Vergleich Dienstrecht alt und neu 2017

www.fsgbmhs.at
Heinrich Himmer 03.01.2017
Dienstrecht
O
Optionsrecht
ausschließlich für
p Kolleg/ innen mit
t den Anstellungsvoraussetzungen
i
für l 1 und l 2a2
o
Alle anderen
n
Entlohnungss gruppen (zB l 2a1,
l 2b1) und Artikel
r
X Verträge
starten im alten
e
Dienstrecht
c
h Sonderregelung für
t FachpraktikerInnen*
ALT
Schuljahr
NEU
ALT
2014/2015
NEU
ALT
2015/2016
NEU
ALT
2016/2017
NEU
ALT
2017/2018
NEU
ALT
2018/2019
NEU
ab 2019
NEU
*Optionsrecht möglich, wenn gemäß § 38 Abs. 5 2. Satz
VBG die Lehramtsausbildung (240 ECTS) berufsbegleitend
absolviert (Ausbildungsphase, § 40 Abs. 2 Z 2 lit. b VBG, §
48 Z 4 VBG) wird. Auch wenn diese Ausbildung derzeit
noch gar nicht angeboten wird, kann das neue Dienstrecht
(beim Einstieg) gewählt werden
Verträge
Altes Dienstrecht
IL
unbefristet
unbefristet
II L
ausschließlich „ungesicherte“ Stunden
Gesamtverwendungsdauer max. 5 Jahre möglich
*
Unbefristet: gesicherte Stunden
Mischverträge I L
Artikel X
1
Befristet: ungesicherte Stunden (max. 5 Jahre)
1
1
1
2 Jahre
3 Jahre
unbefristet*
*kein Rechtsanspruch
5 Jahre Befristung
Sonderverträge
1
Befristet 3 Jahre*
Befristung
Befristung
unbefristet
Anrechnung Berufspraxis (max. 14 Jahre l1, max. 12 Jahre l2)
*in diesem Zeitraum ist ein berufsbegleitender Fortbildungslehrgang (30 ECTS) an einer Pädagogischen
Hochschule zu besuchen (Ausnahme WIPÄD) -> Mehr Info: http://www.fsgbmhs.eu/sondervertraege/
II L Verträge nur wenn …
Altes Dienstrecht § 90 h Abs. 2 VBG
1.
Verwendung zur Vertretung einer konkret bestellten Person (konkret bestellter
Personen),
2.
Verwendung im Rahmen eines Schulversuches, wenn dessen Änderung oder Wegfall
zu einem Entfall von Werteinheiten oder zum Entfall von Stunden eines bestimmten
Unterrichtsgegenstandes führen kann,
3.
Verwendung in Gegenständen, die an einer Schule im Rahmen ihrer Schulautonomie
geschaffen wurden,
4.
Verwendung in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
5.
Verwendung in der Nachmittagsbetreuung,
6.
Verwendung in der Lehrerreserve,
7.
sonstige Verwendung, die als solche aus wichtigen organisatorischen Gründen nur für
einen von vornherein begrenzten Zeitraum vorgesehen ist.
Verträge
Neues Dienstrecht
Verwendungserfolg nach IP
1)
Durch besondere Leistungen erheblich überschritten
2)
Aufgewiesen
3)
Nicht aufgewiesen
pd*
IP*
1
Weiterbeschäftigung
1)
ja
2)
ja
3)
nein
grundsätzlich unbefristet
1
1
1
1
Befristung bis zu 5 Jahre möglich
* pd = Pädagogischer Dienst
* IP = Induktionsphase (oder Ausbildungsphase) > In dieser Zeit ist der Vertrag befristet.
Sonstiges
ALT
Dienstrecht
NEU
Pflicht
~ 25 %
Überstunden
Pflicht
max. 3 U-Std
Pflicht zur
Fortbildung
Mindestens 15
Stunden
außerhalb
des Unterrichts
Urlaub
Beginnt spätestens
1 Woche nach
Ferienbeginn und
endet am Montag
1 Woche vor
Schulbeginn
Keine fix
vorgegebenen
Zeiten
Haupturlaub =
Sommerferien
Bis 100 %
Erzieher/innen*
Bis 50 %
*ab 2019 soll es
ein eigenes DR
für Soz.Päd.innen
geben
Besoldungsdienstalter
Grundlagen
Für das Besoldungsdienstalter anrechenbare
Vor(dienst)zeiten …
• Gebietskörperschaftszeiten
Einrichtungen
bzw.
Zeiten
bei
internationalen
• Einschlägige Berufstätigkeit oder Verwaltungspraktika bis zu zehn
Jahre (zwölf Jahre im neuen Dienstrecht)
• Zeiten des Bezugs einer Beschädigtenrente nach dem
Heeresversorgungsgesetz wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
von mindestens 90%
• Zeiten des Präsenz- (bis 6 Monate) oder Zivildienstes (bis 9
Monate)
Vordienstzeiten in der
Privatwirtschaft
Einschlägigkeit
Einschlägige Vordienstzeiten
• eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeitsplatz
überwiegend unterbleiben kann oder
• ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vorhandene Routine
zu erwarten ist
Anrechenbar sind nur Zeiten einer einschlägigen Berufstätigkeit. Es
muss sich tatsächlich um eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gehandelt
haben. Eine Tätigkeit, die vorwiegend der Ausbildung dient, erfüllt diese
Voraussetzung nicht. Damit sind Studien aller Art ebenso von einer
Anrechnung ausgeschlossen wie das Unterrichtspraktikum, die
Gerichtspraxis oder die sechs Monate übersteigenden Zeiten eines
Präsenz- oder Zivildienstes.
siehe auch § 26 Absatz 3 Vertragsbedienstetengesetz VBG
H. Himmer 2015
Vordienstzeiten in der
Privatwirtschaft
Anrechnung
Weitere Voraussetzungen für die Anrechnung auf das
Besoldungsdienstalter sind
• Berufspraxis wurde auf Grundlage eines (freien) Dienstverhältnisses oder
einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erworben
• Einschlägigkeit liegt vor, wenn die Berufspraxis ihrem Inhalt nach einschlägig
in Bezug auf den überwiegenden Teil der vorgesehenen Verwendung ist
• Berufstätigkeiten sind im vollen Umfang anrechenbar, wenn sie im Ausmaß
einer Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind
• Anrechenbare Berufspraxiszeiten sind Zeiten, die zum Zeitpunkt des Beginns
des Dienstverhältnisses nicht mehr als 20 Jahre zurückliegen.
Anstellung ist auch möglich wenn zumindest 50 % der vorgeschriebenen
Berufspraxis vorhanden ist (mindestens 1 Jahr)
H. Himmer 2015
Vordienstzeiten in der
Privatwirtschaft
Konkrete Beispiele
Anrechenbar sind (BGBl. II Nr. 283/2015) jedenfalls
 Vorgeschriebene Berufspraxis
siehe dazu § 38 Abs. 6, Abs. 7 VBG und Anlage 1 zum BDG
 Zusätzliche einschlägige Tätigkeit je nach Gegenstand
 bis zu 6 Jahre für allgemeinbildende Gegenstände
zB Lektor/innentätigkeit (Deutsch), Reiseleitung (Fremdsprachen)
 bis zu 12 Jahre für berufsbildende Gegenstände
zB Steuerberatung (Wipäd), Entwicklung/Bau/Wartung Anlagen (Maschinenbau)
 Lehrtätigkeit an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, Lehrer/innenAustausch/Vermittlung aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung
oder einer öffentlichen Schule im Ausland (gem. österreichischem
Schulorganisationsgesetz - BGBL 242/1969) bis zu 12 Jahre
 Lehrtätigkeit an einer Uni, FH, PH bis zu 6 Jahre
 Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung bis zu 6 Jahre (außerhalb des
Fachgebiets bis zu 3 Jahre)
 Sonstige
„wichtige“
Zeiten
nur
nach
Zustimmung
des
Bildungsministeriums
H. Himmer 2015
Gehaltsberechnung
Grundgehalt alt/Grundgehalt neu
•
Vertrag I L oder II L oder pd > Entlohnungsschema
•
l1, l2a2, l2a1, … > Entlohnungsgruppe/bei pd nur eine Gruppe
•
Stufe > Entlohnungsstufen (I L oder pd)
Zusätzlich möglich
•
Sonderfunktionen (Klassenvorstand, Mittleres Management, …)
pd = 2 Stunden außerhalb Unterricht integriert in Grundgehalt
•
Überstunden = Mehrdienstleistungen
•
Prüfungstaxen (Abschließende Prüfungen)
•
Sonstiges (zB Belohnungen)
•
Fächervergütungen (pd)
Gehaltstabelle
II L (befristete Verträge) Altes Dienstrecht
seit 01.01.2017
Gehaltstabelle
I L (unbefristete Verträge) Altes Dienstrecht
seit 01.01.2017
Gehaltstabelle
Neues Dienstrecht
Entlohnung
Vorrückung
> 3,5* Jahre
5 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
6 Jahre
6 Jahre
+ Fächervergütung (FV)
> 12 x im Jahr
> Durchschnitt des Schuljahres in den Ferien
> Einstellung ab dem 15. Fehltag während
des Schuljahres
FV A LVG I, II € 32,8 je Wochenstunde
FV B LVG III € 13,4 je Wochenstunde
seit 01.01.2017
* 3,5
Jahre als Master
4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS
5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS
Gehalts-Zusatz
Sonderfunktionen
Klassenvorstand
10x/Jahr
€ 195,0 (l1)
€ 171,4 (andere)
Bildungsberatung
10x/Jahr
€ 156/Stunde für 0,5 bis 6
Wochenstunden
Kustodiate
10x/Jahr zB FGr II
€ 156 (l1)
€ 132,4 (andere)
Zulagen Schulleitung (alle)
Administration (HAK, HUM)
Fachvorstehung (HUM)
Werkstättenleitung (HTL)
Abteilungsvorstehung (HTL)
Altes Dienstrecht
MDL
„Überstunden“
siehe folgende Seiten

Einrechnungen
bis max. 20 WE
zB Schulleitung,
Administration,
IT-Betreuung, ….
Einrechnung wenn mehr
als 2 Stunden LVGr. II, sonst
Vergütung
Schulveranstaltungen
Päd. Betreuung wenn
mind. 2-tägig
l1 € 43,3/Tag
l2 € 35,1/Tag
Prüfungstaxen
Sonstiges
Vorbereitung auf
und Durchführung
von abschließenden
Prüfungen
zB Lernbegleitung
(37,4 Euro) oder
Supplierungen
ab 2. Supplierstunde
pro Woche
Pool < 10 Stunden pro
Jahr
€ 36,0 (l1)
€ 30,8 (andere)
Belohnung für
administrative
Arbeiten
1 Lehrer/in (<11 Klass.)
2 Lehrer/in (<21 Klass.)
3 Lehrer/in (>22 Klass.)
Heinrich Himmer 2016
Gehalts-Zusatz
Sonderfunktionen
Derzeit/Verordnung
Bildungsberatung
10x/Jahr
€ 156/Stunde für 0,5
bis 6 Wochenstunden
Zulagen Schulleitung (alle)
Administration (HAK, HUM)
Fachvorstehung (HUM)
Werkstättenleitung (HTL)
Abteilungsvorstehung (HTL)
Neues Dienstrecht
MDL
„Überstunden“
siehe folgende Seiten

Einrechnungen
zB Schulleitung,
Administration,
IT-Betreuung, ….
Schulveranstaltungen
Mentoring ab 2019
Teilnahme mindestens
2-tägig: € 39/Tag
Leitung mindestens
4-tägig: € 191,90
Prüfungstaxen
Sonstiges
Vorbereitung auf
und Durchführung
von abschließenden
Prüfungen
zB Lernbegleitung
(37,4 Euro)
 Wenn noch nicht
Supplierungen
ab 25. Supplierstunde
pro Schuljahr
36 Euro
in
den
sonstigen
Stunden (max. 72/Schuljahr)
abgedeckt
oder
Belohnung für
administrative
Arbeiten
1 Lehrer/in (<11 Klass.)
2 Lehrer/in (<21 Klass.)
3 Lehrer/in (>22 Klass.)
§ 61 Abs. 1 GehG
Mehrdienstleistungen
Überschreitet der Lehrer durch
1. Dauernde Unterrichtserteilung,
2. Einrechnung von Nebenleistungen,
3. Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung und
4. Einrechnung von Tätigkeiten in ganztägigen Schulformen
das Ausmaß der wöchentlichen Lehrverpflichtung, so gebührt eine besondere
Vergütung:
1,30 % des Monatsgehalts
1,20 % des Monatsgehalts, wenn teilbeschäftigt (< 20 WE)*
1,92 % der Jahreswochenstunde, wenn II L
*Sonderregelung bei krankheitsbedingter Teilbeschäftigung
Mehrdienstleistungen
§ 61 Abs. 5 und 6 Gehaltsgesetz
Die Vergütung der MDL wird eingestellt
•
Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird (zB
Sonderurlaub, mehrtägige Schulveranstaltung, Krankenstand)
•
am Dienstag nach Pfingsten, Allerseelentag und Fest des Landespatrons
•
in Ferienzeiten (mindestens eine Woche; zB auch Weihnachts- oder Osterferien)
•
wenn der Unterricht während einer ganzen Woche unterbleibt
•
Wenn an einem Unterrichtstag keine einzige Unterrichtsstunde gehalten wird
•
Fortbildungstage (mehr als 3 Tage im Schuljahr)
•
Sonstige Verpflichtungen ohne Dienstauftrag
Karriere
Diagramm – Entfallstage MDL
Kurz-Vergleich
Basis 14 Gehälter
1
Beispiel: Neulehrer/in Englisch, Deutsch LVG I
Alt = 20 geh. Std inkl. 3,34 MDL1
Neu = 20 gehaltene Stunden
1 Lehrverpflichtungsgruppe,
Alt IL/l1 + MDL
1
Mehrdienstleitung
Werte 2017
Einstieg
Grundbezug
Stufe 1 2.463,80
nach 5 Jahren
Stufe 3
2.648,60
nach 10 Jahren
Stufe 6
3.210,90
MDL² 36 Wochen
275,09
295,72
358,50
Gesamt (14 x)
2.738,89
2.944,32
3.569,40
²MDL: Bruttogehalt x 1,30 % MDL-Faktor x 3,34 MDL x 36 Wochen / 14
Neu
pd
Werte 2017
Einstieg
nach 5 Jahren
Grundbezug
Stufe 1 2.578,80
Stufe 2 2.937,90
Fächervergütung³
562,29
562,29
562,29
Gesamt (14 x)
3.141,09
3.500,19
3.860,39
³Fächervergütung: 32,80 € x 20 gehaltene Stunden x 12/14
nach 10 Jahren
Stufe 3
3.298,10
Karriere
Pädagogische
Sonderaufgaben
Administrative
Tätigkeiten
Leitung
Lehrer/innen
Bildung
Schulaufsicht
Personalvertretung
Vertragsende
o
o
o
o
o
o
Kündigung (mit Gründen!)
Entlassung
Einvernehmliche Auflösung
Zeitablauf (bei befristeten Verträgen)
nach einjährigem Krankenstand
(Übernahme in ein öffentl.-rechtl. DV) – im neuen DR gibt es diese
Möglichkeit grundsätzlich nicht mehr
o
Tod
 [email protected]
 0676/531 32 42
www.facebook.com/heinrich.himmer
www.twitter.com/heinrich1110
Heinrich Himmer
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