PDF-Version - BKK Landesverband Mitte

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Montag, 24. April 2017
Informationen für Brandenburg
Heilmittelversorgung
Als Anbieter von Heilmitteln benötigen Sie eine Zulassung nach § 124 SGB V. Zuzulassen ist, wer die beruflichen
Qualifikationen erfüllt, über die relevante Praxisausstattung verfügt sowie die für die Versorgung der
Versicherten geltenden Rahmenverträge anerkennt, die wir als BKK Landesverband Mitte mit den
Berufsverbänden der Heilmittelerbringer abgeschlossen haben. Die Rahmenverträge für die Bereiche
Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Physiotherapie und Podologie stellen wir Ihnen online unter
den entsprechenden Rubriken zur Verfügung.
In Brandenburg haben wir ein arbeitsteiliges Vorgehen im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen mit den
Krankenkassenverbänden der AOK (Ergotherapie), der IKK (Physiotherapie), der Knappschaft (Podologie) und
des Vdek (Physiotherapie). Das bedeutet, dass die Prüfung durch nur eine Kassenart erfolgt, die Zulassungen
dann im Nachgang von jeder Kassenart erteilt wird. Das bedeutet für Sie, dass sie die Unterlagen an den jeweils
für die Berufsgruppe federführenden Verband schicken müssen.
Der BKK Landesverband Mitte ist federführend für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge und
Meldungen im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens
benötigen wir daher zum einen eine Anerkennungs-/ Verpflichtungserklärung zum entsprechenden
Vertrag, zum anderen einen Berichtsbogen zur Praxisgründung bzw. -verlegung. Beide Dokumente sind
ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zu senden. Verpflichtungserklärung und Berichtsbogen finden
Sie gemeinsam mit den Rahmenverträgen zum Download unter dem Bereich Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapie (s.o.).
Weitere Unterlagen, die im Rahmen eines Zulassungsantrages für Stimm-, Sprech- und
Sprachtherapeuten / Logopäden zur Prüfung einzureichen sind:
Nachweis eines Institutionskennzeichens
zu beantragen bei:
Sammel- & Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstr. 111
53757 St. Augustin
www.arge-ik.de
Berufsurkunde des Heilmittelerbringers / fachlichen Leiters (amtlich beglaubigt)
Ggf. Nachweise über Fortbildungen in den letzten drei Jahren
Bestätigung der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Kopie des Mietvertrages oder Nachweis des Eigentums an den Praxisräumen
Bestätigung der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt
Raumskizze der Praxisräumlichkeiten mit Angabe der qm
Sonstiges (siehe Antragsformular)
Bitte beachten Sie: Der Zulassungsantrag muss geprüft werden, teilweise sind Unterlagen externen Stellen
zur Prüfung vorzulegen, wofür wir Zeit benötigen. Rechnen Sie bei einem Antrag mit einer generellen
Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen und stellen Sie deshalb rechtzeitig einen Antrag. Erkundigen Sie sich vorab
über die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Hierzu finden Sie auch
auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter der Rubrik: Versorgungsbereiche der GKV im Ordner
Heilmittel wichtige Unterlagen.
Bitte richten Sie Ihre vollständigen Zulassungsanträge zur Abgabe von stimm-, sprech- und
sprachtherapeutischen Leistungen ausschließlich per Post an:
BKK Landesverband Mitte
Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz
Für Rückfragen, können Sie sich auch per Mail an die Zulassungsstelle wenden:
Heilmittel.zul(at)bkkmitte.de
Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Möglichkeit abzusehen, damit wir alle Anträge
zügig bearbeiten können. Wir setzen uns schriftlich mit Ihnen in Verbindung wenn wir Fragen haben oder
Unterlagen fehlen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Für Informationen zu Präventionsleistungen klicken Sie hier