Europäische Migrationsagenda: Kommission stellt neue

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Migrationsagenda: Kommission stellt neue Maßnahmen für eine
wirksame und glaubwürdige Rückkehrpolitik der EU vor
Brüssel, 2. März 2017
Nachdem auf dem Gipfel in Malta am 3. Februar 2017 betont wurde, dass eine Überarbeitung
der Rückkehrpolitik der EU erforderlich ist, präsentiert die Kommission heute einen neuen
EU-Aktionsplan für die Rückkehr und eine Reihe von Empfehlungen, wie die Mitgliedstaaten
die Rückkehrverfahren effizienter gestalten können.
Bei den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um praktische Schritte, die
eine unmittelbare Wirkung haben können. Schwerpunktmäßig geht es darum, Schlupflöcher zu
schließen und die bestehenden Vorschriften so streng und realistisch anzuwenden, dass sie in der
Praxis funktionieren. Gleichzeitig muss aber die Einhaltung der Grundrechte sichergestellt werden.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „Wir arbeiten hart daran,
Partnerschaften mit den Herkunfts- und Transitländern aufzubauen. Damit dies gelingt, ist es jetzt
auch an der Zeit, unsere internen Verfahren zu verbessern und dafür zu sorgen, dass alle diejenigen,
die keinen internationalen Schutz benötigen, auf humane Weise und zügig rückgeführt werden. Wir
wollen den Menschen, die internationalen Schutz benötigen, auch weiterhin Beistand leisten. Wir
müssen ihnen, unseren Partnern außerhalb der EU und unseren Bürgerinnen und Bürgern
unmissverständlich zu verstehen geben: Hilfsbedürftige erhalten unsere Hilfe, alle anderen müssen
zurückkehren.“
Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt:
„Wir müssen die Menschen in Not schützen, aber wir müssen auch dafür sorgen, dass diejenigen, die
kein Recht auf Aufenthalt in der EU haben, zurückkehren. Zugleich sind natürlich die Grundrechte und
der Grundsatz der Nichtzurückweisung in vollem Umfang zu wahren. Die zügige Rückführung
irregulärer Migranten wird nicht nur den Druck auf die Asylsysteme der Mitgliedstaaten verringern und
dafür sorgen, dass ausreichende Kapazitäten für den Schutz derjenigen, die wirklich Schutz brauchen,
zur Verfügung stehen, sondern sie ist auch ein deutliches Signal, um zu verhindern, dass sich
Menschen auf die gefährliche irreguläre Reise in die EU machen. Mit dem heutigen Aktionsplan und der
Empfehlung unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die von den EUStaats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Malta geforderte Intensivierung der Rückführungen.“
Trotz der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des EU-Aktionsplans für die
Rückkehr von 2015 bedarf es entschlossenerer Maßnahmen, um die Rückkehrquoten wesentlich zu
erhöhen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Migration muss gründlich geprüft
werden, wie die Mitgliedstaaten die vorhandenen rechtlichen, operativen und finanziellen Instrumente
für die Rückkehr besser nutzen können. Schnellere Verfahren, stärkere Maßnahmen gegen die
Fluchtgefahr, ein multidisziplinärer Ansatz der nationalen Behörden sowie eine bessere
Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten können zu einer wirksameren
Rückkehrpolitik beitragen, ohne dass dabei die Bestimmungen zum Schutz der Grundrechte
abgeschwächt würden.
Konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
Die Kommission legt heute eindeutige Leitlinien für konkrete Sofortmaßnahmen vor, welche die
Mitgliedstaaten ergreifen können, um die Rückkehrverfahren bei der Umsetzung der EURechtsvorschriften über die Rückkehr wirksamer zu gestalten. Die Empfehlungen der Kommission
stehen vollständig im Einklang mit dem Völkerrecht, den Menschenrechten und dem Grundsatz der
Nichtzurückweisung.
Insbesondere empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten,
- die Koordinierung zwischen allen am Rückkehrprozess beteiligten Dienststellen und
Behörden in jedem Mitgliedstaat bis Juni 2017 zu verbessern, damit alle für wirksame
Rückführungen erforderlichen Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Verfügung stehen, während
zugleich die Rechte der Rückkehrer gewahrt werden;
- Schwachstellen zu beseitigen, indem sie die Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen
verkürzen, systematisch Rückkehrentscheidungen ohne Ablauffrist erlassen und
Entscheidungen über die Beendigung eines legalen Aufenthalts mit einer
Rückführungsentscheidung kombinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden;
- den Missbrauch des Systems zu bekämpfen, indem sie die Möglichkeit, Asylanträge im
beschleunigten Verfahren oder – wenn dies für angemessen erachtet wird – im Grenzverfahren zu
prüfen, nutzen, wenn der Verdacht besteht, dass Asylanträge nur gestellt werden, um die
Vollstreckung einer Rückkehrentscheidung zu verzögern;
- die Flucht von Personen zu verhindern, indem sie Personen in Haft nehmen, gegen die eine
Rückkehrentscheidung ergangen ist und bei denen Anzeichen dafür vorliegen, dass sie dieser
Entscheidung nicht Folge leisten werden, beispielsweise wenn sie sich weigern, bei der
Identifizierung zu kooperieren, oder sich einer Rückführungsmaßnahme gewaltsam oder
betrügerisch widersetzen;
- die Wirksamkeit von Rückkehrverfahren und -entscheidungen zu erhöhen, indem sie unter
Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten eine freiwillige Ausreise nur dann gewähren, wenn
dies notwendig ist und ein entsprechender Antrag gestellt wird, wobei möglichst kurze Fristen für
die freiwillige Ausreise festzulegen sind;
- bis zum 1. Juni 2017 einsatzbereite Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr
einzurichten und für eine weite Verbreitung von Informationen über die freiwillige Rückkehr sowie
die Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und die
Wiedereingliederungsprogramme zu sorgen.
Ein neuer Aktionsplan für die Rückkehr
Im neuen Aktionsplan für die Rückkehr sind für jede Phase des Rückkehrprozesses Maßnahmen
dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen für die Rückkehr sowohl auf EU-Ebene als
auch bei der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern bewältigt werden können.
Die auf EU-Ebene vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen
- eine stärkere finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten: Im Jahr 2017 werden
200 Mio. EUR für nationale Rückkehranstrengungen sowie für bestimmte gemeinsame europäische
Rückkehr- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt;
- eine Verbesserung des Informationsaustauschs zur Durchsetzung der Rückkehr, indem
auf nationaler Ebene Informationen in Echtzeit gesammelt und mit Hilfe der Anwendung für
integriertes Rückkehrmanagement (IRMA) ausgetauscht werden, sowie die Beschleunigung der
Beratungen über die Annahme der Vorschläge zur Reform des Schengener Informationssystems
und von Eurodac und zur Einrichtung eines EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) und eines
Europäischen Reiseinformationssystems (ETIAS);
- den Austausch bewährter Verfahren, um sicherzustellen, dass die
Wiedereingliederungspakete aller Mitgliedstaaten gleichwertig und kohärent sind; so soll
verhindert werden, dass Herkunftsländer vorzugsweise Rückführungen aus Ländern, die größere
Wiedereingliederungspakete anbieten, akzeptieren, oder dass irreguläre Migranten versuchen, sich
die bestmöglichen Bedingungen für eine unterstützte freiwillige Rückkehr zu verschaffen;
- die volle Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Europäische Agentur für die Grenz- und
Küstenwache: Die Agentur wird dabei aufgefordert, ihre Unterstützungsmaßnahmen vor der
Rückkehr zu verstärken, das Personal ihrer Einheit für die Unterstützung von Rückführungen
aufzustocken, bis Juni einen Mechanismus für gewerbliche Flüge zur Finanzierung der
Rückführungen einzurichten und bis Oktober die Schulung der Behörden von Drittstaaten im
Bereich der Rückführung zu intensivieren;
- die Bewältigung der Herausforderungen bei der Rückübernahme durch Bemühungen um einen
raschen Abschluss der Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit Nigeria, Tunesien
und Jordanien und um Zusammenarbeit mit Marokko und Algerien;
- die koordinierte und effektive Nutzung der kollektiven Hebelwirkung innerhalb des
Partnerschaftsrahmens durch maßgeschneiderte Ansätze mit Drittstaaten für die gemeinsame
Steuerung der Migration und zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückführung
und Rückübernahme (siehe auch den heutigen Bericht über die Umsetzung des
Partnerschaftsrahmens: IP/17/402).
Die Kommission wird über die Fortschritte bei der Umsetzung des neuen Aktionsplans für die Rückkehr
und der Empfehlung bis Dezember 2017 Bericht erstatten.
Hintergrund
Eine wirksame und humane Rückkehrpolitik ist ein wesentlicher Bestandteil des in der Europäischen
Migrationsagenda vom Mai 2015 dargelegten umfassenden Ansatzes der EU zur Bewältigung der
Migration und zur Eindämmung der irregulären Migration.
Die Rückführungsrichtlinie trat 2010 in Kraft. Sie enthält klare, transparente und gerechte gemeinsame
Bestimmungen zur Rückführung und Abschiebung irregulärer Migranten sowie zur Anwendung von
Zwangsmaßnahmen, der Ingewahrsamnahme und der Wiedereinreise, wobei jedoch die
Menschenrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen vollkommen gewahrt werden. Die heute
vorgelegten Maßnahmen konzentrieren sich auf eine pragmatische Anwendung dieser bestehenden
Vorschriften, wobei die Kommission bereit ist, im Bedarfsfall eine Überarbeitung der
Rückführungsrichtlinie in die Wege zu leiten.
Im September 2015 legte die Kommission einen Aktionsplan für die Rückkehr vor, der 36 konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Rückkehrsystems der Europäischen Union enthielt. Die
meisten dieser Maßnahmen laufen weiterhin oder wurden bereits umgesetzt.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. und 21. Oktober 2016 wurden die
Mitgliedstaaten ersucht, ihre Verwaltungsverfahren für Rückführungen auszubauen. Ferner wurde in
der Erklärung von Malta der Staats- und Regierungschefs vom 3. Februar 2017 darauf hingewiesen,
dass eine kritische Überprüfung der europäischen Rückkehrpolitik mit einer Analyse der Art und Weise,
wie die auf nationaler Ebene und auf Unionsebene verfügbaren Instrumente eingesetzt werden,
erforderlich ist. Die heute vorgestellten Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung dieser
Verpflichtungen helfen.
Die Rückübernahme ist ein Kernelement des neuen ergebnisorientierten
Migrationspartnerschaftsrahmens, den die Kommission im Juni 2016 vorgestellt und der Europäische
Rat im Juli 2016 gebilligt hat. Damit sollen die Maßnahmen und Ressourcen der EU in ihren
außenpolitischen Anstrengungen im Bereich der Migrationssteuerung mobilisiert und gebündelt werden.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten: Aktueller Stand bei Rückführung und Rückübernahme
Empfehlung: Wirksamere Gestaltung der Rückkehr
Mitteilung: Aktionsplan für die Rückkehr
Anhang zum Aktionsplan für die Rückkehr
Pressemitteilung: Kommission fordert verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung von
Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda
IP/17/350
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