Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäische Migrationsagenda: Kommission stellt neue Maßnahmen für eine wirksame und glaubwürdige Rückkehrpolitik der EU vor Brüssel, 2. März 2017 Nachdem auf dem Gipfel in Malta am 3. Februar 2017 betont wurde, dass eine Überarbeitung der Rückkehrpolitik der EU erforderlich ist, präsentiert die Kommission heute einen neuen EU-Aktionsplan für die Rückkehr und eine Reihe von Empfehlungen, wie die Mitgliedstaaten die Rückkehrverfahren effizienter gestalten können. Bei den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um praktische Schritte, die eine unmittelbare Wirkung haben können. Schwerpunktmäßig geht es darum, Schlupflöcher zu schließen und die bestehenden Vorschriften so streng und realistisch anzuwenden, dass sie in der Praxis funktionieren. Gleichzeitig muss aber die Einhaltung der Grundrechte sichergestellt werden. Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „Wir arbeiten hart daran, Partnerschaften mit den Herkunfts- und Transitländern aufzubauen. Damit dies gelingt, ist es jetzt auch an der Zeit, unsere internen Verfahren zu verbessern und dafür zu sorgen, dass alle diejenigen, die keinen internationalen Schutz benötigen, auf humane Weise und zügig rückgeführt werden. Wir wollen den Menschen, die internationalen Schutz benötigen, auch weiterhin Beistand leisten. Wir müssen ihnen, unseren Partnern außerhalb der EU und unseren Bürgerinnen und Bürgern unmissverständlich zu verstehen geben: Hilfsbedürftige erhalten unsere Hilfe, alle anderen müssen zurückkehren.“ Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „Wir müssen die Menschen in Not schützen, aber wir müssen auch dafür sorgen, dass diejenigen, die kein Recht auf Aufenthalt in der EU haben, zurückkehren. Zugleich sind natürlich die Grundrechte und der Grundsatz der Nichtzurückweisung in vollem Umfang zu wahren. Die zügige Rückführung irregulärer Migranten wird nicht nur den Druck auf die Asylsysteme der Mitgliedstaaten verringern und dafür sorgen, dass ausreichende Kapazitäten für den Schutz derjenigen, die wirklich Schutz brauchen, zur Verfügung stehen, sondern sie ist auch ein deutliches Signal, um zu verhindern, dass sich Menschen auf die gefährliche irreguläre Reise in die EU machen. Mit dem heutigen Aktionsplan und der Empfehlung unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die von den EUStaats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Malta geforderte Intensivierung der Rückführungen.“ Trotz der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des EU-Aktionsplans für die Rückkehr von 2015 bedarf es entschlossenerer Maßnahmen, um die Rückkehrquoten wesentlich zu erhöhen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Migration muss gründlich geprüft werden, wie die Mitgliedstaaten die vorhandenen rechtlichen, operativen und finanziellen Instrumente für die Rückkehr besser nutzen können. Schnellere Verfahren, stärkere Maßnahmen gegen die Fluchtgefahr, ein multidisziplinärer Ansatz der nationalen Behörden sowie eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten können zu einer wirksameren Rückkehrpolitik beitragen, ohne dass dabei die Bestimmungen zum Schutz der Grundrechte abgeschwächt würden. Konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten Die Kommission legt heute eindeutige Leitlinien für konkrete Sofortmaßnahmen vor, welche die Mitgliedstaaten ergreifen können, um die Rückkehrverfahren bei der Umsetzung der EURechtsvorschriften über die Rückkehr wirksamer zu gestalten. Die Empfehlungen der Kommission stehen vollständig im Einklang mit dem Völkerrecht, den Menschenrechten und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung. Insbesondere empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, - die Koordinierung zwischen allen am Rückkehrprozess beteiligten Dienststellen und Behörden in jedem Mitgliedstaat bis Juni 2017 zu verbessern, damit alle für wirksame Rückführungen erforderlichen Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Verfügung stehen, während zugleich die Rechte der Rückkehrer gewahrt werden; - Schwachstellen zu beseitigen, indem sie die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen verkürzen, systematisch Rückkehrentscheidungen ohne Ablauffrist erlassen und Entscheidungen über die Beendigung eines legalen Aufenthalts mit einer Rückführungsentscheidung kombinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden; - den Missbrauch des Systems zu bekämpfen, indem sie die Möglichkeit, Asylanträge im beschleunigten Verfahren oder – wenn dies für angemessen erachtet wird – im Grenzverfahren zu prüfen, nutzen, wenn der Verdacht besteht, dass Asylanträge nur gestellt werden, um die Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung zu verzögern; - die Flucht von Personen zu verhindern, indem sie Personen in Haft nehmen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist und bei denen Anzeichen dafür vorliegen, dass sie dieser Entscheidung nicht Folge leisten werden, beispielsweise wenn sie sich weigern, bei der Identifizierung zu kooperieren, oder sich einer Rückführungsmaßnahme gewaltsam oder betrügerisch widersetzen; - die Wirksamkeit von Rückkehrverfahren und -entscheidungen zu erhöhen, indem sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten eine freiwillige Ausreise nur dann gewähren, wenn dies notwendig ist und ein entsprechender Antrag gestellt wird, wobei möglichst kurze Fristen für die freiwillige Ausreise festzulegen sind; - bis zum 1. Juni 2017 einsatzbereite Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr einzurichten und für eine weite Verbreitung von Informationen über die freiwillige Rückkehr sowie die Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und die Wiedereingliederungsprogramme zu sorgen. Ein neuer Aktionsplan für die Rückkehr Im neuen Aktionsplan für die Rückkehr sind für jede Phase des Rückkehrprozesses Maßnahmen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen für die Rückkehr sowohl auf EU-Ebene als auch bei der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern bewältigt werden können. Die auf EU-Ebene vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen - eine stärkere finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten: Im Jahr 2017 werden 200 Mio. EUR für nationale Rückkehranstrengungen sowie für bestimmte gemeinsame europäische Rückkehr- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt; - eine Verbesserung des Informationsaustauschs zur Durchsetzung der Rückkehr, indem auf nationaler Ebene Informationen in Echtzeit gesammelt und mit Hilfe der Anwendung für integriertes Rückkehrmanagement (IRMA) ausgetauscht werden, sowie die Beschleunigung der Beratungen über die Annahme der Vorschläge zur Reform des Schengener Informationssystems und von Eurodac und zur Einrichtung eines EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) und eines Europäischen Reiseinformationssystems (ETIAS); - den Austausch bewährter Verfahren, um sicherzustellen, dass die Wiedereingliederungspakete aller Mitgliedstaaten gleichwertig und kohärent sind; so soll verhindert werden, dass Herkunftsländer vorzugsweise Rückführungen aus Ländern, die größere Wiedereingliederungspakete anbieten, akzeptieren, oder dass irreguläre Migranten versuchen, sich die bestmöglichen Bedingungen für eine unterstützte freiwillige Rückkehr zu verschaffen; - die volle Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache: Die Agentur wird dabei aufgefordert, ihre Unterstützungsmaßnahmen vor der Rückkehr zu verstärken, das Personal ihrer Einheit für die Unterstützung von Rückführungen aufzustocken, bis Juni einen Mechanismus für gewerbliche Flüge zur Finanzierung der Rückführungen einzurichten und bis Oktober die Schulung der Behörden von Drittstaaten im Bereich der Rückführung zu intensivieren; - die Bewältigung der Herausforderungen bei der Rückübernahme durch Bemühungen um einen raschen Abschluss der Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit Nigeria, Tunesien und Jordanien und um Zusammenarbeit mit Marokko und Algerien; - die koordinierte und effektive Nutzung der kollektiven Hebelwirkung innerhalb des Partnerschaftsrahmens durch maßgeschneiderte Ansätze mit Drittstaaten für die gemeinsame Steuerung der Migration und zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme (siehe auch den heutigen Bericht über die Umsetzung des Partnerschaftsrahmens: IP/17/402). Die Kommission wird über die Fortschritte bei der Umsetzung des neuen Aktionsplans für die Rückkehr und der Empfehlung bis Dezember 2017 Bericht erstatten. Hintergrund Eine wirksame und humane Rückkehrpolitik ist ein wesentlicher Bestandteil des in der Europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 dargelegten umfassenden Ansatzes der EU zur Bewältigung der Migration und zur Eindämmung der irregulären Migration. Die Rückführungsrichtlinie trat 2010 in Kraft. Sie enthält klare, transparente und gerechte gemeinsame Bestimmungen zur Rückführung und Abschiebung irregulärer Migranten sowie zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen, der Ingewahrsamnahme und der Wiedereinreise, wobei jedoch die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen vollkommen gewahrt werden. Die heute vorgelegten Maßnahmen konzentrieren sich auf eine pragmatische Anwendung dieser bestehenden Vorschriften, wobei die Kommission bereit ist, im Bedarfsfall eine Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie in die Wege zu leiten. Im September 2015 legte die Kommission einen Aktionsplan für die Rückkehr vor, der 36 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Rückkehrsystems der Europäischen Union enthielt. Die meisten dieser Maßnahmen laufen weiterhin oder wurden bereits umgesetzt. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. und 21. Oktober 2016 wurden die Mitgliedstaaten ersucht, ihre Verwaltungsverfahren für Rückführungen auszubauen. Ferner wurde in der Erklärung von Malta der Staats- und Regierungschefs vom 3. Februar 2017 darauf hingewiesen, dass eine kritische Überprüfung der europäischen Rückkehrpolitik mit einer Analyse der Art und Weise, wie die auf nationaler Ebene und auf Unionsebene verfügbaren Instrumente eingesetzt werden, erforderlich ist. Die heute vorgestellten Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen helfen. Die Rückübernahme ist ein Kernelement des neuen ergebnisorientierten Migrationspartnerschaftsrahmens, den die Kommission im Juni 2016 vorgestellt und der Europäische Rat im Juli 2016 gebilligt hat. Damit sollen die Maßnahmen und Ressourcen der EU in ihren außenpolitischen Anstrengungen im Bereich der Migrationssteuerung mobilisiert und gebündelt werden. Weitere Informationen Fragen und Antworten: Aktueller Stand bei Rückführung und Rückübernahme Empfehlung: Wirksamere Gestaltung der Rückkehr Mitteilung: Aktionsplan für die Rückkehr Anhang zum Aktionsplan für die Rückkehr Pressemitteilung: Kommission fordert verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung von Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda IP/17/350 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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