der Einsatz von zusätzlichem Hilfspersonal bzw. eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes der Hilfskraft in der Kindergruppe zulässig. Die Durchführung der Sprachförderung obliegt auch in diesen Fällen den Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen. Seite 2 Vorgangsweise für Kinder, die keinen Kindergarten besuchen: Kinder, die im Schuljahr 2010/11 schulpflichtig sind und keinen Kindergarten besuchen, werden von der Wohnsitzgemeinde zu einem Schnupper(halb)tag in den Kindergarten/Schule eingeladen. Die Gestaltung des Schnupper(halb)tages erfolgt nach einem vor Ort vereinbarten Modell. Zeitraum: Juni 2009 Bei diesem Schnupper(halb)tag wird eine Sprachstandsfeststellung mittels SSFB (Sprachstandsfeststellungsbogen für 4-bis 5-Jährige Kinder ohne institutionelle Betreuung) durch eine/n Pädagog/in/en bzw. die Kindergartenleitung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, im Zentralraum (Statutarstädte Linz, Wels, Steyr) mit den Sprachheillehrern/Sprachheillehrerinnen vorgenommen. Das Team legt den Förderbedarf fest und informiert die Eltern im Hinblick auf die sprachliche Förderung des Kindes im Kindergarten. Erstellen einer Liste mit jenen Kindern, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde entsprechend dem beiliegenden Formular A2 " Sprachförderung im Arbeitsjahr 2009/10". Das ausgefüllte Formular A2 verbleibt im Kindergarten. Eine Kopie erhält die Schule. Hinweis auf § 3 Abs. 3 SCHUG: "Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs.1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen." Vorgangsweise für Kinder, die am Schnuppertag nicht teilgenommen haben: Kinder, die im Schuljahr 2010/11 schulpflichtig sind und am Schnuppertag nicht teilgenommen haben, werden in Bezug auf den Sprachstand bei der Schülereinschreibung überprüft. Die Schule meldet jene Kinder, welche Sprachförderbedarf haben, mittels Formular A2 an den Kindergartenerhalter. Der Rechtsträger übermittelt eine Kopie des Formulars A2 an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Referat 7a, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz. Diese Vorgangsweise gilt vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Oö. Landtages zur Kindergartenpflicht. 2. Sprachförderung im Kindergarten Die Sprachfördermaßnahmen können zu jedem Zeitpunkt im Arbeitsjahr 2009/10 beginnen, wobei der ehest mögliche Beginn (September 2009) empfohlen wird. Eine Bestätigung der beantragten Förderstunden wird seitens der Direktion Bildung und Gesellschaft, Referat 7a nach Einlangen des Formulars A3 an den Rechtsträger übermittelt. Seite 3 3. Fortbildung Veranstaltung: Am 27.02.2009 findet seitens der Fortbildungsstelle/Gruppe Kindergärten und Horte/Direktion Bildung und Gesellschaft von 8.30 Uhr - 16.00 Uhr im Ländlichen Fortbildungsinstitut, Auf der Gugl 3, Linz (LFI) eine Veranstaltung zum Thema "Frühe Sprachförderung im Kindergarten" für Pädagog/inn/en und Pflichtschullehrer/innen statt. Ablauf: 8.30 Uhr: Einlass 8.45 Uhr: Begrüßung durch Hofrätin Dr. Barbara Trixner 8.50 Uhr: Eröffnung durch Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer und Landesrat KommR Viktor Sigl 9.30 Uhr: Überblick zum Thema Sprachförderung in Oberösterreich durch KI Gerlinde Strasser Information über Weiterbildungsangebot im Frühjahr/Sommer 2009 zu BESK 10.00 Uhr: Pause 10.15 Uhr: Beginn des ersten Durchgangs der Fachforen: a) Sprachstandsfeststellungsinstrumente BESK und SSFB b) Bildungsplan-Anteil zur frühen sprachlichen Förderung im Kindergarten 12.30 Uhr: Mittagspause 13.30 Uhr: Beginn des zweiten Durchgangs der Fachforen (Wechsel der Gruppen) 16.00 Uhr: Ende Zielgruppe:: Leiter/innen, Kindergartenpädagog/inn/en (bitte max. 1 Teilnehmer/in pro Einrichtung), Pflichtschullehrer/innen Die Anmeldung ist bis zur Ausschöpfung der max. möglichen Teilnehmerzahl (80 Plätze stehen insgesamt in den Fachforen zur Verfügung) unter der Tel.Nr.:0732/7720 – 15266 (Frau Waltraud Heuritsch) möglich. Die Teilnahme an der Tagung wird gemäß § 9 des Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetzes im Ausmaß von zwei Halbtagen auf das Fortbildungskontingent angerechnet. Achtung: Es erfolgt keine gesonderte Einladung! Einschulung in BESK und SSFB Den Pädagog/inn/en wird im April 2009 die Möglichkeit geboten, eine Einschulung in die Beobachtungsinstrumente BESK und SSFB zu besuchen. Die Ausschreibung mit Detailinformationen erfolgt gesondert. Seite 4 4. Formulare Die "Einverständniserklärung – Sprachstandsfeststellung" (Formular A1) steht auch in den Sprachen Albanisch, Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch zur Verfügung. Das Formular A2 "Sprachförderung im Arbeitsjahr 2009/10" (als Excel-Datei im Internet unter www.ooe-kindernet.at abgespeichert) kann herunter geladen und befüllt werden. Danach ist auch die elektronische Weiterleitung per Email an: [email protected] oder per Fax an: 0732/7720-211787 möglich. Antrag auf Kostenersatz für Maßnahmen zur Sprachförderung – Arbeitsjahr 2009/10 (Formular A3). Alle Formulare finden Sie auch im Internet unter www.ooe-kindernet.at. Mit freundlichen Grüßen Für die Oö. Landesregierung: Im Auftrag Veronika Eggerstorfer Beilagen Seite 5
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