PDF-Version Montag, 24. April 2017 Informationen für Brandenburg Heilmittelversorgung Als Anbieter von Heilmitteln benötigen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Zuzulassen ist, wer die beruflichen Qualifikationen erfüllt, über die relevante Praxisausstattung verfügt sowie die für die Versorgung der Versicherten geltenden Rahmenverträge anerkennt, die wir als BKK Landesverband Mitte mit den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer abgeschlossen haben. Die Rahmenverträge für die Bereiche Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Physiotherapie und Podologie stellen wir Ihnen online unter den entsprechenden Rubriken zur Verfügung. In Brandenburg haben wir ein arbeitsteiliges Vorgehen im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen mit den Krankenkassenverbänden der AOK (Ergotherapie), der IKK (Physiotherapie), der Knappschaft (Podologie) und des Vdek (Physiotherapie). Das bedeutet, dass die Prüfung durch nur eine Kassenart erfolgt, die Zulassungen dann im Nachgang von jeder Kassenart erteilt wird. Das bedeutet für Sie, dass sie die Unterlagen an den jeweils für die Berufsgruppe federführenden Verband schicken müssen. Der BKK Landesverband Mitte ist federführend für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge und Meldungen im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens benötigen wir daher zum einen eine Anerkennungs-/ Verpflichtungserklärung zum entsprechenden Vertrag, zum anderen einen Berichtsbogen zur Praxisgründung bzw. -verlegung. Beide Dokumente sind ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zu senden. Verpflichtungserklärung und Berichtsbogen finden Sie gemeinsam mit den Rahmenverträgen zum Download unter dem Bereich Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (s.o.). Weitere Unterlagen, die im Rahmen eines Zulassungsantrages für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten / Logopäden zur Prüfung einzureichen sind: Nachweis eines Institutionskennzeichens zu beantragen bei: Sammel- & Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstr. 111 53757 St. Augustin www.arge-ik.de Berufsurkunde des Heilmittelerbringers / fachlichen Leiters (amtlich beglaubigt) Ggf. Nachweise über Fortbildungen in den letzten drei Jahren Bestätigung der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung Kopie des Mietvertrages oder Nachweis des Eigentums an den Praxisräumen Bestätigung der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt Raumskizze der Praxisräumlichkeiten mit Angabe der qm Sonstiges (siehe Antragsformular) Bitte beachten Sie: Der Zulassungsantrag muss geprüft werden, teilweise sind Unterlagen externen Stellen zur Prüfung vorzulegen, wofür wir Zeit benötigen. Rechnen Sie bei einem Antrag mit einer generellen Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen und stellen Sie deshalb rechtzeitig einen Antrag. Erkundigen Sie sich vorab über die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Hierzu finden Sie auch auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter der Rubrik: Versorgungsbereiche der GKV im Ordner Heilmittel wichtige Unterlagen. Bitte richten Sie Ihre vollständigen Zulassungsanträge zur Abgabe von stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen Leistungen ausschließlich per Post an: BKK Landesverband Mitte Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland Essenheimer Straße 126 55128 Mainz Für Rückfragen, können Sie sich auch per Mail an die Zulassungsstelle wenden: Heilmittel.zul(at)bkkmitte.de Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Möglichkeit abzusehen, damit wir alle Anträge zügig bearbeiten können. Wir setzen uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung wenn wir Fragen haben oder Unterlagen fehlen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Für Informationen zu Präventionsleistungen klicken Sie hier
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