Mediadaten - kastlerwerbeAgentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen im Regionaljournal „V.I.-People“
1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im Regionaljournal
„V.I.-People“ zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in
Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.
der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber
erklärt hat, dass die Anzeige in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder
an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag
schriftlich bestätigt worden ist.
6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn
deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den
belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder
eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte
angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung,
ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für
die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden
bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen des
Auftraggebers müssen, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, innerhalb von
vier Wochen nach Eingang von Rechnung und/oder Beleg geltend gemacht
werden.
9. Korrekturabzüge werden nur auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle schriftlich beanstandenen Änderungen, die ihm innerhalb der bei
der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist sofort zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis eines wesentlich
geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen eines
begründeten Zweifels an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden.
14. Erfüllungsort ist Weiden in der Oberpfalz. Im Geschäftsverkehr mit Kauf
leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Weiden in der
Oberpfalz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,
auch bei Nichtkaufl euten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat
der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt verlegt, ist als Gerichtsstand Weiden in der Oberpfalz vereinbart.
Mediadaten
gültig ab Februar 2017
15. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber
irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages
verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigen
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßangabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
16. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert
wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und
Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber
daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag
auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
Weißenstadt
Thiersheim
Bischofsgrün
17. Fälle höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
und Leistungen von Schadenersatz.
18. Bei fernmündlichen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine
Haftung.
19. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der
nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch
des Verlages bleibt unberührt.
20. Das Stornieren von Anzeigenschaltungen ist nur durch schriftliche Mitteilung
an den Verlag möglich. Diese Mitteilung muss vor dem Anzeigenschluss der
jeweiligen Ausgabe eintreffen. Spätere Stornos sind nicht mehr möglich. Für
stornierte Anzeigen wird eine Stornogebühr in Höhe von 35% des Anzeigenpreises fällig. Außerdem werden die Abschlussrabatte gemäß der Preisliste auf die
tatsächliche Abnahmemenge reduziert und für alle weiteren Anzeigen im Rahmen
dieses Abschlusses zugrunde gelegt. Für die bereits abgerechneten Anzeigen des
Abschlusses wird der zuviel gewährte Rabatt vom Verlag nachbelastet.
Auflage:
21. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
14.000 Stück
22. Persönliche Haftung des Vertreters eines Auftraggebers: Ist der Auftraggeber
eine juristische Person, ein im übrigen beschränkt Haftender (z. B. GmbH), so
haftet gegenüber dem Verlag der für diesen Auftraggeber Zeichnende persönlich
wie ein Bürger, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
23. Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass
im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und
Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert
werden.
kastlerwerbeAgentur
Bühlweg 3 · 95506 Kastl
Tel. 09642 / 91 490 75
Fax 09642 / 81 22
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kastlerwerbeAgentur · Geschäftsleitung: Sieglinde Kellner · Sitz: 95506 Kastl · Gerichtsstand: 92637 Weiden/OPf. · St.-Nr.: 254/235/50530
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Redaktion V.I.-People
Bühlweg · 95506 Kastl
Herausgeberin: Sieglinde Kellner
Tel. 09642 - 9 149 075 · Fax 09642 - 81 22
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Überarbeitung von eingesendeten Inseratvorlagen bzw. Neuerstellung werden je nach hohem Aufwand nach
vorheriger Absprache extra berechnet. Es werden maximal zwei Korrekturabzüge kostenlos versandt. Ab dem
dritten Korrekturabzug wird ein Unkostenbeitrag von 15,- € verrechnet. Änderungen sind innerhalb einer
Widerspruchsfrist vom Auftraggeber anzuzeigen, ansonsten gilt der Korrekturabzug als genehmigt und für
den Druck freigegeben. Nach Genehmigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Reklamation.
Erscheinungsweise
Januar / Februar
März / April
Mai / Juni / 15. Juli
16. Juli / August / September
Oktober / November
Ende November / Dezember
(vor dem 1. Advent)
Vertrieb
kostenloser Vertrieb an über 350 Stellen im
Verbreitungsgebiet: In REWE-Märkten, Boutiquen, Cafés,
Gaststätten, Bäckereien, Metzgereien, Restaurants,
Tankstellen, Gemeinde-/Stadtverwaltungen, Tourismusinformationen, in Hotels, im Einzelhandel, bei
Steuerberatern und Rechtsanwälten, Banken und in
vielen anderen Geschäften.
Anzeigen/Redaktionsschluss: jeweils zum 10. des Vormonats
Technische Daten
C1 Viertel Seite, Hochformat, 1/4 Seite
C2 Viertel Seite, Hochformat, 1/4 Seite
C3 Viertel Seite, Querformat, 1/4 Seite
Endformat: B 210 mm x H 297 mm, komplett 4-farbig
Satzspiegel: B 188 x H 272 mm
Spaltenzahl: 4-spaltig / 3-spaltig (nur im Veranstaltungskalender
Spaltenbreite: 1-spaltig: 44 mm, 2-spaltig, 92 mm, 3-spaltig 140 mm, 4-spaltig: 188 mm
Spaltenbreite im Veranstaltungskalender: 1-spaltig: 60 mm, 2-spaltig: 124 mm, 3-spaltig 188 mm
Grundschrift: Optima LT Roman Std 12 Punkt
je 270,- €
Datenübermittlung
B 92 mm x
H 134 mm
790,- €
Rabattstaffelung:
5 % bei 2 Schaltungen auf den Grundpreis
10 % bei 3 Schaltungen auf den Grundpreis
15 % bei 6 Schaltungen auf den Grundpreis
C3
Gestaltungsservice
D
D
B 44 mm x
H 272 mm
B 188 mm x
H 65 mm
Achtel Seite
1/8 Seite
B 92 mm x H 65 mm
170,- €
Stopper
(Veranstaltungskalender)
1/8 Seite
B 60 mm x H 85 mm
150,- €
Sonderwerbeformen
Präsentation: auf Anfrage
Beilagen: auf Anfrage
Platzierungen können nur als Wunsch
vermerkt werden. Es wird versucht, diesen im
Rahmen der satztechnischen Möglichkeiten zu
berücksichtigen.
Ausgabe im Internet
Für die einwandfreie Übermittlung der Druckunterlagen kann die kastlerwerbeAgentur keine Haftung
übernehmen. Bei der Anlieferung von Daten auf elektronischem Wege bitten wir, generell ein Proof der
Anzeige zur Verfügung zu stellen. Vor Übersendung von Datenübertragungen hat der Auftraggeber
jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie
anzufertigen. Für unverlangt eingesandte Daten übernehmen wir keine Haftung. Bei fertig gestellten
Anzeigen werden von uns keine Veränderungen (Korrekturen) durchgeführt. Wünschen Sie trotzdem
evtl. gestalterische Veränderungen oder Korrekturen, bedarf es unbedingt einer frühzeitigen Absprache.
Wenn Sie Ihre Anzeige auf elektronischem Datenträger oder per Internet übermitteln wollen, stehen
Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Kurierdienst: V.I.-People . Bühlweg 3 . 95506 Kastl (Datenträger: CD-ROM, DVD, USB-Stick)
E-Mail: [email protected]
Programme: Illustrator CS5, InDesign CS5, Photoshop CS5, Corel Draw X3, Freehand MX
Dateiformate: FH, PSD, CDR, EPS, AI, SVG, PDF, TIF, JPG
(Bitte immer alle Schriften in Zeichenwege/Kurven umwandeln oder als offene Type mitliefern.)
Details: Auflösung: 300 dpi.
Farbige Anzeigen bitte ausschließlich in CMYK anlegen (Schwarz als 0 c / 0 m / 0 y / 100 k)
Vorlagen: druckfähige Dateien mit 300 dpi Auflösung in den Formaten PDF, EPS, TIFF oder JPEG.
Vektorgrafiken als eps oder pdf in Pfaden.
Originaldaten: Schriften (PC) mitgeliefert oder in Pfade/Kurven umgewandelt.
Beschnittzugabe: Bei Anschnittanzeigen ist ein Beschnitt von mindestens 3 mm je Seite notwendig.
Bei technischen Problemen oder anderen druckspezifischen Anfragen bitte die Abteilung Satz/Gestaltung
kontaktieren: Tel. 09642 – 91 57 38 oder grafi[email protected]