Der Beweis für die eingeschränkte Souveränität Russlands in ihrer Verfassung. In den letzten Jahren erfasst immer mehr Menschen der Gedanke, dass Russland keine volle Souveränität besitzt. Am Anfang ist es schwer, sich das vorzustellen. Aus zwei Gründen: 1) man will sich nicht von der süßen Illusion der Freiheit trennen und 2) man will sich nicht in der Verantwortung sehen, für die Souveränität kämpfen zu müssen. Dafür braucht man Mut. Wenn man sich also mit den Fakten beschäftigt, ist der erste Reflex, die bittere Wahrheit umzudeuten. Es ist viel leichter seine Untätigkeit damit zu rechtfertigen, dass ja alles nicht so schlimm sei. Aber wir müssen der Wahrheit ins Gesicht schauen. Unsere Souveränität ist tatsächlich eingeschränkt, und es steht sogar in der Verfassung. Ich meine das Verbot einer staatlichen Ideologie [Art. 13 seit der Verfassungänderung1993]. Es ist aber schwer, es als Verbot zu erkennen, weswegen man versucht ist, es durch die „zivilisierte“ Brille zu sehen: in „entwickelten und zivilisierten Ländern“ sollte es auch keine staatlichen Ideologien geben. Und viele glauben bis jetzt noch daran. Und wenn wir die Menschen vom Gegenteil überzeugen wollen, dann müssen wir dieses Verbot klar und logisch herleiten können. Deswegen habe ich mir vorgenommen, diese logische Herleitung hier zu führen. Also, lesen wir den Art. 13 der Verfassung der Russischen Föderation: „1. In der Russischen Föderation ist die ideologische Vielfalt anerkannt. 2. Keine Ideologie darf als staatliche oder verbindliche festgelegt werden.“ Auf den ersten Blick ist alles ganz tolerant: da eine ideologische Vielfalt anerkannt wird, wird keinem verboten nach seiner Ideologie zu leben. Üblicherweise wird auch genauso argumentiert: „Es verbietet Ihnen doch niemand etwas...“ Doch das ist nur die Oberfläche. Schauen wir genauer hin. Was ist eigentlich Ideologie? Das ist ein System von Grundideen darüber, wie eine Gemeinschaft aussehen sollte. Der erste Absatz über die „ideologische Vielfalt“ suggeriert, dass viele solcher Ansichten anerkannt seien. Und genau hier passiert das Entscheidende. Hier wird nämlich der Schwerpunkt auf das Individuum und seine Freiheit eine beliebige Ideologie zu wählen übertragen. Es wird deutlich, dass wir es hier mit einem maskierten Liberalismus zu tun haben. Denn, im Liberalismus ist es so, dass das Individuum den Dreh- und Angelpunkt darstellt. Genau das wird impliziert wenn von der „ideologischen Vielfalt“ die Rede ist. Die Ablehnung aller Ideologien ist aber auch eine Ideologie. Auf diese Weise wird mit dem ersten Absatz Art. 13 der Verfassung der Russischen Föderation stillschweigend die Ideologie des Liberalismus festgelegt. Auch der zweite Absatz, welcher es Russland verbietet eine staatliche Ideologie zu haben, entspricht formal dem Liberalismus. Aber da dieser bereits im ersten Absatz festgelegt wurde, stellt dieser verbot faktisch einen Sieb dar, durch welches keine andere Ideologie durchkommt – außer dem Liberalismus. Eine ursprüngliche russische Ideologie möge sein, welche sie wolle, es wird nicht der Liberalismus sein. Den Liberalismus jedoch betrifft dieses Verbot faktisch nicht. Das kommt dadurch zustande, weil der Liberalismus eine Ideologie der Ablehnung ist – der Ablehnung jeglicher Form kollektiver Identität. Deswegen muss der Liberalismus nicht eigens festgelegt werden, es reicht völlig aus, die „positiven Ideologien“ einzuschränken – diejenigen also, die eine bestimmte Form von kollektiver Identität unterstützen. Das Verbot einer alle einenden staatlichen Ideologie und das Verschieben der Ideologien in die „individuelle Wahl“, ist nichts anderes als die klassische liberale Doktrin. Deswegen fällt die „ideologische Vielfalt“ wie ein Kartenhaus in sich zusammen, weil unter allen gleichberechtigten Ideologien eine – die liberale – sich als die "gleichere" herausstellt. D.h., faktisch haben wir es mit Folgendem zu tun: 1. Im 13. Artikel der Verfassung der Russischen Föderation wird stillschweigend die Ideologie des Liberalismus festgelegt. 2. Es wird jede Ideologie verboten, die sich an alle richtet – außer der liberalen, welche schon im ersten Absatz Art. 13 eingeführt wurde. Diese Lesart der russischen Verfassung öffnet uns die Augen dafür, dass wir es hier mit einer Verfassung zu tun haben, die [1993] unter dem Einfluss einer Ideologie, von Fremden diktiert worden ist. Und dennoch nehmen wir es als ein Menschenrecht wahr, einer "beliebigen Ideologie" zu folgen. Was die ukrainische Verfassung angeht, so findet sich im Art. 15 fast eine wortgleiche Formulierung, was den Schluss nahelegt, dass alles aus einer „Mappe“ der amerikanischen Berater und „Freunde“ stammt. Unsere Aufgabe ist es, Russlands Souveränität wiederherzustellen. Jewgeni Tschernyschew, Donezk Quelle: https://nstarikov.ru/blog/26445
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