Stellungnahme 353/2013 - Freie Wähler Stuttgart

Stellungnahme zum Antrag
Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7700
353/2013
Stuttgart, 29.11.2013
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
15.08.2013
Betreff
Pflege von Feldwegen - Die Dritte
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Das bisherige stadtinterne 3- stufige Verfahren, die Pächter bzw. Eigentümer von an
Feldwegen anliegenden Grundstücken, privat-/ nachbarrechtlich zum
ordnungsgemäßen Grünrückschnitt aufzufordern, führte nicht in allen Fällen zu
nachhaltigem Erfolg.
Bislang wurde in jährlichen Amtsblattveröffentlichungen auf die
Grünrückschnittverpflichtung des Anliegers hingewiesen.
Das Tiefbauamt hat sich nun dafür entschieden, diese Öffentlichkeitsarbeit zu
verstärken und zudem die einzelnen Bezirksverwaltungen nachdrücklich mit der
Problematik vertraut zu machen.
Das bisherige Verfahren soll abgekürzt und effizienter gestaltet werden und zwar
dahingehend, dass bei Gefahr im Verzug ein sofortiger Rückschnitt von Amts wegen
erfolgt und in allen anderen Fällen der Zuwiderhandlung bereits nach einer
einmaligen Aufforderung samt Fristsetzung unmittelbar die Ersatzvornahme
durchgeführt wird. Dieses neue Verfahren soll vorab der Öffentlichkeit bekannt
gegeben werden.
Die Kosten eines ersatzweisen Grünrückschnitts durch die Stadt können je nach
Einzelfall von 300 Euro, für einfachsten Rückschnitt, bis hin zu 10 000 Euro, für
umfangreiche und schwierige Maßnahmen, variieren.
Sowohl bei der Ersatzvornahme nach Aufforderung, wie auch bei Gefahr im Verzug,
können die der Stadt entstehenden Kosten zu 100 % von den jeweiligen Pächtern
und Eigentümern der angrenzenden Grundstücken zurückgefordert werden.
Fritz Kuhn