Infos zum ResAusweis - GdH Celle

Gemeinschaft der Heeresflieger Celle-Faßberg e.V.
Mitglied im GdH Dachverband
Mitglieder-Information
Neue Ausweise für Reservistinnen und Reservisten
Zugangsregelung zu Bundeswehr-Liegenschaften
Liebe Mitglieder der Gemeinschaft der Heeresflieger Celle-Faßberg e.V.,
die bisherigen Ausweise für Reservistinnen/Reservisten/ehemalige Soldatinnen/Soldaten der Bw
die zum Betreten von Kasernenanlagen berechtigen, verlieren zum 30.Juni 2017 ihre Gültigkeit.
Mit dieser Mitglieder-Information möchten wir Sie über wichtige Punkte zu dem neuen Ausweis
für Reservistinnen und Reservisten (Ausweis Res) informieren.
Zuständig für die Ausstellung des neuen Ausweis Res ist für die ehemaligen Berufssoldaten das
für den Wohnsitz zuständige Landeskommando (LKdo). Für Niedersachsen: Landeskommando
Niedersachsen, Kurt Schumacher-Kaserne, Hans-Böckler-Alle 18, 30173 Hannover.
Für den Bereich Stadt und Landkreis Celle können die Antragsunterlagen auch direkt bei der
Außenstelle des LKdo beim Feldwebel für Reservisten, StFw Frank Hagedorn, in der
Immelmann-Kaserne beantragt/abgegeben werden. Eine telefonische Kontaktaufnahme zwecks
Terminabsprache wird dringend empfohlen. Ehemalige/Reservisten, die nicht im Bereich Celle
wohnhaft sind, können sich auch an den für sie zuständigen Feldwebel für Reservisten wenden.
Ansprechpartner LKdo Niedersachsen -Außenstelle Celle- :
StFw Frank Hagedorn ( z.Zt. vertreten durch OFw Berlind Moor )
Immelmann-Kaserne, Gebäude 125
Kanaltrift 1 , 29225 Celle
Telefon 05141-94836622
E-Mail: [email protected]
Von hier aus wird der Antragsteller auch informiert, wenn der Ausweis für Reservistinnen und
Reservisten (Ausweis Res) zur Abholung vorliegt. Der Reservistenausweis wird dann in der
Dienststelle eigenhändig unterschrieben und anschließend in einer Folie einlaminiert.
Der Ausweis Res wird auf Antrag ausgestellt, dabei gilt folgendes zu beachten:
Für den Antrag ist das Bw-Formular Bw-3307 zu nutzen (als Anlage beigefügt). Bitte nur Seite 1
ausfüllen. Auf dem Formblatt kann eine Uniformtrageerlaubnis mitbeantragt werden. Wer noch
im Besitz des alten Reservistenausweises ist, sollte auf jeden Fall bei der Beantragung eine
Kopie dieses Ausweises beifügen.
Von früheren Berufssoldaten sind nach Vollendung des 70. Lebensjahres keine Daten mehr im
PersWiSysBw verfügbar. Daher ist von diesen Personen zusätzlich ein Führungszeugnis zur
Vorlage bei einer Behörde vorzulegen.
Der neue Ausweis Res hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. In diesen Ausweis ist die
Uniformtrageerlaubnis, wenn beantragt, integriert.
Da diese Regelungen einem Teil unserer lebensälteren Kameraden weniger praktikabel
erscheinen, bieten wir seitens des Vorstands folgende Lösungen für die Teilnahme an den
Veranstaltungen der GdH Celle-Faßberg e.V. in der Immelmann-Kaserne Celle-Wietzenbruch an:
b.w.
1. Vorsitzender: Hans-Heinrich Heidmann. An der Masch 6, 29342 Wienhausen
Internet: www.gdh-cellefassberg.de - E-Mail: [email protected]
1. Ausstellung eines Kasernenausweises für die Immelmann-Kaserne:
Dieser Sonderausweis hat eine Gültigkeit von einem Kalenderjahr und gilt nur in
Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Antrag ist vom
Antragsteller auszufüllen und vom 1.Vorsitzenden der GdH mit Unterschrift zu bestätigen. Ein
Antragsformular ist beigefügt. Darin sind nur die rot eingerahmten Felder auszufüllen.
Rücksendung an den 1. Vorsitzenden der GdH Celle-Faßberg e.V. bis zum 11. Mai 2017
2. Vereinfachtes Einlassverfahren bei Veranstaltungen in Bundeswehr-Liegenschaften:
In Bundeswehr-Liegenschaften ist auch das vereinfachte Einlassverfahren mit Besucherliste
eine mögliche Alternative. Hierzu müssen sich die Mitglieder und deren Gäste mit einem
Vorlauf von sieben Werktagen beim Vorstand anmelden, der die Besucherliste dann dem
KasKdt vorlegt. Diese Anmeldung muss enthalten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum,
Geburtsort und Kfz-Kennzeichen des Kfz, mit dem in die Immelmann-Kaserne eingefahren
werden soll.
3. Zugang mit Besucherschein:
Für Personen, die weder einen Ausweis Res noch einen Kasernenausweis besitzen und bei
Veranstaltungen auch nicht auf einer Sammelliste (vereinfachtes Zugangsverfahren)
angemeldet sind, besteht zukünftig nur noch der Zugang durch Ausstellung eines Besucherscheines und Hinterlegung eines gültigen Ausweisdokuments an der Wache.
Weitere Informationen zu dem Thema Reservistenausweis finden Sie außerdem im Internet unter
www.reservisten.bundeswehr.de. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand der
GdH Celle-Faßberg e.V.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ihre
Gemeinschaft der Heeresflieger Celle-Faßberg e.V.