Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung; Informationen über die Vorgangsweise im Arbeitsjahr 2009 10

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Geschäftszeichen:
BGD-140596/52 -2009-Eg
An die
Bezirksverwaltungsbehörden
An die
Oö. Gemeinden
Bearbeiterin: Veronika Eggerstorfer
Tel: (+43 732) 77 20-16229
Fax: (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail: [email protected]
www.land-oberoesterreich.gv.at
An die
privaten Rechtsträger von Kindergärten
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Linz, 3. Februar 2009
An die
Leitungen von Kindergärten
Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung;
Informationen über die Vorgangsweise
im Arbeitsjahr 2009/10
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Kindergartenleiter/innen!
Mit Schreiben vom Juni 2008 (BGD-140596/7-2008-Kl/Sto) haben wir Sie über die im Rahmen
einer Artikel 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegten Maßnahmen zur
verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
und über die Vorgangsweise bei der Umsetzung im Arbeitsjahr 2008/09 informiert.
Nunmehr soll die Feststellung des Sprachförderbedarfs an die Vorgaben der Artikel 15a B-VG
Vereinbarung angepasst werden, wonach diese durch Kindergartenpädagoginnen und pädagogen gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem
qualifizierten schulischen Personal spätestens 15 Monate vor Beginn der Schulpflicht des Kindes
erfolgen soll. Die Sprachförderung soll wie bisher durch Kindergartenpädagoginnen und
-pädagogen auf integrative und spielerische Weise durchgeführt werden.
In Absprache mit dem Landesschulrat für Oberösterreich geben wir nachstehend die wesentlichen
Änderungen gegenüber dem Vorjahr bekannt:
1. Sprachstandsfeststellung
Vorgangsweise für Kinder, die einen Kindergarten besuchen (Merkblatt):
Kindergarten
DVR.0069264
Beobachtung des Sprachentwicklungsstandes der Kinder, die im Arbeitsjahr
2010/11 schulpflichtig werden durch die/den gruppenführende/n Pädagog/in/en.
Beobachtungsgrundlage:
BESK (Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz 4- bis 5Jähriger in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) oder SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen), SELDAK (Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig
aufwachsenden Kindern), SBKKG (Salzburger Beobachtungskonzept für
Kindergärten) bzw. ein anderes wissenschaftlich anerkanntes Beobachtungsinstrument.
Zeitraum der speziellen Beobachtung: Anfang Mai bis Mitte Juni 2009
Einholen der Einverständniserklärung von den Eltern jener Kinder, bei denen
aufgrund der Beobachtung eine Sprachförderung erforderlich ist (siehe
Formular A1).
Nach der Beobachtungsphase wird das Ergebnis der Beobachtung durch
die/den Pädagog/in/en mit der Schulleitung, im Zentralraum (Statutarstädte
Linz, Wels, Steyr) mit den Sprachheillehrern/Sprachheillehrerinnen besprochen.
Erstellen einer Liste mit jenen Kindern, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde entsprechend dem Formular A2 "Sprachförderung im Arbeitsjahr
2009/10".
Eine Kopie des ausgefüllten Formulars A2 verbleibt im Kindergarten. Das
Original erhält die Schule.
Rechtsträger
Der Rechtsträger übermittelt das Formular A2 an das Amt der
Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Referat 7a,
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.
Der Rechtsträger beantragt die Fördermittel mittels Formular A3 "Antrag auf
Kostenersatz für Maßnahmen zur Sprachförderung – Arbeitsjahr 2009/10".
Pro 4 Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf werden 2 Stunden pro
Woche gefördert.
Der Kostenersatz für die vom Land genehmigten Sprachförderstunden beträgt
für das Arbeitsjahr 2009/10 pro Stunde max. € 15,12 (l2b1/5) und wird ab
1.1.2010 an die allgemeinen Gehaltserhöhungen angepasst.
Das Antragsformular A3 ist bis 15. Februar 2010 an die Direktion Bildung
und Gesellschaft, Referat 7a, zu übermitteln. Die Mittel werden nach Abschluss
des Arbeitsjahres 2009/10 ausbezahlt.
Für Rückfragen betreffend Kostenersatz bzw. Genehmigung der Förderstunden
ist Frau Simone Marböck (Tel. Nr. 0732/7720 – Kl.16228) zuständig.
Kindergarten
Die Sprachförderung erfolgt integrativ und spielerisch im Kindergarten.
Die Durchführung der Sprachförderung hat vorrangig durch bestehendes
pädagogisches Fachpersonal (Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes der/des
gruppenführenden Pädagog/in/en bzw. des zusätzlichen Fachpersonals) oder
durch externe pädagogische Fachkräfte zu erfolgen.
Steht im Einzelfall nachweislich keine pädagogische Fachkraft zur Verfügung,
ist der Einsatz von zusätzlichem Hilfspersonal bzw. eine Erhöhung des
Beschäftigungsausmaßes der Hilfskraft in der Kindergruppe zulässig.
Die Durchführung der Sprachförderung obliegt auch in diesen Fällen den
Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen.
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Vorgangsweise für Kinder, die keinen Kindergarten besuchen:
Kinder, die im Schuljahr 2010/11 schulpflichtig sind und keinen Kindergarten besuchen, werden
von der Wohnsitzgemeinde zu einem Schnupper(halb)tag in den Kindergarten/Schule eingeladen.
Die Gestaltung des Schnupper(halb)tages erfolgt nach einem vor Ort vereinbarten Modell.
Zeitraum: Juni 2009
Bei diesem Schnupper(halb)tag wird eine Sprachstandsfeststellung mittels SSFB (Sprachstandsfeststellungsbogen für 4-bis 5-Jährige Kinder ohne institutionelle Betreuung) durch eine/n
Pädagog/in/en bzw. die Kindergartenleitung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, im Zentralraum (Statutarstädte Linz, Wels, Steyr) mit den Sprachheillehrern/Sprachheillehrerinnen
vorgenommen.
Das Team legt den Förderbedarf fest und informiert die Eltern im Hinblick auf die sprachliche
Förderung des Kindes im Kindergarten.
Erstellen einer Liste mit jenen Kindern, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde
entsprechend dem beiliegenden Formular A2 " Sprachförderung im Arbeitsjahr 2009/10".
Das ausgefüllte Formular A2 verbleibt im Kindergarten. Eine Kopie erhält die Schule.
Hinweis auf § 3 Abs. 3 SCHUG:
"Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der
Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs.1 lit. b soweit beherrschen, dass
sie dem Unterricht zu folgen vermögen."
Vorgangsweise für Kinder, die am Schnuppertag nicht teilgenommen haben:
Kinder, die im Schuljahr 2010/11 schulpflichtig sind und am Schnuppertag nicht teilgenommen
haben, werden in Bezug auf den Sprachstand bei der Schülereinschreibung überprüft.
Die Schule meldet jene Kinder, welche Sprachförderbedarf haben, mittels Formular A2 an den
Kindergartenerhalter.
Der Rechtsträger übermittelt eine Kopie des Formulars A2 an das Amt der Oö. Landesregierung,
Direktion Bildung und Gesellschaft, Referat 7a, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.
Diese Vorgangsweise gilt vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Oö. Landtages zur Kindergartenpflicht.
2. Sprachförderung im Kindergarten
Die Sprachfördermaßnahmen können zu jedem Zeitpunkt im Arbeitsjahr 2009/10 beginnen, wobei
der ehest mögliche Beginn (September 2009) empfohlen wird.
Eine Bestätigung der beantragten Förderstunden wird seitens der Direktion Bildung und
Gesellschaft, Referat 7a nach Einlangen des Formulars A3 an den Rechtsträger übermittelt.
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3. Fortbildung
Veranstaltung:
Am 27.02.2009 findet seitens der Fortbildungsstelle/Gruppe Kindergärten und Horte/Direktion
Bildung und Gesellschaft von 8.30 Uhr - 16.00 Uhr im Ländlichen Fortbildungsinstitut, Auf der Gugl
3, Linz (LFI) eine Veranstaltung zum Thema "Frühe Sprachförderung im Kindergarten" für
Pädagog/inn/en und Pflichtschullehrer/innen statt.
Ablauf:
8.30 Uhr:
Einlass
8.45 Uhr:
Begrüßung durch Hofrätin Dr. Barbara Trixner
8.50 Uhr:
Eröffnung durch Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer und Landesrat
KommR Viktor Sigl
9.30 Uhr:
Überblick zum Thema Sprachförderung in Oberösterreich durch KI Gerlinde
Strasser
Information über Weiterbildungsangebot im Frühjahr/Sommer 2009 zu BESK
10.00 Uhr:
Pause
10.15 Uhr:
Beginn des ersten Durchgangs der Fachforen:
a) Sprachstandsfeststellungsinstrumente BESK und SSFB
b) Bildungsplan-Anteil zur frühen sprachlichen Förderung im Kindergarten
12.30 Uhr:
Mittagspause
13.30 Uhr:
Beginn des zweiten Durchgangs der Fachforen (Wechsel der Gruppen)
16.00 Uhr:
Ende
Zielgruppe::
Leiter/innen, Kindergartenpädagog/inn/en (bitte max. 1 Teilnehmer/in pro Einrichtung), Pflichtschullehrer/innen
Die Anmeldung ist bis zur Ausschöpfung der max. möglichen Teilnehmerzahl (80 Plätze stehen
insgesamt in den Fachforen zur Verfügung) unter der Tel.Nr.:0732/7720 – 15266 (Frau Waltraud
Heuritsch) möglich.
Die Teilnahme an der Tagung wird gemäß § 9 des Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetzes im
Ausmaß von zwei Halbtagen auf das Fortbildungskontingent angerechnet.
Achtung: Es erfolgt keine gesonderte Einladung!
Einschulung in BESK und SSFB
Den Pädagog/inn/en wird im April 2009 die Möglichkeit geboten, eine Einschulung in die
Beobachtungsinstrumente BESK und SSFB zu besuchen.
Die Ausschreibung mit Detailinformationen erfolgt gesondert.
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4. Formulare
Die "Einverständniserklärung – Sprachstandsfeststellung" (Formular A1) steht auch in den
Sprachen Albanisch, Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch zur Verfügung.
Das Formular A2 "Sprachförderung im Arbeitsjahr 2009/10" (als Excel-Datei im Internet unter
www.ooe-kindernet.at abgespeichert) kann herunter geladen und befüllt werden. Danach ist
auch die elektronische Weiterleitung per Email an: [email protected] oder per Fax an:
0732/7720-211787 möglich.
Antrag auf Kostenersatz für Maßnahmen zur Sprachförderung – Arbeitsjahr 2009/10 (Formular
A3).
Alle Formulare finden Sie auch im Internet unter www.ooe-kindernet.at.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Oö. Landesregierung:
Im Auftrag
Veronika Eggerstorfer
Beilagen
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