Stellungnahme zum Antrag Landeshauptstadt Stuttgart Der Oberbürgermeister GZ: OB 7700 353/2013 Stuttgart, 29.11.2013 Stellungnahme zum Antrag Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion Datum 15.08.2013 Betreff Pflege von Feldwegen - Die Dritte Anlagen Text der Anfragen/ der Anträge Das bisherige stadtinterne 3- stufige Verfahren, die Pächter bzw. Eigentümer von an Feldwegen anliegenden Grundstücken, privat-/ nachbarrechtlich zum ordnungsgemäßen Grünrückschnitt aufzufordern, führte nicht in allen Fällen zu nachhaltigem Erfolg. Bislang wurde in jährlichen Amtsblattveröffentlichungen auf die Grünrückschnittverpflichtung des Anliegers hingewiesen. Das Tiefbauamt hat sich nun dafür entschieden, diese Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken und zudem die einzelnen Bezirksverwaltungen nachdrücklich mit der Problematik vertraut zu machen. Das bisherige Verfahren soll abgekürzt und effizienter gestaltet werden und zwar dahingehend, dass bei Gefahr im Verzug ein sofortiger Rückschnitt von Amts wegen erfolgt und in allen anderen Fällen der Zuwiderhandlung bereits nach einer einmaligen Aufforderung samt Fristsetzung unmittelbar die Ersatzvornahme durchgeführt wird. Dieses neue Verfahren soll vorab der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Die Kosten eines ersatzweisen Grünrückschnitts durch die Stadt können je nach Einzelfall von 300 Euro, für einfachsten Rückschnitt, bis hin zu 10 000 Euro, für umfangreiche und schwierige Maßnahmen, variieren. Sowohl bei der Ersatzvornahme nach Aufforderung, wie auch bei Gefahr im Verzug, können die der Stadt entstehenden Kosten zu 100 % von den jeweiligen Pächtern und Eigentümern der angrenzenden Grundstücken zurückgefordert werden. Fritz Kuhn
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