AKTUELLES Ab Juli 2016 können alle Arbeitnehmer 40 Euro Kompensation für den Verzug verlangen. Bisher konnten Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung meist nur Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent geltend machen. Ab Juli 2016 kommt eine weitere Option dazu: eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Die Verzugspauschale konnten bisher nur Arbeitnehmer fordern, deren Arbeitsvertrag nach dem 28. Juli 2014 geschlossen wurde. Ab Juli dieses Jahres gilt es auch für alle älteren Arbeitsverträge. Das Geld kann bereits nach dem ersten Tag des Verzugs eingefordert werden. Zahlt der Chef einmal ein paar Tage verspätet, kann ich dann gleich 40 Euro geltend machen? Prinzipiell: ja. Allerdings sollte man nicht gleich beim ersten kleinen Verzug auf dieses Recht pochen. Sofern jedoch mehrfach zu spät gezahlt wird, kann man die Verzugspauschale einfordern. Idealerweise wird die Forderung mit dem Hinweis verknüpft, dass man auf pünktliche Lohnzahlung angewiesen ist, um seine Rechnungen zu begleichen. Als Verzug gilt schon, wenn der Lohn nur einen Tag zu spät kommt. In den meisten Verträgen sei festgeschrieben, wann es Lohn gibt, sagt Hartmann. Meist am Monatsende oder zum 15. Tag des Monats. Wird das Datum so konkret genannt, muss man seinen Arbeitgeber nicht mahnen, sondern kann direkt die Schadenspauschale fordern. Nicht nur wenn der gesamte Lohn nicht gezahlt wird, können Arbeitnehmer die Kompensation geltend machen. Schon wenn Teile des Lohns verspätet gezahlt werden, greife sie aus seiner Sicht, erklärt Hartmann. Das betrifft etwa Zuschläge oder Fahrtkostenerstattungen, wenn diese zu einem bestimmten festgelegten Tag fällig sind. Die Verzugspauschale wird schriftlich mit dem Hinweis auf den Zahlungsverzug eingefordert. Empfehlenswert ist, sich dabei auf den entsprechenden Paragrafen 288 im Bürgerlichen Gesetzbuch zu berufen. Für die ausstehende Lohnzahlung sollte man dem Arbeitgeber eine Frist von 10 bis 14 Tagen setzen, rät Hartmann. Außerdem sollte man zusätzlich die Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent einfordern. Die können ebenfalls ab dem ersten Verzugstag geltend gemacht werden. Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit TERMINE DES QUARTALS - rund ums Personal 27.07.2016 Fälligkeit der SV Beiträge 07/2016 10.08.2016 Lohnsteueranmeldung 07/2016 29.08.2016 Fälligkeit der SV Beiträge 08/2016 12.09.2016 Lohnsteueranmeldung 08/2016 28.09.2016 Fälligkeit der SV Beiträge 09/2016 10.10.2016 Lohnsteueranmeldung 09/2016 Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit
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