RUNDSCHREIBEN der ÖPU/FCG NÖ – Jänner 2017 Lehrerdienstrecht (LDR) alt/neu Grundsätzlich besteht die Wahlmöglichkeit zwischen LDR alt und neu bis einschließlich des Schuljahres 2018/19 nur, wenn alle Anstellungserfordernisse (Lehramtsstudium alt abgeschlossen, Unterrichtspraktikum absolviert; Lehramtsstudium neu abgeschlossen) erfüllt sind. Bei erstmaliger Anstellung gibt es eine unwiderrufliche Wahl zwischen altem und neuem Dienstrecht. Wenn nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllt sind (z.B. UP noch nicht absolviert, Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen; sog. „Quereinsteiger“ ohne Lehramtsstudium), führt ein Vertrag mit dem Bund, der vor dem 1. September 2019 abgeschlossen wird, automatisch zum alten Dienstrecht, in dem man nach derzeit gültiger Rechtslage auch bleibt. Jede Anstellung ab dem Schuljahr 2019/2020 erfolgt nach dem neuen Dienstrecht. Die letzte Möglichkeit, das Unterrichtspraktikum zu absolvieren, besteht im Schuljahr 2018/2019. Da es sich beim Unterrichtspraktikum um ein Ausbildungsverhältnis (und NICHT um ein Dienstverhältnis) handelt, wäre nebenbei eine Anstellung als Vertragslehrer/in nötig, um in das alte Dienstrecht zu gelangen. Für Personen mit universitärem Lehramtsstudium ist das alte Dienstrecht jedenfalls günstiger. Mit freundlichen Grüßen Mag. Eva Teimel e.h. Vorsitzende der ÖPU/FCG-NÖ Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden ([email protected], 0676/3301660).
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