Merkblatt für Landwirte aus anderen Bundesländern, die landwirtschaftliche Flächen in Hessen bewirtschaften und dafür Flächenprämien in ihrem Bundesland beantragen wollen. Allgemeines Antragsteller aus anderen Bundesländern benötigen zur Antragstellung von hessischen Flächen in ihrem Bundesland einen hessischen Flächenidentifikator (FLIK) und die entsprechende Angabe der Flächengröße. Bei der zu ermittelnden Flächengröße handelt es sich zu diesem Zeitpunkt um die Bruttofläche LF (Nettogröße plus Landschaftselemente). Diese Informationen und die zur Antragstellung benötigten Unterlagen werden auf Antrag von den in Hessen zuständigen Landratsämtern erstellt und den Landwirten zugesandt. Die Zuständigkeit der jeweiligen Landratsämter ergibt sich aus der Lage der bewirtschafteten Flächen (Schläge) in Hessen. Das heißt, die Landratsämter sind für bestimmte Landkreise in Hessen zuständig. Flächen, die in den jeweiligen Landkreisen liegen, werden von den Landratsämtern bearbeitet, deren Zuständigkeit diesen Landkreisen zugeordnet ist. Ansprechpartner vor Ort Die Verteilung der Zuständigkeit der Landratsämter für die hessischen Landkreise ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Was ist zu tun? Die hessischen Behörden (Landratsämter) können diese Aufgabe nicht automatisch durchführen. Jeder Landwirt, der Schläge in Hessen bewirtschaftet und dafür Flächenprämien in seinem Bundesland beantragen will, muss sich mit dem für seine bewirtschafteten Flächen in Hessen zuständigen Landratsamt in Verbindung setzen. Falls nicht persönlich vorgesprochen wird, sind folgende Unterlagen zu übermitteln. 1.Flächenverzeichnis der einzelnen hessischen Flurstücke mit den benötigen Informationen (Kreis, Gemeinde; Gemarkung; Flurstückszähler und Flurstücksnenner), 2. Nutzungsgröße der Flurstücksfläche in „ha“, „ar“ und „m2“, 3. Nutzungsart für 2017, 4. Schlagbildung 2017 (welche ganzen Flurstücke oder welche Flurstücksteile bilden zusammenhängend in der Lage eine Fläche mit einheitlicher Nutzung einschließlich der Landschaftselemente oder Teile der Landschaftselemente die zu dem Schlag gehören = Bruttoschlagbildung), 5.Einen Nachweis über die Nutzungsberechtigung (z.B. Pachtvertrag, Katasterauszug, Erklärung des Landwirtes über die Nutzungsberechtigung), 6. Gegebenenfalls Skizzen zur besseren Bearbeitung. Generell gilt: Falls die Informationen nicht ausreichend sind, wird sich das zuständige Landratsamt mit Ihnen in Verbindung setzen. Eventuell ist ein persönliches Gespräch erforderlich. Was erhalten Sie vom Landratsamt? Aufgrund der übermittelten Unterlagen erstellt das Landratsamt für den Landwirt ein betriebsbezogenes Schlagkataster der hessischen Schläge mit: 1. Lfd. Nummer, 2. hessischem Flächenidentifikator (FLIK z.B. DE HE LI 000001) je Schlag, 3. Angaben zur ermittelten Flächengröße je Schlag (LF=BRUTTOFLÄCHE) in „ha“, „ar“ und „m2“ im hessischen Schlagkataster, 4. Luftbildausschnitt mit eingezeichnetem Schlag (evtl. mehrere Schläge), 5. Eintrag der vom Landwirt angegebenen Nutzungsart für 2017. Bitte überprüfen Sie diese Angaben. Unstimmigkeiten sind direkt mit dem Landratsamt zu klären. Wie erfolgt die Antragstellung im eigenen Bundesland? Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die Eintragung der Antragsdaten in die Antragsunterlagen des jeweiligen Bundeslandes. Was ist zu beachten? Die Antragsfrist in der Bundesrepublik Deutschland endet am 15.05.2017. Im Laufe des Jahres werden alle Antragsflächen aller Bundesländer länderübergreifend abgeglichen um sicherzustellen, dass keine Doppelbeantragungen auf den Antragsflächen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Jeder Landwirt ist für die Richtigkeit seiner Flächenangaben zur Lage, Größe und Nutzungsart verantwortlich. Falschangaben können zu Sanktionen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sollten weitere Fragen zu dem beschriebenen Verfahren bestehen, sind die zuständigen Landräte die kompetenten Ansprechpartner vor Ort. Offenbach am Main, im Februar 2017 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) – rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Liste der in Hessen zuständigen Landratsämter Amtnummer / Postanschrift Telefon-, Fax- und E-Mail-Verbindung Zugehörige Landkreise und Kreisnummern 01 / Landrat des Vogelsbergkreises Amt für den ländlichen Raum und Daseinsvorsorge Adolf-Spiess-Straße 34; 36341 Lauterbach Tel.: 06641/977-3500 Fax: 06641/977-3501 E-mail: [email protected] 535 Vogelsberg 02 / Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Fachdienst Ländlicher Raum Hubertusweg 19C; 36251 Bad Hersfeld Tel.: 06621/876-214 Fax: 06621/876-211 E-mail: [email protected] 632 Hersfeld Rotenburg 03 / Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Jägertorstraße 207; 64289 Darmstadt Tel.: 06151/881-0 Fax: 06151/881-2093 E-mail: [email protected] 411 Darmstadt, Stadt 432 Darmstadt-Dieburg 433 Groß-Gerau 04 / Landrat des Werra-Meißner-Kreises Fachdienst Ländlicher Raum Honer Straße 49; 37269 Eschwege Tel.: 05651/302-0 Fax 05651/3020 4819 E-mail: [email protected] 636 Werra-Meißner 05 / Landrat des Wetteraukreises Fachdienst 4.2 – Landwirtschaft, Fachstelle Agrarförderung und Agrarumwelt Homburger Straße 17; 61169 Friedberg Tel.: 06031/834240 Fax: 06031/834242 E-mail: [email protected] 440 Wetterau 06 / Landrat des Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich Landwirtschaft und Landentwicklung Schladenweg 39; 34560 Fritzlar Tel.: 05622-994-0 Fax: 05622/994-200 E-mail: [email protected] 634 Schwalm-Eder 07 / Landrat des Landkreises Fulda Fachdienst Landwirtschaft Wörthstraße 15; 36037 Fulda Tel.: 0661/6006-0 Fax: 0661/6006-750 E-mail: [email protected] 631 Fulda 08 / Landrat des Lahn-Dill-Kreises Abteilung für den ländlichen Raum Karl-Kellner-Ring 51; 35576 Wetzlar Tel.: 06441/4071764 Fax: 06441/4071075 E-mail: [email protected] 531 Gießen 532 Lahn-Dill 09 / Landrat des Main-Kinzig-Kreises Umwelt Naturschutz und ländlicher Raum Barbarossastraße 16–24; 63571 Gelnhausen Tel.: 06051/85-0 Fax: 06051/85-15640 E-mail: [email protected] 435 Main-Kinzig 10 / Landrat des Kreises Bergstraße Abteilung L-3/3 Gräffstraße 5; 64646 Heppenheim (Bergstraße) Tel.: 06252/15-0 Fax: 06252/15-5999 E-mail: [email protected] 431 Bergstraße 11 / Landkreis Kassel – Der Landrat Fachbereich Landwirtschaft Manteuffel-Anlage 5; 34369 Hofgeismar Tel. 05671/8001-0 Fax. 05671/8001-2401 E-mail: [email protected] 611 Kassel, Stadt 633 Kassel Landkreis 12 / Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg Fachdienst Landwirtschaft Auf Lülingskreuz 60; 34497 Korbach Tel.: 05631/954-800 Fax: 05631/954-820 E-mail:[email protected] 635 Waldeck-Frankenberg 13 / Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Gymnasiumstraße 4; 65589 Hadamar Tel.: 06431/206-0 Fax: 06431/206-403 E-mail: [email protected] 414 Wiesbaden, Stadt 439 Rheingau-Taunus 533 Limburg-Weilburg 14 / Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf FB Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Herrmann-Jacobsohn-Weg 1; 35039 Marburg Tel.: 06421/4056-0 Fax: 06421/4056-100 E-mail: [email protected] 534 Marburg-Biedenkopf 15 / Landrat des Odenwaldkreises Hauptabteilung Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Scheffelstraße 11; 64385 Reichelsheim / Odenwald Tel.: 06164/505 0 Fax: 06164/505-999 E-mail: [email protected] 437 Odenwald 16 / Landrat des Hochtaunuskreises Amt für den ländlichen Raum Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 (Haus 5, 4.Stock) 61352 Bad Homburg vor der Höhe Tel .06172-999-0 Fax 06172-999-9833 E-mail: [email protected] 412 Frankfurt, Stadt 413 Offenbach, Stadt 434 Hoch-Taunus 436 Main-Taunus 438 Offenbach, Landkreis
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