Resolution der Mitgliederversammlung der Deutschen Ultramarathon‐Vereinigung e.V. DUV am 10.03. 2017 in Münster Ein wichtiger gesellschaftlicher Effekt des aktiven Sporttreibens im Allgemeinen und des Ultralaufen im Besonderen liegt in seiner integrativen Wirkung. Es ist geradezu ein Charakteristikum des Ultra‐Laufens, dassdie Achtung vor den sportlichen Konkurrenten/‐ innensich während und nach den Wettkämpfen über alle gesellschaftlichen Schranken hinweg entwickelt, egal ob es sich um soziale Schicht, Beruf, Religion oder Staatsangehörigkeit handelt. Dieses Charakteristikum und Anliegen unseres Sports wird durch einen Komplettausschluss von Sportlerinnen und Sportlern ohne deutsche Staatsbürgerschaft von Deutschen Meisterschaften konterkariert. Die Neuregelung der DLO, die in Deutschland lebenden Mitbürger mit familiären Wurzeln im Ausland von den jeweiligen Meisterschaften auszuschließen, ist aus Sicht der in Deutschland lebenden Ultraläufer/innen eine unangemessene Einschränkung. Das Anliegen, nur dauerhaft in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger für die Wertung an Deutschen Meisterschaften zuzulassen, könnte durch weit weniger rigorose Regelungen erreicht werden, wie z.B. durch ein Fortbestehen der bis 2016 gültigen Startrechts‐Regelung für den Ultramarathonbereich. Die Mitgliederversammlung der DUV fordert den DLV auf, die pauschale Änderung von 5.2 der DLO durch eine den Interessen der deutschen Ultraläufer angemessenere Regelung zu ersetzen. Auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Ultramarathon‐Vereinigung e.V. DUV am 10.03. 2017 in Münster angenommen mit Xyz Ja‐Stimmen Zyx Nein‐Stimmen Abc Enthaltungen
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