Fach: WirtschaftundRecht Thema: Verzug–aufeinenBlick Definition„Fälligkeit“ Zeitpunkt,andemderGläubigereinenAnspruchgeltendmachenkann,d.h.derAnspruchwirdrechtlichdurchsetzbar. Definition„Verzug“ DerSchuldnererbringtdieLeistungzumgeschuldetenZeitpunktnicht.Erverletztdamit–schuldhaft oderschuldlos–eineobjektivePflicht. FälligkeitundVerzugàMahngeschäftvs.Verfalltagsgeschäft MahngeschäftgemässOR102I VerfalltagsgeschäftgemässOR102II FixgeschäftàGiltdasselbewiebeiVerfalltagsgeschäft.AbvertraglichbestimmtenDatumautomatischinVerzug. Verzug Kaufmännisch=KaufzwecksWiederverkauf. Bsp: FahrradhändlerKurtGmbHkauftBikesbeim HerstellerBMC,umdiesedannweiterzuverkaufen. ©byDr.MartinFröhlich WahlrechtedesGläubigers Positivesvs.NegativesVertragsinteresse PositivesVertragsinteresse= BeziehtsichaufdenStand,dendasVermögendesGeschädigtenbei korrekterVertragserfüllunggehabthätte. àWahlrechte1&2 NegativesVertragsinteresse= BeziehtsichaufdenStand,dendasVermögendesGeschädigtengehabthätte,wennderVertragnichtzustandegekommenwäre. àWahlrecht3 2
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