Staatliche Beihilfen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Rekapitalisierung der Caixa Geral de Depósitos (CGD)
enthält keine neue Beihilfe
Brüssel, 10. März 2017
Die Europäische Kommission kam zu dem Schluss, dass Portugals Pläne zum Ausbau der
Eigenkapitalposition der staatlichen Bank Caixa Geral de Depósitos (CGD) um 3,9 Mrd. EUR
den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Die Maßnahmen werden zu marktüblichen
Bedingungen durchgeführt und enthalten folglich keine neue staatliche Beihilfe zugunsten
der Bank.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Der von
Portugal vorgelegte Sanierungsplan sieht eine Umstrukturierung der CGD vor, um es der Bank zu
ermöglichen, langfristig rentabler zu werden. Aus unserer Würdigung ging hervor, dass der
portugiesische Staat als alleiniger Eigentümer der CGD unter den gleichen Bedingungen investiert,
unter denen auch ein privater Eigentümer investiert hätte. Deshalb enthält die Rekapitalisierung durch
den Staat keine neue staatliche Beihilfe.“
Die CGD befindet sich seit 1876 zu 100 % im Besitz des portugiesischen Staates. Der heutige
Beschluss folgt einer Grundsatzvereinbarung zwischen Kommissarin Vestager und den portugiesischen
Behörden vom August 2016 über die Rekapitalisierung der CGD zu marktüblichen Bedingungen.
In Bezug auf die Art der Eigentümerschaft wird in den EU-Verträgen kein Unterschied gemacht. Die
Kommission muss daher staatliche und private Banken nach den gleichen Maßstäben behandeln. Im
Dezember 2016 meldete Portugal Pläne zur Restrukturierung und Rekapitalisierung der CGD bei der
Kommission zwecks Würdigung nach den EU-Beihilfevorschriften an. Portugal kam zusammen mit dem
neuen CGD-Management zu dem Schluss, dass die Bank insbesondere aufgrund ihres unzureichenden
Rücklagenniveaus für Verluste aus Darlehen zusätzliches Eigenkapital benötige.
Portugal hat daher damit begonnen, das CGD-Eigenkapital in zwei Stufen um insgesamt 3,9 Mrd. EUR
zu erhöhen:
- In der ersten im Januar 2017 abgeschlossenen Stufe übertrug Portugal seinen Anteil in Höhe von
49 % an der CGD-Tochter Parcaixa mit einem Buchwert von rund 0,5 Mrd. EUR auf die CGD. Auch
wandelte Portugal seine an der CGD gehaltenen Schuldtitel in Höhe von rund 0,9 Mrd. EUR um.
- In der nächsten Stufe wird Portugal neue Stammaktien der CGD in Höhe von 2,5 Mrd. EUR
erwerben.
Gleichzeitig schlug Portugal einen soliden Sanierungsplan mit einer Laufzeit bis Ende 2020 vor, um
die langfristige Rentabilität der Bank zu gewährleisten. Dieser Plan wird von einem unlängst ernannten
und von der Aufsichtsbehörde bestätigten Managementteam umgesetzt werden. Er zeigt die
derzeitigen Schwächen der CGD auf, enthält Maßnahmen zu deren Behebung und bildet die Grundlage
für die Umstrukturierung der Bank. Die Bank wird vor allem ihre Solvenz und ihr Risikomanagement
stärken, einschneidende kostensenkende Maßnahmen umsetzen, ihre inländische
Betriebsstellenstruktur anpassen, ihr inländisches kommerzielles Franchising aktualisieren, ihre
internationalen Geschäfte umstrukturieren und ihr Governance-Modell ausbauen. Durch diese
Umstrukturierung dürfte die Bank 2018 wieder rentabel werden, sodass Portugal eine marktübliche
Rendite auf seine Beteiligung erhält, so wie sie auch ein marktwirtschaftlich handelnder Investor
akzeptiert hätte.
Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Rekapitalisierung durch Portugal
zu Bedingungen erfolgt, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten
Marktteilnehmer annehmbar wären. Die Maßnahmen enthalten folglich keine neue staatliche Beihilfe
zugunsten der CGD.
Des Weiteren wird die CGD im Rahmen ihres Sanierungsplans Maßnahmen zum weiteren Ausbau ihrer
Eigenkapitalposition ergreifen. Sie wird insbesondere ihr Eigenkapitalniveau erhöhen und zusätzliches
hartes Kernkapital in Höhe von 930 Mio. EUR begeben, das Anlegern vorbehalten ist, die vom
portugiesischen Staat unabhängig sind.
Portugal und die Kommission werden die Umsetzung des Sanierungsplans auf der Grundlage der
vereinbarten Ziele genau verfolgen. Portugal wird sicherstellen, dass bei Nichteinhaltung des Plans
Anpassungen vorgenommen werden. Der heutige Beschluss basiert auf den Ausführungen Portugals,
dass der Staat als einziger Anteilseigner der CGD sicherstellen wird, dass die Bank die vereinbarten
Rentabilitätsziele erreichen wird.
Die Kommission stellte zudem fest, dass die CGD bereits gewährte Beihilfe, die mit dem Beschluss der
Kommission von 2013 genehmigt wurde, nach wie vor mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Vor allem
was die operationelle Effizienz der Bank angeht, sind die Ziele des Sanierungsplans von 2017 entweder
mit den Verpflichtungen im Umstrukturierungsplan von 2013 kohärent oder noch strenger. In Bezug
auf die Verhaltenszusagen des Umstrukturierungsplans von 2013 sind die Änderungen auf das
erforderliche Minimum beschränkt, sodass die Bank Maßnahmen zum weiteren Ausbau ihrer
Eigenkapitalposition ergreifen kann und die erfolgreiche Umsetzung des derzeitigen Sanierungsplans
gewährleistet wird. Die Kommission hat dem Vorhaben der CGD zugestimmt, ihren zugesagten
Auszahlungsstopp für diskretionäre Kupons auf nachgeordnete Schuldtitel vorzeitig zu beenden, damit
die Bank am Markt Hybridkapital aufnehmen kann.
Hintergrund
Siehe auch Factsheet.
Die zu 100 % in staatlichem Eigentum stehende CGD ist die größte Bank Portugals und sowohl bei den
Einlagen als auch bei den Privatkundenkrediten führend. Die Bank schreibt seit 2011 Verluste.
2013 genehmigte die Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe für die CGD, die an einen
Umstrukturierungsplan und bis Ende 2017 gültige Verpflichtungszusagen gebunden war. Diese
Beihilfemaßnahmen umfassten Kapitalspritzen für die CGD in Form von Stammaktien (0,75 Mrd. EUR)
und Zwangswandelanleihen (0,9 Mrd. EUR).
Portugal zufolge wurde die neue Rekapitalisierung erforderlich, weil die CGD nicht in der Lage war, sich
abzeichnende Verschärfungen der Marktbedingungen in Portugal frühzeitig zu erkennen und sich auf
diese einzustellen. Zudem hielten diese Bedingungen, ebenso wie das Niedrigzinsumfeld in Europa im
Allgemeinen, länger an als erwartet. Die jetzt erforderliche Kapitalspritze ist etwas geringer als die zum
Zeitpunkt der Grundsatzvereinbarung im August 2016 geschätzte Betrag (3,9 Mio. EUR anstelle von
4,1 Mio. EUR). Der Grund dafür ist, dass die im Februar 2017 fertiggestellte Würdigung des aktuellen
Managementteams der CGD von weniger notleidenden Krediten ausgeht, als die ursprüngliche
Schätzung, und daher geringere Rückstellungen erforderlich sind.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses unter der Nummer SA.47178 über das Beihilfenregister auf
der Website der Generaldirektion Wettbewerb zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews.
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