Gemeinschaft der Heeresflieger Celle-Faßberg e.V. Mitglied im GdH Dachverband Mitglieder-Information Neue Ausweise für Reservistinnen und Reservisten Zugangsregelung zu Bundeswehr-Liegenschaften Liebe Mitglieder der Gemeinschaft der Heeresflieger Celle-Faßberg e.V., die bisherigen Ausweise für Reservistinnen/Reservisten/ehemalige Soldatinnen/Soldaten der Bw die zum Betreten von Kasernenanlagen berechtigen, verlieren zum 30.Juni 2017 ihre Gültigkeit. Mit dieser Mitglieder-Information möchten wir Sie über wichtige Punkte zu dem neuen Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (Ausweis Res) informieren. Zuständig für die Ausstellung des neuen Ausweis Res ist für die ehemaligen Berufssoldaten das für den Wohnsitz zuständige Landeskommando (LKdo). Für Niedersachsen: Landeskommando Niedersachsen, Kurt Schumacher-Kaserne, Hans-Böckler-Alle 18, 30173 Hannover. Für den Bereich Stadt und Landkreis Celle können die Antragsunterlagen auch direkt bei der Außenstelle des LKdo beim Feldwebel für Reservisten, StFw Frank Hagedorn, in der Immelmann-Kaserne beantragt/abgegeben werden. Eine telefonische Kontaktaufnahme zwecks Terminabsprache wird dringend empfohlen. Ehemalige/Reservisten, die nicht im Bereich Celle wohnhaft sind, können sich auch an den für sie zuständigen Feldwebel für Reservisten wenden. Ansprechpartner LKdo Niedersachsen -Außenstelle Celle- : StFw Frank Hagedorn ( z.Zt. vertreten durch OFw Berlind Moor ) Immelmann-Kaserne, Gebäude 125 Kanaltrift 1 , 29225 Celle Telefon 05141-94836622 E-Mail: [email protected] Von hier aus wird der Antragsteller auch informiert, wenn der Ausweis für Reservistinnen und Reservisten (Ausweis Res) zur Abholung vorliegt. Der Reservistenausweis wird dann in der Dienststelle eigenhändig unterschrieben und anschließend in einer Folie einlaminiert. Der Ausweis Res wird auf Antrag ausgestellt, dabei gilt folgendes zu beachten: Für den Antrag ist das Bw-Formular Bw-3307 zu nutzen (als Anlage beigefügt). Bitte nur Seite 1 ausfüllen. Auf dem Formblatt kann eine Uniformtrageerlaubnis mitbeantragt werden. Wer noch im Besitz des alten Reservistenausweises ist, sollte auf jeden Fall bei der Beantragung eine Kopie dieses Ausweises beifügen. Von früheren Berufssoldaten sind nach Vollendung des 70. Lebensjahres keine Daten mehr im PersWiSysBw verfügbar. Daher ist von diesen Personen zusätzlich ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde vorzulegen. Der neue Ausweis Res hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. In diesen Ausweis ist die Uniformtrageerlaubnis, wenn beantragt, integriert. Da diese Regelungen einem Teil unserer lebensälteren Kameraden weniger praktikabel erscheinen, bieten wir seitens des Vorstands folgende Lösungen für die Teilnahme an den Veranstaltungen der GdH Celle-Faßberg e.V. in der Immelmann-Kaserne Celle-Wietzenbruch an: b.w. 1. Vorsitzender: Hans-Heinrich Heidmann. An der Masch 6, 29342 Wienhausen Internet: www.gdh-cellefassberg.de - E-Mail: [email protected] 1. Ausstellung eines Kasernenausweises für die Immelmann-Kaserne: Dieser Sonderausweis hat eine Gültigkeit von einem Kalenderjahr und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Antrag ist vom Antragsteller auszufüllen und vom 1.Vorsitzenden der GdH mit Unterschrift zu bestätigen. Ein Antragsformular ist beigefügt. Darin sind nur die rot eingerahmten Felder auszufüllen. Rücksendung an den 1. Vorsitzenden der GdH Celle-Faßberg e.V. bis zum 11. Mai 2017 2. Vereinfachtes Einlassverfahren bei Veranstaltungen in Bundeswehr-Liegenschaften: In Bundeswehr-Liegenschaften ist auch das vereinfachte Einlassverfahren mit Besucherliste eine mögliche Alternative. Hierzu müssen sich die Mitglieder und deren Gäste mit einem Vorlauf von sieben Werktagen beim Vorstand anmelden, der die Besucherliste dann dem KasKdt vorlegt. Diese Anmeldung muss enthalten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und Kfz-Kennzeichen des Kfz, mit dem in die Immelmann-Kaserne eingefahren werden soll. 3. Zugang mit Besucherschein: Für Personen, die weder einen Ausweis Res noch einen Kasernenausweis besitzen und bei Veranstaltungen auch nicht auf einer Sammelliste (vereinfachtes Zugangsverfahren) angemeldet sind, besteht zukünftig nur noch der Zugang durch Ausstellung eines Besucherscheines und Hinterlegung eines gültigen Ausweisdokuments an der Wache. Weitere Informationen zu dem Thema Reservistenausweis finden Sie außerdem im Internet unter www.reservisten.bundeswehr.de. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand der GdH Celle-Faßberg e.V. Mit kameradschaftlichen Grüßen Ihre Gemeinschaft der Heeresflieger Celle-Faßberg e.V.
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