Ergänzung Einladung - Deutsche Ultramarathon Vereinigung

ErgänzungzurEinladungMV2017(vrgl.UM3/2016S.11f.)
DieMitgliederversammlungfindetamVorabendderDMderDUVim6‐h‐Laufstatt.
Termin:
Freitag,der10.März2017
Veranstaltungsort: HausMünsterland
Immelmannstr.37
48157Münster
Beginn:
19.00Uhr
Einlaß:
ab18.30Uhr
DasRestaurantistFreitagsab11.00Uhrgeöffnet.TeilnehmerkönnensichalsovorOrt
imVorfeldderVersammlungversorgen.DasGasthausverfügtübereinegeringeAnzahl
vonGästezimmern.
ZurVersammlungwerdenGetränkeundeinkleinerImbissgereicht.Eswärefreundlich
unsdieTeilnahme(AnzahlderPersonen)imVorfeldanzuzeigensodasswirden
Versorgungsbedarfabschätzenkönnen.
ErgänzungzuTOP7Anträge:
AntragvonRolandRiedel,GeschäftsführerderDUV
auf Grund des Schreibens und der Vorgaben des Finanzamts Kaiserslautern vom
19.10.2016 und zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit der DUV beantrage ich hiermit,
dass die Mitgliederversammlung der Deutschen Ultramarathon-Vereinigung e.V. am
10.03.2017 in Münster folgende Satzungsänderung beschließen möge:
bisherige Formulierung:
§ 12 – Gemeinnützigkeit
Der Verein mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
Abgabenordnung 1977 bzw. der jeweils gültigen Neufassung dieser Ordnung.
neue Formulierung:
§ 12 – Gemeinnützigkeit Der Verein mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung 1977 bzw.
der jeweils gültigen Neufassung dieser Ordnung. Die Mitglieder seiner Organe
arbeiten ehrenamtlich. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an den Deutschen Sportbund, der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. JörgStutzke DUV‐Präsident
GüntherWeitzer
RolandRiedel
DUV‐Vizepräsident DUV‐Geschäftsführer
NorbertMadry
DUV‐Sportwart
Richtig muss es hier heißen:
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)