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 FALLSTUDIE ERBSCHAFTSMEDIATION: 4 KINDER UND NUR 1 HAUS Wir setzen unsere Reihe der Fallstudien mit einer Fallstudie Erbschaftsmediation fort. Der Fall liegt schon einige Zeit zurück und hat sich in Oberösterreich zugetragen. Oberösterreich? Nicht ganz, denn wie Sie gleich sehen werden, war von den Erben fast keiner mehr in Oberösterreich. Aber der Reihe nach. Wieder einmal eine Erbschaft ohne Testament So wie beim Großteil der Verlassenschaftsverfahren gab es auch in diesem Fall kein Testament, keine letztwillige Verfügung. Häufig wird beanstandet, dass die Österreicher eher selten als häufig ein Testament aufsetzen. Doch in vielen Fällen ist die gesetzliche Erbfolge ganz gut (ich habe auch kein Testament aufgesetzt. In meinem Fall zieht die gesetzliche Erbfolge und die ist für mich so gut, dass ich sie besser gar nicht formulieren könnte). Die Ausgangslage in unserer Fallstudie Erbschaftsmediation Die Ausgangslage war fast ein Klassiker. Aber nur fast. Der Mann verstirbt. Er hinterlässt eine Ehefrau und 4 Kinder. An Vermögen gab es 1 Haus im Alleineigentum des Mannes, Schmuck, Versicherungen, Sparbücher (ja, die Aufbau-­‐Generation hat noch gespart! Ein Handeln das die Y-­‐Generation nur mehr aus Wikipedia kennt) und Bargeld. Gar nicht wenig Bargeld. Außerdem noch 1 Auto (Pensionistenwagen, öfter gewaschen als gefahren) und eine kleine Werkstatt. Die Werkstatt war ziemlich gut ausgestattet. Zwar nicht mit dem neuesten, aber mit soliden, bestens gepflegten Gerätschaften. Soviel war zumindest auch ohne Inventar bekannt. Eine exakte Aufstellung war nicht vorhanden. Von den Kindern lebte nur noch eines in der Nähe der Mutter und zwar in Salzburg. Ein Kind in Wien, eines in Niederösterreich und eines in der Schweiz. Autor: Dr. Patrick Slaje www.geschlichtet.at 19.2.2017 0664 227 42 90 Erbschaftsmediation ohne Konflikt? Als Leser unserer Blogs fragen Sie sich jetzt sicher: wo war der Konflikt? Wie hat der Mediator den Konflikt gelöst? Welche Interventionen hat er angewandt? Wie lief der Mediationsprozess ab? Nun, in diesem Fall muss ich Sie enttäuschen. Denn es gab keinen Konflikt. Niemand hat gebrüllt, keiner hat dem anderen mit dem Spaten nachgestellt, keiner hat den Anwalt eingeschalten. Spannend, nicht? Eine Mediation ohne Konflikt. Ja, das gibt es und es kommt sogar häufiger vor, als man meint. Gerade aus diesem Grund habe ich diesen Fall als Fallstudie Erbschaftsmediation gewählt. Wie es zur Erbschaftsmediation gekommen ist Ein Sohn lebt wie gesagt in der Schweiz. Dieser hatte wohl den größten Abstand und damit einen recht klaren Blick auf die Situation. Eine Situation, die auf den ersten Blick nach ‚passt eh’ aussieht aber bei näherer Betrachtung ein gewaltiges Konfliktpotential aufweist. Im Übrigen macht man das in der Schweiz ordentlich – also mit Mediator – meinte er am Telefon. Für diesen Sohn war sonnenklar, dass es zum einen eine schwierig aufzuteilende Erbschaft ist, auch wenn aller Voraussicht nach die Kinder vorerst auf ihre Erbteil zugunsten der Mutter verzichten. Sicher konnte man sich zu diesem Zeitpunkt da nicht sein. Zumindest aber stand Konfliktpotential in den kommenden Jahren – nämlich bis zum absehbaren Tod der Mutter – ins Haus. Es war der Sohn, der seine Geschwister und seine Mutter von einer Mediation überzeugte. Und so kam dieErbschaftsmediation ohne Konflikt ins Laufen. Konfliktprävention würde man dies in Fachkreisen wohl benennen. Wenn die gute Erziehung zu ungutem Verhalten führt. Keiner will was. Alle 4 Kindern waren, so darf man das ohne Überheblichkeit sagen, wohl erzogen und übten sich vor allem in nobler Zurückhaltung. Also auch in diesem Punkt etwas, das man Autor: Dr. Patrick Slaje 19.2.2017 www.geschlichtet.at 0664 227 42 90 sich von einer Mediation nicht erwartet: Zurückhaltung und Ruhe der Medianten. Aber gerade dort liegt häufig das Problem, denn selbstverständlich wollen sie etwas vom Erbe. Man ist – gerade in Österreich – ein wenig verschämt darüber seine Wünsche und Vorstellungen zu äußern. So war es auch hier. Die Mediationbegann damit, dass eigentlich keiner widerstrebende Vorstellungen sah. Ganz einfach deshalb, weil gar keine Vorstellungen geäußert wurden. Herumgetruckse, obwohl alle froh waren, dass wir darüber sprechen. Von was reden wir hier eigentlich? – Was ist die Verlassenschaft eigentlich wert? Außerdem hatte keiner der Beteiligten eine Vorstellung über den Wert der Liegenschaft. Kostet so ein Haus 150.000 oder 300.000 oder gar 500.000€. Das kann man schätzen lassen, aber das hat keiner getan. Denn, wie hätte das ausgesehen… Während man Geld, Sparbücher, Schmuck etc relativ einfach aufteilen kann, ist dies bei einer Liegenschaft nicht der Fall. 4 Kinder und eine Frau kann man nicht ins Grundbuch eintragen und eine Aufteilung der Haus-­‐Ziegel nach Erbschaftsquoten wäre wenig hilfreich. Zumindest eine realistische Vorstellung vom Immobilienwert ist dringend angeraten. Kommt man auf die Idee, einer nimmt die Immobilie und zahlt die anderen Geschwister aus, dann wäre es gut zu wissen, ob er sich das überhaupt leisten kann. Pendelmediation in der Erbschaftsmediation Wer meinen Blog liest, der weiß, dass ich gerne zur Pendelmediation greife. So auch dieses Mal. Es wurden Einzelgespräche geführt, vor allem um dem Problembewusstsein auf den Zahn zu fühlen und die Mediation einem klaren Auftrag zuzuführen. Außerdem konnten die bis dato so genügsamen Erben recht offen sprechen. Wir haben Stillschweigen über den Caucus vereinbart und das war gut so. Autor: Dr. Patrick Slaje 19.2.2017 www.geschlichtet.at 0664 227 42 90 4 Kinder bedeuten auch: 4 unterschiedliche Wünsche und Möglichkeiten Selbstverständlich hatte jeder für sich Bedenken hinsichtlich der kommende Jahre und Wünsche bezüglich der Aufteilung. Wir wollen an dieser Stelle die einzelnen Standpunkte nicht aufzählen und zuordnen. Nur soviel: zu den unterschiedlichen Vorstellungen traten auch sehr unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten. Ein kleiner Auszug: 2 Kinder hatten gerade eine – finanziell besehen – schwere Zeit; davon durften weder die Mutter noch die anderen Geschwister etwas erfahren. Ein Erbteil vom Vater hätte ihnen ein wenig geholfen. Ein Kind sah größere Sanierungsaufwände in den nächsten Jahren für das Haus und es war offen, wer diese entscheiden und finanzieren sollte. Die Mutter war dazu eher nicht in der Lage (so die Meinung des Kindes). Wieder andere wollten die Pflege der Mutter besprechen und wie das so mit dem (damals noch nicht in kraft getretenen) Pflegevermächtnis sei. 2 Kinder wollten ein Inventar über die Vermögensgegenstände erstellen. Damit sich niemand ein wenig Schmuck von der betagten Mutter ‚ausborgen’ könne und aufs Retournieren vergesse. Und so weiter. Tatsächlich gab es daher allerlei Bedenken. Nur so vor den Anderen die Themen ansprechen, das wollte zunächst keiner. Und noch immer gab es keinen klaren Auftrag, ob wir über eineErbaufteilung zum jetzigen Zeitpunkt sprechen oder darüber, was nach dem Ableben der Mutter mit dem Erbe geschehen soll. Die Sache kommt auf den Tisch und alle sind erleichtert Was macht man als Mediator, wenn man in vertraulichen Einzelgesprächen viele Bedenken, Zweifel und eine Brise Argwohn hört? Man trifft sich mit den Medianten, listet aber die einzelnen Punkte nicht auf. Man hat den Medianten nochmals dargelegt, dass wir uns einzelne Themen vornehmen können oder aber auch nichts tun und die Sache auf sich beruhen lassen können. Wir arbeiten nur dann weiter, wenn wirklich alle dafür sind. Keiner muss erklären oder sich rechtfertigen, wenn er nicht weiterarbeiten möchte. Eine Mediation ist freiwillig. Autor: Dr. Patrick Slaje 19.2.2017 www.geschlichtet.at 0664 227 42 90 Wir haben ein Schüsserl gemacht, in welches jeder einen anonymen Zettel mit ‚Ja’ (für Weitermachen) oder ‚Nein’ gelegt hat. Einmal umgerührt und alle Zettelchen angesehen. Hätte sich ein Zettel mit ‚Nein’ darin befunden, hätten wir abgebrochen. Es waren aber lauter ‚Ja’ enthalten. Die Erleichterung war bei allen groß. Und von da an war es relativ einfach, die insgesamt 3 Aufträge abzuholen und dafür jeweils Lösungen zu finden. Eine einfache Lösung, ein guter Weg in die Zukunft Es waren deshalb 3 Aufträge, da den Medianten alles auf einmal zu viel war. Sie wollten zunächst sehen, wie die Mediation für sie bei einem, kleineren Thema funktioniert. Das kleinere Thema betraf den Erbantritt zu jetzige Zeitpunkt. Das zweite Thema umfasste die wichtigsten Regelungen unter den Geschwistern bis zum Ableben der Mutter. Das bedeutete weniger, dass man die kommenden Jahre im Detail geregelt hätte, sondern vielmehr wie man sich im Fall des Falles jeweils abstimmt (ein Ansatz, der mir sehr gut gefallen hat). Außerdem hat man eine rudimentäre Bestandsaufnahme der Güter durchgeführt. Erst wenn das zweimal gut klappt, dann wollten sie das für sie große Thema angehen. Das große Thema war dann die Erbaufteilung bzw das Testament der Mutter. Das war insofern möglich, als das ‚große Thema’ zeitlich nicht so drängte. Dieses Thema konnte man problemlos nach hinten schieben. Die Medianten fanden nicht nur Lösungen für alle 3 Themen. Sie waren schlussendlich von sich selbst bzw ihren Geschwistern / Kindern überrascht. Sie hatten sich gegenseitig völlig falsch eingeschätzt und lagen über Motive und Wünsche des Anderen ziemlich weit daneben. JA HÄTTE ICH DAS NUR VORHER GEWUSST, DANN HÄTTEN WIR JA GAR KEINE MEDIATION BENÖTIGT Hört man öfter in der Mediation Es ist eben auch Aufgabe des Mediators, die Gespräche in Gang zu bringen und in Gang zu halten. Autor: Dr. Patrick Slaje 19.2.2017 www.geschlichtet.at 0664 227 42 90 Unsere Fallstudie Erbschaftsmediation. Was bedeutet das für Sie? Diese Fallstudie Erbschaftsmediation ist ein sehr schönes Beispiel dafür, was Mediation realiter oft ist. Wir treffen einvernehmliche Regelungen und bewahren den Frieden in Familien, unter Nachbarn oder Geschäftsleuten. Es gibt einen Ablauf der Mediation und bestimmte Prozessschritte. Dennoch kann davon abgewichen werden, wenn es nötig ist. Das unterscheidet die Mediation vongerichtlichen Verfahren; hier größte Flexibilität, dort starres System. Geschätzt rund 10% aller Testamente führen zu juristischen Auseinandersetzungen. In dieser Zahl sind all jene Fälle nicht eingerechnet, bei denen vielleicht keine juristische Auseinandersetzung geschieht (zB weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage gibt), dafür aber zu entsetzlichen innerfamiliären Zwistigkeiten kommt. In unserem Fall hätte ich auf Zweiteres getippt. Es wäre vermutlich eher zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen, aber wohl zu einem gegenseitigem Belauern, Verdächtigungen und schlussendlich einem familiären Zerwürfnis. Dank Mediation war das nicht nötig. Und genau so soll es auch bei Ihnen sein. Autor: Dr. Patrick Slaje 19.2.2017 www.geschlichtet.at 0664 227 42 90