Landratsamt Meißen Kreisordnungsamt SG Ordnungs-/ Gewerberecht Brauhausstraße 21 01662 Meißen Eingang: ___________________ Aktenzeichen: 10202/108.10_______________ Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) § 7 SächsSFG – Antrag auf Befreiung von den Verbotsvorschriften 1. Personalien des Antragstellers bzw. des Vertreters der juristischen Person Bei juristischen Personen sind die Angaben zur Person für jeden gesetzlichen Vertreter einzutragen; für jeden gesetzlichen Vertreter ist ein gesonderter Vordruck zu verwenden; erforderliche Unterlagen sind von jedem gesetzlichen Vertreter zu erbringen. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag auszufüllen. Name, ggf. Geburtsname, Vorname od. Bezeichnung der jurist. Person, gesetzl. Vertreter, Registereintrag Geburtsdatum Geburtsort (wenn nicht innerhalb BRD - auch Land) Wohnanschrift (PLZ, Ort, OT, Straße, Haus-Nr.) Telefon: Fax: E-Mail: Staatsangehörigkeit: Bezeichnung u. ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis/Behörde: deutsch andere: ......................................................................................................... 2. Angaben zur juristischen Person Firma: Eingetragen im Handels-/Genossenschafts-/Vereinsregister des Amtsgerichts in am unter Nummer 3. Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten/Tätigkeiten Datum Uhrzeit von – bis Ort (ggf. Lageplan) Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Datum/Ort: Unterschrift: Seite 1 von 2 Landratsamt Meißen KOA / 108.10 Anlagen: (Verwaltungsgebühr gem. lfd. Nr. 12 Tarifstelle 9 der 9. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums über die Festsetzung der Verwaltungsgebühren und Auslagen – 9. SächsKVZ – 35 bis 400 EUR) Kontaktdaten Landratsamt Meißen, Kreisordnungsamt: Besucheranschrift: Teichertring 8, 01662 Meißen Telefon: 03521-725 1450 Fax: 03251-725 1400 E-Mail: [email protected] Seite 2 von 2 Landratsamt Meißen KOA / 108.10
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