Verzug auf einen Blick - Dr. Fröhlich erklärt!

Fach:
WirtschaftundRecht
Thema:
Verzug–aufeinenBlick
Definition„Fälligkeit“
Zeitpunkt,andemderGläubigereinenAnspruchgeltendmachenkann,d.h.derAnspruchwirdrechtlichdurchsetzbar.
Definition„Verzug“
DerSchuldnererbringtdieLeistungzumgeschuldetenZeitpunktnicht.Erverletztdamit–schuldhaft
oderschuldlos–eineobjektivePflicht.
FälligkeitundVerzugàMahngeschäftvs.Verfalltagsgeschäft
MahngeschäftgemässOR102I
VerfalltagsgeschäftgemässOR102II
FixgeschäftàGiltdasselbewiebeiVerfalltagsgeschäft.AbvertraglichbestimmtenDatumautomatischinVerzug.
Verzug
Kaufmännisch=KaufzwecksWiederverkauf.
Bsp: FahrradhändlerKurtGmbHkauftBikesbeim
HerstellerBMC,umdiesedannweiterzuverkaufen.
©byDr.MartinFröhlich
WahlrechtedesGläubigers
Positivesvs.NegativesVertragsinteresse
PositivesVertragsinteresse= BeziehtsichaufdenStand,dendasVermögendesGeschädigtenbei
korrekterVertragserfüllunggehabthätte.
àWahlrechte1&2
NegativesVertragsinteresse= BeziehtsichaufdenStand,dendasVermögendesGeschädigtengehabthätte,wennderVertragnichtzustandegekommenwäre.
àWahlrecht3
2