geht`s zum ÖPU-NÖ

RUNDSCHREIBEN der ÖPU/FCG NÖ – Jänner 2017
Lehrerdienstrecht (LDR) alt/neu
 Grundsätzlich besteht die Wahlmöglichkeit zwischen LDR alt und neu bis
einschließlich des Schuljahres 2018/19 nur, wenn alle Anstellungserfordernisse
(Lehramtsstudium alt abgeschlossen, Unterrichtspraktikum absolviert;
Lehramtsstudium neu abgeschlossen) erfüllt sind. Bei erstmaliger Anstellung
gibt es eine unwiderrufliche Wahl zwischen altem und neuem Dienstrecht.
 Wenn nicht alle Anstellungserfordernisse erfüllt sind (z.B. UP noch nicht
absolviert, Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen; sog. „Quereinsteiger“
ohne Lehramtsstudium), führt ein Vertrag mit dem Bund, der vor dem
1. September 2019 abgeschlossen wird, automatisch zum alten Dienstrecht,
in dem man nach derzeit gültiger Rechtslage auch bleibt.
 Jede Anstellung ab dem Schuljahr 2019/2020 erfolgt nach dem neuen
Dienstrecht.
 Die letzte Möglichkeit, das Unterrichtspraktikum zu absolvieren, besteht im
Schuljahr 2018/2019. Da es sich beim Unterrichtspraktikum um ein
Ausbildungsverhältnis (und NICHT um ein Dienstverhältnis) handelt, wäre
nebenbei eine Anstellung als Vertragslehrer/in nötig, um in das alte Dienstrecht
zu gelangen.
 Für Personen mit universitärem Lehramtsstudium ist das alte Dienstrecht
jedenfalls günstiger.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Eva Teimel e.h.
Vorsitzende der ÖPU/FCG-NÖ
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden
([email protected], 0676/3301660).