ErgänzungzurEinladungMV2017(vrgl.UM3/2016S.11f.) DieMitgliederversammlungfindetamVorabendderDMderDUVim6‐h‐Laufstatt. Termin: Freitag,der10.März2017 Veranstaltungsort: HausMünsterland Immelmannstr.37 48157Münster Beginn: 19.00Uhr Einlaß: ab18.30Uhr DasRestaurantistFreitagsab11.00Uhrgeöffnet.TeilnehmerkönnensichalsovorOrt imVorfeldderVersammlungversorgen.DasGasthausverfügtübereinegeringeAnzahl vonGästezimmern. ZurVersammlungwerdenGetränkeundeinkleinerImbissgereicht.Eswärefreundlich unsdieTeilnahme(AnzahlderPersonen)imVorfeldanzuzeigensodasswirden Versorgungsbedarfabschätzenkönnen. ErgänzungzuTOP7Anträge: AntragvonRolandRiedel,GeschäftsführerderDUV auf Grund des Schreibens und der Vorgaben des Finanzamts Kaiserslautern vom 19.10.2016 und zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit der DUV beantrage ich hiermit, dass die Mitgliederversammlung der Deutschen Ultramarathon-Vereinigung e.V. am 10.03.2017 in Münster folgende Satzungsänderung beschließen möge: bisherige Formulierung: § 12 – Gemeinnützigkeit Der Verein mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ Abgabenordnung 1977 bzw. der jeweils gültigen Neufassung dieser Ordnung. neue Formulierung: § 12 – Gemeinnützigkeit Der Verein mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung 1977 bzw. der jeweils gültigen Neufassung dieser Ordnung. Die Mitglieder seiner Organe arbeiten ehrenamtlich. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Sportbund, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. JörgStutzke DUV‐Präsident GüntherWeitzer RolandRiedel DUV‐Vizepräsident DUV‐Geschäftsführer NorbertMadry DUV‐Sportwart Richtig muss es hier heißen: Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
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