Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Rekapitalisierung der Caixa Geral de Depósitos (CGD) enthält keine neue Beihilfe Brüssel, 10. März 2017 Die Europäische Kommission kam zu dem Schluss, dass Portugals Pläne zum Ausbau der Eigenkapitalposition der staatlichen Bank Caixa Geral de Depósitos (CGD) um 3,9 Mrd. EUR den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Die Maßnahmen werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt und enthalten folglich keine neue staatliche Beihilfe zugunsten der Bank. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Der von Portugal vorgelegte Sanierungsplan sieht eine Umstrukturierung der CGD vor, um es der Bank zu ermöglichen, langfristig rentabler zu werden. Aus unserer Würdigung ging hervor, dass der portugiesische Staat als alleiniger Eigentümer der CGD unter den gleichen Bedingungen investiert, unter denen auch ein privater Eigentümer investiert hätte. Deshalb enthält die Rekapitalisierung durch den Staat keine neue staatliche Beihilfe.“ Die CGD befindet sich seit 1876 zu 100 % im Besitz des portugiesischen Staates. Der heutige Beschluss folgt einer Grundsatzvereinbarung zwischen Kommissarin Vestager und den portugiesischen Behörden vom August 2016 über die Rekapitalisierung der CGD zu marktüblichen Bedingungen. In Bezug auf die Art der Eigentümerschaft wird in den EU-Verträgen kein Unterschied gemacht. Die Kommission muss daher staatliche und private Banken nach den gleichen Maßstäben behandeln. Im Dezember 2016 meldete Portugal Pläne zur Restrukturierung und Rekapitalisierung der CGD bei der Kommission zwecks Würdigung nach den EU-Beihilfevorschriften an. Portugal kam zusammen mit dem neuen CGD-Management zu dem Schluss, dass die Bank insbesondere aufgrund ihres unzureichenden Rücklagenniveaus für Verluste aus Darlehen zusätzliches Eigenkapital benötige. Portugal hat daher damit begonnen, das CGD-Eigenkapital in zwei Stufen um insgesamt 3,9 Mrd. EUR zu erhöhen: - In der ersten im Januar 2017 abgeschlossenen Stufe übertrug Portugal seinen Anteil in Höhe von 49 % an der CGD-Tochter Parcaixa mit einem Buchwert von rund 0,5 Mrd. EUR auf die CGD. Auch wandelte Portugal seine an der CGD gehaltenen Schuldtitel in Höhe von rund 0,9 Mrd. EUR um. - In der nächsten Stufe wird Portugal neue Stammaktien der CGD in Höhe von 2,5 Mrd. EUR erwerben. Gleichzeitig schlug Portugal einen soliden Sanierungsplan mit einer Laufzeit bis Ende 2020 vor, um die langfristige Rentabilität der Bank zu gewährleisten. Dieser Plan wird von einem unlängst ernannten und von der Aufsichtsbehörde bestätigten Managementteam umgesetzt werden. Er zeigt die derzeitigen Schwächen der CGD auf, enthält Maßnahmen zu deren Behebung und bildet die Grundlage für die Umstrukturierung der Bank. Die Bank wird vor allem ihre Solvenz und ihr Risikomanagement stärken, einschneidende kostensenkende Maßnahmen umsetzen, ihre inländische Betriebsstellenstruktur anpassen, ihr inländisches kommerzielles Franchising aktualisieren, ihre internationalen Geschäfte umstrukturieren und ihr Governance-Modell ausbauen. Durch diese Umstrukturierung dürfte die Bank 2018 wieder rentabel werden, sodass Portugal eine marktübliche Rendite auf seine Beteiligung erhält, so wie sie auch ein marktwirtschaftlich handelnder Investor akzeptiert hätte. Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Rekapitalisierung durch Portugal zu Bedingungen erfolgt, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Marktteilnehmer annehmbar wären. Die Maßnahmen enthalten folglich keine neue staatliche Beihilfe zugunsten der CGD. Des Weiteren wird die CGD im Rahmen ihres Sanierungsplans Maßnahmen zum weiteren Ausbau ihrer Eigenkapitalposition ergreifen. Sie wird insbesondere ihr Eigenkapitalniveau erhöhen und zusätzliches hartes Kernkapital in Höhe von 930 Mio. EUR begeben, das Anlegern vorbehalten ist, die vom portugiesischen Staat unabhängig sind. Portugal und die Kommission werden die Umsetzung des Sanierungsplans auf der Grundlage der vereinbarten Ziele genau verfolgen. Portugal wird sicherstellen, dass bei Nichteinhaltung des Plans Anpassungen vorgenommen werden. Der heutige Beschluss basiert auf den Ausführungen Portugals, dass der Staat als einziger Anteilseigner der CGD sicherstellen wird, dass die Bank die vereinbarten Rentabilitätsziele erreichen wird. Die Kommission stellte zudem fest, dass die CGD bereits gewährte Beihilfe, die mit dem Beschluss der Kommission von 2013 genehmigt wurde, nach wie vor mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Vor allem was die operationelle Effizienz der Bank angeht, sind die Ziele des Sanierungsplans von 2017 entweder mit den Verpflichtungen im Umstrukturierungsplan von 2013 kohärent oder noch strenger. In Bezug auf die Verhaltenszusagen des Umstrukturierungsplans von 2013 sind die Änderungen auf das erforderliche Minimum beschränkt, sodass die Bank Maßnahmen zum weiteren Ausbau ihrer Eigenkapitalposition ergreifen kann und die erfolgreiche Umsetzung des derzeitigen Sanierungsplans gewährleistet wird. Die Kommission hat dem Vorhaben der CGD zugestimmt, ihren zugesagten Auszahlungsstopp für diskretionäre Kupons auf nachgeordnete Schuldtitel vorzeitig zu beenden, damit die Bank am Markt Hybridkapital aufnehmen kann. Hintergrund Siehe auch Factsheet. Die zu 100 % in staatlichem Eigentum stehende CGD ist die größte Bank Portugals und sowohl bei den Einlagen als auch bei den Privatkundenkrediten führend. Die Bank schreibt seit 2011 Verluste. 2013 genehmigte die Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe für die CGD, die an einen Umstrukturierungsplan und bis Ende 2017 gültige Verpflichtungszusagen gebunden war. Diese Beihilfemaßnahmen umfassten Kapitalspritzen für die CGD in Form von Stammaktien (0,75 Mrd. EUR) und Zwangswandelanleihen (0,9 Mrd. EUR). Portugal zufolge wurde die neue Rekapitalisierung erforderlich, weil die CGD nicht in der Lage war, sich abzeichnende Verschärfungen der Marktbedingungen in Portugal frühzeitig zu erkennen und sich auf diese einzustellen. Zudem hielten diese Bedingungen, ebenso wie das Niedrigzinsumfeld in Europa im Allgemeinen, länger an als erwartet. Die jetzt erforderliche Kapitalspritze ist etwas geringer als die zum Zeitpunkt der Grundsatzvereinbarung im August 2016 geschätzte Betrag (3,9 Mio. EUR anstelle von 4,1 Mio. EUR). Der Grund dafür ist, dass die im Februar 2017 fertiggestellte Würdigung des aktuellen Managementteams der CGD von weniger notleidenden Krediten ausgeht, als die ursprüngliche Schätzung, und daher geringere Rückstellungen erforderlich sind. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses unter der Nummer SA.47178 über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews. IP/17/556 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc