AKTUELL KRANKENHÄUSER In Deutschland gibt es immer weniger Krankenhäuser mit einer Geburtsstation. Seit 1991 wurden bundesweit 477 Geburtshilfeeinrichtungen geschlossen, das entspricht einem Rückgang um 40 Prozent. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Demnach gab es 1991 noch 1 186 Geburtsstationen in Kliniken, Ende 2015 waren es nur noch 709. Besonders viele Kreißsäle wurden im Saarland geschlossen (minus 56 Prozent), dahinter rangieren Baden-Württemberg (minus 45 Prozent), Rheinland-Pfalz (minus 44 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (minus 43 Prozent), Bayern und Schleswig-Holstein (jeweils minus 42 Prozent) sowie Nordrhein- Foto: picture alliance Zahl der Geburtsstationen zurückgegangen Westfalen (minus 41 Prozent). Am günstigsten war die Entwicklung in Sachsen, wo 22 Prozent der Kreißsäle geschlossen wurden. Die Zahlen hatte die Vizechefin der Linken- STERBEHILFEGESETZ OSTEOPATHIE Karlsruhe will 2017 entscheiden Hohe Qualitätsauflagen gefordert Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) plant, über die weit mehr als ein Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen das Sterbehilfegesetz in diesem Jahr zu entscheiden. Eine mündliche Verhandlung ist wahrscheinlich, wie beim Jahresempfang des Gerichts deutlich wurde. Damit würden die Richter die restriktiv halten. Aber auch ein aus Ärzten bestehendes Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ wandte sich an Karlsruhe. Das heftig umstrittene Gesetz stellt die geschäftsmäßige Förderung der Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Nach dem Gesetz bleiben nahestehende Personen eines Todkranken von der Strafandrohung ausgenommen. Dass die Verfahren in einem relativ frühen Stadium sind, hängt vor allem damit zusammen, dass der zunächst zuständige Richter inzwischen aus dem Zweiten Senat ausgeschieden ist. Noch im Januar 2016 hatte das Gericht einen Eilantrag gegen das Gesetz abgelehnt. Die Richter begründeten, dass Menschen zum Suizid verleitet werden könnten. Sie wollten der Gefahr entgegentreten, dass der „fatale Anschein einer Normalität und schlimmstenfalls sogar der sozialen Gebotenheit der Selbsttötung entstehen“ könne. kna Foto: dpa Die Verfassungsrichter befassen sich mit mehreren Klagen gegen das Gesetz. gesellschaftliche Bedeutung der Debatte um die Sterbehilfe unterstreichen. Gegen das 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Suizidbeihilfe liegen Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfevereinen, Palliativmedizinern und tödlich Erkrankten vor, die das Gesetz für zu A 398 Die Sparpolitik in der Geburtshilfe muss beendet werden, fordern Linke und Hebammen. Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, vom Statistischen Bundesamt angefordert und ausgewertet. Sie bemängelte, Geburtsstationen seien in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung nicht profitabel und würden immer häufiger „einfach komplett geschlossen“. Sie mahnte, die medizinische Versorgung von Schwangeren und Kleinkindern dürfe nicht einem Kahlschlag im Gesundheitswesen zum Opfer fallen. Auch die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, kritisierte die Schließungen. Die Sparpolitik in der Geburtshilfe an Kliniken gehe auf Kosten der Beschäftigten und der Sicherheit von Müttern und Kindern. Sie müsse deshalb beendet werden. kna/afp Vor Qualitätsmängeln und damit einer Gefahr für die Sicherheit von Patienten bei osteopathischen Behandlungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) gewarnt. Hintergrund ist ein Streit, wie die Osteopathie in Deutschland geregelt werden soll. „Diese gehört zwingend in die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten“, sagte BÄK-Präsident Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery. Wer sich dem verweigere, spiele ohne Not mit der Gesundheit von Patienten. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bat er darum, die Frage nach den Zugangsvoraussetzungen für osteopathische Behandlungen noch in dieser Legislatur in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Konkret geht es darum, osteopathische Verfahren in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten fest zu verankern. Ein entsprechender Änderungsantrag als Anhang zum dritten Pflegestärkungsgesetz war zuletzt zurückgezogen worden. hil Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 9 | 3. März 2017
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