Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen im Regionaljournal „V.I.-People“ 1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im Regionaljournal „V.I.-People“ zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. 6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen des Auftraggebers müssen, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und/oder Beleg geltend gemacht werden. 9. Korrekturabzüge werden nur auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle schriftlich beanstandenen Änderungen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist sofort zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen eines begründeten Zweifels an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden. 14. Erfüllungsort ist Weiden in der Oberpfalz. Im Geschäftsverkehr mit Kauf leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Weiden in der Oberpfalz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufl euten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt, ist als Gerichtsstand Weiden in der Oberpfalz vereinbart. Mediadaten gültig ab Februar 2017 15. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigen bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßangabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. 16. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. Weißenstadt Thiersheim Bischofsgrün 17. Fälle höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. 18. Bei fernmündlichen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. 19. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. 20. Das Stornieren von Anzeigenschaltungen ist nur durch schriftliche Mitteilung an den Verlag möglich. Diese Mitteilung muss vor dem Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe eintreffen. Spätere Stornos sind nicht mehr möglich. Für stornierte Anzeigen wird eine Stornogebühr in Höhe von 35% des Anzeigenpreises fällig. Außerdem werden die Abschlussrabatte gemäß der Preisliste auf die tatsächliche Abnahmemenge reduziert und für alle weiteren Anzeigen im Rahmen dieses Abschlusses zugrunde gelegt. Für die bereits abgerechneten Anzeigen des Abschlusses wird der zuviel gewährte Rabatt vom Verlag nachbelastet. Auflage: 21. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. 14.000 Stück 22. Persönliche Haftung des Vertreters eines Auftraggebers: Ist der Auftraggeber eine juristische Person, ein im übrigen beschränkt Haftender (z. B. GmbH), so haftet gegenüber dem Verlag der für diesen Auftraggeber Zeichnende persönlich wie ein Bürger, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. 23. Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. kastlerwerbeAgentur Bühlweg 3 · 95506 Kastl Tel. 09642 / 91 490 75 Fax 09642 / 81 22 [email protected] www.kastlerwerbeagentur.com Design · Geschäftspapiere · Prospekte · Anzeigen · Plakate · Broschüren · verschiedenste Werbemittel · Homepage Außenreklame · Logos · Flyer · Haushaltdirektwerbung · Lettershop · Arbeiten · Prospektverteilung · Corporate Design kastlerwerbeAgentur · Geschäftsleitung: Sieglinde Kellner · Sitz: 95506 Kastl · Gerichtsstand: 92637 Weiden/OPf. · St.-Nr.: 254/235/50530 Erfolgreich werben! • Vielseitig und kulturell interessierte Leserschaft! • V.I.-People wird über 2 Monate immer wieder genutzt! - Andere Medien eine Woche, einen Tag, einige Minuten, wenige Sekunden... • Keine Streuverluste! Auslage an ausgewählten Orten! 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Neuerstellung werden je nach hohem Aufwand nach vorheriger Absprache extra berechnet. Es werden maximal zwei Korrekturabzüge kostenlos versandt. Ab dem dritten Korrekturabzug wird ein Unkostenbeitrag von 15,- € verrechnet. Änderungen sind innerhalb einer Widerspruchsfrist vom Auftraggeber anzuzeigen, ansonsten gilt der Korrekturabzug als genehmigt und für den Druck freigegeben. Nach Genehmigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Reklamation. Erscheinungsweise Januar / Februar März / April Mai / Juni / 15. Juli 16. Juli / August / September Oktober / November Ende November / Dezember (vor dem 1. Advent) Vertrieb kostenloser Vertrieb an über 350 Stellen im Verbreitungsgebiet: In REWE-Märkten, Boutiquen, Cafés, Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien, Restaurants, Tankstellen, Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Tourismusinformationen, in Hotels, im Einzelhandel, bei Steuerberatern und Rechtsanwälten, Banken und in vielen anderen Geschäften. Anzeigen/Redaktionsschluss: jeweils zum 10. des Vormonats Technische Daten C1 Viertel Seite, Hochformat, 1/4 Seite C2 Viertel Seite, Hochformat, 1/4 Seite C3 Viertel Seite, Querformat, 1/4 Seite Endformat: B 210 mm x H 297 mm, komplett 4-farbig Satzspiegel: B 188 x H 272 mm Spaltenzahl: 4-spaltig / 3-spaltig (nur im Veranstaltungskalender Spaltenbreite: 1-spaltig: 44 mm, 2-spaltig, 92 mm, 3-spaltig 140 mm, 4-spaltig: 188 mm Spaltenbreite im Veranstaltungskalender: 1-spaltig: 60 mm, 2-spaltig: 124 mm, 3-spaltig 188 mm Grundschrift: Optima LT Roman Std 12 Punkt je 270,- € Datenübermittlung B 92 mm x H 134 mm 790,- € Rabattstaffelung: 5 % bei 2 Schaltungen auf den Grundpreis 10 % bei 3 Schaltungen auf den Grundpreis 15 % bei 6 Schaltungen auf den Grundpreis C3 Gestaltungsservice D D B 44 mm x H 272 mm B 188 mm x H 65 mm Achtel Seite 1/8 Seite B 92 mm x H 65 mm 170,- € Stopper (Veranstaltungskalender) 1/8 Seite B 60 mm x H 85 mm 150,- € Sonderwerbeformen Präsentation: auf Anfrage Beilagen: auf Anfrage Platzierungen können nur als Wunsch vermerkt werden. Es wird versucht, diesen im Rahmen der satztechnischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Ausgabe im Internet Für die einwandfreie Übermittlung der Druckunterlagen kann die kastlerwerbeAgentur keine Haftung übernehmen. Bei der Anlieferung von Daten auf elektronischem Wege bitten wir, generell ein Proof der Anzeige zur Verfügung zu stellen. Vor Übersendung von Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen. Für unverlangt eingesandte Daten übernehmen wir keine Haftung. Bei fertig gestellten Anzeigen werden von uns keine Veränderungen (Korrekturen) durchgeführt. Wünschen Sie trotzdem evtl. gestalterische Veränderungen oder Korrekturen, bedarf es unbedingt einer frühzeitigen Absprache. Wenn Sie Ihre Anzeige auf elektronischem Datenträger oder per Internet übermitteln wollen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Kurierdienst: V.I.-People . Bühlweg 3 . 95506 Kastl (Datenträger: CD-ROM, DVD, USB-Stick) E-Mail: [email protected] Programme: Illustrator CS5, InDesign CS5, Photoshop CS5, Corel Draw X3, Freehand MX Dateiformate: FH, PSD, CDR, EPS, AI, SVG, PDF, TIF, JPG (Bitte immer alle Schriften in Zeichenwege/Kurven umwandeln oder als offene Type mitliefern.) Details: Auflösung: 300 dpi. Farbige Anzeigen bitte ausschließlich in CMYK anlegen (Schwarz als 0 c / 0 m / 0 y / 100 k) Vorlagen: druckfähige Dateien mit 300 dpi Auflösung in den Formaten PDF, EPS, TIFF oder JPEG. Vektorgrafiken als eps oder pdf in Pfaden. Originaldaten: Schriften (PC) mitgeliefert oder in Pfade/Kurven umgewandelt. Beschnittzugabe: Bei Anschnittanzeigen ist ein Beschnitt von mindestens 3 mm je Seite notwendig. Bei technischen Problemen oder anderen druckspezifischen Anfragen bitte die Abteilung Satz/Gestaltung kontaktieren: Tel. 09642 – 91 57 38 oder grafi[email protected]
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