Arbeiten in Portugal Land und Leute In Portugals Geschichte spielt die Seefahrt eine bedeutende Rolle. Das kleine Land, das erst 1986 in die EU aufgenommen wurde, war immer schon dem Meer zugewandt. Landwirtschaft ist im europäischen Vergleich sehr wichtig, und aufgrund mangelnder fossiler Energiequellen gewinnt Portugal bereits 42 Prozent seiner Energie aus Wasserkraft. Tourismus ist ebenfalls ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der Haupthandelspartner ist Deutschland. Portugiesisch zu sprechen ist unabdingbar für die Arbeitsaufnahme in Portugal. Bürger der EU (Kernstaaten) Als EU-Bürger brauchen Sie für einen Aufenthalt in Portugal, der länger als drei Monate dauert, eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis brauchen Sie dagegen nicht. Den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen Sie bei der regionalen Direktion des Dienstes für Ausländer und Staatsgrenzen (Servico de Estrangeiros e Fronteiras). Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen (Personalausweis oder Reisepass, Passfoto) müssen Sie als Arbeitnehmer eine Erklärung Ihres Arbeitgebers über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vorlegen. Bürger der EU (neue Mitgliedsstaaten) Für Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten gelten in Portugal keine Einschränkungen. Nicht-EU-Bürger Nicht-EU-Bürger brauchen abhängig von Ihrem Herkunftsland ein Einreisevisum. Bereits bei der Einreise müssen sie eine Arbeitsstelle nachweisen können. Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird dann auf die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses beschränkt. Informationen über Visa und Einreisebedingungen erhalten Sie in der portugiesischen Botschaft Ihres Heimatlandes. Arbeitsrecht Der befristete Arbeitsvertrag muss schriftlich ausgefertigt werden. Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift des Unternehmens, Arbeitszeit und eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit im Vertrag enthalten sind. Eine Kündigung ohne triftigen Grund ist nach portugiesischem Arbeitsrecht von Seiten des Arbeitsgebers nicht möglich. Die gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, die Höchstgrenze liegt bei 60 Stunden. Sonntags ist Ruhetag, mindestens ein weiterer halber Ruhetag wird gewöhnlich gewährt. Nach spätestens fünf Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von einer Stunde vorgeschrieben. Überstunden werden Mehrarbeit genannt, maximal 200 dürfen pro Jahr geleistet werden, diese müssen extra bezahlt werden. Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf 22 Arbeitstage Urlaub, die auf jeden Fall innerhalb des Kalenderjahres genommen werden müssen. Urlaubsgeld ist üblich. Zusätzlich gibt es 13 obligatorische und zwei optionale Feiertage. Gesundheitswesen und Sozialleistungen Wer in Portugal erwerbstätig ist, unterliegt auch der Sozialversicherungspflicht. Die Sozialversicherung ist unterteilt in eine beitragsgebundene und eine beitragsfreie Sozialversicherung. Die Unfallversicherung gehört ebenfalls ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. zu den Pflichtversicherungen und wird Die Anmeldung zur Sozialversicherung übernimmt bei abhängig Beschäftigten in der Regel der Arbeitgeber. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich auch selbst bei der Sozialversicherungsanstalt (Centro Regional de Seguranca Social) anmelden. Sie brauchen dafür Ihren Personalbogen, eine Kopie Ihres Personalausweises und den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers. Außerdem müssen Sie Arbeitgeberwechsel stets dem Regionalzentrum mitteilen. Die medizinische Versorgung in Portugal war in den vergangenen Jahren fast ausschließlich staatlich finanziert. In jüngster Zeit haben sich jedoch aufgrund der schlechten Versorgungslage besonders in ländlichen Gebieten Zusammenschlüsse mit privaten Kliniken und Arztpraxen gebildet. Die Behandlung in staatlichen Einrichtungen ist kostenlos, die Versorgung in privaten Einrichtungen dagegen ist sehr kostspielig und muss vom Patienten selbst getragen werden. Um die kostenlosen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss man sich mit Ausweis, Sozialversicherungsnachweis und Aufenthaltsbestätigung im lokalen Gesundheitszentrum melden. Für bestimmte Leistungen, wie Zahnersatz, Sehhilfen und Medikamente müssen Sie zuzahlen. Wenn Sie krank sind erhalten Sie nach drei Karenztagen Krankengeld.
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