Arbeiten in Portugal

Arbeiten in Portugal
Land und Leute
In Portugals Geschichte spielt die Seefahrt eine bedeutende Rolle. Das kleine Land, das erst
1986 in die EU aufgenommen wurde, war immer schon dem Meer zugewandt. Landwirtschaft
ist im europäischen Vergleich sehr wichtig, und aufgrund mangelnder fossiler Energiequellen
gewinnt Portugal bereits 42 Prozent seiner Energie aus Wasserkraft. Tourismus ist ebenfalls
ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der Haupthandelspartner ist Deutschland. Portugiesisch zu
sprechen ist unabdingbar für die Arbeitsaufnahme in Portugal.
Bürger der EU (Kernstaaten)
Als EU-Bürger brauchen Sie für einen Aufenthalt in Portugal, der länger als drei Monate
dauert, eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis brauchen Sie dagegen nicht. Den
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen Sie bei der regionalen Direktion des Dienstes für
Ausländer und Staatsgrenzen (Servico de Estrangeiros e Fronteiras). Zusätzlich zu den
üblichen Unterlagen (Personalausweis oder Reisepass, Passfoto) müssen Sie als
Arbeitnehmer
eine
Erklärung
Ihres
Arbeitgebers
über
die
Dauer
des
Beschäftigungsverhältnisses vorlegen.
Bürger der EU (neue Mitgliedsstaaten)
Für Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten gelten in Portugal keine Einschränkungen.
Nicht-EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger brauchen abhängig von Ihrem Herkunftsland ein Einreisevisum. Bereits bei
der Einreise müssen sie eine Arbeitsstelle nachweisen können. Ihre Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis wird dann auf die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses beschränkt.
Informationen über Visa und Einreisebedingungen erhalten Sie in der portugiesischen
Botschaft Ihres Heimatlandes.
Arbeitsrecht
Der befristete Arbeitsvertrag muss schriftlich ausgefertigt werden. Achten Sie darauf, dass
Name und Anschrift des Unternehmens, Arbeitszeit und eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit im
Vertrag enthalten sind. Eine Kündigung ohne triftigen Grund ist nach portugiesischem
Arbeitsrecht von Seiten des Arbeitsgebers nicht möglich.
Die gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, die Höchstgrenze liegt bei
60 Stunden. Sonntags ist Ruhetag, mindestens ein weiterer halber Ruhetag wird gewöhnlich
gewährt. Nach spätestens fünf Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von einer Stunde
vorgeschrieben. Überstunden werden Mehrarbeit genannt, maximal 200 dürfen pro Jahr
geleistet werden, diese müssen extra bezahlt werden. Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch
auf 22 Arbeitstage Urlaub, die auf jeden Fall innerhalb des Kalenderjahres genommen
werden müssen. Urlaubsgeld ist üblich. Zusätzlich gibt es 13 obligatorische und zwei
optionale Feiertage.
Gesundheitswesen und Sozialleistungen
Wer in Portugal erwerbstätig ist, unterliegt auch der Sozialversicherungspflicht. Die
Sozialversicherung ist unterteilt in eine beitragsgebundene und eine beitragsfreie
Sozialversicherung.
Die Unfallversicherung gehört ebenfalls
ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert.
zu
den
Pflichtversicherungen
und
wird
Die Anmeldung zur Sozialversicherung übernimmt bei abhängig Beschäftigten in der Regel
der Arbeitgeber. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich auch selbst bei der
Sozialversicherungsanstalt (Centro Regional de Seguranca Social) anmelden. Sie brauchen
dafür Ihren Personalbogen, eine Kopie Ihres Personalausweises und den Namen und die
Adresse Ihres Arbeitgebers. Außerdem müssen Sie Arbeitgeberwechsel stets dem
Regionalzentrum mitteilen.
Die medizinische Versorgung in Portugal war in den vergangenen Jahren fast ausschließlich
staatlich finanziert. In jüngster Zeit haben sich jedoch aufgrund der schlechten
Versorgungslage besonders in ländlichen Gebieten Zusammenschlüsse mit privaten Kliniken
und Arztpraxen gebildet. Die Behandlung in staatlichen Einrichtungen ist kostenlos, die
Versorgung in privaten Einrichtungen dagegen ist sehr kostspielig und muss vom Patienten
selbst getragen werden. Um die kostenlosen Leistungen in Anspruch nehmen zu können,
muss man sich mit Ausweis, Sozialversicherungsnachweis und Aufenthaltsbestätigung im
lokalen Gesundheitszentrum melden.
Für bestimmte Leistungen, wie Zahnersatz, Sehhilfen und Medikamente müssen Sie
zuzahlen. Wenn Sie krank sind erhalten Sie nach drei Karenztagen Krankengeld.