Beschluss A4/2017 und W eiterleitung an den Landesparteitag Paritätische Finanzierung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherungssysteme Die Delegierten des Landesparteitages mögen beschließen: Mit der Bitte um Weiterleitung an die SPD-Bundestagsfraktion W ir fordern nach wie vor eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Auch die Zusatzbeiträge sollen – genauso wie der allgem eine Beitragssatz – hälftig von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden. Die Parteigremien sind aufgefordert, im Sinne dieser Zielsetzung aktiv zu werden und Wege zu deren Umsetzung zu finden. Begründung: Die Reformen des Krankenhausstrukturgesetzes, des Versorgungsstärkungsgesetzes und des Präventionsgesetz führen zu finanziellen Belastungen in Milliardenhöhe und damit zu steigenden Beitragssätzen für Beschäftigte und Rentner/innen, während Arbeitgeber von den steigenden Kosten geschützt sind. Dies ist sozial unausgewogen. Die aktuellen Zahlen zeigen dringenden Handlungsbedarf.
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