Antrag nach § 7 SächsSFG - Befreiung [Download,*, 0

Landratsamt Meißen
Kreisordnungsamt
SG Ordnungs-/ Gewerberecht
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Eingang: ___________________
Aktenzeichen:
10202/108.10_______________
Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)
§ 7 SächsSFG – Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften
1. Personalien des Antragstellers bzw. des Vertreters der juristischen Person
Bei juristischen Personen sind die Angaben zur Person für jeden gesetzlichen Vertreter einzutragen; für jeden gesetzlichen Vertreter
ist ein gesonderter Vordruck zu verwenden; erforderliche Unterlagen sind von jedem gesetzlichen Vertreter zu erbringen.
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag
auszufüllen.
Name, ggf. Geburtsname, Vorname od. Bezeichnung der jurist. Person, gesetzl. Vertreter, Registereintrag
Geburtsdatum
Geburtsort (wenn nicht innerhalb BRD - auch Land)
Wohnanschrift (PLZ, Ort, OT, Straße, Haus-Nr.)
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Staatsangehörigkeit:
Bezeichnung u. ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis/Behörde:
deutsch
andere: .........................................................................................................
2. Angaben zur juristischen Person
Firma:
Eingetragen im Handels-/Genossenschafts-/Vereinsregister des Amtsgerichts in
am
unter Nummer
3. Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten/Tätigkeiten
Datum
Uhrzeit von – bis
Ort (ggf. Lageplan)
Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Datum/Ort:
Unterschrift:
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Landratsamt Meißen KOA / 108.10
Anlagen:
(Verwaltungsgebühr gem. lfd. Nr. 12 Tarifstelle 9 der 9. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums über die
Festsetzung der Verwaltungsgebühren und Auslagen – 9. SächsKVZ – 35 bis 400 EUR)
Kontaktdaten
Landratsamt Meißen, Kreisordnungsamt: Besucheranschrift: Teichertring 8, 01662 Meißen
Telefon: 03521-725 1450
Fax: 03251-725 1400
E-Mail: [email protected]
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