Merkblatt - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Merkblatt
für Landwirte aus anderen Bundesländern, die landwirtschaftliche Flächen in Hessen bewirtschaften und dafür
Flächenprämien in ihrem Bundesland beantragen wollen.
Allgemeines
Antragsteller aus anderen Bundesländern benötigen zur Antragstellung von hessischen Flächen in ihrem Bundesland einen hessischen Flächenidentifikator (FLIK) und die entsprechende Angabe der Flächengröße. Bei der zu ermittelnden Flächengröße handelt
es sich zu diesem Zeitpunkt um die Bruttofläche LF (Nettogröße plus Landschaftselemente).
Diese Informationen und die zur Antragstellung benötigten Unterlagen werden auf Antrag von den in Hessen zuständigen
Landratsämtern erstellt und den Landwirten zugesandt.
Die Zuständigkeit der jeweiligen Landratsämter ergibt sich aus der Lage der bewirtschafteten Flächen (Schläge) in Hessen. Das
heißt, die Landratsämter sind für bestimmte Landkreise in Hessen zuständig. Flächen, die in den jeweiligen Landkreisen liegen, werden von den Landratsämtern bearbeitet, deren Zuständigkeit diesen Landkreisen zugeordnet ist.
Ansprechpartner vor Ort
Die Verteilung der Zuständigkeit der Landratsämter für die hessischen Landkreise ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Was ist zu tun?
Die hessischen Behörden (Landratsämter) können diese Aufgabe nicht automatisch durchführen.
Jeder Landwirt, der Schläge in Hessen bewirtschaftet und dafür Flächenprämien in seinem Bundesland beantragen will, muss sich
mit dem für seine bewirtschafteten Flächen in Hessen zuständigen Landratsamt in Verbindung setzen.
Falls nicht persönlich vorgesprochen wird, sind folgende Unterlagen zu übermitteln.
1.Flächenverzeichnis der einzelnen hessischen Flurstücke mit den benötigen Informationen (Kreis, Gemeinde; Gemarkung;
Flurstückszähler und Flurstücksnenner),
2. Nutzungsgröße der Flurstücksfläche in „ha“, „ar“ und „m2“,
3. Nutzungsart für 2017,
4. Schlagbildung 2017 (welche ganzen Flurstücke oder welche Flurstücksteile bilden zusammenhängend in der Lage eine Fläche mit
einheitlicher Nutzung einschließlich der Landschaftselemente oder Teile der Landschaftselemente die zu dem Schlag gehören =
Bruttoschlagbildung),
5.Einen Nachweis über die Nutzungsberechtigung (z.B. Pachtvertrag, Katasterauszug, Erklärung des Landwirtes über die
Nutzungsberechtigung),
6. Gegebenenfalls Skizzen zur besseren Bearbeitung.
Generell gilt:
Falls die Informationen nicht ausreichend sind, wird sich das zuständige Landratsamt mit Ihnen in Verbindung setzen. Eventuell ist
ein persönliches Gespräch erforderlich.
Was erhalten Sie vom Landratsamt?
Aufgrund der übermittelten Unterlagen erstellt das Landratsamt für den Landwirt ein betriebsbezogenes Schlagkataster der
hessischen Schläge mit:
1. Lfd. Nummer,
2. hessischem Flächenidentifikator (FLIK z.B. DE HE LI 000001) je Schlag,
3. Angaben zur ermittelten Flächengröße je Schlag (LF=BRUTTOFLÄCHE) in „ha“, „ar“ und „m2“ im hessischen Schlagkataster,
4. Luftbildausschnitt mit eingezeichnetem Schlag (evtl. mehrere Schläge),
5. Eintrag der vom Landwirt angegebenen Nutzungsart für 2017.
Bitte überprüfen Sie diese Angaben. Unstimmigkeiten sind direkt mit dem Landratsamt zu klären.
Wie erfolgt die Antragstellung im eigenen Bundesland?
Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die Eintragung der Antragsdaten in die Antragsunterlagen des jeweiligen Bundeslandes.
Was ist zu beachten?
Die Antragsfrist in der Bundesrepublik Deutschland endet am 15.05.2017.
Im Laufe des Jahres werden alle Antragsflächen aller Bundesländer länderübergreifend abgeglichen um sicherzustellen, dass
keine Doppelbeantragungen auf den Antragsflächen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Jeder Landwirt ist für die Richtigkeit
seiner Flächenangaben zur Lage, Größe und Nutzungsart verantwortlich. Falschangaben können zu Sanktionen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sollten weitere Fragen zu dem beschriebenen Verfahren bestehen, sind die zuständigen Landräte die
kompetenten Ansprechpartner vor Ort.
Offenbach am Main, im Februar 2017
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
– rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Liste der in Hessen zuständigen Landratsämter
Amtnummer / Postanschrift
Telefon-, Fax- und E-Mail-Verbindung
Zugehörige Landkreise
und Kreisnummern
01 / Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für den ländlichen Raum und Daseinsvorsorge
Adolf-Spiess-Straße 34; 36341 Lauterbach  
Tel.: 06641/977-3500
Fax: 06641/977-3501
E-mail: [email protected]  
535 Vogelsberg
02 / Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Fachdienst Ländlicher Raum
Hubertusweg 19C; 36251 Bad Hersfeld  
Tel.: 06621/876-214
Fax: 06621/876-211
E-mail: [email protected] 
632 Hersfeld Rotenburg
03 / Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Fachbereich Ländlicher Raum, Veterinärwesen und
Verbraucherschutz
Jägertorstraße 207; 64289 Darmstadt  
Tel.: 06151/881-0
Fax: 06151/881-2093
E-mail: [email protected]
411 Darmstadt, Stadt
432 Darmstadt-Dieburg
433 Groß-Gerau
04 / Landrat des Werra-Meißner-Kreises
Fachdienst Ländlicher Raum
Honer Straße 49; 37269 Eschwege
Tel.: 05651/302-0
Fax 05651/3020 4819
E-mail: [email protected]
636 Werra-Meißner
05 / Landrat des Wetteraukreises
Fachdienst 4.2 – Landwirtschaft,
Fachstelle Agrarförderung und Agrarumwelt
Homburger Straße 17; 61169 Friedberg 
Tel.: 06031/834240
Fax: 06031/834242
E-mail: [email protected]
440 Wetterau
06 / Landrat des Schwalm-Eder-Kreis
Fachbereich Landwirtschaft und Landentwicklung
Schladenweg 39; 34560 Fritzlar
Tel.: 05622-994-0
Fax: 05622/994-200
E-mail: [email protected]  
634 Schwalm-Eder
07 / Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Landwirtschaft
Wörthstraße 15; 36037 Fulda 
Tel.: 0661/6006-0
Fax: 0661/6006-750
E-mail: [email protected] 
631 Fulda
08 / Landrat des Lahn-Dill-Kreises
Abteilung für den ländlichen Raum
Karl-Kellner-Ring 51; 35576 Wetzlar
Tel.: 06441/4071764
Fax: 06441/4071075
E-mail: [email protected] 
531 Gießen
532 Lahn-Dill
09 / Landrat des Main-Kinzig-Kreises
Umwelt Naturschutz und ländlicher Raum
Barbarossastraße 16–24; 63571 Gelnhausen 
Tel.: 06051/85-0
Fax: 06051/85-15640
E-mail: [email protected] 435 Main-Kinzig
10 / Landrat des Kreises Bergstraße
Abteilung L-3/3
Gräffstraße 5; 64646 Heppenheim (Bergstraße) 
Tel.: 06252/15-0
Fax: 06252/15-5999
E-mail: [email protected] 
431 Bergstraße
11 / Landkreis Kassel – Der Landrat
Fachbereich Landwirtschaft
Manteuffel-Anlage 5; 34369 Hofgeismar 
Tel. 05671/8001-0
Fax. 05671/8001-2401
E-mail: [email protected] 
611 Kassel, Stadt
633 Kassel Landkreis
12 / Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Fachdienst Landwirtschaft
Auf Lülingskreuz 60; 34497 Korbach  
Tel.: 05631/954-800
Fax: 05631/954-820
E-mail:[email protected] 
635 Waldeck-Frankenberg
13 / Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg
Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen
und Verbraucherschutz
Gymnasiumstraße 4; 65589 Hadamar
Tel.: 06431/206-0
Fax: 06431/206-403
E-mail: [email protected]
414 Wiesbaden, Stadt
439 Rheingau-Taunus
533 Limburg-Weilburg
14 / Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf
FB Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
Herrmann-Jacobsohn-Weg 1; 35039 Marburg  
Tel.: 06421/4056-0
Fax: 06421/4056-100
E-mail: [email protected]
534 Marburg-Biedenkopf
15 / Landrat des Odenwaldkreises
Hauptabteilung Ländlicher Raum, Veterinärwesen und
Verbraucherschutz
Scheffelstraße 11; 64385 Reichelsheim / Odenwald 
Tel.: 06164/505 0
Fax: 06164/505-999
E-mail: [email protected]
437 Odenwald
16 / Landrat des Hochtaunuskreises
Amt für den ländlichen Raum
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 (Haus 5, 4.Stock)
61352 Bad Homburg vor der Höhe
 
Tel .06172-999-0
Fax 06172-999-9833
E-mail: [email protected] 
412 Frankfurt, Stadt
413 Offenbach, Stadt
434 Hoch-Taunus
436 Main-Taunus
438 Offenbach, Landkreis