Voraussetzungen und Nachweise für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin und Dolmetscher und/oder Ermächtigung zur Übersetzerin und zum Übersetzer Dolmetscherin und Dolmetscher fachliche Eignung 1. Sprachkenntnisse Übersetzerin und Übersetzer 1. Sprachkenntnisse den Nachweis, dass Sie eine staatlich anerkannte Dolmetscherprüfung absolviert haben ODER den Nachweis, dass Sie eine staatlich anerkannte Übersetzerprüfung absolviert haben ODER eine vergleichbare Eignung besitzen. Im Rahmen der vergleichbaren Eignung kann die fachliche Eignung grundsätzlich in den Fällen bejaht werden, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin die allgemeine Hochschulreife im Ausland erlangt und in Deutschland ein Hochschulstudium absolviert hat oder umgekehrt. Der Nachweis zur Sprachübertragung für die deutsche Sprache wird auch durch ein Zertifikat erbracht, welches die Kompetenzstufe C1 des Europäischen Referenzrahmens bescheinigt. Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse kann auch durch den Nachweis einer mindestens fünfjährigen unbeanstandeten berufsmäßigen Tätigkeit als Dolmetscher/in geführt werden. eine vergleichbare Eignung besitzen. Im Rahmen der vergleichbaren Eignung kann die fachliche Eignung grundsätzlich in den Fällen bejaht werden, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin die allgemeine Hochschulreife im Ausland erlangt und in Deutschland ein Hochschulstudium absolviert hat oder umgekehrt. Der Nachweis zur Sprachübertragung für die deutsche Sprache wird auch durch ein Zertifikat erbracht, welches die Kompetenzstufe C1 des Europäischen Referenzrahmens bescheinigt. Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse kann auch durch den Nachweis einer mindestens fünfjährigen unbeanstandeten berufsmäßigen Tätigkeit als Übersetzer/in geführt werden. Unbeanstandet setzt u.a. voraus, dass die erbrachten Leistungen überprüft worden sind oder zumindest überprüft werden konnten. Berufsmäßig meint in diesem Zusammenhang eine auf Dauer und auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit in einem nicht Unbeanstandet setzt u.a. voraus, dass die erbrachten Leistungen überprüft worden sind oder zumindest überprüft werden konnten. Berufsmäßig meint in diesem Zusammenhang eine auf Dauer und auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit in einem nicht unerheblichen Umfang. Der Nachweis ist durch aussagekräftige (Arbeits-)Zeugnisse zu führen. unerheblichen Umfang. Der Nachweis ist durch aussagekräftige (Arbeits-)Zeugnisse zu führen. 2. Sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache 2. Sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache Der Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechtssprache ist auf verschiedenen Wegen möglich: Anerkannt sind z. B. das Zertifikat “Dolmetschen für Gerichte und Behörden“ der Hochschulen Magdeburg/Stendal oder Hamburg; das Hochschulzertifikat – Fachkundenachweis Deutsche Rechtssprache der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Rechtssprachezertifikate, welche Sie im Internet unter den folgen Einträgen finden: o http://www.hfwu.de/weiterbildung/kurse o www.rechtssprache.biz Der Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechtssprache ist auf verschiedenen Wegen möglich: Anerkannt sind z. B. das Zertifikat “Dolmetschen für Gerichte und Behörden“ der Hochschulen Magdeburg/Stendal oder Hamburg; das Hochschulzertifikat – Fachkundenachweis Deutsche Rechtssprache der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Rechtssprachezertifikate, welche Sie im Internet unter den folgen Einträgen finden: o http://www.hfwu.de/weiterbildung/kurse o www.rechtssprache.biz die Vorlage eines Leistungsnachweises in den universitären Lehrfächern „Strafrecht“, „öffentliches Recht“ und „Zivilrecht“. die Vorlage eines Leistungsnachweises in den universitären Lehrfächern „Strafrecht“, „öffentliches Recht“ und „Zivilrecht“. persönliche 1. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 1. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Eignung 30 Abs. 5 BZRG, Abs. 5 BZRG, 2. Erklärungen nach § 3 Abs. 2 Nr.1 und 3 JustizDolmG (siehe 2. Erklärungen nach § 3 Abs. 2 Nr.1 und 3 JustizDolmG (siehe Antragsformular), Antragsformular), 3. aktuelle Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass Sie in 3. aktuelle Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (z.B. geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (z.B. Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheid, Gewinn- und Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung). Verlustrechnung). unterschriebener Lebenslauf unterschriebener Lebenslauf
© Copyright 2024 ExpyDoc