Drucksache 17/7474 Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Änderungsantrag (zu Drs. 17/17/5113 und 17/7370) Fraktion der SPD Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 15.02.2017 Für ein praxisgerechtes Düngerecht, das die Umwelt zielgenau schützt und unnötige Bürokratie vermeidet Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5113 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/7370 Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen: Entschließung Wirksames Düngerecht endlich umsetzen - Bund-Länder-Kompromiss beschließen! Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen ist eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Seit langem liegt die Wasserqualität gerade in viehdichten Regionen Deutschlands im Argen. Der aktuelle Nitratbericht der Bundesregierung zeigt: Zirka 50 % der Messstellen in Deutschland zeigen erhöhte Nitratkonzentrationen an, bei 28 % werden die zulässigen Grenzwerte sogar überschritten. In Niedersachsen wurde sogar an 38 % der 103 Messstellen, die für die Berichterstattung zur Nitratrichtlinie relevant sind, der Grenzwert überschritten. Gerade in Niedersachsen gibt es Landesteile mit deutlich zu hohen Nährstoffüberschüssen hinsichtlich der Nitratbelastung, wie der jährliche Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer zeigt. Das bestehende Instrumentarium des deutschen Düngerechts ist hier unzureichend, um das Problem zu lösen. Der Landtag setzt sich daher bereits seit längerem dafür ein, dass endlich wirksame Regelungen im Düngerecht in Deutschland geschaffen werden. Diese erheblichen Grundwasserbelastungen mit Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen hatte die EU-Kommission schon 2013 erkannt, und es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der Nitrat-Richtlinie eingeleitet. Da die Bundesregierung den Prozess zur Umsetzung eines besseren Düngerechts bisher immer noch nicht erfolgreich abschließen konnte, hatte die EU-Kommission gegen Deutschland im Oktober 2016 beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht. Erst die Einreichung der Klageschrift gegen Deutschland aufgrund der hohen Nitratwerte im Grundwasser und wegen der ungenügenden Maßnahmenprogramme zur Verringerung der Nitratbelastungen hat im Oktober letzten Jahres den Bundeslandwirtschaftsminister veranlasst, gemeinsam mit den Bundesländern nach einem tragfähigen Kompromiss zur Novellierung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung zu suchen. Der Landtag begrüßt, – dass eine parteiübergreifende Einigung zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung zwischen Bund und Ländern gefunden wurde, – dass der Bundestag ein neues Düngegesetz beschlossen hat und die Bundesregierung dem Bundesrat einen Entwurf einer neuen Düngeverordnung zugeleitet hat, 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7474 – dass die Landesregierung maßgeblich zum Finden eines Kompromisses auf Bundesebene beigetragen und sich erfolgreich im Sinne der Landtagsbeschlüsse für ein wirksames Düngerecht eingesetzt hat, – insbesondere, dass die Landesregierung in diesem Prozess die folgenden wesentlichen Eckpunkte für ein modernes und wirkungsvolles Düngerecht durchgesetzt hat: – die Einführung der gesamtbetrieblichen Stoffstrombilanz und die Streichung von Regelungsvorschläge, die zu einer Verschärfung der Stickstoffanrechnung geführt hätten, die die Weidehaltung von Nutztieren benachteiligt, – die Einführung einer Bagatellgrenze für Kleinbetriebe und die Wiedereinführung der Derogation auf Grünland, – Vorschriften für Obergrenzen der Stickstoffausbringung gelten nicht nur für die tierischen Wirtschaftsdünger, wie z. B. für Gülle und Jauche, sondern auch für pflanzliche Reststoffe, wie z. B. für Gärreste aus Biogasanlagen, – den Düngebehörden ist der Datenabgleich mit den vorhandenen Melde- und Mitteilungsdaten unbürokratisch möglich, um den geringstmöglichen Bearbeitungsaufwand für Landwirte und Behörden sicherzustellen, – die Festschreibung der Verpflichtung für die Länder, in den besonders mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebieten mindestens drei zusätzliche düngerechtliche Maßnahmen festzulegen, – der Einsatz für die weitere und nicht benachteiligende Verwendung von Komposten und Erleichterungen für den Gartenbau, – die Ausweitung des möglichen Bußgeldrahmens bei düngerechtlichen Verstößen. Der Landtag begrüßt ferner, dass die Landesregierung mit der Schaffung einer gestärkten und einheitlichen Düngebehörde und dem Verbundprojekt zwischen Landwirtschaftskammer, Landwirtschaft und Wasserverbänden für ein besseres Nährstoffmanagement in Niedersachsen sorgt und den Bau von Güllelagerstätten auch in Ackerbauregionen zur Substitution als eine wesentliche Vorrausetzung von Mineraldünger erleichtert hat. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem gefundenen Kompromiss im Bundesrat zuzustimmen, um für eine wirksames Düngemanagement zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers in Niedersachsen zu sorgen. Begründung Eine Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie ist für den Schutz des Grund- und Oberflächenwasser und somit auch des Trinkwassers von höchster Bedeutung. Zu hohe Belastungen können gesundheitsschädlich sein und lassen auch hohe Kosten bei der Aufbereitung des Trinkwassers entstehen. Berechnungen der Wasserverbände gehen von Preissteigerungen bis zu 40 Cent pro Kubikmeter bzw. von bis zu 60 % aus. Auch muss die eingereichte Klageschrift gegen Deutschland aufgrund der hohen Nitratwerte im Grundwasser und wegen der ungenügenden Maßnahmenprogramme zur Verringerung der Nitratbelastungen abgewendet werden, um hohe Strafzahlungen für Deutschland zu vermeiden. Für die Fraktion der SPD 2 Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Johanne Modder Anja Piel Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende (Ausgegeben am 28.02.2017)
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