Zahl der Geburtsstationen zurückgegangen Hohe Qualitätsauflagen

AKTUELL
KRANKENHÄUSER
In Deutschland gibt es immer weniger Krankenhäuser mit einer
Geburtsstation. Seit 1991 wurden
bundesweit 477 Geburtshilfeeinrichtungen geschlossen, das entspricht einem Rückgang um 40
Prozent. Das geht aus Daten des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Demnach gab es 1991
noch 1 186 Geburtsstationen in
Kliniken, Ende 2015 waren es nur
noch 709.
Besonders viele Kreißsäle wurden im Saarland geschlossen (minus 56 Prozent), dahinter rangieren Baden-Württemberg (minus 45
Prozent), Rheinland-Pfalz (minus
44 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (minus 43 Prozent), Bayern
und Schleswig-Holstein (jeweils minus 42 Prozent) sowie Nordrhein-
Foto: picture alliance
Zahl der Geburtsstationen zurückgegangen
Westfalen (minus 41 Prozent). Am
günstigsten war die Entwicklung in
Sachsen, wo 22 Prozent der Kreißsäle geschlossen wurden. Die Zahlen hatte die Vizechefin der Linken-
STERBEHILFEGESETZ
OSTEOPATHIE
Karlsruhe will 2017 entscheiden
Hohe Qualitätsauflagen
gefordert
Das
Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) plant, über die weit mehr
als ein Dutzend Verfassungsbeschwerden gegen das Sterbehilfegesetz in diesem Jahr zu entscheiden.
Eine mündliche Verhandlung ist
wahrscheinlich, wie beim Jahresempfang des Gerichts deutlich wurde. Damit würden die Richter die
restriktiv halten. Aber auch ein aus
Ärzten bestehendes Arbeitsbündnis
„Kein assistierter Suizid in Deutschland!“ wandte sich an Karlsruhe.
Das heftig umstrittene Gesetz stellt
die geschäftsmäßige Förderung der
Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Nach dem Gesetz bleiben nahestehende Personen eines Todkranken
von der Strafandrohung
ausgenommen.
Dass die Verfahren in
einem relativ frühen Stadium sind, hängt vor allem damit zusammen,
dass der zunächst zuständige Richter inzwischen
aus dem Zweiten Senat
ausgeschieden ist. Noch
im Januar 2016 hatte das
Gericht einen Eilantrag
gegen das Gesetz abgelehnt. Die Richter begründeten, dass
Menschen zum Suizid verleitet werden könnten. Sie wollten der Gefahr entgegentreten, dass der „fatale
Anschein einer Normalität und
schlimmstenfalls sogar der sozialen
Gebotenheit der Selbsttötung entstehen“ könne.
kna
Foto: dpa
Die Verfassungsrichter
befassen sich
mit mehreren
Klagen gegen
das Gesetz.
gesellschaftliche Bedeutung der Debatte um die Sterbehilfe unterstreichen. Gegen das 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur
Suizidbeihilfe liegen Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfevereinen,
Palliativmedizinern und tödlich Erkrankten vor, die das Gesetz für zu
A 398
Die Sparpolitik in
der Geburtshilfe
muss beendet werden, fordern Linke
und Hebammen.
Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, vom Statistischen Bundesamt angefordert und ausgewertet. Sie bemängelte, Geburtsstationen seien in der betriebswirtschaftlichen Betrachtung nicht profitabel
und würden immer häufiger „einfach komplett geschlossen“. Sie
mahnte, die medizinische Versorgung von Schwangeren und Kleinkindern dürfe nicht einem Kahlschlag im Gesundheitswesen zum
Opfer fallen. Auch die Präsidentin
des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, kritisierte die
Schließungen. Die Sparpolitik in
der Geburtshilfe an Kliniken gehe
auf Kosten der Beschäftigten und
der Sicherheit von Müttern und
Kindern. Sie müsse deshalb beendet werden.
kna/afp
Vor Qualitätsmängeln und damit einer Gefahr für die Sicherheit von
Patienten bei osteopathischen Behandlungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) gewarnt. Hintergrund ist ein Streit, wie die Osteopathie in Deutschland geregelt werden soll. „Diese gehört zwingend in
die Hände von qualifizierten Ärzten und Physiotherapeuten“, sagte
BÄK-Präsident Prof. Dr. med.
Frank Ulrich Montgomery. Wer
sich dem verweigere, spiele ohne
Not mit der Gesundheit von Patienten. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
(CDU) bat er darum, die Frage
nach den Zugangsvoraussetzungen
für osteopathische Behandlungen
noch in dieser Legislatur in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Konkret geht es darum, osteopathische Verfahren in der Aus- und
Weiterbildung der Physiotherapeuten fest zu verankern. Ein entsprechender Änderungsantrag als Anhang zum dritten Pflegestärkungsgesetz war zuletzt zurückgezogen
worden.
hil
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 9 | 3. März 2017