Paritätische Finanzierung von Arbeitgeber - SPD Bremen-Nord

Beschluss A4/2017
und W eiterleitung an den Landesparteitag
Paritätische Finanzierung von Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherungssysteme
Die Delegierten des Landesparteitages mögen beschließen:
Mit der Bitte um Weiterleitung an die
SPD-Bundestagsfraktion
W ir fordern nach wie vor eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Auch die
Zusatzbeiträge sollen – genauso wie der allgem eine Beitragssatz – hälftig von
Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden.
Die Parteigremien sind aufgefordert, im Sinne dieser Zielsetzung aktiv zu werden und Wege zu
deren Umsetzung zu finden.
Begründung:
Die Reformen des Krankenhausstrukturgesetzes, des Versorgungsstärkungsgesetzes und des
Präventionsgesetz führen zu finanziellen Belastungen in Milliardenhöhe und damit zu
steigenden Beitragssätzen für Beschäftigte und Rentner/innen, während Arbeitgeber von den
steigenden Kosten geschützt sind. Dies ist sozial unausgewogen. Die aktuellen Zahlen zeigen
dringenden Handlungsbedarf.