Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7493

Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7493
Unterrichtung
(zu Drs. 17/5113, 17/7370 und 17/7474)
Der Präsident
des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –
Hannover, den 01.03.2017
Für ein praxisgerechtes Düngerecht, das die Umwelt zielgenau schützt und unnötige Bürokratie vermeidet
Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5113
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung - Drs. 17/7370
Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7474
Der Landtag hat in seiner 122. Sitzung am 01.03.2017 folgende Entschließung angenommen:
Wirksames Düngerecht endlich umsetzen - Bund-Länder-Kompromiss beschließen!
Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen ist eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Seit langem liegt die Wasserqualität gerade in viehdichten Regionen Deutschlands im
Argen. Der aktuelle Nitratbericht der Bundesregierung zeigt: Zirka 50 % der Messstellen in
Deutschland zeigen erhöhte Nitratkonzentrationen an, bei 28 % werden die zulässigen Grenzwerte
sogar überschritten. In Niedersachsen wurde sogar an 38 % der 103 Messstellen, die für die Berichterstattung zur Nitratrichtlinie relevant sind, der Grenzwert überschritten.
Gerade in Niedersachsen gibt es Landesteile mit deutlich zu hohen Nährstoffüberschüssen hinsichtlich der Nitratbelastung, wie der jährliche Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer zeigt.
Das bestehende Instrumentarium des deutschen Düngerechts ist hier unzureichend, um das Problem zu lösen. Der Landtag setzt sich daher bereits seit längerem dafür ein, dass endlich wirksame
Regelungen im Düngerecht in Deutschland geschaffen werden.
Diese erheblichen Grundwasserbelastungen mit Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen hatte die
EU-Kommission schon 2013 erkannt, und es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der Nitrat-Richtlinie eingeleitet. Da die Bundesregierung den Prozess zur Umsetzung eines besseren Düngerechts bisher immer noch nicht erfolgreich abschließen konnte, hatte die EU-Kommission gegen Deutschland im Oktober 2016 beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht.
Erst die Einreichung der Klageschrift gegen Deutschland aufgrund der hohen Nitratwerte im
Grundwasser und wegen der ungenügenden Maßnahmenprogramme zur Verringerung der Nitratbelastungen hat im Oktober letzten Jahres den Bundeslandwirtschaftsminister veranlasst, gemeinsam mit den Bundesländern nach einem tragfähigen Kompromiss zur Novellierung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung zu suchen.
Der Landtag begrüßt,
–
dass eine parteiübergreifende Einigung zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung zwischen
Bund und Ländern gefunden wurde,
–
dass der Bundestag ein neues Düngegesetz beschlossen hat und die Bundesregierung dem
Bundesrat einen Entwurf einer neuen Düngeverordnung zugeleitet hat,
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7493
–
dass die Landesregierung maßgeblich zum Finden eines Kompromisses auf Bundesebene beigetragen und sich erfolgreich im Sinne der Landtagsbeschlüsse für ein wirksames Düngerecht
eingesetzt hat,
–
insbesondere, dass die Landesregierung in diesem Prozess die folgenden wesentlichen Eckpunkte für ein modernes und wirkungsvolles Düngerecht durchgesetzt hat:
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die Einführung der gesamtbetrieblichen Stoffstrombilanz und die Streichung von Regelungsvorschläge, die zu einer Verschärfung der Stickstoffanrechnung geführt hätten, die die Weidehaltung von Nutztieren benachteiligt,
–
die Einführung einer Bagatellgrenze für Kleinbetriebe und die Wiedereinführung der Derogation auf Grünland,
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Vorschriften für Obergrenzen der Stickstoffausbringung gelten nicht nur für die tierischen
Wirtschaftsdünger, wie z. B. für Gülle und Jauche, sondern auch für pflanzliche Reststoffe,
wie z. B. für Gärreste aus Biogasanlagen,
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den Düngebehörden ist der Datenabgleich mit den vorhandenen Melde- und Mitteilungsdaten unbürokratisch möglich, um den geringstmöglichen Bearbeitungsaufwand für Landwirte
und Behörden sicherzustellen,
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die Festschreibung der Verpflichtung für die Länder, in den besonders mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebieten mindestens drei zusätzliche düngerechtliche Maßnahmen festzulegen,
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der Einsatz für die weitere und nicht benachteiligende Verwendung von Komposten und Erleichterungen für den Gartenbau,
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die Ausweitung des möglichen Bußgeldrahmens bei düngerechtlichen Verstößen.
Der Landtag begrüßt ferner, dass die Landesregierung mit der Schaffung einer gestärkten und einheitlichen Düngebehörde und dem Verbundprojekt zwischen Landwirtschaftskammer, Landwirtschaft und Wasserverbänden für ein besseres Nährstoffmanagement in Niedersachsen sorgt und
den Bau von Güllelagerstätten auch in Ackerbauregionen zur Substitution als eine wesentliche Vorrausetzung von Mineraldünger erleichtert hat.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem gefundenen Kompromiss im Bundesrat zuzustimmen, um für ein wirksames Düngemanagement zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers in Niedersachsen zu sorgen.
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(Ausgegeben am 02.03.2017)